Food Startup Seminar MYLAB INTERNATIONAL 13.09.2018 … · • Mitarbeiter müssen zur Personalhygiene geschult werden. • Mitarbeiter mit Krankheiten oder Verletzungen die das Produkt
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Food Startup Seminar MYLAB INTERNATIONAL 13.09.2018HACCP- und Selbstkontrollkonzept
2) HACCP - Hazard Analysis and Critical Control Point
HACCP ist eine Analyse, die dazu dient, gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel zu 1) identifizieren, zu 2) bewerten und zu 3) beherrschen.
HACCP ist ein Management-Tool für eine systematische Untersuchung der eigenen Produkte und Prozesse um mögliche Risiken zu erkennen und im vorhinein Maßnahmen zu definieren die die Gefahren eliminieren.
Theoretisch steht die HACCP-Analyse am Anfang jedes Selbstkontroll-Konzepts.
(HACCP kümmert sich um die Sicherheit des Produkts, ein Selbstkontrollkonzept als ganzes kann aber auch qualitative Aspekte abdecken.)
FAO-Text des HACCP-System http://www.fao.org/docrep/005/Y1579E/y1579e03.htm#bm3
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1959 die US Pillsbury Company wird von der NASA beauftragt, eine weltraumgeeignete Astronautennahrung herzustellen. Sie soll hundertprozentig sicher sein.
Pillsbury wendet die vom US-Militär für technische Anwendungen geschaffene FMEA (Failure Mode and EffectsAnalysis auf die Lebensmittelindustrie an und entwickelte dieses mit der NASA weiter.
1971 wurde in den USA das HACCP-Konzept veröffentlicht.
1993 Der von der der UNO Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) Codex Alimentarius empfiehlt die Anwendung des HACCP-Konzepts.
2) HACCP - Geschichte
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Die HACCP-Prinzipien sind die Grundlage für die Erstellung eines HACCP-Konzept
Grundsatz 1: Eine Gefahrenanalyse durchführen.Grundsatz 2: Die „Critical Control Points (CCP)“ bestimmen: Stufen, auf denen es
möglich ist, die gesundheitliche Gefahr durch Lebensmittel zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß, zu reduzieren.
Grundsatz 3: Einen oder mehrere Grenzwert(e) festlegen. (z.B. Temperaturen, Zeit).
Grundsatz 4: Ein System zur Überwachung der CCPs festlegen. (z.B. Temperaturmessungen, Analysen).
Grundsatz 5: Die Korrekturmaßnahmen festlegen, die durchzuführen sind, wenn die Überwachung anzeigt, dass ein bestimmter CCP nicht mehr beherrscht wird. (z.B. nacherhitzen oder verwerfen).
Grundsatz 6: Die Verfahren zur Überprüfung festlegen, die bestätigen, dass das HACCP-System erfolgreich arbeitet.
Grundsatz 7: Eine Dokumentation einführen, die alle Vorgänge und Aufzeichnungen entsprechend den Grundsätzen und deren Anwendung berücksichtigt.
2) HACCP - Prinzipien?
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Vorgegebene Backzeit, Dokumentation der Backzeit und Temperatur
Abkühlen Kuchen Kontamination Abdecken mit Tuch
Für jedes Produkt bzw. Produktgruppe den Produktionsverlauf analysieren:
Zusätzlich auch oft Grenzwerte soweit vorhanden, Nachweisdokumente für die Kontrollen, Verantwortlichkeiten.
Der Fokus liegt insbesondere auf kritischen Produkten - rohe (tierische) Lebensmittel -und kritische Konsumentengruppen: Kinder, Alte, Menschen mit geschwächtem Immunsystem.
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GHP stellt die grundsätzliche Arbeitsmethodik in einem Betrieb dar. GHP ist ein vorbeugendes Konzept – es bildet den Rahmen in dem sichere Lebensmittel produziert werden.
Codex-Alimentarius-Verfahrensregel «General Principles of Food Hygiene» (2003) Dokument CAC/RCP 1-1969
Diverse Themen, im Folgenden nicht abschließend besprochen.
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Trocken, Rezepturen, Konservierung …) müssen eingerichtet sein. • Die Verantwortung im Betrieb muss geregelt sein.• In einer HACCP-Analyse sollen kritische Verarbeitungsschritte erkannt werden und
mögliche Gefahren für das Produkt ausgeschlossen werden (siehe HACCP).• Rückstellmuster und Analysenproben wo nötig. • Es muss wo nötig festgelegte Kontrollen geben: sensorische, mikrobiologische,
chemische und physikalische Analysen zur Überprüfung vorher festgelegter Spezifikationen.
• Die Produktionsumgebung darf keine Gefahr für die Lebensmittel darstellen (Kontamination aus der Umwelt, Luft, Wasser, den verwendeten Lebensmitteln, den Mitarbeitern, Abfällen).
• Materialien und Oberflächen dürfen keine Stoffe an das Lebensmittel abgeben, sollen glatte Oberflächen haben so dass sich kein Schmutz festsetzt.
• Böden sollen saubere Abflüsse haben wenn nötig. • Räume gut zu reinigen und zu warten sein. • Wo nötig müssen Räume klimatisiert sein, Luft darf das Produkt nicht
verunreinigen. • Es muss ausreichend Licht zur Verfügung sein.• Zugänge zur Produktion und zum Lager müssen geregelt sein (Türen, Fenster).
Dokumentation: zB. Betriebsrundgänge
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• Anlagen und Geräte müssen für Lebensmittel geeignet sein.• Anlagen und Geräte dürfen Lebensmittel nicht kontaminieren (Holz-Splitter)• Anlagen müssen gut zu reinigen und zu warten sein. • Wo nötig soll an Anlagen eine Temperatur- oder Feuchtigkeitsüberwachung
durchgeführt werden • Abfälle müssen in geeigneten Behältern aufgenommen und regelmäßig entsorgt
• Produkte und Rohstoffe müssen ausreichend gekennzeichnet sein (Inhalt, Allergene, Lot-Nummern, MHD)
• Beim Wareneingang muss die Unversehrtheit der Produkte geprüft werden.• Lebensmittel müssen vor Verderb und Kontamination geschützt sein.• Verpackungen müssen Lebensmittelkonform sein.• Kühlketten müssen wo nötig eingehalten und dokumentiert werden
(Temperaturkontrollen)• Getrennte Lagerung von Lebensmitteln, Verpackungen und Reinigungsmitteln. • Lebensmittel sind verschlossen wenn sie nicht verarbeitet werden und stehen
nicht auf dem Boden.
Dokumentation: z. B. Wareneingangskontrolle, Schädlingskontrolle
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• Die Reinigung muss geordnet durchgeführt werden.• Reinigungsmethoden, -häufigkeit muss geeignet definiert sein. • Schädlinge (Insekten und Nager) müssen kontrolliert und bekämpft werden
• Mitarbeiter müssen wo geeignete Umkleiden, Handwasch-Gelegenheiten, Toiletten zur Verfügung haben.
• Mitarbeiter müssen zur Personalhygiene geschult werden.• Mitarbeiter mit Krankheiten oder Verletzungen die das Produkt gefährden
könnten dürfen ggf. nicht am offenen Produkt arbeiten.• Hygiene von Mitarbeitern und Kleidung muss angemessen sein.• Schmuck, Rauchen, Kaugummis oder Essen, auf das Produkt husten oder nießen
ist verboten.• Betriebsfremde Besucher sind in die Hygiene eingewiesen.
• Mitarbeiter müssen die für Ihre Aufgabe notwendige Ausbildung haben.• Die Ausbildung muss regelmäßig fortgeführt und aufrechterhalten werden.• Die Ausbildung muss geeignet kontrolliert werden.• Schulungen sind regelmäßig, mindestens jährlich durchzuführen und zu
dokumentieren (Visum des Mitarbeiters)
Dokumentation: z. B. Stellenbeschriebe, Personaldossiers, Schulungsnachweise
Es gibt Hygieneschulungen auf dem Markt (Bücher oder eigentliche Schulungen)Vorlagen googlen „Nachweis zur Mitarbeiterbelehrung“
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• Kunden und Verbraucher müssen alle notwendigen Informationen über das Produkt bekommen (Zutatenverzeichnisse, Herkunft, Behandlungen, Allergene, Zubereitungshinweise, Einschränkungen, MHD etc.)
Dokumentation: z. B. Lebensmittelkennzeichnung, Speisekarten und Rezepturen
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„Erkennt ein Lebensmittelunternehmer…, dass ein von ihm … vertriebenesLebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht, soleitet er unverzüglich Verfahren ein, um das … Lebensmittel vom Markt zu nehmen,…, und die zuständigen Behörden darüber zu unterrichten.
Wenn das Produkt den Verbraucher bereits erreicht haben könnte, unterrichtet derUnternehmer die Verbraucher … über den Grund für die Rücknahme und rufterforderlichenfalls bereits an diese gelieferte Produkte zurück.... .
Lebensmittelunternehmer… tragen zur Lebensmittelsicherheit dadurch bei, dass sie… Informationen, die für die Rückverfolgung eines Lebensmittels erforderlich sind,weitergeben und an den Maßnahmen der Erzeuger, Verarbeiter, Herstellerund/oder der zuständigen Behörden mitarbeiten.“
Ein guter Behördenkontakt kann im Notfall sehr wichtig sein!
Dokumentation: Kontaktliste, Rückrufkonzept.
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Rückverfolgbarkeit ist die Fähigkeit die Geschichte, Anwendung, Bewegung undden Ort eines Produkt über die Produktion, Verarbeitung und Verteilung zubeschreiben.
• Die Dokumentation der Rückverfolgbarkeit erfolgt zum Beispiel überLieferdokumente die Wareneingangskontrollen, Herstellrapporte,Lagerbestände, Verkaufsdokumente.
• Jeder Akteur in der Lebensmittelproduktion muss eine Stufe nach vorne –seinen Einkauf - und eine nach Hinten dokumentieren können – seinenVerkauf.
• Endkunden werden nicht erfasst. Deren Information erfolgt über öffentlicheWarnungen in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung.
4) Rückverfolgbarkeit
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Branchenverbände machen spezifische GHP-Vorgaben über hygienische Lebensmittelproduktion in bestimmten Bereichen:
Beispiele:
Leitlinien für eine gute Hygienepraxis… im Fruchthandel… im Bäcker- und Konditoren-Handwerk… in ortsveränderlichen Betriebsstätten… in der Gastronomie… in sozialen Einrichtungen… bei verzehrfertigen, vorzerkleinerten Obst- und Gemüseprodukten im Einzelhandel
Es gibt auch in der Schweiz oder Österreich diverse Leitlinien, die auch nicht falsch sind ...
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5) Leitsätze• „Die Leitsätze beschreiben das gemeinsame Verständnis von Lebensmitteln
hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und sonstiger Beschaffenheit unterBerücksichtigung des redlichen Herstellungs- und Handelsbrauchs sowie derberechtigten Verbrauchererwartung.“
• Die Leitsätze werden durch die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission(DLMBK) von Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft undLebensmittelwirtschaft in Fachausschüssen erstellt.
• LS haben keine Gesetzeskraft, sind aber eine gewichtige Orientierung zurQualität von Lebensmitteln.
Leitsätze: Honig; Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen; Pilze undPilzerzeugnisse; Gemüsesaft und Gemüsenektar; Gemüseerzeugnisse; Weinähnliche undschaumweinähnliche Getränke; Fruchtsäfte; Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnissedaraus; Fleisch und Fleischerzeugnisse; Feinkostsalate; Obsterzeugnisse; Teigwaren; Brot undKleingebäck; Speiseeis; Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse;Speisefette und Speiseöle; Feine Backwaren; Gewürze und andere würzende Zutaten;Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren; Erfrischungsgetränke.
https://deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/
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5) DIN / EN / ISO-VorschriftenStandards des Deutsches Institut für Normung, der Internationale Organisation für Normung oder des Europäisches Komitee für Normung
über verschiedenste Themen, insbesondere auch betreffend Lebensmittelhygiene und –analytik. Sie haben ebenso keine Gesetzkraft, stellen aber anerkannte unabhängigen Standards dar.
Beispiele
DIN 10500 Lebensmittelhygiene - Verkaufsfahrzeuge und ortsveränderliche, nichtständige Verkaufseinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel…
DIN 10508 Lebensmittelhygiene - Temperaturen für LebensmittelDIN 10514 Lebensmittelhygiene - Hygieneschulung DIN 10524 Lebensmittelhygiene - Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben
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Informationen zur Erstellung von Selbstkontrollkonzepten
• Die Ordnungsämter haben zahlreiche Informationsdokumente und sind für Anfragen offen: Gastronomie, Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetriebe, Festwirtschaften, Krippen, Mittagstischen und Tagesheimen usw.
6) Selbstkontrolle - ZusammengefasstEine Eigenkontrolle, die die Lebensmittelsicherheit sicherstellt ist, gesetzlich vorgeschrieben.
Die Selbstkontrolle muss angemessen sein:
Nach der Empfindlichkeit des Produkts, der Verbreitung und dem Kundenkreis.
Kleine Produzenten müssen kein vollumfängliches Qualitätsmanagement vorweisen. Ein einfaches, aber zugkräftiges System reicht.
Die Form und der Umfang des Selbstkontrollkonzept sind dem Betrieb überlassen –es gibt keine definierten Anforderungen – es gibt Raum für Interpretation.
Das Selbstkontrollkonzept muss so klein wie möglich sein – damit es gelebt wird!Und es muss so gross wie nötig sein, um Sicherheit zu geben!
Eine einfache Dokumentation ist nötig, damit an alles gedacht wird nichts vergessen geht und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden kann.
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