Diese beginnt bereits vor dem Studium. Für Studierende aus Nicht-EWR-Staaten ist es wesentlich schwieriger ihr Studium zu beginnen. Sie sind mit einem hohen büro- kratischen Aufwand konfrontiert. Beispielsweise haben Anträge für die Zulassung strengere Fristen, nicht alle Zeugnisse werden an österreichischen Hochschulen an- erkannt, ein Studienplatznachweis im Land des Schul- abschlusses ist zu erbringen, Deutschkenntnisse sind nachzuweisen und Studienplätze werden künstlich ver- knappt. So gibt es zum Beispiel beim Aufnahmetest für das Medizinstudium StaatsbürgerInnenschaftsquoten – maximal 5% aller StudienanfängerInnen können aus einem Drittstaat kommen. Des Weiteren brauchen Stu- dierende eine Aufenthaltsgenehmigung, für die- sen müssen sie einen Nachweis von bis zu 9520 Euro pro Jahr erbringen. Auch nach der Zulassung werden Studierende aus Nicht- EWR-Staaten schlechter gestellt. Anders als EWR-Bür- gerInnen müssen sie grundsätzlich Studiengebühren zahlen. Lediglich einige wenige dürfen unter bestimm- ten Bedingungen einen Antrag auf Erlass stellen – was bei den sehr unübersichtlichen Ausnahmeregelungen oft schwierig ist. Des Weiteren sind sie vom Bezug von geförderten Tickets für öffentliche Verkehrsmittel ausge- nommen. Die hohen finanziellen Anforderungen an Studieren- de aus Drittstaaten machen es nur wenigen möglich in Österreich zu studieren und erschweren ihren Stu- dienalltag erheblich. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird Menschen aus Nicht-EWR-Ländern meist verun- möglicht. Studierende benötigen ArbeitgeberInnen, welche sich dem bürokratischen Aufwand stellen, eine sogenannte „Beschäftigungsbewilligung“ für sie zu besorgen. Wenn überhaupt, werden diese Bewilli- gungen unter dem Semester nur für geringfügige Be- schäftigungen erteilt. Wer mehr arbeiten muss, kann dies oft nur auf Basis eines oft prekären Werkvertrags. Die „EU-StudentInnenrichtlinie“ aus dem Jahr 2004 legte fest, dass grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit mit mindestens 10 Wochenstunden zu genehmigen ist. Weil Österreich diese Regelung nicht entsprechend umgesetzt hat, hat die Europäische Kommission be- reits ein Verfahren gegen die Republik angestrengt. Im Zuge der geplanten Erneuerungen im Fremden- recht (u.a. der Einführung der sogenannten „Rot- Weiß-Rot-Karte“) sind zahlreiche Verschärfungen für MigrantInnen vorgesehen. Auch wenn künftig eine Beschäftigungsbewilligung für bis zu maximal 10 Wochenstunden etwas einfacher zu erhalten sein soll, bleibt das komplizierte und bürokratische Verfahren der Beantragung durch die ArbeitgeberInnen bestehen. Passives Wahlrecht für alle Wer diese Belastungen und Hürden auf sich nehmen kann und in Österreich zu studieren beginnt, hat nicht dieselben Rechte wie Studierende mit EWR-Staatsbür- gerInnenschaft. Studierende aus Drittstaaten haben nur das aktive Wahlrecht, können also ihre Vertretung in der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) zwar wählen, haben aber nicht die Möglichkeit selbst in die ÖH gewählt zu werden. Die GRAS fordert: ★ Gleichstellung aller in Österreich Lebender ★ Menschenrecht auf Bildung für alle ★ Passives Wahlrecht für alle ★ Zugang zum Arbeitsmarkt öffnen ★ Finanzielle und bürokratische Hürden abschaffen Institutionelle Diskriminierung GRAS Grüne und Alternative StudentInnen Arbeiten – unmöglich