FLÄCHENNUTZUNGSPLAN UMWELTBERICHT Vorentwurf in der Fassung vom 04.10.2017 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BERNSTADT A. D. EIGEN/SCHÖNAU-BERZDORF A. D. EIGEN mit den Ortsteilen: Bernstadt a. d. Eigen, Kunnersdorf a. d. Eigen, Altbernsdorf a. d. Eigen, Dittersbach a. d. Eigen, Kemnitz/O.L, Schönau-Berzdorf a. d. Eigen, Kiesdorf a. d. Eigen, Buschschenkhäuser, Lehdehäuser und Russen
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FNP VG Bernstadt a. d. Eigen - … · RICHTER + KAUP Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a.d.E./Schönau-Berzdorf a.d.E. Ingenieure + Planer ... (Stand 04.10.2017)
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
UMWELTBERICHT
Vorentwurf in der Fassung vom 04.10.2017
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
BERNSTADT A. D. EIGEN/SCHÖNAU-BERZDORF A. D. EIGEN mit den Ortsteilen: Bernstadt a. d. Eigen, Kunnersdorf a. d. Eigen, Altbernsdorf a. d. Eigen,
Dittersbach a. d. Eigen, Kemnitz/O.L, Schönau-Berzdorf a. d. Eigen, Kiesdorf a. d. Eigen,
Buschschenkhäuser, Lehdehäuser und Russen
Auftraggeber Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt a. d. Eigen/Schönau-Berzdorf a. d. Eigen
1.2 KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES ....................... 5
1.3 INHALT UND DETAILLIERUNGSGRAD DER UMWELTPRÜFUNG ........................................................................ 6 1.3.1 Bauflächen ........................................................................................................................................... 6 1.3.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................................................................................................................................... 7
2 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND ART IHRER BERÜCKSICHTIGUNG ....................................... 8
3.2 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES PLANES ............................................... 24 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes: ......................................................................................................... 24
4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ....................................... 25
4.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES INSGESAMT ....................................................... 46 Zusammenfassende Betrachtung der geplanten Bauflächen / Kumulationsgebiete: ................................................. 46
4.3 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ........................................................ 49 Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung ............................................................................................................... 49 Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen ................................................................................... 49 Kompensationsflächen ................................................................................................................................................ 49
1.3 INHALT UND DETAILLIERUNGSGRAD DER UMWELTPRÜFUNG Gegenstand der Umweltprüfung sind die in der Planungshoheit der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt liegen-
den, geplanten Flächenausweisungen im FNP, von denen voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Um-
welt zu erwarten sind (insb. Bauflächen und Aufforstungsflächen wurden auf ihre Unerheblichkeit hin vorge-
prüft).
Die vorliegende Umweltprüfung konzentriert sich auf eine vertiefende Prüfung ausgewählter Plandarstellungen,
die erhebliche Umweltauswirkungen haben können und betrachtet abschließend den gesamten Plan hinsichtlich
seiner kumulativen Wirkungen. Grundlage ist der FNP-Vorentwurf für die Offenlage gem. § 3 (1) BauGB.
Der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung des Flächennutzungsplanes entspricht der Geltungsbereichs-
grenze und somit den Gemeindegrenzen der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt. Die Umweltprüfung des Flä-
chennutzungsplanes umfasst die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Arten/Biotope/Biodiversität,
Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen.
Nicht vertiefend betrachtet werden:
• nachrichtliche Übernahmen und Bestandsdarstellungen,
• geplante Bauflächen, sofern dafür rechtskräftige B-Pläne vorliegen
• geplante Grünflächen ohne Zweckbestimmung
1.3.1 Bauflächen Die vertiefende Prüfung ausgewählter Plandarstellungen stellt die Prüfung der Flächen, die im Entwurf des Flä-
chennutzungsplanes eine neue Bauflächenausweisung erhalten, dar. Die folgende Übersicht zeigt die geplanten
Bauflächen nach dem FNP:
Tab. 1: Übersicht der geplanten Bauflächen im Flächennutzungsplan VG Bernstadt (Stand 06.03.2017)
Art der bau- lichen Nut-
zung
Gemeinde, Ortsteil
Bezeichnung
Nr. im FNP
(Vorentwurf 04/2016)
reduzierte Flä-
che in ha geschätzte WE
Nr. im FNP (Entwurf 2017)
Wohnbau-
flächen Kemnitz Am Reitplatz W 2 0,25 2 W 1
Bernstadt Erweiterung Wiesenweg W 4 1,17 12 W 2
Altbernsdorf Friedenshöhe W 5 0,32 3 W 3
Altbernsdorf Am Neubau W 7(a) 0,35 3 W 4
Schönau-Berz. Erweiterung „Bei Menzel“ W 9 1,00 9 W 5
Schönau-Berz. Am Friedhof W 10 0,4 4 W 6
Kiesdorf Obere Straße W 14 0,9 8 W 7
Mischbau-
flächen Kemnitz Alte Dorfstraße M 2 0,4 3 M 1
Schönau-Berz. An den Stallanlagen M 3 0,6 3 M 2
Kiesdorf Am Auengrund M 5 0,45 3 M 3
Dittersbach Am Gasthof „Grüne Aue“ M 6 0,26 2 M 4
Dittersbach Erweiterung Dorfstraße (1) M 7 0,5 4 M 5
Dittersbach Erweiterung Dorfstraße (2) M 8 0,6 4 M 6
Gewerbe-
flächen Kiesdorf Bei Reifen-Center Kretschmer G 1 2,0 - G 1
Dittersbach Bei Ebermann G 2 1,4 - G 2
Sonder-
gebiete Bernstadt Brauner Hirsch - 0,12 - S 1
Schönau-Berz. Feriendorf Blaue Lagune S 4 10,2 - S 2
Vorbehaltsgebiet Waldmehrung großflächige Aufforstungen nördlich von Kemnitz
nördlich von Bernstadt, südlich Kemnitzbach
nördlich von Altbernsdorf, Richtung Großer Nonnenwald
östlich von Kiesdorf
östlich von Dittersbach, Richtung Knorrberg
westlich Kunnersdorf
Regionaler Grünzug mit Bedeutung für den
Arten und Biotopschutz und den Bio-
topverbund
regionaler Grünzug von Herwigsdorf in das Gebiet der VG Bernstadt hereinreichend bis west-licher Ortsrand Kemnitz und die Buschschenkhäuser einschließend; Bedeutung für Arten und Biotope und für das Landschaftsbild
strukturierungsbedürftige Agrarflur nordwestlich von Kemnitz
große Landwirtschaftsflächen südöstlich von Altbernsdorf und südlich von Schönau-Berzdorf
Agrarflur zwischen Altbernsdorf a.d.E. und Kiesdorf a.d.E.,
Flächen südlich und teilweise nördlich der S 129 von Ostritz nach Kiesdorf,
Flächen südlich bzw. südwestlich der S 129 von Kiesdorf a.d.E nach Bernstadt a.d.E
In das ökologische Verbundsystem einge-
bundene regional bedeutsame Vogel-
zugachse
von der östlichen Ortsgrenze Schönau-Berzdorf in südwestlicher Richtung bis Dittersbach
Boden
Vorranggebiet Schutz des vorhandenen
Waldes Kleiner Nonnenwald, südlich Bernstadt
Waldbereich innerhalb Gemarkung Bernstadt, südöstlich Buschschenkhäuser
östlich Schönau-Berzdorf, ehemalige Kippenflächen des Braunkohletagebau,Neuberzdorfer Höhe
Vorbehaltsgebiet Schutz des vorhandenen
Waldes
Großer Nonnenwald, nördlich Altbernsdorf
Gebiet mit potenziell großer Erosionsge-
fährdung durch Wasser (im Sinne von LEP Z 4.4.5): landwirtschaftlich genutzte Flächen, ausgeräumte
Agrarflur
durch Wind (im Sinne von LEP Z 4.4.5): ehemalige Kippenflächen des Tagebaus
Wasser, Gewässer, Hochwasserschutz
Vorranggebiet Überschwemmungsbereich Pließnitz, Teile davon ab Bernstadt beginnend
Vorbehaltsgebiet Überschwemmungsbe-
reich
gesamte Flächenausdehnung der Pließnitz von Kunnersdorf bis Siedlungsbereich Schönau-
Berzdorf
Sanierungsbedürftige Bereiche der Land-
schaft
Sanierungsbedürftiger Fließgewässerabschnitt (im Sinne von LEP Z 4.3.2):
Pließnitz von Berzdorf bis Schönau-Berzdorf ist zu renaturieren
Gaule von Dittersbach über Kiesdorf bis Einmündung Pließnitz ist zu renaturieren
Klima
Frisch- und Kaltluftabflussbahn (im Sinne von LEP Z 4.6.1 ist die Funktionsfähigkeit der ausge-wiesenen Frisch- und Kaltluftbahnen zu erhalten): Hänge der Pließnitz, insbesonders nördlich Altbernsdorf und westlich des Hutberges Richtung Schönau-Berzdorf
Landschaftsgestalt
Vorranggebiet Natur und Landschaft
(Landschaftsbild/-erleben)
östlich von Dittersbach, gesamter Bereich um den Knorrberg
Vorranggebiet Windenergienutzung Bernstadt EW 2
Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft
(Landschaftsbild/Landschaftserleben)
Höhenrücken südlich von Bernstadt und Altbernsdorf
östlich von Dittersbach, Fläche nördl. des Knorrberges
Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft gesamte Landwirtschaftsflächen zwischen Pließnitz und Gaule
westlich Dittersbach
Flächen nordwestlich von Schönau-Berzdorf
Weitere Ziele der Raumordnung Grünzäsur zwischen Schönau-Berzdorf und Altbernsdorf (im Sinne von LEP Z 4.4.2 sind Grünzä-
suren von jeglicher Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten.
Grünzäsuren sind im Rahmen der Bauleitplanung zu konkretisieren)
2.2 UMWELTZIELE UND ART IHRER BERÜCKSICHTIGUNG Die Darstellung und Bewertung des Umweltzustandes muss die in Anhang I, Buchstabe f der SUP-Richtlinie auf-
geführten Schutzgüter umfassen. Bei der Feststellung von voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
sind sowohl die Schutzgüter Fauna/Flora/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft und Land-
schaft als auch die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit sowie Kultur- und Sachgüter zu betrach-
ten.
Die Auflistung der Schutzgüter ist zwar umfassend, jedoch nicht so konkret, um die Untersuchungsgegenstände
exakt zu benennen. Um die Umweltauswirkungen exakter ermitteln zu können, werden den Schutzgütern Um-
weltfunktionen zugeordnet, welche aus den Umweltzielen der Gesetze, Verordnungen und übergeordneten Pla-
nungen abgeleitet wurden.
Die in der Umweltprüfung behandelten Umweltfunktionen zu den einzelnen Schutzgütern sind:
Tab. 7: Umweltfunktionen der Schutzgüter und zugehörige Indikatoren für die Umweltprüfung des FNPs
Schutzgut Umweltfunktion Erläuterung Indikatoren
Mensch / menschliche Ge-sundheit
Wohn- und Wohnumfeld-
funktion
Vermögen der zum Wohnen genutzten Siedlungsquar-
tiere, gesunde (Schadstoff- und Lärmbelastung) und
lebenswerte (Erholungs- und Spielmöglichkeiten, sied-
lungsnaher Freiräume) Lebensbedingungen zu bieten
Schadstoffbelastung
Lärmbelastung v.a. der Sied-lungsbereiche
siedlungsnahe Freiräume
Erholungsfunktion
Eignung einer Landschaft / Landschaftsteilen, auf-
grund Betretbarkeit und Erreichbarkeit zur Erholung
des Menschen in Natur und Landschaft beizutragen
Zugänglichkeit
Erholungseignung der LA
Fauna, Flora, Biodiversität
Schutzgebiete und ge-
schützte Arten
FFH-/SPA-Gebiete
NSG
LSG
NP
ND, FND
Vorhandensein von FFH- und SPA-Gebieten
Vorhandensein von Natur-schutzgebieten
Bedeutung der Flächen für Rote Liste Arten
Biotopfunktion Leistungsvermögen des Natur- und Landschaftshaus-
haltes Arten und Lebensgemeinschaften (Biozönosen)
Lebensstätten (Biotope) zu bieten, so dass das Überle-
ben der Arten bzw. Lebensgemeinschaften entspre-
chend der charakteristischen naturräumlichen Aus-
stattung gewährleistet ist
Biotoptypen und Lebensräume
Bedeutung der Flächen für Rote Liste Arten
Biotopverbundfunktion Gewährleistung des Individuenaustausches von Arten
verschiedener (Teil-) Populationen zwischen (Teil-) Le-
bensräumen, um durch Genaustausch, Wiederbesied-
lung etc. ein Überleben der Arten / Lebensgemein-
schaften im natürlichen Verbreitungsgebiet zu sichern
Vorkommen von Biotopver-bundflächen und –elementen
Boden
Biotische Ertragsfunktion
Fähigkeit von Landschaftsteilen, aufgrund der natürli-
chen Bodenfruchtbarkeit nachhaltig die Produktion
von Biomasse zu ermöglichen
Ackerwertzahlen
Speicher-/Reglerfunktion
Leistungsfähigkeit des Bodens, tiefere Bodenschichten
und das Grundwasser vor Schadstoffen zu schützen,
indem diese zurückgehalten bzw. gefiltert, umgewan-
delt oder auch vollständig abgebaut werden
Speicherkapazität
Filterfunktion
Biotische Lebensraumfunk-
tion
Vermögen des Natur- / Landschaftshaushaltes, auf-
grund unterschiedlicher Böden Pflanzen- und Tierar-
ten sowie ihren Lebensgemeinschaften die ver-
schiedensten Standortansprüche zu erfüllen, insbe-
sondere in Bezug auf Arten mit enger Bindung an sel-
3.1 BESTANDSAUFNAHME DER UMWELTMERKMALE DES DERZEITIGEN UM-
WELTZUSTANDES
3.1.1 Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit
Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Lärmbelastung im Siedlungsbereich (RPV OL-NS 2011, S. 12) Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund seiner ländlichen Prägung nicht in der Lärmkartierung des LfULG aufge-
führt. Daher gelten die Richtwerte nach TA Lärm, welche für allgemeine Wohngebiete 55 db(A) tags und 40 db(A)
nachts und für Mischgebiete 60 db(A) tags und 45 db(A) nachts sind.
Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich2 Die Luftqualität in Sachsen wird stetig untersucht. Analysiert werden die Luftschadstoffe mit gesetzlich festge-
legten Grenz- bzw. Zielwerten, darunter Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Benzol und Ozon sowie Feinstaub ein-
schließlich dessen Inhaltsstoffe. Die Untersuchungen von 2016 zeigen, dass der Jahresgrenzwert für Stickstoffdi-
oxid an einigen verkehrsnahen Messstellen (Dresden, Leipzig) nicht eingehalten werden konnte. Postiv ist, dass
bei allen anderen Luftschadstoffen keine die Grenz- bzw. Zielwertverletzungen gab. Gerade im Bezug auf Fein-
staub wurden die Jahresgrenzwerte für PM10 und PM2.5 flächendeckend weit unterschritten. 2015 und 2016
wurde der PM10-Tagesgrenzwert an allen Stationen in Sachsen eingehalten. Ebenso wurde der Ozon-Zielwert
zum Schutz der Pflanzen und der menschlichen Gesundheit im UG unterschritten.
Siedlungsnahe Freiräume/Bewertung der Wohnumfeldfunktion Die Siedlungslagen der Verwaltungsgemeinschaft weisen überwiegend ein gutes Wohnumfeld auf. Die Ortslagen
sind durchgrünt und oftmals von Grünflächen eingefasst. Der Großteil der Ortschaften liegt entlang der Pließnitz
mit ihren Zuflüssen, sowie Gaule und Kemnitzbach. Die Gemeinde Schönau-Berzdorf liegt in unmittelbarer Nähe
zum Erholungsgebiet Berzdorfer See. Große Barrieren, stark zerschneidende und viel befahrene Straßen sind
kaum vorhanden. Die gute Zugänglichkeit des Außenbereiches in jeder Ortslage und die aufgelockerte ländliche
Bebauung sind positiv zu bewerten.
Erholungsfunktion
Zugänglichkeit Das Untersuchungsgebiet ist mit Radwegen, örtlichen Wanderwegen und Reitwegen ausgestattet (siehe Begrün-
dung zum FNP). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf einer relativen Siedlungsnähe. Die Erreichbarkeit und Zugäng-
lichkeit zu landschaftsbezogenen Erholungsmöglichkeiten ist gut, wenn die bestehenden Feld- und Wirtschafts-
wege genutzt werden können. Es bestehen noch Defizite in der Beschilderung, in der besseren Anbindung für
Radfahrer an den Berzdorfer See und eine Fuß- und Radwegeverbindung von Kemnitz nach Bernstadt.
Erholungseignung der Landschaft Siedlungsnah liegt im Norden des UG das Tal des Kemnitzbaches, welches in das Steinbachtal übergeht. Für die
ortsnahe Erholungs- und Bademöglichkeiten ist das Waldbad Kemnitz eingebunden. Für die regionale Erholung
bedeutsam ist der Berzdorfer See. Mit den Bademöglichkeiten an der „Blauen Lagune“ am Südufer des Sees
gelegen, besitzt die Verwaltungsgemeinschaft einen attraktiven Naherholungsbereich.
2 LfULG (2017): Luftqualität in Sachsen - Jahresbericht 2016.
men im Kemnitzbachtal und an den Hängen des Waldbachtales auf. Im Um-
feld des Petersbaches bzw. der Pließnitz tritt der LRT mehrfach als Hangge-
hölz und in einem Fall in Plateaulage auf basaltischem Untergrund auf.
Für die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) ist das Untersuchungsge-
biet ein unverzichtbares Jagdhabitat, das sich nicht nur auf die Waldgebiete
beschränkt, sondern es finden auch Jagdflüge mitten in Siedlungsgebieten,
wie Schönau-Berzdorf statt
Aus den Kartierungsergebnissen und dem Standort zweier Wochenstuben
ist der große Wert des SCI als Jagdhabitat für das Große Mausohr (Myotis
myotis) offensichtlich. Die derzeit existierenden Biotopverbundstrukturen
(insbesondere Gehölzstrukturen) des Pließnitztales sind wichtige Leitlinien-
strukturen für den Ortswechsel von Fledermäusen innerhalb des SCI und
darüber hinaus. Sie sind insbesondere Verbindung der Jagdhabitate mit Wo-
chenstuben des Großen Mausohrs in Schönau und eventuell auch Bischdorf.
FFH-Gebiet 254 ha ca. 35 ha Das FFH-Gebiet „Separate Fledermaus-quartiere und -habtitate in der Lau-
sitz“ umfasst 13 über die gesamte Oberlausitz verteilte Gebäude mit Fleder-
mausquartieren (hauptsächlich Kirchen) sowie 3 flächige Jagdhabitate mit
3 gemäß EU-RL 79/409/EWG und 92/43/EWG 4 FFH-Gebiete nach §§ 31-34 BNatSchG 5 gemäß §§ 23-30 SächsNatSchG 6 Die Abgrenzungen der FFH-Gebiete und anderen Schutzgebiete reichen über die Gemeindegebietsgrenzen der VG Bern-stadt/Schönau-Berzdorf hinaus. Einige der genannten Arten und Lebensraumtypen kommen deshalb auch außerhalb des Un-tersuchungsgebietes vor.
Abb. 2: Fließgewässerstrukturgüte im Untersuchungsgebiet 8
8 Strukturkartierung Seen und Strukturkartierung Fließgewässer 2008 und 2016 (Sachsen) aus http://www.umwelt.sach-sen.de/umwelt/infosysteme/weboffice101/synserver?project=wasser-strukturguete&view=strukturkartierung&langu-age=de (Zugriff 28.09.2017)
Wohnbaufläche W 1 Am Reitplatz Größe 0,25 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete
Lage Ortsteil Kemnitz -- Umgebende Nut-
zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Spielplatzbereich, Außengelände der kommunalen Kindertagesstätte, Eigenheimstandorte
aktuelle Nutzung Grünland, gehölzbestandene Fläche geplante bauliche Nutzung
B-Plan Stand - Wohnbaufläche, 2 Grundstücke
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch innerhalb lockerer Siedlungsstruktur, wertvoller zentraler öffentli-cher Spielplatzbereich; temporärer Lärm durch einmalig stattfinden-des Oktoberfest
hoch, bei Wegfall des Spielplat-zes
--
Flora, Fauna, Biodiversität
Bedeutung für Flora und Fauna, da Gehölzstruktur zur Biotopvernet-zung beiträgt.
Hoch. Verlust von Gehölzstruk-turen in relativ offener LA
V/A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Einschränkung der Grundwas-serneubildung
V
Klima/Luft positiv klimatischer Effekt der umgebenden Freiräume - Erhaltungs-bedarf
Verlust V
Landschaft Verlust von Gehölzstrukturen gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
bedingt umweltverträglicher Standort, da der Gehölzbestand auf der Fläche im Zusammenhang mit den umge-benden Landwirtschaftsflächen eine Vernetzungsfunktion für Flora und Fauna darstellt. Verlust öffentlicher Treffpunkt und hochwertigen Spielplatzbereich
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung (V)
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W1 eine Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung im Ortszentrum dar. Die Lage im Siedlungskern von Kemnitz ist grundsätzlich zu bevorzugen. Alternative 1: Aufgrund des gültigen B-Planes „Schulstraße Kemnitz“ sind 3 weitere Bauflächen möglich, wobei für ein Baugrundstück die Erschließungsstraße hergestellt werden müsste. Alternative 2: Bauflächen auf der westlich anschließenden Landwirtschaftsfläche. Erschließung über die beste-hende Stichstraße ‚Am Reitplatz‘ möglich. Keine erhebliche Beeinträchtigung von Flora und Fauna. Kein Wegfall der Erholungsmöglichkeit Kinderspielplatz.
aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche, Strauch- und Baumreihe in Teilen geplante bauliche Nutzung
B-Plan Stand - Wohnbaufläche, ca. 12 Grundstücke
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; Zugang zum Panoramaweg und zum Waldbad Kemnitz
keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
vorwiegend Landwirtschaftsfläche, im nördlichen Bereich einzelne Gehölze entlang der Straße
Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen
gering. Leichte Verschiebung des Siedlungsrandes
M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Eingrünung Siedlungsrand
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
Schutz der Flächen vor abfließendem Oberflächenwasser
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W2 eine sinnvolle Ergänzung des vorhande-nen Ortsrandes der Stadt Bernstadt dar. Diese Wohnbaufläche dient der Eigenentwicklung der Gemeinde und liegt in zumutbarer Entfernung zum Versorgungskern Bernstadt a.d.E. Standortalternativen wurden geprüft und mit dem Stadtrat abgestimmt.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung
Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen. Prägendes Gehölz an der nordwestlichen Ecke
gering, bei Erhalt des Gehölzes M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Eingrünung Ortsrand
Schutz der Flächen vor abfließendem Oberflächenwasser
Planungsalter-nativen
Städtebaulich stellt die Wohnbaufläche W 3 eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Ortsrandes von Bern-stadt dar (obwohl bereits auf Altbernsdorfer Flur liegend). Diese Wohnbaufläche dient der Eigenentwicklung der Gemeinde und liegt in zumutbarer Entfernung zum Versorgungskern Bernstadt a.d.E. Standortalternativen wur-den geprüft und mit dem Stadtrat abgestimmt. Daraus ergab sich unter anderen eine starke Reduzierung der Fläche auf drei Baugrundstücke.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche. Südlich der Fläche liegt das Sumpf-Biotop „Hochstaudenflur an der Pließnitz, Altbernsdorf“
gering A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser geringer Grundwasserflurabstand, teilweise unter 2 m, Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
mittlere Beeinträchtigung, Ge-fahr des Stoffeintrages wäh-rend des Baus
V/M
Klima/Luft geringe Bedeutung für das Siedlungsklima keine --
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort bei Berücksichtigung des angrenzenden Biotops (vor allem während der Baumaß-nahme)
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Zum Schutz des Grundwassers wird vom Bau eines Kellers abgeraten (V)
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W 4 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Wohnbebauung dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt in zu-mutbarer Entfernung zum Siedlungs- und Versorgungskern Bernstadt. Neue Wohnbauflächen lassen sich nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Pließnitz realisieren. Die geplante Wohnbaufläche „Am Neubau“ knüpft unmittelbar an bestehende Bebauung an und wird südlich von einem Sumpf-Biotop „Hochstaudenflur an der Pließnitz, Altbernsdorf“ begrenzt.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand, bislang keine Zugänglichkeit zur Landschaft keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
geringe Bedeutung, intensive Grünlandnutzung, Güllebecken Gering A
Boden hohe Verdichtungsempfindlichkeit mittlere Beeinträchtigung V/M/A
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate mittlerer Grundwasserflurabstand (4-10 m)
Rückbau des Güllebecken ver-mindert mögliches Eindringen in das Grundwasser
V
Klima/Luft geringe Bedeutung für das Siedlungsklima keine --
Landschaft keine prägenden Landschaftselemente vorhanden keine --
Kultur- und Sachgüter
leerstehende Gebäude unter Denkmalschutz. Seitengebäude mit Fachwerk und Scheune massiv, baugeschichtlich und wirtschaftsge-schichtlich von Bedeutung
hoch, bei Abriss. Prüfung bzgl. Erhaltung der Gebäude erfor-derlich
V/M
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort.
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W5 eine sinnvolle Ergänzung an die vorhan-dene westliche Wohnbebauung dar. Die Fläche ist eine Erweiterung des Bebauungsplanes mit Wohnstandorten „Bei Menzel“. Neue Wohnbauflächen lassen sich nur außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Pließnitz realisieren. Aufgrund von Leerstand und brachgefallener Gebäudesubstanz kann hier die Fläche revitalisiert werden und der Siedlungsrand definiert werden.
Wohnbaufläche W 6 Am Friedhof Größe 0,4 ha Schutzgebiete / Vorranggebiete
Lage Gemeinde Schönau-Berzdorf -- Umgebende Nut-
zungen Landwirtschaftliche Nutzfläche, Friedhof
aktuelle Nutzung Grünland, gehölzbestandene Fläche geplante bauliche Nutzung
B-Plan Stand - Wohnbaufläche, 4 Grundstücke
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand aufgrund der Topografie, Immissionen Staatsstraße? keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung
Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate mittlerer Grundwasserflurabstand (4-10 m)
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
bedingt umweltverträglicher Standort aufgrund Hanglage, Immissionen Staatsstraße und Erschließungsstraße durch Gehölzgruppe
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich stellt die Wohnbaufläche W6 eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung im Orts-zentrum dar. Erschließungstechnisch schwierig gestaltet sich der Anschluss an die Hauptstraße, aufgrund von Höhen und Bestandswohnflächen. Die Fläche liegt unmittelbar im Siedlungskern von Schönau-Berzdorf.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Grünlandfläche; Heckenstruktur als Abgrenzung zur Straße, direkt an die Fläche angrenzende Naturdenkmal
Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate mittlerer Grundwasserflurabstand (4-10 m)
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering --
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche W7 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Wohnbebauung um das Pfarrhaus dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt im Ortskern von Kiesdorf.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; Zugang zum Erholungsge-biet Halbendorfer See
keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung
Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich stellt die Mischbaufläche M1 eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Hofbebauung in Kemnitz dar. Die Erschließung ist zu überprüfen.Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt im Siedlungsbereich von Kemnitz.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Übergang der Siedlung zur Landschaft; keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung
Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate mittlerer Grundwasserflurabstand (4-10 m) Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Mischbaufläche M 2 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Stallanlagen, Hallen und Scheunen dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemein-schaft und soll als Mischbaufläche für Gewerbe und Wohnen genutzt werden. Aufgrund der Hochwasserlinie sind keine städtebaulich sinnvollen Alternativen im Siedlungsbereich von Schönau-Berzdorf vorhanden.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Ortskernbereich, zur Gaule gelegen keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Grünlandfläche, in Teilen zur Beweidung genutzt. Gering. Verlust von Offenland-strukturen
M
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt; Geländesenke
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Grünlandflächen im Zufahrtsbereich der Mehrseithöfe gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Mischbaufläche M3 eine sinnvolle Ergänzung und Nachver-dichtung der vorhandenen gemischten Strukturen in Kiesdorf dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt im Siedlungskern von Kiesdorf.
aktuelle Nutzung Landwirtschaftliche Nutzfläche und Grünland geplante bauliche Nutzung
B-Plan Stand - Mischbaufläche, 2 Grundstücke
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate, Wassererosionsgefähdung; Entwässerungsgraben vom Acker als Begrenzung
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit Landwirtschaftsflächen gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Mischbaufläche M4 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Siedlungsstruktur im Ortszentrum von Dittersbach dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwal-tungsgemeinschaft und ist durch seine Lage im Kernbereich mit Kirche, Sportplatz, Gaststätte und Bushaltestelle gut angebunden.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft; Zugang zum Erholungsge-biet Halbendorfer See
keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche Erhalt der Heckenstruktur als westliche Begrenzung
Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate; sehr geringer Grundwasser-flurabstand, teilweise bis unter 2 m möglich, Gefahr der Wasserero-sion; Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Beeinträchtigung durch Stoffe-inträge; Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V/M
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
bedingt umweltverträglicher Standort. Besonders die stark geneigte Topografie, ein mittiges künstliches Löschwasserbecken sowie eine nicht gesi-cherte Erschließung sollten bei der weiteren Planung berücksichtigt werden und zu möglichen Alternativen ent-lang der Dorfstraße führen.
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich stellt die Mischbaufläche M 5 eine Ergänzung der vorhandenen Bebauung im Ortszentrum dar. Die Fläche dient der Eigenentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft und liegt im Siedlungskern von Ditters-bach. Die Lage im Siedlungskern ist grundsätzlich zu bevorzugen. Alternative: Aufgrund des starken Gefälles auf der Fläche, das mittig gelegene künstliche Löschwasserbecken und des nicht öffentlichen Erschließungsweges ist es zu empfehlen die Flächenausweisung zu reduzieren. Zwei Baugrundstücke mit Anschluss an die Dorfstraße stärken und verdichten ebenso die Siedlungsstruktur.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Freifläche im ländlichen Siedlungsgefüge keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche (Mähweiden) Erhalt des mittigen Eschenbaumes
Gering. M
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate; sehr geringer Grundwasser-flurabstand, teilweise bis unter 2 m möglich oder 2-4m; Grundwas-ser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht geschützt
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung;
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von extensiven Grünlandflächen mit integrierten Ruderal-, Stauden- und Offenlandbe-reichen als Ersatzhabitate für strukturgebundene Arten (A/E)
offene und lockere ländliche Bebauung, Orientierung am Bestand
Planungsalter-nativen
Städtebaulich und erschließungstechnisch stellt die Wohnbaufläche M 6 eine sinnvolle Ergänzung der vorhande-nen Bebauung im Ortskern dar.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch vorgeprägter Siedlungsrand, Übergang zur Landschaft
gering. mögliche Lärmbeein-trächtigung der Mischbebau-ung prüfen
--
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche; Abstand (30 m) zu bestehenden Waldstruktu-ren einhalten
Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft kleine Offenlandfläche keine V
Landschaft Siedlungsrand mit Gewerberstrukturen keine M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort Eine Erschließung ist über die Trockenwerkstraße möglich, eine weitere Erschließung ist erforderlich. Der Ab-stand von 30 m zu bestehenden Waldflächen ist einzuhalten
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Planungsalter-nativen
Städtebaulich stellt die gewerbliche Baufläche G1 eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Gewerbenutzung dar.
B-Plan Stand - Lagerhalle für landwirtschaftl. Produkte
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch am Ortsrand in der Landschaft gelegen. keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
Landwirtschaftsfläche, teilweise Reitplatz Gering. Verlust von Offenland-strukturen
A
Boden geringes biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen. Blick auf den Knorrberg
gering, bei landschaftlich ange-passter Gebäudehöhe
M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Anlage und Entwicklung von Heckenstrukturen zur Strukturierung der Landwirtschaftsflächen und zur Minimie-rung der Winderosion
Planungsalter-nativen
Keine alternativen Planungsmöglichkeiten denkbar, da der Landwirt unmittelbar an seine bisherigen Gebäude und Hofflächen diese Erweiterung plant. Städtebaulich und erschließungstechnisch ist diese Planung sinnvoll sowie nachvollziehbar und passt als Erweiterungsfläche zu den bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden am Ortsrand. Geplant ist es, auf der neuen gewerblichen Baufläche eine Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte zu errichten. Eine Erschließung ist über den bestehenden Wirtschaftsweg möglich.
B-Plan Stand „Stadtkerngebiet“, Aufstellungsbeschluss Gaststätte mit Hotellerie
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Stadtkern, repräsentativer Marktplatzbereich keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
kaum Flora und Fauna vorhanden, da Lage im historischen Stadt-kerenbereich
keine --
Boden kein biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser Fläche versiegelt und verdichtet
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft stark versiegelter Bereich
keine, da kaum Veränderungen zum IST-Zustand
--
Landschaft Siedlungsrand mit angrenzenden Landwirtschaftsflächen gering --
Kultur- und Sachgüter
Stadtkern vollständig als Denkmal und archäologisches Denkmal keine, bei Berücksichtigung des Denkmalschutzes
M
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M) im Parkplatzbereich
Verwendung ortstypischer Materialien (M)
Planungsalter-nativen
Keine alternativen Planungsmöglichkeiten denkbar, da die Ausweisung im B-Plan im direkten Zusammenhang mit der Wiedereröffnung der ehem. Gaststätte Brauner Hirsch als Hotel- und Gastronomiebetrieb steht.
B-Plan Stand „Feriendorf Blaue Lagune“, Stand Vorentwurf Feriendorfanlage
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch kaum Zugänglichkeit zur Fläche keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
teilrekultivierte Flächen, in Teilen Gehölzaufwuchs gering, bei Berücksichtigung A
Boden kein biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft teilrekultivierte Flächen mit Gehölzaufwuchs Überprägung des Landschaft M
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
bedingt umweltverträglicher Standort; Überschneidung mit Aufforstungsflächen
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Einbindung der Gebäude in die Topografie (M)
Planungsalter-nativen
Das Ferienhausgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe der „Sport- und Freizeitanlage Blaue Lagune“ im süd-lichen Bereich des Berzdorfer Sees. Beide Anlagen sollen fußläufig miteinander verknüpft werden und gemein-same touristische Angebote darstellen. Eine Planungsalternative kann nur im engen räumlichen Kontext zur Freizeitanlage Blaue Lagune stehen.
B-Plan Stand „Tagesanlagen Berzdorfer See“, Stand Entwurf
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen
V/M/A/E möglich
Mensch Erholungsbereich keine --
Flora, Fauna, Biodiversität
rekultivierte Fläche Gering. A
Boden kein biotisches Ertragspotenzial keine --
Wasser mittlere Grundwasserneubildungsrate Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen nicht ge-schützt
Einschränkung bzw. Verlust der Grundwasserneubildung
V
Klima/Luft Wirkung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenlandbereich)
Verlust Kaltluftentstehungsbe-reich von geringer Bedeutung
V
Landschaft keine bedeutsame landschaftliche Prägung keine --
Kultur- und Sachgüter
keine Güter auf der Fläche bekannt keine --
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort
Vorschläge zur Vermeidung, Minimierung und Kompensa-tion des Ein-griffs
Vermeidung eines hohen Versiegelungsgrad durch geringe GRZ, Verwendung versickerungsfähiger Materialien (M)
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypi-scher Materialien (M)
Planungsalter-nativen
Keine alternativen Planungsmöglichkeiten denkbar, da bereits die Flächenausdehnung stark reduziert wurde. Aufgrund der Kippenböden ist nur im ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Schönau-Berzdorf eine Realisie-rung der Sonderbaufläche möglich. Der Großteil der Sonderbaufläche liegt innerhalb des Gemeindegebietes Tauchritz.
4.1.5 Aufforstungsflächen Im Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans wird zur Prüfung der Vorrang- und Vorbehalts-
gebiete Waldmehrung dargelegt, dass bei Betroffenheit der Schutzbelange FFB 1 (Biotoptypen und Lebens-
räume) sowie KL 110 (Freiflächensicherungsbedarf) in den konkreten Genehmigungsverfahren eine vertiefende
Umweltprüfung angesetzt werden muss. Die trifft auf dem Gebiet der VG Bernstadt auf das Vorbehaltsgebiet
Waldmehrung nördlich von Altbernsdorf zu. Für diese Waldmehrungsfläche wird nachfolgend eine Umweltprü-
fung durchgeführt. Weitere im FNP als Aufforstungsfläche gekennzeichnete Flächen werden nicht zusätzlich ver-
tiefend geprüft.
Übergeordnete Angaben zu Waldmehrungsflächen
Im Umweltbericht zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans wird im Kapitel 2.2.7 Vorrang- und Vorbehalts-
gebiet Waldmehrung (S. 45) ausgeführt, dass die „ […] ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wald-
mehrung stellen ein Angebot dar. Eine vollständige Umsetzung der Ausweisung erscheint nicht realistisch.“ Des
Weiteren heißt es, dass „Grundsätzlich können Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Waldmehrung nicht als umwelt-
schädigende oder die Umwelt negativ beeinflussende Planungskategorie angesehen werden. Durch den Wald
werden beispielsweise der Kohlendioxidabbau, die Sauerstoffproduktion sowie der Lärm- und Sichtschutz positiv
beeinflusst. Allerdings können Aufforstungsflächen hinsichtlich der Offenhaltung der Kulturlandschaft, der Frei-
haltung von Kaltluftbahnen sowie für bestimmte Biotop- und Lebensraumtypen zu Betroffenheiten von Schutz-
belangen führen.
[…] Ein Verzicht auf die Planung zur Waldmehrung ist theoretisch möglich, […] Dennoch soll nicht auf die Aus-
weisung der VRG/VBG Waldmehrung verzichtet werden. Diese sollen z. B. als Angebotsflächen für einen notwen-
digen Waldersatz bei bestimmten Vorhaben angesehen werden.“
Waldmehrung in der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt/Schönau-Berzdorf
Bei den bisherigen Flächennutzungen im Gebiet der VG Bernstadt liegt der Waldanteil bei ca. 22 %.
Die Zielstellung im LEP Sachsen 2013 enthält eine Erhöhung auf 38 % Waldanteil an der Regionsfläche von Ober-
lausitz-Niederschlesien (Z 4.2.2.1). Der Waldanteil im UG liegt somit bislang unter der landesplanerischen Ziel-
stellung. Zugleich ist das Gebiet der VG Bernstadt stark durch die landwirtschaftliche Nutzung der Offenlandflä-
chen mit ihren guten Bodenwerten und ihren weithin sichtbaren Kuppen geprägt.
Aufforstungsflächen sind im Gebiet vor allem in Bereichen mit hoher Winderosionsgefährdung ausgewiesen so-
wie zur Unterstützung der Biotopvernetzung der zahlreichen und wertvollen Flora und Fauna in der Verwaltungs-
gemeinschaft. Bei Realisierung der geplanten Aufforstungsflächen liegt der Waldanteil bei ca. 25 % der Gesamt-
fläche.
Die Umweltprüfung der Aufforstungsfläche nördlich von Altbernsdorf erfolgt durch die mögliche Betroffenheit
von Biotoptypen und Lebensräumen sowie dem Freiflächensicherungsbedarf.
10 KL 1 entspricht dem Freiflächensicherungsbedarf. Dieser ist auf Seite 18 im UB des Regionalplan (2010) folgendermaßen definiert: Zu den siedlungsklimatisch bedeutsamen Freiflächen (Offenland) gehören siedlungsnahe unbewaldete und weitge-hend unbebaute Gebiete (vorwiegend Wiesen- und Weidenflächen) für die Entstehung von Kaltluft, in denen sich je nach Relief ein Kaltluftabfluss, Kaltluftsammelgebiet bzw. Kaltluftstau herausbildet.
Entwicklung Umweltzustand bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Bedeutung / Empfindlichkeit der betroffenen Bereiche
voraussichtliche erhebliche Beein-trächtigungen
Mensch Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der Landschaft vorhanden keine erheblichen Beeinträchtigungen
Flora, Fauna, Biodiversität
Lebensraum für Arten der offenen und halboffenen Strukturen; Bio-topbezeichnung: Struktureicher Waldrand südlich des Großen Non-nenwaldes; Biotoptyp: Gebüsche & naturnahe Wälder trockenwar-mer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume
geringe Beeinträchtigungen. Möglicher Verlust von Lebensräumen und Brutrevieren der Vögel sowie Arten der of-fenen Strukturen. Halboffene Strukturen und ein strukturrei-cher Waldrand bleiben erhalten bzw. wer-den ausgebildet. Schaffung einer Biotopvernetzung durch Anschluss an den östlich gelegenen Wald-bach und Verknüpfung des FFH-Gebietes.
Boden anthropogen überprägter Boden geringes biotisches Ertragspotenzial Erosionsgefährdung der Landwirtschaftsflächen
keine erheblichen Beeinträchtigungen
Wasser Gefährdung des Grundwassers durch diffuse Stoffeinträge keine erheblichen Beeinträchtigungen
Klima/Luft geringe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet (Offenland) Entstehung Frischluftentstehungsgebiet
Landschaft
verschieden große und bewirtschaftete Landwirtschaftsschläge
Landschaftsbild wird durch die Auffors-tung verändert und erfährt in dem Land-schaftsraum eine neue durchgehende Struktur.
Kultur- und Sachgüter
Keine Güter bekannt keine erheblichen Beeinträchtigungen
Einschätzung der Verträglich-keit
umweltverträglicher Standort bei Berücksichtigung und Anlage eines strukturreichen und landschaftlich ab-wechslungsreichen Waldrandes. Die Aufforstungsfläche reduziert die Erosionsgefährdung durch Wasser. Die schwer bewirtschaftbare Hanglage wird mit einem Waldband auf bewirtschaftbare Schläge reduziert. Die große Waldstruktur trägt zur Biotopver-netzung des Pließnitztales bei und bildet ein großes Frischluftentstehungsgebiet.
Alternativen Vorbehaltsgebiet Waldmehrung des Regionalplanes wurde im FNP konkretisiert.
4.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES INSGESAMT Nach der detaillierten Prüfung einzelner Bauflächen erfolgt an dieser Stelle die Betrachtung der Umweltauswir-
kungen des gesamten Flächennutzungsplanes. Damit sollen kumulative Wirkungen bzw. Beeinträchtigungen der
Planung erkannt und gemindert werden.
Die nähere Betrachtung der Flächen ergibt sich durch räumliche Nähe, einem bestehenden Beziehungsgeflecht
oder aus einer Dichte von Planungsflächen in einem Landschaftsraum. Es werden demnach nicht die jeweiligen
Baugebiete untersucht, sondern das gesamte räumliche Geflecht durch die neue Prägung.
Im nördlichen Bereich der Verwaltungsgemeinschaft ergab sich ein Kumulationsgebiet, da hier sowohl geplante
Bauflächen, als auch großflächige Aufforstungsflächen den Landschafts- und Siedlungsraum prägen werden. Ein
weiteres Kumulationsgebiet liegt in der Ortschaft Dittersbach, da im Kernbereich die Dichte von Planungsflächen
besonders hoch ist.
Im Folgenden werden diese Gebiete näher untersucht. Dabei liegt der Fokus auf kumulative, sich verstärkende
negative Wirkungen und auf der Betrachtung von Wechselwirkungen der Schutzgüter miteinander. Bestehende
Vorbelastungen können in die Prüfung mit einbezogen werden.
Zusammenfassende Betrachtung der geplanten Bauflächen / Kumulationsgebiete:
• nördlich von Bernstadt, mit Kunnersdorf, Kemnitz, Altbernsdorf (W1, W2, W3, WM1, WM2, WM3)
• Ortskernbereich Dittersbach (M6, M7, WM5)
Abb. 3: Darstellung zusammenfassenden Betrachtung der Bauflächen (Summation)
Besondere kumulative Wirkungen zu erwarten Mensch positive kumulative Wirkung durch Entstehung von differenzierten siedlungsnahen Freiräumen durch die
Anlage von Wald.
Flora, Fauna, Bio-diversität
positive kumulative Wirkung durch Anlage von Wald in strukturarmer Offenlandschaft. Stärkung der Bio-
topvernetzungsfunktion. Kleine Bauflächen nur innerhalb des Siedlungsgeflechtes ausgewiesen, daher
kaum erhebliche Auswirkungen zu erwarten.
Boden geringer Verlust der Bodenfunktionen durch Bebauung; Schutz der Bodenfunktionen durch Aufforstung
Wasser positive kumulative Wirkung, da die Wassererosionsgefährdung durch Aufforstung gemindert werden
kann.
Klima/Luft großflächiger Verlust von Kaltluftentstehungsbereichen (Offenlandflächen); Enstehung von Frischluftent-
stehungsbereichen durch Anlage großflächiger Aufforstungsflächen.
Landschaft Überprägung von Teilen der durch intensive Landwirtschaft geprägten Kulturlandschaft; Strukturierung
der Landschaft durch abwechslungsreiche Wald-Offenland-Bereiche und Gestaltung neuer Siedlungsrän-
der (Wiesenweg W2, Bernstadt)
Kultur- und Sachgü-ter
keine kumulativen Wirkungen zu erwarten
Minderungsstrategien
Minderung des Landschaftsbildes durch Festsetzung von maximalen Höhen der Gebäude, Verwendung ortstypischer Materia-lien, Gestaltung der neuen Siedlungsränder in die Landschaft, Ortsrandeingrünung
Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit der neuen Landschaftsstrukturen durch Ausbau des Rad- und Wanderwege-netzes
Bei den Aufforstungsflächen ist auf einen strukturreichen Waldrandbereich zu achten sowie einer den Lebensräumen entspre-chenden Waldzusammensetzung.
4.3 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH Im Kapitel 4.1 wurden im Zusammenhang mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen der einzelnen Bauflä-
chen einzelne Maßnahmen zu Vermeidung, Minimierung sowie zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umwelt-
auswirkungen vorgeschlagen. Im Kapitel 4.2 wurden die kumulativen Wirkungen der geplanten Bauflächen im
Zusammenhang betrachtet und Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen.
Diese Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich beziehen sich zum einen auf erhebliche Be-
einträchtigungen der in der Eingriffsregelung zu betrachtenden Schutzgüter, zum anderen darüber hinaus auch
auf Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen des Menschen und der
Kultur- und sonstigen Sachgüter.
Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung
Welche konkreten Eingriffe in Natur und Landschaft vorliegen und welche Maßnahmen zur Vermeidung, Minde-
rung und zum Ausgleich daraus resultierender erheblicher Beeinträchtigungen notwendig sind, wird detailliert
auf der Bebauungsplanebene bearbeitet. Gleichwohl setzt der FNP den Rahmen für die künftige städtebauliche
Entwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Bernstadt und hat in diesem Zuge nach § 1a Abs.3 BauGB auch die
Eingriffsregelung zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass die Folgen der durch den FNP ermöglichten
Eingriffe auf der nachfolgenden Planungsebene auch bewältigt werden können.
Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen
Bei der Erarbeitung des FNP besteht die Möglichkeit, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
zu vermeiden und zu mindern, in dem bei der Darstellung neuer Bauflächen auf den tatsächlichen Bedarf und
diejenigen Standorte für neue Bebauungen bevorzugt werden, die möglichst nur geringe Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft nach sich ziehen. In der Umweltprüfung zu den Bauflächen werden deshalb Standortalter-
nativen der Bauflächen diskutiert. Durch Verzicht auf sehr konfliktträchtiger Bauflächen oder diese reduziert dar-
zustellen, wird zugleich dem Vermeidungs- und Minderungsgebot der Eingriffsregelung Rechnung getragen. Dies
ist im Verfahrensverlauf des FNPs geschehen. Beispielsweise wurden die Wohnbauflächen soweit konkretisiert,
dass wertvolle Bereiche von Natur und Landschaft erhalten bleiben können und die Bauflächen klar definiert
sind.
Kompensationsflächen
Trotz der dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden bei Umsetzung des FNP durch die
geplanten Neubebauungen zwangsläufig Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entstehen, für deren Be-
wältigung der FNP u.a. durch die Darstellung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-
wicklung von Boden, Natur und Landschaft“ Vorsorge treffen kann.
Dies trifft im FNP die dargestellten Maßnahmen N11 entsprechend den beabsichtigten Kompensationsflächen
91E0 * Erlen-Eschen- und Weichholzauen wälder 9180 * Schlucht- und Hangmischwälder
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
Empfindlichkeitsfaktoren und deren Reichweite
Gebiet empfindlich gegenüber: Abkürzungen X: innerhalb der relevanten Habitate des Natura 2000 - Gebietes, Zahl: NATURA 2000-Gebiet und maximale Empfindlichkeitszone x in Metern um das Gebiet --: nach derzeitigen Kenntnisstand zu vernachlässigen
Direkte Inanspruchnahme X Kollisionswirkung, Fragmentie-
Nach Art und räumlicher Lage der Darstellung des FNP-Entwurfes sind
grundsätzlich keine erheblichen Beeinträch-
tigungen zu erwarten X die nachfolgenden Darstellungen näher betrachtet
worden
Begründung:
Feinscreening nicht notwendig, da zum einen die Bauflächen außerhalb des empfindlichen Bereiches liegen
und die Aufforstungsfläche A7 die bestehenden Wald-Lebensräume ergänzt und unterstützt. Weiterhin soll
die Maßnahmenfläche N7 zu einer Extensivierung der Landwirtschaftsfläche führen, so dass langfristig
Grünland und entlang des Bachabschnittes eine großzügige feuchte Hochstaudenflur entstehen kann.
Seperate Fledermausquartiere und –habitate in der Lausitz
FFH-Gebiet X Europäisches Vogelschutzgebiet Gebiets-Nr.: 147 EU-Nr.: DE4551-303
Fläche: 254 ha Flächenanteil innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft 35 ha
Arten gemeinschaftlichen
Interesses
1324 Großes Mausohr (Myotis myotis)
1308 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
Lebensraumtypen
gemeinschaftlichen
Interesses
91E0 * Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
Empfindlichkeitsfaktoren und deren Reichweite
Gebiet empfindlich gegenüber: Abkürzungen X: innerhalb der relevanten Habitate des Natura 2000 - Gebietes, Zahl: NATURA 2000-Gebiet und maximale Empfindlichkeitszone x in Metern um das Gebiet --: nach derzeitigen Kenntnisstand zu vernachlässigen
Direkte Inanspruchnahme X Kollisionswirkung, Fragmentie-
rung, Zerschneidungseffekt 500/ 1000
Akustische Emissionen X Stoffliche Emissionen max. 250
Veränderung Meso- u.
Mikroklima 50-100 Optische Emissionen X Einleitungen
max. 2000
Ergebnis des Grobscreening
Nach Art und räumlicher Lage der Darstellung des FNP-Entwurfes sind
grundsätzlich keine erheblichen Beeinträch-
tigungen zu erwarten X die nachfolgenden Darstellungen näher betrachtet
worden
Begründung: Aus den Darstellungen des FNPs gehen keine Planungsflächen hervor, die in das FFH-Gebiet hineinragen
bzw. innerhabl des empfindlichen Bereiches liegen.
91E0 * Erlen-Eschen- und Weichholzauen wälder 9180 * Schlucht- und Hangmischwälder
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
Empfindlichkeitsfaktoren und deren Reichweite
Gebiet empfindlich gegenüber: Abkürzungen X: innerhalb der relevanten Habitate des Natura 2000 - Gebietes, Zahl: NATURA 2000-Gebiet und maximale Empfindlichkeitszone x in Metern um das Gebiet --: nach derzeitigen Kenntnisstand zu vernachlässigen
Direkte Inanspruchnahme X Kollisionswirkung, Fragmentie-
rung, Zerschneidungseffekt 500 Akustische Emissionen X Stoffliche Emissionen 100
Veränderung Meso- u.
Mikroklima 50-100 Optische Emissionen
max. 200
Einleitungen X
Ergebnis des Grobscreening
Nach Art und räumlicher Lage der Darstellung des FNP-Entwurfes sind
grundsätzlich keine erheblichen Beeinträch-
tigungen zu erwarten X die nachfolgenden Darstellungen näher betrachtet
worden
Begründung: Aus den Darstellungen des FNPs gehen keine Planungsflächen hervor, die in das FFH-Gebiet hineinragen
bzw. innerhalb des empfindlichen Bereiches liegen.
Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz
FFH-Gebiet Europäisches Vogelschutzgebiet X Gebiets-Nr.: EU-Nr.: DE4753-451
Fläche: 1.235 ha Flächenanteil innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft 160 ha
Gebiet empfindlich gegenüber: Abkürzungen X: innerhalb der relevanten Habitate des Natura 2000 - Gebietes, Zahl: NATURA 2000-Gebiet und maximale Empfindlichkeitszone x in Metern um das Gebiet *: bezogen auf Fließgewässer in Strömungsrichtung
Direkte Inanspruchnahme X Kollisionswirkung, Fragmentie-
rung, Zerschneidungseffekt 500/ 1000
Akustische und
optische Emissionen max. 500
Einleitungen X –
2000*
Ergebnis des Grobscreening
Nach Art und räumlicher Lage der Darstellung des FNP-Entwurfes sind
grundsätzlich keine erheblichen Beeinträch-
tigungen zu erwarten X die nachfolgenden Darstellungen näher betrachtet
worden
Begründung: Feinscreening nicht notwendig, da alle Bauflächen außerhalb des empfindlichen Bereiches liegen. Die Auf-
forstungsfläche A2 ist im geringsten Abstand 60m entfernt. Die Aufforstung unterstützt mit der Ausbildung
strukturreicher Waldmäntel und somit der Stärkung der Lebensräume von beispielsweise Grauspecht und
Neuntöter.
5.1.1 Ergebnis der FFH-Vorprüfung Begründung der Konfliktträchtigkeit in Bezug auf FFH/SPA
Für keine der geplanten Bauflächen sind erhebliche Beeinträchtigungen der FFH/SPA-Gebiete innerhalb der Ver-
waltungsgemeinschaft zu erwarten. Ebenso führen die angrenzenden Aufforstungsflächen oder Maßnahmenflä-
chen für Natur und Landschaft nicht zur Beeinträchtigung der spezifischen Erhaltungsziele der Schutzgebiete,
sondern unterstützen oder vergrößern die Lebensräume, so dass der langfristige Fortbestand der Arten und de-
ren notwendigen spezifischen Strukturen und Funktionen erfüllt wird.
Empfehlung für den FNP als Folgerungen aus der FFH/SPA-Vorprüfung
Die FFH/SPA-Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Darstellungen im FNP mit den vier Natura2000-Gebieten
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert wor-
den ist
• Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I
S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist
• Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli
2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I
S. 3154) geändert worden ist
• Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 (LEP 2013) vom 12.Juli 2013
• Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Region Oberlausitz-Niederschlesien 2010
• Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) vom 03.03.1993 (SächsGVBl. S. 229), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234,236)
• Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S.451), geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234)
• Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 18.10.2004 (Sächs.GVBl. S. 482), zuletzt geändert am
23.09.2010 (SächsGVBl. S. 270)
• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes. Planzeichen-
verordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBI. I S 1509)
• Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz- WHG)
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 122 des Ge-
setzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.
• Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10.04.1992, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 270)
BAUGB (1960): Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. | S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. | S. 1748)
BAUNVO (1962): Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. | S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. | S. 1548) BBODSCHG (1998): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. | S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. | S. 212) BNATSCHG (2009): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. | S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. | S. 3154) PLANZV (1990): Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Plan-zeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 | S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge-
setzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. | S. 1509)
SÄCHSDSCHG (1993): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG) vom 3. März 1993 (SächsGVBl. | S. 229), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. | S. 234)
SÄCHSHOHLRVO (2012): Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Ver-kehr über die Abwehr von Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen sowie Halden und Restlöchern (Sächsische Hohlraumverordnung - SächsHohlrVO) vom 20. Februar 2012 (SächsGVBl. Nr. 5 vom 15.03.2012 | S. 191) SÄCHSLPLG (2010): Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsge-setz - SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. | S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. | S. 234) SÄCHSNATSCHG (2013): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Natur-schutzgesetz - SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. | S. 451), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Ge-setzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. | S.349) SÄCHSWALDG (1992): Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. | S.137), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. | S 349) SÄCHSWG (2013): Sächisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. | S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. | S 349) WHG (2009): Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745)
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als Printmedium zur Verfügung, kann aber als PDF-Datei unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/ heruntergeladen werden. MANNSFELD, KARL; BASTIAN, OLAF (2012): Sächsische Landschaften. Zwischen Dübener Heide und Zittauer Gebirge. Edition Leipzig. Seemann Henschel GmbH & Co. KG. 1. Auflage PLANUNGSATELIER ARCHITEKTUR UND DENKMALPFLEGE (2011): Städtebauliche Rahmenplanung der Stadt Bernstadt a.d.E. RPV REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN (HRSG.) (2012): Kurzfassung zum Regionalen Ener-gie- und Klimaschutzkonzept für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien [online]. Quelle: http://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t= 1440670172&hash=58a279f82be89b5a4b0c8d1e270f0fd00b7cf702&file=fileadmin/PDF-Dateien/Sonstige/Kli-maschutzkonzept/Kurzfassung_REKK.pdf [Zugriff am: 26.08.2015] RPV REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN (HRSG.) (2015): Regionalplan. Region Oberlausitz-Niederschlesien. Zweite Gesamtfortschreibung. Vorentwurf vom 16. Juni 2015. RPV REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN (HRSG.) (2009A): Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien. Anhang 4-Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans [online]. Quelle: http://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/fileadmin/PDF-Dateien/Regionalplanung/Regi-onalplan_2010/Regionalplan_Oberlausitz-Niederschlesien.pdf [Zugriff am: 26.08.2015] RPV REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN (Hrsg.) (2009b): Karte „Raumstruktur“ Quelle: http://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t= 1440669448&hash=8dd21400f6cf65f8744c34eaec1cd524a3d27b91&file=fileadmin/Karten/Regionalpla-nung/Regionalplan_2010/Raumstruktur.jpg [Zugriff am: 26.08.2015] RPV REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN (Hrsg.) (2009c): Karte „Raumnutzung“ Quelle: http://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t= 1440669448&hash=a9c076aec9ac82af6b02b448b5d2939f2a51a886&file=fileadmin/Karten/Regionalpla-nung/Regionalplan_2010/Raumnutzungskarte.jpg [Zugriff am: 26.08.2015] RPV REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEN (Hrsg.) (2009d): Karte „Freizeit, Erholung, Touris-mus“. Quelle: http://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t= 1440669448&hash=4916038d11f14b608849072983565f7e675ce1b9&file=fileadmin/Karten/Regionalpla-nung/Regionalplan_2010/Freizeit_Erholung_und_Tourismus.jpg [Zugriff am: 26.08.2015] RPV REGIONALER PLANUNGSVERBAND OBERLAUSITZ-NIEDERSCHLESIEn (Hrsg.) (2009e): Karte „Ökologisches Verbundsys-tem und regionale Grünzüge“. Quelle: http://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/index.php?eID=tx_naw-securedl&u=0&g=0&t= 1440669448&hash=6f52a9cb7ad3bd59528fae051863222107d23189&file=filead-min/Karten/Regionalplanung/Regionalplan_2010/OVS_und_regionale_Gruenzuege.jpg [Zugriff am: 26.08.2015]