Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbH PÜG PÜG mbH ▪ Hämmerlestraße 14 + 16 ▪ 71126 Gäufelden ▪ Tel: 07032 7808-0 ▪ Fax: 07032 7808-50 ▪ [email protected]▪ www.pueg.de QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 1 von 16 Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B 1. Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten unverändert iO 1.1 §56 KrWG Abs. 2 § 2 EfbV Welche abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten führt das Unternehmen selbstständig durch? Wiedmühle (Sammelt, Befördert, Lagert) Ohlenberg (Lagert, Behandelt, Verwertet) Ockenfels (Verwertet) Abfallschlüssel im Anhang be- zogen auf die Anlage/ Tätigkeit/Bereich Sammelt iO Befördert Lagert Behandelt Verwertet Beseitigt Handelt bundesweit grenzüberschreitend Makelt bundesweit grenzüberschreitend 1.2 GewAbfV Vorbehandlungsanlage Der Prüfbericht zur GewAbfV wurde erstellt. 0 1.3 AltfahrzeugV Annahme-/Rücknahme- stelle Demontagebetrieb Schredderanlage Der Prüfbericht zur AltfahrzeugV wurde er- stellt. 0 1.4 VerpackV Letztempfängeranlage Aufbereiteranlage Der Prüfbericht zur VerpackV wurde erstellt. 0 1.5 ElektroG Erstbehandlungsanlage weitere Behandlungsan- lage Der Prüfbericht zum ElektroG wurde erstellt. 0 1.6 Akten- und Datenträgervernichtung Stationäre Anlage Mobile Anlage Der Prüfbericht zur Ak- ten- und Datenträgerver- nichtung wurde erstellt. 0 2. Angaben zum Betrieb 2.1 Gewerbeanmeldung vom: bei: unverändert iO 2.2 Handelsregistereintrag mit Register-Nr. vom: 23.01.2012 Nr.: HRB 12402 unverändert iO 2.3 Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt vom: bei: unverändert 0 Bemerkungen: (Bei Bedarf ist ein Beiblatt als Anlage beizufügen)
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Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH Prüf- und ... · Manfred Schmitz Hier sind Stichproben vorzunehmen. Die Sachkunde soll über Nachweise und Gesprä-che festgestellt werden. iO 4.4
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Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH
QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 2 von 16
Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
3. Betriebsorganisation und personelle Ausstattung
3.1
§56 KrWG
Abs. 2
Abs. 3
§ 2
§ 3
EfbV
Ist die Aufbauorganisation des Entsorgungs-unternehmens schriftlich fixiert und aktuell? Ist festgelegt, wer die für die Leitung und Be-aufsichtigung verantwortliche Person im Sinne der EfbV ist? Wo und wie sind die fachlichen und persönli-chen Anforderungen an diese Person(en) festgelegt?
Verantwortliche Person 1
N: Manfred Schmitz
F: GF
Stellen-/ Funktionsbeschreibung
Bestellung vom:
Verantwortliche Person 2
N:
F:
Stellen-/ Funktionsbeschreibung
Bestellung vom:
Verantwortliche Person 3
N:
F:
Stellen-/ Funktionsbeschreibung
Bestellung vom:
Organigramm vom:
07/2014
Sammelt
Befördert
Lagert
Behandelt
Verwertet
Beseitigt
Handelt
Makelt
Sammelt
Befördert
Lagert
Behandelt
Verwertet
Beseitigt
Handelt
Makelt
Sammelt
Befördert
Lagert
Behandelt
Verwertet
Beseitigt
Handelt
Makelt
unverändert Stellen- oder Tätigkeits-beschreibungen mit Ver-tretungsregelung!
iO iO 0 0
Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH
QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 4 von 16
Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
§56 KrWG
Abs. 3
§ 3
§ 4
EfbV
Beauftragte Personen nach § 6 GbV:
Bestellung vom:
Ausbildung am:
Bestellung vom:
Ausbildung am:
Ersthelfer:
Sven Schmittchen
Bestellung vom:
Ausbildung am: 11.03.2012
Bestellung vom:
Ausbildung am:
Brandschutzbeauftragter:
Bestellung vom:
Ausbildung am:
Fortbildung am:
Jahresbericht vom:
:
Bestellung vom:
Ausbildung am:
Fortbildung am:
Jahresbericht vom:
Fortbildung in 2014 geplant.
0
iO 0 0
4. Personal und Fortbildung
4.1
§ 10
EfbV
Gibt es für alle mit Führungs-, Aufsichts- und Sachfunktionen betrauten Mitarbeiter ange-messene Einarbeitungspläne, in denen die fachlichen Anforderungen klar ausgewiesen sind?
Wie wird die planmäßige Einarbeitung nach-gewiesen?
Thomas Daniels 29.11.2013
Patrik Schick 01.08.2013
Einarbeitungsplan
Sascha Linne
vom: 07.07.2014
Einarbeitungsplan
Andreas Kefferpütz
vom:
Einarbeitungsplan
Bernd Zadow
vom: 23.06.2014
Personal unverändert
iO
Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH
QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 5 von 16
Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
4.2
§ 11
EfbV
Wird der Schulungsbedarf für abfallwirt-schaftliche Tätigkeiten (einschließlich Füh-rungs- und Aufsichtsfunktionen) systema-tisch ermittelt, geplant und können die ent-sprechenden Maßnahmen nachgewiesen werden?
Schulungsplan für 2014
Schulungsnachweise
Bei Bedarf Schulungs-nachweise als Kopien beifügen.
iO
4.3
§ 11
EfbV
Verfügen die Mitarbeiter über eine dem Ar-beitsplatz entsprechende Sachkunde?
Sachkunde vorhanden: ja
Manfred Schmitz
Hier sind Stichproben vorzunehmen.
Die Sachkunde soll über Nachweise und Gesprä-che festgestellt werden.
iO
4.4
§ 3
§ 4
EfbV
Wie stellt die Firmenleitung sicher, dass aus-reichend geeignete Mitarbeiter und Mittel für die angemessene Ausführung der Tätigkei-ten zur Verfügung stehen?
Wird dabei
- dem Umfang der Tätigkeiten und
- der Gefährlichkeit, Menge und Beschaffenheit der Abfälle
Rechnung getragen?
Personalbedarfsermittlung
Einsatzplan (Soll-Ist)
Dispositionsplan
EDV-Dispo-Software
Tagesbericht
unverändert
Stichprobe: 19.08.2014
iO
4.5
§ 4
EfbV
Wird die ordnungsgemäße Durchführung der Entsorgungsleistungen und aller damit verbundenen Tätigkeiten einschließlich Prü-fung und Dokumentation durch
- Kapazitäts- und Einsatzpläne
gesteuert und werden dabei die zu erwarten-den Fehlzeiten durch
- Urlaub, Krankheit und Weiterbildung
ausreichend berücksichtigt?
Einsatzplan
Dispositionsplan
Urlaubsplaner Excelliste
Vertretungsregelungen
Tagesbericht
unverändert
Fahrzeugbelegung mit Eintragung Urlaub und Krankheit.
Stichprobe:
Urlaubsplan 2014
Tagesbericht 19.08.2014
iO
4.6
§ 4
EfbV
Gibt es für die entsprechenden Arbeitsplätze angemessene Arbeitsplatz-/Aufgaben-be-schreibungen?
QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 7 von 16
Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
6. Anforderungen an die Geschäftsführung/Betriebsleitung
6.1
§ 8
§ 9
EfbV
Besteht die Zuverlässigkeit der Betriebs-in-haber (Geschäftsführer) und der für die Lei-tung des Betriebes verantwortlichen Personen im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 1 KrWG und der EfbV?
Betriebsinhaber/GF (§ 8)
Verantwortliche Person (§ 9)
Name: Brigitte Schmitz-Kirschbaum
Führungszeugnis:
vom: 11.07.2014 O.K.
Gewerbezentralregister:
vom: 11.07.2014 O.K.
Zuverlässigkeitserklärung:
vom: 07.07.2014 O.K.
Eintragungen sind im Anhang zum Prüfbe-richt zu vermerken!
Nachweise dürfen max. 3 Monate alt sein!
Zuverlässigkeit gegeben:
ja nein
iO
A
Unternehmen/Firma:
Gewerbezentralregister:
vom: O.K.
Betriebsinhaber/GF (§ 8)
Verantwortliche Person (§ 9)
Name: Manfred Schmitz
Führungszeugnis:
vom: 11.07.2014 O.K.
Gewerbezentralregister:
vom: 11.07.2014 O.K.
Zuverlässigkeitserklärung:
vom: 07.07.2014 O.K.
Zuverlässigkeit gegeben:
ja nein
iO
Betriebsinhaber/GF (§ 8)
Verantwortliche Person (§ 9)
Name:
Führungszeugnis:
vom: O.K.
Gewerbezentralregister:
vom: O.K.
Zuverlässigkeitserklärung:
vom: O.K.
Zuverlässigkeit gegeben:
ja nein
0
Betriebsinhaber/GF (§ 8)
Verantwortliche Person (§ 9)
Name:
Führungszeugnis:
vom: O.K.
Gewerbezentralregister:
vom: O.K.
Zuverlässigkeitserklärung:
vom: O.K
Zuverlässigkeit gegeben:
ja nein
0
Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH
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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
6.2
§ 9
EfbV
Besitzen die für die Leitung des Betriebes verantwortlichen Personen die erforderliche Sach- und Fachkunde nach § 56 Abs. 3 Satz 1 KrWG und § 9 EfbV, Abs.
2. Abgeschlossenes Studium auf den Gebieten Ingenieur-we-sen, Chemie, Physik oder Biologie, ggf. alternativ fachlich an-gemessene Fachschulausbildung oder Meisterprüfung und 2-jährige einschlägige praktische Erfahrung auf dem Gebiet, für das Leitungs- und Aufsichtsfunktionen wahrgenommen werden; für H+M gilt zusätzlich: oder abgeschlossenes Stu-dium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, abge-schlossene kaufmännische Berufsausbildung und jeweils Kenntnisse aufgrund 4-jähriger einschlägiger praktischer Er-
fahrung auf dem Gebiet, für das Leitungs- und Aufsichtsfunk-tionen wahrgenommen wurden und in der die zur ordnungs-gemäßen Erfüllung der Aufgaben nötigen Kenntnisse über die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten erworben wurden
oder
3. Geeignete abgeschlossene Berufsausbildung für die im Be-trieb vorhandene Verfahrens- und Anlagentechnik und 4-jährige einschlägige praktische Erfahrung auf dem Gebiet, für das Leitungs- und Aufsichtsfunktionen wahrgenommen werden
oder
4. Im Einzelfall, unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation und -größe, angemessene vergleichbare Qualifikation und praktische Erfahrung wie unter 3. (Mit Begründung!).
oder
5. am 07.10.1996 seit mindestens 5 Jahren im Betrieb wahrge-nommene Aufgaben, die mit denen einer für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person ver-gleichbar sind und die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Auf-gaben gewährleistet ist. Für H+M gilt der 01.03.2001 als Stichtag.
Verantwortliche Person (§ 9):
Name: Manfred Schmitz
Bestellung vorhanden
Fachkundeschulung
am: 12/2005
Fortbildungslehrgang
am: 27./28.09.2013
Fachkunde nach:
§ 9 Abs. 2 EfbV
§ 9 Abs. 3 EfbV
§ 9 Abs. 4 EfbV
§ 9 Abs. 5 EfbV
unverändert Zeugnisse
Stellenbeschreibungen
Lehrgangsbestätigung
Ausbildungsnachweise
Nachweis der Fach-kunde im Fachge-spräch
Fachkunde nachgewiesen:
ja nein
iO
Verantwortliche Person (§ 9):
Name:
Bestellung vorhanden
Fachkundeschulung
am:
Fortbildungslehrgang
am:
Fachkunde nach:
§ 9 Abs. 2 EfbV
§ 9 Abs. 3 EfbV
§ 9 Abs. 4 EfbV
§ 9 Abs. 5 EfbV
unverändert Zeugnisse
Stellenbeschreibungen
Lehrgangsbestätigung
Ausbildungsnachweise
Nachweis der Fach-kunde im Fachge-spräch
Fachkunde nachgewiesen:
ja nein
0
Bemerkungen: (Bei Bedarf ist ein Beiblatt als Anlage beizufügen)
Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH
QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 10 von 16
Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: B
7.5 Erfolgt die Nachweisführung im Sinne der Nachweisverordnung?
Werden die erforderlichen Re-gister geführt?
Nachweisführung über Rückver-folgbarkeit von Vorgängen.
Es sollte mindestens zweimonat-lich eine Stichprobe auf Plausibi-lität geprüft und dokumentiert werden! Bei Not-wendigkeit weiterer Stichproben ist diese Seite entsprechend zu kopieren!
Sind im BTB nur genehmigte Abfallarten genannt und ver-zeichnet?
Lassen sich die Eintragungen im BTB den weiteren Unterlagen zu den Vorgängen zuordnen?
Nur für H + M
Ist der Entsorgungsweg des an einen Dritten abgegebenen Ab-falls mindestens bis zu einer Be-handlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage sicherge-stellt und nachgewiesen?
Stichproben:
Register Ockenfels
Grube Luise
Input/Outputliste
Grube Luise
Am Platz Wiedmühle gab es in 2014 bisher keine Vorgänge.
AVV: 17 05 04
Datum: 25.10.2013
Vorabkontrolle
Verbleibskontrolle (BS)
Verbleibskontrolle (ÜS)
Wiegeschein
12,5 m3
Nachweis BTB/Register
Von Baustelle Oberhonnefeld
Ins Lager Ockenfels
Rechnung (bei H+M)
Sonstiges: Eingang
AVV: 17 01 07
Datum: 11.04.2014
Vorabkontrolle
Verbleibskontrolle (BS)
Verbleibskontrolle (ÜS)
Wiegeschein
12,5 m3
Nachweis BTB/Register
Von Neustadt
Ins Lager Kasbach-Ohlenberg
Rechnung (bei H+M)
Sonstiges: Eingang
AVV: 17 01 07
Datum: 08.05.2014
Vorabkontrolle
Verbleibskontrolle (BS)
Verbleibskontrolle (ÜS)
Wiegeschein
12,5 m3
Nachweis BTB/Register
Von Sankt Augustin
Ins Lager Kasbach-Ohlenberg
Rechnung (bei H+M)
Sonstiges: Eingang
AVV: 17 05 04
Datum: 28.11.2013
Vorabkontrolle
Verbleibskontrolle (BS)
Verbleibskontrolle (ÜS)
Wiegeschein
8 m3
Nachweis BTB/Register
Von Neustadt
Ins Lager Kasbach-Ohlenberg
Rechnung (bei H+M)
Sonstiges: Eingang
iO
iO
Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH
QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 11 von 16
Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: B
Fahrerlaubniskontrolle über Ta-gesbericht
AVV: 17 01 07
Datum: 11.10.2013
Vorabkontrolle
Verbleibskontrolle (BS)
Verbleibskontrolle (ÜS)
Wiegeschein
12,5 m3
Nachweis BTB/Register
Von Bad Honnef
Ins Lager Kasbach-Ohlenberg
Rechnung (bei H+M)
Sonstiges: Eingang
AVV: 17 05 04
Datum: 15.10.2013
Vorabkontrolle
Verbleibskontrolle (BS)
Verbleibskontrolle (ÜS)
Wiegeschein
12,5 m3
Nachweis BTB/Register
Von Linz
Ins Lager Kasbach-Ohlenberg
Rechnung (bei H+M)
Sonstiges: Eingang
iO
7.6 Wird das Betriebstagebuch/ Re-gister zeitnah geführt und regel-mäßig von den für die Leitung und Beaufsichtigung verantwort-lichen Personen im Sinne der EfbV geprüft?
Das Register kann alternativ, auch von einer nach Nachweis-verordnung bestellten Person geprüft werden.
BTB/Register aktuell
und geprüft
Art der Prüfung: Stichprobe
geprüft durch:
Manfred Schmitz
wie oft: monatlich
dokumentensicher angelegt
Schutz vor unbefugtem Zugriff
mind. 5 Jahre aufbewahrt
Prüfung über den Tagesbericht Stichprobe: 22.11.2013 04.07.2014 23.05.2014 29.04.2014 04.04.2014 07.03.2014 07.02.2014 03.01.2014 10.12.2013 22.11.2013
iO
7.7 Werden Geräte, Maschinen und Anlagen entsprechend den Vor-gaben gewartet und geprüft?
ja nein
Übersicht Wartungen/ Prüfungen?
ja nein
UVV CAT 966H am 24.02.2014 CAT 966H am 24.02.2014
iO
Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH
QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 12 von 16
Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
7. b Zusätzliche Kriterien an Entsorger grenzüberschreitend ( entfällt wenn nicht H+M) iO
7.8 Verbringung von Abfällen zur Beseitigung:
Liegt eine schriftliche Zustimmung aller beteiligten Behörden vor? (Verfahren nach Anh. II A der Richtlinie 75/442/EWG)
Haben die Behörden Auflagen oder Ne-benbestimmungen erlassen und werden diese erfüllt?
Vorlage von Kopien der durch-geführten Notifizierungs-ver-fahrens
Vorlage von Kopien der abge-stempelten Begleitscheine
Auflagenliste
0
7.9 Verbringung von Abfällen zur Verwertung:
- Auflistung der Abfälle der grünen Liste
- Auflistung der Abfälle der gelben Liste
- Auflistung der Abfälle der roten Liste
Führt der Transporteur ein vom Abfallerzeuger unterzeichnetes Begleitpa-pier mit folgenden Angaben mit?
- Name und Anschrift des Besitzers
- handelsübliche Bezeichnung der Abfälle, ggf. Angabe des EAV- Schlüssels sowie der Bez. gem. Anhang II EG-AbfVerbrV
- Menge der Abfälle
- Name und Anschrift des Empfängers
- Art des Verwertungsverfahrens gem. Anh. II B der Richtlinie 75/442/EWG
- voraussichtlicher Zeitpunkt der Verbringung
Ist der Verwertungsbetrieb vorschriftsmäßig genehmigt?
(insbesondere bei grün gelisteten Abfällen)
Nachweis der durchge-führten Kontrollen und Überwachungen des Transporteurs
Genehmigungsbescheid der Anlage in Kopie, in beglaubigter Überset-zung
0
7.10 Abnahme- / Geschäftsbesorgungsverträge vorhanden? Verträge in beglaubigter Übersetzung
0
8. Beurteilung von Unterauftragnehmern
8.1
§ 7
EfbV
Werden Unterauftragnehmer (Subunterneh-mer) an den zu zertifizierenden Tätigkeiten beteiligt?
Siehe Liste
ja nein
Wenn ja?
nur als Efb zertifizierte
Betriebe
auch nicht zertifizierte
Betriebe
Unterauftragnehmer ge-trennt nach zertifizierten und nicht zertifizierten Be-trieben in der Anlage auflis-ten!
Zertifikate einsehen
iO
8.2
§ 7
EfbV
Wie umfangreich ist der Einsatz nicht zertifi-zierter Unterauftragnehmer?
erheblich unerheblich
Wenn Unerheblichkeit at-testiert wird, ist zu erläu-tern, wie es zu dieser Auf-fassung kommt! Bei Bedarf sind unter Bemerkungen weitere Ausführungen zu machen!
0
8.3
§ 7
EfbV
Werden die nicht zertifizierten Subunterneh-men nur zur Spitzenabdeckung bzw. sonsti-gen plötzlichen Einsatzfällen eingesetzt?
ja nein
0
8.4
§ 7
EfbV
Werden nicht zertifizierte Unterauftrag-neh-mer regelmäßig auf Erfüllung der Anforde-rungen gemäß § 7 EfbV überprüft?
ja nein
0
Prüfliste-Nr.: 0667-09 vom 19.08.14 Firma: Schmitz Wiedmühle GmbH
QMD 2002, Stand F, 20.11.2012 510992 Seite 13 von 16
Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
8.5
§ 7
EfbV
Wie wird bei Unterauftragnehmern die
Zuverlässigkeit und
Fach- und Sachkunde von Geschäftsleitung und Personal geprüft?
Fragebogen zur Bewertung
Nachweisdokumente
0
8.6
§ 7
EfbV
Ist der Verbleib von Abfällen zur Verwertung und zur Beseitigung (mit dem Unterauftrag-nehmer) vertraglich oder in anderer Weise angemessen geregelt?
Vertragliche Regelung
0
8.7
§ 7
EfbV
Beinhalten die Entsorgungsverträge mit Drit-ten auch Weisungsbefugnisse gegenüber dem Dritten?
Kontrollbefugnisse im Betrieb des Dritten?
Einsicht in die Nachweisdokumentation des Dritten, insbesondere bezüglich des Verbleibs von Abfällen?
ja nein
0
9. Beurteilung von Entsorgern ( entfällt wenn nicht H+M) (Sammler, Beförderer, Entsorgungsanlagen)
iO
9.1 Welche Entsorgungsbetriebe werden mit welchen Tätigkeiten beauftragt?
Welche Entsorgungsbetriebe sind keine Ent-sorgungsfachbetriebe?
Liste eingesehen 0
9.2 Liegen Besichtigungsprotokolle zu einzelnen Entsorgungsanlagen vor?
ja nein 0
9.3 Hat der Händler/Makler vor der Beauftra-gung die glaubhafte Zusicherung, dass
der den Abfall übernehmenden Entsorgungs-betrieb die für seine abfallwirtschaftliche Tätig-keiten geltenden öffentlich-rechtlichen Vor-schriften beachtet und die für seine Tätigkeit erforderlichen behördlichen Entscheidungen (z.B. Genehmigungen, Zulassungen) vorlie-gen,
bei dem den Abfall übernehmenden Entsor-gungsbetrieb die erforderliche Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit sichergestellt ist,
der den Abfall übernehmende Entsorgungsbe-trieb und sein Personal die für diese Tätigkeit notwendige Zuverlässigkeit, Sach- und Fach-kunde besitzen,
der den Abfall übernehmende Entsorgungsbe-trieb über entsprechende Ausgänge für die in der Anlage entstehenden Abfälle verfügt.
Auflistung aller Genehmi-gungen (Auszüge)
gültige Entsorgungs-nach-weise
Notifizierungen
Abnahmeverträge
Verwerterverträge
0
9.4 Hat der Händler/Makler von dem, den Abfall übernehmende Betrieb, die glaubhafte Zusi-cherung, dass ein ausreichender Versiche-rungsschutz besteht?
z.B. Belege, Nachweise 0
9.5 Ist vertraglich, oder in anderer Weise ver-bindlich festgelegt, wo die Abfälle verbleiben sollen?
Verträge
sonstige Regelungen
Verwerterverträge
0
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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
9.6 Kann der Händler/Makler gegenüber dem, den Abfall übernehmenden Betrieb, vertrag-lich gesichert jederzeit Auskunft hinsichtlich der Art und Weise der ordnungsgemäßen Ausführung der jeweiligen Tätigkeit verlan-gen?
Besitzt der Händler/Makler vertraglich ent-sprechende Kontrollbefugnisse?
Verträge
Verträge
0
9.7 Bei Vermittlung von Transportaufträgen:
Nachweis GÜK-Erlaubnis (§ 3 GÜKG)
Gemeinschaftslizenz nach Art. 3 (EWG) Nr. 881/92
Beförderungserlaubnis BefErlV/EfbV
GüKG
Gemeinschaftslizenz
§ 54 Genehmigung
Entsorgungsfachbetrieb
0
10. Genehmigungen
10.1
§ 7
EfbV
Hat das Entsorgungsunternehmen alle erfor-derlichen Genehmigungen/Zulassungen zur Durchführung der abfallwirtschaftlichen Tä-tigkeit?
Genehmigungsliste
unverändert
Nachweis durch ent-sprechende Bescheide
0
10.2
§ 7
EfbV
Genehmigungen im Rahmen der Beförderung:
GüKG nach § 3 (Erlaubnis) EU-Lizenz Werkverkehr
Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG:
Aktenzeichen: vom:
Befristung bis:
Genehmigungsbehörde:
Genehmigungsänderungen:
30.09.2015
iO
Genehmigungen im Rahmen des Handelns + Makelns nach § 54 KrWG:
Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte
Aktenzeichen: vom:
Befristung bis:
Genehmigungsbehörde:
Genehmigungsänderungen:
0
10.3
§ 7
EfbV
Ist die Anzeige gemäß § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen erfolgt?
§ 53 KrWG am:
14.06.2012
unverändert
- Vorlage des Antwort-schreibens der zustän-digen Behörde.
iO
10.4
§ 7
EfbV
Ist die Anzeige gemäß § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen erfolgt?
Ist die Anzeige gemäß § 58 KrWG erfolgt (Betreiber einer Anlage nach § 4 BImSchG)?
Ist die Anzeige gemäß § 54 Abs. 3 KrWG erfolgt?
Werden die Möglichkeiten der Freistellung für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe wahrgenommen?
§ 53 KrWG
§ 58 KrWG
§ 52a BImSchG
Freistellung nach § 7 NachwV mit Freistellungs- Nr.:
Freistellung nach § 54 Abs.3 KrWG
Neue/bestätigte Beförderer-Nr.:
unverändert
- Zertifikatsvorlage bei der zuständigen Behörde
- Beförderer-Nr. muss neu/weiter zugeteilt werden
iO
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Nr. Fragen Antwort/Nachweis durch: Bemerkung/Hinweise B
11. Dokumentation
11.1
§ 7
EfbV
Welche umwelt- und sicherheitsrelevanten Gesetze, Normen, Richtlinien, Empfehlun-gen und Verwaltungsvorschriften sind Be-standteil der Dokumentation bzw. im Betrieb nachweisbar?
Kreislaufwirtschaftsgesetz und zugehö-rige Verordnungen
Immissionsschutzgesetz und VO
Landesabfallgesetze und -verordnungen
Wasserhaushaltsgesetz
Abfallrecht
Chemikalienrecht
Gefahrgutrecht
EG-Abfallverbringungsordnung
AKP-EWG-Abkommen
OECD-Ratsentscheidung
Baseler Übereinkommen (Gesetz zum Baseler Übereinkommen über die Kon-trolle der grenzüberschreitenden Verbrin-gung von gefährlichen Abfällen und deren Entsorgung)
sonstige Gesetze und Verordnungen
Sind die o. g. Normen Richtlinien, Empfeh-lungen, Verwaltungsvorschriften und Ge-setze den betroffenen Mitarbeiter jederzeit zugänglich?
Sind die Mitarbeiter in der Lage (insbes. Bei EDV-Versionen), die entsprechenden Doku-mente aufzufinden?
Übersichtsliste
CD-ROM mit Aktualisie-rungsservice
Loseblattsammlung mit Ak-tualisierungsservice
Internet-Datenbanken
Beck Text Abfallrecht
ja nein
ja nein
iO
11.2
§ 7
§ 5
EfbV
Welche Vorgaben existieren im Unterneh-men für:
Brandschutz
Explosionsschutz
Arbeitsschutz
Sind die Unterlagen den Gegebenheiten an-gemessen?