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Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags
1 40221 Düsseldorf
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der
Minister
Gemeinsame Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss und die
Unterausschüsse
Personal sowie Landesbetriebe und Sondervermögen des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender
Mainstreaming Ansatzes in der Landesverwaltung
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
zur Information übersende ich die in erforderlicher Auflagenhöhe
gefertigten Abdrucke meiner Vorlage vom heutigen Tage mit der Bitte
um Weiterleitung an die Mitglieder der vorgenannten Ausschüsse.
Anlagen: 60 Abdrucke
JI/. 05.2016 Seite 1 von 1
Aktenzeichen P1404-5-IIA3 bei Antwort bitte angeben
Debus, Siiri Referat 11 A 3 Telefon 0211 4972-2773
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Dienstgebäude und Ueferanschrift: Jägerhofstraße 6
40479 Düsseldorf Telefon 0211 4972-0 Telefax 0211 4972-1217
[email protected] wwwJm.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle:
Heinrich-Heine-Allee
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Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der
Minister
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Gemeinsame Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss und die
Unterausschüsse
Personal sowie Landesbetriebe und Sondervermögen des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender
Mainstreaming Ansatzes in der Landesverwaltung
Anlage: 4
1. Einleitung
Gender Mainstreaming bedeutet, das Ziel der Gleichstellung von
Frauen und Männern in allen Handlungsfeldern und bei allen
Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten zu
berücksichtigen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 18.06.2013 den
Kabinettbeschluss zur "Umsetzung und Weiterentwicklung des
Gender-Mainstreaming-Ansatzes in der Landesverwaltung" gefasst.
Leitlinie ist die nachhaltige Etablierung von Gender Mainstreaming
als Querschnitts- und Führungsaufgabe in allen Fachbereichen der
Ressorts. In diesem Zusammenhang wurden die Funktion "Gender
Mainstreaming Beauftragter" und eine interministerielle
Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung einer Gesamtstrategie
eingerichtet.
Das Kabinett hat sich darauf verständigt, dass die Staatskanzlei
und alle Ressorts über den Stand der Umsetzung in den Ausschüssen
des Landtags Nordrhein-Westfalen berichten. Der zweite Bericht des
Finanzministeriums für den Fachausschuss nebst Unterausschüssen
wird hiermit vorgelegt.
2. Modellversuch Gender Budgeting in den Haushalten 2016 und
2017
Mit dem Entwurf zum Haushaltgesetz 2015 wurde erstmals ein
Modellversuch zu Gender Budgeting begonnen. Der Modellversuch
JA. 05.2016 Seite 1 von 4
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resultiert aus dem Kabinettbeschluss vom 18.06.2013 über die
"Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes
in der Seite 2 von 4 Landesverwaltung" . Der Modellversuch wird in
den Haushaltsjahren 2016 und 2017 fortgeführt (vgl.
Haushaltsaufstellungserlass 2016 und Haushaltsaufstellungserlass
2017, Anlage 1a und 1b).
I. Begriff und Ziel von Gender Budgeting
Gender Budgeting ist die Anwendung von Gender Mainstreaming im
Haushaltsprozess. Es beinhaltet nach der Definition des Europarates
eine geschlechtsbasierte Bestandsaufnahme der Haushalte, die eine
Gender -Perspektive auf allen Ebenen des Haushaltsprozesses
einschließt und die Einnahmen und Ausgaben umverteilt, um eine
Geschlechtergleichstellung zu fördern. Durch diese Metaebene soll
sichergestellt werden, dass nicht nur bei einzelnen Vorhaben eine
Geschlechtergerechtigkeit, sondern in einem Haushalts(-bereich)
insgesamt ein gerechter Zugang der Geschlechter zu öffentlichen
Ressourcen angestrebt wird.
Gender Budgeting ist kein eigenständiger "Sonderhaushalt".
Vielmehr soll der herkömmliche Haushaltsprozess aus Festsetzung und
Bewirtschaftung der einzelnen Haushaltsansätze um Erwägungen zur
Geschlechter-gerechtigkeit ergänzt bzw. im Sinne des Gender
Mainstreaming Gedankens überhaupt erst komplettiert werden. Erstes
Zwischenziel auf diesem Weg ist, für die am Haushaltsprozess
Beteiligten - also Parlament, Landesregierung und Verwaltung -
Transparenz über die Verteilung der Haushaltsmittel zwischen Frauen
und Männern herzustellen. Die mit dieser Transparenz verknüpfte
Sensibilisierung der Beteiligten (zweites Zwischenziel)
hinsichtlich der geschlechterspezifischen Mittelverteilung liefert
den Handlungsanstoß, über Steuerungsmaßnahmen im Sinne eines
mainstreaming auf eine geschlechtergerechte Verteilung der
Haushaltsmittel hinzuwirken (Hauptziel).
11. Einführung des Modellversuchs
Nachdem am 02.12.2013 im Kreis der Staatssekretärinnen uf'd
Staatssekretäre der Bereich der Aus- und Fortbildung innerhalb der
obersten Landesbehörden als ressortübergreifendes Projekt des
Gender Budgeting identifiziert wurde, fand es erstmals Eingang in
den Haushaltsaufstellungserlass 2015 (Anlage 2) und wird seitdem
erfolgreich flächendeckend pilotiert.
111. Ausgestaltung des Modellversuchs im Haushalt 2016
Der auf den Bereich der Aus- und Fortbildung innerhalb der
obersten Landesbehörden bezogene Modellversuch dient der
exemplarischen Annäherung an das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit
im Haushalts-prozess. Im Rahmen des Modellversuchs im Haushalt 2016
werden die in den jeweiligen Einzelplänen für die Aus- und
Fortbildung der Beschäftigten in den obersten Landesbehörden
vorgesehenen Titelansätze von den Ressorts näher erläutert, indem
darauf bezogene geschlechtssensitive Daten ausgewiesen werden. Kem
dieser Darstellungen in den
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Haushaltsplänen sind die Tabellen "Gender Budget IST" und
"Gender Budget SOLL". Eine beispielhafte Darstellung zeigt Anlage
3. Seite 3 von 4
In einer ersten Stufe wird mit der Darstellungstabelle "Gender
Budget IST" ressortbezogen die erforderliche Transparenz über die
geschlechter-differenzierte Teilhabe der Beschäftigten der obersten
Landesbehörden an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den Jahren 2013
und 2014 erzeugt. Da für diesen Personenkreis Fortbildungen nicht
allein über den jeweiligen Ressorthaushalt, sondern im F alle
zentraler Fortbildungen in der Fortbildungsakademie Herne auch
durch den Einzelplan 03 finanziert werden, ist die Erläuterung des
entsprechenden Titelansatzes im Einzelplan 03 ressortbezogen
ausgestaltet.
Die Darstellungstabelle uGender Budget SOLL" enthält als zweite
Stufe die Zielprojektion des aus der jeweiligen Ressortsicht
angemessenen Geschlechterverhältnisses im Rahmen der Aus- und
Fortbildung im Haushaltsjahr 2016 als Grundlage einer
ressortspezifischen geschlechter-gerechten Mittelverteilung.
IV. Auswertung der geschlechtssensitiven Daten
Eine erste Auswertung der geschlechtssensitiven Daten hat das
Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien für seinen
Geschäfts-bereich vorgenommen (Bericht zur "Umsetzung und
Weiterentwicklung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in der
Landesverwaltung" , Anlage 4). Diese Auswertung ergibt, dass Männer
und Frauen nahezu gleich häufig und dem Gesamtverhältnis der
relativ gleichgewichtigen Geschlechter-verteilung im
Geschäftsbereich entsprechend die Möglichkeit zur Fortbildung
nutzen.
Auffällig ist, dass im Rahmen der Fachfortbildungen außerhalb
des Angebotes der Akademie Mont-Cenis im Durchschnitt Frauen
günstigere Angebote genutzt haben als Männer. Ob es sich hierbei um
einen Zufall handelt, wird durch eine erneute Analyse im nächsten
Jahr geprüft werden.
Interessant ist außerdem, dass Frauen überproportional die
Angebote der Akademie Mont-Cenis nutzen, die auf die Stärkung der
überfachlichen Kompetenz abzielen. Auch diesbezüglich bedarf es
einer erneuten Auswertung im nächsten Jahr.
IV. Ausblick
Die Ressorts haben sich über die Tabelle "Gender Budget SOLL"
individuelle Ziele hinsichtlich einer geschlechtergerechten
Teilhabe an Aus-und Fortbildungsmaßnahmen gesetzt und diese im
Haushaltsplan 2016 fixiert. Für alle Ressorts wird es im Rahmen des
Haushaltsvollzugs darum gehen, den ressortspezifisch definierten
Zielwert durch geeignete Steuerungsmaßnahmen im Verlauf des
Haushaltsvollzugs 2016 zu erreichen bzw. sich diesem Zielwert
anzunähern.
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Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, inwieweit eine Ausweitung
des ressortübergreifenden Modellversuchs auf andere Bereiche in
Zukunft Seite 4 von 4 sinnvoll ist.
3. Gender Mainstreaming - Schulungen für Führungskräfte im
Januar 2016
Zur nachhaltigen Etablierung von Gender Mainstreaming als
Querschnitts-und Führungsaufgabe wurden im Januar 2016 im
Finanzministerium durch die Personalabteilung vier Seminare zum
Thema Gender Mainstreaming durchgeführt.
Das Angebot erfolgte auf freiwilliger Basis für Führungskräfte
und angehende Führungskräfte ab der Besoldungsgruppe A 15. An den
Veranstaltungen bestand reges Interesse. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer erhielten theoretische und praktische Hinweise zum Thema
Gender Mainstreaming sowie Beispiele zur erfolgreichen Anwendung.
Aufgrund der jeweiligen Gruppengröße von maximal 20 Beschäftigten
erfolgte stets ein praxisbezogener fachlicher Austausch im Hinblick
auf Gender Mainstreaming. Bei einer Teilnahmequote von 60 % der
Eingeladenen (80 Teilnehmende) war die Seminarreihe erfolgreich und
konstruktiv.
4. Informationsbasis im Bereich des Intranetangebotes
Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur
Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender -Mainstreaming-Ansatzes
in der Landes-verwaltung wurde angeregt, eine geeignete
Informationsbasis im Bereich der jeweiligen Intranetangebote der
Häuser zur nachhaltigen Implementierung dieser Querschnitts- und
Führungsaufgabe aufzubauen. Diese Anregung wurde im
Finanzministerium aufgegriffen. Im Intranet des Finanzministeriums
wurde im Unterkapitel "Fachbereiche" das neue Kapitel "Gender
Mainstreaming" eingerichtet, in dem regelmäßig aktualisierte
Informationen und Bearbeitungshilfen eingestellt werden.
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Anlage 1 a
3. Modellversuch Gender Budgeting
Gemäß Kabinettbeschluss vom 18.06.2013 zur "Umsetzung und
Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der
LandesvefWaltung" wird beginnend mit dem Haushalt 2015 ein
Modellversuch zum Gender Budgeting durchgeführt. Als Projekt des
Gender Budgeting wurde ressortübergreifend zunächst der Bereich der
Aus- und Fortbildung innerhalb der obersten Landesbehörden
identifiziert. Zu den weiteren Ein-zelheiten und der Ausgestaltung
des Modellversuchs wird auf die Besprechung mit allen Ressorts am
16. 12.2013 und die dazu gefertigte Ergebnisniederschrift des
Finanzministeriums vom 13.01.2014, Az: Abt. I, AL 00.02 - 22.2,
verwiesen.
Der bereits mit der Haushaltsaufstellung 2Q15 begonnene
Modellversuch soll mit der Haushaltsaufstellung 2016 weiter
fortgeführt werden. Die Ressorts werden daher gebeten, die zur Aus-
und Fortbildung innerhalb der obersten Landesbe-hörden ermittelten
geschlechtssensitiven Daten (im Einzel-nen: IST-Werte 2013 und neu
IST-Werte 2014 sowie neu SOLL-Wert 2016) in die in HAV als
Titelerläuterung zur Ver-fügung stehenden DarsteJlungstabellen
»Gender Budget ISTII und "Gender Budget SOLL" (in HAV zu finden in
der Tabel-lenauswahl bei den UT-Tabellen) zu übernehmen und der
Haushaltsanmeldung der analysierten Haushaltstitel beizufü-gen, vgL
Muster der Anlage 2. Ergänzend zur Darstellungs-tabelle "Gender
Budget SOLL" wird erneut angeregt, kurz im Rahmen der weiteren
Titelerläuterung etwaige Steuerungs-maßnahmen zu benennen, mit
denen das ressortspezifisch angestrebte angemessene
Geschlechterverhältnis im Rah-men der Aus- und Fortbildung im Jahr
2016 erreicht werden soll (z.8. besondere Information/Ansprache von
Beschäfti-gen/8eschäftigtengruppen ).
Hinsichtlich der zentralen ressortübergreifenden Fortbildung in
der Fortbildungsakademie Herne werden die Ressorts ge-beten, -
orientiert an der Gliederung der Tabelle "Gender Budget IST"- ihre
geschlechtssensitiven Daten über die Nut-zung der dortigen
Fortbildungsveranstaltungen in den Kalen-derjahren 2013 und neu
2014 dem Ministerium für Inneres und Kommunales im Rahmen der
Abgabe der Haushaltsvor-anschläge bis zum 13.03.2015 per Email
([email protected] mit dem Betreff: Gender Budgeting)
zuzuleiten, so dass die ressortbezogenen Ist-Tabellen im Einzelplan
03 entsprechende Daten für die Jahre 2013 und 2014 aufweisen.
Seite 4 von 39
-
Zur Fortführung des Modellversuchs und zum weiteren Auf-bau
einer Zeitreihe (Ist-Zahlen 2015) ist die Datenerhebung bei den
analysierten Haushaltstiteln kontinuierlich fortzuset-zen.
4. Verwendung von Kennziffern zur automatisierten
Strukturanalyse des Landeshaushaltes (SKZ)
Als flankierende Maßnahme zur Begleitung des
Haushaltsaufstellungsverfahrens ist mit dem Haushalt 2006 begonnen
worden, den Haushalt hinsichtlich seines Bin-dungsgrades bzw.
hinsichtlich der verbleibenden Disponibili-tät nach diversen
Kategorien zu strukturieren. Diese Struktur-analyse kann
zwischenzeitlich automationsunterstützt in HAV erfolgen. Dies setzt
voraus, dass grundsätzlich sämtliche Haushaltsstellen in HAV mit
einer gesonderten Strukturkenn-ziffer (SKZ) unterlegt werden
müssen. Hierzu ist in HAVein eigenständiges Eingabefeld
eingerichtet worden, in das die jeweilige SKZ eingegeben werden
kann.
Die Pflege des Datenbestandes obliegt weiterhin dem
Finanz-ministerium. Bei neu hinzukommenden Haushaltsstellen
-Nachtrag, Voranschlag, Ergänzungsvorlagen zum Entwurf,
parlamentarisches Beratungsverfahren - muss daher jeweils geprüft
werden, ob und inwieweit die Eingabe einer SKZ er-forderlich ist.
Die Ressorts werden gebeten, dem Finanzmi-nisterium einen
entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Die vorgesehene Strukturierung und die dazugehörigen
Strukturkennziffern sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Zur Verwendung der Strukturkennziffern sind die dort
beige-fügten Bearbeitungshinweise zu beachten.
5. Prüfung der Beilage 1 (Verpflichtungsermächtigungen)
In der Beilage 1 werden neben der im aktuellen Haushaltsjahr
veranschlagten Verpflichtungsermächtigung auch die
Ver-pflichtungsermächtigungen aus den Vorjahren einschließlich der
Fälligkeiten ausgewiesen.
Aus gegebenem Anlass weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die
Eingaben zu den Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre manuell.
erfolgen müssen. Die Programmleistungen
Seite 5 von 39
-
Anlage 1 b
Übereinstimmung mit der Haushaltssystematik hin regelmäßig zu
überprüfen, um zutreffende Zuordnungen zu gewährleisten.
Auf die Regelungen in Abschnitt V. Nr. 11.3 weise ich beson-ders
hin.
3. Modellversuch Gender Budgeting
Der Modellversuch Gender Budgeting (Umsetzung und
Wei-terentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der
Landesverwaltung) wird mit der Haushaltsaufstellung 2017
fortgeführt. Die Ressorts werden daher gebeten, die zur Aus-und
Fortbildung innerhalb der obersten Landesbehärden er-mitteilen
geschlechtssensitiven Daten (im Einzelnen: Ist-Werte 2013, 2014 und
Ist-Werte 2015 sowie Soll-Werte 2016 und 2017) in die in HAV als
Titeterläuterung zur Verfügung stehenden DarsteUungstabelten
uGender Budget I STil und "Gender Budget SOLL" (in HAV zu finden in
der Tabellenauswahl bei den UT-TabeUen) zu übernehmen und der
Haushaltsanme1dung der analysierten Haushaltstitel beizufügen, vgl.
Muster der Anlage 2 (steht in der leioht gelinderten Version ab ca.
Ende Man in HA V zur Verfagung). Ergänzend zur Darstellungstabelle
"Gender Budget SOLL" sind kurz im Rahmen der weiteren
Titelertäuterung etwaige Steuerungsmaßnahmen zu benennen, mit denen
das ressortspezifisch angestrebte angemessene
Geschlechterverhäftnis im Rahmen der Aus- und Fortbildung im Jahr
2017 erreicht werden soll (z.8. besondere Information/Ansprache von
Beschäftigen/Beschäftigtengruppen) .
Hinsichtlich der zentralen ressortübergreifenden Fortbildung·'
in der Fortbildungsakademle Herne werden die Ressorts ge-beten, -
orientiert an der Gliederung der Tabelle "Gender Budget IST'I- ihre
geschlechtssensitiven Daten über die Nut-zung der dortigen
Fortbildungsveranstaltungen in den Ka-lenderjahren 2013, 2014 und
2015 dem Ministerium für In-neres und Kommunales im Rahmen der
Abgabe der Haus-haitsvoranschläge bis zum 04.04.2016 per Email
([email protected] mit dem Betreff: Gender Budgeting)
zuzuleiten, so dass die ressortbezogenen Ist-Tabellen im Einzelplan
03 entsprechende Daten für die Jahre 2013,2014 und 2015
aufweisen.
Zur Fortführung des Modellversuchs und zum weiteren Auf-bau
einer Zeitreihe (Ist-Zahlen 2016) ist die Datenerhebung
Seite 4 von 44
-
4.
bei den analysierten Haushaltstiteln kontinuierlich
fortzuset-zen. Realisierung von Einsparungen im Rahmen der
Umsetzung des E .. Govemment-Programms
Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit dem Ende 2015 beim
Landtag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der
elektronischen Verwaltung (E-GovG NRW) beschlossen, Überlegungen zu
den Einsparpotenzialen zum integralen Bestandteil der Umsetzung des
E-Government-Programms zu machen. Vor diesem Hintergrund wird sie
sich künftig insbesondere regelmäßig mit der Bewertung der in den
Ressortbereichen realisierten bzw. in Aussicht genom-menen
Einsparpotenzialen auseinandersetzen und auf der Basis der jeweils
aktuellen Erkenntnisse konkrete Weichen-stellungen vornehmen. Um
sicherzustellen, dass die Frage der Realisierung von Einsparungen
bereits im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens
ressortbezogen geprüft wird, ist den Haushaltsvoranschllgen ein
kurzer Sach-standsbericht ~ur Umsetzung des E ..
Government-Pro-gramms beizufügen. Der Ressortbericht sollte u.a.
darüber Aufschluss geben, ob und ggf. in welchen Bereichen im neuen
Haushaltsjahr voraussichtlich entsprechende Umset-zungsmaßnahmen
vorgesehen sind, ob im Zusammenhang damit zentral bereitgestellte
Ressourcen zur Umsetzung des E-GovG NRW in Anspruch genommen werden
(vgl. Kapitel 03 010 Titefgruppe 72) und welche konkreten
Einsparungs-potenziale (Stellen und/oder Mittel) sich mit den
Maßnahmen verbinden. Dabei ist auch auf etwaige Auswirkungen im
Rahmen der neuen Finanzplanung bis 2020 einzugehen.
5. Verwendung von Kennziffern zur automatisierten Struk- .
turanalyse des Landeshaushaltes (SKZ)
Als flankierende Maßnahme zur Begleitung des
Haushallsaufstellungsverfahrens ist mit dem Haushalt 2006 begonnen
worden, den Haushalt hinsichtlich seines Bin-dungsgrades bzw.
hinsichtlich der verbleibenden Disponibili-tät nach diversen
Kategorien zu strukturieren. Diese Struktur-analyse kann
zwischenzeitlich automationsunterstützt in HA V erfolgen. Dies
setzt voraus, dass grundsätzlich sämtliche Haushaltsstellen in HA V
mit einer gesonderten Strukturkenn-ziffer (SKZ) unterlegt werden
müssen. Hierzu ist in HAVein eigenständiges Eingabefeld
eingerichtet wordenl in das die jeweilige SKZ eingegeben werden
kann.
Seite 5 von 44
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Anlage 2
Auf die Regelungen in Abschnitt V. Nr. 9.3 weise ich besonders
hin.
3. Modellversuch Gender Budgeting
Gemäß Kabinettbeschluss vom 18.06.2013 zur "Umsetzung und
Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming Ansatzes in der
Landesverwaltung" wird beginnend mit dem Haushalt 2015 ein
Modellversuch zum Gender Budgeting durchgeführt. Als Projekt des
Gender Budgeting wurde ressortübergreifend zunächst der Bereich der
Aus- und Fortbildung innerhalb der obersten Lan-desbehörden
identifiziert. Zu den weiteren Einzelheiten und der Ausgestaltung
des Modellversuchs wird auf die Besprechung mit allen Ressorts am
16.12.2013 und die dazu gefertigte Ergebnis-niederschrift des
Finanzministeriums vom 13.01.2014, Az: Abt. I, AL 00.02 - 22.2,
verwiesen.
Die Ressorts werden gebeten, die zur Aus- und Fortbildung
in-nerhalb der obersten Landesbehörden ermittelten
geschlechts-sensitiven Daten in die in HAV als Titelerläuterung zur
Verfügung stehenden Darstellungstabellen "Gender Budget IST" und
"Gen-der Budget SOLL" (in HAV zu finden in der Tabellenauswahl bei
den UT-Tabellen) zu übernehmen und der Haushaltsanmeldung der
analysierten Haushaltstitel beizufügen, vgl. Muster der Anlage 1.
Ergänzend zur Darstellungstabelle uGender Budget SOLL" wird
angeregt, kurz im Rahmen der weiteren Titelerläute-rung etwaige
Steuerungsmaßnahmen zu benennen, mit denen das ressortspezifisch
angestrebte angemessene Geschlechter-verhältnis im Rahmen der
Fortbildung im Jahr 2015 erreicht wer-den soll (z.B. besondere
Information/Ansprache von Beschäftig-ten/Beschäftigtengruppen)
.
Hinsichtlich der zentralen ressortübergreifenden Fortbildung in
der Fortbildungsakademie Herne werden die Ressorts gebeten,
-orientiert an der Gliederung der Tabelle "Gender Budget IST"-ihre
geschlechtssensitiven Daten über die Nutzung der dortigen
Fortbildungsveranstaltungen im Kalenderjahr 2013 dem Ministe-rium
für Inneres und Kommunales im Rahmen der Abgabe der
Haushaltsvoranschläge bis zum 14.03.2014 per Email
([email protected] mit dem Betreff:. Gender Budgeting)
zu-zuleiten.
Zur Fortführung des Modellversuchs und zum Aufbau einer
Zeit-reihe ist die Datenerhebung bei den analysierten
Haushaltstiteln kontinuierlich fortzusetzen.
Seite 4 von 37
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25
Anlage 3
Erläuterungen
Zu Titel 547 10:
Veranschlagt sind: 1. Geschäftsbedarf, Kommunikation, Geräte,
Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände. 2. Druckkosten. . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .
................................... . 3. Haltung Dienstfahrzeuge. .
. . . . . . .. . .................................... . 4. Dienst-
und Schutzkleidung
................................................................ .
5. Mieten und Pachten für Geräte und Maschinen. . . . . . . . . . .
. . .. . .................................. . 6. Aus- und
Fortbildungskosten ........................................... ,
... , ............. , .. 7. Sachverständige .............. ,
..................................... , ................... . 8.
Organisations- und (finanz-)wissenschaftliche Untgersuchungen
(Gutachten) .............................. . 9. Gerichts- und
ähnliche Kosten
.............................................................. .
10. Reisekostenvergütungen
................................................................. .
11. Reisekostenvergütungen Personalvertretungen
.................................................. . 12.
Nachwuchswerbung (einschI. Zeitungsanzeigen)
................................................. . 13. IT-Ausgaben
............................................................................
. 14.
IT-Fortbildungsausgaben....................................... .
.......................... . 15.
IT-Steuerung.................................................... .
................. . 16. Durchführung von Bund-Länder-Arbeitskreisen
und ähnlichen Veranstaltungen ......................... . 17. IT-
Sicherheitskonzept. .................... ,
........................................... . 18. vermischte
Ausgaben
....................................................................
.
Zusammen ......... .
zu 6: Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender
Budget):
Gender Budget IST
Nutzerinnen und Nutzer (IST)
Absolut
Relativ
Geschlechterverhältnis insgesamt
*) einschließlich 59 (w) und 40 (m) ressortübergrei-fende
Fortbildung in Herne
**) einschließlich 78 (w) und 58 (m) ressortübergrei-fende
Fortbildung in Herne
GenderBudgetSOLL
2014
w
98 *) 53,85 % 49,80 %
2013
m w m
84 *) 154 U) 121 **)
46,15 % 56,00 44,00
50,20 % 50,49 % 49,51 %
w
2016
Angestrebtes "Angemessenes Geschlechterverhältnis" (SOLL) im
Rahmen der Aus- und Fortbildung
Relativ
zu 8:
w
50 %
Kapitel 12 010 Ministerium
395000 EUR 300000 EUR 31000 EUR
2000 EUR 78000 EUR 77 000 EUR 40000 EUR
1050000 EUR 49000 EUR
370000 EUR 56000 EUR
425000 EUR 25000 EUR 7500 EUR
15000 EUR 5000 EUR
12000 EUR 17500 EUR
2955000 EUR
2012
m
m
50%
Veranschlagt sind u.a. Ausgaben für die wissenschaftliche
Beratung zur Gewinnung von Planungs- und Entscheidungshilfen, für
die beratende Beglei-tung im Zusammenhang mit der Einführung neuer
Steuerungsinstrumente sowie für Untersuchungen und Gutachten zu
finanzwissenschaftlichen und! oder juristischen Fragen im Rahmen
der Maßnahmen des Projektbüros Haushaltskonsolidierung.
zu 9: Mehr (35.000 EUR) wegen steigender Gerichtskosten in Folge
der Änderung der Gebührenordnung.
zu 12: Mehr (100.000 EUR) wegen Ausbau und Optimierung
erforderlicher Werbemaßnahmen zur Nachwuchsgewinnung.
zu 14: Veranschlagt sind Gutachtermittel für Maßnahmen zur IT
-Steuerung sowie Nutzungsentgelte für die Bereitstellung von
Informationen aus Technologie-und Wirtschaftsdatenbanken und aus
Datenbanken der Europäischen Gemeinschaften.
zu 16: Veranschlagt sind u.a. die Ausgaben für das
Assessmentcenter und die Ausgaben für Besprechungen mit externen
Teilnehmern und Fachkonferenzen.
-
Anlage 4
2. Bericht zum Stand der "Umsetzung und Weiterentwicklung des
Gender-Mainstreaming-Ansatzes in der landesverwaltung"
I. Einleitung
Gende!' Mainstreaming verfolgt den Ansatz, bei allen Vorhaben
und Entscheidungs-prozessen in Politik und Verwaltung von
vornherein und ganz selbstverständlich die
unterschiedlichen S;chtweisen~ Bedürfnisse und Betroffenheit der
Geschlechter zu prüfen und zu berücksichtigen. Dadurch soll dem
Ziel, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, schrittweise und
systematisch nähergekommen werden. Geschlecht wird in diesem Sinne
ais soziale Grundkategorie verstanden, die als
Querschnittsan-forderung in allen Fachpolitiken der Landesregierung
zu berücksichtigen ist. Dies impliziert, dass bereits bei der
Planung wie auch bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung
staatlicher Maßnahmen deren quantitative und Qualitative
Auswir-kungen auf Frauen und Männer explizit zu berücksichtigen
sind. Alle Beteiligten ste-hen dadurch in der Verantwortung,
Chancengleichheit der Geschlechter herzustellen
und geschlechtersensibel zu handeln.
Das Thema Gender Mainstreaming hat seit vielen Jahren Eingang in
den landeswei-ten Diskurs gefunden. Bereits im Jahr 2000 wurde das
Gender Mainstreaming im Koalitionsvertrag als Leitgedanke
verankert. Zwei Jahre später forderten alle im da-maligen Landtag
vertretenen Parteien die Landesregierung dazu auf J eine Strategie
für die Implementierung von Gender Mainstreaming zu entwickeln. An
dem seinerzeit entwickelten Ansatz, Gender Mainstreaming als
Querschnitts- und Führungsaufgabe zu verstehen, wird seit 2010
wieder angeknüpft. So sieht der Koalitionsvertrag von 2012 die
Weiterentwicklung und Umsetzung von Gender Mainstreaming im
Verwal-tungshandeln und im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung
vor. Um das Prinzip des Gender Mainstreamings als Prüfkriterium in
das Regierungshandeln zu integrie-ren, hat das Kabinett am 18. Juni
2013 die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming
Ansatzes beschlossen.
Hiernach fördern der Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin
und die Ministerien aktiv die Umsetzung von Gender Mainstreaming
als Querschnittsaufgabe in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Aufgrund des Auftrags des Kabinetts wurde von jedem Ministerium auf
Führungsebene eine Genderbeauftragte bzw. ein Genderbe·· auftragter
benannt. Der Chef der Staatskanzlei koordiniert den Prozess der
weiteren Implementierung und nachhaltigen Umsetzung von Gender
Mainstreaming. Unter Federführung der Staatskanzlei wurde eine
Interministerielle Arbeitsgruppe zur Wei-terentwicklung einer
Gesamtstrategie zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in den
Fachpolitiken ins Leben gerufen.
Der Chef der Staatskanzlei hat - dem Kabinettbeschluss
entsprechend - erstmalig im Herbst 2014 über den Umsetzungsstand
berichtet und den Hauptausschuss un-terrichtet Die Ministerinnen
und Minister der Landesregierung haben ebenfalls ab Herbst 2014 in
ihren jeweiligen Fachausschüssen des landtages zum Umsetzungs,·
stand berichtet
-
Seite 2rl 1
Der nachfolgende Bericht beschreibt~ wie die einzelnen Ressorts
die Verantwortung für das Gender Mainstreaming in ihren politischen
Strategien vI/eiter verankern, um-
setzen und in das Regierungshandeln integrieren.
U. Gender Mainstreaming als ständiger Prozess der
Organisationsentwicklung
Gender Mainstreaming stellt einen Prozess der
Organisationsentwicklung dar, der sich nicht in einmaligen
Maßnahmen erschöpft. Das zeigt sich bspw. an der Weiter~
entwicklung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien
des Landes (GGO). 2005 wurde sie zuletzt ergänzt u.a. um die
grundsätzliche Berücksichtigung von Gender Mainstreaming bei
Gesetzeserstellung. Bei der NoveUierung der GGO in
2014 wurde mit Blick auf das Ziel des Kabinettbeschlusses vom
18. Juni 2013, die Umsetzung des Gender Mainstreaming als
Querschnittsaufgabe zu fördern, auch das Ergebnis einer von den
Ressorts in eigener Verantwortung vorzunehmenden
geschlechterdifferenzierten Folgenabschätzung als weiteres Merkmal
in das Geset-zesvorblatt aufgenommen. Damit ist Gender
Mainstreaming als ein Leitprinzip der Gesetzesfolgenabschätzung
stärker in den Fokus gerückt.
Als Beispiel seien die Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung
der Notfallsanitäte-rinnen und-sanitäter genannt, in denen das
MGEPA ausdrücklich auch die Berück-sichtigung von
Geschlechterunterschieden bei Symptomatik und Behandlung als zu
vermittelnden Ausbildungsinhalt benennt. Die Spanne der Anwendungen
bei den Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Landes umfasst z. B.
auch im Dezember
2014 verabschiedete Kulturfördergesetz NRW, welches den Aspekten
der Ge-schlechtergerechtigkeit explizit nachkommt und im
Gesetzeskommentar die Gender-gerechtigkeit ais ausdrückliches Ziel
der Kulturpolitik verankert.
Im MFKJKS wird von der Verwaltung derzeit ein Konzept
entwickelt, den Gender-Mainstreaming Ansatz stärker in die
Alltagsarbeit des Ministeriums zu integrieren. Dabei wird versucht,
anhand folgender drei Implementierungsschritte: .
1. Gender thematisieren 2. Gender sehen 3. Gender umsetzen
geeignete Maßnahmen und Initiativen zu entwickeln. Dies wird
unterstützt durch hausinterne Informationsveranstaltungen. Dazu
haben bereits intensive Gespräche innerhalb des Leitungsbereiches
des MFKJKS stattgefunden. Auf diese Weise wer .. den fachliche
Kompetenzen um den geschlechtersensiblen Blick ergänzt. Somit wird
langfristig in der Verwaltungsarbeit die Voraussetzung für eine
zielgenauere, den spezifischen Lebenssituationen von Frauen und
Männern Rechnung tragende Pla-nung und Entscheidungsfindung
geschaffen, die kostenaufwändige Nachkorrekturen vermeiden hilft
und so zu Effizienzgewinnen im Verwaltungshandeln führt. Dieses
Vorgehen wurde wie bereits gesagt in mehreren Ministerien begonnen,
die Fortbii-dungsakademie des Landes unterstützt diese Führungs-
und Fachfortbildung durch
-
ein adaptiertes Angebot. Insbesondere die Möglichkeit der
lnhouse-Schulungen der FÜhrungskräfte ist ein nachgefragtes und
erfolgreiches Format, um möglichst alle zu erreichen. Zudem können
fachspezifische Themensteliungen berücksichtigt werden. Das MWEI MH
und die Staatskanzlei haben mit diesem Format eine sehr hohe
Re-sonanz erreicht. Andere Häuser (MKULNV) MBWSV, FM und MGEPA)
haben bereits ähnliche Schulungen durchgeführt bzw, geplant
Das MWEIMH geht mit einem neuen Rahmenkonzept zum Betrieblichen
Gesund-heitssystem aufdie Kolleginnen und Kollegen zu. Die
konkreten Maßnahrnen werden insbesondere aufgrund der
unterschiedlichen Bedürfnisse und Sensibilitäten für das Thema
Gesundheitsvorsorge von Frauen und Männer entwickelt, bzw.
bestehende Maßnahmen angepasst. Hiermit wird der Erkenntnis
Rechnung getragen, dass zum einen die Frauengesundheit bisher
stärker im Fokus stand als die der Männer. Zum anderen sehen Männer
das Thema Gesundheitsvorsorge eher als Thema für "spä-ter" als für
"heute". Dies spiegelt sich auch in der Staatskanzlei wider, wo die
ange-botenen Maßnahmen stärker von Frauen wahrgenommen werden als
von Männerno
Im MIWF erfolgt weiterhin ein systematischer Einbezug der Gender
Mainstreaming Beauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten in
Lagebesprechungen, strategi-sche Klausuren und Arbeitsgruppen. Ein
Mitdenken der Gender Mainstreaming As-pekte gehört hier bereits zum
Selbstverständnis der Führungskräfte. Insbesondere das Engagement
der Hausspitze zeigt, dass ein Top~down Ansatz sehr erfolgreich ist
Gender Mainstreaming Verantwortlicher des Hauses ist der Leiter der
Zentralabtei,· lung (Abteiiung1). Das Fachreferat für Gender
Mainstreaming ist zwischenzeitlich in der Abteilung 1 in der Gruppe
Politische Planung verankert worden: So ist organisa .. torisch
sichergestellt, dass das Leitprinzip des Gender Mainstreamings als
Quer-schnittsaufgabe in allen Bereict"len besondere Beachtung und
Eingang in alle Pla-nungsprozesse findet. Die neue Verankerung des
Fachreferates in der Gruppe Politi-sche Planung ist dabei ein
deutliches Zeichen tür die hohe strategische Bedeutung der
Aufgabe.
Die an verschiedene Verantwortungsebenen im Geschäftsbereich des
MSW gerich-tete Broschüre "Gleichberechtigung leben lernen -
Gender-Mainstreaming und Schulqualität" informiert Akteurinnen und
Akteure konkretisierend über jeweils fachli ehe Handlungsansätze.
Das Thema Gender Mainstreaming wird bei Maßnahmen des
Personalmanagements sowie als inhaltlicher und fachlicher
Bestandteil der Aus-und Fortbildung schwerpunktmäßig in den Blick
genommen, das gilt sowohl für das eigene Haus wie tür den
nachgeordneten Bereieh l hier speziell auch für die
Lehr-amtsausbildung und die Schulleitungsqualifizierung.
Das MKULNV bietet fortlaufend geschlechtersensible Fortbildungen
im fachübergrei-fenden Fortbildungsprogramm für die Beschäftigten
und den Geschäftsbereich an. Ein weiteres Angebot betrifft die
Referendarausbildung des MKULNV. Im Rahmen ihrer Ausbildung werden
die Urnwettreferendarinnen und -referendare sowie die Ve·,
-
Selt.e i /11
terinär- und Agrarreferendarinnen in einem Unterrichtsblock über
Gender··Fragen
informiert und geschult Die Möglichkeiten der Implementierung
des Gender-Gedankens in die Fachpolitik des MKULNV werden ständig
geprüft und entsprechend umgesetzt, so 2.8. in der letztgültigen
Fassung des Klimaschutzplans mit einem eigenen Kapitel zur
Berück-
sichtigung von Gender Mainstreaming,
Das MIK hat die Fortbildungsakademie des Landes gebeten, das
Thema in den je-weiligen Fachthemen Personal/Kommunikation/Führung
etc. als fachspezifische Er, gänzung einzubeziehen. Natürlich gibt
es seit langem ein allg. theoretisches Semina! zu Gender
Mainstreaming, aber um diesen strategischen Ansatz als
Querschnitts·-aufgabe zu etablieren, sollen nun möglichst alle
Fortbildungsangebote diesbezüglich
überprüft und ggf. ergänzt werden,
111. Gender Budgeting - das finanzpolitische Instrumentarium zur
geschlechterge-rechten Ressourcenverteilung
Im Bereich der Fortbildungsmittel aller Ministerien wird
Gender-Budgeting seit dem
Haushaltsaufstellungsverfahren 2015 pilotiert. Für die
Staatskanzler waren in den Erläuterungen zum -Haushalt dabei
folgende Ziele formuliert:
a) weiterhin alle spezifischen Fortbildungsbedarle abzudecken,
b) qualitativ zu betrachten, ob sich Frauen und Männer bei der
Auswahl von
Fortbildungen unterscheiden.
Bei der Analyse fällt positiv auf, dass sich die Tendenz des
Jahres 2014 fortgesetzt hat, nachder Männer und Frauen nahezu
gleich häufig und dem Gesamtverhältnis der recht gleichgewichtigen
Geschlechterverteilung im Geschäftsbereich entspre-chend die
Möglichkeiten zur Fortbildung nutzen. Die Fachfortbildungen
außerhalb des Angebotes der Akademie Mont-Cenis werden überwiegend
von Angehörigen des gehobenen und höheren Dienstes - g)eicherma~
ßen beider Geschlechter - genutzt. Auffällig ist, dass die
Ausgaben, die durch exter-ne Fachfortbildungen entstanden sind,
unterschiedlich verteilt waren: Frauen haben im Durchschnitt
günstigere Angebote genutzt als Männer. Dieser Effekt kann zufällig
sein. Eine erneute Analyse im nächsten Jahr ist dazu geplant.
Interessant ist dagegen das Analyseergebnis, dass Frauen
überproportional häufiger als Männer Seminare bei der Akademie
Mont~Cenis besuchen) die auf die Stärkung überfachlicher
Kompetenzen abziefen. Auch dies wird für die Nutzungszahlen des
Jahres 2015 erneut inhaltlich auszuwerten sein. Grundsätzlich wäre
zu erwarten, dass sich der Anteil an fachlichem Fortbildungsbedarf
nicht nach Geschlechtern un-terscheidet Wenn sich im Jahr 2015 das
Bild wiederholen sollte, wäre eine gründli-che Ursachenforschung
notwendig.
-
Seite 51! "I
Das MWEIMH hatte im Rahmen des Modellversuches Gender ßudgeting
als Ziel für 2014 vorgesehen) dass die prozentuale Verteilung der
Fortbildungstage entspre-chend dem Geschlechterverhältnis im Haus
verteilt werden soll. Das Verhältnis Män· ner zu Frauen im MWEIMH
betrug zum Zeitpunkt der Erhebung 48 ~o zu 52 0/0. In einem
entsprechenden Verhältnis sollten auch die Fortbildungstage in 2014
verteilt sein. Im Rahmen der erneuten Auswertung der Daten wurde
festgestellt, dass das MWEIMH die gesetzte Quote mit einer
Verteilung der Fortbitdungstage von 49 % zu 51 % nahezu erreicht
hat.
Im MBWSV erfolgt im Rahmen des Modellversuchs eine
geschlechtersensitive Er-fassung für die Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen. Die Daten werden laufend beo-bachtet mit dem
Ziel, durch geziefte Ansprache tür das Gesamt jahr ein
angemesse-nes Geschlechterverhältnis umzusetzen. Für den mittleren
Dienst mit überwiegend weiblichen Beschäftigten wurde in diesem
Zusammenhang eine Qualifizierungsof-fensive gestartet, um die
weiblichen Beschäftigten fortzubilden und ihnen einen Zu-gang zu
höher bezahlten Tätigkeiten zu eröffnen.
Der mit dem Haushalt 2015 begonnene Modellversuch Gender
Budgeting wird im Haushalt 2016 fortgesetzt
IV. Nutzung einer geschlechterdifferenzierten Datenbasis zur
Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes
In der Kabinettvorlage zur "Weiterentwicklung des Gender
Mainstreaming Ansatzes in der Verwaltung" aus 2013 wurde angeregt,
eine Bestandserhebung von Daten vorzunehmen, die benötigt werden,
um sachgerechte Erkenntnisse im Sinne des Gender Mainstreaming
Verfahrens zu gewinnen
In der Staats kanzlei sowie in fast allen Personalabteilungen
der Ressorts liegen ge-schlechterdifferenzierte Daten vor,
insbesondere hinsichtlich der Personalstruktur, der Inanspruchnahme
von Fortbildungen, Beurteitungsspiegel und Aufstiege sowie
Teilnahme an Telearbeit und Teilzeit. In den Fachbereichen für
Bundesangelegen-hetten, Europa und Medien liegen teilweise - soweit
benötigt -- entsprechende Daten vor, im Referat der Staatskanzfei
nOrden, Titel, Staatspreise, bürgerschaftliches En-gagement' werden
geschlechterdifferenzierte Statistiken geführt.
Das MWEIMH hat beispielsweise seine Stellenausschreibungen
datenbasiert aus-gewertet und festgestellt! dass mehr männliche
Bewerber reagiert haben. Eine Stu-die der TU München hat ergeben,
dass sich Männer und Frauen jeweils von anderen Begriffen in
Stellenausschreibungen angesprochen fühlen. Sind im Text
überwiegend männlich konnotierte Eigenschaften (z. B.
durchsetzungsstark, offensiv) genannt, bewerben sich deutlich
weniger Frauen auf die Steife. Es wird demzufolge darauf geachtet!
männlich konnotierte Eigenschaften und weiblich konnotierte
Eigenschaf "
-
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ten (z.B. engagiertl gewissenhafl, verantwortungsvoll)
gleichermaßen zu nennen
bzw. möglichst neutrale Eigenschaftsmerkmale zu nutzen.
Im MFKJKS wurde nun aktuell eine Reauditierung des Audits
"Familie und Beruf"
vorgenommen, Aufgrund dessen liegen die Personaldaten des MFKJKS
geschlech-
terdi:fferenziert vor. Für die Fachpolitiken wird gegenwärtig
ein Förderberichtswesen aufgebaut Hier werden insbesondere zu den
Zielgruppen der Förderung geschlech ..
terdifferenzierte Daten erhoben. Daten aus dem Bereich des
Sports zeigen, dass sich von insgesamt 2 Mio. Frauen und Mädchen im
Vereinssport NRW 230.000 Frauen und Mädchen (28%) in den Vorständen
und sonstigen Funktionen von Sport·, vereinen engagieren.
Demgegenüber stehen etwa 3 Mio. Jungen und MännsL die mit 620/0
überproportional in den Vorständen und sonstigen Funktionen im
Sportver-ein engagiert sind. Basierend auf dieser Datenanalyse
reagiert das MFKJKS ge-
meinsam mit dem Landessportbund mit spezifischen Programmen, um
der Ge~ schlechtergerechtigkeit auch hier näher zu kommen. Dies
sind beispielsweise l,Frau-en in Führung", "Talente von heute -
Führungskräfte von morgen" und andere mehr.
Auch das MGEPA arbeitet weiter kontinuierlich an der Verbreitung
der Datengrund M
lage für die Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen
Vorhaben. So wurden
beispielsweise die Altenpflegeseminare verpflichtet, ihre
Ausbildungsdaten ab 2015 auch geschlechterdifferenziert zu erfassen
und an die Bezirksregierungen weiterzu~ geben, so dass zukünftig
eine entsprechend differenzierte Auswertung möglich sein
wird, die dann auch ggf. zu eine! Veränderung in der Gestaltung
der Ausbildungsan" gebote usw. führen könnte. Auch im Rahmen der
Erstellung des Altenberichtss wur-de an vielen Stellen die
vorhandene Datengrundlage überprüft und erweitert. Aflge-mein lässt
sich sagen, dass in der Regel vor allem in den Bereichen eine
geschlech-terdifferenzierte Datengrundlage vorhanden ist, in denen
Daten zur Abwicklung von Leistungsbezügen erhoben und verarbeitet
werden (Krankenversicherung l Renten-versicherung, etc')J während
in anderen Bereichen teilweise noch Nachholbedarf besteht.
In der Landessozialberichterstattung zeigt sich die Bedeutung
des Gender
Mainstreamings in erster Linie dadurch, dass verstärkt auf eine
geschlechterdifferenft
te Datenpräsentation geachtet wird, die es ermöglichtl
geschlechtsspezifische Prob-
lemlagen offen zu legen. Zudem werden die Beobachtungskonzepte
daraufhin über-
prüft, ob sie Geschlecht als Strukturkategorie berücksichtigen
oder ob diese "gen-derblind" generalisierende Aussagen nahelegen,
die bei näherer Betrachtung nicht auf beide Geschlechter
gleichermaßen zutreffen.
Im Ressortbereich des MSW werden die Daten zur Amtlichen
Schulstatistik nach
Maßgabe der einschlägigen Verordnungen so weit wie möglich
geschlechterdifferen-
ziert erhoben und ausgewiesen, beginnend mit dem Überblick zu
Quantita von Schü-lerinnen und Schülern sowie Lehrkräften
(einschließlich Lehramtsauszubildenden)
über die Verteilung nach Schulformen und -stufen, Fächerwahlen,
Schulformwech-
sel, Jahrgangswiederholungen und sonderpädagogischem
Förderbedarf bis hin zu
-
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Schulabgärlgen und Schulabschlüssen. So stehen die notwencHgen
statistischen In-formationen :zur Berücksichtigung von
Geschlechteraspekten bei bildLmgspolitlschen Entscheidungen zur
Verfügung.
Alle Ressorts j die die Mittel der EU-Strukturfonds nutzen und
Programme und Maß~ nahmen entwickelt haben, müssen dem Anspruch der
Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsziel gerecht
werden. Die Verordnungen zur Umsetzung der Strukturfonds
verpflichten zur Anwendung des Gender Mainstreaming Ansatzes als
integriertes Instrument bei allen Planungs-und Umsetzungsschritten
der Interventio-nen. Die im Rahmen des Monitorings zu erhebenden
Daten enthalten überwiegend das MerkmaIIlGeschlecht". Neben der
integrierten Variante gibt es natürlich auch spezifische Maßnahmen
zur Geschlechtergerechtigkeit, wie zum Beispiel im Bereich des
MWEIMH z.B. "familie@unternehmen_NRW" oder "luK&Gender
Med.NRVV'" wel·· ehe mit EFRE-Mitteln gefördert werden
V. Einzelne hervorzuhebende GenderwProjekte aus den Ressorts
Die Berücksichtigung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes im
Arbeitsprogramm der Landesregierung verbessert sich stetig, dies
gilt insbesondere für die Gender-Pilotprojekte der einzelnen
Ministerien.
Dazu trägt auch die Erkenntnis bei; dass eine nachgesteuerte
Implementierung des Gender Ansatzes sehr zeitaufwendig ist, damit
Mehrarbeit verursacht und durch nicht oder falsch gestellte Fragen
vermutlich weniger Erkenntnisse gewonnen wurden, als bei einer
Einbeziehung im Stadium der Konzeptionierung.
Ein konkretes Anwendungsprojekt für eine konsequente Umsetzung
von Gender Mainstreaming bildet im Bereich der
nordrhein-westfälischen Justiz das a.m 27. Ja· nuar 2015 in Kraft
getretene Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in
Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz NRW), Das globale Ziel der
Geschlech~ tergleichstellung und der strategische Ansatz des Gender
Mainstreaming, die unter-schiedlichen Lebenssituationen, Interessen
und Bedürfnisse von Frauen und Män~ nern von vornherein und
regelmäßig zu berücksichtigen, sind bei der Erstellung des
Gesetzentwurfs und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingeflossen
und sollen auch im Rahmen der Anwendung des Gesetzes berücksichtigt
werden. Die Rege-lungen des Gesetzes sind so ausgestaltet worden,
dass den faktischen Besonderhei-ten der Geschlechter Rechnung
getragen wird. Exemplarisch sei auf die nachste-henden Aspekte
hingewiesen:
- Angemessene Gestaltung des Vollzuges nach den
unterschiedlichen Lebens-lagen und Bedürfnissen der Gefangenen l
insbesondere im Hinblick auf Ge-schlecht, Alter,
Zuwanderungshintergrund, Religion, Behinderung und sexuel-le
Identität (§ 2 Abs. 2 Satz 2 StVollzG NRW). Die
Justizvollzugsanstalten werden durch diese Vorschrift allgemein
dazu ver--pflichtet, bei allen Entscheidungen 1 die die Belange der
weiblichen Gefange-
-
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nan betreffen 1 besonderes Augenmerk auf deren spezifische
Bedürfnisse zu richten Hierbei sollen insbesondere auch die im
Vergleich zu männlichen Ge-fangenen abweichenden Ursachen
delinquenten Verhaltens berücksichtigt und Maßnahmen im Vollzug
hierauf' ausgerichtet werden,
Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Belangen bei der
Festlegung von Sicherheitsstandards (§ 6 Abs. 3 StVoUzG NRW)
Ausgehend von der Erkenntnis, dass Frauen im Vergleich zu
Männern eher dazu neigen, sich auf das Leben im Vollzug
einzurichten, sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, in Anstalten
des Frauenvollzuges geringere Sicherheitsstan-dards festzulegen.
Weiblichen Gefangenen kann so z.8, das Tragen der eige-nen Kleidung
eher gestattet werden.
Getrennter Vollzug zwischen Frauen und Männern (§ 85 StVollzG
NRW)
Straffällig gewordene Frauen unterscheiden sich im Hinblick auf
Sozialisation) Haftdauer und insbesondere vollzugliches Verhaften
erheblich von inhaftierten Männern. Der Frauenvollzug kann ein
eigenes Profil nur in eigenständigen Vollzugsanstalten oder in
organisatorisch weitgehend selbständigen Frauen-abteifungen
entwickeln. Über die üblichen Behandlungsmaßnahmen hinaus gibt es
in den Fraueneinrichtungen besondere Hilfs- und Freizeitmaßnahnlsn,
die den speziellen Bedürfnissen inhaftierter Frauen entgegenkommen,
z.8. Kindernachmittage zur Kontaktförderung zwischen Müttern und
Kindern. Letz-teres hat durch den Genderansatz dazu geführt über
ähnliche Maßnahmen bei inhaftierten Vätern nach zu denker!.
Als eine wesentliche Erkenntnis der geschlechterdifferenzierten
Gesetzesfolgenab-sChätzung lässt sich festhalten, dass die
faktische Gleichstellung von Frauen und Männern nicht aUeine an
rechtliche und institutionelle Voraussetzungen geknüpft, sondern in
erheblichem Umfang von organisatorischen und wirtschaftlichen
Kautelen abhängig ist. Im Besonderen zeigt sich dies mit Blick auf
einen geschlechtergereeh« ten Zugang zu bestimmten Angeboten und
Einrichtungen. Dieser Befund hat das Justizministerium bewogen, den
Fokus des Gender Mainstreaming weiter auf den Strafvollzug zu
richten und uGender Mainstreaming im StrafvolfzugU als Thema des
Gender -Pilotprojekts 2015 zu wählen.
Erstes Ziel ist der Ausbau der Sozialtherapie tür weibliche
Gefangene. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit noch nicht über eine
Sozialtherapeutische Abteilung für weibliche Gefangene. In der
Vergangenheit war ein Bedarf tür eine solche Einrich-tung verneint
worden, da dies aus damaliger Sicht nur bei eng definierter
gesetzli-cher Indikation - im Kern einer Verurteilung wegen einer
Sexualstraftat - angeboten werden sollte, was nur auf eine kleine
Anzahl weiblicher Gefangener zutraf. Der Kri-minologische Dienst
hatte im Jahre 2009 bei Zugrundelegung der Gefangenenzahlen im
Frauenvolfzug bei dieser Indikation lediglich einen Bedarf von etwa
drei Plätzen in
-
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NRW prognostiziert Es ist bekannt, dass Frauen eher selten
Sexualdelikte begehen Häufiger als Sexualstrattaten - wenn auch
seltener als bei Männern ' sind bei Frauen Gewaltdelikte
anzutreffen. Auf Grund entsprechender Nachfragen aus der Praxis
wurde das Thema daher wieder aufgegriffen und eine erneute
Bedarrsabfrage durchgeführt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass
eine Bedarfsabfrage allein auf Grund der eng definierten
gesetzlichen Indikation nicht zeitgemäß erschien. Hiervon
ausgehend wurde die Anstalten / Abteilungen des Frauenvollzugs
gebeten, die An~ zahl der in Betracht kommenden weiblichen
Gefangenen, bei denen eine Behanä·
Jung in einer sozialtherapeutischen Anstalt angezeigt warl
mitzuteilen, Hierbei sollten
zusätzlich zu Sexualstraftäterinnen auch weibliche Gefangene mit
weiteren Delikt·
gruppen im Rahmen vorgegebener Kriterien berücksichtigt werden
und zwar im Kern Verurteilungen von mehr als zwei Jahren
Freiheitsstrafe wegen Gewaltdefikten. Auf dieser Grundlage wurde
ein Stichtags-Bedarf von 31 erwachsenen und 6 jugendli-chen
weiblichen Inhaftierten berichtet. Vor diesem Hintergrund soll nun
- zunächst-eine sozialtherapeutische Abteilung für weibliche
erwachsene Strafgefangene errich-
tet werden und in einem nächsten Schritt eine
sozialtherapeutische Abteilung für
weibliche ,jugendliche Strafgefangene.
Die Auswertung der vorliegenden Daten auf dem Themenfeld der
Arbeitsmarktpolitik
im MAIS hat in den letzten Jahren u.a. dazu geführt, dass
einzelne Förderprogram-me verstärkt besonderen Zielgruppen geöffnet
(z.B. Bildungscheck für Berufsrück-kehrende) oder inhaltlich so
überarbeitet wurden, dass ein höherer Anteil an Frauen
erreicht werden kann (z.8. Ausbildungsförderung). Teilweise
werden auch spezielle Maßnahmen zur Stärkung der
Geschlechtersensibilität angeboten (z.B. im Bereich llÜbergang
Schule -, Beruf' das Projekt "Genderkompetentt' ). Spezifische
Maßnah-
men richten sich aufgrund der diskriminierenden Strukturen auf
dem Arbeitsmarkt, in Beschäftigung und Berufsbildung in der Regel
an Frauen. Es können jedoch auch
gezielt Maßnahmen für Männer erfolgen, wenn sie im Sinne der
Gleichstellung wir-
ken. Gender Mainstreaming bedeutet zudem auch zu
berücksichtigen, dass spezi-fisch auf Frauen ausgerichtete
Maßnahmen nicht per se gleichstellungsfördernd sind
- auch Maßnahmen der Frauenförderung sollten hinSichtlich ihres
jeweiligen Beitrags zu den definierten Gleichstellungszielen
überprüft werden. Insofern wird darauf ge-
achtet, dass im Bereich "Übergang Schule - Beruf' entsprechend
der Programmlage insbesondere Jungen erreicht werden. Insgesamt
zeigen die Ergebnisse, dass sich die Fördermittel anteilsgemäß auf
die Geschlechter verteilen und kein Gescnlecht bevorzugt wird.
In der Quartiers- und Wohnungspolitik des MBWSV findet das
Prinzip des Gender
Mainstreaming bei allen Handlungsfeldern Berücksichtigung. Bei
der Schaffung und
Sanierung von Wohnraum ist die Berücksichtigung
geschlechterspez;fischer Bedürf-nisse selbstverständlich. Der
Ansatz findet sich in den Förderprogrammen des Woh-nungsbaus
wieder, die explizit die Integration von verschiedenen
Wohnbedürfnissen vorsehen. Wohnungsbau und Wohnraumförderung sind
mehr als nur ein rein bauli-
ches Investitionsprogramm. Sie sind Bestandteil integrierter
Quartiersentwicklung und tragen dazu bei, neue Wohnflächen zu
erschließen, bestehende Quartiere auf-
-
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zuwerten und eine soziale, geschlechter- und
generationengerechte Entwicklung zu gestalten. Für die
Landesregierung ist diese Art dei Quartiersentwicklung ein
wichti-ger Handtungsschwerpunkt. Das Ministerium fOr Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr fördert deshalb über die
Bund-LänderProgramme der Städtebauförde~ rung und mit Mitteln der
Wohnraumförderung entsprechende integrative Ansätze.
Das MIWF beobachtet die Entwicklung der
Geschlechtel'gerechtigkeit an den Mach," schulen im Land
fortlaufend. Hierzu gibt es eine Kooperation mit dem Netzwerk
Frauen- und Geschlechterforschung NRW i das frei verfügbar
genderspezifische Da~ tenauswertungen im Internet zur Verfügung
steHt und in regelmäßigen Abständen einen Report über die
Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen herausgibt. Auf der
Basis der Auswertungen wurde das Landesprogramm tür
geschlechterge-rechte Hochschulen neu aufgelegt. Gefördert werden
neue Genderdenominationen an Hochschulen, um Lehre und Forschung im
Bereich des Gender Mainstreamings in allen Wissenschafts- und
Hochschutbildungsbereichen zu verstärken. In einem weiteren
Programmstrang werden Nachwuchswissenschaftlerinnen auf ihrem Weg
zur Professur gefördert. Die Hochschulen erhalten einen
Sockelbetrag zur Förderung der Gleichstellung. Mit der Novellierung
des Hochschurgesetzes 2014 (Hochschulzukunftsgesetz) wur-den
bewährte Gleichstellunginstrumente in ihrer Durchsetzungskraft
gestärkt und neue Rechtsinstrumente implernentiert Den Hochschulen
werden verschiedene Hilfsmittel und Beratungsangebote
(praxisorientierte Leitfäden, Online-Tool zu Gleichstellungsquote,
Workshops) zur Verfügung gestellt, um die erfolgreiche Um·· setzung
der Genderkultur zu unterstützen.
Irn neuen Politikfeld l,Netzpolitik'\ das - von
Verbraucherschutz, über IT-Sicherheit~ Cyber-Krim i nalität ,
Medienkompetenzen bis hin zur Sicherung sämtlicher Teilha-beaspekte
im digitalen Zeitalter - alle Lebensbereiche durchdringt, sind
zunächst offenbar viele geschlechterneutrale Themen zu erkennen.
Hier trügt jedoch der Schein, weswegen MBEM be raUs von Anfang an
genderspezifische Aspekte von Netzentwickfung und -nutzung in den
Blick genommen hat Dies soll nun noch ver-stärkt geschehen und
Genderaspekte sollten insbesondere im Hinblick auf 991
un-terschiedliches Nutzungsverhalten im Netz, unterschiedliches
Schutzbedürfnis, diffe-renzierte Teilhabe am Diskurs im Netz mit
seinen Auswirkungen auf Meinungsbil-dung und -vielfalt!
unterschiedlichen Umgang mit gesellschaftlicher/technischer
Ver-änderung sowie Change-Prozessen und sich daraus ergebende
unterschiedliche Anforderungen an Kompetenzanreicherungen genauer
analysiert und auf diese Wei-se frühzeitig und konsequent in
Überlegungen und Projekte in diesem Politikfeld ein-bezogen
werden.
In MBEM hat zudem am 1, September 2015 ein interner
Gender-Workshop der tür Medien- und Netzpolitik zuständigen Gruppe
stattgefunden. Im Fokus stand dabei die Erarbeitung von
Ansatzpunkten von genderspezifischen Aspekten der Medien-und
Netzpolitik sowie im Rahmen von NRW 4.0. Dabei zeigte sich, dass
sich mehre-re Projekte und Maßnahmen noch stärker auf Genderaspekte
ausgerichtet werden
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können und sollen" So bietet etwa der Fördelwettbewerb "Create
Media,NRVV", mit dem europäische FördennitteI verteilt werden,
Ansatzpunkte, um etwa bei der Jury-
besetzung oder der Förderung der Genderkompetenz bei der
Produktentwickiung dem Querschnittsgedanken der Genderpolitik
Rechnung zu tragen. Auch hinsichtlich
der Filmförderung, des Datenschutzes, des Nutzerverhaltens (u.a.
auch Verbesse-rung der Datenlage und gezielte Erhebung) oder auch
der Grernienbesetzung erga.-
ben sich vielfältige Möglichkeiten Gender noch mehr in den Fokus
der pOlitischen
Aktivitäten zu nehmen.
VI. Fazit
"Kein Fortschritt ohne Bewegung 41 - der Bericht verdeutlicht,
dass die notwendigen Schritte zur fortschreitenden Implementierung
des Gender-Mainstreaming-Ansatzes
in der Landesregierung kontinuierlich gegangen werden. Es gilt
dabei aber weiterhin, dezentrale und nachhaltige Genderkompetenz
aufzu-
bauen, die mit Fachwissen gekoppelt das Richtige für die
Richtigen tut.
Es zeigt sich bereits jetzt, dass Gender Mainstreaming bei
Anwendung innerhalb der Verwaltung durch eine Verbesserung der
Wissens- und Entscheidungsgrundlage
überzeugt1 Fehlptanungen und -·entscheidungen vermeidet und
Demokratisierung und Modernisierung der Verwaltung nachhaltig
begünstigt.