2021 ELEKTROINSTALLATIONS- ROHRE FIN
FIN
001
1 01
Fintech GmbHAsbacher Straße 141D-53545 Linz/Rhein
Postfach 1286D-53541 Linz/Rhein
Tel: +49 (0) 2644/5606-0Fax: +49 (0) 2644/5606-13
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ELEKTROINSTALLATIONS-ROHREFIN
0820
0820
PICTOGRAMME
© 2021 Niedax GmbH & Co. KG, Linz/Rhein. Änderungen, Druck- und Satzfehler vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
AUSLANDSVERTRETUNGENAustralienNiedax Australia Pty. Ltd. Level 28, 1 Market StreetSydney, NSW [email protected] . www.niedax.com.au
BelgienNiedax-Kleinhuis N.V.Tulpenstraat 2, B-9810 Eke/NazarethTel: +32 92200790 . Fax: +32 [email protected] . www.niedax.be
BrasilienMOPA Indústria e Comércio Ltda.Juscelino Kubitschek de Oliveira Nr. 3410CEP 07252-000 Guarulhos, Sao PauloTel: +55 11 2413 [email protected] . www.mopa.com.br
NiederlandeNiedax-Kleinhuis B.V.Bijsterhuizen 20-05ANL-6604 LH WijchenTel: +31 243788533 . Fax: +31 [email protected] . www.niedax.nl
EstlandPoweram Elektriseadmed OÜAkadeemia tee 33, 12618 Tallinn, EstoniaTel: +372 672 6833 . Fax: +372 672 [email protected] . www.poweram.ee
FrankreichNiedax FranceParc d‘Activités WashingtonAv. de la ferme du Roy, FR-62404 Béthune CedexTel.: +33 321 64 75 75 . Fax: +33 321 64 75 [email protected] . www.niedaxfrance.fr
BruneiJoffren Omar Company Sendirian BerhadHead Office Seria Lot 49-51 Sg. Bera Light Industrial Area Seria KB1933, Negara Brunei DarussalamTel: +673 3223 863 . Fax: +673 3223 309
BulgarienNiedax BulgariaFilip-Kutev-Str. 137BG-1407 SofiaTel: +359 29624574 . Fax: +359 [email protected] . www.niedax.bg
ChileChile Niedax Chile SpAAmérico Vespucio Norte 1385 - módulo 37Quilicura, SantiagoTel: +56 232 [email protected] . www.niedax.cl
ItalienFemi-CZ S.p.A. Viale del Lavoro, 1645100 RovigoTel: +39 0425 470711 . Fax: +39 0425 [email protected] . www.femicz.it
IndienNiedax Cable Management Systems Pvt. Ltd.Plot No.143/C-4, Bommasandra Industrial Area, Hosur Road, Anekal Taluk, Bangalore - 560 [email protected] . www.niedax.co.in
GCC-StaatenNiedax Middle East FZEP.O. Box 262461, FZS2AC08, Jebel Ali, UAE-DubaiTel: +9714 880 7970 . Fax: +9714 880 [email protected]
Großbritannien/IrlandNiedax CMS Ltd.Clash Industrial EstateIRL-Tralee, Co. Kerry, IrelandTel: +353 667128701 . Fax: +353 [email protected] . www.niedax.ie
Norwegen/SchwedenBVS-Niedax Norge ASJølsenveien 26N-2000 LillestrømTel: +47 [email protected] . www.niedax.no
ÖsterreichNiedax Kabelverlege-Systeme GmbHResselstraße 10A-2120 WolkersdorfTel: +43 2245901100 . Fax: +43 [email protected] . www.niedax.at
PakistanIndustrial Supplies & Engineering AssociatesPO BOX 8103 Baghbanpura Lahore-9, P.O. Code: 54920Tel: +92 [email protected] . [email protected]
RusslandNiedax LLCStreet 1ya Tverskaya-Yamskaya 16/23 Building 1125047 MoskauTel: +7 495 230 31 [email protected] . www.niedax-group.ru
PolenNiedax-Kleinhuis Polska Sp.zo.o.ul. Zagòrska 133PL-42-680 Tarnowskie GòryTel: +48 323819810 . Fax: +48 [email protected] . www.niedax.pl
PortugalNiedax Portugal Comércio de materials eléctricos, unipessoal LDA.Parque Industrial Meramar II, armazém 5, Avenida de Santa Isabel, Cabra Figa, 2635 047 Rio de Mouro Tel: +351 962808072 . [email protected]
RumänienNiedax Romania s.r.l.Soseaua de Centura 2, Corp 4, Depozitul C2RO-077175 Ştefáneştii de Jos, IlfovTel: +40 216680280 . Fax: +40 [email protected] . www.niedax.ro
SingapurNiedax Asia Pacific Pte. Ltd.4 Battery Road, Bank of China Building # 25-01Singapore [email protected]
Slowakische RepublikNiedax Slowakia s.r.o.Pestovateľská 6SK-82104 BratislavaTel: +421 244630934 . Fax: +421 [email protected] . www.niedax.sk
SlowenienKabeltrade d.d.o.Latkova vas 83B, 3312 PreboldTel: +386 3 620 24 [email protected]
SpanienNiedax-Kleinhuis Ibèrica S.L.U.C/Italia 5 y 7E-28971 Grinón (Madrid)Tel: +34 918103197 . Fax: +34 [email protected] . www.niedax.es
UngarnNiedax Kereskedelmi Kft.Budafoki út 10.H-2030 ÉrdTel: +36 23521300 . Fax: +36 [email protected] . www.niedax.hu
USANiedax Inc.2970 Charter StreetColumbus, OH 43228 USATel: +1 6149218469 . Fax: +1 [email protected] . www.niedaxusa.com
VietnamNiedax Asia Pacific Pte. LtdHo Chi Minh [email protected]
ThailandNiedax (Thailand) Ltd.62/10 M6, T Samnaktorn, A. Ban ChangRayong 21130 ThailandTel: +66 (33) 679 899 . Fax: +66 (33) 679 [email protected]
SchweizNiedax EBO Schweiz AGWehreyering 21 PostfachCH-3930 VispTel: +41 279456868 . Fax: +41 [email protected] . www.niedax.ch
LitauenJSC „Swelbalt“Sudmantu kaimas92498 Klaipèdos rajonasTel: +370-46-300 100 . Fax: +370-46-300 [email protected] . www.swelbalt.lt
LettlandBALTIK ELEKTROKrustpils 38ALV-1057 Riga, LATVIATel: +371 67100125 . Fax: +371 [email protected] . www.baltikelektro.lv
LuxemburgMinusines S.A.B.P. 2212; 8, rue HogenbergL-1022 Luxemburg-GasperichTel: +352 495858 . Fax: +352 [email protected] . www.minusines.lu
IsraelErco LTD41 Hayozma St. P.O Box 12045Ashdod 77000Tel: +972 732 020 002 . Fax: +972 732 020 [email protected] . www.erco.co.il
KanadaNiedax KanadaBureau 216 du 3221 Autoroute 440 OuestLaval, Québec, H7P 5P2, CanadaTel: +1 514 [email protected]
KoreaHansung SystemRM # 301 Nexvill, 1301-2, Baekseok-Dong, Ilsan-dong-Gu, Goyang-Si, Kyunggi-Do, Korea, 410-817Tel: +82 10 7310 [email protected] . www.niedax-korea.com
MexikoNiedax de Mexico S.A. de C.V.Calle San Bernardo 9A, Colonia Sanctorum Cuautlancingo Puebla, Mexico C.P. 72730Tel: +52.222.485.0586 & 485.0588 Fax: +52.222.485.0414 . [email protected]
ChinaShanghai Huanye Electronics Co., Ltd.Room 1616, North Building No.1839 Qixin RoadShanghai, China, 201100Tel: +86 21 54130175 803 . Fax: +86 21 [email protected] . www.huanyechina.com
Tschechische RepublikNiedax-Kleinhuis s.r.o.Palackeho 701CZ-27746 VeltrusyTel: +42 0315781116 . Fax: +42 [email protected] . www.niedax.cz
Kunststoff/ElastomerK01 PA - Polyamid, halogenfrei
K02 PS - Polystyrol, schlagfest, halogenfrei
K03 PE - Polyethylen, halogenfrei
K04 PP - Polypropylen, halogenfrei
K05 PC - Polycarbonat, halogenfrei
K06 SBR/NBR - Styrol-Butadien-Nitril-Kautschuk, halogenfrei
K07 CR - Neoprene (Chloroprene-Kautschuk), halogenhaltig
K08 NBR - Nitril-Butadien-Kautschuk, halogenfrei
K09 PVC-hart - Polyvinylchlorid, hart, halogenhaltig
K10 PVC-weich - Polyvinylchlorid, weich, halogenhaltig
K11 ABS - Acrylnitril-Butadien-Styrol, halogenfrei
K21 PUR - Polyurethane, halogenfrei
K14 POM - Polyoxymethylen, halogenfrei
K15 SBR - Styrol-Butadien-Kautschuk, halogenfrei
K16 CR/NBR - Chloroprene/Nitril-Butadien Kautschuk, halogenhaltig
K17 CR/SBR - Chloroprene/Styrol-Butadien-Kautschuk, halogenhaltig
K18 TPE - Thermoplastische Elastomere, halogenfrei
K19 FS 31 - Formstoff 31, (Phenolharz), halogenfrei
K20 SI - Silikonkautschuk, halogenfrei
K22 PET - Polyethylenterephthalat, halogenfrei
K12 ASA - Acrylsäureester-Styrol-Acrylnitril-Pfropfcopolymer, halogenfrei
K23 UP-GF - glasfaserverstärkter Polyester, halogenfrei
K24 PBT - Polybuthylenterephthalat, halogenfrei
Stahl
AL Aluminium, N = naturanodisiert, P = pressblank, C = elektrostatisch pulverbeschichtet in Standardfarben (s. Tabelle Color)P Porzellan, halogenfrei MS Messing CU Kupfer
E1 Werkstoff Nr.: 1.4016
Edelstahl Rostfrei
E2 Werkstoff Nr.: 1.4310E3
E5 Werkstoff Nr.: 1.4571E6 Werkstoff Nr.: 1.4529
E4 Werkstoff Nr.: 1.4401, 1.4404 E7 Werkstoff Nr.: 1.4547E8 Werkstoff Nr.: 1.4430E9 Werkstoff Nr.: 1.4362
E10 Werkstoff Nr.: 1.4307E11 Werkstoff Nr.: 1.4034E12 Werkstoff Nr.: 1.4462Werkstoff Nr.: 1.4301, 1.4303
Die Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-21 aus Stahl und halogenfreiem Kunststoff sind für die Verlegung von Leitungen mit Funktionserhalt E30/E60/E90 geeignet und von verschiedenen Kabelherstellern bei den anerkannten Prüfanstalten im System geprüft. Klassifizierungen und weitere Informationen können bei den Kabelherstellern, den Inhabern der allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP), erfragt werden.
Funktionserhalt E30/E60/E90
Befestigungszubehör
Informationen
Neu im Sortiment
Montageanleitung
Montagehinweis
Schnelle Montage
Kantenhöhe in mm
Seildurchmesser in mm
Rohrdurchmesser in mm
Deckelöffnung u.Tiefe in mm
Auslaufmodell
Halogenfrei
Silikonfrei
Einsatztemperaturbereich
B Stahl, blankV Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50962 / DIN EN ISO 19598 und DIN EN ISO 2081, blaupassiviert, Verbindungselemente galvanisch verzinkt nach DIN EN ISO 4042
Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50962 / DIN EN ISO 19598 und DIN EN ISO 2081, blaupassiviert und elektrostatisch pulverbeschichtetVC
Stahl, galvanisch verzinkt, passiviert, Deckschicht versiegelt
G Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50962 / DIN EN ISO 19598 und DIN EN ISO 2081, dickschichtpassiviert, Verbindungselemente galvanisch verzinkt nach DIN EN ISO 4042
S Stahl, bandverzinkt nach DIN EN 10346
F Stahl, tauchfeuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 (Ersatz für DIN 50 976), Verbindungselemente: tauchfeuerverzinkt nach DIN EN ISO 10684
Stahl, schwarz brüniertSB
FG Stahl, Geomet ® verzinkt
COLOR Stahl, bandverzinkt und elektrostatisch pulverbeschichtetC
DV Stahl, drahtverzinkt nach DIN EN 10244
VZL
Epoxid Polyesterharzbeschichtung, halogenfreiC1
In der EAN-Spalte ist der 6-stelligen Nummer jeweils folgende Konstante voranzustellen: 40 (für Deutschland) 46933 (für Fintech). Beispiel: EAN für FM-MR 16 AL = 40 46933 004384
Fragen Sie nach den VDE-Zertifizierungen
BIM-Daten auf Anfrage
Alle Produkte sind CE-Konform
STANDARDFARBEN ALUMINIUMOBERFLÄCHEC VW L WA N PModell-Nr. um Farbkennbuchstaben ergänzen
verkehrsweißRAL 9016
lichtgrau RAL 7035
weißaluminium RAL 9006
Aluminium naturanodisiert
Aluminiumpressblank
Andere RAL-Farbtöne auf Anfrage. Für eventuelle Farbabweichungen übernehmen wir keine Haftung.
Unter den metallischen Elektroinstallationsrohrsystemen stellt das Muffenrohr eine Besonderheit dar, bei dem bereits einseitig eine Steckmuffe angeformt ist. Das Muffenrohr verbindet die Vorteile schneller Montage mit einer stabilen Verbindung an der Stoßstelle. Außerdem ist die bei einem Gewinderohr vorhandene Kerbwirkung im Gewindebereich beim Muffenrohr nicht vorhanden. Auch die Druck- und Schlagfestigkeitswerte des Muffenrohrs aus Stahl erreichen die höchste Klasse „sehr schwer“.
Bei allen integrierten fm Systemrohr-Produkten sind die Ihnen bekannten fm Systemrohr-Modell-Nummern zusätzlich hinterlegt.
fm Systemrohr-Produkte ab sofort bei Fintech erhältlich!
Bitte beachten Sie: Der Längenausdehnungskoeffizient α gibt die Längenzunahme (-abnahme) an, welche die Längeneinheit eines Körpers bei einer Temperaturänderung um 1 K erfährt. α Stahl = 0,012 x 10-3 K-1, α Alu = 0,024 x 10-3 K-1, α PVC = 0,072 x 10-3 K-1 Δ l = l Kanal x α x Δ
Bei Häufigkeit von Leistungskabeln auf Erwärmung achten, siehe DIN VDE 298 Teil 4. Leichte Abweichungen der Abbildungen von den Artikeln sind möglich. Die Funktion und das Zusammenwirken sind jedoch gegeben.
!FIN 1
Aluminium
Aluminium-RohreSeewasserbeständig, hohe Korrosionsbeständigkeit
Druckfestigkeit: Klasse 4, 1.250 N, schwerSchlagfestigkeit: Klasse 4, 2,0 kg/300 mm, schwerT min: - 45°CT max: + 250°CKlassifikation: 4456 (siehe Seite 20)Oberfläche: gepresst /pressblank
Werkstoff: EN AW 6060 T 66 und EN AW 5049 T 66
VDE: Zeichengenehmigung nach DIN EN 61386-1 und DIN EN 61386-21 für IESR...AL und IEGR...AL
Aluminium und Aluminiumlegierungen überziehen sich an der Luft mit einer dünnen, aber dichten Oxidschicht.Im Gegensatz zu Oxidschichten anderer Metalle haftet diese Schicht sehr fest und bewirkt so eine ausgezeichneteBeständigkeit in der Witterung und gegenüber einer großen Anzahl anorganischer und organischer Stoffe.
Aluminium ist leicht zu reinigen, sterilisierbar und erfüllt alle hygienischen und antitoxischen Anforderungen.
Aluminium lässt sich außerdem deutlich leichter verarbeiten als andere Metalle.Aluminium spart durch geringeres Gewicht (gegenüber Stahl) Transport- und Montagekosten.
AL
FIN 2
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
FIN 3
Muffenrohr-fmmit einseitig angeformter Muffe
Schwere SchlagfestigkeitDurch schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
FM-MR 16 AL
16 14,0 1,0 25 452116FM-MR 20 AL 20 18,0 1,0 25 452120FM-MR 25 AL 25 22,6 1,2 32 452125FM-MR 32 AL 32 29,6 1,2 36 452132FM-MR 40 AL 40 37,6 1,2 36 452140FM-MR 50 AL 50 47,4 1,3 46 452150FM-MR 63 AL 63 60,0 1,5 46 452163
AL
ALALALALALAL
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Längeangeformte
MuffeL1
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
004384004346004308004261004223003943003769
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
12,7416,1324,2631,3939,5353,7678,32
Steckrohr-IEC
Schwere SchlagfestigkeitDurch schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
IESR 16 AL
16 14,0 1,0IESR 20 AL 20 18,0 1,0IESR 25 AL 25 22,6 1,2IESR 32 AL 32 29,6 1,2IESR 40 AL 40 37,4 1,3IESR 50 AL 50 47,4 1,3IESR 63 AL 63 60,0 1,5
AL
ALALALALALAL
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
mm mm mm
KleinsteVPE
10 x 3 m10 x 3 m10 x 3 m10 x 3 m5 x 3 m5 x 3 m5 x 3 m
EAN
001079001086001093001109001116001123001130
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
12,7216,1224,2331,3542,6753,7078,25
Steckmuffe-IEC
zur geraden Stoßstellenverbindung von zwei Steckrohren-IEC
Verwendbar für: Muffenrohr FM-MR...AL und IEC-Steckrohr IESR...AL
IESM 16 AL
16 40IESM 20 AL 20 48IESM 25 AL 25 55IESM 32 AL 32 68IESM 40 AL 40 73IESM 50 AL 50 90IESM 63 AL 63 105
AL
ALALALALALAL
Modell-Nr. fürRohr-Ø
LängeL
mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.50 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
001000001017001024001031001048001055001062
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,540,781,121,803,175,288,37
FIN 4
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
Steckrohrbogen-IEC 90°
zur Herstellung von gesteckten 90° Eckverbindungen von zwei Steck- und Muffenrohren
IESB 16 AL
16 13,7 1,0 47 452516IESB 20 AL 20 17,7 1,0 60 452520IESB 25 AL 25 22,2 1,2 70 452525IESB 32 AL 32 29,2 1,2 90 452532IESB 40 AL 40 37,2 1,2 100 452540IESB 50 AL 50 47,1 1,2 125 452550IESB 63 AL 63 59,8 1,3 220 452563
AL
ALALALALALAL
Modell-Nr. fürRohr-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Innen-radius
(Ri)
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
15 St.25 St.25 St.20 St.15 St.5 St.3 St.
EAN
000935000942000959000966000973000980000997
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
3,364,247,11
10,8416,2325,2536,17
Gewinderohr-IECmit einseitig aufgeschraubter Muffe und Anschlussgewinde
Durch schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
IEGR 16 AL
16 13,0 1,5 3015 16x1,5 16IEGR 20 AL 20 17,0 1,5 3017 20x1,5 17IEGR 25 AL 25 22,0 1,5 3019 25x1,5 20IEGR 32 AL 32 29,6 1,2 3023 32x1,5 22IEGR 40 AL 40 37,4 1,3 3023 40x1,5 22IEGR 50 AL 50 47,4 1,3 3023 50x1,5 23IEGR 63 AL 63 59,4 1,5 3023 63x1,5 23
AL
ALALALALALAL
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Gesamt-länge
L
Anschl.Gewinde
M
Gew.länge
L1
mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
10 x 3 m10 x 3 m10 x 3 m10 x 3 m5 x 3 m5 x 3 m5 x 3 m
EAN
000867000874000881000898000904000911000928
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
18,5223,6130,1731,9043,6054,9080,14
Gewindemuffe-IEC
zur geschraubten, geraden Stoßstellenverbindung von zwei Gewinderohren-IECzur Verbindung von Gewinderohr-IEC und Gewinderohrbogen-IEC
IEGM 16 AL
16 30IEGM 20 AL 20 30IEGM 25 AL 25 36IEGM 32 AL 32 44IEGM 40 AL 40 50IEGM 50 AL 50 60IEGM 63 AL 63 66
AL
ALALALALALAL
Modell-Nr. für Gewinde-
rohr-Ø
LängeL
mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.50 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
000799000805000812000829000836000843000850
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,570,851,492,253,605,537,15
FIN 5
Gewinderohrbogen-IEC 90°mit einseitig aufgeschraubter Muffe
zur Herstellung von geschraubten 90° Eckverbindungen von zwei Gewinderohren-IEC
IEGB 16 AL 16 13,2 1,4 47 16x1,5IEGB 20 AL 20 17,0 1,5 60 20x1,5IEGB 25 AL 25 22,0 1,5 70 25x1,5IEGB 32 AL 32 29,0 1,5 90 32x1,5IEGB 40 AL 40 37,0 1,5 100 40x1,5IEGB 50 AL 50 47,0 1,5 125 50x1,5IEGB 63 AL 63 60,0 1,5 220 63x1,5
ALALALALALALAL
Modell-Nr. fürRohr-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Innen-radius
(Ri)
Anschl.Gewinde
M
mm mm mm mm
KleinsteVPE
15 St.25 St.25 St.20 St.15 St.5 St.3 St.
EAN
000720000737000744000751000768000775000782
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
4,056,819,70
18,3324,2436,1656,54
Klemmschellestranggepresst
zur Befestigung von Steckrohren-IEC, Gewinderohren-IEC und Muffenrohren-fm auf ebener Wandzur Montage auf Montageschiene NHP... mittels Schrägmutter mit Schraube NPB 06
IK 16 AL 16 19,8 18,5 24,6 6,5x8,5IK 20 AL 20 23,7 19,8 27,6 6,5x8,5IK 25 AL 25 29,2 22,2 30,6 6,5x12IK 32 AL 32 37,2 26,1 36,0 6,5x12IK 40 AL 40 50,0 30,6 42,7 6,5x12IK 50 AL 50 60,0 33,7 46,3 6,5x12IK 63 AL 63 72,3 42,1 56,0 6,5x12
ALALALALALALAL
Modell-Nr. fürRohr-Ø
BreiteB
Höhe Rohrmittel-
punktH1
Gesamt-höhe
H
Lang-loch LL
mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.50 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
001147001154001161001178001185001192001208
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,770,921,151,612,372,713,22
Bei Überkopfmontage ab Rohrgröße M 32 müssen IPA-Schellen verwendet werden.
Rohr- und Kabelabstandschellemit Befestigungslangloch
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, Überkopfmontagen mit Schraub-Rohrschellendurchzuführen!Die Befestigungsschrauben sind aus Edelstahl E3.
für Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-21zur Befestigung von Steckrohren-IEC, Gewinderohren-IEC und Muffenrohren-fm auf ebenerWand/Deckezur Montage auf Montageschiene NHP... mittels Schrägmutter mit Schraube NPB 06
IPA 16 AL 16 15 - 19 15,5 14 49,5 5,6x8IPA 20 AL 20 19 - 24 16,5 14 51,0 5,6x8IPA 25 AL 25 24 - 29 16,5 14 61,0 5,6x8IPA 32 AL 32 29 - 38 19,0 16 69,0 6,4x10IPA 40 AL 40 38 - 47 26,0 16 79,5 6,4x10IPA 50 AL 50 47 - 55 31,5 18 89,0 6,4x10IPA 63 AL 63 55 - 63 36,0 18 100,0 6,4x10
ALALALALALALAL
Modell-Nr. für IEC-Rohr-Ø
fürRohr-Ø
HöheH
BreiteB
LängeL
Lang-loch LL
mm mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.25 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
001215001222001239001246001253001260001277
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
1,341,371,952,292,673,163,45
FIN 6
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
Montageschienestranggepresst
zur senkrechten/waagerechten Montage an ebener Wand und Deckezur Aufnahme der Klemmschellen IK... und Rohrschellen IPA... mittels Schrägmutter mit SchraubeNPB 06
Verwendbar für: Schellen IPA... und IK...
NHP 15
15 25 2000NHP 20 20 27 6000
AL
AL
Modell-Nr. HöheH
BreiteB
LängeL
mm mm mm
KleinsteVPE
10 x 2 m6 x 6 m
EAN
002298002304
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
1847
Schrägmutter mit Schraube
zur Befestigung der Schellen an Montageschiene NHP...
Verwendbar für: Klemmschelle IK... und Rohrschelle IPA...
NPB 06
AL
Modell-Nr. KleinsteVPE
50 St.
EAN
002557
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,8
FIN 7
Endtülleohne Innenschenkel
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEE 16 AL
16IEE 20 AL 20IEE 25 AL 25IEE 32 AL 32IEE 40 AL 40IEE 50 AL 50IEE 63 AL 63
AL
ALALALALALAL
Modell-Nr. fürRohr-Ø
mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.50 St.25 St.25 St.15 St.
EAN
000010000027000034000041000058000065000072
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,250,350,700,951,502,603,90
EndtülleInnen- und Außenschenkel gleichlang
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEE 16
7001 16 499716IEE 20 7001 20 499720IEE 25 7001 25 499725IEE 32 7001 32 499732IEE 40 7001 40 499740IEE 50 7001 50 499750IEE 63 7001 63 499763
K10
K10K10K10K10K10K10
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.50 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
000652000669000676000683000690000706000713
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,430,550,700,911,151,461,86
Endtüllemit kurzem Innenschenkel
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEEK 16
7035 16 499916IEEK 20 7035 20 499920IEEK 25 7035 25 499925IEEK 32 7035 32 499932IEEK 40 7035 40 499940IEEK 50 7035 50 499950IEEK 63 7035 63 499963
K03
K03K03K03K03K03K03
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
100 St.100 St.50 St.50 St.50 St.25 St.25 St.
EAN
003653003646003639003622003615003608003592
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,100,160,260,390,600,941,49
Endtülleohne Innenschenkel, UV-stabilisiert
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEEK 16 A
9005 16 499816IEEK 20 A 9005 20 499820IEEK 25 A 9005 25 499825IEEK 32 A 9005 32 499832IEEK 40 A 9005 40 499840IEEK 50 A 9005 50 499850IEEK 63 A 9005 63 499863
K03
K03K03K03K03K03K03
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
100 St.100 St.50 St.25 St.25 St.25 St.20 St.
EAN
005374005381005398005404005411005428005435
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,20,20,30,40,51,11,7
Edelstahl
EdelstahlrohreHohe Korrosionsbeständigkeit
Druckfestigkeit: Klasse 5, 4.000 N, sehr schwerSchlagfestigkeit: Klasse 5, 6,8 kg/300 mm, sehr schwerT min: - 45°CT max: + 400°CKlassifikation: 5557 (siehe Seite 20)
E3 Werkstoff: 1.4301 (X5CrNi18-10)E10 Werkstoff: 1.4307 (X2CrNi18-9)
Werkstoff 1.4301 ist gegen Wasser, Wasserdampf, Luftfeuchtigkeit, Speisesäuren sowie schwache organische undanorganische Säuren beständig.
Werkstoff 1.4307 hat gegenüber Werkstoff 1.4301 einen geringeren Kohlenstoffgehalt, was eine verbesserte Beständigkeitgegen interkristalline Korrosion bedeutet.
E3 E10
EdelstahlrohreSehr hohe Korrosionsbeständigkeit
Druckfestigkeit: Klasse 5, 4.000 N, sehr schwerSchlagfestigkeit: Klasse 5, 6,8 kg/300 mm, sehr schwerT min: - 45°CT max: + 400°CKlassifikation: 5557 (siehe Seite 20)
E4 Werkstoff: 1.4404 (X2CrNiMo 17-12-2)E5 Werkstoff: 1.4571 (X6CrNiMoTi 17-12-2)
Werkstoff 1.4404 und 1.4571 besitzen eine hervorragende Beständigkeit gegenüber einer Vielzahl von agressiven Medien, einschließlich heißer Erdölprodukte, Dampf und Verbrennungsgase.
E4 E5
FIN 8
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
FIN 9
Muffenrohr-fmmit einseitig angeformter Muffe
Durch sehr schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
FM-MR 16 E3
16 14,0 1,0 25 412116FM-MR 20 E3 20 18,0 1,0 25 412120FM-MR 25 E3 25 22,6 1,2 32 412125FM-MR 32 E3 32 29,6 1,2 36 412132FM-MR 40 E3 40 37,6 1,2 36 412140FM-MR 50 E3 50 47,0 1,5 46 412150FM-MR 63 E3 63 60,0 1,5 46 412163
E3
E3E3E3E3E3E3
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Längeangeformte
MuffeL1
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
004377004339004292004254003974003936003752
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
37,2847,2170,9791,83
115,66180,77229,17
Steckrohr
Durch sehr schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
IESR 16 E3
16 14,0 1,0 412016IESR 20 E3 20 18,0 1,0 412020IESR 25 E3 25 22,6 1,2 412025IESR 32 E3 32 29,6 1,2 412032IESR 40 E3 40 37,6 1,2 412040IESR 50 E3 50 47,0 1,5 412050IESR 63 E3 63 60,0 1,5 412063
E3
E3E3E3E3E3E3
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
fmArtikel-
nummer
mm mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
002212002168002113002069002014001963001918
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
37,2347,1670,8891,73
115,56180,56228,95
Muffenrohr-fmmit einseitig angeformter Muffe
Durch sehr schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
FM-MR 16 E5
16 14,0 1,0 25 432116FM-MR 20 E5 20 18,0 1,0 25 432120FM-MR 25 E5 25 22,6 1,2 32 432125FM-MR 32 E5 32 29,6 1,2 36 432132FM-MR 40 E5 40 37,6 1,2 36 432140FM-MR 50 E5 50 47,0 1,5 46 432150FM-MR 63 E5 63 60,0 1,5 46 432163
E5
E5E5E5E5E5E5
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Längeangeformte
MuffeL1
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
004360004322004285004247003967003929003745
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
37,6647,6871,6992,76
116,83182,60231,49
FIN 10
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
Steckrohr
Durch sehr schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
IESR 16 E5
16 14,0 1,0 432016IESR 20 E5 20 18,0 1,0 432020IESR 25 E5 25 22,6 1,2 432025IESR 32 E5 32 29,6 1,2 432032IESR 40 E5 40 37,6 1,2 432040IESR 50 E5 50 47,0 1,5 432050IESR 63 E5 63 60,0 1,5 432063
E5
E5E5E5E5E5E5
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
fmArtikel-
nummer
mm mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
002205002151002106002052002007001956001901
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
37,6147,6371,6092,66
116,73182,38231,27
Steckmuffe
zur geraden Stoßstellenverbindung von zwei Steckrohren
Verwendbar für: Muffenrohr FM-MR...E3, FM-MR...E5 und Steckrohr IESR...E3, IESR ...E5
IESM 16 E5
16 45 432616IESM 20 E5 20 54 432620IESM 25 E5 25 58 432625IESM 32 E5 32 68 432632IESM 40 E5 40 76 432640IESM 50 E5 50 96 432650IESM 63 E5 63 104 432663
E5
E5E5E5E5E5E5
Modell-Nr. fürRohr-Ø
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm
KleinsteVPE
1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.
EAN
002588002526002472002427002373002328002250
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
2,92,94,18,2
12,017,026,0
Steckrohrbogen 90°
Durch sehr schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
zur Herstellung von gesteckten 90° Eckverbindungen von zwei Steck- und Muffenrohren
Verwendbar für: Muffenrohr FM-MR...E3, FM-MR...E5 und Steckrohr IESR...E3, IESR ...E5
IESB 16 E5
16 13,5 0,9 40 432516IESB 20 E5 20 17,5 0,9 59 432520IESB 25 E5 25 22,0 1,0 70 432525IESB 32 E5 32 29,0 1,0 79 432532IESB 40 E5 40 37,0 1,0 151 432540IESB 50 E5 50 46,9 1,0 179 432550IESB 63 E5 63 59,8 1,0 292 432563
E5
E5E5E5E5E5E5
Modell-Nr. fürRohr-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Innen-radius
(Ri)
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.
EAN
002939002885002830002786002731002687002632
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
7,1510,6921,8034,3053,6381,03
130,74
Rohr- und Kabelabstandschellemit Anschlussinnengewinde M6
für Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-21
Verwendbar für: Muffenrohr FM-MR...E3, FM-MR...E5 und Steckrohr IESR...E3, IESR ...E5
IPA 16 G E5
16 15 - 19 15,0 14 49,5 432716IPA 20 G E5 20 19 - 24 16,0 14 53,0 432720IPA 25 G E5 25 24 - 29 16,5 14 59,0 432725IPA 32 G E5 32 29 - 38 19,0 16 69,0 432732IPA 40 G E5 40 38 - 47 26,0 16 79,5 432740IPA 50 G E5 50 47 - 55 31,5 18 89,0 432750IPA 63 G E5 63 55 - 63 36,0 18 100,0 432763
E5
E5E5E5E5E5E5
Modell-Nr. fürRohr-Ø
fürRohr-Ø
HöheH
BreiteB
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.25 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
001796001741001697001642001598001543001499
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
2,442,664,145,216,127,568,45
FIN 11
EndtülleInnen- und Außenschenkel gleichlang
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEE 16
7001 16 499716IEE 20 7001 20 499720IEE 25 7001 25 499725IEE 32 7001 32 499732IEE 40 7001 40 499740IEE 50 7001 50 499750IEE 63 7001 63 499763
K10
K10K10K10K10K10K10
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.50 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
000652000669000676000683000690000706000713
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,430,550,700,911,151,461,86
Endtüllemit kurzem Innenschenkel
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEEK 16
7035 16 499916IEEK 20 7035 20 499920IEEK 25 7035 25 499925IEEK 32 7035 32 499932IEEK 40 7035 40 499940IEEK 50 7035 50 499950IEEK 63 7035 63 499963
K03
K03K03K03K03K03K03
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
100 St.100 St.50 St.50 St.50 St.25 St.25 St.
EAN
003653003646003639003622003615003608003592
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,100,160,260,390,600,941,49
Endtülleohne Innenschenkel, UV-stabilisiert
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEEK 16 A
9005 16 499816IEEK 20 A 9005 20 499820IEEK 25 A 9005 25 499825IEEK 32 A 9005 32 499832IEEK 40 A 9005 40 499840IEEK 50 A 9005 50 499850IEEK 63 A 9005 63 499863
K03
K03K03K03K03K03K03
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
100 St.100 St.50 St.25 St.25 St.25 St.20 St.
EAN
005374005381005398005404005411005428005435
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,20,20,30,40,51,11,7
Stahl, feuerverzinkt und lackiert
Stahl-Steckrohrefeuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461
Druckfestigkeit: Klasse 4, 1250 N, schwerSchlagfestigkeit: Klasse 4, 2,0 kg/300 mm, schwerT min: - 45°C . T max: + 400°CKlassifikation: 4457Werkstoff: Stahl E235
F
Stahl-Muffenrohrefeuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461
Druckfestigkeit: Klasse 4, 1250 N, schwerSchlagfestigkeit: Klasse 5, 6,8 kg/300 mm, sehr schwerT min: - 45°C . T max: + 400°CKlassifikation: 4557Werkstoff: Stahl E235
F
Stahl-Gewinderohrefeuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461
Druckfestigkeit: Klasse 5, 4000 N, sehr schwerSchlagfestigkeit: Klasse 5, 6,8 kg/300 mm, sehr schwerT min: - 45°C . T max: + 400°CKlassifikation: 5557Werkstoff: Stahl E235
F
Stahl-Gewinderohreschwarz lackiert
Druckfestigkeit: Klasse 5, 4000 N, sehr schwerSchlagfestigkeit: Klasse 5, 6,8 kg/300 mm, sehr schwerT min: - 45°C . T max: + 250°CKlassifikation: 5556Werkstoff: Stahl E235
F4
Stahl-Steckrohreschwarz lackiert
Druckfestigkeit: Klasse 4, 1250 N, schwerSchlagfestigkeit: Klasse 4, 2,0 kg/300 mm, schwerT min: - 45°C . T max: + 250°CKlassifikation: 4456Werkstoff: Stahl E235
F4
FIN 12
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
FIN 13
Muffenrohr-fmmit einseitig angeformter Muffe
Durch schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
FM-MR 16 F
16 14,0 1,0 25 404116FM-MR 20 F 20 18,0 1,0 25 404120FM-MR 25 F 25 22,6 1,2 32 404125FM-MR 32 F 32 29,6 1,2 36 404132FM-MR 40 F 40 37,6 1,2 36 404140FM-MR 50 F 50 47,0 1,5 46 404150FM-MR 63 F 63 60,0 1,5 46 404163
F
FFFFFF
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Längeangeformte
MuffeL1
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
004353004315004278004230003950003912003738
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
41,2852,1478,22
101,02127,07198,38251,29
Steckrohr
Durch schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
IESR 16 F
16 14,0 1,0 404016IESR 20 F 20 18,0 1,0 404020IESR 25 F 25 22,6 1,2 404025IESR 32 F 32 29,6 1,2 404032IESR 40 F 40 37,6 1,2 404040IESR 50 F 50 47,6 1,2 404050IESR 63 F 63 60,6 1,2 404063
F
FFFFFF
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
fmArtikel-
nummer
mm mm mm
KleinsteVPE
10 x 3 m10 x 3 m10 x 3 m7 x 3 m5 x 3 m5 x 3 m5 x 3 m
EAN
002199002144002090002045001994001949001895
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
40,6951,5477,48
100,26126,31158,86201,18
Steckmuffe
zur geraden Stoßstellenverbindung von zwei Steckrohren
Verwendbar für: Muffenrohr FM-MR...F und Steckrohr IESR...F
IESM 16 F
16 45 404616IESM 20 F 20 54 404620IESM 25 F 25 58 404625IESM 32 F 32 68 404632IESM 40 F 40 76 404640IESM 50 F 50 96 404650IESM 63 F 63 104 404663
F
FFFFFF
Modell-Nr. fürRohr-Ø
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm
KleinsteVPE
25 St.50 St.50 St.50 St.25 St.10 St.5 St.
EAN
002571002519002465002410002366002311002243
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
1,82,44,66,5
11,818,025,2
FIN 14
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
Steckrohrbogen 90°
Durch schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
zur Herstellung von gesteckten 90° Eckverbindungen von zwei Steck- und Muffenrohren
IESB 16 F
16 13,5 0,9 40 404516IESB 20 F 20 17,5 0,9 59 404520IESB 25 F 25 22,0 1,0 70 404525IESB 32 F 32 29,0 1,0 79 404532IESB 40 F 40 37,0 1,0 151 404540IESB 50 F 50 46,9 1,0 179 404550IESB 63 F 63 59,8 1,0 292 404563
F
FFFFFF
Modell-Nr. fürRohr-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Innen-radius
(Ri)
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
15 St.25 St.25 St.20 St.15 St.5 St.3 St.
EAN
002922002878002823002779002724002670002625
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
7,7411,5628,1440,6958,0487,68
141,47
Gewinderohrmit einseitig aufgeschraubter Muffe und Anschlussgewinde
Durch sehr schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
IEGR 16 F
16 13,0 1,4 16x1,5 13 403016IEGR 20 F 20 17,0 1,6 20x1,5 14 403020IEGR 25 F 25 22,0 1,6 25x1,5 17 403025IEGR 32 F 32 29,6 1,6 32x1,5 19 403032IEGR 40 F 40 37,4 1,6 40x1,5 19 404040IEGR 50 F 50 47,4 1,6 50x1,5 19 404050IEGR 63 F 63 59,4 1,8 63x1,5 19 404063
F
FFFFFF
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Anschl.Gewinde
M
Gew.länge
L1
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
10 x 3 m10 x 3 m10 x 3 m7 x 3 m5 x 3 m5 x 3 m5 x 3 m
EAN
003158003127003097003066003035003004002977
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
59,3075,48
102,55133,59170,34215,03302,28
Gewindemuffe
zur geschraubten, geraden Stoßstellenverbindung von zwei Gewinderohrenzur Verbindung von Gewinderohr und Gewinderohrbogen 90°
IEGM 16 F
16 27 403616IEGM 20 F 20 30 403620IEGM 25 F 25 36 403625IEGM 32 F 32 40 403632IEGM 40 F 40 50 403640IEGM 50 F 50 55 403650IEGM 63 F 63 55 403663
F
FFFFFF
Modell-Nr. für Gewinde-
rohr-Ø
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm
KleinsteVPE
25 St.50 St.50 St.50 St.25 St.10 St.5 St.
EAN
003295003271003257003233003219003196003172
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
1,82,44,66,5
11,818,025,2
FIN 15
Gewinderohrbogen 90°mit einer aufgeschraubten Muffe
Durch sehr schwere Druckfestigkeit und hohe Temperaturbeständigkeit einsetzbar beiextremen mechanischen Anforderungen und festen Verbindungen.
zur Herstellung von geschraubten 90° Eckverbindungen von zwei Gewinderohren
IEGB 16 F
16 13,1 1,4 37 16x1,5 403516IEGB 20 F 20 16,7 1,6 60 20x1,5 403520IEGB 25 F 25 21,7 1,6 72 25x1,5 403525IEGB 32 F 32 28,6 1,6 74 32x1,5 403532IEGB 40 F 40 36,6 1,6 100 40x1,5 403540IEGB 50 F 50 46,6 1,6 125 50x1,5 403550IEGB 63 F 63 59,2 1,8 189 63x1,5 403563
F
FFFFFF
Modell-Nr. fürRohr-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Innen-radius
(Ri)
Anschl.Gewinde
M
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
15 St.25 St.25 St.20 St.15 St.5 St.3 St.
EAN
003509003479003448003417003387003356003325
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
14,8824,2435,0053,1393,20
130,85220,24
Steckrohrlackiert, RAL 9005
Durch schwere Druckfestigkeit einsetzbar bei extremen mechanischen Anforderungen.
IESR 16 A
16 14,0 1,0 406016IESR 20 A 20 18,0 1,0 406020IESR 25 A 25 22,6 1,2 406025IESR 32 A 32 29,6 1,2 406032IESR 40 A 40 37,6 1,2 406040IESR 50 A 50 47,6 1,2 406050IESR 63 A 63 60,6 1,2 406063
F4
F4F4F4F4F4F4
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
fmArtikel-
nummer
mm mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
002229002175002120002076002021001970001925
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
38,4748,7373,2594,80
119,42150,19190,21
Steckmuffelackiert, RAL 9005
zur geraden Stoßstellenverbindung von zwei Steckrohren
Verwendbar für: Steckrohr IESR...A
IESM 16 A
16 45 406616IESM 20 A 20 54 406620IESM 25 A 25 58 406625IESM 32 A 32 68 406632IESM 40 A 40 76 406640IESM 50 A 50 96 406650IESM 63 A 63 104 406663
F4
F4F4F4F4F4F4
Modell-Nr. für fm-Rohr-Ø
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm
KleinsteVPE
1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.
EAN
002601002540002496002441002397002342002274
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
1,82,44,66,5
11,818,025,2
Steckrohrbogen 90°lackiert, RAL 9005
Durch schwere Druckfestigkeit einsetzbar bei extremen mechanischen Anforderungen.zur Herstellung von gesteckten 90° Eckverbindungen von zwei Steckrohren
IESB 16 A
16 13,5 0,9 40 406516IESB 20 A 20 17,5 0,9 59 406520IESB 25 A 25 22,0 1,0 70 406525IESB 32 A 32 29,0 1,0 79 406532IESB 40 A 40 37,0 1,0 151 406540IESB 50 A 50 46,9 1,0 179 406550IESB 63 A 63 59,8 1,0 292 406563
F4
F4F4F4F4F4F4
Modell-Nr. fürRohr-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Innen-radius
(Ri)
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.
EAN
002953002908002854002809002755002700002656
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
7,3210,9326,6138,4754,8782,90
133,75
FIN 16
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
Gewinderohrlackiert, RAL 9005, mit einseitig aufgeschraubter Muffe und Anschlussgewinde
Durch sehr schwere Druckfestigkeit einsetzbar bei extremen mechanischen Anforderungen.
IEGR 16 A
16 13,0 1,4 3015 16x1,5 16 405016IEGR 20 A 20 17,0 1,6 3015 20x1,5 17 405020IEGR 25 A 25 22,0 1,6 3018 25x1,5 20 405025IEGR 32 A 32 29,6 1,6 3020 32x1,5 22 405032IEGR 40 A 40 37,4 1,6 3025 40x1,5 22 405040IEGR 50 A 50 47,4 1,6 3028 50x1,5 23 405050IEGR 63 A 63 59,4 1,8 3028 63x1,5 23 405063
F4
F4F4F4F4F4F4
Modell-Nr. Außen-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Gesamt-länge
L
Anschl.Gewinde
M
Gew.länge
L1
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
3 m3 m3 m3 m3 m3 m3 m
EAN
003165003134003103003073003042003011002984
Gewichtin kg
pro 100
m
kg
56,0671,3796,95
126,30161,05203,30285,79
Gewindemuffelackiert, RAL 9005
zur geschraubten, geraden Stoßstellenverbindung von zwei Gewinderohrenzur Verbindung von Gewinderohr und Gewinderohrbogen 90°
IEGM 16 A
16 27 405616IEGM 20 A 20 30 405620IEGM 25 A 25 36 405625IEGM 32 A 32 40 405632IEGM 40 A 40 50 405640IEGM 50 A 50 55 405650IEGM 63 A 63 55 405663
F4
F4F4F4F4F4F4
Modell-Nr. für Gewinde-
rohr-Ø
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm
KleinsteVPE
1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.
EAN
003301003288003264003240003226003202003189
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
2,12,74,57,6
10,819,222,1
Gewinderohrbogen 90°lackiert, RAL 9005, mit einseitig aufgeschraubter Muffe
Durch sehr schwere Druckfestigkeit einsetzbar bei extremen mechanischen Anforderungen.zur Herstellung von geschraubten 90° Eckverbindungen von zwei Gewinderohren
IEGB 16 A
16 13,1 1,4 37 16x1,5 405516IEGB 20 A 20 16,7 1,6 60 20x1,5 405520IEGB 25 A 25 21,7 1,6 72 25x1,5 405025IEGB 32 A 32 28,6 1,6 74 32x1,5 405032IEGB 40 A 40 36,6 1,6 100 40x1,5 405040IEGB 50 A 50 46,6 1,6 125 50x1,5 405050IEGB 63 A 63 59,2 1,6 189 63x1,5 405063
F4
F4F4F4F4F4F4
Modell-Nr. fürRohr-Ø
Innen-Ø(Di)
Mat.-Stärke
t
Innen-radius
(Ri)
Anschl.Gewinde
M
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm
KleinsteVPE
1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.1 St.
EAN
003516003486003455003424003394003363003332
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
14,0722,9233,1050,2388,12
123,71220,46
FIN 17
Rohr- und Kabelabstandschellemit Befestigungslangloch
Die Schrauben sind galvanisch verzinkt.für Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-21
IPA 16 S
16 15 - 19 15,0 14 49,5 402816IPA 20 S 20 19 - 24 16,0 14 53,0 402820IPA 25 S 25 24 - 29 16,5 14 59,0 402825IPA 32 S 32 29 - 38 19,0 16 69,0 402832IPA 40 S 40 38 - 47 26,0 16 79,5 402840IPA 50 S 50 47 - 55 31,5 18 89,0 402850IPA 63 S 63 55 - 63 36,0 18 100,0 402863
S
SSSSSS
Modell-Nr. fürRohr-Ø
fürRohr-Ø
HöheH
BreiteB
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.25 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
001765001710001666001611001567001512001468
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
2,332,554,005,045,937,358,22
Rohr- und Kabelabstandschellemit Anschlussinnengewinde M6
Die Schrauben sind galvanisch verzinkt.für Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-21
IPA 16 G S
16 15 - 19 15,0 14 49,5 402716IPA 20 G S 20 19 - 24 16,0 14 53,0 402720IPA 25 G S 25 24 - 29 16,5 14 59,0 402725IPA 32 G S 32 29 - 38 19,0 16 69,0 402732IPA 40 G S 40 38 - 47 26,0 16 79,5 402740IPA 50 G S 50 47 - 55 31,5 18 89,0 402750IPA 63 G S 63 55 - 63 36,0 18 100,0 402763
S
SSSSSS
Modell-Nr. fürRohr-Ø
fürRohr-Ø
HöheH
BreiteB
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.25 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
001772001727001673001628001574001529001475
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
2,402,624,075,136,017,448,31
Rohr- und Kabelabstandschellemit Befestigungslangloch
Die Schrauben sind aus Edelstahl E3.für Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-21
IPA 16 F
16 15 - 19 15,0 14 49,5 404816IPA 20 F 20 19 - 24 16,0 14 53,0 404820IPA 25 F 25 24 - 29 16,5 14 59,0 404825IPA 32 F 32 29 - 38 19,0 16 69,0 404832IPA 40 F 40 38 - 47 26,0 16 79,5 404840IPA 50 F 50 47 - 55 31,5 18 89,0 404850IPA 63 F 63 55 - 63 36,0 18 100,0 404863
F
FFFFFF
Modell-Nr. fürRohr-Ø
fürRohr-Ø
HöheH
BreiteB
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.25 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
001802001758001703001659001604001550001505
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
2,462,654,205,296,237,738,64
Rohr- und Kabelabstandschellemit Anschlussinnengewinde M6
Die Schrauben sind aus Edelstahl E3.für Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-21
IPA 16 G F
16 15 - 19 15,0 14 49,5 404716IPA 20 G F 20 19 - 24 16,0 14 53,0 404720IPA 25 G F 25 24 - 29 16,5 14 59,0 404725IPA 32 G F 32 29 - 38 19,0 16 69,0 404732IPA 40 G F 40 38 - 47 26,0 16 79,5 404740IPA 50 G F 50 47 - 55 31,5 18 89,0 404750IPA 63 G F 63 55 - 63 36,0 18 100,0 404763
F
FFFFFF
Modell-Nr. fürRohr-Ø
fürRohr-Ø
HöheH
BreiteB
LängeL
fmArtikel-
nummer
mm mm mm mm mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.25 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
001789001734001680001635001581001536001482
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
2,522,754,285,396,327,818,74
FIN 18
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
EndtülleInnen- und Außenschenkel gleichlang
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEE 16
7001 16 499716IEE 20 7001 20 499720IEE 25 7001 25 499725IEE 32 7001 32 499732IEE 40 7001 40 499740IEE 50 7001 50 499750IEE 63 7001 63 499763
K10
K10K10K10K10K10K10
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
50 St.50 St.50 St.50 St.20 St.20 St.20 St.
EAN
000652000669000676000683000690000706000713
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,430,550,700,911,151,461,86
Endtüllemit kurzem Innenschenkel
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEEK 16
7035 16 499916IEEK 20 7035 20 499920IEEK 25 7035 25 499925IEEK 32 7035 32 499932IEEK 40 7035 40 499940IEEK 50 7035 50 499950IEEK 63 7035 63 499963
K03
K03K03K03K03K03K03
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
100 St.100 St.50 St.50 St.50 St.25 St.25 St.
EAN
003653003646003639003622003615003608003592
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,100,160,260,390,600,941,49
Endtülleohne Innenschenkel, UV-stabilisiert
In persönlichen Gefährdungsbereichen ist die Endtülle anzubringen!zum Schutz der Kabel beim Auslass/Kabelzug
IEEK 16 A
9005 16 499816IEEK 20 A 9005 20 499820IEEK 25 A 9005 25 499825IEEK 32 A 9005 32 499832IEEK 40 A 9005 40 499840IEEK 50 A 9005 50 499850IEEK 63 A 9005 63 499863
K03
K03K03K03K03K03K03
Modell-Nr. RAL-Farbe
fürRohr-Ø
fmArtikel-
nummer
mm
KleinsteVPE
100 St.100 St.50 St.25 St.25 St.25 St.20 St.
EAN
005374005381005398005404005411005428005435
Gewichtin kg
pro 100
St.
kg
0,20,20,30,40,51,11,7
FIN 19
NOTIZEN
Klassifizierungen
Klassifizierung nach IEC EN 61386-1 – Teil 1: Allgemeine Anforderung
Definition, Stelle 1-4
Stelle: Inhalt
1. Stelle Widerstand gegen Druckbelastung
2. Stelle Widerstand gegen Schlagbeanspruchung
3. Stelle Mindesttemperaturbereich
4. Stelle Höchsttemperaturbereich
5. Stelle Widerstand gegen Biegung
6. Stelle Elektrische Eigenschaften
7. Stelle Widerstand gegen das Eindringen von Festkörpern
8. Stelle Widerstand gegen das Eindringen von Wasser
9. Stelle Widerstand gegen Korrosion
10. Stelle Zugfestigkeit
11. Stelle Widerstand gegen Flammenausbreitung
12. Stelle Hängelast-Aufnahmefähigkeit
Erste Stelle Zweite Stelle Dritte Stelle Vierte Stelle
Druckfestigkeit Schlagfestigkeit minimale Gebrauchstemperatur maximale Gebrauchstemperatur
1 sehr leicht (125 N) 1 sehr leicht (0,5 kg/100 mm) 1 + 5 °C 1 + 60 °C
2 leicht (320 N) 2 leicht (1,0 kg/100 mm) 2 - 5 °C 2 + 90 °C
3 mittel (750 N) 3 mittel (2,0 kg/100 mm) 3 - 15 °C 3 + 105 °C
4 schwer (1250 N) 4 schwer (2,0 kg/300 mm) 4 - 25 °C 4 + 120 °C
5 sehr schwer (4000 N) 5 sehr schwer (6,8 kg/300 mm) 5 - 45 °C 5 + 150 °C
6 + 250 °C
7 + 400 °C
5 5 5 7Beispiel Fintech Edelstahlrohre
FIN 20
ELEKTROINSTALLATIONSROHR-SYSTEM
Kunststoff
Kunststoffe verändernbei Temperaturschwankungen ihre Eigenschaften. Aus diesem Grund sollten Artikel aus Kunststoff/Elastomer vor der Verarbeitungunterhalb des Gefrierpunktes in wärmerer Umgebung gelagert werden, um die Funktionalität voll zu gewährleisten.
Den Angaben zur Halogenfreiheit liegen Recherchen der einschlägigen Fachliteratur oder Lieferantenangaben zugrunde.Die Aussagen beziehen sich immer auf die chemisch reinen Werkstoffe ohne Flammschutzausrüstung. Tests nach DIN VDE 0604-2-100 wurden hierzu nicht durchgeführt.
Chemische Beständigkeiten
Katalog-symbol
Kürzel: Materialname: Temperatur-bereich
Mechanische Eigenschaften:
Einsatzbereich (Beispiele):
Spannungs-rissbildung:
K03 PE Polyethylen,halogenfrei
- 40°Cbis 80°C
weich bis steif, zäh, niedrige Festigkeit
Schutzkappen, Rund- schellen, Gegenwannen
stark
K04 PP Polypropylen,halogenfrei
- 40°Cbis 90°C
formsteif, hart, fest, geringere Kerbschlagzähigkeit
Klemmengehäuse, Rohr-schellen, Nagelschellen
möglich
K10 Weich-PVC
Polyvinylchlorid weich, halogenhaltig
0°Cbis 50°C
flexibel, weich, gute Abriebfestigkeit
Schutzkappen nein
Katalog-symbol
Wasser: Säuren (10 %):
Laugen (10 %):
Alkohol (Ethanol):
Benzin: Benzol: Mineralöl: Pflanzliche und tierische Fette:
Lösungs-mittel
K03 + + + + o - o + -
K04 + + + + o o + + o
K10 + + o + - k.A. - 0 -
+ = beständig o = bedingt beständig - = nicht beständig k.A. = keine Angaben
Quelle: Kunststoff-Tabellen, z.B. Kunststoff-Kompendium, Franck, Vogel-Buchverlag
Die Tabellenangaben gelten als Richtwerte für die Vorauswahl der Produkte und basieren auf unserem aktuellen Kenntnisstand.
Die Eigenschaften können durch die Geometrie der Produkte und die Einsatzart negativ beeinflusst werden. Detailiertere Angaben erhalten Sie auf Anfrage. Zur Prüfung der Eignung eines Produktes ist ein Test unter den spezifischen Umgebungsbedingungen erforderlich.
Weitere chemische Beständigkeiten finden Sie auf unserer Homepage unter www.kleinhuis.de > Download > Kataloge > Allgemeines.!
FIN 21
AUSLANDSVERTRETUNGENAustralienNiedax Australia Pty. Ltd. Level 28, 1 Market StreetSydney, NSW 2000Mr. Chris Ivkovic . Tel: +61 488 222 [email protected]@niedax.com.au . www.niedax.com.au
BelgienNiedax-Kleinhuis N.V.Tulpenstraat 2B-9810 Eke/NazarethTel: +32 92200790 . Fax: +32 [email protected]
BrasilienNiedax Sistemas de Bandejamento para Cabos Ltda.Rua Verbo Divino, 1661, 3° andar, cjto. 32, sala 04Chácara Santo Antônio, 04719-002 São PauloTel: +55 19 38782566 . Fax: +55 19 [email protected]
NiederlandeNiedax-Kleinhuis B.V.Bijsterhuizen 21-03; NL-6604 LE WijchenPostbus 6694; NL-6503 GD NijmegenTel: +31 243788533 . Fax: +31 [email protected] . www.niedax.nl
EstlandPoweram Elektriseadmed OÜAkadeemia tee 33, 12618 Tallinn, EstoniaTel: +372 672 6833 . Fax: +372 672 [email protected] . www.poweram.ee
FrankreichNiedax FranceParc d‘Activités WashingtonAv. de la ferme du Roy, FR-62404 Béthune CedexTel.: +33 321 64 75 75 . Fax: +33 321 64 75 [email protected] . www.niedax-group.com
BruneiJoffren Omar Company Sendirian BerhadHead Office Seria Lot 49-51 Sg. Bera Light Industrial Area Seria KB1933, Negara Brunei DarussalamTel: +673 3223 863 . Fax: +673 3223 309
BulgarienNiedax BulgariaFilip-Kutev-Str. 137BG-1407 SofiaTel: +359 29624574 . Fax: +359 [email protected]
ChileChile Niedax Chile SpACerro El Plomo 5630 piso 97560742 Las Condes, SantiagoTel: +56 9 9249 [email protected] . www.niedax-group.com
DänemarkDuelco A/SSystemvej 8-10DK-9200 Aalborg SVTel: +45 70101007 . Fax: +45 [email protected] . www.duelco.dk
ItalienNiedax EBO Italia S.R.L.Con Socio Unico, Via Torri Bianche, 7 / MI-20871 Vimercate (MB)Tel: +39 039 6918056 . Fax: +39 039 [email protected] . www.niedax.com
IndienNiedax Cable Management Systems Pvt. Ltd.# 1007, Prestige Meridian I, 29 Mahatma Gandhi RoadBangalore - 560 [email protected] . www.niedax.co.in
GCC-StaatenNiedax Middle East FZEP.O. Box 262461FZS2AC08, Jebel Ali, UAE-DubaiTel: +9714 880 7970 . Fax: +9714 880 [email protected] . www.niedax.com
Großbritannien/IrlandNiedax CMS Ltd.Clash Industrial EstateIRL-Tralee, Co. Kerry, IrelandTel: +353 667128701 . Fax: +353 [email protected] . www.niedax-group.com
NorwegenEaton Electric ASProst Stabels vei 22, N-2019 SkedsmokorsetP.O. Box 244, N-2021 SkedsmokorsetTel: +47 63870200 . Fax: +47 [email protected] . www.moeller.no
ÖsterreichNiedax Kabelverlege-Systeme GmbHResselstraße 10A-2120 WolkersdorfTel: +43 2245901100 . Fax: +43 [email protected] . www.niedax.at
PakistanIndustrial Supplies & Engineering AssociatesPO BOX 8103 Baghbanpura Lahore-9, P.O. Code: 54920Tel: +92 [email protected] . [email protected]
RusslandNiedax LLCLeningradsky Prospekt 76/4125315 MoskauTel: +7 495 249 45 [email protected] . www.niedax-group.ru
PolenNiedax-Kleinhuis Polska Sp.zo.o.ul. Zagòrska 133PL-42-680 Tarnowskie GòryTel: +48 323819810 . Fax: +48 [email protected] . www.niedax.pl
SerbienGEMEX d.o.oZrenjanski put 103b11210 BelgradTel: +381 11 33181 . Fax: +381 11 [email protected]
RumänienNiedax Romania s.r.l.Soseana Chitilei nr. 3, sector 1RO-012381 BucurestiTel: +40 216680280 . Fax: +40 216680280 [email protected] . www.niedax-group.com
SingapurNiedax Asia Pacific Pte. Ltd.21 Bukit Batok Crescent, WCEGA Tower, Unit 16 - 70Singapore [email protected] www.niedax-group.com
Slowakische RepublikNiedax Slowakia s.r.o.Pestovateľská 6SK-82104 BratislavaTel: +421 244630934 . Fax: +421 [email protected] . www.niedax.sk
SlowenienKabeltrade d.d.o.Latkova vas 83B, 3312 PreboldTel: +386 3 620 24 [email protected]
SpanienNiedax-Kleinhuis Ibèrica S.L.U.C/Italia 5 y 7E-28971 Grinón (Madrid)Tel: +34 918103197 . Fax: +34 [email protected] . www.niedax.com
1115
UngarnNiedax Kereskedelmi Kft.Budafoki út 10.H-2030 ÉrdTel: +36 23521300 . Fax: +36 [email protected] . www.niedax-group.com
USANiedax Inc.2970 Charter StreetColumbus, OH 43228 USATel: +1 6149218469 . Fax: +1 [email protected] . www.niedaxusa.com
VietnamNiedax Asia Pacifific Pte. LtdHo Chi Minh [email protected]
KroatienRS Kabel d.o.o.Savska cesta 41/VI, Poslovni To10144 ZagrebTel: +385 1 611 2038 . Tel: +385 1 631 [email protected] . www.rs-kabel.hr
SchwedenFasteus Teknik ABMagasinsgatan 35S-43437 KungsbackaTel: +46 30051000 . Fax: +46 [email protected] . www.fasteus.se
ThailandNiedax (Thailand) Ltd.62/10 M6, T Samnaktorn, A. Ban ChangRayong 21130 ThailandTel: +66 (38) 963 258 . Fax: +66 (38) 963 [email protected]
SchweizNiedax EBO Schweiz AGWehreyering 21 PostfachCH-3930 VispTel: +41 279456868 . Fax: +41 [email protected]
LitauenJSC „Swelbalt“Sudmantu kaimas92498 Klaipèdos rajonasTel: +370-46-300 100 . Fax: +370-46-300 [email protected] . www.swelbalt.lt
LettlandAS ERNERGOFIRMA JAUDAKrustpils street 119LV-1057 Riga, LATVIATel: +37 67725789 . Fax: +37 [email protected] . www.jauda.com
LuxemburgMinusines S.A.B.P. 2212; 8, rue HogenbergL-1022 Luxemburg-GasperichTel: +352 495858 . Fax: +352 [email protected] . www.minusines.lu
Peru / Ecuador / BolivienKombau Peru S.A.C.Av/Larco 1116 Int. CMiraflores LimaTel: +51 968134880 . Fax: +51 [email protected] . www.kombau.net
IsraelErco LTD41 Hayozma St. P.O Box 12045Ashdod 77000Tel: +972 732 020 002 . Fax: +972 732 020 [email protected] . www.erco.co.il
KoreaHansung SystemRM # 301 Nexvill, 1301-2, Baekseok-Dong, Ilsan-dong-Gu, Goyang-Si, Kyunggi-Do, Korea, 410-817Tel: +82 31 908 [email protected]
MexikoNiedax de Mexico S.A. de C.V.Priv. Lomas de la Carcana 10 AJ.A. Santiago MomoxpanC.P. 72760 San Pedro Cholula, MexicoTel: +1 6149218469 . Fax: +1 [email protected]
PhilippinenPOWEREDGE™ Solutions Phils Inc285-A Haig St Brgy Daang BakalMandaluyong City 1552Office: (02) 5355552-53www.poweredge.com.ph
Tschechische RepublikNiedax-Kleinhuis s.r.o.Palackeho 701CZ-27746 VeltrusyTel: +42 0315781116 . Fax: +42 [email protected]
FINTECH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und FINTECH geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für FINTECH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn FINTECH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. Verkäufe an Verbraucher finden nicht statt. 2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und FINTECH zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. 3. Die Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. II. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Die Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und Versendungskosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Die Preise gelten bei Aufträgen bis 600,- Euro netto ausschließlich Verpackung. Bei Aufträgen über 600,- Euro netto zur geschlossenen Abnahme in einer Sendung liefern wir frei deutsche Bahnempfangsstation einschließlich Verpackung. Rollgelder am Empfangsort gehen zu Lasten des Auftraggebers. 3. Kleinstaufträge unter 100,- Euro netto werden mit einem Mindermengenzuschlag von 10,- Euro netto je Auftrag abgerechnet. Kleinstpackungen bzw. -gebinde sind auf den Bedarf abgestimmt und werden nur im kompl. Zustand abgegeben. Für Bestellungen, die von den Verpackungseinheiten abweichen, wird pro An-bruch (Packung oder Gebinde) ein Unkostenaufpreis von 5,- Euro netto erhoben. 4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. 5. Bei Lieferungen auf Baustellen treten wir in Frachtvorlage. Die vorgelegten Frachtkosten werden dem Kunden berechnet, wenn frachtfreie Lieferung nicht gegeben ist. 6. Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, innerhalb 30 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 45 Tagen netto und ohne Abzug zu erfolgen. Bei dieser Regelung ist unterstellt, dass unsere Rechnung nicht vor Lieferung versendet wurde. Wurde die Rechnung im einzelnen Falle vor Lieferung versandt, rechnen die Zahlungsziele ab Lieferung. 7. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, z. B. einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen sind. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung anbietet. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, an Stelle der Erfüllung Scha-denersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 8. Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. III. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und der zu leistenden Mitwirkung durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn FINTECH die Verzögerung zu vertreten hat. 2. Kommt FINTECH in Lieferverzug, ist die Haftung wegen Verzugsschaden begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, wobei FINTECH derartiges Verhalten von Vertretern und Erfüllungsge-hilfen zuzurechnen ist. 3. Kann der Besteller nachweisen, dass ihm aus dem Lieferverzug Schaden entstanden ist, kann er für jede vollendete Woche des Verzuges eine Entschädigung von je 3,0 %, insgesamt jedoch höchstens 15 % des Lieferwertes verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte 4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Streik oder Aus-sperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. IV. GEFAHRÜBERGANG, ENTGEGENNAHME, RÜCKNAHME 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über. 3. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. 4. Warenrücksendungen müssen mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestimmt werden. Sonderanfertigungen und nicht lagermäßig geführte Artikel sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. V. EIGENTUMSVORBEHALT 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungs-gemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden. Eine Verpfändung, Sicherungsüber-eignung oder Sicherungszession ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. 2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwerten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbe-haltsware in voller Höhe, ebenso wie sonstige Neben- und Sicherungsrechte aus dem Verkauf und - falls Miteigentum an der Vorbehaltsware besteht - zu einem dem Miteigentum entsprechenden Teil an uns bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns. 4. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen - so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen. 5. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet, erfolgt jegliche Verarbeitung für uns. 6. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir neben der Rücknahme des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materials auch zum Rücktritt berechtigt. Die Ausübung des Rücknahmerechtes bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Der Besteller ist daraufhin zur Herausgabe verpflichtet. 7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
FINTECH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und Fintech geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für Fintech unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Fintech in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. Verkäu-fe an Verbraucher finden nicht statt. 2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und Fintech zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. 3. Die Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. II. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Die Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und Versendungskosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Die Preise gelten bei Aufträgen bis 600,- Euro netto ausschließlich Verpackung. Bei Aufträgen über 600,- Euro netto zur geschlossenen Abnahme in einer Sendung liefern wir frei deutsche Bahnempfangsstation einschließlich Verpackung. Rollgelder am Empfangsort gehen zu Lasten des Auftraggebers. 3. Kleinstaufträge unter 100,- Euro netto werden mit einem Mindermengenzuschlag von 10,- Euro netto je Auftrag abgerechnet. Kleinstpackungen bzw. -gebinde sind auf den Bedarf abgestimmt und werden nur im kompl. Zustand abgegeben. Für Bestellungen, die von den Verpackungseinheiten abweichen, wird pro An-bruch (Packung oder Gebinde) ein Unkostenaufpreis von 5,- Euro netto erhoben. 4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. 5. Bei Lieferungen auf Baustellen treten wir in Frachtvorlage. Die vorgelegten Frachtkosten werden dem Kunden berechnet, wenn frachtfreie Lieferung nicht gegeben ist. 6. Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, innerhalb 30 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 45 Tagen netto und ohne Abzug zu erfolgen. Bei dieser Regelung ist unterstellt, dass unsere Rechnung nicht vor Lieferung versendet wurde. Wurde die Rechnung im einzelnen Falle vor Lieferung versandt, rechnen die Zahlungsziele ab Lieferung. 7. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, z. B. einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen sind. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung anbietet. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, an Stelle der Erfüllung Scha-denersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 8. Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. III. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und der zu leistenden Mitwirkung durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn Fintech die Verzögerung zu vertreten hat. 2. Kommt Fintech in Lieferverzug, ist die Haftung wegen Verzugsschaden begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, wobei Fintech derartiges Verhalten von Vertretern und Erfüllungsgehil-fen zuzurechnen ist. 3. Kann der Besteller nachweisen, dass ihm aus dem Lieferverzug Schaden entstanden ist, kann er für jede vollendete Woche des Verzuges eine Entschädigung von je 3,0 %, insgesamt jedoch höchstens 15 % des Lieferwertes verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte 4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Streik oder Aus-sperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. IV. GEFAHRÜBERGANG, ENTGEGENNAHME, RÜCKNAHME 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über. 3. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. 4. Warenrücksendungen müssen mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestimmt werden. Sonderanfertigungen und nicht lagermäßig geführte Artikel sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. V. EIGENTUMSVORBEHALT 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungs-gemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden. Eine Verpfändung, Sicherungsüber-eignung oder Sicherungszession ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. 2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwerten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbe-haltsware in voller Höhe, ebenso wie sonstige Neben- und Sicherungsrechte aus dem Verkauf und - falls Miteigentum an der Vorbehaltsware besteht - zu einem dem Miteigentum entsprechenden Teil an uns bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns. 3. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen - so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen. 4. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet, erfolgt jegliche Verarbeitung für uns. 5. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir neben der Rücknahme des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materials auch zum Rücktritt berechtigt. Die Ausübung des Rücknahmerechtes bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Der Besteller ist daraufhin zur Herausgabe verpflichtet. 6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
FINTECH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und Fintech geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für Fintech unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Fintech in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. Ver-käufe an Verbraucher finden nicht statt. 2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und Fintech zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. 3. Die Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. II. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Die Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und Versendungskosten, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Die Preise gelten bei Aufträgen bis 600,- Euro netto ausschließlich Verpackung. Bei Aufträgen über 600,- Euro netto zur geschlossenen Abnahme in einer Sen-dung liefern wir frei deutsche Bahnempfangsstation einschließlich Verpackung. Rollgelder am Empfangsort gehen zu Lasten des Auftraggebers. 3. Kleinstaufträge unter 100,- Euro netto werden mit einem Mindermengenzuschlag von 10,- Euro netto je Auftrag abgerechnet. Kleinstpackungen bzw. -gebinde sind auf den Bedarf abgestimmt und werden nur im kompl. Zustand abgegeben. Für Bestellungen, die von den Verpackungseinheiten abweichen, wird pro An-bruch (Packung oder Gebinde) ein Unkostenaufpreis von 5,- Euro netto erhoben. 4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. 5. Bei Lieferungen auf Baustellen treten wir in Frachtvorlage. Die vorgelegten Frachtkosten werden dem Kunden berechnet, wenn frachtfreie Lieferung nicht gege-ben ist. 6. Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, innerhalb 30 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 45 Tagen netto und ohne Abzug zu erfolgen. Bei dieser Regelung ist unterstellt, dass unsere Rechnung nicht vor Lieferung versendet wurde. Wurde die Rechnung im einzelnen Falle vor Lieferung versandt, rechnen die Zahlungsziele ab Lieferung. 7. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, z. B. einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen sind. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung anbietet. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, an Stelle der Erfüllung Schaden-ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 8. Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. III. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und der zu leistenden Mitwirkung durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn Fintech die Verzögerung zu vertreten hat. 2. Kommt Fintech in Lieferverzug, ist die Haftung wegen Verzugsschaden begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, wobei Fintech derartiges Verhalten von Vertretern und Erfüllungsgehil-fen zuzurechnen ist. 3. Kann der Besteller nachweisen, dass ihm aus dem Lieferverzug Schaden entstanden ist, kann er für jede vollendete Woche des Verzuges eine Entschädigung von je 3,0 %, insgesamt jedoch höchstens 15 % des Lieferwertes verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte 4. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, z.B. Streik oder Aus-sperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. IV. GEFAHRÜBERGANG, ENTGEGENNAHME, RÜCKNAHME 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme im eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über. 3. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Für die sachgemäße Entladung der Ware am Empfangs-ort ist der Empfänger verantwortlich. 4. Warenrücksendungen müssen mit dem zuständigen Sachbearbeiter abgestimmt werden. Sonderanfertigungen und nicht lagermäßig geführte Artikel sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. V. EIGENTUMSVORBEHALT 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungs-gemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes veräußert werden. Eine Verpfändung, Sicherungsüber-eignung oder Sicherungszession ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. 2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwerten, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt hiermit seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbe-haltsware in voller Höhe, ebenso wie sonstige Neben- und Sicherungsrechte aus dem Verkauf und - falls Miteigentum an der Vorbehaltsware besteht - zu einem dem Miteigentum entsprechenden Teil an uns bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns. 3. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen - so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen. 4. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet, erfolgt jegliche Verarbeitung für uns. 5. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir neben der Rücknahme des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materials auch zum Rücktritt berechtigt. Die Ausübung des Rücknahmerechtes bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, bedeutet nur dann einen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Der Besteller ist daraufhin zur Herausgabe verpflichtet. 6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
FINTECH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VI. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG 1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Bei Vorliegen eines Mangels ist Fintech zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer ebenfalls erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, soweit es sich nicht um Schadensersatz gemäß Ziffer VIII. handelt. 3. Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung werden von Fintech nur getragen, soweit sie erforderlich sind und sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestim-mungsgemäßen Gebrauch. 4. Mängelansprüche bestehen nicht: Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauch-barkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 5. Wir haften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertre-tern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. 6. Wir haften für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflich-ten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 8. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Die Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschwei-gen eines Mangels. VII. UNMÖGLICHKEIT, VERTRAGSANPASSUNG 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 15% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern höhere Gewalt im Sinne von Art. III Nr. 5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändert oder auf den Betrieb der Fintech erheblich einwirkt, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Fintech das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereig-nisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. VIII. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden. Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentli-cher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjäh-rungsfrist gemäß Art. VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 4. Die zwölfmonatige Verjährungsfrist des Art. VIII Nr. 2 gilt auch für Maßnahmen der Schadenabwehr, insbesondere Rückrufaktionen. IX. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND; ANZUWENDENDES RECHT 1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Linz. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Fintech und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) wird ebenfalls vom Erfüllungsort bestimmt. Fintech ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftsitz zu verklagen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand 01/2015 Fintech GmbH. Asbacher Str. 141 . 53545 Linz / Rhein ++49 (0) 2644 5606 - 0 . Fax – 13
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FINTECH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VI. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG 1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Bei Vorliegen eines Mangels ist Fintech zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer ebenfalls erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, soweit es sich nicht um Schadensersatz gemäß Ziffer VIII. handelt. 3. Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung werden von Fintech nur getragen, soweit sie erforderlich sind und sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestim-mungsgemäßen Gebrauch. 4. Mängelansprüche bestehen nicht: Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauch-barkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 5. Wir haften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertre-tern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadens-ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. 6. Wir haften für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflich-ten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 8. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Die Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschwei-gen eines Mangels. VII. UNMÖGLICHKEIT, VERTRAGSANPASSUNG 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 15% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern höhere Gewalt im Sinne von Art. III Nr. 5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändert oder auf den Betrieb der Fintech erheblich einwirkt, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Fintech das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereig-nisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. VIII. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden. Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentli-cher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjäh-rungsfrist gemäß Art. VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 4. Die zwölfmonatige Verjährungsfrist des Art. VIII Nr. 2 gilt auch für Maßnahmen der Schadenabwehr, insbesondere Rückrufaktionen. IX. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND; ANZUWENDENDES RECHT 1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Linz. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Fintech und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) wird ebenfalls vom Erfüllungsort bestimmt. Fintech ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftsitz zu verklagen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand 01/2015 Fintech GmbH. Asbacher Str. 141 . 53545 Linz / Rhein ++49 (0) 2644 5606 - 0 . Fax – 13
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FINTECH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN VI. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG 1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nach-gekommen ist. 2. Bei Vorliegen eines Mangels ist Fintech zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käu-fer zumutbar sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Ver-gütung mindern. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer ebenfalls erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, so-weit es sich nicht um Schadensersatz gemäß Ziffer VIII. handelt. 3. Aufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung werden von Fintech nur getragen, soweit sie erforderlich sind und sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestim-mungsgemäßen Gebrauch. 4. Mängelansprüche bestehen nicht: Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauch-barkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 5. Wir haften für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertre-tern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadenser-satzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. 6. Wir haften für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflich-ten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. 7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 8. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer. Die Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschwei-gen eines Mangels. VII. UNMÖGLICHKEIT, VERTRAGSANPASSUNG 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern höhere Gewalt im Sinne von Art. III Nr. 5 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändert oder auf den Betrieb der Fintech erheblich einwirkt, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Fintech das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereig-nisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. VIII. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden. Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentli-cher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. XI Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjäh-rungsfrist gemäß Art. VIII Nr. 2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 4. Die zwölfmonatige Verjährungsfrist des Art. VIII Nr. 2 gilt auch für Maßnahmen der Schadenabwehr, insbesondere Rückrufaktionen. IX. ERFÜLLUNGSORT; GERICHTSSTAND; ANZUWENDENDES RECHT 1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Linz. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Fintech und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) wird ebenfalls vom Erfüllungsort bestimmt. Fintech ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftsitz zu verklagen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. X. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB werden im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Unternehmen der NIEDAX GROUP nicht abgeschlossen, denn wir beliefern ausschließlich den Fachhandel und gewerbliche Kunden mit unseren Produkten. Deshalb nehmen wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl Internet: www.verbraucher-schlichter.de
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INLANDSVERTRETUNGEN
REGIONAL- UND AUSLIEFERUNGSLAGER
Berlin/BrandenburgThomas ZangeTel: +49 (0) 33056/249266 Fax: +49 (0) 33056/249277Hd: +49 (0) 172/[email protected]
Dortmund/MünsterMartin HüsigTel: +49 (0) 5261/660352 Fax: +49 (0) 5261/666525Hd: +49 (0) 160/[email protected]
Frankfurt/MainSchaum, Industrievertretungen GmbHRheinstraße 8 . D-35625 HüttenbergTel: +49 (0) 6403/9119-0Fax: +49 (0) 6403/9119-20/21www.schaum-net.de [email protected]
Freiburg/OffenburgMichael MarekHd: +49 (0) 170/[email protected]
Hannover/KasselJens PawlettaTel: +49 (0) 5138/7095109Fax: +49 (0) 5138/7029015Hd: +49 (0) 172/9704281 [email protected]
Köln/Koblenz/SiegenKnuth JansonTel: +49 (0) 2732/5524432 Fax: +49 (0) 2732/5524433 Hd: +49 (0) 171/[email protected]
MannheimRalph Knobloch, Vertretungen der ElektroindustrieSoldnerstraße 4 . D-68219 MannheimTel: +49 (0) 621/842567-0Fax: +49 (0) 621/[email protected]
SaarbrückenAlfons Schmidt GmbHTel: +49 (0) 6881/93560Fax: +49 (0) 6881/40 [email protected]
Stuttgart/Heilbronn/SingenSebastian OrhanovicTel: +49 (0) 07334/9590390Hd: +49 (0) 160/[email protected]
Linz/RheinNiedax GmbH & Co. KG, ZentraleAsbacher Straße 141D-53545 Linz am RheinTel: +49 (0) 2644/5606-0Fax: +49 (0) 2644/5606-13www.niedax.de . [email protected]
St. KatharinenNiedax GmbH & Co. KG, ZentrallagerIndustriestraße 44D-53562 St. Katharinenwww.niedax.de . [email protected]
Ulm/Göppingen/RavensburgRoland PfeilerHd: +49 (0) 160/[email protected]
Gebietsverkaufsleitung West Ansgar KrayTel: +49 (0) 5407/8958578 Fax: +49 (0) 5407/8958579Hd: +49 (0) 160/[email protected]
Bielefeld/Paderborn Ansgar KrayTel: +49 (0) 5407/8958578 Fax: +49 (0) 5407/8958579Hd: +49 (0) 160/[email protected]
Hamburg/Schleswig-HolsteinSven RogattyTel: +49 (0) 4154/9931513Fax: +49 (0) 4154/9934589Hd: +49 (0) 151/[email protected]
MagdeburgAndreas PreußerTel: +49 (0) 391/62726654 Fax: +49 (0) 391/62729746Hd: +49 (0) 160/[email protected]
MünchenJürgen Doerner, Industrievertretungen GmbHBussardstraße 8 . D-82166 GräfelfingTel: +49 (0) 89/898070-0Fax: +49 (0) 89/[email protected]
BerlinNiedax GmbH & Co. KG, AuslieferungslagerSeestraße 17, Brandenburg ParkD-14974 Ludwigsfelde-GenshagenTel. +49 (0) 3378/862521/22Fax: +49 (0) 3378/879811www.niedax.de . [email protected]
VerdenNiedax GmbH & Co. KG, Zentrallager NordBertha-Benz-Straße 9D-27283 VerdenTel: +49 (0) 4231/90112-0Fax: +49 (0) 4231/90112-30www.niedax.de . [email protected]
BremenFrank IntemannTel: +49 (0) 4263/3028176Fax: +49 (0) 4263/9837621Hd: +49 (0) 172/[email protected]
Düsseldorf/EssenThomas SchriekTel: +49 (0) 2301/9189964 Fax: +49 (0) 2301/9444513Hd: +49 (0) 160/[email protected]
Hamburg/Schleswig-HolsteinHans J. Möller, HandelsvertretungWendenstraße 195a . D-20537 HamburgTel: +49 (0) 40/2514061Fax: +49 (0) 40/[email protected]
LeipzigPhilipp SchulzeTel: +49 (0) 341/30827510Fax: +49 (0) 341/46265327Hd: +49 (0) 151/[email protected]
NürnbergJürgen Doerner, Handelsvertretungen GmbHKafkastraße 5 . D-90471 Nürnberg-LangwasserTel: +49 (0) 911/99815-0Fax: +49 (0) 911/99815-40www.hv-doerner.de [email protected]
RostockThomas WeiemannTel: +49 (0) 381/6668080Fax: +49 (0) 381/6668081Hd: +49 (0) 170/[email protected]
KirchheimNiedax GmbH & Co. KG, Regionallager SüdwestStuttgarter Straße 128D-73230 Kirchheim/TeckTel: +49 (0) 7021/977650Fax: +49 (0) 7021/977659www.niedax.de . [email protected]
RaguhnNiedax GmbH & Co. KG, AuslieferungslagerBahnhofstraße 12D-06779 Raguhn-Jeßnitz bei DessauTel: +49 (0) 34906/21188Fax: +49 (0) 34906/21190www.niedax.de . [email protected]
21
Zwickau/DresdenJürgen Doerner, Handelsvertretungen GmbHBahnhofchaussee 1D-08064 Zwickau/OT CainsdorfTel: +49 (0) 375/27436-0Fax: +49 (0) 375/[email protected]
Berlin/BrandenburgOliver StahnkeHd: +49 (0) 151/[email protected]
Gebietsverkaufsleitung Nord Alfons BremerTel: +49 (0) 4251/671129 Fax: +49 (0) 4251/671150Hd: +49 (0) 175/[email protected]
Gebietsverkaufsleitung Mitte Volker BeckerAsbacher Straße 141 . D-53545 Linz/RheinTel: +49 (0) 2644/560663 Fax: +49 (0) 2644/56063363Hd: +49 (0) 170/[email protected]
Gebietsverkaufsleitung Süd Sascha OrhanovicTel: +49 (0) 07334/9590390Hd: +49 (0) 151/[email protected]
0820
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PICTOGRAMME
© 2021 Niedax GmbH & Co. KG, Linz/Rhein. Änderungen, Druck- und Satzfehler vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
AUSLANDSVERTRETUNGENAustralienNiedax Australia Pty. Ltd. Level 28, 1 Market StreetSydney, NSW [email protected] . www.niedax.com.au
BelgienNiedax-Kleinhuis N.V.Tulpenstraat 2, B-9810 Eke/NazarethTel: +32 92200790 . Fax: +32 [email protected] . www.niedax.be
BrasilienMOPA Indústria e Comércio Ltda.Juscelino Kubitschek de Oliveira Nr. 3410CEP 07252-000 Guarulhos, Sao PauloTel: +55 11 2413 [email protected] . www.mopa.com.br
NiederlandeNiedax-Kleinhuis B.V.Bijsterhuizen 20-05ANL-6604 LH WijchenTel: +31 243788533 . Fax: +31 [email protected] . www.niedax.nl
EstlandPoweram Elektriseadmed OÜAkadeemia tee 33, 12618 Tallinn, EstoniaTel: +372 672 6833 . Fax: +372 672 [email protected] . www.poweram.ee
FrankreichNiedax FranceParc d‘Activités WashingtonAv. de la ferme du Roy, FR-62404 Béthune CedexTel.: +33 321 64 75 75 . Fax: +33 321 64 75 [email protected] . www.niedaxfrance.fr
BruneiJoffren Omar Company Sendirian BerhadHead Office Seria Lot 49-51 Sg. Bera Light Industrial Area Seria KB1933, Negara Brunei DarussalamTel: +673 3223 863 . Fax: +673 3223 309
BulgarienNiedax BulgariaFilip-Kutev-Str. 137BG-1407 SofiaTel: +359 29624574 . Fax: +359 [email protected] . www.niedax.bg
ChileChile Niedax Chile SpAAmérico Vespucio Norte 1385 - módulo 37Quilicura, SantiagoTel: +56 232 [email protected] . www.niedax.cl
ItalienFemi-CZ S.p.A. Viale del Lavoro, 1645100 RovigoTel: +39 0425 470711 . Fax: +39 0425 [email protected] . www.femicz.it
IndienNiedax Cable Management Systems Pvt. Ltd.Plot No.143/C-4, Bommasandra Industrial Area, Hosur Road, Anekal Taluk, Bangalore - 560 [email protected] . www.niedax.co.in
GCC-StaatenNiedax Middle East FZEP.O. Box 262461, FZS2AC08, Jebel Ali, UAE-DubaiTel: +9714 880 7970 . Fax: +9714 880 [email protected]
Großbritannien/IrlandNiedax CMS Ltd.Clash Industrial EstateIRL-Tralee, Co. Kerry, IrelandTel: +353 667128701 . Fax: +353 [email protected] . www.niedax.ie
Norwegen/SchwedenBVS-Niedax Norge ASJølsenveien 26N-2000 LillestrømTel: +47 [email protected] . www.niedax.no
ÖsterreichNiedax Kabelverlege-Systeme GmbHResselstraße 10A-2120 WolkersdorfTel: +43 2245901100 . Fax: +43 [email protected] . www.niedax.at
PakistanIndustrial Supplies & Engineering AssociatesPO BOX 8103 Baghbanpura Lahore-9, P.O. Code: 54920Tel: +92 [email protected] . [email protected]
RusslandNiedax LLCStreet 1ya Tverskaya-Yamskaya 16/23 Building 1125047 MoskauTel: +7 495 230 31 [email protected] . www.niedax-group.ru
PolenNiedax-Kleinhuis Polska Sp.zo.o.ul. Zagòrska 133PL-42-680 Tarnowskie GòryTel: +48 323819810 . Fax: +48 [email protected] . www.niedax.pl
PortugalNiedax Portugal Comércio de materials eléctricos, unipessoal LDA.Parque Industrial Meramar II, armazém 5, Avenida de Santa Isabel, Cabra Figa, 2635 047 Rio de Mouro Tel: +351 962808072 . [email protected]
RumänienNiedax Romania s.r.l.Soseaua de Centura 2, Corp 4, Depozitul C2RO-077175 Ştefáneştii de Jos, IlfovTel: +40 216680280 . Fax: +40 [email protected] . www.niedax.ro
SingapurNiedax Asia Pacific Pte. Ltd.4 Battery Road, Bank of China Building # 25-01Singapore [email protected]
Slowakische RepublikNiedax Slowakia s.r.o.Pestovateľská 6SK-82104 BratislavaTel: +421 244630934 . Fax: +421 [email protected] . www.niedax.sk
SlowenienKabeltrade d.d.o.Latkova vas 83B, 3312 PreboldTel: +386 3 620 24 [email protected]
SpanienNiedax-Kleinhuis Ibèrica S.L.U.C/Italia 5 y 7E-28971 Grinón (Madrid)Tel: +34 918103197 . Fax: +34 [email protected] . www.niedax.es
UngarnNiedax Kereskedelmi Kft.Budafoki út 10.H-2030 ÉrdTel: +36 23521300 . Fax: +36 [email protected] . www.niedax.hu
USANiedax Inc.2970 Charter StreetColumbus, OH 43228 USATel: +1 6149218469 . Fax: +1 [email protected] . www.niedaxusa.com
VietnamNiedax Asia Pacific Pte. LtdHo Chi Minh [email protected]
ThailandNiedax (Thailand) Ltd.62/10 M6, T Samnaktorn, A. Ban ChangRayong 21130 ThailandTel: +66 (33) 679 899 . Fax: +66 (33) 679 [email protected]
SchweizNiedax EBO Schweiz AGWehreyering 21 PostfachCH-3930 VispTel: +41 279456868 . Fax: +41 [email protected] . www.niedax.ch
LitauenJSC „Swelbalt“Sudmantu kaimas92498 Klaipèdos rajonasTel: +370-46-300 100 . Fax: +370-46-300 [email protected] . www.swelbalt.lt
LettlandBALTIK ELEKTROKrustpils 38ALV-1057 Riga, LATVIATel: +371 67100125 . Fax: +371 [email protected] . www.baltikelektro.lv
LuxemburgMinusines S.A.B.P. 2212; 8, rue HogenbergL-1022 Luxemburg-GasperichTel: +352 495858 . Fax: +352 [email protected] . www.minusines.lu
IsraelErco LTD41 Hayozma St. P.O Box 12045Ashdod 77000Tel: +972 732 020 002 . Fax: +972 732 020 [email protected] . www.erco.co.il
KanadaNiedax KanadaBureau 216 du 3221 Autoroute 440 OuestLaval, Québec, H7P 5P2, CanadaTel: +1 514 [email protected]
KoreaHansung SystemRM # 301 Nexvill, 1301-2, Baekseok-Dong, Ilsan-dong-Gu, Goyang-Si, Kyunggi-Do, Korea, 410-817Tel: +82 10 7310 [email protected] . www.niedax-korea.com
MexikoNiedax de Mexico S.A. de C.V.Calle San Bernardo 9A, Colonia Sanctorum Cuautlancingo Puebla, Mexico C.P. 72730Tel: +52.222.485.0586 & 485.0588 Fax: +52.222.485.0414 . [email protected]
ChinaShanghai Huanye Electronics Co., Ltd.Room 1616, North Building No.1839 Qixin RoadShanghai, China, 201100Tel: +86 21 54130175 803 . Fax: +86 21 [email protected] . www.huanyechina.com
Tschechische RepublikNiedax-Kleinhuis s.r.o.Palackeho 701CZ-27746 VeltrusyTel: +42 0315781116 . Fax: +42 [email protected] . www.niedax.cz
Kunststoff/ElastomerK01 PA - Polyamid, halogenfrei
K02 PS - Polystyrol, schlagfest, halogenfrei
K03 PE - Polyethylen, halogenfrei
K04 PP - Polypropylen, halogenfrei
K05 PC - Polycarbonat, halogenfrei
K06 SBR/NBR - Styrol-Butadien-Nitril-Kautschuk, halogenfrei
K07 CR - Neoprene (Chloroprene-Kautschuk), halogenhaltig
K08 NBR - Nitril-Butadien-Kautschuk, halogenfrei
K09 PVC-hart - Polyvinylchlorid, hart, halogenhaltig
K10 PVC-weich - Polyvinylchlorid, weich, halogenhaltig
K11 ABS - Acrylnitril-Butadien-Styrol, halogenfrei
K21 PUR - Polyurethane, halogenfrei
K14 POM - Polyoxymethylen, halogenfrei
K15 SBR - Styrol-Butadien-Kautschuk, halogenfrei
K16 CR/NBR - Chloroprene/Nitril-Butadien Kautschuk, halogenhaltig
K17 CR/SBR - Chloroprene/Styrol-Butadien-Kautschuk, halogenhaltig
K18 TPE - Thermoplastische Elastomere, halogenfrei
K19 FS 31 - Formstoff 31, (Phenolharz), halogenfrei
K20 SI - Silikonkautschuk, halogenfrei
K22 PET - Polyethylenterephthalat, halogenfrei
K12 ASA - Acrylsäureester-Styrol-Acrylnitril-Pfropfcopolymer, halogenfrei
K23 UP-GF - glasfaserverstärkter Polyester, halogenfrei
K24 PBT - Polybuthylenterephthalat, halogenfrei
Stahl
AL Aluminium, N = naturanodisiert, P = pressblank, C = elektrostatisch pulverbeschichtet in Standardfarben (s. Tabelle Color)P Porzellan, halogenfrei MS Messing CU Kupfer
E1 Werkstoff Nr.: 1.4016
Edelstahl Rostfrei
E2 Werkstoff Nr.: 1.4310E3
E5 Werkstoff Nr.: 1.4571E6 Werkstoff Nr.: 1.4529
E4 Werkstoff Nr.: 1.4401, 1.4404 E7 Werkstoff Nr.: 1.4547E8 Werkstoff Nr.: 1.4430E9 Werkstoff Nr.: 1.4362
E10 Werkstoff Nr.: 1.4307E11 Werkstoff Nr.: 1.4034E12 Werkstoff Nr.: 1.4462Werkstoff Nr.: 1.4301, 1.4303
Die Elektroinstallationsrohre nach DIN EN 61386-21 aus Stahl und halogenfreiem Kunststoff sind für die Verlegung von Leitungen mit Funktionserhalt E30/E60/E90 geeignet und von verschiedenen Kabelherstellern bei den anerkannten Prüfanstalten im System geprüft. Klassifizierungen und weitere Informationen können bei den Kabelherstellern, den Inhabern der allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP), erfragt werden.
Funktionserhalt E30/E60/E90
Befestigungszubehör
Informationen
Neu im Sortiment
Montageanleitung
Montagehinweis
Schnelle Montage
Kantenhöhe in mm
Seildurchmesser in mm
Rohrdurchmesser in mm
Deckelöffnung u.Tiefe in mm
Auslaufmodell
Halogenfrei
Silikonfrei
Einsatztemperaturbereich
B Stahl, blankV Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50962 / DIN EN ISO 19598 und DIN EN ISO 2081, blaupassiviert, Verbindungselemente galvanisch verzinkt nach DIN EN ISO 4042
Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50962 / DIN EN ISO 19598 und DIN EN ISO 2081, blaupassiviert und elektrostatisch pulverbeschichtetVC
Stahl, galvanisch verzinkt, passiviert, Deckschicht versiegelt
G Stahl, galvanisch verzinkt nach DIN 50962 / DIN EN ISO 19598 und DIN EN ISO 2081, dickschichtpassiviert, Verbindungselemente galvanisch verzinkt nach DIN EN ISO 4042
S Stahl, bandverzinkt nach DIN EN 10346
F Stahl, tauchfeuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 (Ersatz für DIN 50 976), Verbindungselemente: tauchfeuerverzinkt nach DIN EN ISO 10684
Stahl, schwarz brüniertSB
FG Stahl, Geomet ® verzinkt
COLOR Stahl, bandverzinkt und elektrostatisch pulverbeschichtetC
DV Stahl, drahtverzinkt nach DIN EN 10244
VZL
Epoxid Polyesterharzbeschichtung, halogenfreiC1
In der EAN-Spalte ist der 6-stelligen Nummer jeweils folgende Konstante voranzustellen: 40 (für Deutschland) 46933 (für Fintech). Beispiel: EAN für FM-MR 16 AL = 40 46933 004384
Fragen Sie nach den VDE-Zertifizierungen
BIM-Daten auf Anfrage
Alle Produkte sind CE-Konform
STANDARDFARBEN ALUMINIUMOBERFLÄCHEC VW L WA N PModell-Nr. um Farbkennbuchstaben ergänzen
verkehrsweißRAL 9016
lichtgrau RAL 7035
weißaluminium RAL 9006
Aluminium naturanodisiert
Aluminiumpressblank
Andere RAL-Farbtöne auf Anfrage. Für eventuelle Farbabweichungen übernehmen wir keine Haftung.
FIN
001
1 01
Fintech GmbHAsbacher Straße 141D-53545 Linz/Rhein
Postfach 1286D-53541 Linz/Rhein
Tel: +49 (0) 2644/5606-0Fax: +49 (0) 2644/5606-13
info@fi ntech-gruppe.dewww.fi ntech-gruppe.de 2021
ELEKTROINSTALLATIONS-ROHREFIN