Impressum Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gera Herausgeber: Stadtverwaltung Gera, die Oberbürgermeisterin Redaktion: Fachdienst Presse, Marketing, Kultur und Sport Sina Kühn, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Tel.: 0365 838 1101, www.gera.de Redaktionsschluss: in der Regel 4 Tage vor dem Erscheinen der Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera im geraer wochenmagazin Nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaſt „Diana“ Am Montag, 30. April 2018 findet um 18:30 Uhr im Ortsteilbüro, Hain 30 in 07554 Gera eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenos- senschaſt „Diana“ statt. Zu dieser Versammlung ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaſtsjagdbezirk „Diana“ gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche Einladung. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Feststellung der anwesenden Jagdgenossen 4. Bericht des Jagdvorstehers 5. Bericht des Kassenführers 6. Bericht des Rechnungsprüfers 7. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 8. Bericht der Jagdpächter 9. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages und Beschluss über die Festsetzung des Verteilungsplans 10. Vorbereitung der Auszahlung der Jagdpacht 11. Sonstiges – Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) 12. Schlusswort des Jagdvorstehers Teilnahmeberechtigt sind nur Jagdgenossen des gemeinschaſtlichen Jagdbezirkes „Diana“. Die Teilnahmeberechtigung (Eigentumsnachweis, Vertretung durch Vollmacht) ist unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Einlass zu der Jagdgenossenschaſtsversammlung nachzuweisen. Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in sei- nem Dienst ständig beschäſtigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaſt angehörenden Jagdgenos- sen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagd- genossen ist die schriſtliche Form erforderlich. Für juristische Perso- nen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Der Vertreter einer Erbengemeinschaſt hat eine schriſtliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaſt vorzulegen. Zur Aktualisierung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Aus- übung ihrer Mitgliedschaſtsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anle- gung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszug, Urkundenabschriſten etc.) zwingend vorzulegen. Vorstand Jagdgenossenschaſt „Diana“ Bauauſtrag Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung VOB/A Hochwasserschadenbeseitigung Auſtraggeber: Stadt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera Tel.-Nr.: 0365 8381631, Fax: 0365 8381625 E-Mail: [email protected] Art der Leistung: Hochwasserschadenbeseitigung Los 20 Kanalsanierung Kurzliner - Vergabe-Nr. 18 VOB 044 Ort der Ausführung: GS 9 „Zwötzener Schule“, Fritz-Reuter-Straße 7, 07551 Gera Angebotsfrist: 16.05.2018 Ausführungsfrist: Juli 2018 Die Stadtverwaltung Gera veröffentlicht ihre Ausschreibungen im Volltext über das elektronische Vergabeportal unter www.vergabe.rib. de und unter www.gera.de/Ausschreibungen. Liefer-/Dienstleistungsauſtrag Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung VOL/A Teleskoplader Vergabe-Nr. 18 VOL 012 Auſtraggeber: Stadt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera Tel. 0365 8381626 Fax: 0365 8381625 E-Mail: [email protected] Art der Leistung: Lieferung eines Teleskopladers Ort der Ausführung: Tierpark Gera, Straße des Friedens 85, 07548 Gera Angebotsfrist: 09.05.2018 Lieferzeitraum: Juli 2018 Die Stadtverwaltung Gera veröffentlicht ihre Ausschreibungen im Volltext über das elektronische Vergabeportal www.vergabe.rib.de und unter www.gera.de/Ausschreibungen. Vorläufige Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gera Hauptausschuss Montag, 23. April 2018, 17:00 Uhr, Beratungsraum 200 des Rathauses A) ÖFFENTLICHE SITZUNG 1 Bestätigung der Niederschriſt vom 12. März 2018 2 Vorlagen zur Verweisung in den Stadtrat mit vorheriger Behand- lung in den Fachausschüssen/Ortsteilräten 2.1 Investitionsbeschluss zur Umsetzung der Investitionspauschale nach § 5 und 6 des üringer Gesetzes zur Sicherung der kom- munalen Haushalte (Investitionspauschale und Erhöhung Schul- investitionspauschale) hier: Änderung zur Verteilung der Investitionspauschale 2.2 Ortspauschale 2018 Verteilung der Ortspauschale auf die 17 Ortsteile der Stadt Gera 2.3 Ergänzungssatzung ER/09/16 „Am Martinsgrund“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2.4 Bebauungsplan B/126/07 „Schwarze Reuthe“ - Reduzierung des Geltungsbereiches 2.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/90/18 Einzelhandels- standort (EHS) „Plzen-Center Lusan“ - Einleitungsbeschluss 3 Vorlage zur direkten Verweisung in den Stadtrat 3.1 Wahl der Vertrauenspersonen des Wahlausschusses beim Amts- gericht Gera zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl 4 Vorlage zur Verweisung in die Fachausschüsse 4.1 Einziehung der westlichen Ernst-M.-Jahr-Straße im Gewerbege- biet Gera-Tinz zwischen der Carl-L.-Hirsch-Straße und der Paul- Schulenburg-Straße – künſtiger Standort des „XXXLutz- und Mömax-Einrichtungshauses“ 5 ema: Kommunale Gebietsreform hier: Sachstandsinformation zu den eingeleiteten Maßnahmen 6 Sonstiges B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG Dr. Viola Hahn Oberbürgermeisterin und Vorsitzende Wahlbekanntmachung 1. Am 29. April 2018 findet in der Stadt Gera die Stichwahl des Oberbürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Stadt Gera ist in 81 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt (vgl. Öffentliche Bekanntmachung im geraer wochenmagazin vom 17. März 2018). In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten über- mittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind 7 Briefwahlvorstän- de gebildet worden. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergeb- nisses am Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Gera, Korn- markt 12, Raum 200 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbe- zirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzu- bringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln; jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. 4. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler ver- geben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzet- tel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kenn- zeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so, dass andere Per- sonen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine auält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körper- lichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kenn- zeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmab- gabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheim- haltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäſtes möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss von der Stadt Gera einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli- chen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag ausgestellt bekommen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzet- tel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 29. April 2018 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebe- nen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraſt; der Versuch ist straar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Gera, den 21. April 2018 Dr. Viola Hahn Oberbürgermeisterin Bekanntmachung des Wahlleiters zum Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Gera am 15. April 2018 Der Wahlausschuss der Stadt Gera stellte in seiner Sitzung am 18. April 2018 das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl der Stadt Gera fest. Nach § 9 Abs. 6 üringer Kommunalwahlgesetz in Verbin- dung mit § 50 der üringer Kommunalwahlordnung wird das Wahl- ergebnis hiermit bekannt gemacht: Zahl der Wahlberechtigten 79.724 Personen Wähler 39.377 Personen Wahlbeteiligung 49,4 % ungültige Stimmabgaben 299 gültige Stimmenabgaben 39.078 Von den gültigen Stimmabgaben entfallen auf die Bewerber Stimmen Prozent Jung, Margit 5.201 13,3 Laudenbach, Dieter 8.305 21,3 Fröhlich, Nils 1.487 3,8 Dr. Hahn, Viola 8.050 20,6 Hein, Norbert 6.853 17,5 Vonarb, Julian 9.182 23,5 Da keiner der Bewerber mehr als die Hälſte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte, findet am 29. April 2018 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen, Herrn Laudenbach, Dieter und Herrn Vonarb, Julian, statt. Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung herausge- geben. Wahlberechtigte, die bereits einen Antrag auf einen Wahlschein gestellt haben, bekommen die Briefwahlunterlagen amtlich zuge- schickt. Wahlscheine für die Stichwahl können schriſtlich oder elektronisch unter [email protected] bzw. über den vom 16. April 2018 bis 24. April 2018 geschalteten Online-Wahlschein unter www.gera.de beantragt werden. Die mündliche (jedoch nicht telefoni- sche) Beantragung eines Wahlscheines bei der Stadt Gera, Briefwahl- lokal, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Raum 107 ist ebenfalls möglich. Ab Freitag, dem 20. April 2018, wird hierzu eine Ausgabestelle für Wahlscheine mit Briefwahlmöglichkeit im Rathaus, Kornmarkt 12, 07545 Gera, Raum 107 eingerichtet und ist bis zum 27. April 2018 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag, dem 20. April 2018 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag, dem 27. April 2018 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Eine Wahlanfechtung der Oberbürgermeisterwahl nach § 31 Abs. 1 üringer Kommunalwahlgesetz kann erst nach der Bekanntma- chung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen. Gera, den 21. April 2018 Norbert Gleinig Wahlleiter ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT GERA Nr. 16 Sonnabend, 21. April 2018 2018