i.A. gez. Quast Unterlage 17.1 Von ca. km 600+000 bis ca. km 612+405 Straßenbauverwaltung Nächster Ort: Bremervörde des Landes Niedersachsen Baulänge: 12,405 km Länge der Anschlüsse: FESTSTELLUNGSENTWURF für den Neubau der A 20, von Westerstede bis Drochtersen Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Schalltechnische Untersuchung Aufgestellt: Stade, den 21.09.2012 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Stade im Auftrage : ……………………................................. Neubau Bundesautobahn A 20 Ausbau Bundesstraße der
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i.A. gez. Quast
Unterlage 17.1
Von ca. km 600+000 bis ca. km 612+405 Straßenbauverwaltung
Nächster Ort: Bremervörde des Landes Niedersachsen
Baulänge: 12,405 km
Länge der Anschlüsse:
FESTSTELLUNGSENTWURF für den
Neubau der A 20,
von Westerstede bis Drochtersen
Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm
Schalltechnische Untersuchung
Aufgestellt: Stade, den 21.09.2012
Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Stade
im Auftrage : …………………….................................
Neubau Bundesautobahn A 20 Ausbau Bundesstraße
der
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 1 von 36
4.2 FAHRBAHNARTEN, STEIGUNGEN, AMPELN UND GESCHWINDIGKEITEN .................................................. 14
4.3 EMISSIONEN FÜR BEREICHE MIT ERHEBLICHEM BAULICHEN EINGRIFF .................................................... 15
5 Schallimmissionen und Beurteilung .............................................................................. 16
5.1 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE .................................................................................................. 16 5.1.1 BEURTEILUNGSPEGEL OHNE SCHALLSCHUTZ ............................................................................................ 16 5.1.2 SCHALLSCHUTZMAßNAHMEN ................................................................................................................... 17 5.1.3 BEURTEILUNGSPEGEL MIT SCHALLSCHUTZ ............................................................................................... 17
5.2 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR DIE EINZELNE BEREICHE ........................................................................ 18 5.2.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH AUSFAHRT B 495 ...................................................... 18 5.2.2 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH KIEL BEI DER HÖHNE - BREMERVÖRDE .................... 19 5.2.3 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN AUßENBEREICH KM 604+500 - BREMERVÖRDE ..................... 20 5.2.4 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH HÖNAU-LINDORF SÜDLICH DER A 20 ...................... 21 5.2.5 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH HÖNAU-LINDORF NÖRDLICH DER A 20 ................... 22 5.2.6 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH WOCHENENDHAUSGEBIET WALDKATE ................... 23 5.2.7 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH NIEDER OCHTENHAUSEN ......................................... 23
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5.2.8 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH BRINKER STR. 37- BREMERVÖRDE ........................... 24 5.2.9 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH HUDE UND BEHRSTE - ESTORF ................................ 25 5.2.10 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR DEN BEREICH WESTLICH L 114 - ESTORF ................................... 25
6 Änderungen an bestehenden Straßen ........................................................................... 27
6.1 ANPASSUNG DER B 495 AN AUTOBAHNANSCHLUSSSTELLE B 495 ........................................................... 27
6.2 MEHEDORFER STRAßE IN BREMERVÖRDE ............................................................................................... 27
6.3 K 105 – HÖNAU-LINDORF ......................................................................................................................... 28
6.4 WIRTSCHAFTSWEG ZWISCHEN K 106 UND HÖNAU-LINDORF (BREMERVÖRDE) ....................................... 28
6.5 ÄNDERUNG K 106 (BRINKER STRAßE) IN NIEDER OCHTENHAUSEN .......................................................... 28
6.6 SCHULWEG ZWISCHEN BEHRSTE UND HUDE (ESTORF) ............................................................................ 29
6.7 WIRTSCHAFTSWEG KM 610+400 (ESTORF) .............................................................................................. 29
6.8 ÄNDERUNG L 114 IM BEREICH AUSFAHRT L 114 DER A 20 ....................................................................... 29
7 Auswirkungen der Baumaßnahmen auf das nachgeordnete Verkehrsnetz ................ 30
7.1 BEURTEILUNGSKRITERIEN DER ÄNDERUNGEN ......................................................................................... 30 7.1.1 BEREICH B 495 SÜDLICH AUSFAHRT B 495 UND B 74 IN GLINDE .............................................................. 31 7.1.2 K 105 ZWISCHEN BREMERVÖRDE UND HÖNAU-LINDORF ........................................................................ 32 7.1.3 K 106 ZWISCHEN HÖNAU-LINDORF UND NIEDER OCHTENHAUSEN ......................................................... 32 7.1.4 BEREICH L 114 SÜDLICH DES UMBAUBEREICHES BIS ELM ........................................................................ 33
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Literaturverzeichnis
1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuell gültigen Fassung
2 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 16.
BImSchV vom 12.06.1990 - Verkehrslärmschutzverordnung
3 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
24. BImSchV vom 4.02.1997 - Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
4 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90; Ausgabe 1990
5 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997 vom 02.06.1997, Bundesminister für
Verkehr, Az. StB 15/14.80.13-65/11 Va 97, Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997
6 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991 vom 25.04.1991, Bundesminister für
Verkehr, Az. StB 11/26/14.86.22 – 01/27 Va 91
7 Verkehrsuntersuchung für die Küstenautobahn A 20 – Westerstede (A28) bis Drochtersen
(A20/Elbquerung) – Februar 2012, SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH
8 Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2010
9 Urteil des BVerwG vom 15. Dezember 2011 – BVerwG 7 A 11.10
10 Verkehrszunahme auf bestehenden Straßen BVerwG 4 A 18.04 vom 17. März 2005
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte für Sondergebiete, die der Erholung dienen ....................... 8
Tabelle 2: Aktive Schallschutzmaßnahmen für A 20 Abschnitt 6 .......................................... 17
Tabelle 3: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Summenpegel A 20 / B 495 ......................... 17
Tabelle 4: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Bereich B 495 .............................................. 19
Tabelle 5: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Kiel bei der Höhne ....................................... 20
Tabelle 6: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Hönau-Lindorf südlich der A 20 ................... 21
Tabelle 7: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Hönau-Lindorf nördlich der A 20 .................. 22
Tabelle 8: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Nieder Ochtenhausen .................................. 24
Tabelle 9: Aktive Schallschutzmaßnahmen Bereich B 495 – Schwelle 70/60 dB(A) ............. 32
Tabelle 10: Beurteilungspegel Bereich B 495 größer Immissionsgrenzwert Mischgebiet ........ 32
Tabelle 12: Beurteilungspegel Bereich L 114 größer Immissionsgrenzwert Mischgebiet ........ 34
Tabelle 13: Gebäude mit Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach aus dem Bau der A 20 ............................................................................................................... 35
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1 Aufgabenstellung
Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist Bestandteil der Planung für Neubau der Küstenautobahn A 20 im Abschnitt 6 zwischen der Bundesstraße 495 und der Landesstraße 114.
Zum Anschluss der A 20 an das nachgeordnete Straßennetz werden die Anschlussstellen B 495 / A 20 und L 114 / A 20 hergestellt.
Nach § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1] ist beim Bau oder bei einer wesent-lichen Änderung von Schienenwegen, Straßen oder Magnetschwebebahnen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgeru-fen werden, die nach dem Stand der Technik und mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand vermeidbar sind.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde festgestellt, welche Lärmsituation auf-grund obiger Baumaßnahme zu erwarten ist und ob und in welchem Umfang die betroffenen Anwohner durch geeignete aktive und/oder passive Schallschutzmaßnahmen geschützt werden müssen. Grundlage dieser Untersuchung ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [2].
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2 Grundlagen der schalltechnischen Untersuchung
2.1 Allgemeines zu Schallimmissionen
Zur zahlenmäßigen Beschreibung von zeitlich schwankenden Geräuschimmissionen wie dem Straßen- und Schienenverkehr wird der A-bewertete Mittelungspegel herangezogen. Diese Messgröße berücksichtigt sowohl die Intensität als auch die Dauer jedes Schallereignisses wäh-rend des betrachteten Zeitraumes. Die A-Bewertung ist eine Frequenzbewertung, die dem menschlichen Hörempfinden näherungsweise angepasst ist. In zahlreichen Untersuchungen wurde eine gute Korrelation des Mittelungspegels mit dem Lästigkeitsempfinden festgestellt. Daher dient diese Größe, getrennt für die Tageszeit (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr), in Deutschland generell als Bemessungsgröße für Schallimmissionen.
Der durch den Neubau und Ausbau von Straßen oder Schienenwegen verursachte Verkehrs-lärm ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Er ist ggf. durch Lärmvorsorgemaßnahmen zu mindern. Dabei ist dem aktiven Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen vor dem passiven Schallschutz (in erster Linie Schallschutzfenster) der Vorzug zu geben. Die Kos-ten des aktiven Lärmschutzes müssen in einem angemessenen Verhältnis zu der erzielten Wir-kung stehen. Außerdem muss der aktive Lärmschutz städtebaulich vertretbar und planerisch realisierbar sein.
2.2 Rechtliche Grundlagen und Beurteilung
Grundlage zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1]. Hiernach gilt gemäß § 41 Abs.1: “... bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebah-nen und Straßenbahnen ist ... sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umweltein-wirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“. § 41 Abs.2 BImSchG bestimmt, dass dies nicht gilt, soweit die Kos-ten für Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen würden.
§ 42 regelt die Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen.
Aufgrund von § 43 BImSchG wurde zur Durchführung des § 41 und des § 42 bei Straßen und Schienenwegen die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) [2] erlassen.
In der nachfolgenden Abbildung ist der Verordnungstext dargestellt.
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Abbildung 1: 16. BImSchV
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Bei unbeplanten bebauten Gebieten werden die Kriterien der Baunutzungsverordnung – BauN-VO [5] zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit herangezogen. Für Sondergebiete nach § 10 BauNVO haben sich in der Verwaltungspraxis, gestützt durch Verwaltungsgerichtsentscheidun-gen [6], folgende Immissionsgrenzwerte durchgesetzt:
Tag
6 bis 22 Uhr Nacht 22 bis 6 Uhr
Kleingartengebiete (wie Kern-, Dorf- und Mischgebiete)
64 dB(A) -
Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete (wie Kern-, Dorf- und Mischgebiete)
64 dB(A) 54 dB(A)
Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte für Sondergebiete, die der Erholung dienen
Für Parkanlagen, Erholungswald, Sport- und Grünflächen, Friedhöfe oder ähnliche Flächen kann nach der 16. BImSchV kein Lärmschutz gewährt werden. Hier fehlt das Merkmal der Nachbarschaft, d.h. die Zuordnung zu einem bestimmten Personenkreis mit regelmäßigem und nicht nur vorübergehendem Aufenthalt.
Die Beurteilung, ob Immissionsgrenzwerte überschritten sind, erfolgt für jeden Verkehrsweg getrennt.
Beim Bau der A 20 handelt es sich um einen Neubau im Sinne der 16. BImSchV.
Bei den Baumaßnahmen, welche die bestehenden Straßen und Autobahnausfahrten an den Neubau der A 20 anpassen, handelt es sich um erhebliche bauliche Eingriffe. Ist ein Kriterium der wesentlichen Änderung erfüllt und werden die Immissionsgrenzwerte überschritten, so be-steht Anspruch auf Lärmvorsorge. Was eine wesentliche Änderung ist, wird in § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV (siehe Abbildung 1) definiert.
2.3 Berechnungsverfahren
Die mit den o.g. Grenzwerten zu vergleichenden Beurteilungspegel werden getrennt für die Tagzeit (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und die Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr nach den „Richtli-nien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [4] (Teilstückverfahren) berechnet.
Durch das standardisierte Berechnungsverfahren werden
� zufällige Ereignisse ausgeschlossen
� Prognosen für eine zukünftige Situation erstellt
Daher kommen Messungen nicht in Betracht.
Zur Berechnung der Schallimmissionen einer mehrstreifigen Straße werden Linienschallquellen in 0,5 m Höhe über den beiden äußeren Fahrstreifen angenommen. Für die Schallausbreitung werden ein leichter Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die bei-de die Schallausbreitung fördern, zugrunde gelegt.
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Der maßgebliche Wert für den Schall am Immissionsort ist der Beurteilungspegel. In die Be-rechnungen der Beurteilungspegel gehen ein:
� die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und für die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV)
� die Lkw-Anteile für Tag und Nacht
� die Geschwindigkeit für Pkw und Lkw
� die Steigung und das Gefälle der Straße
� ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche
� die Anteile aus der Einfachreflexion der Schallquelle an Stützmauern, Hausfas-saden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen)
Weiterhin werden Pegeländerungen
� auf Grund des Abstandes und der Luftabsorption
� auf Grund der Boden- und Meteorologiedämpfung
� durch topografische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen (z.B. Einschnitte und Gelände)
berücksichtigt. Für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen wird ein Zuschlag berücksichtigt.
Die maßgebende Verkehrsstärke, d.h. die Aufteilung der DTV auf Tag- und Nachtstunden sowie die Lkw-Anteile, das sind Anteile der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t an der maßgebenden Verkehrsstärke, werden projektbezogen ermittelt.
Als Geschwindigkeiten werden, sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzungen geplant sind, richtliniengemäß die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten angesetzt, für Pkw jedoch mindes-tens 30 km/h und höchstens 130 km/h und für Lkw mindestens 30 km/h und höchstens 80 km/h. Die Steigung und das Gefälle werden durch einen Zuschlag berücksichtigt, der von der Längs-neigung der Straße abhängt. Steigungen und Gefälle ≤ 5 % bleiben dabei unberücksichtigt.
Der Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche wird Tabelle 4 der RLS-90 entnom-men.
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2.4 Umfang der Untersuchung
Für die A 20, bei deren Bau es sich um einen Neubau im Sinne der Verkehrslärmschutzverord-nung handelt, wurden die Beurteilungspegel für den Prognosezustand (künftiger Zustand, prog-nostizierte Verkehrsmenge) ermittelt. Die Abbiegeäste der Anschlussstellen werden gemein-sam mit der A 20 beurteilt.
Neben dem Bau der BAB A 20 sind folgende Baumaßnahmen als schalltechnisch relevant an-zusehen:
� Anschluss der B 495 an die A 20 mit Bau einer Anschlussstelle
� Verlegung der Mehedorfer Straße im Bereich Kiel bei der Höhne
� Verlegung der K 105 im Bereich Hönau-Lindorf
� Verlegung der K 106 (Binker Straße) nördlich von Nieder Ochtenhausen
� Verlegung Schulweg im Bereich Behrste
� Anschluss der L 114 an die A 20 mit Bau einer Anschlussstelle
� Ausbau der L 114 zwischen Anschlussstelle und Elm (Anschluss an B 74)
Bei den oben angegebenen Streckenabschnitten, welche im Zuge des Neubaues der A 20 bau-lich verändert werden, ist zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung der Schallsituation durch die Baumaßnahme eintritt. Liegt eine wesentliche Änderung vor, besteht Anspruch auf Lärmvorsor-ge, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden.
Für die Bereiche, in denen die Berechnungen eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ergaben, wurden verschiedene aktive Lärmschutzvarianten auf Ihre Wirksam-keit und Verhältnismäßigkeit hin untersucht. Ziel dieser Schutzmaßnahmen war die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, wo dieses mit verhältnismäßigen Maßnahmen möglich ist. Einzelheiten sind für die jeweiligen Bereiche in Kap. 5 dargestellt.
Schließlich wurden diejenigen Gebäude ermittelt, an denen auch mit den aktiven Schallschutz-maßnahmen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten sind. An diesen Gebäu-den besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen.
Die Beurteilungspegel sind in den Ergebnistabellen in Unterlage 17.1.2 angegeben.
Die Berechnungen erfolgten mit dem Schallberechnungsprogramm „CadnA – Version 4.2“.
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2.5 Schutzmaßnahmen
Treten beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen Überschreitungen der Grenz-werte der 16. BImSchV auf, so sind Schutzmaßnahmen – vorzugsweise an der Quelle – zu pla-nen, um die Grenzwerte einzuhalten.
Folgende Schutzmaßnahmen stehen grundsätzlich zur Verfügung:
� aktive Schallschutzmaßnahmen
� passive Schallschutzmaßnahmen
Dem aktiven Schallschutz ist gegenüber dem passiven Schallschutz der Vorzug zu geben, weil durch den aktiven Schallschutz im Allgemeinen eine umfassende Verbesserung der Immissi-onssituation erreicht wird, wobei sowohl Innenräume wie auch Außenwohnbereiche und Freiflä-chen geschützt werden. Allerdings dürfen die Kosten des aktiven Schallschutzes nicht außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen (§ 41 Abs. 2 BImSchG).
Im nachfolgenden sind die unterschiedlichen Maßnahmen kurz beschrieben.
2.5.1 Aktive Maßnahmen
2.5.1.1 Lärmmindernder Fahrbahnbelag
Lärmmindernde Fahrbahnbeläge mit einer Pegelminderung von 2 dB(A) sind grundsätzlich für Bundesfernstraßen vorzusehen [5]. Fahrbahnbeläge mit einer höheren Pegelminderung werden aus technischen und Kostengründen nur in Ausnahmefällen bei erheblicher Lärmbetroffenheit unter besonderer Beachtung der Wirtschaftlichkeit und örtlich begrenzt eingebaut.
Hierzu zählt insbesondere der sogenannte offenporige Asphalt („OPA“), der mit einem Pegelab-schlag von 5 dB(A) in die Berechnung eingeht.
2.5.1.2 Lärmschutzwälle / Lärmschutzwände
Zu den aktiven Schallschutzmaßnahmen gehören insbesondere Lärmschutzwälle oder Lärm-schutzwände bzw. eine Kombination aus beiden. Wie bereits erwähnt, müssen die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck stehen.
2.5.2 Passive Schallschutzmaßnahmen
Bei passiven Schallschutzmaßnahmen handelt es sich um bauliche Verbesserungen der Um-fassungsbauteile, wie z.B. Wände, Dächer, Fenster und Rollläden, wenn die vorhandenen Um-fassungsbauteile nicht den notwendigen Anforderungen entsprechen. Für Schlafräume bzw. für Räume mit sauerstoffverbrauchenden Energiequellen (z.B. Etagenheizungen) ist zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen (Schalldämmlüfter) vorgesehen.
Werden beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen im Falle einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV aus Gründen der Verhältnismäßig-
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keit aktive Schallschutzmaßnahmen nicht vorgesehen oder sind diese nicht hinreichend wirk-sam, sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Erstattung der notwendigen Aufwen-dungen für Lärmschutzmaßnahmen an den zu schützenden Räumen, die an die Gebäudeseiten mit einer Grenzwertüberschreitung angrenzen, erfüllt.
Der Umfang der Maßnahmen richtet sich nach der Verkehrswege-Schallschutzmaß-nahmenverordnung (24. BImSchV) [3]. Entsprechend der Verordnung ist bei der Bemessung der passiven Schallschutzmaßnahmen nach der Raumnutzung, den maßgeblichen Tageszeiten und nach der Art des Verkehrsweges zu unterscheiden.
Schutzbedürftig sind auch Wohnbereiche außerhalb der Gebäude wie z.B. Balkone, Loggien und Terrassen. Werden aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht vorgesehen oder kann durch sie die Einhaltung des für die Tageszeit maßgebenden Immissionsgrenzwertes nicht sichergestellt werden, verbleibt eine verkehrslärmbedingte Nutzungsbeeinträchtigung für den Außenwohnbe-reich. Dies gilt insbesondere auch bei einer Teilinanspruchnahme des Grundstücks, sofern eine vorhandene Schutzwirkung verloren geht.
Der Anspruch auf Entschädigung für die notwendigen passiven Lärmschutzmaßnahmen und lärmbeeinträchtigter Außenwohnbereiche besteht nur für die Eigentümer betroffener Anlagen, die bei Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren vorhanden und/oder bauaufsichtlich genehmigt waren.
Die konkrete Festlegung der Maßnahmen sowie die Abwicklung des Erstattungs- bzw.- Ent-schädigungsanspruches erfolgt außerhalb des Planfeststellungsverfahrens. Im Verfahren wird der Anspruch dem Grunde nach festgelegt.
2.6 Grundlagen der Untersuchung
Für die Untersuchung wurden folgende Anlagen verwendet:
� Lagepläne und Trassendaten der technischen Planung in digitaler Form vom Juli 2011
� Bebauungspläne der Stadt Bremervörde
� Flächennutzungspläne der Stadt Bremervörde und der Gemeinde Estorf
� Grundplan mit Höhenlinien in digitaler Form
� Verkehrsuntersuchung für den Neubau der A 20 [7]
� Ortsbesichtigungen
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3 Örtliche Gegebenheiten
3.1 Geplante Baumaßnahmen und Topographie
Im Rahmen der Baumaßnahme werden folgenden Anlagen erforderlich:
� Neubau der A 20 zwischen B 495 und L 114
� Anschluss der B 495 an die A 20 mit Bau einer Anschlussstelle
� Verlegung der Mehedorfer Straße im Bereich Kiel bei der Höhne
� Verlegung der K 105 im Bereich Hönau-Lindorf
� Verlegung der K 106 (Binker Straße) nördlich von Nieder Ochtenhausen
� Verlegung Schulweg im Bereich Behrste
� Anschluss der L 114 an die A 20 mit Bau einer Anschlussstelle
Die Topographie im Untersuchungsraum ist durch leicht bewegtes Gelände gekennzeichnet und wurde im Rahmen des Berechnungsmodells berücksichtigt.
3.2 Schutzbedürftige Gebiete
Gemäß § 2 Abs. 2 der 16. BImSchV [2] sind mit Bezug auf die Art der betroffenen baulichen Anlagen und Gebiete für die Anwendung der Immissionsgrenzwerte die Festsetzungen in den Bebauungsplänen maßgeblich. Gebiete, für welche keine Festsetzungen in den Bebauungsplä-nen bestehen, werden „entsprechend der Schutzbedürftigkeit“ eingestuft.
Bestehende Festsetzungen wurden aus Bebauungsplänen übernommen. Wo keine Festset-zungen bestehen, wurde die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Gebiete anhand der tatsächli-chen Nutzung eingestuft. Die Einstufung wurde im Rahmen von ausführlichen Ortsbesichtigun-gen vorgenommen.
Die Ergebnisse dieser Einstufung sind in den Ergebnistabellen (Unterlage 17.1.2 der schall-technischen Untersuchung) gekennzeichnet. Die für die schalltechnische Beurteilung maßgebli-che Einstufung ist in den Lageplänen zum Schallschutz (siehe Unterlage 7.1 und 7.2) darge-stellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 14 von 36
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4 Schallemissionen
Die Ausgangsgröße für die Berechnung der Beurteilungspegel sind die Emissionspegel. Die Emissionspegel sind definiert als Mittelungspegel über die Beurteilungszeiträume - tags bzw. nachts - in 25 m Abstand seitlich von der Achse des betrachteten Verkehrsweges bei freier Schallausbreitung, in einer festgelegten Höhe. Der Emissionspegel ist ein Maß für die Schallbe-lastung, die von einer Strecke ausgeht, unabhängig von der Topographie und den örtlichen Ge-gebenheiten. Er wird wesentlich bestimmt durch die Anzahl, Art und Geschwindigkeit der ver-kehrenden Fahrzeuge.
4.1 Verkehrsmengen
Der Berechnung liegen die Verkehrszahlen für das Jahr 2025 aus dem Verkehrgutachten von SSP Consult [7] zu Grunde. Die Verkehrsstärke und die Lkw-Anteile gemäß dem Verkehrsgut-achten betragen:
� A 20, westlich der Anschlussstelle (AS) B 495
� stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h (je Richtung): 744 tags und 174 nachts � Lkw-Anteil :31,0 % tags und 55,8 % nachts
� A 20, zwischen AS B 495 und AS L 114
� stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h (je Richtung): 849 tags und 198 nachts � Lkw-Anteil : 26,7 % tags und 48,0 % nachts
� A 20, östlich der Anschlussstelle L 114
� stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h (je Richtung): 1 035 tags und 242 nachts
� Lkw-Anteil : 22,4 % tags und 40,3 % nachts
4.2 Fahrbahnarten, Steigungen, Ampeln und Geschwindigkeiten
Als relevante Größe bei der Emissionsberechnung ist der Einfluss des Fahrbahnoberbaus zu berücksichtigen. Die Werte DStrO für unterschiedliche Bauarten sind in Anlage 1, Tabelle B zur 16. BImSchV und in dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau [6] angegeben. Lärmmin-dernde Fahrbahnbeläge mit einer Pegelminderung von 2 dB(A) sind grundsätzlich für Bundes-fernstraßen vorzusehen. Hier wird ein Wert von DStrO = -2 dB(A) (entsprechend der Fahrbahnart „Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung“, siehe Allge-meines Rundschreiben Straßenbau 14/1991 [6]) angesetzt.
Ein Zuschlag DStg gemäß RLS-90 [4] ist nicht notwendig, da kein Straßenabschnitt eine Stei-gung von mehr als 5 % aufweist.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 15 von 36
Stand: 20.09.2012
Für die Berechnung wurden nachfolgende Geschwindigkeiten berücksichtigt:
� Regelgeschwindigkeit der A 20 mit 130 km/h
� AS B 495 mit
� Tangentialfahrt 70 km/h � Radialfahrt 50 km/h
� AS L 114 mit 100 km/h
� Tangentialfahrt 70 km/h � Radialfahrt 50 km/h
� für Lkw mit maximal 80 km/h (s. Abschnitt 4.4.1.1.2 der RLS-90 [4])
Die sich aufgrund der Verkehrszahlen ergebenden Emissionspegel sind in Unterlage 17.1.2 – Berechnungsunterlagen Punkt 1.1 angegeben
4.3 Emissionen für Bereiche mit erheblichem baulichen Eingriff
Die sich für den Bezugsfall 2025 ohne Baumaßnahme A 20 und für die Prognose 2025 mit dem Bau der A 20 ergebenden Emissionspegel für die geänderten Straßen sind in Unterlage 17.1.2 – Berechnungsunterlagen Punkt 1.3 angegeben
Für den Schulweg zwischen Behrste und Hude sind in der Verkehrsuntersuchung keine Zahlen ermittelt worden, da es sich um eine Anliegerstraße handelt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 16 von 36
Stand: 20.09.2012
5 Schallimmissionen und Beurteilung
Entlang der Baumaßnahme wurden die Beurteilungspegel nach den RLS-90 berechnet. Bei den Berechnungen wurden die topographischen Gegebenheiten und vorhandenen Hindernisse be-rücksichtigt.
Für die Beurteilung wurden die nächstgelegenen Gebäude an der A 20 untersucht. An diesen Gebäuden wurden die Beurteilungspegel an unterschiedlichen Fassadenseiten berechnet. Für Gebäude im Nahbereich der A 20 wurden im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Außenwohn-bereiche (AWB) ermittelt. Die Immissionsorte und Außenwohnbereiche sind in den Detaillage-plänen, Unterlage 7.2, dargestellt.
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
Diese Baumaßnahme stellt einen Neubau im Sinne der 16. BImSchV dar. Die Grenzwerte der 16. BImSchV gelten daher auf der gesamten Baulänge ohne einschränkende Nebenbedingun-gen.
Grundlage der Berechnungen sind die Verkehrszahlen für das Jahr 2025 [7].
5.1.1 Beurteilungspegel ohne Schallschutz
Zur Ermittlung der Wohnhäuser, an denen ein Rechtsanspruch auf Schallschutzmaßnahmen auf Grund des Baus der A 20 besteht, wurden die Beurteilungspegel berechnet, die sich ohne zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen ergeben. Für den Fahrbahnbelag wurde ein Wert von DStrO = -2 dB(A), entsprechend der Fahrbahnart „Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixas-phalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung“, s. Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 14/1991 [6] berücksichtigt.
Insgesamt besteht bei 37 schutzwürdigen Gebäuden eine Überschreitung der Immissions-grenzwerte und damit ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. An einem Außenwohnbe-reich im Nahbereich der A 20 in Hönau-Lindorf sind die Immissionsgrenzwerte nicht eingehal-ten.
In der Unterlage 17.1.2, Punkt 1, Tabellenspalten „Lr ohne Lärmschutz“, sind die Ergebnisse der Immissionsberechnungen für den Fall „Planung ohne Schallschutz“ für die einzelnen Ortslagen dargestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 17 von 36
Stand: 20.09.2012
5.1.2 Schallschutzmaßnahmen
Auf Grundlage der Ergebnisse ohne Schallschutzmaßnahmen wurden in jedem Ortsbereich, in dem ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht, jeweils mehrere Varianten aktiver Schallschutzmaßnahmen untersucht und auf ihre Verhältnismäßigkeit hin geprüft. Detaillierte Aussagen zu den untersuchten Schallschutzvarianten sind Unterlage 17.1.3 dargestellt. Unter Berücksichtigung von § 41 Abs. 2 BImSchG [1], nach dem die Kosten für aktive Schallschutz-maßnahmen nicht außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen dürfen, wurden nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit (Unterlage 17.1.3 - Variantenvergleich Schallschutz) folgende Schall-schutzmaßnahmen für die geplante Baumaßnahme ausgewiesen. Die Höhe der Schallschutz-maßnahmen ist jeweils über Fahrbahnoberkante (FOK) angegeben:
Art Ort Nr. Lage von Bau-km bis Bau-km Länge Höhe in m
über FOK
Schallschutzwall Glinde 1 nördlich 600+725 600+850 125 2
Schallschutzwall Kiel bei der Höhne 2 nördlich 603+200 603+450 250 2
Schallschutzwand Hönau-Lindorf 3 südlich 604+700 605+150 450 4
Schallschutzwand Hönau-Lindorf 4 nördlich 604+830 605+100 270 3
Schallschutzwall Nieder Ochtenhausen 5 südlich 607+400 607+450 50 3
Schallschutzwall Nieder Ochtenhausen 6 südlich 607+450 607+500 50 4
Schallschutzwall Nieder Ochtenhausen 7 südlich 607+500 607+610 110 5
Schallschutzwall Nieder Ochtenhausen 8 südlich 607+610 608+500 890 6
Tabelle 2: Aktive Schallschutzmaßnahmen für A 20 Abschnitt 6
Art Ort Nr. Lage von Bau-km bis Bau-km Länge Höhe in m
über FOK
Schallschutzwall Glinde 9 südlich 600+500 600+715 215 2
Tabelle 3: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Summenpegel A 20 / B 495
5.1.3 Beurteilungspegel mit Schallschutz
Unter Berücksichtigung der in Tabelle 2 angegebenen aktiven Schallschutzmaßnahmen wurden die Beurteilungspegel berechnet. Die Ergebnisse zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte für den Tageszeitraum an allen Gebäuden und Außenwohnberiechen eingehalten sind.
Im Nachtzeitraum sind mit den vorgeschlagenen aktiven Schallschutzmaßnahmen die Immissi-onsgrenzwerte der 16. BImSchV noch an 16 schutzwürdigen Gebäuden überschritten. Für die-se besteht Anspruch auf ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach.
Die Ergebnisse sind in Unterlage 17.1.2 in den Ergebnistabellen, Tabellenspalten „Lr mit Lärm-schutz“ und in Unterlage 7.2 grafisch dargestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 18 von 36
Stand: 20.09.2012
5.2 Berechnungsergebnisse für die einzelne Bereiche
Für nachfolgende Bereiche wurden die Beurteilungspegel mit und ohne Schallschutz bestimmt:
� Bereich Glinde und Ebershof – Immissionsorte 1 bis 8
� Bereich Kiel bei der Höhne - Immissionsorte 20 bis 28
� Außenbereich Höhne – Immissionsorte 50 bis 51
� Hönau – Lindau südlich A 20 – Immissionsorte 52 bis 74
� Hönau – Lindau nördlich A 20 – Immissionsorte 100 bis 130 und 300
� Wochenendhausgebiet Waldkate – Immissionsorte 150 bis 157
� Nieder Ochtenhausen – Immissionsorte 166 bis 194
� Außenbereich Brinker Straße – Immissionsorte 200 bis 203
� Behrste und Hude – Immissionsorte 216 bis 226
� Estorf – Immissionsorte 230 bis 245
5.2.1 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich Ausfahrt B 495
Im Bereich der Ausfahrt (AS) zur B 495 befindet sich Bebauung entlang der B 495 in den Berei-chen Glinde (Stadt Bremervörde) und Ebersdorf. Für die Immissionsberechnung wurde die A 20 auf Grundlage der Vorplanung nach Westen verlängert angesetzt.
Für den untersuchten Bereich liegen keine Bebauungspläne der Gemeinden vor. Die einzelnen Wohngebäude entlang der B 495 wurden als Wohngebäude im Außenbereich eingestuft. Die Bebauung in Glinde entlang der Straße Am Kornbeck wurde als Misch- und Dorfgebiet einge-stuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an 2 Gebäuden im Nachtzeitraum überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte tags werden in den Außenwohnbereichen eingehalten. Für die 2 Gebäude besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 64 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung – Unterlage 17.1.3 wurden zum Schutz der Bebauung verschiedene Schallschutzmaßnahmen geprüft um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Da-bei wurde für das Gebäude nördlich der A 20 ein 125 m langer und 2 m hoher Schallschutzwall als verhältnismäßig angesehen. Für das Gebäude südlich der A 20 wurde aktiver Schallschutz aus der Baumaßnahme A 20 als unverhältnismäßig angesehen. Um Beurteilungspegel über der Zumutbarkeitsschwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts zu verhindern wird ein Schall-schutzwall mit 215 m Länge und 2 m Höhe über FOK vorgesehen. Die detaillierte Variantenprü-fung ist in Unterlage 17.1.3 Punkt 3.1 und 3.2 dargestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 19 von 36
Stand: 20.09.2012
Nachfolgend ist die vorgesehene Schallschutzmaßnahme aufgeführt.
Bereich Art Nr. Lage von km bis km Länge Höhe in m
über FOK
Glinde Schallschutzwall 1 nördlich 600+725 600+850 125 2
Glinde Schallschutzwall 8 südlich 600+500 600+715 215 2
Tabelle 4: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Bereich B 495
Die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen führen nördlich der A 20 zu einer Pegelminderung von maximal 0,4 dB(A) am Immissionsort 4 (Ebersdorfer Str. 10 in Glinde). Die Immissions-grenzwerte werden eingehalten. Südlich der A 20 führt die Schallschutzmaßnahme zu einer Pegelminderung von maximal 1,3 dB(A). Der Immissionsgrenzwert im Nachtzeitraum ist weiter-hin am Immissionsort 5 (Glindmoorstr. 22) überschritten. Der maximale Beurteilungspegel be-trägt 59 dB(A) nachts und für das Gebäude besteht Anspruch auf Lärmvorsorge, weshalb pas-sive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen werden. Das anspruchsberechtig-te Gebäude ist in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.16 aufgeführt. Durch die ausgewiesene Schall-schutzmaßnahme wird der Summenpegel aus A 20 und B 495 auf 64 dB(A) tags bzw. 59 dB(A) nachts begrenzt und liegt damit unter der Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts. Der Summenpegel für den Immissionsort 5 (Glindmoorstraße 22) ist in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.17 aufgeführt.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.3 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 1 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
5.2.2 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich Kiel bei der Höhne - Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft südlich der Wohngebäude des Ortsteils Kiel bei der Höhne der Stadt Bremervörde in ca. 90 m Abstand zum nächstgelegenen Gebäude. Für den Bereich Kiel bei der Höhne liegen keine Bebauungspläne der Stadt Bremervörde vor. Die Wohngebäude wurden gemäß ihrer Schutzbedürftigkeit als Misch- und Dorfgebiet eingestuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an insgesamt 2 Gebäuden im Nachtzeitraum überschritten werden. Die Immissions-grenzwerte im Tageszeitraum sind an allen Gebäuden und Außenwohnbereichen eingehalten. Für die beiden Gebäude besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Der maximale Beurteilungspegel im Misch- und Dorfgebiet beträgt 64 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung (Unterlage 17.1.3) wurden zum Schutz der Bebauung verschiedene Schallschutzmaßnahmen geprüft um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Da-bei wurde für den Bereich Kiel bei der Höhne nördlich der A 20 ein 250 m langer und 2 m hoher Schallschutzwall als verhältnismäßig angesehen. Die detaillierte Variantenprüfung ist in Unter-lage 17.1.3 Punkt 3.3 dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen für Kiel bei der Höhne dargestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 20 von 36
Stand: 20.09.2012
Art Ort Nr. Lage von Bau-km bis Bau-km Länge Höhe in m
über FOK-
Schallschutzwall Kiel bei der Höhne 1 nördlich 603+200 603+450 250 2
Tabelle 5: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Kiel bei der Höhne
Durch die Schallschutzmaßnahme kann der Beurteilungspegel um bis zu 1,3 dB(A) gesenkt werden. Es verbleibt ein Gebäude mit Anspruch auf Lärmvorsorge. Für dieses Gebäude werden passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen. Der maximale Beurteilungs-pegel beträgt 63 dB(A) tags und 58 dB(A) nachts.
Die anspruchsberechtigten Gebäude sind in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.16 aufgeführt.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.4 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 2 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
Da es sich bei der verlegten Mehedorfer Straße um eine Anliegerstraße mit geringen Verkehrs-aufkommen handelt, ist eine Überschreitung der Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für den Summenpegel aus A 20 und Mehedorfer Straße auszuschließen.
5.2.3 Ergebnisse der Berechnung für den Außenbereich km 604+500 - Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft nördlich von 2 Gebäuden im Außenbereich zwischen km 604+450 bis 604+650. Beide Gebäude gehören zur Stadt Bremervörde und wurden gemäß ihrer Schutz-bedürftigkeit analog eines Misch- und Dorfgebietes eingestuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an einem Gebäude im Nachtzeitraum überschritten werden. Die Immissionsgrenzwer-te im Tageszeitraum sind an allen Gebäuden und Außenwohnbereichen eingehalten. Für ein Gebäude besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Der maximale Beurteilungspegel im Misch- und Dorfgebiet beträgt 64 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung – Unterlage 17.1.3 wurden zum Schutz der Bebauung verschiedene Schallschutzmaßnahmen geprüft um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Ergebnisse des Variantenvergleichs zeigen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen als unver-hältnismäßig anzusehen sind. Die detaillierte Variantenprüfung ist in Unterlage 17.1.3 Punkt 3.4 dargestellt. Für das betroffene Gebäude werden passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 64 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts.
Die anspruchsberechtigten Gebäude sind in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.16 aufgeführt.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.5 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 3 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
Im Bereich des betroffenen Gebäude verläuft die Gemeindestraße „An der Höhne“ auf der Süd-fassade. Da es sich bei der Gemeindestraße um eine Anliegerstraße mit geringen Verkehrsauf-kommen handelt, ist eine Überschreitung der Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für den Summenpegel aus A 20 und Gemeindestraße auszuschließen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 21 von 36
Stand: 20.09.2012
5.2.4 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich Hönau-Lindorf südlich der A 20
Die geplante A 20 durchschneidet den Ortsteil Hönau-Lindorf der Stadt Bremervörde. Der südli-che Teil der Bebauung weist einen Abstand von ca. 60 m bis zur A 20 auf. Für den Bereich Hönau-Lindorf südlich der A 20 liegen keine Bebauungspläne der Stadt Bremervörde vor. Die Wohngebäude wurden gemäß ihrer Schutzbedürftigkeit als Wohngebiet und als Misch- und Dorfgebiet eingestuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an insgesamt 10 Gebäuden im Nachtzeitraum überschritten werden. Die Immissions-grenzwerte im Tageszeitraum sind an 3 Gebäuden und an einem Außenwohnbereich über-schritten. Für die 10 Gebäude besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Der maximale Beurteilungs-pegel beträgt 66 dB(A) tags und 61 dB(A) nachts.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung (Unterlage 17.1.3) wurden zum Schutz der Bebauung verschiedene Schallschutzmaßnahmen geprüft um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Da-bei wurde für den Bereich Hönau-Lindorf südlich der A 20 eine 450 m lange und 4 m hohe Schallschutzwand als verhältnismäßig angesehen. Die detaillierte Variantenprüfung ist in Unter-lage 17.1.3 Punkt 3.5 dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen für Hönau-Lindorf südlich der A 20 dargestellt.
Art Ort Nr. Lage von Bau-km bis Bau-km Länge Höhe in m
über FOK
Schallschutzwand Hönau-Lindorf 2 südlich 604+700 605+150 450 4
Tabelle 6: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Hönau-Lindorf südlich der A 20
Durch die Schallschutzmaßnahme kann der Beurteilungspegel um bis zu 7 dB(A) gesenkt wer-den. Im Tageszeitraum werden die Immissionsgrenzwerte an allen Gebäuden und Außenwohn-bereichen eingehalten. Im Nachtzeitraum verbleiben weiterhin 10 Gebäude mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte und Anspruch auf Lärmvorsorge. Für diese Gebäude werden passi-ve Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 61 dB(A) tags und 56 dB(A) nachts.
Die anspruchsberechtigten Gebäude sind in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.16 aufgeführt.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.6 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 3 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
Im Bereich der betroffenen Gebäude südlich der A 20 in Hönau-Lindorf verläuft die Kreisstraße K 105, die im Rahmen der Baumaßnahme verlegt wird und die A 20 mit einer Straßenüberfüh-rung quert. Der maximale Beurteilungspegel aus der A 20 und K 105 beträgt 61 dB(A) tags und 56 dB(A) nachts. Die Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für den Summenpegel aus A 20 und K 105 ist nicht überschritten.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 22 von 36
Stand: 20.09.2012
5.2.5 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich Hönau-Lindorf nördlich der A 20
Die geplante A 20 durchschneidet den Ortsteil Hönau-Lindorf der Stadt Bremervörde. Der nörd-liche Teil der Bebauung weist einen Abstand von ca. 70 m bis zur A 20 auf. Für den Bereich Hönau-Lindorf nördlich der A 20 liegen nachfolgende Bebauungspläne der Stadt Bremervörde vor.
� Bebauungsplan Nr. 79 – Bremervörde – Bereich „Im Brunnen“ als Allgemeines Wohngebiet
� Bebauungsplan Nr. 1 – Hönau-Lindorf (Bremervörde) – Bereich „Am Lintel“ als Reines Wohngebiet
Die verbleibenden Bereiche wurden gemäß ihrer Schutzbedürftigkeit als Wohngebiet und als Misch- und Dorfgebiet eingestuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an insgesamt 3 Gebäuden im Nachtzeitraum überschritten werden. Die Immissions-grenzwerte im Tageszeitraum sind an einem Gebäude überschritten. Bei diesem Gebäude ist ebenfalls der Immissionsgrenzwert Tag im Außenwohnbereich überschritten. Für die 3 Gebäu-de besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Der maximale Beurteilungspegel im Misch- und Dorf-gebiet beträgt 67 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung (Unterlage 17.1.3) wurden zum Schutz der Bebauung verschiedene Schallschutzmaßnahmen geprüft, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Da-bei wurde für den Bereich Hönau-Lindorf nördlich der A 20 eine 270 m lange und 3 m hohe Schallschutzwand als verhältnismäßig angesehen. Die detaillierte Variantenprüfung ist in Unter-lage 17.1.3 Punkt 3.6 dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen für Hönau-Lindorf nördlich der A 20 dargestellt.
Art Ort Nr. Lage von Bau-km bis Bau-km Länge Höhe in m
über FOK
Schallschutzwand Hönau-Lindorf 3 nördlich 604+830 605+100 270 3
Tabelle 7: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Hönau-Lindorf nördlich der A 20
Durch die Schallschutzmaßnahme kann der Beurteilungspegel um bis zu 5,6 dB(A) gesenkt werden. Im Tageszeitraum werden die Immissionsgrenzwerte an den Gebäuden und Außen-wohnbereichen eingehalten. Im Nachtzeitraum verbleibt 1 Gebäude mit Überschreitung der Im-missionsgrenzwerte und Anspruch auf Lärmvorsorge. Für dieses Gebäude werden passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen. Der maximale Beurteilungspegel be-trägt 62 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts.
Die anspruchsberechtigten Gebäude sind in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.16 aufgeführt.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.7 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 3 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 23 von 36
Stand: 20.09.2012
Im Bereich der betroffenen Gebäude nördlich der A 20 in Hönau-Lindorf verläuft die Kreisstraße K 105, die im Rahmen der Baumaßnahme verlegt wird und die A 20 mit einer Straßenüberfüh-rung quert. Der maximale Beurteilungspegel aus der A 20 und K 105 beträgt 62 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts. Die Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für den Summenpegel aus A 20 und K 105 ist nicht überschritten.
5.2.6 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich Wochenendhausgebiet Waldkate
Die geplante A 20 verläuft nördlich des Wochenendhausgebietes Waldkate. Für den Bereich des Wochenendhausgebietes liegt ein Bebauungsplan der Ortschaft Nieder Ochtenhausen vor, die zur Stadt Bremervörde gehört.
� Bebauungsplan Nr. 1a – Nieder Ochtenhausen (Bremervörde) als Wochenend-hausgebiet
Gemäß Urteil des BVerwG sind bei Wochenendhausgebieten die Immissionsgrenzwerte für Misch- und Dorfgebiet anzuwenden.
Die Berechnungen ergaben, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten wer-den. Es besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 58 dB(A) tags und 53 dB(A) nachts.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.8 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 4 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
Im Bereich des betroffenen Bereichs des Wochenendhausgebietes verläuft die Kreisstraße K 106, die im Rahmen der Baumaßnahme nicht geändert wird. Da es sich bei der K 106 in diesem Bereich um eine Kreisstraße mit geringen Verkehrsaufkommen (DTV 2800 Kfz/ 24h) handelt, ist eine Überschreitung der Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für den Summenpe-gel aus A 20 und K 106 in diesem Bereich auszuschließen.
5.2.7 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich Nieder Ochtenhausen
Die Ortschaft Nieder Ochtenhausen ist Teil der Stadt Bremervörde und liegt südlich der geplan-ten A 20. Für den Bereich liegt folgender Bebauungsplan vor:
� Bebauungsplan Nr. 4 – Nieder Ochtenhausen (Bremervörde) als allgemeines Wohngebiet
Die verbleibende Bebauung wurde entsprechend der Schutzbedürftigkeit als Wohngebiet bzw. als Misch- und Dorfgebiet eingestuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an insgesamt 20 Gebäuden im Nachtzeitraum überschritten werden. Die Immissions-grenzwerte im Tageszeitraum und an allen Außenwohnbereichen sind eingehalten. Für die be-troffenen 20 Gebäude besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Der maximale Beurteilungspegel im Wohngebiet beträgt 59 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung (Unterlage 17.1.3) wurden zum Schutz der Bebauung verschiedene Schallschutzmaßnahmen geprüft um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Da-
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 24 von 36
Stand: 20.09.2012
bei wurde für den Bereich Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 ein Schallschutzwall mit einer Höhe von 3,0 m bis 6,0 m über FOK und einer Länge von 1100 m als verhältnismäßig angese-hen. Die detaillierte Variantenprüfung ist in Unterlage 17.1.3 Punkt 3.7 dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen für Nie-der Ochtenhausen dargestellt.
Art Ort Nr. Lage von Bau-km bis Bau-km Länge Höhe in m
über FOK
Schallschutzwall Nieder Ochtenhausen 4 südlich 607+400 607+450 50 3
Schallschutzwall Nieder Ochtenhausen 5 südlich 607+450 607+500 50 4
Schallschutzwall Nieder Ochtenhausen 6 südlich 607+500 607+610 110 5
Schallschutzwall Nieder Ochtenhausen 7 südlich 607+610 608+500 890 6
Tabelle 8: Aktive Schallschutzmaßnahmen für Nieder Ochtenhausen
Die ausgewiesenen Schallschutzmaßnahmen führen zu einer Pegelminderung von 2,4 dB(A) im Mittel. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden an allen Gebäuden und Außen-wohnbereichen eingehalten. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 54 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts im Wohngebiet.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.9 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 5 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
Im Bereich des betroffenen Bereichs verläuft die Kreisstraße K 106, die im Rahmen der Bau-maßnahme nicht geändert wird. Da es sich bei der K 106 in diesem Bereich um eine Kreisstra-ße mit sehr geringen Verkehrsaufkommen (DTV 200 Kfz/ 24h) handelt, ist eine Überschreitung der Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für den Summenpegel aus A 20 und K 106 in diesem Bereich auszuschließen.
5.2.8 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich Brinker Str. 37- Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft südlich des Wohngebäudes im Außenbereich in ca. 100 m Abstand. Für den untersuchten Bereich liegt kein Bebauungsplan der Gemeinde vor. Die einzelnen Wohngebäude im Außenbereich wie Dorfgebiet eingestuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an einem Gebäude Nachtzeitraum überschritten werden. Im Außenwohnbereich wird der Immissionsgrenzwert für den Tageszeitraum eingehalten.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung – Unterlage 17.1.3 wurden zum Schutz der Bebauung verschiedene Schallschutzmaßnahmen geprüft um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Ergebnisse des Variantenvergleichs zeigen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen als unver-hältnismäßig anzusehen sind. Die detaillierte Variantenprüfung ist in Unterlage 17.1.3 Punkt 3.7 dargestellt. Für das betroffene Gebäude werden passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 64 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts. Das anspruchsberechtigte Gebäude ist in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.16 aufgeführt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 25 von 36
Stand: 20.09.2012
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.10 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 5 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
Im Bereich des betroffenen Gebäudes verläuft die Kreisstraße K 106, die im Rahmen der Bau-maßnahme um ca. 170 m nach Nordosten vom Gebäude abrückt. Da es sich bei der K 106 in diesem Bereich um eine Kreisstraße mit sehr geringem Verkehrsaufkommen (DTV 200 Kfz/ 24h) handelt, ist eine Überschreitung der Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für den Summenpegel aus A 20 und K 106 in diesem Bereich auszuschließen.
5.2.9 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich Hude und Behrste - Estorf
Die geplante A 20 verläuft zwischen den Ortsteilen Hude und Behrste. Der Abstand zur geplan-ten A 20 beträgt 300 m nach Hude und 600 m nach Behrste. Für den untersuchten Bereich liegt kein Bebauungsplan der Gemeinde vor. Der Bereich von Hude wurde entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Misch- und Dorfgebiet und die nächstgelegene Bebauung in Behrste als Wohngebiet eingestuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an allen Gebäuden eingehalten werden. Es besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.11 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 6 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
5.2.10 Ergebnisse der Berechnung für den Bereich westlich L 114 - Estorf
Die geplante A 20 verläuft zwischen einzelnen Gehöften und Kleinsiedlungen im Bereich der Gemarkung Graepel der Gemeinde Estorf. Der Abstand zur geplanten A 20 beträgt ca. 200 m zu den nächstgelegenen Gebäuden. Für den untersuchten Bereich liegen keine Bebauungs-pläne der Gemeinde vor. Die Gebäude im Außenbereich werden mit der Schutzbedürftigkeit analog einem Dorfgebiet eingestuft.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnung zeigen, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an einem Gebäude im Nachtzeitraum überschritten werden. Für das Gebäude besteht Anspruch auf Lärmvorsorge. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 60 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts.
Im Rahmen einer Variantenuntersuchung – Unterlage 17.1.3 wurden zum Schutz der Bebauung verschiedene Schallschutzmaßnahmen geprüft um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Ergebnisse des Variantenvergleichs zeigen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen als unver-hältnismäßig anzusehen sind. Die detaillierte Variantenprüfung ist in Unterlage 17.1.3 Punkt 3.9 dargestellt. Für das betroffene Gebäude werden passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen. Die anspruchsberechtigten Gebäude sind in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.16 aufgeführt.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.12 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 7 und 8 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 26 von 36
Stand: 20.09.2012
Im Bereich der betroffenen Gebäude verläuft die Landesstraße L 114, die im Rahmen der Bau-maßnahme an die zukünftige Ausfahrt angepasst wird. Der maximale Beurteilungspegel aus der A 20 und L 114 beträgt 63 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts. Die Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für den Summenpegel aus A 20 und L 114 ist nicht überschritten.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 27 von 36
Stand: 20.09.2012
6 Änderungen an bestehenden Straßen
Im Rahmen des Baus der A 20 ist es notwendig, folgende kreuzende Straßen anzupassen:
� B 495 – Anpassung an Autobahnanschlussstelle B 495
� Mehedorfer Straße in Bremervörde
� K 105 in Hönau-Lindorf (Bremervörde)
� Wirtschaftsweg zwischen K 106 und Hönau-Lindorf (Bremervörde)
� Brinker Straße in Nieder Ochtenhausen (Bremervörde)
� Schulweg zwischen Behrste und Hude (Estorf)
� Wirtschaftsweg bei km 610+400
� L 114 – Anpassung an Autobahnanschlussstelle L 114
Nachfolgend werden die Baumaßnahmen schalltechnisch beurteilt.
6.1 Anpassung der B 495 an Autobahnanschlussstelle B 495
Bei km 600+800 wird die Anschlussstelle B 495 der A 20 gebaut. Im Zuge dieser Baumaßnah-me wird die B 495 um ca. 60 m nach Westen verschoben. Die Baumaßnahme stellt einen er-heblichen baulichen Eingriff dar und es ist zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vorliegt.
Die Prüfung auf wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV ergab, dass an 4 Gebäude eine wesentliche Änderung vorliegt, da sich durch das Heranrücken der B 495 die Beurteilungspegel um bis zu 6,4 dB(A) erhöhen. Ein Anspruch auf Lärmvorsorge aus der Baumaßnahme besteht jedoch nicht, da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV aus der B 495 nicht überschritten werden. Der maximale Beurteilungspegel aus der B 495 beträgt 60 dB(A) tags und 53 dB(A) nachts.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.13 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 1 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
Zur Änderung der B 495 wurde auch eine Summenpegelbetrachtung mit der Baumaßnahme A 20 durchgeführt. Die Ergebnisse hierzu sind unter Punkt 5.2.1 dargestellt.
6.2 Mehedorfer Straße in Bremervörde
Im Rahmen des Baus der A 20 wird die Mehedorfer Straße in Bremervörde zukünftig westlich um die Ansiedlung Kiel bei der Höhne geführt. Die Baumaßnahme stellt einen erheblichen bau-lichen Eingriff dar und es ist zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BIm-SchV vorliegt.
Bei der Mehedorfer Straße handelt es sich um eine untergeordnete Verkehrsverbindung zwi-schen Glinde und Kiel bei der Höhne. Die Verkehrsbelastung beträgt weniger als 500 Kfz/24 h. Da die nächstgelegene Bebauung an der Mehedorfer Straße mehr als 75 m bzw. in Kiel bei der
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 28 von 36
Stand: 20.09.2012
Höhne 175 m entfernt ist, ist eine wesentliche Änderung der Schallsituation im Sinne der 16. BImSchV aus der Änderung der Mehedorfer Straße auszuschließen.
6.3 K 105 – Hönau-Lindorf
Bei km 604+800 wird die K 105 in Hönau-Lindorf um ca. 100 m nach Westen verschoben. Die Baumaßnahme stellt einen erheblichen baulichen Eingriff dar und es ist zu prüfen, ob eine we-sentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vorliegt.
Die Prüfung auf wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV ergab, dass am Objekt 103 – Lin-dauer Straße eine wesentliche Änderung vorliegt, da sich durch das Heranrücken der K 105 die Beurteilungspegel um bis zu 9 dB(A) erhöhen. Ein Anspruch auf Lärmvorsorge aus der Bau-maßnahme besteht jedoch nicht, da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV aus der Bau-maßnahme K 105 nicht überschritten werden. Der maximale Beurteilungspegel aus der K 105 beträgt am Objekt 103 tags 55 dB(A) und nachts 44 dB(A).
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.14 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 3 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
Zur Änderung der K 105 in Hönau-Lindorf wurde auch eine Summenpegelbetrachtung mit der Baumaßnahme A 20 durchgeführt. Die Ergebnisse hierzu sind unter Punkt 5.2.4 und 5.2.5 dar-gestellt.
6.4 Wirtschaftsweg zwischen K 106 und Hönau-Lindorf (Bremervörde)
Im Rahmen des Baus der A 20 wird zwischen K 106 und Hönau-Lindorf ein Wirtschaftsweg über die A 20 (km 606+200) geführt. Die Baumaßnahme stellt einen erheblichen baulichen Ein-griff dar. Da die nächstgelegene Bebauung im Wochenendhausgebiet Waldkate mehr als 500 m entfernt ist, ist eine wesentliche Änderung der Schallsituation im Sinne der 16. BImSchV aus der Änderung des Wirtschaftswegs auszuschließen.
6.5 Änderung K 106 (Brinker Straße) in Nieder Ochtenhausen
Im Rahmen des Baus der A 20 wird die K 106 (Brinker Straße) nördlich von Nieder Ochtenhau-sen zukünftig ca. 170 m nach Osten verlegt. Die Baumaßnahme stellt einen erheblichen bauli-chen Eingriff dar und es ist zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vorliegt.
Bei der K 106 (Brinker Straße) handelt es sich um eine untergeordnete Verkehrsverbindung zwischen Nieder Ochtenhausen und Ottendorf. Die Verkehrsbelastung beträgt 200 Kfz/24 h. Da die nächstgelegene Bebauung an der Brinker Straße mehr als 200 m von der Baumaßnahme entfernt ist und sich der Abstand deutlich vergrößert hat, ist eine wesentliche Änderung der Schallsituation im Sinne der 16. BImSchV auszuschließen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 29 von 36
Stand: 20.09.2012
6.6 Schulweg zwischen Behrste und Hude (Estorf)
Im Rahmen des Baus der A 20 wird der Schulweg zwischen den Ortsteilen Behrste und Hude der Gemeinde Estorf über die A 20 (km 609+600) geführt. Die Baumaßnahme stellt einen er-heblichen baulichen Eingriff dar. Da die nächstgelegene Bebauung in Behrste und Hude mehr als 150 m entfernt ist, ist eine wesentliche Änderung der Schallsituation im Sinne der 16. BIm-SchV aus der Änderung des Schulwegs auszuschließen.
6.7 Wirtschaftsweg km 610+400 (Estorf)
Im Rahmen des Baus der A 20 wird zwischen Behrste und Hude ein Wirtschaftsweg über die A 20 (km 610+300) geführt. Die Baumaßnahme stellt einen erheblichen baulichen Eingriff dar. Da die nächstgelegene Bebauung mehr als 200 m entfernt ist, ist eine wesentliche Änderung der Schallsituation im Sinne der 16. BImSchV aus der Änderung des Wirtschaftswegs auszu-schließen.
6.8 Änderung L 114 im Bereich Ausfahrt L 114 der A 20
Im Rahmen des Baus der A 20 wird die L 114 im Bereich von Forst an die Anschlussstelle der A 20 angepasst.
Durch den Bau der Anschlussstelle der A 20 an die L 114 nimmt die Verkehrsbelastung erheb-lich zu. Der DTV steigt von 3 200 Kfz/24 h auf 5 200 Kfz/24 h. Dies führt zu einer Erhöhung der Emissionspegel von 2,4 dB(A) tags und 5,7 dB(A) nachts.
Die Prüfung auf wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV ergab, dass an beiden untersuch-ten Gebäuden im Bereich der Baumaßnahme eine wesentliche Änderung vorliegt. Da die Im-missionsgrenzwerte der 16. BImSchV jedoch eingehalten werden, besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge.
In Unterlage 17.1.2 Punkt 2.16 sind die Ergebnisse der Berechnung und in Unterlage 7.2 Blatt 7 und 8 sind die Berechnungspunkte dargestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 30 von 36
Stand: 20.09.2012
7 Auswirkungen der Baumaßnahmen auf das nachgeordnete Verkehrsnetz
Betrachtet man die Verkehrsuntersuchung zum Bau der A 20, so ist zu erkennen, dass die Ver-kehrsstärken im Umfeld des Planungsabschnitts 6 auf folgenden Straßenabschnitten zuneh-men:
� B 495 zwischen Ausfahrt und B 74 in Glinde
� K 105 zwischen Bremervörde und Hönau-Lindorf
� K 105 im Bereich Hönau-Lindorf
� K 106 zwischen Hönau-Lindorf und Nieder Ochtenhausen
� L 114 - Estorf (Forst) bis Elm
Die Straßenabschnitte der K 105 im Bereich Hönau-Lindorf und L 114 erfahren neben einer Verkehrszunahme auch einen erheblichen baulichen Eingriff. Die Ergebnisse der Prüfung auf wesentliche Änderung gemäß 16. BImSchV sind unter Punkt 6.3 und 6.8 dargestellt.
7.1 Beurteilungskriterien der Änderungen
In den Leitsätzen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes [10] ist ausgeführt, das der Ver-kehrszuwachs zu berücksichtigen ist, wenn die Zunahme mehr als unerheblich ist und ein ein-deutiger Ursachenzusammenhang besteht. Um diesen Leitsatz zu berücksichtigen, muss die Zunahme der Schallbelastung wesentlich sein. Das ist der Fall, wenn die Emissionspegel ge-rundet um 3 dB(A) (2,1 dB(A) ungerundet)zunehmen.
Um die so betroffenen Bereiche zu ermitteln, werden anhand der Verkehrszahlen zum Bezugs-fall 2025 (Prognosenullfall ohne A 20) und der Verkehrszahlen für die Planung (Prognose mit A 20) die Emissionspegel berechnet und verglichen. In den Bereichen mit einer Zunahme der Emissionszunahme von mehr als 2,1 dB(A) werden weitere Untersuchungen angestellt. In den Leitsätzen zum Urteil wird auch ein Hinweis auf die relevanten Pegelhöhen gegeben. Gemäß BVerwG sind bei Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Dorf- und Mischgebiete auch in an-grenzenden Wohngebieten gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. Unabhängig von der Nut-zungsart sind somit nur Gebäude zu erfassen, bei denen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Dorf- und Mischgebiete überschritten werden.
Neben den Auswirkungen der Verkehrszunahme wird in diesem Zusammenhang auch die Thematik der „Gesundheitsgefährdung“ diskutiert. Hierbei gehen die Gerichte [9] davon aus, dass diese bei Beurteilungspegeln von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts eine grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle erreicht ist.
Im Rahmen der Untersuchungen muss darauf geachtet werden, dass die Zunahme nicht nur auf Rundungen bzw. sonstigen Zufälligkeiten beruht. Um dies zu gewährleisten, werden Pegel-zunahmen unter 0,4 dB(A) außer Acht gelassen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 31 von 36
Stand: 20.09.2012
� In der Lärmschutzsystematik werden Beurteilungspegel, welche um 10 dB(A)
geringer sind, als untergeordnet angesehen. Bei Addition eines Pegels zu einem
um 10 dB(A) höheren Pegel liegt die Pegelsumme um 0,4 dB(A) höher als der
höhere Pegelwert.
� Um eine Erhöhung des Emissionspegels um 0,4 dB(A) zu erreichen, müssen die
Verkehrszahlen um 10 % zunehmen. Da Verkehrszahlen häufig auf 100 bzw.
1000 gerundet werden, wird somit sichergestellt, dass die Zunahmen nicht auf
Rundungen zurückzuführen sind.
Für die Grenze der Gesundheitsgefährdung wird die Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts herangezogen. In der Untersuchung wurden alle Gebäude mit Pegeln über 70/60 dB(A) unabhängig von der Gebietsnutzung erfasst. Damit wird der maximale Umgriff potenzieller Ge-sundheitsgefährdung entsprechend der aktuellen Rechtsprechung erfasst.
7.1.1 Bereich B 495 südlich Ausfahrt B 495 und B 74 in Glinde
Im Bereich der B 495 zwischen der geplanten Ausfahrt und der B 71/B 74 in Glinde nehmen die Verkehrsstärken zu. Auf der B 495 bis zur B 71/B 74 ergeben sich Verkehrsbelastungen von 12 300 Kfz/24h (DTV 2025). Im Bezugsfall ohne A 20 liegt die Verkehrsbelastung bei 8 000 Kfz/24h (DTV 2025). Die Emissionspegel für beide Straßenabschnitte sind in Unterlage 17.1.2 Punkt 1.3 dargestellt.
Die Emissionsberechnung für die B 495 ergibt, dass die Emissionspegel bis zur B 71/B 74 um 2,1 dB(A) tags und 2,7 dB(A) nachts zunehmen. Es liegt somit eine erhebliche Zunahme der Emissionspegel nach Fertigstellung der A 20 vor. An 2 Gebäuden betragen die Beurteilungspe-gel mehr als 70 dB(A) tags und an 3 Gebäuden mehr als 60 dB(A) nachts. An einem Gebäude wird der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete überschritten
Für die drei Gebäude mit Beurteilungspegeln von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts wurde untersucht, welche Schallschutzmaßnahmen notwendig sind, um die Zumutbarkeits-schwelle [9] von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts einzuhalten. Für das Gebäude mit Über-schreitung der Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete wurden keine aktiven Schallschutzmaß-nahmen ausgewiesen, da die Kosten zur Einhaltung des Immissionsgrenzwertes mehr als 50 Tsd. € je Haus betragen.
Die Anordnung eines Schallschutzwalles ist aus Platzgründen nicht möglich, da der Abstand zum Straßenrand zwischen 5 und 10 m beträgt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 32 von 36
Stand: 20.09.2012
Zur Unterschreitung der Schwelle sind folgende Schallschutzmaßnahmen notwendig.
Tabelle 9: Aktive Schallschutzmaßnahmen Bereich B 495 – Schwelle 70/60 dB(A)
Der Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags (Splittmastix-Asphalt mit DStrO = - 2 dB(A)) wurde nicht näher untersucht, da insgesamt nur 3 Gebäude betroffen sind, die Einbaulänge ca. 500 m beträgt mit kapitalisierten Baukosten von mehr als 1 Mio. € und die Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle mehr als 2 dB(A) beträgt, so dass zusätzlich ergänzende Schallschutz-wände notwendig werden.
In der nachfolgenden Tabelle ist ein weiteres Gebäude aufgeführt, bei dem der Beurteilungspe-gel über dem Immissionsgrenzwert für Mischgebiete liegt.
ID Gebäude
Maximaler Beurteilungspegel ohne Schallschutz in dB(A)
Tag Nacht
302 Am Kornbeck 1a - Glinde 64 57
Tabelle 10: Beurteilungspegel Bereich B 495 größer Immissionsgrenzwert Mischgebiet
Die gesamte Ergebnistabelle mit den Immissionsorten 6 und 301 bis 303 ist in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.18 aufgeführt.
7.1.2 K 105 zwischen Bremervörde und Hönau-Lindorf
Die Verkehrsstärken im Bereich der K 105 zwischen Bremervörde und Hönau-Lindorf nehmen zu. Es ergeben sich auf der K 105 Verkehrsbelastungen von 6 000 Kfz/24h (DTV 2025). Im Be-zugsfall ohne Baumaßnahme A 20 liegt die Verkehrsbelastung bei 5 600 Kfz/24h (DTV 2025). Die Emissionspegel für beide Straßenabschnitte sind in Unterlage 17.1.2 Punkt 1.3 dargestellt.
Die Emissionsberechnung für die K 105 ergibt, dass die Emissionspegel um 0,3 dB(A) tags und nachts zunehmen. Es lieg somit keine erhebliche Zunahme der Emissionspegel nach Fertigstel-lung der A 20 vor. An keinem Gebäude wird die Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts überschritten.
7.1.3 K 106 zwischen Hönau-Lindorf und Nieder Ochtenhausen
Die Verkehrsstärken im Bereich der K 106 zwischen Hönau-Lindorf und Nieder Ochtenhausen nehmen zu. Es ergeben sich auf der K 106 Verkehrsbelastungen von 2 800 Kfz/24h (DTV 2025). Im Bezugsfall ohne Baumaßnahme A 20 liegt die Verkehrsbelastung bei 2 700 Kfz/24h
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 33 von 36
Stand: 20.09.2012
(DTV 2025). Die Emissionspegel für beide Straßenabschnitte sind in Unterlage 17.1.2 Punkt 1.3 dargestellt.
Die Emissionsberechnung für die K 106 ergibt, dass die Emissionspegel um 0,1 dB(A) tags und nachts zunehmen. Es lieg somit keine erhebliche Zunahme der Emissionspegel nach Fertigstel-lung der A 20 vor. An keinem Gebäude wird die Schwelle von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts überschritten.
7.1.4 Bereich L 114 südlich des Umbaubereiches bis Elm
Im Bereich der L 114 südlich des Umbaubereiches im Zuge der Ausfahrt zur A 20 nehmen die Verkehrsstärken auf der L 114 deutlich zu. Auf der L 114 bis zur B 74 ergeben sich Verkehrs-belastungen von 5 400 Kfz/24h (DTV 2025). Im Bezugsfall ohne Baumaßnahme A 20 liegt die Verkehrsbelastung bei 3 200 Kfz/24h (DTV 2025). Die Emissionspegel für beide Straßenab-schnitte sind in Unterlage 17.1.2 Punkt 1.2.3 dargestellt.
Die Emissionsberechnung für die L 114 ergibt, dass die Emissionspegel bis zur B 74 um 2,4 dB(A) tags und 5,7 dB(A) nachts zunehmen. Es liegt somit eine erhebliche Zunahme der Emis-sionspegel nach Fertigstellung der A 20 vor. An einem Gebäude beträgt der Beurteilungspegel mehr als 60 dB(A) nachts. An insgesamt 9 weiteren Gebäuden werden die Immissionsgrenz-werte für Mischgebiete überschritten.
Für das Gebäude mit Beurteilungspegeln von mehr 60 dB(A) nachts wurde untersucht, welche Schallschutzmaßnahmen notwendig sind, um die Schwelle [9] von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts einzuhalten. Für das Gebäude mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Misch-gebiete wurden keine aktiven Schallschutzmaßnahmen ausgewiesen, da die Kosten zur Einhal-tung des Immissionsgrenzwertes mehr als 50 Tsd. € je Gebäude betragen würden.
Die Anordnung eines Schallschutzwalles ist aus Platzgründen nicht möglich, da der Abstand zum Straßenrand zwischen 5 und 10 m beträgt.
Zur Unterschreitung der Schwelle 70/60 dB(A) sind folgende Schallschutzmaßnahmen notwen-dig.
ID Gebäude
Maximaler Beurtei-lungspegel ohne
Schallschutz in dB(A)
Maximaler Beurtei-lungspegel mit Schall-
schutz in dB(A
Höhe Schallschutz
in m
Länge Schallschutz
in m
Kosten Schallschutz
in € Tag Nacht Tag Nacht
251 Forst 7 – Estorf 67 61 64 58 3 50 82 500
Tabelle 11: Aktive Schallschutzmaßnahmen Bereich L114 – Schwelle 70/60 dB(A)
Der Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags (Splittmastix-Asphalt mit DStrO = - 2 dB(A)) wurde nicht näher untersucht, da insgesamt nur ein Gebäude betroffen ist, die Einbaulänge ca. 500 m beträgt und deren kapitalisierte Baukosten mehr als 1 Mio. € betragen.
In der nachfolgenden Tabelle sind alle Gebäude mit deren maximalen Beurteilungspegel über dem Immissionsgrenzwert für Mischgebiete angegeben.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 34 von 36
Stand: 20.09.2012
ID Gebäude
Maximaler Beurteilungspegel ohne Schallschutz in dB(A)
Tag Nacht
250 Forst 12 – Estorf 64 58
251 Forst 18 – Estorf 64 58
253 Forst 20 – Estorf 65 58
254 Forst 20 Ngb – Estorf 64 57
256 Himmelpfortener Str. 27 –
Bremervörde 66 59
257 Himmelpfortener Str. 21 –
Bremervörde 67 60
259 Himmelpfortener Str. 15 –
Bremervörde 64 58
262 Elmer Landstr. 85 - Bre-
mervörde 63 57
263 Elmer Landstr. 83 - Bre-
mervörde 66 60
Tabelle 12: Beurteilungspegel Bereich L 114 größer Immissionsgrenzwert Mischgebiet
Die gesamte Ergebnistabelle mit den Immissionsorten 231 bis 265 ist in Unterlage 17.1.2 – Punkt 2.19 aufgeführt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 35 von 36
Stand: 20.09.2012
8 Passiver Schallschutz
Trotz der ausgewiesen aktiven Schallschutzmaßnahmen an der A 20 können die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht an allen Gebäuden eingehalten werden. Insgesamt besteht für 16 Wohngebäude Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach.
Für diese Gebäude besteht grundsätzlich Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. Der Umfang der notwendigen Maßnahmen ist in der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen-verordnung (24. BImSchV) [3] geregelt. Für die Festlegung der passiven Schallschutzmaßnah-men im Detail sind im Anschluss an das Planfeststellungsverfahren Objektaufnahmen durchzu-führen.
An folgenden Gebäuden besteht Anspruch auf zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach aus dem Bau der A 20.
Gebäude mit Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde
nach Objekt Bezeichnung
Glinde
5 Glindmoorstr. 22
Bremervörde – Kiel bei der Höhne
21 Mehedorfer Str. 97
Bremervörde – Hönau-Lindorf
50 An der Höhne 20
65 Lindauer Str. 8
66 Lindauer Str. 10
67 Lindauer Str. 12
68 Lindauer Str. 14
69 Lindauer Str. 16
70 Lindauer Str. 18
71 Lindauer Str. 18a
72 Lindauer Str. 20
73 Lindauer Str. 22
74 Lindauer Str. 1
100 Lindauer Str. 30
Bremervörde – Nieder Ochtenhausen
200 Brinker Str. 37
Estorf - Graepel
232 Forst 8 Tabelle 13: Gebäude mit Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach aus
dem Bau der A 20
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.1, Erläuterungsbericht Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 36 von 36
Stand: 20.09.2012
9 Zusammenfassung
Der Neubau der A 20 im Abschnitt 6 zwischen der B 495 (AS B495) und der L 114 (AS Elm), sowie die Baumaßnahmen an den querenden Straßen und der Ausbau der L 114 zwischen der AS Elm und der B 74 wurden schalltechnisch untersucht und nach der Verkehrslärmschutzver-ordnung – 16. BImSchV – beurteilt.
Für die Fahrbahnen der A 20 wird ein lärmmindernder Belag (DStrO = -2 dB) vorgesehen. Um Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu verhindern, wurden aktive Schallschutzmaßnahmen geplant
Im Rahmen eines Variantenvergleichs (Unterlage 17.1.3) wurden Schallschutzwälle für Glinde, Kiel bei der Höhne und Nieder Ochtenhausen mit einer Gesamtlänge von 1690 m mit einer Hö-he von 2,0 m bis 6,0 m über Fahrbahnoberkante und Schallschutzwände für Hönau-Lindorf mit einer Gesamtlänge von 720 m mit einer Höhe von 3,0 bis 4,0 m konzipiert. Weitergehende Maßnahmen werden als unverhältnismäßig angesehen.
Unter Berücksichtigung der Schallschutzmaßnahmen besteht an 16 Wohngebäuden aus dem Bau der A 20 ein Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach.
Aufgestellt:
Hamburg, den 20.09.2012
Obermeyer Planen + Beraten GmbH
gez. i.V. Dr. rer. nat. W. Herrmann gez. i.V. Dipl.-Ing. (FH) M. Schweiger
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 1 von 88
2.3 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR BEREICH AS B 495 – GLINDE............................................................................ 10
2.4 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR KIEL BEI DER HÖHNE ....................................................................................... 13
2.5 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR AUßENBEREICH BEI KM 604+500 DER STADT BREMERVÖRDE ........................ 16
2.6 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR HÖNAU-LINDORF SÜDLICH DER A 20 .............................................................. 17
2.7 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR HÖNAU-LINDORF NÖRDLICH DER A 20 ........................................................... 26
2.8 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR BEREICH WOCHENENDHAUSGEBIET WALDKATE ............................................ 37
2.9 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR NIEDER OCHTENHAUSEN ................................................................................ 40
2.10 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR BEREICH BRINKER STRAßE NÖRDLICH DER A 20 ............................................. 51
2.11 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR BEREICH BEHRSTE UND HUDE ........................................................................ 53
2.12 BERECHNUNGSERGEBNISSE FÜR BEREICH ESTORF WESTLICH DER L 114............................................................ 58
2.13 PRÜFUNG AUF WESENTLICHE ÄNDERUNG – B 495 - GLINDE .............................................................................. 62
2.14 PRÜFUNG AUF WESENTLICHE ÄNDERUNG – K 105 IN HÖNAU-LINDORF ............................................................ 65
2.15 PRÜFUNG AUF WESENTLICHE ÄNDERUNG – L 114 ............................................................................................. 72
2.16 ANSPRUCH AUF PASSIVEN SCHALLSCHUTZ AUS DER BAUMAßNAHME A 20 ...................................................... 74
2.17 SUMMENPGEL AUS A 20 UND B 495 IM BEREICH AS B 495 ................................................................................ 79
2.18 VERKEHRSZUNAHME IM NACHGEORDNETEN STRAßENNETZ – B 495 ZUR B 71/B 74 ......................................... 80
2.19 VERKEHRSZUNAHME IM NACHGEORDNETEN STRAßENNETZ – L 114 ZUR B 74 .................................................. 82
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2 von 88
Stand: 20.09.2012
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Emissionspegel der A20 ................................................................................................. 3
Tabelle 2: Emissionspegel der B 495 .............................................................................................. 5
Tabelle 3: Emissionspegel der K 105 .............................................................................................. 5
Tabelle 4: Emissionspegel der L 114 .............................................................................................. 6
Tabelle 5: Emissionspegel der K 105 im nachgeordneten Verkehrsnetz ......................................... 6
Tabelle 6: Emissionspegel der K 106 im nachgeordneten Verkehrsnetz ......................................... 7
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Streckennummern für Emissionspegel der A 20 ......................................................... 4
Abkürzungen der Nutzungen
W: Wohngebiet
M: Misch- und Dorfgebiet
G: Gewerbegebiet
AM: Wohngebäude im Außenbereich
KG: Kleingartengebiet
SW: Sondergebiet Wochenendhaus
AWB: Außenwohnbereich (Terrasse, Balkon oder Freisitz)
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 3 von 88
Stand: 20.09.2012
1 Berechnung der Emissionspegel
1.1 Emissionen A 20
Nachfolgend sind die Emissionspegel Lm,E mit Zuschlägen für Fahrbahnart für die A 20 und deren
Ein- und Ausfahrten im Abschnitt 6 angegeben:
Die Zuordnung der Emissionen zu den einzelnen Straßenabschnitten ist in der Abbildung in An-schluss an die Emissionstabellen dargestellt.
Nr. Abschnitt Ausgangsdaten zul. Geschw. Zuschl. Lm,E
DTV M [Kfz/h] p [% Lkw] Pkw Lkw Dstro Tag Nacht
[Kfz/24h] Tag Nacht Tag Nacht [km/h] [km/h] [dB] [dB(A)] [dB(A)]
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 4 von 88
Stand: 20.09.2012
Abbildung 1: Streckennummern für Emissionspegel der A 20
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 5 von 88
Stand: 20.09.2012
1.2 Emissionen für Bereiche mit erheblichen baulichen Eingriff
Die Emissionspegel für den Bezugsfall 2025 ohne Baumaßnahme A 20 und für die Prognose 2025
mit Baumaßnahme A 20 ergebenden Emissionspegel für die geänderten Straßen sind in Unterlage
17.1.2 – Berechnungsunterlagen Punkt 1.2 angegeben
Nachfolgend sind die Emissionspegel mit Zuschlägen für Fahrbahnart für die Bereiche mit erhebli-chen baulichen Eingriffen in das bestehende Straßennetz.
1.2.1 Umbau der B 495 im Bereich der Anschlussstelle
Nachfolgend sind die Emissionspegel Lm,E für den Bezugsfall 2025 ohne Baumaßnahme A 20 und für
die Prognose 2025 mit Baumaßnahme A 20 angegeben.
Nr. Abschnitt Ausgangsdaten zul. Geschw. Zuschl. Lm,E
DTV M [Kfz/h] p [% Lkw] Pkw Lkw Dstro Tag Nacht
[Kfz/24h] Tag Nacht Tag Nacht [km/h] [km/h] [dB] [dB(A)] [dB(A)]
Bezugsfall ohne Baumaßnahme
B 495 ohne Baumaßnahme 8000 480.0 88.0 6.7 6.7 100 80 0 65.9 58.6
Prognose 2025 mit Baumaßnahme
B 495 mit Baumaßnahme
nach Norden 6900 414.0 81.0 7.3 7.3 100 80 0 65.4 58.4
B 495 mit Baumaßnahme
nach Süden 12300 738.0 157.0 7.5 7.5 100 80 0 68.0 61.3
Tabelle 2: Emissionspegel der B 495
1.2.2 Verlegung der K 105 in Hönau-Lindorf
Nachfolgend sind die Emissionspegel Lm,E für den Bezugsfall 2025 ohne Baumaßnahme A 20 und für
die Prognose 2025 mit Baumaßnahme A 20 angegeben.
Nr. Abschnitt Ausgangsdaten zul. Geschw. Zuschl. Lm,E
DTV M [Kfz/h] p [% Lkw] Pkw Lkw Dstro Tag Nacht
[Kfz/24h] Tag Nacht Tag Nacht [km/h] [km/h] [dB] [dB(A)] [dB(A)]
Bezugsfall ohne Baumaßnahme/Prognose mit Baumaßnahme
K 105 – Bereich Hönau-Lindorf 3300 198.0 26.4 5.4 2.7 50 50 0 56.8 46.8
Bezugsfall ohne Baumaßnahme/Prognose mit Baumaßnahme
K 105 – Bereich Hönau-Lindorf 3400 204.0 27.2 5.4 2.7 50 50 0 57.2 47.1
Tabelle 3: Emissionspegel der K 105
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 6 von 88
Stand: 20.09.2012
1.2.3 Umbau der L 114 im Bereich der Anschlussstelle
Nachfolgend sind die Emissionspegel Lm,E für den Bezugsfall 2025 ohne Baumaßnahme A 20 und für
die Prognose 2025 mit Baumaßnahme A 20 angegeben.
Nr. Abschnitt Ausgangsdaten zul. Geschw. Zuschl. Lm,E
DTV M [Kfz/h] p [% Lkw] Pkw Lkw Dstro Tag Nacht
[Kfz/24h] Tag Nacht Tag Nacht [km/h] [km/h] [dB] [dB(A)] [dB(A)]
Bezugsfall ohne Baumaßnahme
L 114 außerhalb Elm 3200 192.0 25.6 5.2 2.6 80 80 0 60.1 50.3
Prognose 2025 mit Baumaßnahme
L 114 nördlich AS Elm 4200 252.0 56.0 6.3 3.1 80 80 0 61.7 53.9
L114 südlich AS Elm 5400 324.0 72.0 5.5 5.5 80 80 0 62.5 56.0
Tabelle 4: Emissionspegel der L 114
1.3 Emissionspegel im nachgeordneten Verkehrsnetz
Nach Fertigstellung der A 20 ergeben sich Änderungen im nachgeordneten Straßennetz. An folgen-
den Straßen im Bereich des Planungsabschnittes 6 ergeben sich Erhöhungen der Verkehrsstärken:
� B 495 zwischen AS B 495 und Glinde
� K105 zwischen Bremervörde und Hönau-Lindorf
� K 106 zwischen Hönau-Lindorf und Nieder Ochterhausen
Nachfolgend ist der Emissionspegel für die K 105 und K 106 zum Bezugsfall ohne Baumaßnahme
und zur Prognose 2025 mit Baumaßnahme angegeben. Die Emissionspegel der B 495 sind in Tabelle
2 angegeben.
Nr. Abschnitt Ausgangsdaten zul. Geschw. Lm,E
DTV M [Kfz/h] p [% Lkw] Pkw Lkw Tag Nacht
[Kfz/24h] Tag Nacht Tag Nacht [km/h] [km/h] [dB(A)] [dB(A)]
K 105 zw. Bremervörde und Hönau-Lindorf im
Bezugsfall
5600 336.0 44.8 4.5 2.3 50 50 59.0 49.0
K 105 zw. Bremervörde und Hönau-Lindorf im
Prognosefall
6000 360.0 48.0 4.6 2.3 50 50 59.3 49.3
Tabelle 5: Emissionspegel der K 105 im nachgeordneten Verkehrsnetz
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 7 von 88
Stand: 20.09.2012
Nr. Abschnitt Ausgangsdaten zul. Geschw. Lm,E
DTV M [Kfz/h] p [% Lkw] Pkw Lkw Tag Nacht
[Kfz/24h] Tag Nacht Tag Nacht [km/h] [km/h] [dB(A)] [dB(A)]
K 106 zw. Hönau-Lindorf und Nieder Ochtenhau-
sen im Bezugsfall
2700 162.0 21.6 5.0 2.5 50 50 56.0 46.0
K 106 zw. Hönau-Lindorf und Nieder Ochtenhau-
sen im Prognosefall
2800 168.0 22.4 4.8 2.4 50 50 56.1 46.1
Tabelle 6: Emissionspegel der K 106 im nachgeordneten Verkehrsnetz
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 8 von 88
Stand: 20.09.2012
2 Zusammenstellung der Beurteilungspegel
2.1 Tabellenaufbau - Ergebnistabellen für Neubau A 20 – Abschnitt 6 und passiver Schallschutz
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
a b c d e f g h I j k l m n o p q r s t u v w x y
a Objekt-Nr. b Adresse c Himmelsrichtung Fassade d Geschoss e Station – Bau-km : Angabe des nächstgelegenen Bau-km der A 20 vom Immissionsort f Abstand in m : Angabe des Abstandes zum nächstgelegenen Fahrstreifen der A 20 vom Immissionsort g ∆ h in m: Höhendifferenz Immissionsort – nächstgelegender Fahrstreifen A 20 (ohne Angabe wenn Ausfahrten die nächstgelegenen Quellen sind) h Nutzung i Immissionsgrenzwert tags j Immissionsgrenzwert nachts k Beurteilungspegel nicht gerundet tags ohne Schallschutz l Beurteilungspegel nicht gerundet nachts ohne Schallschutz
m Beurteilungspegel ohne Schallschutz tags n Beurteilungspegel ohne Schallschutz nachts o Anspruch auf Lärmvorsorge tags – Immissionsgrenzwert Tag überschritten p Anspruch auf Lärmvorsorge nachts – Immissionsgrenzwert Nacht überschritten q Beurteilungspegel nicht gerundet tags mit Schallschutz r Beurteilungspegel nicht gerundet nachts mit Schallschutz s Minderung Beurteilungspegel durch Schallschutz t verbleibene Überschreitung Immissionsgrenzwert tags u verbleibende Überschreitung Immissionsgrenzwert nachts v Beurteilungspegel tags mit Schallschutz w Beurteilungspegel nachts mit Schallschutz x Anspruch auf passiven Schallschutz tags dem Grunde nach y Anspruch auf passiven Schallschutz nachts dem Grunde nach
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 9 von 88
Stand: 20.09.2012
2.2 Tabellenaufbau - Ergebnistabellen für Prüfung auf wesentliche Änderung bestehender Straßen
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf Objekt Adresse Richtung Geschoss
Nutzung
tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
a b c d e f g h I j k l m n o p q
a Objekt-Nr. b Adresse c Himmelsrichtung Fassade d Geschoss e Nutzung f Immissionsgrenzwert tags g Immissionsgrenzwert nachts h Beurteilungspegel nicht gerundet ohne Baumaßnahme tags i Beurteilungspegel nicht gerundet ohne Baumaßnahme nachts j Beurteilungspegel nicht gerundet mit Baumaßnahme tags ohne Schallschutz k Beurteilungspegel nicht gerundet mit Baumaßnahme nachts ohne Schallschutz l Beurteilungspegel mit Baumaßnahme tags
m Beurteilungspegel mit Baumaßnahme nachts n Pegeldifferenz - Kriterium der wesentlichen Änderung gemäß 16. BImSchV - tags o Pegeldifferenz - Kriterium der wesentlichen Änderung gemäß 16. BImSchV– nachts p Anspruch auf Lärmvorsorge tags – Kriterium der wesentlichen Änderung erfüllt – Immissionsgrenzwert Tag überschritten q Anspruch auf Lärmvorsorge nachts – Kriterium der wesentlichen Änderung erfüllt – Immissionsgrenzwert Nacht überschritten
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 10 von 88
Stand: 20.09.2012
2.3 Berechnungsergebnisse für Bereich AS B 495 – Glinde
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
3 Glinder Str. 7 Rgb. - Ebersdorf SO EG 600.750 235.2 1.4 AM 64 54 54.4 49.6 55 50 nein nein 54.3 49.5 -0.1 - - 55 50 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 11 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
6 Ebersdorger Str. 8 - Glinde S EG 600.850 612.2 4.0 M 64 54 42.9 38.1 43 39 nein nein 42.9 38.1 0.0 - - 43 39 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 12 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 13 von 88
Stand: 20.09.2012
2.4 Berechnungsergebnisse für Kiel bei der Höhne
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 14 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
27 Am Kiel 6 - Mehedorf NW EG 603.372 289.9 2.4 M 64 54 55.4 50.5 56 51 nein nein 54.7 49.7 -0.7 - - 55 50 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 15 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 16 von 88
Stand: 20.09.2012
2.5 Berechnungsergebnisse für Außenbereich bei km 604+500 der Stadt Bremervörde
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
50 An der Höhne 20 NO EG 604.480 102.3 4.1 AM 64 54 63.1 58.2 64 59 nein ja 63.1 58.2 0.0 - 4.2 64 59 nein ja
NO 1.OG 604.480 102.3 6.9 AM 64 54 63.5 58.6 64 59 nein ja 63.5 58.6 0.0 - 4.6 64 59 nein ja
50 An der Höhne 20 NW EG 604.471 102.9 4.0 AM 64 54 62.4 57.5 63 58 nein ja 62.4 57.5 0.0 - 3.5 63 58 nein ja
NW 1.OG 604.471 102.9 6.8 AM 64 54 62.8 57.9 63 58 nein ja 62.8 57.9 0.0 - 3.9 63 58 nein ja
50 An der Höhne 20 SW EG 604.474 112.7 4.0 AM 64 54 54.2 49.3 55 50 nein nein 54.2 49.3 0.0 - - 55 50 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 17 von 88
Stand: 20.09.2012
2.6 Berechnungsergebnisse für Hönau-Lindorf südlich der A 20
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 18 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 19 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 20 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 21 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
63 Lindauer Str. 4 O EG 604.920 362.3 4.9 M 64 54 52.2 47.3 53 48 nein nein 51.0 46.0 -1.3 - - 51 46 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 22 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
66 Lindauer Str. 10 O EG 604.923 280.9 3.9 W 59 49 53.7 48.8 54 49 nein nein 52.3 47.4 -1.4 - - 53 48 nein nein
O 1.OG 604.923 280.9 6.7 W 59 49 54.4 49.5 55 50 nein ja 52.8 47.9 -1.6 - - 53 48 nein nein
67 Lindauer Str. 12 S EG 604.911 271.0 3.9 W 59 49 38.0 33.1 38 34 nein nein 37.8 32.9 -0.2 - - 38 33 nein nein
69 Lindauer Str. 16 W EG 604.908 229.2 3.7 W 59 49 54.9 50.0 55 50 nein ja 52.5 47.6 -2.4 - - 53 48 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 23 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
W 1.OG 604.908 229.2 6.5 W 59 49 55.4 50.5 56 51 nein ja 53.1 48.2 -2.4 - - 54 49 nein nein
69 Lindauer Str. 16 N EG 604.914 225.4 3.7 W 59 49 57.1 52.1 58 53 nein ja 55.5 50.6 -1.5 - 1.6 56 51 nein ja
N 1.OG 604.914 225.4 6.5 W 59 49 58.1 53.2 59 54 nein ja 56.1 51.2 -2.1 - 2.2 57 52 nein ja
69 Lindauer Str. 16 O EG 604.920 229.7 3.7 W 59 49 54.9 50.0 55 50 nein ja 53.1 48.2 -1.8 - - 54 49 nein nein
O 1.OG 604.920 229.7 6.5 W 59 49 55.5 50.6 56 51 nein ja 53.7 48.8 -1.8 - - 54 49 nein nein
69 Lindauer Str. 16 S EG 604.918 233.6 3.7 W 59 49 38.8 33.9 39 34 nein nein 38.7 33.8 -0.2 - - 39 34 nein nein
71 Lindauer Str. 18a W EG 604.913 156.7 3.3 W 59 49 56.9 51.9 57 52 nein ja 53.6 48.7 -3.3 - - 54 49 nein nein
W 1.OG 604.913 156.7 6.1 W 59 49 57.6 52.7 58 53 nein ja 54.4 49.5 -3.2 - 0.5 55 50 nein ja
71 Lindauer Str. 18a N EG 604.916 154.6 3.3 W 59 49 59.7 54.8 60 55 ja ja 56.6 51.7 -3.0 - 2.7 57 52 nein ja
N 1.OG 604.916 154.6 6.1 W 59 49 60.5 55.6 61 56 ja ja 57.5 52.6 -3.0 - 3.6 58 53 nein ja
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 24 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
71 Lindauer Str. 18a O EG 604.920 156.2 3.3 W 59 49 56.3 51.4 57 52 nein ja 53.9 49.0 -2.4 - - 54 49 nein nein
O 1.OG 604.920 156.2 6.1 W 59 49 57.7 52.7 58 53 nein ja 55.3 50.4 -2.4 - 1.4 56 51 nein ja
74 Lindauer Str. 1 S EG 604.868 80.0 2.3 M 64 54 44.4 39.5 45 40 nein nein 44.2 39.3 -0.2 - - 45 40 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 25 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 26 von 88
Stand: 20.09.2012
2.7 Berechnungsergebnisse für Hönau-Lindorf nördlich der A 20
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
100 Lindauer Str. 30 SO 1.OG 604.944 68.3 4.5 M 64 54 66.6 61.7 67 62 ja ja 61.8 56.9 -4.8 - 2.9 62 57 nein ja
SO EG 604.930 67.5 1.6 M 64 54 66.0 61.1 66 62 ja ja 60.4 55.5 -5.6 - 1.5 61 56 nein ja
SO 1.OG 604.930 67.5 4.4 M 64 54 66.6 61.7 67 62 ja ja 61.8 56.9 -4.8 - 2.9 62 57 nein ja
100 Lindauer Str. 30 SW EG 604.922 72.5 1.6 M 64 54 62.6 57.7 63 58 nein ja 57.9 53.0 -4.7 - - 58 53 nein nein
SW 1.OG 604.922 72.5 4.4 M 64 54 63.4 58.4 64 59 nein ja 59.4 54.4 -4.0 - 0.4 60 55 nein ja
102 Lindauer Str. 38 SO 1.OG 605.004 183.4 4.3 M 64 54 60.3 55.4 61 56 nein ja 58.1 53.2 -2.1 - - 59 54 nein nein
SO EG 604.990 179.9 1.5 M 64 54 59.6 54.7 60 55 nein ja 57.3 52.3 -2.3 - - 58 53 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 27 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
SO 1.OG 604.990 179.9 4.3 M 64 54 60.3 55.4 61 56 nein ja 58.1 53.1 -2.2 - - 59 54 nein nein
105 Lindauer Str. 44a O EG 604.950 305.8 2.6 M 64 54 54.8 49.9 55 50 nein nein 53.6 48.7 -1.2 - - 54 49 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 28 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 29 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
110 Im Brunnen 1a N EG 604.819 565.1 1.9 W 59 49 39.8 34.8 40 35 nein nein 39.7 34.8 0.0 - - 40 35 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 30 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
114 Im Brunnen 13 N EG 604.630 552.3 0.8 W 59 49 39.5 34.6 40 35 nein nein 39.5 34.6 0.0 - - 40 35 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 31 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 32 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
120 Im Brunnen 8 S EG 604.756 590.0 2.2 W 59 49 52.8 47.9 53 48 nein nein 52.4 47.5 -0.4 - - 53 48 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 33 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
123 Im Brunnen 2 W EG 604.846 604.5 1.9 W 59 49 49.4 44.5 50 45 nein nein 49.3 44.4 -0.1 - - 50 45 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 34 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 35 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
129 Im Lintel 40 SO EG 606.180 792.8 -1.0 W 59 49 50.4 45.4 51 46 nein nein 50.3 45.4 -0.1 - - 51 46 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 36 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 37 von 88
Stand: 20.09.2012
2.8 Berechnungsergebnisse für Bereich Wochenendhausgebiet Waldkate
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 38 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 39 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 40 von 88
Stand: 20.09.2012
2.9 Berechnungsergebnisse für Nieder Ochtenhausen
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
166 Brinker Str. 15 SO EG 607.809 485.7 2.9 W 59 49 43.7 38.8 44 39 nein nein 43.7 38.8 0.0 - - 44 39 nein nein
168 Brinker Str. 19 SW EG 607.792 373.4 2.9 W 59 49 54.2 49.3 55 50 nein ja 50.5 45.6 -3.7 - - 51 46 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 41 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
171 Brinker Str. 25 NO EG 607.830 262.6 2.9 W 59 49 54.7 49.8 55 50 nein ja 50.0 45.1 -4.7 - - 50 46 nein nein
NO 1.OG 607.830 262.6 5.7 W 59 49 55.0 50.1 55 51 nein ja 50.7 45.7 -4.4 - - 51 46 nein nein
171 Brinker Str. 25 SO EG 607.824 272.0 2.9 W 59 49 43.6 38.7 44 39 nein nein 43.5 38.6 -0.1 - - 44 39 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 42 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
174 Brinker Str. 28 NO EG 607.870 325.3 4.0 W 59 49 53.2 48.3 54 49 nein nein 49.4 44.5 -3.8 - - 50 45 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 43 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
NO 1.OG 607.870 325.3 6.8 W 59 49 54.1 49.2 55 50 nein ja 50.0 45.1 -4.1 - - 50 46 nein nein
174 Brinker Str. 28 NW EG 607.864 321.8 4.0 W 59 49 55.2 50.3 56 51 nein ja 51.8 46.9 -3.3 - - 52 47 nein nein
177 Brinker Str. 22 NW EG 607.861 399.0 3.9 W 59 49 54.5 49.6 55 50 nein ja 51.5 46.6 -3.0 - - 52 47 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 44 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
180 Brinker Str. 16 SO EG 607.887 539.9 3.1 W 59 49 39.1 34.2 40 35 nein nein 39.0 34.1 -0.1 - - 39 35 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 45 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 46 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 47 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 48 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
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Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 49 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
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Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 50 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 51 von 88
Stand: 20.09.2012
2.10 Berechnungsergebnisse für Bereich Brinker Straße nördlich der A 20
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
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Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
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Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 52 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 53 von 88
Stand: 20.09.2012
2.11 Berechnungsergebnisse für Bereich Behrste und Hude
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 54 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 55 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 56 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 57 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 58 von 88
Stand: 20.09.2012
2.12 Berechnungsergebnisse für Bereich Estorf westlich der L 114
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 59 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 60 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 61 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 62 von 88
Stand: 20.09.2012
2.13 Prüfung auf wesentliche Änderung – B 495 - Glinde
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
3 Glinder Str. 7 Rgb. - Ebersdorf SO EG AM 64 54 62.4 55.0 61.9 54.8 62 55 -0.5 -0.2 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 63 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
SO 1.OG AM 64 54 63.2 55.9 62.8 55.7 63 56 -0.4 -0.2 nein nein
3 Glinder Str. 7 Rgb. - Ebersdorf NO EG AM 64 54 47.2 39.8 45.4 38.5 46 39 -1.8 -1.3 nein nein
NO 1.OG AM 64 54 49.2 41.8 48.0 41.0 48 41 -1.2 -0.8 nein nein
4 Ebersdorfer Str. 10 - Glinde O EG AM 64 54 51.2 43.8 48.6 41.9 49 42 -2.6 -1.9 nein nein
O 1.OG AM 64 54 52.0 44.6 49.4 42.6 50 43 -2.6 -2.0 nein nein
4 Ebersdorfer Str. 10 - Glinde S EG AM 64 54 61.1 53.7 57.8 50.8 58 51 -3.3 -2.9 nein nein
S 1.OG AM 64 54 62.4 55.0 58.6 51.6 59 52 -3.8 -3.4 nein nein
4 Ebersdorfer Str. 10 - Glinde W EG AM 64 54 62.2 54.8 59.5 52.4 60 53 -2.7 -2.4 nein nein
W 1.OG AM 64 54 63.5 56.1 60.3 53.2 61 54 -3.2 -2.9 nein nein
4 Ebersdorfer Str. 10 - Glinde N EG AM 64 54 56.1 48.8 54.7 47.6 55 48 -1.4 -1.2 nein nein
N 1.OG AM 64 54 57.0 49.6 55.4 48.4 56 49 -1.6 -1.2 nein nein
4 Ebersdorfer Str. 10 - Glinde O EG AM 64 54 39.5 32.2 37.9 30.9 38 31 -1.6 -1.3 nein nein
O 1.OG AM 64 54 46.8 39.5 45.5 38.6 46 39 -1.3 -0.9 nein nein
5 Glindmoorstr. 22 - Glinde SO EG AM 64 54 50.1 42.7 55.1 48.3 56 49 5.0 5.6 nein nein
SO 1.OG AM 64 54 50.4 43.1 56.2 49.5 57 50 5.8 6.4 nein nein
5 Glindmoorstr. 22 - Glinde NO EG AM 64 54 53.9 46.6 58.7 51.9 59 52 4.8 5.3 nein nein
NO 1.OG AM 64 54 54.2 46.8 59.7 52.9 60 53 5.5 6.1 nein nein
6 Ebersdorger Str. 8 - Glinde O EG AM 64 54 27.6 20.2 29.4 22.7 30 23 1.8 2.5 nein nein
O 1.OG AM 64 54 33.4 26.0 35.2 28.5 36 29 1.8 2.5 nein nein
6 Ebersdorger Str. 8 - Glinde S EG AM 64 54 46.3 39.0 49.2 42.5 50 43 2.9 3.5 nein nein
S 1.OG AM 64 54 46.7 39.3 49.5 42.8 50 43 2.8 3.5 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 64 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
6 Ebersdorger Str. 8 - Glinde W EG AM 64 54 48.4 41.1 50.2 43.4 51 44 1.8 2.3 nein nein
W 1.OG AM 64 54 48.6 41.2 50.3 43.6 51 44 1.7 2.4 nein nein
6 Ebersdorger Str. 8 - Glinde N EG AM 64 54 43.6 36.3 42.3 35.6 43 36 -1.3 -0.7 nein nein
N 1.OG AM 64 54 44.1 36.8 43.5 36.7 44 37 -0.6 -0.1 nein nein
7 Ebersdorger Str. 6 - Glinde N EG AM 64 54 43.5 36.1 45.0 38.3 45 39 1.5 2.2 nein nein
N 1.OG AM 64 54 43.7 36.3 45.3 38.5 46 39 1.6 2.2 nein nein
7 Ebersdorger Str. 6 - Glinde O EG AM 64 54 25.0 17.7 26.8 20.0 27 20 1.8 2.3 nein nein
O 1.OG AM 64 54 30.8 23.5 32.5 25.8 33 26 1.7 2.3 nein nein
7 Ebersdorger Str. 6 - Glinde S EG AM 64 54 37.8 30.5 39.9 33.2 40 34 2.1 2.7 nein nein
S 1.OG AM 64 54 38.8 31.4 40.7 34.0 41 34 1.9 2.6 nein nein
7 Ebersdorger Str. 6 - Glinde W EG AM 64 54 45.0 37.6 46.7 39.9 47 40 1.7 2.3 nein nein
W 1.OG AM 64 54 45.1 37.7 46.8 40.1 47 41 1.7 2.4 nein nein
8 Kornbeckstr. 1 - Glinde NO EG AM 64 54 27.5 20.2 28.1 21.2 29 22 0.6 1.0 nein nein
NO 1.OG AM 64 54 31.7 24.3 32.7 25.9 33 26 1.0 1.6 nein nein
8 Kornbeckstr. 1 - Glinde O EG AM 64 54 24.1 16.7 25.7 19.0 26 19 1.6 2.3 nein nein
O 1.OG AM 64 54 29.9 22.5 31.5 24.8 32 25 1.6 2.3 nein nein
8 Kornbeckstr. 1 - Glinde S EG AM 64 54 43.5 36.2 45.2 38.5 46 39 1.7 2.3 nein nein
S 1.OG AM 64 54 43.7 36.3 45.3 38.6 46 39 1.6 2.3 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 65 von 88
Stand: 20.09.2012
2.14 Prüfung auf wesentliche Änderung – K 105 in Hönau-Lindorf
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
65 Lindauer Str. 8 S EG W 59 49 54.0 43.8 53.3 43.1 54 44 -0.7 -0.7 nein nein
S 1.OG W 59 49 54.5 44.4 54.4 44.3 55 45 -0.1 -0.1 nein nein
65 Lindauer Str. 8 W EG W 59 49 58.5 48.4 58.3 48.2 59 49 -0.2 -0.2 nein nein
W 1.OG W 59 49 58.7 48.6 58.8 48.6 59 49 0.1 0.0 nein nein
65 Lindauer Str. 8 N EG W 59 49 52.2 42.1 51.7 41.5 52 42 -0.5 -0.6 nein nein
N 1.OG W 59 49 52.6 42.5 52.9 42.7 53 43 0.3 0.2 nein nein
65 Lindauer Str. 8 O EG W 59 49 32.2 22.1 32.1 22.0 33 22 -0.1 -0.1 nein nein
O 1.OG W 59 49 37.6 27.5 37.4 27.3 38 28 -0.2 -0.2 nein nein
66 Lindauer Str. 10 N EG W 59 49 49.2 39.1 48.7 38.5 49 39 -0.5 -0.6 nein nein
N 1.OG W 59 49 49.7 39.6 49.7 39.6 50 40 0.0 0.0 nein nein
66 Lindauer Str. 10 W EG W 59 49 57.9 47.7 57.5 47.3 58 48 -0.4 -0.4 nein nein
W 1.OG W 59 49 58.0 47.9 58.0 47.8 58 48 0.0 -0.1 nein nein
66 Lindauer Str. 10 S EG W 59 49 53.1 43.0 52.0 41.9 52 42 -1.1 -1.1 nein nein
S 1.OG W 59 49 53.5 43.4 53.4 43.3 54 44 -0.1 -0.1 nein nein
66 Lindauer Str. 10 O EG W 59 49 32.6 22.5 32.5 22.3 33 23 -0.1 -0.2 nein nein
O 1.OG W 59 49 38.0 27.9 37.7 27.6 38 28 -0.3 -0.3 nein nein
67 Lindauer Str. 12 S EG W 59 49 57.1 47.0 56.8 46.7 57 47 -0.3 -0.3 nein nein
S 1.OG W 59 49 57.2 47.1 57.1 47.0 58 47 -0.1 -0.1 nein nein
67 Lindauer Str. 12 O EG W 59 49 33.9 23.8 33.7 23.6 34 24 -0.2 -0.2 nein nein
O 1.OG W 59 49 39.3 29.2 39.0 28.9 39 29 -0.3 -0.3 nein nein
67 Lindauer Str. 12 N EG W 59 49 56.9 46.8 56.1 46.0 57 46 -0.8 -0.8 nein nein
N 1.OG W 59 49 57.1 46.9 56.5 46.4 57 47 -0.6 -0.5 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 66 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
67 Lindauer Str. 12 W EG W 59 49 62.2 52.1 61.8 51.7 62 52 -0.4 -0.4 nein nein
W 1.OG W 59 49 62.1 51.9 61.8 51.6 62 52 -0.3 -0.3 nein nein
68 Lindauer Str. 14 S EG W 59 49 52.3 42.2 51.5 41.3 52 42 -0.8 -0.9 nein nein
S 1.OG W 59 49 52.4 42.3 52.2 42.1 53 43 -0.2 -0.2 nein nein
68 Lindauer Str. 14 W EG W 59 49 59.6 49.4 58.6 48.4 59 49 -1.0 -1.0 nein nein
W 1.OG W 59 49 59.7 49.5 59.0 48.8 59 49 -0.7 -0.7 nein nein
68 Lindauer Str. 14 N EG W 59 49 52.6 42.5 50.9 40.8 51 41 -1.7 -1.7 nein nein
N 1.OG W 59 49 52.8 42.7 52.4 42.3 53 43 -0.4 -0.4 nein nein
68 Lindauer Str. 14 O EG W 59 49 33.8 23.7 33.3 23.2 34 24 -0.5 -0.5 nein nein
O 1.OG W 59 49 38.2 28.1 37.7 27.5 38 28 -0.5 -0.6 nein nein
69 Lindauer Str. 16 S EG W 59 49 56.2 46.1 55.1 45.0 56 45 -1.1 -1.1 nein nein
S 1.OG W 59 49 56.4 46.3 55.7 45.6 56 46 -0.7 -0.7 nein nein
S EG W 59 49 58.3 48.2 57.0 46.9 57 47 -1.3 -1.3 nein nein
S 1.OG W 59 49 58.3 48.2 57.3 47.2 58 48 -1.0 -1.0 nein nein
69 Lindauer Str. 16 W EG W 59 49 61.9 51.8 59.4 49.3 60 50 -2.5 -2.5 nein nein
W 1.OG W 59 49 61.8 51.7 59.7 49.6 60 50 -2.1 -2.1 nein nein
69 Lindauer Str. 16 N EG W 59 49 56.0 45.9 52.5 42.3 53 43 -3.5 -3.6 nein nein
N 1.OG W 59 49 56.3 46.2 53.7 43.5 54 44 -2.6 -2.7 nein nein
69 Lindauer Str. 16 O EG W 59 49 33.3 23.1 32.3 22.2 33 23 -1.0 -0.9 nein nein
O 1.OG W 59 49 38.6 28.5 37.7 27.6 38 28 -0.9 -0.9 nein nein
69 Lindauer Str. 16 S EG W 59 49 46.5 36.4 45.3 35.2 46 36 -1.2 -1.2 nein nein
S 1.OG W 59 49 48.3 38.2 47.7 37.6 48 38 -0.6 -0.6 nein nein
69 Lindauer Str. 16 - AWB W 59 49 56.8 46.7 52.7 42.6 53 43 -4.1 -4.1 nein nein
70 Lindauer Str. 18 S EG W 59 49 56.9 46.8 52.9 42.8 53 43 -4.0 -4.0 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 67 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
S 1.OG W 59 49 57.2 47.1 54.6 44.5 55 45 -2.6 -2.6 nein nein
70 Lindauer Str. 18 W EG W 59 49 61.7 51.6 55.7 45.6 56 46 -6.0 -6.0 nein nein
W 1.OG W 59 49 61.7 51.6 57.1 47.0 58 47 -4.6 -4.6 nein nein
70 Lindauer Str. 18 N EG W 59 49 56.8 46.6 49.7 39.6 50 40 -7.1 -7.0 nein nein
N 1.OG W 59 49 57.0 46.9 51.0 40.8 51 41 -6.0 -6.1 nein nein
70 Lindauer Str. 18 O EG W 59 49 34.0 23.9 31.8 21.6 32 22 -2.2 -2.3 nein nein
O 1.OG W 59 49 39.5 29.3 37.5 27.3 38 28 -2.0 -2.0 nein nein
70 Lindauer Str. 18 - AWB W 59 49 46.5 36.4 42.5 32.3 43 33 -4.0 -4.1 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 68 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
72 Lindauer Str. 20 NW EG M 64 54 42.9 32.8 40.0 29.9 40 30 -2.9 -2.9 nein nein
73 Lindauer Str. 22 NO EG M 64 54 37.6 27.5 35.1 24.9 36 25 -2.5 -2.6 nein nein
NO 1.OG M 64 54 39.2 29.0 36.4 26.3 37 27 -2.8 -2.7 nein nein
73 Lindauer Str. 22 - AWB M 64 54 53.4 43.3 47.5 37.4 48 38 -5.9 -5.9 nein nein
74 Lindauer Str. 1 S EG M 64 54 53.3 43.1 50.8 40.7 51 41 -2.5 -2.4 nein nein
S 1.OG M 64 54 54.0 43.9 52.9 42.8 53 43 -1.1 -1.1 nein nein
74 Lindauer Str. 1 W EG M 64 54 31.5 21.3 52.0 41.8 52 42 20.5 20.5 nein nein
W 1.OG M 64 54 37.2 27.1 56.0 45.8 56 46 18.8 18.7 nein nein
74 Lindauer Str. 1 N EG M 64 54 53.0 42.9 48.2 38.1 49 39 -4.8 -4.8 nein nein
N 1.OG M 64 54 53.9 43.8 50.9 40.8 51 41 -3.0 -3.0 nein nein
74 Lindauer Str. 1 O EG M 64 54 58.8 48.7 42.3 32.2 43 33 -16.5 -16.5 nein nein
O 1.OG M 64 54 59.1 49.0 43.3 33.2 44 34 -15.8 -15.8 nein nein
74 Lindauer Str. 1 - AWB M 64 54 59.4 49.2 47.3 37.2 48 38 -12.1 -12.0 nein nein
100 Lindauer Str. 30 SO EG M 64 54 51.1 40.9 44.0 33.9 44 34 -7.1 -7.0 nein nein
SO 1.OG M 64 54 52.2 42.1 44.6 34.4 45 35 -7.6 -7.7 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 69 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
SO EG M 64 54 54.2 44.1 44.8 34.7 45 35 -9.4 -9.4 nein nein
SO 1.OG M 64 54 54.7 44.6 45.3 35.2 46 36 -9.4 -9.4 nein nein
100 Lindauer Str. 30 SW EG M 64 54 59.5 49.4 49.7 39.5 50 40 -9.8 -9.9 nein nein
101 Lindauer Str. 34 NO EG M 64 54 39.4 29.3 39.0 28.9 39 29 -0.4 -0.4 nein nein
NO 1.OG M 64 54 40.9 30.8 40.3 30.1 41 31 -0.6 -0.7 nein nein
101 Lindauer Str. 34 - AWB M 64 54 51.5 41.4 47.7 37.5 48 38 -3.8 -3.9 nein nein
102 Lindauer Str. 38 SO EG M 64 54 40.9 30.8 40.4 30.2 41 31 -0.5 -0.6 nein nein
SO 1.OG M 64 54 42.5 32.4 41.7 31.5 42 32 -0.8 -0.9 nein nein
SO EG M 64 54 41.1 31.0 40.4 30.3 41 31 -0.7 -0.7 nein nein
SO 1.OG M 64 54 43.2 33.0 42.3 32.1 43 33 -0.9 -0.9 nein nein
102 Lindauer Str. 38 SW EG M 64 54 48.8 38.7 48.0 37.9 48 38 -0.8 -0.8 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 70 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
102 Lindauer Str. 38 NO EG M 64 54 27.7 17.6 26.9 16.8 27 17 -0.8 -0.8 nein nein
NO 1.OG M 64 54 33.5 23.4 32.8 22.6 33 23 -0.7 -0.8 nein nein
103 Lindauer Str. 17 W EG M 64 54 28.9 18.7 37.9 27.7 38 28 9.0 9.0 nein nein
W 1.OG M 64 54 34.6 24.5 39.4 29.2 40 30 4.8 4.7 nein nein
103 Lindauer Str. 17 N EG M 64 54 48.3 38.1 48.2 38.1 49 39 -0.1 0.0 nein nein
N 1.OG M 64 54 49.2 39.1 49.1 39.0 50 39 -0.1 -0.1 nein nein
103 Lindauer Str. 17 O EG M 64 54 53.2 43.1 53.1 43.0 54 43 -0.1 -0.1 nein nein
O 1.OG M 64 54 54.3 44.2 54.2 44.0 55 44 -0.1 -0.2 nein nein
103 Lindauer Str. 17 S EG M 64 54 48.4 38.3 48.8 38.7 49 39 0.4 0.4 nein nein
S 1.OG M 64 54 49.2 39.0 49.5 39.4 50 40 0.3 0.4 nein nein
104 Lindauer Str. 44 S EG M 64 54 56.8 46.7 56.6 46.5 57 47 -0.2 -0.2 nein nein
S 1.OG M 64 54 57.0 46.9 56.9 46.8 57 47 -0.1 -0.1 nein nein
104 Lindauer Str. 44 W EG M 64 54 61.4 51.3 61.2 51.1 62 52 -0.2 -0.2 nein nein
W 1.OG M 64 54 61.3 51.2 61.2 51.1 62 52 -0.1 -0.1 nein nein
104 Lindauer Str. 44 N EG M 64 54 56.7 46.6 56.5 46.4 57 47 -0.2 -0.2 nein nein
N 1.OG M 64 54 56.9 46.8 56.8 46.7 57 47 -0.1 -0.1 nein nein
104 Lindauer Str. 44 O EG M 64 54 34.0 23.8 33.8 23.7 34 24 -0.2 -0.1 nein nein
O 1.OG M 64 54 39.3 29.2 39.0 28.8 39 29 -0.3 -0.4 nein nein
105 Lindauer Str. 44a O EG M 64 54 31.5 21.4 31.4 21.3 32 22 -0.1 -0.1 nein nein
O 1.OG M 64 54 36.9 26.8 36.7 26.5 37 27 -0.2 -0.3 nein nein
105 Lindauer Str. 44a S EG M 64 54 52.2 42.1 51.7 41.6 52 42 -0.5 -0.5 nein nein
S 1.OG M 64 54 53.5 43.3 53.1 43.0 54 43 -0.4 -0.3 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 71 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
105 Lindauer Str. 44a W EG M 64 54 51.4 41.2 50.9 40.8 51 41 -0.5 -0.4 nein nein
W 1.OG M 64 54 52.6 42.5 52.3 42.2 53 43 -0.3 -0.3 nein nein
105 Lindauer Str. 44a N EG M 64 54 51.4 41.3 51.0 40.9 51 41 -0.4 -0.4 nein nein
N 1.OG M 64 54 52.8 42.7 52.6 42.4 53 43 -0.2 -0.3 nein nein
106 Lindauer Str. 48a S EG M 64 54 50.2 40.1 49.7 39.6 50 40 -0.5 -0.5 nein nein
S 1.OG M 64 54 51.9 41.8 51.4 41.3 52 42 -0.5 -0.5 nein nein
106 Lindauer Str. 48a W EG M 64 54 55.6 45.5 55.0 44.9 55 45 -0.6 -0.6 nein nein
W 1.OG M 64 54 56.8 46.7 56.6 46.5 57 47 -0.2 -0.2 nein nein
106 Lindauer Str. 48a N EG M 64 54 50.2 40.1 49.9 39.7 50 40 -0.3 -0.4 nein nein
N 1.OG M 64 54 51.8 41.7 51.4 41.3 52 42 -0.4 -0.4 nein nein
106 Lindauer Str. 48a O EG M 64 54 30.3 20.2 30.3 20.1 31 21 0.0 -0.1 nein nein
O 1.OG M 64 54 35.8 25.7 35.7 25.6 36 26 -0.1 -0.1 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 72 von 88
Stand: 20.09.2012
2.15 Prüfung auf wesentliche Änderung – L 114
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
231 Forst 10 O EG AM 64 54 48.1 38.3 50.6 44.0 51 44 2.5 5.7 nein nein
O 1.OG AM 64 54 48.4 38.6 50.8 44.3 51 45 2.4 5.7 nein nein
O EG AM 64 54 48.1 38.2 50.5 44.0 51 44 2.4 5.8 nein nein
O 1.OG AM 64 54 48.3 38.5 50.8 44.2 51 45 2.5 5.7 nein nein
231 Forst 10 S EG AM 64 54 44.1 34.2 46.5 39.9 47 40 2.4 5.7 nein nein
S 1.OG AM 64 54 44.4 34.5 46.8 40.3 47 41 2.4 5.8 nein nein
231 Forst 10 O EG AM 64 54 44.4 34.6 46.9 40.3 47 41 2.5 5.7 nein nein
O 1.OG AM 64 54 44.9 35.0 47.3 40.7 48 41 2.4 5.7 nein nein
231 Forst 10 S EG AM 64 54 43.7 33.9 46.2 39.6 47 40 2.5 5.7 nein nein
S 1.OG AM 64 54 44.0 34.2 46.4 39.9 47 40 2.4 5.7 nein nein
231 Forst 10 W EG AM 64 54 31.5 21.7 32.0 25.2 32 26 0.5 3.5 nein nein
W 1.OG AM 64 54 33.2 23.3 34.4 27.6 35 28 1.2 4.3 nein nein
231 Forst 10 N EG AM 64 54 35.7 25.9 37.3 30.6 38 31 1.6 4.7 nein nein
N 1.OG AM 64 54 37.2 27.3 39.1 32.5 40 33 1.9 5.2 nein nein
231 Forst 10 W EG AM 64 54 31.6 21.8 32.1 25.3 33 26 0.5 3.5 nein nein
W 1.OG AM 64 54 33.3 23.5 34.5 27.7 35 28 1.2 4.2 nein nein
231 Forst 10 N EG AM 64 54 45.7 35.9 48.1 41.6 49 42 2.4 5.7 nein nein
N 1.OG AM 64 54 46.0 36.2 48.4 41.9 49 42 2.4 5.7 nein nein
240 Forst 6 SO EG AM 64 54 49.8 40.0 51.2 44.1 52 45 1.4 4.1 nein nein
SO 1.OG AM 64 54 50.6 40.8 51.9 44.8 52 45 1.3 4.0 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 73 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Prüfung auf Anspruch auf
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts wesentl. Änderung Lärmvorsorge
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht
240 Forst 6 SO EG AM 64 54 55.0 45.2 56.4 48.8 57 49 1.4 3.6 nein nein
SO 1.OG AM 64 54 56.6 46.7 57.7 50.2 58 51 1.1 3.5 nein nein
240 Forst 6 NO EG AM 64 54 57.9 48.1 59.7 52.0 60 52 1.8 3.9 nein nein
NO 1.OG AM 64 54 59.4 49.6 61.0 53.3 61 54 1.6 3.7 nein nein
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 74 von 88
Stand: 20.09.2012
2.16 Anspruch auf passiven Schallschutz aus der Baumaßnahme A 20
Bereich Glinde
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
5 Glindmoorstr. 22 - Glinde SW EG 600.554 92.9 3.3 AM 64 54 60.1 55.4 61 56 nein ja 59.1 54.3 -1.1 - 0.3 60 55 nein ja
SW 1.OG 600.554 92.9 6.1 AM 64 54 60.6 55.8 61 56 nein ja 59.7 54.9 -0.9 - 0.9 60 55 nein ja
5 Glindmoorstr. 22 - Glinde NW EG 600.442 87.6 3.3 AM 64 54 63.0 58.3 63 59 nein ja 61.8 57.0 -1.3 - 3.0 62 57 nein ja
NW 1.OG 600.442 87.6 6.1 AM 64 54 63.6 58.8 64 59 nein ja 62.9 58.1 -0.8 - 4.1 63 59 nein ja
5 Glindmoorstr. 22 - Glinde NO EG 600.437 92.6 3.4 AM 64 54 59.6 54.9 60 55 nein ja 58.4 53.6 -1.3 - - 59 54 nein nein
NO 1.OG 600.437 92.6 6.2 AM 64 54 60.5 55.7 61 56 nein ja 59.8 55.0 -0.7 - 1.0 60 55 nein ja
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 75 von 88
Stand: 20.09.2012
Bereich Kiel bei der Höhne
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
21 Mehedorf 97 - Mehedorf S EG 603.321 99.7 3.6 M 64 54 63.0 58.0 63 58 nein ja 61.6 56.7 -1.3 - 2.7 62 57 nein ja
S 1.OG 603.321 99.7 6.4 M 64 54 63.5 58.6 64 59 nein ja 62.3 57.4 -1.2 - 3.4 63 58 nein ja
Außenbereich km 604+500
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
50 An der Höhne 20 NO EG 604.480 102.3 4.1 AM 64 54 63.1 58.2 64 59 nein ja 63.1 58.2 0.0 - 4.2 64 59 nein ja
NO 1.OG 604.480 102.3 6.9 AM 64 54 63.5 58.6 64 59 nein ja 63.5 58.6 0.0 - 4.6 64 59 nein ja
50 An der Höhne 20 NW EG 604.471 102.9 4.0 AM 64 54 62.4 57.5 63 58 nein ja 62.4 57.5 0.0 - 3.5 63 58 nein ja
NW 1.OG 604.471 102.9 6.8 AM 64 54 62.8 57.9 63 58 nein ja 62.8 57.9 0.0 - 3.9 63 58 nein ja
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 76 von 88
Stand: 20.09.2012
Bereich Hönau-Lindorf Süd
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
65 Lindauer Str. 8 N EG 604.920 290.7 4.4 W 59 49 52.8 47.9 53 48 nein nein 52.5 47.6 -0.3 - - 53 48 nein nein
N 1.OG 604.920 290.7 7.2 W 59 49 55.7 50.8 56 51 nein ja 54.3 49.4 -1.4 - 0.4 55 50 nein ja
66 Lindauer Str. 10 N EG 604.918 276.2 3.9 W 59 49 53.8 48.9 54 49 nein nein 52.7 47.8 -1.1 - - 53 48 nein nein
N 1.OG 604.918 276.2 6.7 W 59 49 56.2 51.3 57 52 nein ja 54.6 49.7 -1.6 - 0.7 55 50 nein ja
67 Lindauer Str. 12 N EG 604.911 262.6 3.9 W 59 49 54.1 49.2 55 50 nein ja 52.7 47.7 -1.4 - - 53 48 nein nein
N 1.OG 604.911 262.6 6.7 W 59 49 56.6 51.7 57 52 nein ja 54.8 49.9 -1.7 - 0.9 55 50 nein ja
68 Lindauer Str. 14 N EG 604.918 242.9 3.9 W 59 49 55.1 50.2 56 51 nein ja 54.1 49.2 -1.0 - 0.2 55 50 nein ja
N 1.OG 604.918 242.9 6.7 W 59 49 56.9 52.0 57 52 nein ja 55.4 50.5 -1.5 - 1.5 56 51 nein ja
69 Lindauer Str. 16 N EG 604.914 225.4 3.7 W 59 49 57.1 52.1 58 53 nein ja 55.5 50.6 -1.5 - 1.6 56 51 nein ja
N 1.OG 604.914 225.4 6.5 W 59 49 58.1 53.2 59 54 nein ja 56.1 51.2 -2.1 - 2.2 57 52 nein ja
70 Lindauer Str. 18 N EG 604.913 192.3 3.0 W 59 49 57.8 52.9 58 53 nein ja 55.9 51.0 -1.9 - 2.0 56 51 nein ja
N 1.OG 604.913 192.3 5.8 W 59 49 58.7 53.8 59 54 nein ja 56.6 51.6 -2.2 - 2.6 57 52 nein ja
70 Lindauer Str. 18 O EG 604.918 197.2 3.0 W 59 49 55.1 50.2 56 51 nein ja 53.2 48.3 -1.9 - - 54 49 nein nein
O 1.OG 604.918 197.2 5.8 W 59 49 56.1 51.2 57 52 nein ja 54.2 49.3 -1.9 - 0.3 55 50 nein ja
71 Lindauer Str. 18a W EG 604.913 156.7 3.3 W 59 49 56.9 51.9 57 52 nein ja 53.6 48.7 -3.3 - - 54 49 nein nein
W 1.OG 604.913 156.7 6.1 W 59 49 57.6 52.7 58 53 nein ja 54.4 49.5 -3.2 - 0.5 55 50 nein ja
71 Lindauer Str. 18a N EG 604.916 154.6 3.3 W 59 49 59.7 54.8 60 55 ja ja 56.6 51.7 -3.0 - 2.7 57 52 nein ja
N 1.OG 604.916 154.6 6.1 W 59 49 60.5 55.6 61 56 ja ja 57.5 52.6 -3.0 - 3.6 58 53 nein ja
71 Lindauer Str. 18a O EG 604.920 156.2 3.3 W 59 49 56.3 51.4 57 52 nein ja 53.9 49.0 -2.4 - - 54 49 nein nein
O 1.OG 604.920 156.2 6.1 W 59 49 57.7 52.7 58 53 nein ja 55.3 50.4 -2.4 - 1.4 56 51 nein ja
72 Lindauer Str. 20 NW EG 604.967 101.7 2.9 M 64 54 61.6 56.7 62 57 nein ja 58.4 53.5 -3.1 - - 59 54 nein nein
NW 1.OG 604.967 101.7 5.7 M 64 54 62.6 57.7 63 58 nein ja 59.8 54.9 -2.8 - 0.9 60 55 nein ja
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 77 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
72 Lindauer Str. 20 NO EG 604.978 104.0 2.9 M 64 54 61.8 56.9 62 57 nein ja 58.4 53.5 -3.4 - - 59 54 nein nein
NO 1.OG 604.978 104.0 5.7 M 64 54 62.2 57.3 63 58 nein ja 59.2 54.3 -3.1 - 0.3 60 55 nein ja
73 Lindauer Str. 22 NW EG 604.949 84.2 3.0 M 64 54 64.7 59.8 65 60 ja ja 60.1 55.2 -4.6 - 1.2 61 56 nein ja
NW 1.OG 604.949 84.2 5.8 M 64 54 65.1 60.2 66 61 ja ja 60.9 56.0 -4.2 - 2.0 61 56 nein ja
73 Lindauer Str. 22 NO EG 604.963 86.2 3.0 M 64 54 62.8 57.9 63 58 nein ja 58.9 54.0 -3.9 - - 59 54 nein nein
NO 1.OG 604.963 86.2 5.8 M 64 54 63.3 58.4 64 59 nein ja 59.8 54.9 -3.6 - 0.9 60 55 nein ja
74 Lindauer Str. 1 N EG 604.868 71.3 2.3 M 64 54 65.1 60.2 66 61 ja ja 59.1 54.2 -6.1 - 0.2 60 55 nein ja
N 1.OG 604.868 71.3 5.1 M 64 54 65.8 60.9 66 61 ja ja 60.4 55.5 -5.4 - 1.5 61 56 nein ja
Bereich Hönau-Lindorf Nord
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
100 Lindauer Str. 30 SO 1.OG 604.944 68.3 4.5 M 64 54 66.6 61.7 67 62 ja ja 61.8 56.9 -4.8 - 2.9 62 57 nein ja
SO EG 604.930 67.5 1.6 M 64 54 66.0 61.1 66 62 ja ja 60.4 55.5 -5.6 - 1.5 61 56 nein ja
SO 1.OG 604.930 67.5 4.4 M 64 54 66.6 61.7 67 62 ja ja 61.8 56.9 -4.8 - 2.9 62 57 nein ja
100 Lindauer Str. 30 SW EG 604.922 72.5 1.6 M 64 54 62.6 57.7 63 58 nein ja 57.9 53.0 -4.7 - - 58 53 nein nein
SW 1.OG 604.922 72.5 4.4 M 64 54 63.4 58.4 64 59 nein ja 59.4 54.4 -4.0 - 0.4 60 55 nein ja
100 Lindauer Str. 30 NO EG 604.946 74.0 1.7 M 64 54 62.8 57.9 63 58 nein ja 58.0 53.1 -4.8 - - 58 54 nein nein
NO 1.OG 604.946 74.0 4.5 M 64 54 63.4 58.4 64 59 nein ja 59.2 54.3 -4.2 - 0.3 60 55 nein ja
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 78 von 88
Stand: 20.09.2012
Bereich Brinker Straße – Nieder Ochtenhausen
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
200 Brinker Str. 37 SO EG 607.819 106.0 2.5 AM 64 54 63.1 58.2 64 59 nein ja 63.1 58.2 0.0 - 4.2 64 59 nein ja
SO 1.OG 607.819 106.0 5.3 AM 64 54 63.5 58.6 64 59 nein ja 63.5 58.6 0.0 - 4.6 64 59 nein ja
200 Brinker Str. 37 NO EG 607.828 110.8 2.5 AM 64 54 61.1 56.2 62 57 nein ja 61.1 56.2 0.0 - 2.2 62 57 nein ja
NO 1.OG 607.828 110.8 5.3 AM 64 54 61.6 56.7 62 57 nein ja 61.6 56.7 0.0 - 2.7 62 57 nein ja
Bereich Estorf westlich L 114
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Lr ohne Lärmschutz Anspruch
ohne LS
Lr mit Lärmschutz Anspruch
mit SS ID Adresse Fass. Ge-schoss
Station
Bau-km
Abst. in m
∆ h
in m
Nut-zung
tags nachts Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Lr tags
Lr nachts
Mind. SS
Übers. IGW in dB(A)
Lr tags
Lr nachts
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Tag Nacht dB(A) dB(A) dB(A) tags nachts dB(A) dB(A) Tag Nacht
W 1.OG 611.061 229.1 5.4 AM 64 54 59.0 54.1 59 55 nein ja 59.0 54.1 0.0 - 0.1 59 55 nein ja
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 79 von 88
Stand: 20.09.2012
2.17 Summenpgel aus A 20 und B 495 im Bereich AS B 495
Berechnungspunkt Lr ohne Lärmschutz
Summe aus A 20 und B 495 Lr mit Lärmschutz
Summe aus A 20 und B 495
ID Adresse Fass. Geschoss
Station Bau-km
Abst. in m
∆ h in m
Nutzung
Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Mind. SS Lr tags Lr nachts
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 80 von 88
Stand: 20.09.2012
2.18 Verkehrszunahme im nachgeordneten Straßennetz – B 495 zur B 71/B 74
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-
pegel Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
6 Ebersdorger Str. 8 - Glinde O EG AM 64 54 60.5 53.1 62.5 55.7 63 56 2.0 2.6
O 1.OG AM 64 54 61.8 54.5 63.9 57.1 64 58 2.1 2.6
6 Ebersdorger Str. 8 - Glinde S EG AM 64 54 67.5 60.1 69.5 62.7 70 63 2.0 2.6
S 1.OG AM 64 54 68.2 60.8 70.3 63.6 71 64 2.1 2.8
S EG AM 64 54 67.9 60.6 69.9 63.2 70 64 2.0 2.6
S 1.OG AM 64 54 68.2 60.9 70.3 63.6 71 64 2.1 2.7
6 Ebersdorger Str. 8 - Glinde W EG AM 64 54 64.2 56.8 66.2 59.5 67 60 2.0 2.7
W 1.OG AM 64 54 64.7 57.3 66.7 59.9 67 60 2.0 2.6
301 Am Kornbeck 1 - Glinde W EG AM 64 54 64.0 56.6 66.0 59.2 66 60 2.0 2.6
W 1.OG AM 64 54 64.8 57.4 66.8 60.0 67 60 2.0 2.6
W EG AM 64 54 65.1 57.7 67.1 60.4 68 61 2.0 2.7
W 1.OG AM 64 54 65.5 58.1 67.5 60.8 68 61 2.0 2.7
301 Am Kornbeck 1 - Glinde S EG AM 64 54 65.8 58.4 67.8 61.1 68 62 2.0 2.7
S 1.OG AM 64 54 66.4 59.1 68.5 61.8 69 62 2.1 2.7
301 Am Kornbeck 1 - Glinde O EG AM 64 54 56.5 49.2 58.6 51.9 59 52 2.1 2.7
O 1.OG AM 64 54 58.0 50.7 60.1 53.4 61 54 2.1 2.7
302 Am Kornbeck 1a - Glinde S EG AM 64 54 59.9 52.6 62.0 55.2 62 56 2.1 2.6
S 1.OG AM 64 54 61.5 54.1 63.5 56.8 64 57 2.0 2.7
302 Am Kornbeck 1a - Glinde W EG AM 64 54 59.4 52.0 61.4 54.6 62 55 2.0 2.6
W 1.OG AM 64 54 60.5 53.2 62.5 55.8 63 56 2.0 2.6
W EG AM 64 54 56.7 49.3 58.7 52.0 59 52 2.0 2.7
W 1.OG AM 64 54 57.6 50.2 59.6 52.9 60 53 2.0 2.7
302 Am Kornbeck 1a - Glinde O EG AM 64 54 52.4 45.0 54.4 47.7 55 48 2.0 2.7
O 1.OG AM 64 54 53.2 45.9 55.3 48.6 56 49 2.1 2.7
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 81 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-pegel
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
303 Ebersdorger Str. 4 - Glinde SO EG AM 64 54 66.3 59.0 68.4 61.7 69 62 2.1 2.7
SO 1.OG AM 64 54 66.4 59.0 68.5 61.8 69 62 2.1 2.8
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 82 von 88
Stand: 20.09.2012
2.19 Verkehrszunahme im nachgeordneten Straßennetz – L 114 zur B 74
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-
pegel Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
240 Forst 6 SO EG AM 64 54 55.0 45.2 56.5 47.3 57 48 1.5 2.1
SO 1.OG AM 64 54 56.6 46.7 57.9 48.5 58 49 1.3 1.8
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 83 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-pegel
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
250 Forst 12 W EG AM 64 54 45.6 35.8 48.0 41.5 48 42 2.4 5.7
W 1.OG AM 64 54 46.2 36.4 48.6 42.1 49 43 2.4 5.7
250 Forst 12 N EG AM 64 54 55.4 45.5 57.8 51.3 58 52 2.4 5.8
N 1.OG AM 64 54 56.9 47.1 59.3 52.8 60 53 2.4 5.7
N EG AM 64 54 57.7 47.8 60.1 53.6 61 54 2.4 5.8
N 1.OG AM 64 54 59.0 49.2 61.4 55.0 62 55 2.4 5.8
250 Forst 12 O EG AM 64 54 60.0 50.1 62.4 55.9 63 56 2.4 5.8
O 1.OG AM 64 54 61.1 51.3 63.5 57.0 64 57 2.4 5.7
250 Forst 12 S EG AM 64 54 53.7 43.9 56.1 49.7 57 50 2.4 5.8
S 1.OG AM 64 54 55.1 45.3 57.5 51.0 58 51 2.4 5.7
S EG AM 64 54 51.8 41.9 54.2 47.7 55 48 2.4 5.8
S 1.OG AM 64 54 52.8 42.9 55.2 48.7 56 49 2.4 5.8
251 Forst 7 W EG AM 64 54 64.4 54.6 66.8 60.3 67 61 2.4 5.7
W 1.OG AM 64 54 64.5 54.6 66.9 60.4 67 61 2.4 5.8
251 Forst 7 N EG AM 64 54 59.4 49.5 61.8 55.3 62 56 2.4 5.8
N 1.OG AM 64 54 59.9 50.0 62.3 55.8 63 56 2.4 5.8
251 Forst 7 O EG AM 64 54 35.7 25.9 38.7 32.2 39 33 3.0 6.3
O 1.OG AM 64 54 39.1 29.3 41.8 35.3 42 36 2.7 6.0
251 Forst 7 S EG AM 64 54 58.8 48.9 61.1 54.7 62 55 2.3 5.8
S 1.OG AM 64 54 59.5 49.6 61.8 55.4 62 56 2.3 5.8
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 84 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-pegel
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
254 Forst 20 Ngb NO EG AM 64 54 59.3 49.5 61.7 55.2 62 56 2.4 5.7
NO 1.OG AM 64 54 60.7 50.8 63.1 56.6 64 57 2.4 5.8
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 85 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-pegel
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
254 Forst 20 Ngb SO EG AM 64 54 58.2 48.4 60.6 54.1 61 55 2.4 5.7
SO 1.OG AM 64 54 59.6 49.8 62.0 55.5 62 56 2.4 5.7
256 Himmelpfortener Str. 27 W EG AM 64 54 35.3 25.4 37.6 31.2 38 32 2.3 5.8
W 1.OG AM 64 54 39.0 29.2 41.4 34.9 42 35 2.4 5.7
256 Himmelpfortener Str. 27 N EG AM 64 54 57.4 47.6 59.8 53.3 60 54 2.4 5.7
N 1.OG AM 64 54 58.5 48.6 60.8 54.4 61 55 2.3 5.8
256 Himmelpfortener Str. 27 O EG AM 64 54 62.4 52.6 64.8 58.3 65 59 2.4 5.7
O 1.OG AM 64 54 63.0 53.1 65.3 58.9 66 59 2.3 5.8
256 Himmelpfortener Str. 27 S EG AM 64 54 57.0 47.2 59.4 52.9 60 53 2.4 5.7
S 1.OG AM 64 54 58.3 48.4 60.6 54.2 61 55 2.3 5.8
256 Himmelpfortener Str. 27 W EG AM 64 54 35.9 26.0 38.2 31.8 39 32 2.3 5.8
W 1.OG AM 64 54 38.8 29.0 41.2 34.8 42 35 2.4 5.8
W EG AM 64 54 35.1 25.3 37.5 31.0 38 31 2.4 5.7
W 1.OG AM 64 54 38.5 28.7 40.9 34.4 41 35 2.4 5.7
257 Himmelpfortener Str. 21 W EG AM 64 54 35.4 25.6 37.8 31.3 38 32 2.4 5.7
W 1.OG AM 64 54 38.9 29.0 41.2 34.8 42 35 2.3 5.8
257 Himmelpfortener Str. 21 N EG AM 64 54 58.4 48.6 60.8 54.3 61 55 2.4 5.7
N 1.OG AM 64 54 59.2 49.3 61.6 55.1 62 56 2.4 5.8
257 Himmelpfortener Str. 21 O EG AM 64 54 63.5 53.7 65.9 59.4 66 60 2.4 5.7
O 1.OG AM 64 54 63.8 53.9 66.1 59.7 67 60 2.3 5.8
257 Himmelpfortener Str. 21 S EG AM 64 54 58.3 48.5 60.7 54.2 61 55 2.4 5.7
S 1.OG AM 64 54 59.2 49.3 61.6 55.1 62 56 2.4 5.8
258 Bebenholzer Weg 4 N EG AM 64 54 48.7 38.9 51.1 44.6 52 45 2.4 5.7
N 1.OG AM 64 54 49.2 39.3 51.5 45.1 52 46 2.3 5.8
258 Bebenholzer Weg 4 W EG AM 64 54 51.6 41.7 53.9 47.5 54 48 2.3 5.8
W 1.OG AM 64 54 52.0 42.2 54.4 48.0 55 48 2.4 5.8
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 86 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-pegel
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
258 Bebenholzer Weg 4 S EG AM 64 54 47.2 37.4 49.6 43.2 50 44 2.4 5.8
S 1.OG AM 64 54 47.7 37.9 50.1 43.6 51 44 2.4 5.7
258 Bebenholzer Weg 4 O EG AM 64 54 32.5 22.7 34.9 28.4 35 29 2.4 5.7
O 1.OG AM 64 54 34.7 24.8 37.0 30.6 37 31 2.3 5.8
259 Himmelpfortener Str. 15 W EG AM 64 54 33.6 23.6 36.0 29.5 36 30 2.4 5.9
W 1.OG AM 64 54 37.1 27.2 39.5 33.0 40 33 2.4 5.8
259 Himmelpfortener Str. 15 N EG AM 64 54 57.7 47.8 60.0 53.6 60 54 2.3 5.8
N 1.OG AM 64 54 58.6 48.8 61.0 54.5 61 55 2.4 5.7
259 Himmelpfortener Str. 15 O EG AM 64 54 60.8 50.8 63.2 56.7 64 57 2.4 5.9
O 1.OG AM 64 54 61.3 51.4 63.7 57.3 64 58 2.4 5.9
259 Himmelpfortener Str. 15 S EG AM 64 54 54.3 44.2 56.7 50.2 57 51 2.4 6.0
S 1.OG AM 64 54 55.4 45.3 57.8 51.3 58 52 2.4 6.0
260 ImStüh 1 W EG G 69 59 55.0 45.0 57.4 51.0 58 51 2.4 6.0
W 1.OG G 69 59 56.5 46.4 58.9 52.4 59 53 2.4 6.0
260 ImStüh 1 O EG G 69 59 30.0 20.0 32.4 26.0 33 26 2.4 6.0
O 1.OG G 69 59 33.2 23.2 35.6 29.1 36 30 2.4 5.9
260 ImStüh 1 S EG G 69 59 46.8 36.7 49.2 42.7 50 43 2.4 6.0
S 1.OG G 69 59 47.9 37.8 50.3 43.8 51 44 2.4 6.0
S EG G 69 59 49.9 39.8 52.3 45.8 53 46 2.4 6.0
S 1.OG G 69 59 51.2 41.1 53.6 47.2 54 48 2.4 6.1
261 Im Stüh 2 W EG G 69 59 54.9 44.8 57.3 50.8 58 51 2.4 6.0
W 1.OG G 69 59 56.3 46.3 58.8 52.3 59 53 2.5 6.0
261 Im Stüh 2 N EG G 69 59 50.0 39.9 52.4 46.0 53 46 2.4 6.1
N 1.OG G 69 59 51.4 41.4 53.8 47.4 54 48 2.4 6.0
261 Im Stüh 2 O EG G 69 59 31.0 21.0 33.4 26.9 34 27 2.4 5.9
O 1.OG G 69 59 34.2 24.2 36.6 30.1 37 31 2.4 5.9
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 87 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-pegel
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
262 Elmer Landstr. 85 NO EG W 59 49 48.1 38.0 50.5 44.0 51 44 2.4 6.0
NO 1.OG W 59 49 49.1 39.0 51.5 45.0 52 45 2.4 6.0
262 Elmer Landstr. 85 SO EG W 59 49 48.6 38.5 51.0 44.5 51 45 2.4 6.0
SO 1.OG W 59 49 49.0 38.9 51.4 44.9 52 45 2.4 6.0
263 Elmer Landstr. 83 W EG W 59 49 32.2 22.2 34.7 28.2 35 29 2.5 6.0
W 1.OG W 59 49 35.5 25.4 37.9 31.4 38 32 2.4 6.0
263 Elmer Landstr. 83 N EG W 59 49 57.8 47.7 60.2 53.8 61 54 2.4 6.1
N 1.OG W 59 49 58.0 47.9 60.4 53.9 61 54 2.4 6.0
263 Elmer Landstr. 83 O EG W 59 49 63.6 53.5 66.0 59.5 66 60 2.4 6.0
O 1.OG W 59 49 62.4 52.3 64.8 58.3 65 59 2.4 6.0
263 Elmer Landstr. 83 S EG W 59 49 50.6 40.5 53.0 46.5 53 47 2.4 6.0
S 1.OG W 59 49 50.0 39.9 52.4 45.9 53 46 2.4 6.0
263 Elmer Landstr. 83 W EG W 59 49 30.6 20.5 33.0 26.5 33 27 2.4 6.0
W 1.OG W 59 49 33.6 23.5 36.0 29.6 36 30 2.4 6.1
263 Elmer Landstr. 83 N EG W 59 49 35.0 24.9 37.4 30.9 38 31 2.4 6.0
N 1.OG W 59 49 40.1 30.0 42.5 36.0 43 36 2.4 6.0
263 Elmer Landstr. 83 W EG W 59 49 33.0 22.9 35.4 28.9 36 29 2.4 6.0
W 1.OG W 59 49 36.0 25.9 38.4 31.9 39 32 2.4 6.0
263 Elmer Landstr. 83 S EG W 59 49 33.2 23.1 35.6 29.1 36 30 2.4 6.0
S 1.OG W 59 49 36.3 26.2 38.7 32.2 39 33 2.4 6.0
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.2, Berechnungsergebnisse Schall Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 88 von 88
Stand: 20.09.2012
Berechnungspunkt Immissionsgrenzwert Prognosenullfall Prognose ohne Schallschutz Änderung der Immssions-pegel
Objekt Adresse Richtung Geschoss Nutzung tags nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts Lr tags Lr nachts
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 1 von 47
3.1 BEREICH AUSFAHRT B 495 - AUßENBEREICH GLINDMOORSTR. 22 IN GLINDE .......................................... 11
3.1.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR GLINDMOORSTR. 22 – GLINDE ....................................................... 12
3.1.2 UNTERSUCHUNG FÜR WEITERGEHENDEN SCHALLSCHUTZ ...................................................................... 13
3.1.3 EMPFEHLUNG FÜR BEREICH AUSFAHRT B 495 AUßENBEREICH GLINDMOORSTR. 22 IN GLINDE ............ 14
3.2 BEREICH AUSFAHRT B 495 - AUßENBEREICH EBERSDORFER STR. 10 IN GLINDE GLINDE ........................... 15
3.2.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR EBERSDORFER STR. 10 – GLINDE .................................................... 16
3.2.2 EMPFEHLUNG FÜR AUßENBEREICH EBERSDORFER STR. 10 – GLINDE ...................................................... 16
3.3 KIEL BEI DER HÖHNE - BREMERVÖRDE ..................................................................................................... 17
3.3.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR KIEL BEI DER HÖHNE - BREMERVÖRDE .......................................... 18
3.3.2 EMPFEHLUNG FÜR KIEL BEI DER HÖHNE - BREMERVÖRDE ...................................................................... 18
3.4 AUßENBEREICH KM 604+500 - BREMERVÖRDE ........................................................................................ 20
3.4.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR AUßENBEREICH KM 604+500 - BREMERVÖRDE ............................. 21
3.4.2 EMPFEHLUNG FÜR AUßENBEREICH KM 604+500 - BREMERVÖRDE ......................................................... 21
3.5 HÖNAU-LINDORF SÜDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE ............................................................................ 22
3.5.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR HÖNAU-LINDORF SÜDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE ................. 23
3.5.2 EMPFEHLUNG FÜR IN HÖNAU-LINDORF SÜDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE ......................................... 25
3.6 HÖNAU-LINDORF NÖRDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE ......................................................................... 27
3.6.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR HÖNAU-LINDORF NÖRDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE .............. 28
3.6.2 EMPFEHLUNG FÜR IN HÖNAU-LINDORF NÖRDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE ...................................... 29
3.7 NIEDER OCHTENHAUSEN SÜDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE ................................................................ 31
3.7.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR NIEDER OCHTENHAUSEN SÜDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE ..... 32
3.7.2 EMPFEHLUNG FÜR IN NIEDER OCHTENHAUSEN SÜDLICH DER A 20 - BREMERVÖRDE ............................ 33
3.8 AUßENBEREICH BRINKER STR. 37- BREMERVÖRDE .................................................................................. 35
3.8.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR BRINKER STR. 37- BREMERVÖRDE ................................................. 36
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 2 von 47
Stand: 20.09.2012
3.8.2 EMPFEHLUNG FÜR AUßENBEREICH BRINKER STR. 37- BREMERVÖRDE.................................................... 36
3.9 BEREICH WESTLICH L 144 - FORST 8 IN ESTORF ....................................................................................... 38
3.9.1 ERGEBNISSE DER BERECHNUNG FÜR BEREICH WESTLICH L 144 - FORST 8 IN ESTORF ............................ 39
3.9.2 EMPFEHLUNG FÜR BEREICH WESTLICH L 144 - FORST 8 IN ESTORF ....................................................... 39
4 Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen für A 20 Abschnitt 6 ................................. 40
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 3 von 47
Stand: 20.09.2012
Literaturverzeichnis
1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuell gültigen Fassung
2 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
16. BImSchV vom 12.06.1990 - Verkehrslärmschutzverordnung
3 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes, 24. BImSchV vom 4.02.1997 - Verkehrswege-
Schallschutzmaßnahmenverordnung
4 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90; Ausgabe 1990
5 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997 vom 02.06.1997, Bundesminis-
ter für Verkehr, Az. StB 15/14.80.13-65/11 Va 97, Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997
6 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991 vom 25.04.1991, Bundesminis-
ter für Verkehr, Az. StB 11/26/14.86.22 – 01/27 Va 91
7 Verkehrsuntersuchung für den Neubau der A 20 Januar 2012, SSP Consult
8 Verordnung zur Berechnung von Ablösebeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsge-
setz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablöse-
beträge-Berechnungsverordnung-ABBV) vom 01. Juli 2010
9 Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen 2009 – Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 4 von 47
Tabelle 2: Ergebnisse Schallschutzmaßnahmen für Glinde - Summenpegel ............................ 13
Tabelle 3: Vorgeschlagener Schallschutz für Glinde - Summenpegel ....................................... 14
Tabelle 4: Untersuchte Schallschutzvarianten für Ebersdorfer Str. 10 – Glinde ........................ 16
Tabelle 5: Untersuchte Schallschutzvarianten für Kiel bei der Höhne – Bremervörde ............... 18
Tabelle 6: Vorgeschlagener Schallschutz für Kiel bei der Höhne - Bremervörde ...................... 19
Tabelle 7: Untersuchte Schallschutzvarianten für Außenbereich km 604+500 – Bremervörde . 21
Tabelle 8: Untersuchte Schallschutzvarianten Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bremervörde . 23
Tabelle 9: Untersuchte Schallschutzvarianten mit OPA in Hönau-Lindorf südlich der A 20 – Bremervörde ............................................................................................................................ 25
Tabelle 10: Vorgeschlagener Schallschutz für Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bremervörde . 26
Tabelle 11: Untersuchte Schallschutzvarianten Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bremervörde ................................................................................................................................................. 28
Tabelle 12: Untersuchte Schallschutzvarianten mit OPA in Hönau-Lindorf nördlich der A 20 – Bremervörde ............................................................................................................................ 29
Tabelle 13: Vorgeschlagener Schallschutz für Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bremervörde 30
Tabelle 14: Untersuchte Schallschutzvarianten Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 – Bremervörde ............................................................................................................................ 32
Tabelle 15: Untersuchte Schallschutzvarianten mit OPA Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 – Bremervörde ......................................................................................................................... 33
Tabelle 17: Untersuchte Schallschutzvarianten für Brinker Str. 37- Bremervörde ..................... 36
Tabelle 18: Untersuchte Schallschutzvarianten für Bereich westlich L 144 - Forst 8 in Estorf . 39
Tabelle 19: Vorgeschlagener Schallschutz für A 20 – Abschnitt 6 ............................................ 40
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 5 von 47
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 6 von 47
Stand: 20.09.2012
1 Aufgabenstellung
Für den geplanten Neubau der BAB 20 im Abschnitt 6 muss der Nachweis erbracht werden, dass die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Schallimmissionen eingehalten werden. Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind entsprechende Schutzmaß-nahmen zu konzipieren.
Nach § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1] ist beim Bau oder bei einer wesent-lichen Änderung von Schienenwegen, Straßen oder Magnetschwebebahnen sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgeru-fen werden, die nach dem Stand der Technik und mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand vermeidbar sind.
Um für die Bebauung an der A 20 einen effektiven Schallschutz zu erreichen, der von den Kos-ten der Schutzmaßnahmen her nicht außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck steht, wurde der vorliegende Variantenvergleich aufgestellt. Dabei wurden die Verkehrszahlen der Verkehrsuntersuchung vom Februar 2012 berücksichtigt.
Für Bereiche mit erheblicher Vorbelastung durch querende Straßen bzw. für Gebäude ohne Ausweisung von aktiven Schallschutzmaßnahmen aus der Baumaßnahme A 20 wurde zusätz-lich geprüft, ob durch die Summation der Quellen der Schwellenwert von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts für eine eventuell zu betrachtende Gesundheitsgefährdung überschritten wird. Bei Überschreitung des Schwellenwertes wurden gesonderte Untersuchungen zu weitergehenden Schallschutzmaßnahmen für die jeweiligen Bereiche angestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 7 von 47
Stand: 20.09.2012
2 Grundlagen des Variantenvergleichs Schallschutz
Zur Ermittlung der notwendigen Schallschutzmaßnahmen für den Abschnitt 6 wurde eine Viel-zahl von Varianten für die einzelnen Ortslagen berechnet. Die Ergebnisse der Berechnungen wurden nach folgenden Kriterien ausgewertet:
� Kosten für aktiven Schallschutz
� Kosten für Fahrbahnbelag
� Gesamtkosten aktiver Schallschutz
� gelöste Schutzfälle Tag/Nacht
� Kosten je gelöster Schutzfall
� verbleibende Schutzfälle Tag/Nacht
� Schutzfälle mit Pegelüberschreitung von mehr als 70 dB(A) Tag / 60 dB(A) Nacht
� mittlere Pegelminderung durch Schallschutzmaßnahmen
Nachfolgend sind die Ansätze für den Variantenvergleich dargestellt und die Beurteilungsgrö-ßen erläutert.
2.1 Kosten für den aktiven Schallschutz
Die Kosten für aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden wurden aus aktuellen Baumaßnahmen an Bundesautobahnen abgeleitet. Die Kosten pro m² Schallschutz-wand belaufen sich im Schnitt auf 345 €/m² [9].
Für die Kostenermittlung bei Wällen wurden folgende Kosten berücksichtigt:
� Boden liefern und in Wall einbauen: 8,00 €/m³
� Baugelände freimachen: 0,50 €/m²
� Grunderwerb: 2,00 €/m²
� Oberbodenabdeckung mit Rasenansaat: 1,50 €/m²
Diese Kosten wurden gemäß Ablöserichtlinie [8] kapitalisiert und die Erstellungskosten und Ab-lösekosten zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Die Ergebnisse der Ablöseberechnung sind als Anhang beigefügt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 8 von 47
Stand: 20.09.2012
2.2 Kosten für Fahrbahnbelag
Für den Neubau des Abschnittes 6 der A 20 wurden alternative Fahrbahnbeläge untersucht. Hierbei handelt es sich um Splittmastixasphalt (SMA) mit DStrO = -2 dB(A) bzw. um einen offen-porigen Asphalt (OPA) mit DStrO = -5 dB(A).
Ein Splittmastixasphalt ist für den Neubau von Bundesautobahnen als Regelfahrbahnart vorge-sehen. Beim Fahrbahnbelag OPA entstehen zusätzliche Kosten, da dieser eine kürzere Le-bensdauer (ca. 10 statt 15 Jahre) und höhere Betriebskosten (Wartung, Winterdienst) aufweist. Für beide Fahrbahnbeläge wurden die Erstellungskosten und Ablösekosten bestimmt und kapi-talisiert. In die Kosten für den Schallschutz gehen jedoch nur die Mehrkosten des OPA gegen-über SMA ein. Die Mindesteinbaulänge für OPA beträgt 1000 m wobei 150 m am Anfang und Ende eines Einbaubereiches als Übergangsbereich nicht mit der Minderung von 5 dB(A) be-rücksichtigt werden.
2.3 Schutzfälle und Kosten je gelöster Schutzfall
Im Rahmen des Projekts wurde als Schutzfall eine Überschreitung des Grenzwertes je Ge-schoss und Fassadenseite definiert. Dabei ist jede Grenzwertüberschreitung im Tages- und Nachtzeitraum als separater Schutzfall zu betrachten.
Bei den Kosten je gelöster Schutzfall werden die Gesamtkosten des aktiven Schallschutzes (Wand/Wall/Fahrbahnbelag) durch die Gesamtanzahl der gelösten Schutzfälle dividiert. Die Verhältnismäßigkeit dieses Betrages ist zu untersuchen.
2.4 Mittlere Pegelminderung
Bei der mittleren Pegelminderung handelt es sich um den Mittelwert der Pegelminderung aller Schutzfälle mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte.
2.5 Gesamtkosten für den Schallschutz
In die Gesamtkosten für den Schallschutz gehen neben den Kosten für aktive Schallschutz-maßnahmen auch die Kosten für den passiven Schallschutz ein. Bei der Ermittlung der Kosten für den passiven Schallschutz muss mit Pauschalbeträgen gearbeitet werden, da diese vom tatsächlichen Zustand der Gebäude abhängen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 9 von 47
Stand: 20.09.2012
Folgende Ansätze wurden berücksichtigt:
� 1.500 € bei Grenzwertüberschreitung Nacht: Beurteilungspegel bis 55 dB(A)
� 2.500 € bei Grenzwertüberschreitung Nacht: Beurteilungspegel 56 bis 60 dB(A)
� 5.000 € bei Grenzwertüberschreitung Nacht: Beurteilungspegel mehr als 60 dB(A)
Bei Grenzwertüberschreitungen im Tageszeitraum können sich neben Ansprüchen auf passiven Schallschutz auch Ansprüche auf Entschädigungsleistungen für Außenwohnbereiche ergeben. Die Höhe dieser Entschädigung ist jedoch an verschiedene Kriterien wie Lage, Art (Terrasse, Wiese, Balkon usw.), Eigentumsverhältnis (Selbstnutzer, Mieter) und Größe gekoppelt. Aus diesem Grund werden als Durchschnittswert der Kriterien 1.000 € pauschal angesetzt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 10 von 47
Stand: 20.09.2012
3 Variantenvergleich Schallschutzmaßnahmen
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden für folgende Bereiche Überschreitun-gen der Immissionsgrenzwerte festgestellt:
� Bereich Ausfahrt B 495 - Wohngebäude im Außenbereich südlich der A20/B 495 - Glindmoorstr. 22 in Glinde
� Bereich Ausfahrt B 495 - Wohngebäude im Außenbereich nördlich der A20/B 495 - Ebersdorfer Str. 10 in Glinde
� Kiel bei der Höhne - Bremervörde
� Wohngebäude im Außenbereich bei km 604+500 südlich der A20 - An der Höh-ne 20 - Bremervörde
� Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bremervörde
� Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bremervörde
� Wohngebäude im Außenbereich nördlich der A20- Brinker Str. 37- Bremervörde
� Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 – Bremervörde
� Bereich westlich der L 114 - Wohngebäude im Außenbereich südlich der A20- Forst 8 in Estorf
� Bereich westlich der L 114 - Wohngebäude im Außenbereich nördlich der A20- Forst 3/3a in Estorf
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 11 von 47
Stand: 20.09.2012
3.1 Bereich Ausfahrt B 495 - Außenbereich Glindmoorstr. 22 in Glinde
Die geplante A 20 verläuft nördlich des Wohngebäudes im Außenbereich in ca. 90 m Abstand. Das Gebäude ist durch die bestehende B 495, welche in einem Abstand von 150 m verläuft durch Schallimmissionen vorbelastet. Im Rahmen der Baumaßnahme rückt die B 495 um 60 m bis auf einen Abstand von ca. 90 m heran.
Die Prüfung auf wesentliche Änderung durch die Verlegung der B 495 ergab, dass eine wesent-liche Änderung vorliegt, da die Beurteilungspegel um 3 dB(A) zunehmen. Da die Immissions-grenzwerte aus den Schallimmissionen der B 495 jedoch eingehalten sind, besteht kein An-spruch auf Lärmvorsorge aus der Änderung der B 495.
Durch den Neubau der A 20 wird der Immissionsgrenzwert Nacht für Mischgebiete um bis zu 6 dB(A) überschritten. Im Tageszeitraum ist der Immissionsgrenzwert eingehalten. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung sind insgesamt 6 Schutzfälle nachts zu lösen. Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts aus der A 20 treten nicht auf. Am Außenwohnbe-reich auf der Nordostseite des Gebäudes sind die Immissionsgrenzwerte eingehalten.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 12 von 47
Stand: 20.09.2012
3.1.1 Ergebnisse der Berechnung für Glindmoorstr. 22 – Glinde
Es wurde mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt. Tabelle 1: Untersuchte Schallschutzvarianten für Glindmoorstr. 22 – Glinde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz kann mit einer 250 m langen und 5 m hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall gleicher Höhe und Länge erreicht werden. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 115 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 25 Tsd. € für den Schallschutzwall. Es ist ersichtlich, dass ein Schallschutzwall deutlich geringere Kosten aufweist, als eine Schallschutz-wand. Verringert man die Höhe des Schallschutzwalls so werden die Immissionsgrenzwerte am Gebäude überschritten, so dass Schutzfälle ungelöst bleiben.
Im Rahmen des Baus der Anschlussstelle wird die B 495 in diesem Bereich verlegt. Durch das Heranrücken der B 495 erhöhen sich die Beurteilungspegel um bis zu 6,4 dB(A) (siehe Kapitel 6.1 der Unterlage 17.1.1). Ein Anspruch auf Lärmvorsorge aus dieser Baumaßnahme besteht jedoch nicht, da die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV aus der Baumaßnahme B 495 nicht überschritten werden. Der maximale Beurteilungspegel aus der B 495 beträgt 60 dB(A) tags und 53 dB(A) nachts.
Allerdings beträgt am Gebäude Glindmoorstr. 22 der Summenpegel aus A 20 und verlegter B 495 maximal 65 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. Aufgrund dieses Ergebnisses wurden vertie-fende Untersuchungen zum Schallschutz angestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 13 von 47
Stand: 20.09.2012
3.1.2 Untersuchung für weitergehenden Schallschutz
Im Bereich des betroffenen Gebäudes wird der Summenpegel aus den Pegeln der A 20 be-stimmt, die um 4 dB(A) im Tages- und 6 dB(A) im Nachtzeitraum über den Beurteilungspegel aus der B 495 liegen. Zum Schutz des Gebäudes wurde deshalb ein Schallschutzwall mit 215 m Länge und einer Höhe von 2 m über FOK untersucht. Dieser Schallschutzwall bewirkt eine Gesamtpegelminderung von 1,4 dB(A) und begrenzt den Summenpegel auf 64 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts. Der Immissionsgrenzwert im Tageszeitraum für Wohngebäude im Außenbe-reich von 64 dB(A) wird durch diese Schallschutzmaßnahme eingehalten. Erhöht man den Wall auf 3 m ü. FOK so kann der maximale Beurteilungspegel nachts auf 58 dB(A) begrenzt werden. Bei einer Wallhöhe von 8 m über FOK kann der Immissionsgrenzwert für den Tageszeitraum von 54 dB(A) aus dem Summenpegel eingehalten werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Berechnung im Überblick dargestellt.
Tabelle 2: Ergebnisse Schallschutzmaßnahmen für Glinde - Summenpegel
Gebäude: Glinde - Glindmoorstr. 22
Hohe der Schallschutzmaß-nahme
Maximaler Summenpe-gel in dB(A)
Beurteilungspegel Summe in dB(A) Pegelminderung
in dB(A) nachts Kosten der Schall-
schutzmaßnahme in € Tag Nacht Tag Nacht
- 64,4 59,3 65 60 - -
2 m Wall 63,5 58,4 64 59 0,9 30 960
3 m Wall 62,7 57,5 63 58 1,8 56 975
4 m Wall 61,7 56,4 62 57 2,9 89 870
5 m Wall 60,8 55,4 61 56 3,9 130 075
6 m Wall 60.4 54.7 61 55 4,6 177 590
7 m Wall 60.2 54.2 61 55 5,1 232 200
8 m Wall 60,0 53,8 60 54 5,5 294 120
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 14 von 47
Stand: 20.09.2012
3.1.3 Empfehlung für Bereich Ausfahrt B 495 Außenbereich Glindmoorstr. 22 in Glinde
Die Ergebnisse für die Gebäude im Außenbereich Glindmoorstr. 22 zeigen, dass aktive Schall-schutzmaßnahmen mit Kosten von 115 Tsd. € bzw. 25 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Vollschutz als unverhältnismäßig anzusehen sind. Der Fahrbahnbelag OPA wurde wegen der Mindesteinbaulänge von 1 km und den damit verbundenen Kosten von ca. 1 Mio. € für ein Ge-bäude ebenfalls als unverhältnismäßig angesehen.
Wie die Tabelle 2 zeigt, genügt ein 2 m ü. FOK hoher Schallschutzwall mit einer Länge von 215 m, um den Summenpegel aus A 20 und B 495 auf maximal 59 dB(A) nachts zu begrenzen. Die Pegelminderung an der betroffenen Fassadenseite beträgt 0,9 dB(A) bei Kosten von ca. 31 Tsd. €. Erhöht man den Schallschutzwall weiter, so nimmt die Pegelminderung pro Meter Höhe um jeweils ca. 0,9 dB(A) zu, jedoch verdoppeln sich die Kosten für den Schallschutzwall fast. Da eine Schallschutzmaßnahme nur für die Baumaßnahme A 20 zur Einhaltung der Immissi-onsgrenzwerte der 16. BImSchV als unverhältnismäßig angesehen wird und die Kosten des Schallschutzwalles bei 2 m Höhe bereits 30 Tsd. € für ein Gebäude betragen, wird zum Schutz des Anwesens gegenüber Gesamtbeurteilungspegeln von ≥ 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ein Schallschutzwall mit 2 m ü. FOK vorgeschlagen. Der maximale Beurteilungspegel am Ge-bäude beträgt 63,5 dB(A) tags bzw. 58,4 dB(A) nachts. Es verbleibt weiter ein Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach.
Tabelle 3: Vorgeschlagener Schallschutz für Glinde - Summenpegel
Bereich Art Nr. Lage von km bis km Länge Höhe in m
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 15 von 47
Stand: 20.09.2012
3.2 Bereich Ausfahrt B 495 - Außenbereich Ebersdorfer Str. 10 in Glinde Glinde
Die geplante A 20 verläuft südlich des Wohngebäudes im Außenbereich in ca. 220 m Abstand. Das Gebäude ist durch die bestehende B 495, welche in einem Abstand von 35 m verläuft durch Schallimmissionen vorbelastet. Im Rahmen der Baumaßnahme rückt die B 495 um ca. 10 m bis auf einen Abstand von 45 m vom betroffenen Gebäude ab.
Abbildung 3-2 Lageplanskizze Ebersdorfer Str. 10 – Glinde
Die Prüfung auf wesentliche Änderung durch die Verlegung der B 495 ergab, dass keine we-sentliche Änderung vorliegt, da die Beurteilungspegel geringfügig abnehmen. Es besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge aus der Änderung der B 495.
Durch den Neubau der A 20 werden die Immissionsgrenzwerte (für Mischgebiete) um bis zu 1 dB(A) nachts überschritten. Der Immissionsgrenzwert im Tageszeitraum ist eingehalten. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung ist ein Schutzfall nachts zu lösen. Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts, auch aus der Summe aus A 20 und B 495 treten nicht auf.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 16 von 47
Stand: 20.09.2012
3.2.1 Ergebnisse der Berechnung für Ebersdorfer Str. 10 – Glinde
Es wurden mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 4: Untersuchte Schallschutzvarianten für Ebersdorfer Str. 10 – Glinde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz kann mit einer 125 m langen und 2 m hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall mit 2 m Höhe und 125 m Länge erreicht werden. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 137 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 18 Tsd. € für den Schallschutz-wall. Es ist ersichtlich, dass ein Schallschutzwall deutlich geringere Kosten aufweist, als eine Schallschutzwand. Verringert man die Höhe des Schallschutzwalls, so werden die Immissions-grenzwerte am Gebäude überschritten, so dass die Schutzfälle ungelöst bleiben.
3.2.2 Empfehlung für Außenbereich Ebersdorfer Str. 10 – Glinde
Die Ergebnisse für die Gebäude im Außenbereich Ebersdorfer Str. 10 – Glinde zeigen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen mit Kosten von 137 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Voll-schutz mit einer Schallschutzwand als unverhältnismäßig anzusehen sind. Die günstigeren Kos-ten je gelösten Schutzfall für den Schallschutzwall mit 18 T€ werden jedoch als verhältnismäßig angesehen. Durch diese Schallschutzmaßnahme können die Immissionsgrenzwerte eingehal-ten werden.
Der Fahrbahnbelag OPA wurde wegen der Mindesteinbaulänge von 1 km und den damit ver-bundenen Kosten von ca. 1 Mio. € für ein Gebäude als unverhältnismäßig angesehen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 17 von 47
Stand: 20.09.2012
3.3 Kiel bei der Höhne - Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft südlich der Wohngebäude des Ortsteils Kiel bei der Höhne der Stadt Bremervörde in ca. 90 m Abstand zum nächstgelegenen Gebäude. Der Bereich Kiel bei der Höhne ist durch Schallimmissionen nicht vorgelastet.
Abbildung 3-3 Lageplanskizze Kiel bei der Höhne - Bremervörde
Durch den Neubau der A 20 werden die Immissionsgrenzwerte (für Mischgebiete) um bis zu 5 dB(A) nachts an 2 Gebäuden überschritten. Der Immissionsgrenzwert im Tageszeitraum ist eingehalten. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung sind insgesamt 7 Schutzfälle nachts zu lö-sen. Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts aus der A 20 treten nicht auf.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 18 von 47
Stand: 20.09.2012
3.3.1 Ergebnisse der Berechnung für Kiel bei der Höhne - Bremervörde
Es wurden mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 5: Untersuchte Schallschutzvarianten für Kiel bei der Höhne – Bremervörde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz kann mit einer 250 m langen und 3,0 und 6,0 m hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall mit gleicher Länge und Höhen von 4 m, 6 m und 3 m erreicht wer-den. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 247 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 48 Tsd. € für den Schallschutzwall. Es ist ersichtlich, dass ein Schallschutzwall deutlich geringere Kosten aufweist, als eine Schallschutzwand. Verringert man die Schallschutzmaßnahmen so werden die Immissionsgrenzwerte an den Gebäuden überschritten, so dass Schutzfälle unge-löst bleiben.
3.3.2 Empfehlung für Kiel bei der Höhne - Bremervörde
Die Ergebnisse für Kiel bei der Höhne - Bremervörde zeigen, dass aktive Schallschutzmaß-nahmen mit Kosten von 247 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Vollschutz mit einer Schall-schutzwand als unverhältnismäßig anzusehen sind. Verringert man die Höhe der Schallschutz-wand, so werden nicht mehr alle Schutzfälle gelöst. Die günstigeren Kosten je gelösten Schutz-fall für eine Schallschutzwand mit einer Höhe von 3,0 m betragen 206 Tsd. € je gelösten Schall-schutzfall. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Schallschutzwand sind als unverhält-nismäßig anzusehen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 19 von 47
Stand: 20.09.2012
Betrachtet man die Ergebnisse des Variantenvergleichs für einen Schallschutzwall, so betragen die Kosten je gelösten Schallschutzfall für den Vollschutz 48 Tsd. €. Verringert man den Schall-schutzwall so werden nicht mehr alle Schutzfälle gelöst. Die geringsten Kosten je gelösten Schutzfall mit 18 Tsd. € weist der Schallschutzwall mit einer Höhe von 2,0 m über FOK auf. Es verbleiben 2 Schutzfälle bei einem Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 58 dB(A) nachts.
Der Fahrbahnbelag OPA wurde wegen der Mindesteinbaulänge von 1 km und den damit ver-bundenen Kosten von ca. 1 Mio. € für zwei Gebäude als unverhältnismäßig angesehen.
Es werden folgende aktive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen:
Tabelle 6: Vorgeschlagener Schallschutz für Kiel bei der Höhne - Bremervörde
Art Nr. Lage von km bis km Länge Höhe in m
Schallschutzwall 1 Links 603+200 603+450 250 2
Für das verbleibende Gebäude mit Grenzwertüberschreitung werden passive Schallschutz-maßnahmen dem Grunde nach empfohlen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 20 von 47
Stand: 20.09.2012
3.4 Außenbereich km 604+500 - Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft nördlich von 2 Wohngebäuden im Außenbereich in ca. 100 m Ab-stand zur A 20 bei km 604+500. Die Gebäude sind nicht durch Schallimmissionen vorbelastet.
Abbildung 3-4 Lageplanskizze Außenbereich km 604+500 - Bremervörde
Durch den Neubau der A 20 werden die Immissionsgrenzwerte (für Mischgebiete) an einem Gebäude um bis zu 5 dB(A) nachts überschritten. Der Immissionsgrenzwert im Tageszeitraum ist eingehalten. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung sind insgesamt 4 Schutzfälle nachts zu lösen. Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts aus der A 20 treten nicht auf.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 21 von 47
Stand: 20.09.2012
3.4.1 Ergebnisse der Berechnung für Außenbereich km 604+500 - Bremervörde
Es wurden mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 7: Untersuchte Schallschutzvarianten für Außenbereich km 604+500 – Bre-
mervörde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz kann mit einer 250 m langen und 4 m hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall mit gleicher Länge und einer Höhe von 5 m erreicht werden. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 137 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 37 T€ für den Schall-schutzwall. Es ist ersichtlich, dass ein Schallschutzwall deutlich geringere Kosten aufweist, als eine Schallschutzwand. Verringert man die Höhe des Schallschutzwalls, so werden die Immis-sionsgrenzwerte am Gebäude überschritten, so dass die Schutzfälle ungelöst bleiben.
3.4.2 Empfehlung für Außenbereich km 604+500 - Bremervörde
Die Ergebnisse für die Gebäude im Außenbereich An der Höhne 20 - Bremervörde zeigen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen mit Kosten von 137 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Voll-schutz mit einer Schallschutzwand als unverhältnismäßig anzusehen sind. Die günstigeren Kos-ten je gelösten Schutzfall für einen Schallschutzwall mit 37 Tsd. € werden ebenfalls als unver-hältnismäßig angesehen, da diese Schallschutzvariante bereits Gesamtkosten von mehr als 151 Tsd. € aufweist und nur 1 Gebäude betroffen ist.
Der Fahrbahnbelag OPA wurde wegen der Mindesteinbaulänge von 1 km und den damit ver-bundenen Kosten von ca. 1 Mio. € ebenfalls als unverhältnismäßig angesehen.
Für das betroffene Gebäude werden passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach emp-fohlen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 22 von 47
Stand: 20.09.2012
3.5 Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft nördlich der Wohngebäude des Ortsteils Hönau-Lindorf der Stadt Bremervörde in ca. 60 m Abstand zum nächstgelegenen Gebäude. Der Bereich Hönau-Lindorf ist durch Schallimmissionen aus der K 105 gering vorgelastet.
Abbildung 3-5 Lageplanskizze Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bremervörde
Durch den Neubau der A 20 werden die Immissionsgrenzwerte (für Mischgebiete und Wohnge-biete) um bis zu 2,2 dB(A) tags und 7,3 dB(A) nachts an 10 Gebäuden überschritten. Von den untersuchten Außenwohnbereichen wurde an einem Außenwohnbereich eine Überschreitung des Grenzwertes tags für Mischgebiet (Lindauer Str. 17) von 0,4 dB(A) ermittelt. Im Wohngebiet sind die Immissionsgrenzwerte an den Außenwohnbereichen eingehalten. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung sind insgesamt 8 Schutzfälle tags und 52 Schutzfälle nachts zu lösen. Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A) nachts aus der A 20 treten an 2 Gebäuden auf.
Die Prüfung auf wesentliche Änderung durch die Verlegung der K 105 ergab, dass eine wesent-liche Änderung an einem Gebäude vorliegt, da die Beurteilungspegel um 9 dB(A) zunehmen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 23 von 47
Stand: 20.09.2012
Da die Immissionsgrenzwerte aus den Schallimmissionen der K 105 jedoch eingehalten sind, besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge aus der Änderung der K 105.
3.5.1 Ergebnisse der Berechnung für Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bremervörde
Es wurden mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Außerdem wurden noch Kombinationen aus Schallschutzwall und Schallschutzwand zusätzlich geprüft. Bei den Kosten für den Schallschutzwall wurde aufgrund der schlechten Tragfähigkeit des Baugrundes ein Zuschlag von 250 €/m² Aufstandsfläche berücksichtigt. Für eine Schall-schutzwand sind keine zusätzlichen Bodenverbesserungsmaßnahmen notwendig.
Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 8: Untersuchte Schallschutzvarianten Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bre-
mervörde
Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
kein aktiver
Schallschutz 0 0 - 6 47 53 0 2 0.0 24 000
Schallschutzwand (Vollschutz 800 m Länge sonst 450 m Länge)
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 24 von 47
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Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz in Hönau-Lindorf südlich der A 20 kann mit einer 600 m langen und 6,0 und 8,0 m hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall mit einer Länge von 750 m und Höhen von 8 m und 10 m erreicht werden. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 59 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 130 Tsd. € für den Schallschutzwall. Es ist ersichtlich, dass der Schallschutzwall in Hönau-Lindorf durch die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens deutlich höhere Kosten aufweist als eine Schallschutzwand. Verrin-gert man die Schallschutzmaßnahmen, so werden die Immissionsgrenzwerte an einigen Ge-bäuden überschritten, so dass Schutzfälle ungelöst bleiben.
Zusätzlich wurde in Hönau-Lindorf auch der Fahrbahnbelag OPA untersucht. Dabei entstehen gegenüber dem Regelfahrbahnbelag Splittmastixasphalt zusätzliche Kosten von 1 164 € je lau-fenden Meter Autobahn. Der Abschlag DStrO gemäß RLS-90 [4] erhöht sich von 2 dB(A) auf 5 dB(A). Im Rahmen der Untersuchung zum Schallschutz mit Fahrbahnbelag OPA wurden als aktive Schallschutzmaßnahmen nur Schallschutzwände untersucht, da die Bodenverbesse-rungsmaßnahmen die Schallschutzwälle deutlich verteuern.
Die Kosten für den OPA wurden auf Hönau-Lindorf entsprechend der Anzahl der Schutzfälle der Bereiche nördlich (18 Schutzfälle) und südlich der A 20 (53 Schutzfälle) verteilt. Der Fahr-bahnbelag wurde auf 1 km Länge von Bau-km 604+500 bis 605+500 angesetzt. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 25 von 47
Stand: 20.09.2012
Tabelle 9: Untersuchte Schallschutzvarianten mit OPA in Hönau-Lindorf südlich der A 20
– Bremervörde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Für die Schallschutzvarianten mit OPA wurde eine Variante mit ausschließlich OPA und in Kombination mit Schallschutzwandhöhen von 3 bis 8 m untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Variante mit OPA (Variante 5 für OPA mit Schallschutzwand – 36 Tsd. € je gelöster Schutzfall) bei gleicher Wirksamkeit deutlich teurer ist, als ausschließlich Schallschutzwände (Variante 5 für Schallschutzwand – 25 Tsd. € je gelöster Schutzfall).
3.5.2 Empfehlung für in Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bremervörde
Die Ergebnisse für in Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bremervörde zeigen, dass aktive Schall-schutzmaßnahmen mit Kosten von 46 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Vollschutz mit einer Schallschutzwand als unverhältnismäßig anzusehen sind. Verringert man die Höhe der Schall-schutzwand, so werden nicht mehr alle Schutzfälle gelöst.
Günstiger liegen die Kosten je gelösten Schutzfall für die Schallschutzwand mit 24 Tsd. € je Schallschutzfall bei einer Schallschutzwandhöhe von 4,0 m über FOK. Es werden 41 von ins-gesamt 53 Schutzfällen gelöst. Die mittlere Pegelminderung beträgt 2,5 dB(A). Eine Erhöhung der Schallschutzwand auf 5,0 m, bewirkt nur eine geringe Verbesserung der Schallsituation (4 Fassadengeschosse) bei Mehrkosten von ca. 154 Tsd. € Erhöht man die Schallschutzwand weiter bis auf 8 m, so wird zusätzlich nur bei einem Schutzfall der Immissionsgrenzwert einge-halten. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form eines Schallschutzwalls, der Kombination aus Schallschutzwall und Schallschutzwand sowie der Einsatz des Fahrbahnbelages OPA werden auf Grund der deutlichen Mehrkosten als unverhältnismäßig angesehen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 26 von 47
Stand: 20.09.2012
Für Hönau-Lindorf (Süd) wird deshalb eine Schallschutzwand mit 4,0 m Höhe als Vorzugsvari-ante vorgeschlagen.
Tabelle 10: Vorgeschlagener Schallschutz für Hönau-Lindorf südlich der A 20 - Bre-
mervörde
Art Nr. Lage von km bis km Länge Höhe in m
Schallschutzwand 1 Rechts 604+700 605+150 450 4
Da auch die Summenpegel aus A 20 und K 105 deutlich unter 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts liegen, werden für die verbleibenden Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 27 von 47
Stand: 20.09.2012
3.6 Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft südlich der Wohngebäude des Ortsteils Hönau-Lindorf der Stadt Bremervörde in ca. 60 m Abstand zum nächstgelegenen Gebäude. Der Bereich Hönau-Lindorf ist durch Schallimmissionen aus der K 105 gering vorgelastet.
Abbildung 3-6 Lageplanskizze Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bremervörde
Durch den Neubau der A 20 werden die Immissionsgrenzwerte (für Mischgebiete und Wohnge-biete) um bis zu 2,7 dB(A) tags und 7,8 dB(A) nachts an 3 Gebäuden im Mischgebiet (Lindauer Straße) überschritten. Von den untersuchten Außenwohnbereichen wurde an einem Außen-wohnbereich eine Überschreitung des Grenzwertes tags für Mischgebiet (Lindauer Str. 30) von 2,1 dB(A) ermittelt. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung sind insgesamt 3 Schutzfälle tags und 15 Schutzfälle nachts zu lösen. Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A) nachts aus der A 20 treten an 1 Gebäude auf.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 28 von 47
Stand: 20.09.2012
Die Prüfung auf wesentliche Änderung durch die Verlegung der K 105 ergab, dass eine wesent-liche Änderung an 2 Gebäuden vorliegt, da die Beurteilungspegel um mehr als 3 dB(A) zuneh-men. Da die Immissionsgrenzwerte aus den Schallimmissionen der K 105 jedoch eingehalten sind, besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge aus der Änderung der K 105.
3.6.1 Ergebnisse der Berechnung für Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bremervörde
Es wurden mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Bei den Kosten für den Schallschutzwall wurde aufgrund der schlechten Tragfähigkeit des Bau-grundes ein Zuschlag von 250 €/m² Aufstellfläche berücksichtigt.
Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 11: Untersuchte Schallschutzvarianten Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bre-
mervörde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz in Hönau-Lindorf nördlich der A 20 kann mit einer 270 m langen und 5,0 hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall mit gleicher Länge und einer Höhe von 7 m erreicht werden. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 41 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 102 Tsd. € für den Schallschutzwall. Es ist ersichtlich, dass der Schallschutzwall in Hönau-Lindorf durch die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens deutlich höhere Kosten aufweist, als eine Schallschutzwand. Verringert man die Höhe der Schallschutzmaßnahmen, so werden die Immissionsgrenzwerte an den Gebäuden überschrit-ten, so dass Schutzfälle ungelöst bleiben.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 29 von 47
Stand: 20.09.2012
Zusätzlich wurde in Hönau-Lindorf auch der Fahrbahnbelag OPA untersucht. Dabei entstehen gegenüber dem Regelfahrbahnbelag Splittmastixasphalt zusätzliche Kosten von 1 164 € je lau-fenden Meter Autobahn. Der Abschlag DStrO gemäß RLS-90 [4] erhöht sich von 2 dB(A) auf 5 dB(A). Im Rahmen der Untersuchung wurden als aktive Schallschutzmaßnahmen ausschließ-lich Schallschutzwände untersucht, da die Bodenverbesserungsmaßnahmen die Schallschutz-wälle deutlich verteuern.
Die Kosten für den OPA wurden auf Hönau-Lindorf entsprechend der Anzahl der Schutzfälle der Bereiche nördlich (18 Schutzfälle) und südlich der A 20 (53 Schutzfälle) verteilt. Der Fahr-bahnbelag wurde auf 1 km Länge von Bau-km 604+500 bis 605+500 angesetzt. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 12: Untersuchte Schallschutzvarianten mit OPA in Hönau-Lindorf nördlich der A
20 – Bremervörde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Für die Schallschutzvarianten mit OPA wurde eine Variante mit ausschließlich OPA sowie der Kombination mit Schallschutzwandhöhen von 4 bis 8 m untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Variante mit OPA (Variante 2 für OPA mit Schallschutzwand – 41 Tsd. € je gelöster Schutzfall) bei gleicher Wirksamkeit deutlich teurerer ist, als ausschließlich Schallschutzwände (Variante 2 für Schallschutzwand – 34 Tsd. € je gelöster Schutzfall).
3.6.2 Empfehlung für in Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bremervörde
Die Ergebnisse für in Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bremervörde zeigen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen mit Kosten von 41 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Vollschutz mit einer Schallschutzwand als unverhältnismäßig anzusehen sind. Verringert man die Höhe der Schallschutzwand, so werden nicht mehr alle Schutzfälle gelöst.
Günstiger liegen die Kosten je gelösten Schutzfall für die Schallschutzwand mit ca. 31 Tsd. € je Schallschutzfall bei einer Schallschutzwandhöhe von 3,0 m über FOK. Es werden 14 von ins-
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 30 von 47
Stand: 20.09.2012
gesamt 18 Schutzfällen gelöst. Die mittlere Pegelminderung beträgt 2,0 dB(A). Erhöht man die Schallschutzwand auf 4 m über FOK, so werden zusätzlich 3 Schutzfälle gelöst. Die Kosten je gelösten Schutzfall erhöhen sich deutlich auf ca. 35 Tsd. €, bei Zusatzkosten von 148 Tsd. € für 3 Schutzfälle. Erhöht man die Schallschutzwand weiter, so steigen die Kosten je gelösten Schutzfall weiter. Für Hönau-Lindorf (Nord) wird deshalb eine Schallschutzwand mit 3 m Höhe vorgeschlagen, da durch diese die Immissionsgrenzwerte bis auf ein Gebäude im Mischgebiet eingehalten werden können. Da ohne Schallschutz Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A) nachts auftreten, die Autobahn in dieser Situation die Ortschaft durchschneidet und ganze Sied-lungsbereiche bis nahe heranreichen, erscheint diese Schallschutzmaßnahme noch verhältnis-mäßig.
Aktive Schallschutzmaßnahmen mit einem Schallschutzwall sowie der Einsatz des Fahrbahnbe-lages OPA werden auf Grund der deutlichen Mehrkosten als unverhältnismäßig angesehen.
Es werden folgende aktive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen:
Tabelle 13: Vorgeschlagener Schallschutz für Hönau-Lindorf nördlich der A 20 - Bre-
mervörde
Art Nr. Lage von km bis km Länge Höhe in m
Schallschutzwand 1 links 604+830 605+100 270 3
Für das verbleibende Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen werden passive Schallschutz-maßnahmen dem Grunde nach vorgesehen.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 31 von 47
Stand: 20.09.2012
3.7 Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 - Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft nördlich der Wohngebäude des Ortsteils Nieder Ochtenhausen der Stadt Bremervörde in ca. 260 m Abstand zum nächstgelegenen Gebäude. Der Bereich Nieder Ochtenhausen ist durch Schallimmissionen gering vorgelastet.
Abbildung 3-7 Lageplanskizze Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 - Bremervörde
Durch den Neubau der A 20 werden die Immissionsgrenzwerte (für Wohngebiete) um bis zu 4,8 dB(A) nachts an 24 Gebäuden überschritten. An den untersuchten Außenwohnbereichen treten
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 32 von 47
Stand: 20.09.2012
keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auf. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung sind insgesamt 67 Schutzfälle nachts zu lösen. Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A) nachts aus der A 20 treten nicht auf.
Die Prüfung auf wesentliche Änderung durch die Verlegung der Brinker Straße ergab, dass kei-ne wesentliche Änderung vorliegt. Es besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge aus der Ände-rung der Brinker Straße.
3.7.1 Ergebnisse der Berechnung für Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 - Bre-mervörde
Es wurden mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Bei den Kosten für den Schallschutzwall wurde aufgrund des notwendigen Bodenaustausches zwischen km 607+610 bis 607+710 des Baugrundes ein Zuschlag von 12 €/m² Aufstellfläche berücksichtigt.
Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 14: Untersuchte Schallschutzvarianten Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 –
Bremervörde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz in Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 kann mit einer 1 km langen und 3 m und 5 m hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall mit einer Länge von 1,1 km und Höhen von 3 m bis 6 m erreicht werden. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 43 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 15,6 Tsd. € für den Schallschutzwall. Es ist ersichtlich, dass
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 33 von 47
Stand: 20.09.2012
der Schallschutzwall in Nieder Ochtenhausen trotz der notwendigen Maßnahmen zur Verbesse-rung der Tragfähigkeit des Bodens deutlich geringere Kosten aufweist als eine Schallschutz-wand. Verringert man die Schallschutzmaßnahmen so werden die Immissionsgrenzwerte an den Gebäuden überschritten, so dass Schutzfälle ungelöst bleiben.
Zusätzlich wurde in Nieder Ochtenhausen auch der Fahrbahnbelag OPA untersucht. Dabei ent-stehen gegenüber dem Regelfahrbahnbelag Splittmastixasphalt zusätzliche Kosten von 1 164 € je laufenden Meter Autobahn. Der Abschlag DStrO gemäß RLS-90 [4] erhöht sich von 2 dB(A) auf 5 dB(A). Der Fahrbahnbelag wurde auf 1,5 km Länge von Bau-km 607+200 bis 608+700 angesetzt.
Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 15: Untersuchte Schallschutzvarianten mit OPA Nieder Ochtenhausen südlich
der A 20 – Bremervörde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Die Ergebnisse zeigen, dass die Variante mit ausschließlich OPA als Schallschutzmaßnahme deutlich teurer ist, als ausschließlich Schallschutzwälle für den Vollschutz. Weitergehende Un-tersuchungen zum Fahrbahnbelag OPA wurden deshalb nicht durchgeführt.
3.7.2 Empfehlung für in Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 - Bremervörde
Die Ergebnisse für Nieder Ochtenhausen südlich der A 20 - Bremervörde zeigen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen mit Kosten von 42 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Vollschutz mit einer Schallschutzwand als unverhältnismäßig anzusehen sind. Verringert man die Höhe der Schallschutzwand so werden nicht mehr alle Schutzfälle gelöst. Die Kosten je gelösten Schutz-fall für Vollschutz mit einem Schallschutzwall betragen 15,6 Tsd. € und sind damit deutlich ge-ringer als für eine Schallschutzwand. Aktiver Schallschutz in Form von Schallschutzwänden wird deshalb nicht weiter verfolgt.
Die Kosten für den Vollschutz mit 15,6 Tsd. € je gelösten Schutzfall werden als verhältnismäßig angesehen. Der maximale Beurteilungspegel beträgt 55 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts.
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 34 von 47
Stand: 20.09.2012
Es werden folgende aktive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen:
Tabelle 16: Vorgeschlagener Schallschutz für Nieder Ochtenhausen - Bremervörde
Art Nr. Lage von km bis km Länge Höhe in m
Schallschutzwall 1 Rechts 607+400 607+450 50 3
Schallschutzwall 2 Rechts 607+450 607+500 50 4
Schallschutzwall 3 Rechts 607+500 607+610 110 5
Schallschutzwall 4 Rechts 607+610 608+500 890 6
A 20 von Westerstede bis Drochtersen Unterlage 17.1.3 Variantenvergleich Schallschutz Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm Seite 35 von 47
Stand: 20.09.2012
3.8 Außenbereich Brinker Str. 37- Bremervörde
Die geplante A 20 verläuft südlich des Wohngebäudes im Außenbereich in ca. 100 m Abstand. Das Gebäude ist durch die bestehende Brinker Straße geringfügig vorbelastet.
Abbildung 3-8 Lageplanskizze Brinker Str. 37- Bremervörde
Durch den Neubau der A 20 werden die Immissionsgrenzwerte (für Mischgebiete) um bis zu 5 dB(A) nachts überschritten. Der Immissionsgrenzwert im Tageszeitraum ist eingehalten. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung sind insgesamt 4 Schutzfälle nachts zu lösen. Beurteilungs-pegel von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts aus der A 20 treten nicht auf. An den untersuchten Außenwohnbereichen werden die Immissionsgrenzwerte eingehalten.
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3.8.1 Ergebnisse der Berechnung für Brinker Str. 37- Bremervörde
Es wurden mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 17: Untersuchte Schallschutzvarianten für Brinker Str. 37- Bremervörde Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz kann mit einer 250 m langen und 4 m bis 5 m hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall gleicher Länge mit 4 m bis 6 m erreicht werden. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 164 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 35 Tsd. € für den Schallschutz-wall. Es ist ersichtlich, dass ein Schallschutzwall deutlich geringere Kosten aufweist, als eine Schallschutzwand. Verringert man die Höhe des Schallschutzwalls, so werden die Immissions-grenzwerte am Gebäude überschritten, so dass die Schutzfälle ungelöst bleiben.
Die Prüfung auf wesentliche Änderung durch die Verlegung der Brinker Straße ergab, dass kei-ne wesentliche Änderung vorliegt, da die Beurteilungspegel wegen des größeren Abstandes der verlegten Straße abnehmen. Es besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge aus der Änderung der Brinker Straße.
3.8.2 Empfehlung für Außenbereich Brinker Str. 37- Bremervörde
Die Ergebnisse für die Gebäude im Außenbereich Brinker Str. 37- Bremervörde zeigen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen mit Kosten von 164 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Voll-schutz mit einer Schallschutzwand als unverhältnismäßig anzusehen sind. Die günstigeren Kos-ten je gelösten Schutzfall für den Schallschutzwall mit 35 Tsd. € werden ebenfalls als unver-hältnismäßig angesehen, da diese Schallschutzvariante bereits Gesamtkosten von mehr als 141 Tsd. € aufweist und nur 1 Gebäude betroffen ist.
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Der Fahrbahnbelag OPA wurde wegen der Mindesteinbaulänge von 1 km und den damit ver-bundenen Kosten von ca. 1 Mio. € ebenfalls als unverhältnismäßig angesehen.
Für das betroffene Gebäude werden passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach emp-fohlen.
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3.9 Bereich westlich L 144 - Forst 8 in Estorf
Die geplante A 20 verläuft nördlich des Wohngebäudes im Außenbereich in ca. 230 m Abstand. Das Gebäude ist durch Schallimmissionen nicht vorbelastet.
Abbildung 3-9 Lageplanskizze Bereich westlich L 144 - Forst 8 in Estorf
Durch den Neubau der A 20 werden die Immissionsgrenzwerte (für Mischgebiete) um 0,1 dB(A) nachts überschritten. Der Immissionsgrenzwert im Tageszeitraum ist eingehalten. Im Rahmen der Schutzfallbetrachtung ist ein Schutzfall nachts zu lösen. Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts aus der A 20 treten nicht auf.
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3.9.1 Ergebnisse der Berechnung für Bereich westlich L 144 - Forst 8 in Estorf
Es wurden mehrere Schallschutzvarianten (Schallschutzwand und Schallschutzwall) berechnet. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Tabelle 18: Untersuchte Schallschutzvarianten für Bereich westlich L 144 - Forst 8 in
Estorf Vari-ante
aktive Lärmschutz-maßnahmen
Kosten für aktiven
Lärmschutz
Kosten für Fahrbahn
Gesamtkosten Lärmschutz
gelöste Schutzfälle
Kosten je gelöstem Schutzfall
Schutzfälle mit verbleiben-der Grenzwertüberschrei-
tung
Pegel > 70 dB(A) tags
bzw. > 60 dB(A)
nachts
mittlere Pegelmin-
derung
Gesamtkos-ten
aktiv/passiv
[€] [€] [€] Tag Nacht [€] Tag Nacht Gesamt Tag Nacht in dB(A) [€]
Ein Vollschutz kann mit einer 200 m langen und 2 m hohen Schallschutzwand oder mit einem Schallschutzwall gleicher Länge mit ebenfalls 2 m erreicht werden. Die Kosten je gelösten Schutzfall betragen 220 Tsd. € für die Schallschutzwand bzw. 28 Tsd. € für den Schallschutz-wall. Es ist ersichtlich, dass ein Schallschutzwall deutlich geringere Kosten aufweist, als eine Schallschutzwand. Verringert man die Höhe des Schallschutzwalls so werden die Immissions-grenzwerte am Gebäude überschritten, so dass die Schutzfälle ungelöst bleiben.
3.9.2 Empfehlung für Bereich westlich L 144 - Forst 8 in Estorf
Die Ergebnisse für die Gebäude im Außenbereich Forst 8 - Estorf zeigen, dass aktive Schall-schutzmaßnahmen mit Kosten von 220 Tsd. € je gelösten Schutzfall für den Vollschutz mit einer Schallschutzwand als unverhältnismäßig anzusehen sind. Bezüglich eines Walls ist zu beden-ken, dass der Variantenvergleich von vereinfachten Voraussetzungen für die Höhenbemessung ausgeht. Tatsächlich weist der notwendige Schallschutzwall teilweise eine Gesamthöhe von 5 m über Gelände auf, da die A 20 sich hier in deutlicher Dammlage befindet. Weiter muss die Entwässerung auf ein geschlossenes System geändert werden, so dass Mehrkosten von ca. 120 Tsd. € entstehen würden. So entstehen insgesamt Kosten für den aktiven Schallschutz von mehr als 100 Tsd. €, welche für ein Gebäude bzw. 1 Schutzfall als unverhältnismäßig anzuse-hen sind.
Der Fahrbahnbelag OPA wurde wegen der Mindesteinbaulänge von 1 km und den damit ver-bundenen Kosten von ca. 1 Mio. € werden ebenfalls als unverhältnismäßig angesehen.
Für das betroffene Gebäude werden passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach emp-fohlen.
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4 Vorgeschlagene Schallschutzmaßnahmen für A 20 Abschnitt 6
Auf Grundlage des Variantenvergleichs werden folgende Schallschutzmaßnahmen im Abschnitt 6 der A 20 vorgeschlagen.
Tabelle 19: Vorgeschlagener Schallschutz für A 20 – Abschnitt 6
Bereich Art Nr. Lage von km bis km Länge Höhe in m
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