RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. März 2012 bis 28. Februar 2013 für den Hypo-Weltportfolio Aktien Miteigentumsfonds gem. § 20 InvFG Thesaurierer: ISIN AT0000708318 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 1030 Wien Seit dem 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den Fondsbestimmungen genannten Bestimmungen beziehungsweise gesetzlichen Verweise beziehen sich noch auf das InvFG 1993, da diese auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.
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(FB Hypo Weltportfolio Aktien g ltig ab 01.09.2010.pdf)€¦ · Universal-Investment-Gesellschaft mbH Oliver Harth _____ STAATSKOMMISSÄR Mag. (FH) Ulrike Danzmayr 1 Mag. Gerhard
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RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. März 2012 bis 28. Februar 2013
Seit dem 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den Fondsbestimmungen genannten Bestimmungen beziehungsweise gesetzlichen Verweise beziehen sich noch auf das InvFG 1993, da diese auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.
GESELLSCHAFTER AUFSICHTSRÄTE HYPO Capital Management AG Dr. Harald Thury, Vorsitzender Harald P. Holzer, CFA _____________________________________________________________________________________________________
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Mag. Emmerich Schneider Aktiengesellschaft Stellvertreter des Vorsitzenden
Dkfm. Dr. Jodok Simma (seit 11. Juni 2012 bis 16. April 2013) _____________________________________________________________________________________________________
HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA _____________________________________________________________________________________________________
Universal-Investment-Gesellschaft mbH Oliver Harth _____________________________________________________________________________________________________
STAATSKOMMISSÄR
Mag. (FH) Ulrike Danzmayr 1
Mag. Gerhard Wallner2
STAATSKOMMISSÄR-STELLVERTRETER Mag. Ilse Schmalz
GESCHÄFTSFÜHRER DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb (seit 01. November 2012) Ulrich Fetz (bis 31. Oktober 2012)
PROKURIST Walter Kitzler Dr. Hannes Leitgeb (bis 31. Oktober 2012)
1 Bestellung ab 01. Februar 2013 2 Mag. Wallner ist im Juni 2012 leider verstorben.
RECHENSCHAFTSBERICHT ÜBER DAS 12. RECHNUNGSJAHR VOM 1. MÄRZ 2012 BIS 28. FEBRUAR 2013
Hypo-Weltportfolio Aktien
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
ISIN Thesaurierer: AT0000708318
Verwaltung MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, A-1030 Wien
Depotbank Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz
Fondsadvisor Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz
Ein gemäß § 129 Investmentfondsgesetz 2011 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, A-1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Depotbank), A-6900 Bregenz, Hypo-Passage 1, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden.
SEHR GEEHRTE ANTEILSINHABER!
Mit 28. Februar 2013 beendete der Hypo-Weltportfolio Aktien, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, das 12. Rechnungsjahr.
Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR 166.180.676,82 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR 228.864.842,20.
Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert:
Beginn Rechnungsjahr Ende Rechnungsjahr Thesaurierer 17.611,82 Stück 21.987,52 Stück
Der errechnete Wert belief sich am Ende des 12. Rechnungsjahres auf EUR 10.408,85 je Anteil.
Seit der ersten Preisberechnung des Hypo-Weltportfolio Aktien am 23. April 2001 wurde bis Ende des 12. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 0,59 % p.a. je Anteil erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). Die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ist der vereinfachte Ansatz (Commitment-Ansatz). Der Fonds investiert einen wesentlichen Teil seines Vermögens in andere Fonds, deren Verwaltungsvergütung von 0,15 % bis 2,00 % p.a. im Berichtszeitraum betrugen (maximale Verwaltungsvergütung der Subfonds: 2,00 % p.a.), zusätzlich kann bei einer positiven Wertentwicklung eine erfolgsabhängige Gebühr angelastet werden. Die Verwaltungsgebühr des Hypo-Weltportfolio Aktien betrug im aktuellen Rechnungsjahr 0,75 % p.a. des Fondsvermögens (maximale Verwaltungsgebühr laut Fondsbestimmungen: 0,85 % p.a.). Auf Grund per 1. April 2012 geänderter steuerlicher Vorschriften wurde eine Änderung des Ausweises von Zinserträgen vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds.
KEST-AUSZAHLUNG Für das Rechnungsjahr 2012/2013 wird eine KESt-Auszahlung von EUR 12,57 je Thesaurierungsanteil vorgenommen und bei Vorliegen der Voraussetzungen an das Finanzamt abgeführt. Die KESt-Auszahlung von EUR 12,57 je Anteil wird am 15. April 2013 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 11 bei der
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Bregenz sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen.
Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die KESt-Auszahlungen in den letzten fünf Rechnungsjahren
Entwicklung der Kapitalmärkte Dass sich auch so renommierte Marktbeobachter wie die Journalisten der „Financial Times“ irren können, bewies das vergangene Jahr 2012. So proklamierte das englische Blatt zur Jahreshälfte bereits das Ende der Aktienkultur. Heute wissen wir, dass sich die Dividendenwerte heuer trotz der noch nicht bewältigten Euro-Krise sowie dem bedächtigen Konjunkturverlauf in den USA und China bis dato ausgezeichnet entwickelten. Der weltweite Aktienindex MSCI World erzielte im Jahresverlauf eine Performance von mehr als fünfzehn Prozent. Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren vor allem zwei Personen. Sowohl Mario Draghi als auch sein us-amerikanisches Pendant Ben Bernanke setzten mit ihren Gremien der beiden Notenbanken, der EZB und der Fed, die entscheidenden Impulse für die markante Aufwärtsbewegung. Nachdem auch Asien am Tropf der beiden Absatzmärkte Europa und USA hängt, liegt wie es scheint die Zukunft der gesamten Welt in diesen beiden Händen. Man ist geneigt, diesen Umstand als sehr beunruhigend zu empfinden. Diese Konstellation ist allerdings alternativlos. Während die Politik in Europa mit dieser Situation bisweilen heillos überfordert war und auch in Washington aufgrund der Pattsituation zwischen Demokraten und Republikanern im Parlament und Senat Stillstand herrschte, lag es ganz allein an den Zentralbanken, die potenziell explosive Lage zu entschärfen bzw. Zeit zu schaffen, um die richtigen Reformen in Ruhe ansetzen zu können. Vor allem in Europa legt der bisherige Verlauf der Schuldenkrise die Vermutung nahe, dass ohne Draghi die Zinsen in Spanien und Italien weiter gestiegen wären und beide Länder bald Hilfe von einem viel zu kleinem Rettungsfonds benötigt hätten. Dann wäre Frankreich an der Reihe gewesen und das Risiko eines ungeordneten Zerfalls der Währungsunion wäre dramatisch gestiegen. Der Wegfall dieser schwergewichtigen Unsicherheitsfaktoren wurde auch von den Aktienmärkten mit weiteren Gewinnen gefeiert. Diese konzentrierten sich vor allem auf die europäischen Indizes. Daneben hielt auch in den USA der Höhenflug des Börsenbarometers an. Währenddessen steht Japan vor der fünften Rezession in den letzten fünfzehn Jahren. Der starke Yen beeinträchtigte den Export, was durch den heimischen Konsum nicht ausgeglichen werden konnte. Der im Dezember neu gewählte Premier Abe konterte daraufhin mit einer aggressiven Geldpolitik und einem neuen Konjunkturprogramm. Einen erfolgreichen Führungswechsel gab es bereits in China. Dem neuen Fünfjahresplan zufolge soll der Konsumanteil zu Lasten des Exportquote erhöht und die Umweltbelastung reduziert werden. Darüber hinaus ist es ein erklärtes Ziel der neuen Regierung, die Lohndifferenzen zwischen der Pazifikküste und dem Hinterland zu reduzieren.
Fondspolitik Im vergangenen Jahr orientierte sich das Management zum Großteil an der eigenen Benchmark. Über die gesamte Periode hinweg wurde der deutsche Aktienmarkt (indirekt über Fondsanteile) übergewichtet, was sich angesichts der sehr guten Entwicklung der Frankfurter Börse in der relativen Performance positiv bemerkbar machte. Ebenfalls zuträglich war das Engagement in Singapur sowie die Entscheidung im November, sich am Aktienmarkt Chinas stärker zu engagieren.
Ausblick Normalerweise laufen der weltweite Durchschnitt der Einkaufsmanagerindizes und die Aktienmärkte parallel. Entfernten sich in den letzten beiden Jahren die Börsenkurse zu weit von den Konjunkturdaten, war der Einkaufsmanagerindex ein guter Indikator für eine Korrektur an den Börsen. Seit Juni entledigen sich die Aktien wieder zunehmend ihrer fundamentalen Untermauerung. Diese Lücke wird sich bald schließen, entweder durch ein „Nachziehen“ der wirtschaftlichen Datenlage oder durch einen Rückgang an den Aktienmärkten. Wir erwarten aufgrund der oben beschriebenen zuletzt vorgenommenen wichtigen Weichenstellungen durch die Notenbanken ein baldiges Anziehen der wirtschaftlichen Aktivität in den großen Wirtschaftsregionen. Die noch zahlreichen Hindernisse zurück zu einem neuen Aufschwung werden allerdings zu erhöhten Schwankungen an den Aktienmärkten führen. Für 2013 halten wir eine moderate Aufwärtsbewegung für das wahrscheinlichste Szenario, womit im Verlauf des Jahres die Marke von 8.500 Punkten im deutschen Leitindex DAX wieder in Reichweite rückt.
10. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -4.350,36 -0,20
11. Zinsen aus Sw aps EUR 0,00 0,00
12. Sonstige Erträge EUR 0,00 0,00
Summe der Erträge EUR 3.112.872,39 141,58
III. Aufw endungen 1. Verw altungsvergütung EUR -1.411.164,79 -64,18
- Verw altungsvergütung EUR -1.411.164,79
- Beratungsvergütung EUR 0,00
- Asset Management Gebühr EUR 0,00
2. Depotbankvergütung EUR -188.155,30 -8,56
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -10.803,83 -0,49
4. Sonstige Aufw endungen EUR -15.808,65 -0,72
- Depotgebühren EUR 0,00
- Ausgleich ordentlicher Aufw and EUR -195.855,82
- Sonstige Kosten EUR -799,40
- Verw altungskostenrückvergütung aus Subfonds EUR 189.589,34
- Administrationsgebühr zur Verw altungskostenrückvergütung EUR -8.742,77
Summe der Aufwendungen EUR -1.625.932,57 -73,95
IV. Ordentlicher Nettoertrag EUR 1.486.939,82 67,63
V. Veräußerungsgeschäfte1. Realisierte Gew inne EUR 11.660.276,14 530,31
2. Realisierte Verluste EUR -3.238.253,94 -147,28
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 8.422.022,20 383,03
VI. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 9.908.962,02 450,66
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 39.143,06
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgew iesen
bzw . abgerechnet w urden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.
Entw icklung des Sondervermögens 2012/2013I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 166.180.676,821. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -88.520,72
2. Zw ischenausschüttungen EUR 0,00
3. Mittelzufluss(netto) EUR 45.415.474,39
a) Mittelzuf lüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 98.204.759,76
b) Mittelabf lüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -52.789.285,37
Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil
bzw. Anteile 28.02.2013 Zugänge Abgänge in EUR am Fonds-
bzw. Whg. vermögenim Berichtszeitraum
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)per 28.02.2013
CHF 1,2198000= 1 EUR (EUR)
GBP 0,8610000= 1 EUR (EUR)
USD 1,3072000= 1 EUR (EUR)
Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko).
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 28. Februar 2013 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien über den von ihr verwalteten Hypo-Weltportfolio Aktien, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. März 2012 bis 28. Februar 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechen-schaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Invest-mentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vor-schriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach § 49 Abs. 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durch-führen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschafts-bericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungs-handlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gemäß den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Rechenschaftsbericht zum 28. Februar 2013 über den Hypo-Weltportfolio Aktien, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.
Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 17. Juni 2013
PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
BERICHT DES AUFSICHTSRATES Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC Wirtschaftsprüfung GmbH hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2012/2013 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im Juni 2013 Der Aufsichtsrat Dr. Harald Thury Vorsitzender
Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Hypo-Weltportfolio Aktien
Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.
c) bedingt rückerstattbar in Abhängigkeit der rechtlichen Voraussetzungen im Ansässigkeitsstaat (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,1354 0,1354
19. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000
1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert2) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften,
die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar.5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriumsfür Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.
12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden.
13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerungführt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge.Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden.
15) bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicherGrundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)