FACHINSTITUT FÜR ARBEITSRECHT 29. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht 3. bis 4. November 2017 Köln 15 Zeitstunden Fortbildung möglich! Das DAI ist eine gemeinnützige Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern. www.anwaltsinstitut.de
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FACHINSTITUT FÜR ARBEITSRECHT · steine bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ im Vorder-grund. Zusammen mit der Jahresarbeitstagung ermöglicht dieses Seminar Fachanwältinnen
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FACHINSTITUT FÜR ARBEITSRECHT
29. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht3. bis 4. November 2017Köln
15 Zeits
tunden
Fortb
ildung m
öglich!
Das DAI ist eine gemeinnützige Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern.
www.anwaltsinstitut.de
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Bernd Ennemann
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aktuell relevante Themen, verbunden mit dem Blick in die Zukunft – diese Kombination kennzeichnet die thematische Vielfalt unserer 29. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht. So wird die Recht-sprechung zum Arbeitsentgelt behandelt, ebenso wie die der-zeitigen Entwicklungen beim Kündigungsschutz und im Pro-blembereich der Ausschlussfristen. Mit „Datenschutz“ und „Diskriminierungsverbote“ stehen zudem zwei politisch aufgela-dene, brisante Themenbereiche auf dem Programm. Mit der Digita-lisierung der Arbeitswelt wird zudem ein Komplex vorgestellt, der in den kommenden Jahren immer stärker in den Fokus rücken wird. Diese Themen werden von erfahrenen Vertretern aus (Bundes-)Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Anwaltschaft unter besonderer Berücksichtigung der anwaltlichen Praxis dargestellt.
Komplettiert wird das Programm durch das 5-stündige Fortbil-dungsplus am Vortag. Dort stehen die Themen „Aktuelle Rechtspre-chung und Entwicklung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren“, „Aktuelles und Haftungsfallen bei der Kündigung schwerbehinder-ter Arbeitnehmer“ und „Gestaltungsmöglichkeiten und Stolper-steine bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ im Vorder-grund. Zusammen mit der Jahresarbeitstagung ermöglicht dieses Seminar Fachanwältinnen und -anwälten für Arbeitsrecht, ihre gesamte Pflichtfortbildung (15 Zeitstunden – § 15 FAO) an einem Termin wahrzunehmen.
Das gemeinsame Abendessen der Teilnehmer und Referenten fin-det am Freitag im „Brauhaus Sion“ statt. Ein Orgelkonzert im Köl-ner Dom beschließt danach den Abend.
Ich freue mich darauf, Sie in Köln begrüßen zu dürfen!
Bernd Ennemann Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Soest
– Leiter des Fachinstituts für Arbeitsrecht –
29. JAHRESARBEITSTAGUNG ARBEITSRECHT
9.00 – 9.15 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Themen durch den TagungsleiterBernd Ennemann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Soest
9.15 – 10.45 Uhr Arbeitsrecht 4.0 – Digitalisierung der ArbeitsweltDr. Gerlind Wisskirchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeits-recht, KölnHarald Schliemann, Rechtsanwalt, Vors. Richter am Bundesarbeits-gericht a. D., Justizminister des Freistaats Thüringen a. D.
Moderation: Werner Ziemann, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a. D., Hamm
· Veränderung des Arbeitsmarkts– Veränderte Job-Strukturen und geographische Verteilung – Globale Auswirkungen– Anforderungsprofil für zukünftige Mitarbeiter– Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
· Veränderung in den Unternehmen– Veränderung des Arbeitsumfeldes– Schaffung neuer (gesellschaftsrechtlicher) Strukturen im Unternehmen– Neue Herausforderungen für Gewerkschaften und Betriebsräte– Nutzung von Big Data im Unternehmen
· Arbeit außerhalb des räumlichen Betriebs, Home-Office, Mobile-Working (Weisungsrecht? Vertragsgestaltung? Arbeitnehmer? Betriebszugehörigkeit?)
· Jederzeitige Erreichbarkeit (Unterbrechung der Ruhezeit? Nächster Arbeitsbeginn?)
· BYOD – Bring Your Own Device, private Geräte auch zur dienstlichen Nutzung – oder doch lieber Dienstgeräte auch zur privaten Nutzung (Geräteaustausch? Wem gehören die Daten? Verbleib der Daten?)
· Crowd-Working, Scrum mit eigenen Arbeitnehmern (Noch Inhalt des Arbeitsverhältnisses oder zweites Rechtsverhältnis?)
· Weisungen i. S. des § 106 GewO und Warnungen durch Algorithmen; Kundeneinflüsse auf eigenes betriebsinternes Handeln
10.45 – 11.15 Uhr Kaffeepause
11.15 – 12.45 Uhr Neues zum Arbeitsentgelt Dr. Rüdiger Linck, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Erfurt
Moderation: Bernd Ennemann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Soest
· Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall· Annahmeverzug· Bonuszahlungen
FREITAG, 3. NOVEMBER 201 7
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FREITAG, 3. NOVEMBER 201 7
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12.45 – 13.45 Uhr Mittagspause
13.45 – 15.15 Uhr Fremdpersonaleinsatz: Praxisfragen nach der AÜG-Reform 2017Prof. Dr. Mark Lembke, LL.M. (Cornell), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Attorney-at-Law (New York), Frankfurt am Main
Moderation: Prof. Dr. Markus Stoffels, Universitätsprofessor, Universität Heidelberg
· Strafbarkeitsrisiken beim Fremdpersonaleinsatz (§ 266a StGB)· Ausdehnung des § 10 Abs. 1 AÜG· Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung und Folgen für die Praxis· Gestaltungsfragen und -optionen beim Einsatz externen Personals· Aktuelle Rechtsprechung
15.15 – 15.45 Uhr Kaffeepause
15.45 – 17.15 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz Stephanie Rachor, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Moderation: Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis, Universitätsprofessor, Universität zu Köln
· Beschäftigtendatenschutz und Kündigungsschutzprozess· Probleme mit der Änderungskündigung· Neues aus dem Recht der Massenentlassung· Druckkündigung· Betriebsratsanhörung
17.15 – 18.30 Uhr Aktuelle Fragen des Arbeitsrechts in kirchlichen EinrichtungenProf. Dr. Jacob Joussen, Universitätsprofessor, Ruhr-Universität Bochum
Moderation: Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis, Universitätsprofessor, Universität zu Köln
· Loyalität und kein Ende – aktuelle Entscheidungen sowie gesetzliche Entwicklungen
· Ganz oder gar nicht – zur Anwendbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts· Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der MAV· Trägerwechsel im kirchlichen Bereich· Gestellung in Gefahr?
29. JAHRESARBEITSTAGUNG ARBEITSRECHT
SAMSTAG, 4. NOVEMBER 201 7
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9.00 – 10.00 Uhr Datenschutz im Arbeitsverhältnis unter Geltung der DSGVO Dr. Michael Witteler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Moderation: Juliane Held-Wesendahl, Vors. Richterin am Landesarbeitsgericht, Hamm
· Einführung in die DSGVO· Öffnungsklausel Art. 88 und seine Umsetzung in Deutschland:
Was ändert sich beim Beschäftigtendatenschutz?· Neue Anforderungen an Einwilligungen· Was geschieht mit bestehenden Einwilligungen und
Kollektivvereinbarungen?· Was müssen Arbeitgeber im Vorfeld des Inkrafttretens der
DSGVO beachten?
10.00 – 11.30 Uhr Diskriminierungsverbote, EntgelttransparenzG und Gleich- behandlung: Perspektiven, Probleme und Anspruchsgrundlagen Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Universitätsprofessor, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
Moderation: Bernd Ennemann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Soest
· Gerechtigkeit und Gleichbehandlung · Rechtfertigungsgründe unter der Lupe· Rechtsfolgen scharfgestellt: insb. Altersdiskriminierung reloaded
11.30 – 12.00 Uhr Kaffeepause
12.00 – 13.00 Uhr Ausschlussfristen – Chancen und Risiken: Veränderte Recht- sprechung und ihre Auswirkungen für die VertragsgestaltungProf. Dr. Daniel Ulber, Universitätsprofessor, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Moderation: Juliane Held-Wesendahl, Vors. Richterin am Landesarbeitsgericht, Hamm
· Aktuelle Rechtsprechung zur Ausschlussfrist· AGB-Kontrolle von Ausschlussfristen· Ausschlussfristen und gesetzliche Ansprüche· Ausschlussfristen und Mindestlohnansprüche, Alt- und Neuverträge· Fristwahrende Geltendmachung von Ausschlussfristen· Rechtsmissbrauch und Ausschlussfristen· Ein Ausblick: Der schleichende Tod der Ausschlussfrist?
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SEMINARHINWEIS
29. JAHRESARBEITSTAGUNG ARBEITSRECHT
Fortbildungsplus zur 29. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht:
Donnerstag, 2. November 2017
Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Gestaltungsmöglichkeiten bei der Beendi- gung von Arbeitsverhältnissen, RechtsprechungsüberblickKöln, Maritim Hotel Köln · Nr. 012799
Leitung: Bernd Ennemann, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Soest
Referenten: Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale), Rechtsanwalt, Stuttgart
Bettina Schmidt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht, Bonn
Werner Ziemann, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a. D., Hamm
Die Themen „Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung im arbeitsgerichtlichen Ur-teilsverfahren“, „Aktuelles und Haftungsfallen bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer“ und „Gestaltungsmöglichkeiten und Stolpersteine bei der Beendi-gung von Arbeitsverhältnissen“ bilden die Schwerpunkte dieses Seminars.
Die Veranstaltung wird von einer aktuellen Arbeitsunterlage begleitet.
Jahresarbeitstagung (012543) und Fortbildungsplus (012799) finden im Maritim Hotel Köln statt und sind zusammen zu einem attraktiven Paketpreis (Ersparnis gegenüber Einzelanmeldung: 145,– €) buchbar. Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht ermöglicht die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, ihre gesamte Pflichtfortbildung an einem Termin wahrzunehmen.
Dauer: 5 Zeitstunden – § 15 FAOKostenbeitrag: 345,– € (USt.-befreit)Paketpreis: 725,– € (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung (Nr. 012543) und
Seminar (Nr. 012799)
Weitere Informationen und die Möglichkeit der Paketbuchung auf www.anwaltsinstitut.de
SEMINARHINWEIS
Fortbildungsplus zur 29. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht:
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Arbeitsprogramm
A. Individualarbeitsrecht Plus (Ziemann)
I. Befristungsrecht
· Aktuelle Entscheidungen zur Befristung durch Prozessvergleich
II. Urlaubsrecht
· Aktuelle Entscheidungen zum Verfall von Urlaubsansprüchen
III. Probleme der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche im arbeitsgericht-lichen Urteilsverfahren
1. Aktuelle Entscheidungen zum Umgang mit dem „Brutto“ bei Zahlungsklagen
2. Aktuelle Entscheidungen zur Verzugspauschale
B. Aktuelles und Haftungsfallen bei der Kündigung (Schmidt) schwerbehinderter Arbeitnehmer
I. Unwirksamkeit der Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern bei fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – neue gesetzliche Regelung in § 95 Abs. 2 SGB IX
II. Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX
III. Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung
IV. Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung (§ 91 SGB IX)
C. Gestaltungsmöglichkeiten und Stolpersteine bei (Arnold) der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
I. Einseitige und einvernehmliche Freistellung
II. Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung
III. Vertragliches Wettbewerbsverbot
IV. Gestaltungsmöglichkeiten
ORGANISATORISCHE HINWEISE
Anfragen Deutsches Anwaltsinstitut e. V.Fachinstitut für ArbeitsrechtUniversitätsstraße 14044799 Bochum
Zimmerreservierung EZ 149,– € pro Nacht inkl. Frühstücksbuffet Reservierung unter: Tel. 0221 2027849 Fax 0221 2027826 Die Zimmer sind vom 2. bis 4. November 2017 reserviert und bis zum 2. Oktober 2017 unter dem Stichwort „DAI-Arbeitsrecht“ abrufbar. Nach Ablauf der Abruffrist bzw. bei vorheriger Ausbuchung des DAI-Kontingents sind die Zimmer nur nach Ermessen des Hotels auf Anfrage und nach Verfügbarkeit buchbar.