Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016 Europäische Territoriale Zusammenarbeit ETZ Interreg B und Interreg Europe Niedersächsische Staatskanzlei Referat 404 - Interreg, Metropolregionen Monika von Haaren 2. EU-Fördermesse: ELER/PFEIL & Interreg (2014 – 2020)
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Europäische Territoriale Zusammenarbeit ETZ Interreg B und ... · Construction Authority, Programmsekretariat in Viborg (DK) Nationale Kontaktstelle (NCP): Freie und Hansestadt Hamburg
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Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016
INTERREG - Was ist förderfähig?
1. Personalkosten
2. Büro- und Verwaltungsausgaben
3. Reise- und Unterbringungskosten
4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
5. Ausrüstungskosten
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.3.2014
C(2014) 1229 final
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION
vom 4.3.2014
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und
des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für
Kooperationsprogramme
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 4.3.2014
C(2014) 1229 final
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION
vom 4.3.2014
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und
des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für
Kooperationsprogramme
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016
1. Personalkosten
Pauschale von 20% der direkten Kosten ohne Personal
Erstattung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten (Nachweis durch Beschäftigungsdokument und Lohn-/Gehaltsabrechnungen) oder
Die Ausgaben für Personalkosten umfassen die Bruttoarbeitskosten des vom Begünstigten auf folgender Basis beschäftigten Personals:
(a) Vollzeit;
(b) Teilzeit mit fester Stundenzahl pro Monat;
(c) Teilzeit mit flexibler Stundenzahl pro Monat oder
(d) auf Stundenbasis.
für Variante (a) und (b) mit festem Prozentsatz
keine Timesheets erforderlich.
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1. Personalkosten
Bei teilzeitiger Abordnung ohne festem Stundensatz:
Dokumentation der auf Grundlage eines Zeiterfassungssystems, das 100 % der Arbeitszeit des Mitarbeiters abdeckt
Division der monatlichen Bruttoarbeitskosten durch die monatliche Arbeitszeit in Stunden laut Beschäftigungsdokument oder
Division der zuletzt dokumentierten jährlichen Bruttoarbeitskosten durch 1720 Stunden
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2. Büro- und Verwaltungsausgaben
(a) Büromiete;
(b) Versicherung und Steuern für Gebäude, in denen das Personal untergebracht ist,
und für die Büroausstattung (z. B. Feuer-, Diebstahlversicherung);
(c) Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser);
(d) Büromaterial;
(e) allgemeine Buchführung innerhalb der Empfängereinrichtung;
(f) Archive;
(g) Instandhaltung, Reinigung und Reparatur;
(h) Sicherheit;
(i) IT-Systeme;
(j) Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste, Visitenkarten);
(k) Bankgebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung, falls die Durchführung eines
Vorhabens die Eröffnung eines separaten Kontos erfordert;
(l) Gebühren für transnationale Finanztransaktionen.
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3. Reise- und Unterbringungskosten
Die Ausgaben für Reise- und Unterbringungskosten sind auf folgende Posten beschränkt:
(a) Reisekosten (z. B. Fahrkarten, Reise- und Autoversicherung,
Kraftstoff, Kilometergeld, Maut und Parkgebühren);
(b) Kosten von Mahlzeiten;
(c) Unterbringungskosten;
(d) Visagebühren;
(e) Tagegelder.
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4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen I
(a) Studien oder Erhebungen (z. B. Bewertungen, Strategien, Konzeptpapiere,
Planungskonzepte, Handbücher);
(b) berufliche Weiterbildung;
(c) Übersetzungen;
(d) Entwicklung, Änderungen und Aktualisierungen von IT-Systemen und
Websites;
(e) Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information im
Zusammenhang mit einem Vorhaben oder einem Kooperationsprogramm;
(f) Finanzbuchhaltung;
(g) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung
von Veranstaltungen oder Sitzungen (einschließlich Miete, Catering und
Dolmetschdienste);
(h) Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Teilnahmegebühren);
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4. Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen II
(i) Rechtsberatung und Notariatsleistungen, technische und finanzielle Expertise,
sonstige Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen;
(j) Rechte am geistigen Eigentum;
(k) Überprüfungen gemäß Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU)
Nr. 1303/2013 und Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013;
(l) Bescheinigungs- und Prüfkosten auf Programmebene gemäß den Artikeln 126
und 127 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013;
(m) Übernahme einer Bürgschaft durch eine Bank oder ein anderes Finanzinstitut,
sofern dies aufgrund von Unions- oder nationalen Vorschriften oder in einem
vom Begleitausschuss angenommenen Programmplanungsdokument
vorgeschrieben ist;
(n) Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten,
Vorsitzenden von Sitzungen und Dienstleistern;
(o) sonstige im Rahmen der Vorhaben erforderliche Expertise u. Dienstleistungen.
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5. Ausrüstungskosten
Ausgaben für die Finanzierung des Kaufs, der Anmietung oder des Leasings von Ausrüstung, die nicht unter Büro-/Verwaltungsausgaben fallen:
(a) Büroausrüstung;
(b) IT-Hard- und Software;
(c) Mobiliar und Ausstattung;
(d) Laborausrüstung;
(e) Maschinen und Instrumente;
(f) Werkzeuge;
(g) Fahrzeuge;
(h) sonstige für die Vorhaben erforderliche besondere Ausrüstungen.
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5. Ausrüstungskosten
Die Kosten für die Anschaffung gebrauchter Ausrüstung können unter folgenden Bedingungen förderfähig sein:
(a) Sie wurde nicht anderweitig aus den ESI-Fonds gefördert;
(b) ihr Preis übersteigt nicht den auf dem betreffenden Markt allgemein
üblichen Preis;
(c) sie weist die für das Vorhaben erforderlichen technischen
Eigenschaften auf und entspricht den geltenden Normen und
Standards.
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nicht förderfähige Kosten
Bußgelder, Geldstrafen und Prozesskosten
Kosten für Geschenke, ausgenommen solche im Wert von weniger als 50 EUR, im Zusammenhang mit Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information
Kosten im Zusammenhang mit Wechselkursschwankungen
Niedersächsische Staatskanzlei, Ref. 404 Monika von Haaren, 18.01.2016
Steering Committee
7 Programm-Staaten
Joint Secretariat
Deutscher Ausschuss
Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern
gibt Empfehlungen für die deutsche Delegation in den
Begleitausschüssen
Lead Beneficiary
CoordinatingPartner
• Federführung
• stellt Antrag
PROJEKT
Partner
Partner
2. Expression of
Interest
5. Bewilligung
3. Empfehlung
4. Entscheidung
1. Projektberatung
2. Vorbewertung von Anträgen
3. Ausstellung von Bewilligungs-oder Ablehnungsschreiben
4. Ansprechpartner für Lead Beneficiary
Entscheidungen über Projektanträge
Vorsitz DA, Bund- und zus. Land vertritt die Interessen des DA
Co-Beneficiary
Co-BeneficiaryPartner
NCP +Beratungs-netzwerk
1. Beratung
1. Stufe: Expression of Interest
1. Beratung
bis Call öffnet
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Steering Committee
7 Programm-Staaten
Joint Secretariat
Deutscher Ausschuss
Vertreter von Bund, Ländern, Wirtschafts- und Sozialpartnern
gibt Empfehlungen für die deutsche Delegation in den
Begleitausschüssen
Lead Beneficiary
CoordinatingPartner
• Federführung
• stellt Antrag
PROJEKT
Partner
Partner
2. Vollantrag
5. Bewilligung
3. Empfehlung
4. Entscheidung
1. Projektberatung
2. Vorbewertung von Anträgen
3. Ausstellung von Bewilligungs-oder Ablehnungsschreiben
4. Ansprechpartner für Lead Beneficiary
Entscheidungen über Projektanträge
Vorsitz DA, Bund- und zus. Land vertritt die Interessen des DA
Co-Beneficiary
Co-BeneficiaryPartner
NCP +Beratungs-netzwerk
1. Beratung
2. Stufe: Vollantrag
1. Beratung
bis Call öffnet
» nach Bewilligung der Expression of Interest
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Antragsbewertung in Interreg B
Nordseeprogramm
Jeder zu bewertende Unterpunkt des Projektantrags erhält das Ergebnis: sehr gut, gut, ausreichend oder mangelhaft.
Dabei definiert sich das Beurteilungsergebnis wie folgt:
sehr gut Der Antrag erfüllt überzeugend alle relevanten Aspekte des Kriteriums.
Die Antwort liefert alle erforderlichen Informationen und es gibt keine Bedenken oder Schwachstellen.
gut Der Antrag befasst sich gut mit dem Kriterium, obwohl einige kleine Verbesserungen gemacht werden
könnten.
Die Antwort gibt klare Informationen zu allen oder fast allen Bereichen.
ausreichend Der Antrag erfüllt das Kriterium weitgehend, aber es gibt Bereiche, die stärker sein könnten.
Es gibt mehrere Bereiche, in denen Details verbessert werden könnten oder die Information ist unklar.
mangelhaft Der Antrag trägt dem Kriterium nicht angemessen Rechnung und /
oder die Informationen stehen nicht im Einklang mit den Anforderungen des Programms.
Die Antwort trifft nicht die gestellte Frage.
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Expression of Interest / Qualitätsbewertung
! Die Interessenbekundung muss in allen Kategorien mit mindestens ausreichend bewertet worden sein,
um die Empfehlung zu erhalten, einen Vollantrag einzureichen.
Bewertungsfragen Bewertet *) wird die Interessensbekundung (Expression of Interest - EoI)in erster Linie nach den Antworten zu folgenden Fragen und Anforderungen:
*) sehr gut, gut, ausreichend, ungenügend
Project - Kontext
Besteht Bedarf / Notwendigkeit für das Projekt?
Gibt es gemeinsame territoriale Herausforderungen des Programms oder einen
gemeinsame Stärke innerhalb des Programmraums? - Ist ein echter Bedarf für das Projekt vorhanden?
Wird vorhandenes Wissen genutzt und auf vorhandene Ergebnisse sowie
Arbeitsweisen aufgebaut?
Kooperationscharakter
Welchen potenziellen
Mehrwert erbringt die Zusammenarbeit?
Wird die Bedeutung der transnationalen Annäherung an das Thema aufgezeigt?
Werden neue Lösungen entwickelt, die über die bestehende Praxis hinausgehen,
aufgezeigt bzw. bestehende Lösungen modifiziert oder implementiert?
Hat die Idee das Potenzial, mindestens drei Kooperationen zu erfüllen:
- gemeinsame Entwicklung (obligatorisch),
- gemeinsame Durchführung (obligatorisch) und die
- gemeinsame Finanzierung oder gemeinsamer Personaleinsatz?
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Projektbeitrag zu
Programmzielen, erwartete Ergebnisse und Leistungen
Wird das Projekt dazu
beitragen, die Programmziele
umzusetzen?
Sind die Ergebnisse und Leistungen
- in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ausgewählten Zielgruppen?