€uro—Helpdesk, Jänner/2015 EU-Programme werden auf Vor- schlag der Europäischen Kommissi- on in allen Zuständigkeitsbereichen der EU mittels Verordnung vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament geneh- migt. Die Verordnungen definieren die Zielsetzung der Programme, die Arten von Maßnahmen, die finan- ziert werden, die Begünstigten und das Budget des jeweiligen Pro- gramms. Die Programme umfassen alle Bereiche, für die die Europäi- sche Union zuständig ist. Die EU-Verordnung wird im Amts- blatt der EU, Reihe L veröffentlicht und kann kostenlos im Internet ab- gerufen werden: http://eur- lex.europa.eu/de/index.htm Das Programmbudget wird im Mehr- jahresprogramm für die gesamte Programmlaufzeit, derzeit 2014- 2020, festgelegt. Die aktuelle Pro- grammlaufzeit läuft von 2014 bis 2020. Anders als bei den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, wer- den die Förderungen aus den EU- Programmen direkt von den Gene- raldirektionen der Europäischen Kommission verwaltet und ausbe- zahlt. Die Generaldirektionen veröffentli- (Fortsetzung auf Seite 3) EU-Programme und Projekte 1-3 FOCUS ON: Fast Track to Innova- tion 1-3 Wichtigste Pro- gramme 4-5 Projektvorlage 6-7 Nützliche Links 8 EU-Programme und Projekte In diesem Monat sprechen wir über: FOCUS ON: Fast Track to Innovation dustrie, Universitäten, For- schungseinrichtungen und Technologiecluster, Indust- rieverbände, Gründerzent- ren, Investoren und auch auf den öffentlichen Sektor ausgerichtet. (Fortsetzung auf Seite 3) wegt, und Privatinves- titionen zur Förderung von For- schung att- raktiver ge- macht wer- den. Der Schwer- punkt liegt auf der Notwendi- gkeit, schnel- lere Entwi- cklungs- und Innovation- sprozessen zu haben. Das Projekt ist auf den gesamten Produktions- prozess konzentriert; von der Präsentation bis zur endgültigen Vermark- tung. FTI ist besonders auf In- Am 22. Juli 2014 wurde im Rahmen des Programms Horizon 2020 die Pilot- maßnahme Fast Track to Innovation (FTI) eingerich- tet. Die diesbezügliche Aufforderung zur Einrei- chung von Projektvor- schlägen wurde am 6. Jänner 2015, mit einem Jahresbudget von 1 Million Euro, veröffentlicht. Mit dieser Fördermaßnah- me testet die Europäische Kommission die Entwick- lung und Vermarktung innovativer Projekte. Ziel- setzung ist, den Zeitraum von der Entwicklung bis zur Vermarktung eines neuen Produkts, Prozes- ses, Dienstes oder Ge- schäftsmodells zu verkür- zen. Um dies zu gewähr- leisten, sollen zusätzliche Stakeholder im Rahmen des Programms Horizon 2020 zur Teilnahme be-
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EU-Programme und Projekte - Alpeuregio · migt. Die Verordnungen definieren die Zielsetzung der Programme, die Arten von Maßnahmen, die finan-ziert werden, die Begünstigten und
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€uro—Helpdesk, Jänner/2015
EU-Programme werden auf Vor-schlag der Europäischen Kommissi-on in allen Zuständigkeitsbereichen der EU mittels Verordnung vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament geneh-migt. Die Verordnungen definieren die Zielsetzung der Programme, die Arten von Maßnahmen, die finan-ziert werden, die Begünstigten und das Budget des jeweiligen Pro-gramms. Die Programme umfassen alle Bereiche, für die die Europäi-sche Union zuständig ist. Die EU-Verordnung wird im Amts-blatt der EU, Reihe L veröffentlicht und kann kostenlos im Internet ab-
gerufen werden: http://eur-
lex.europa.eu/de/index.htm Das Programmbudget wird im Mehr-jahresprogramm für die gesamte Programmlaufzeit, derzeit 2014-2020, festgelegt. Die aktuelle Pro-grammlaufzeit läuft von 2014 bis 2020. Anders als bei den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, wer-den die Förderungen aus den EU-Programmen direkt von den Gene-raldirektionen der Europäischen Kommission verwaltet und ausbe-zahlt.
Die Generaldirektionen veröffentli-
(Fortsetzung auf Seite 3)
EU-Programme und
Projekte
1-3
FOCUS ON: Fast
Track to Innova-
tion
1-3
Wichtigste Pro-
gramme
4-5
Projektvorlage 6-7
Nützliche Links 8
EU-Programme und Projekte
In diesem Monat sprechen
wir über:
FOCUS ON: Fast
Track to Innovation
dustrie, Universitäten, For-schungseinrichtungen und Technologiecluster, Indust-rieverbände, Gründerzent-
ren, Investoren und auch auf den öffentlichen Sektor ausgerichtet.
(Fortsetzung auf Seite 3)
wegt, und Privatinves-titionen zur Förderung von For-schung att-raktiver ge-macht wer-den.
Der Schwer-punkt liegt auf der Notwendi-gkeit, schnel-lere Entwi-cklungs- und Innovation-sprozessen zu haben.
Das Projekt ist auf den gesamten Produktions-prozess konzentriert; von der Präsentation bis zur endgültigen Vermark-tung.
FTI ist besonders auf In-
Am 22. Juli 2014 wurde im Rahmen des Programms Horizon 2020 die Pilot-maßnahme Fast Track to Innovation (FTI) eingerich-tet. Die diesbezügliche Aufforderung zur Einrei-chung von Projektvor-schlägen wurde am 6. Jänner 2015, mit einem Jahresbudget von 1 Million Euro, veröffentlicht.
Mit dieser Fördermaßnah-me testet die Europäische Kommission die Entwick-lung und Vermarktung innovativer Projekte. Ziel-setzung ist, den Zeitraum von der Entwicklung bis zur Vermarktung eines neuen Produkts, Prozes-ses, Dienstes oder Ge-schäftsmodells zu verkür-zen. Um dies zu gewähr-leisten, sollen zusätzliche Stakeholder im Rahmen des Programms Horizon 2020 zur Teilnahme be-
In der Regel werden trans-nationale Projekte geför-dert, an welchen mindes-tens drei Partner aus min-destens drei EU-Mitgliedstaaten teilnehmen und einen sogenannten „europäischen Mehrwert“ aufweisen. Projekte mit „europäischem Mehrwert“ sind Projekte deren Ergebnisse sich nicht nur auf den Herkunftsort, bzw. –land der Projektpartner auswir-ken, sondern auch in anderen Zu-sammenhängen angewandt werden können. EU-Projekte werden aufgrund von
fünf Kriterien bewertet: Relevanz,
Wirkungsgrad und Effizienz, Auswir-
kung, Nachhaltigkeit und europäi-
scher Mehrwert.
Unter „Relevanz“ versteht man die
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Übereinstimmung der Ziele der Auf-forderung zur Projekteinreichung mit den im Projektvorschlag identifi-zierten Problemstellungen/Bedürfnissen. „Wirkungsgrad und Effizienz“ beziehen sich einerseits auf die Eignung der vorgesehenen Projekttätigkeiten, das vorgegebe-ne Ziel zu erreichen, und anderer-seits auf die Kosten- und Leis-tungseffizienz. Mit dem Kriterium der „Projektauswirkung“ misst die Europäische Kommission den Grad
der Erreichung der, im jährlichen Arbeitsprogramm definierten allge-meinen Ziele. Ein „nachhaltiges Projekt“, ist ein Vorhaben dessen Wirkungen auch nach Projektab-schluss anhalten und bestenfalls weiterhin zu neuen Ergebnissen führen. Wie bereits erwähnt, misst der „europäische Mehrwert” die Auswirkungen eines Projekts auf die gesamte Europäische Union.
EU-Programme und Projekte
men des FTI eingereicht werden, müssen im Wesentlichen den Säu-len des Sonderprogramms Horizon 2020 “Leadership und Industrie-technik” oder “Soziale Herausforde-rungen” entsprechen. In den einge-reichten Vorschlägen müssen stets die zu erreichenden Ziele angege-ben werden, sowie Methoden und Indikatoren beschrieben werden, mit denen die Leistungsfähigkeit dieser Projekte bewertet werden kann. Der Vorschlag muss außer-dem eine Marktanalyse und die möglichen Auswirkungen aus der Vermarktung des Produktes bein-halten, sei es in wirtschaftlicher wie auch in umweltrelevanter Hinsicht.
und Vermarktung innovativer und nachhaltiger Lösungen;
Einführung neuer Produkte auf dem Markt innerhalb drei Jahre nach Aufruf des FTI
Call;
Steige-rung des Wachstums und des Wettbe-werbs der Pro-jektteilnehmer im Zuge des Generationen-wechsels und Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Projektvorschlä-ge, die im Rah-
Die Erwartungen sind hoch. Sie enthalten unter anderem:
eine schnelle Entwicklung
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Wichtigste Programme
Programm Ziel Budget Website
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Horizon 2020 bildet die Grundlage für die Förderung von Forschung und Innovation durch die Europäische Union in den Jahren 2014-2020. Ziel ist es, unionsweit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine weltweit führende Wirtschaft aufzubauen und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Das Rahmenprogramm besteht aus den drei Schwerpunkten „Wissenschaftsexzellenz“, „Führende Rolle der Industrie“ und „Gesellschaftliche Herausforderungen“. Darüber hinaus umfasst das Rahmenprogramm folgende Einzelziele:
Verbreitung von Exzellenz und vermehrte Beteiligung europäischer Akteu-re,
Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft,
Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklear-bereichs,
Europäisches Institut für Technologie (EIT-European Technology Institu-te).
COSME, das EU-Programm für die Verbesserung der Wettbewerbsfähig-keit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), fördert Projekte zur Unter-stützung des Unternehmertums und der Internationalisierung der KMU. Finanziert werden Aktionen für die unternehmerische Bildung, Verbesse-rung der Rahmenbedingungen für den Zugang zu neuen Märkten und Maß-nahmen zur Förderung von transeuropäischen Partnerschaften. Außerdem finanziert COSME auch das Austauschprogramm Erasmus für Jungunter-nehmer (EYE, Erasmus for Young Enterpreneurs). 1,4 Milliarden Euro des COSME-Budgets werden dafür eingesetzt Unter-nehmen den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Dies geschieht entweder durch Direktfinanzierungen oder durch Garantien und Bürgschaften zur Er-leichterung des Zugangs zu Krediten und Risikokapital.
Das LIFE-Programm soll zur nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele der Europa 2020 Strategie beitra-gen. LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“. Das Teilprogramm Umwelt unterstützt Maßnahmen in folgenden Berei-chen:
„Umwelt und Ressourceneffizienz“: Förderung innovativer Lösungen für eine bessere Umweltpolitik und Einbeziehung von Umweltzielen in andere Bereiche;
„Biodiversität“: Entwicklung bewährter Verfahren zur Erhaltung der Biodi-versität und zur Erhaltung der Ökosystemdienstleistungen;
„Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich“: Förderung von Wissensweitergabe, Verbreitung bewährter Verfahren sowie Sensibilisie-rungskampagnen.
Das Teilprogramm Klimapolitik deckt folgende Bereiche ab:
„Klimaschutz“: Verringerung von Treibhausgasemissionen;
„Anpassung an den Klimawandel“: Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel;
„Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich“: Sensibilisierung, Kommunikation, Zusammenarbeit und Verbreitung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Das Erasmus+ Programm sieht den folgenden Maßnahmen vor:
Unterstützung von Jugendlichen bei der akademischen und beruflichen Ausbildung durch moderne Bildungssysteme und Berufsausbildungen;
Verbesserung der Bildungsqualität in der EU und in den Nachbargebie-ten;
Unterstützung von Mitgliedstaaten und Partnerländer im Prozess der Mo-dernisierung ihrer Bildungssysteme und Berufsausbildungen;
Förderung von aktiver Beteiligung Jugendlicher am gesellschaftlichen Leben;
Förderung von Exzellenz in der Lehre und Forschung zur europäischen Integration;
Förderung von den Breitensport auf europäischer Ebene. Das neue Programm sieht mindestens dreihundert “Wissensallianzen” und “Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten” vor. “Wissensallianzen” sind Partnerschaften öffentlicher und privater Organisationen und Instituti-onen, die im Bereich der höheren Ausbildung tätig sind und unterstützend bei Kreativität, Innovation und Qualifikation des Personals wirken. Die “Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten” sind Partnerschaften zwischen Akteuren der Wirtschaft und der allgemeinen und beruflichen Bildung, die mittels neuer Lehrpläne, innovativer Lehrmethoden und beruf-licher Praxis, Fähigkeiten fördern. Das Erasmus-Programm hat drei Leitaktionen (key actions):
Mobilität von Einzelpersonen;
Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch gu-ter Praxis;
Unterstützung politischer Reformen in den Bereichen Bildung, Ausbil-
“Creative Europe” mit seinen zwei Unterprogrammen “Kultur” und “Media“, ist das neue EU-Förderprogramm für den Kultur- und Medienbe-reich im Zeitraum 2014-2020. Allgemeine Ziele:
Aufstockung der Finanzmittel für die Professionalisierung und Internatio-
nalisierung von Forscher und Experten im Kulturbereich,
Verbesserung und Erhöhung der Fördermittel bei grenzüberschreitenden
Aktivitäten innerhalb und außerhalb der EU
Einrichtung von Unterstützungsmaßnahmen, speziell im audiovisuellen
und kulturellen Bereich, sowie die Erleichterung des Zugangs zu privaten
Finanzierungen durch Bürgschaften,
Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit durch Wahrung
der kulturellen und sprachlichen Vielfalt.
Die Europäische Union setzt wesentliches Augenmerk auf Mobilität, auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit und auf die finanzielle Leistungsfä-higkeit des Kultur- und Kreativsektors (insbesondere für KMU und Verbän-de), um neue Modelle der Berufsausbildung zu entwickeln und so Innovati-on und den Zugang zu neuen Märkten zu begünstigen. Mit dem Unterprogramm Kultur wird die Zusammenarbeit zwischen den Kultur- und Kreativeinrichtungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten, die Schaffung von Plattformen und transnationale Netzwerke, sowie die För-derung der Literatur und ihrer Übersetzungen gefördert. Innerhalb des Unterprogramms Medien werden Aktivitäten im Bereich der Berufsausbildung, Maßnahmen zur Unterstützung europäischer Produkti-onsfirmen und internationaler Koproduktionen, Initiativen für Beschäftigung und Arbeitsplätze, Produktion von audiovisueller Programme und Video-spiele, Werbeaktivitäten, Schaffung von Netzwerken und Organisation von Filmfestivals, finanziert. Mit der dritten Säule wird ein neues Finanzierungsinstrument in Form ei-nes Garantiefonds eingerichtet, der kleinen Kultur- und Kreativunterneh-men den Zugang zu Krediten erleichtert, grenzüberschreitende, politische Zusammenarbeit unterstützt und Unterstützung für das Hilfsnetzwerk “Creative Europe” anbietet.