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Unterweisungsmodul Erste Hilfe
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Erste Hilfe - Landeszahnärztekammer BW: Startseite · 1. Ersthelfer (Zahnarzt) rufen und die notwendige Erstversorgung leisten. 2. Bei schweren Verletzungen (z.B. Knochenbruch) Rettungsdienst

Oct 21, 2019

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Unterweisungsmodul

Erste Hilfe

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Unterweisungsinhalte - Beispiele

▪ Rechtliche Grundlagen

▪ Ausbildung in Erster Hilfe

▪ Erste Hilfe - Ausstattung

▪ Erste Hilfe – Verbandbuch

▪ Notfallmanagement

▪ …

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Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW

unter https://lzk-bw.de/ → PRAXIS-Handbuch

PRAXIS-Handbuch der LZK BW

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Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW

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Erste Hilfe

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Rechtliche Grundlagen

▪ Allgemeine Pflichten

▪ Verbandsmaterialien

▪ Erste-Hilfe-Ausbildung

▪ Dokumentation von Erste-Hilfe-

Leistungen (Verbandbuch)

▪ …

Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1

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Erste Hilfe – Ausbildung in Erster Hilfe?

▪ Ersthelfer ist der Zahnarzt!

▪ Empfehlung: Beschäftigte in Erster Hilfe ausbilden zu lassen!

▪ Erste-Hilfe-Grundkurs über 9 UE à 45 Min. (1 Tag).

▪ Erste-Hilfe-Training über 9 UE à 45 Min. (1 Tag) → alle 2 Jahre.

▪ Kosten für Mitarbeiter/-innen: Die BGW übernimmt einen

festgelegten Anteil an den Ausbildungskosten.

▪ Wer bildet aus?

- Deutsches Rotes Kreuz

- Arbeiter-Samariter-Bund

- Johanniter-Unfall-Hilfe

- Malteser Hilfsdienst

- Viele private Anbieter (Kursinhalte gemäß DGUV V1)

▪ Wichtig: Teilnahmebescheinigung (DGUV V1)!

Achtung: 1 Ersthelfer in Praxen

mit bis zu 20 Vollzeitkräften!

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Erste Hilfe – Ausstattung?

▪ Wer: Der Praxisinhaber.

▪ Was: Ein kleines Verbandssortiment gemäß DIN 13157 C.

▪ Standort: Schnell erreichbar + leicht zugänglich!

▪ Der Standort des Verbandkastens ist deutlich

erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

Verhalten bei Unfällen

Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren !

1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen

2. Unfall melden ! • Notruf: 19 222

• WER meldet ?

• WO ist es passiert ?

• WAS ist passiert ?

• WIE viele Verletzte ?

• WELCHE Verletzungen ?

• WARTEN auf Rückfragen.

3. Erste Hilfe • Versorgung des/der Verletzten;

Ersthelfer informieren

• Verunglückte(n) aus Gefahrenbereich bringen

• Unfallstelle absperren/ Unfallgefahr beseitigen

4. Weitere Maßnahmen • Krankenwagen oder Feuerwehr

einweisen

• Schaulustige fernhalten

Ruhe bewahren !

1. Menschen retten

2. Brand melden ! • Notruf: 112

• WER meldet ?

• WO brennt es ?

• WAS brennt ?

• Sind Menschen in Gefahr ? Gibt es Verletzte ?

• WARTEN auf Rückfragen.

3. In Sicherheit bringen • Gefahrenbereich verlassen,

gefährdete Personen warnen

• Behinderten/Hilflosen helfen

• Keine Aufzüge benutzen

• Türen schließen 4. Weitere Maßnahmen

• Brand bekämpfen

• Feuerwehr einweisen und Anordnungen befolgen

▪ Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit

(sterile Verbandsmaterialien) überprüfen.

▪ Alarmplan für den Notfall an einem gut sichtbaren

Standort (z.B. Rezeption) aushängen!

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Arbeitsunfall – Alarmplan?

▪ Auf die Praxis anpassen

▪ Aushang an einem gut sichtbaren

Platz in der Praxis

▪ Unterweisung

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Arbeitsunfall – Was ist zu tun?

Sofortmaßnahmen:

1. Ersthelfer (Zahnarzt) rufen und die notwendige Erstversorgung leisten.

2. Bei schweren Verletzungen (z.B. Knochenbruch) Rettungsdienst rufen.

3. Unfallverletzte müssen sich nach dem Arbeitsunfall unverzüglich beim

D-Arzt (Durchgangsarzt) vorstellen, wenn:

- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt

(zu den häufigsten Unfallursachen in einer Zahnarztpraxis zählen

Nadelstichverletzungen, Schnittverletzungen und Wegeunfälle),

- die Unfallverletzung voraussichtlich länger als eine Woche ärztlich

behandelt werden muss und er trotzdem arbeiten kann oder

- infolge eines Arbeitsunfalls eine Wiedererkrankung eintritt.

- Bitte beachten: Auf Grund des bestehenden Infektionsrisikos bei

Nadelstichverletzungen (z.B. aus der Behandlung von Infektionspatienten)

ist auf jeden Fall der D-Arzt sofort aufzusuchen.

4. Bei einem Gefahrstoff-Unfall sollten für den Notarzt bzw. für den

Durchgangsarzt die Sicherheitsdatenblätter mitgegeben werden.© LZK BW 01/2019

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Nach der Erstversorgung:

5. Unfall- und Erste-Hilfe-Leistung sind in das Verbandbuch einzutragen

(Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung).

6. Unfallanzeige an die BGW und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde

(z.B. Landratsamt).

Arbeitsunfall – Was ist zu tun?

www.dguv.de >>> „Quicklinks

und Services“ >>> Datenbanken

>>> Ärzte / Gutachter: D-Arzt

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▪ Arbeitsunfähigkeit von > 3 Tagen

▪ Adressat: BGW und zuständige

Arbeitsschutzbehörde

(z.B. Landratsamt)

▪ Immer: Dokumentation in das

Verbandbuch!

Arbeitsunfall – Verbandbuch/UnfallanzeigeAufbewahrung: 5 Jahre

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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Erste Hilfe“ in der

Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der

Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).

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