Unterweisungsmodul Erste Hilfe
Unterweisungsmodul
Erste Hilfe
Unterweisungsinhalte - Beispiele
▪ Rechtliche Grundlagen
▪ Ausbildung in Erster Hilfe
▪ Erste Hilfe - Ausstattung
▪ Erste Hilfe – Verbandbuch
▪ Notfallmanagement
▪ …
© LZK BW 01/2019
Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW
unter https://lzk-bw.de/ → PRAXIS-Handbuch
PRAXIS-Handbuch der LZK BW
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Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW
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Erste Hilfe
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Rechtliche Grundlagen
▪ Allgemeine Pflichten
▪ Verbandsmaterialien
▪ Erste-Hilfe-Ausbildung
▪ Dokumentation von Erste-Hilfe-
Leistungen (Verbandbuch)
▪ …
Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1
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Erste Hilfe – Ausbildung in Erster Hilfe?
▪ Ersthelfer ist der Zahnarzt!
▪ Empfehlung: Beschäftigte in Erster Hilfe ausbilden zu lassen!
▪ Erste-Hilfe-Grundkurs über 9 UE à 45 Min. (1 Tag).
▪ Erste-Hilfe-Training über 9 UE à 45 Min. (1 Tag) → alle 2 Jahre.
▪ Kosten für Mitarbeiter/-innen: Die BGW übernimmt einen
festgelegten Anteil an den Ausbildungskosten.
▪ Wer bildet aus?
- Deutsches Rotes Kreuz
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Malteser Hilfsdienst
- Viele private Anbieter (Kursinhalte gemäß DGUV V1)
▪ Wichtig: Teilnahmebescheinigung (DGUV V1)!
Achtung: 1 Ersthelfer in Praxen
mit bis zu 20 Vollzeitkräften!
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Erste Hilfe – Ausstattung?
▪ Wer: Der Praxisinhaber.
▪ Was: Ein kleines Verbandssortiment gemäß DIN 13157 C.
▪ Standort: Schnell erreichbar + leicht zugänglich!
▪ Der Standort des Verbandkastens ist deutlich
erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.
Verhalten bei Unfällen
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren !
1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen
2. Unfall melden ! • Notruf: 19 222
• WER meldet ?
• WO ist es passiert ?
• WAS ist passiert ?
• WIE viele Verletzte ?
• WELCHE Verletzungen ?
• WARTEN auf Rückfragen.
3. Erste Hilfe • Versorgung des/der Verletzten;
Ersthelfer informieren
• Verunglückte(n) aus Gefahrenbereich bringen
• Unfallstelle absperren/ Unfallgefahr beseitigen
4. Weitere Maßnahmen • Krankenwagen oder Feuerwehr
einweisen
• Schaulustige fernhalten
Ruhe bewahren !
1. Menschen retten
2. Brand melden ! • Notruf: 112
• WER meldet ?
• WO brennt es ?
• WAS brennt ?
• Sind Menschen in Gefahr ? Gibt es Verletzte ?
• WARTEN auf Rückfragen.
3. In Sicherheit bringen • Gefahrenbereich verlassen,
gefährdete Personen warnen
• Behinderten/Hilflosen helfen
• Keine Aufzüge benutzen
• Türen schließen 4. Weitere Maßnahmen
• Brand bekämpfen
• Feuerwehr einweisen und Anordnungen befolgen
▪ Erste-Hilfe-Material regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit
(sterile Verbandsmaterialien) überprüfen.
▪ Alarmplan für den Notfall an einem gut sichtbaren
Standort (z.B. Rezeption) aushängen!
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Arbeitsunfall – Alarmplan?
▪ Auf die Praxis anpassen
▪ Aushang an einem gut sichtbaren
Platz in der Praxis
▪ Unterweisung
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Arbeitsunfall – Was ist zu tun?
Sofortmaßnahmen:
1. Ersthelfer (Zahnarzt) rufen und die notwendige Erstversorgung leisten.
2. Bei schweren Verletzungen (z.B. Knochenbruch) Rettungsdienst rufen.
3. Unfallverletzte müssen sich nach dem Arbeitsunfall unverzüglich beim
D-Arzt (Durchgangsarzt) vorstellen, wenn:
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
(zu den häufigsten Unfallursachen in einer Zahnarztpraxis zählen
Nadelstichverletzungen, Schnittverletzungen und Wegeunfälle),
- die Unfallverletzung voraussichtlich länger als eine Woche ärztlich
behandelt werden muss und er trotzdem arbeiten kann oder
- infolge eines Arbeitsunfalls eine Wiedererkrankung eintritt.
- Bitte beachten: Auf Grund des bestehenden Infektionsrisikos bei
Nadelstichverletzungen (z.B. aus der Behandlung von Infektionspatienten)
ist auf jeden Fall der D-Arzt sofort aufzusuchen.
4. Bei einem Gefahrstoff-Unfall sollten für den Notarzt bzw. für den
Durchgangsarzt die Sicherheitsdatenblätter mitgegeben werden.© LZK BW 01/2019
Nach der Erstversorgung:
5. Unfall- und Erste-Hilfe-Leistung sind in das Verbandbuch einzutragen
(Aufbewahrungsfrist: mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung).
6. Unfallanzeige an die BGW und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde
(z.B. Landratsamt).
Arbeitsunfall – Was ist zu tun?
www.dguv.de >>> „Quicklinks
und Services“ >>> Datenbanken
>>> Ärzte / Gutachter: D-Arzt
▪ Arbeitsunfähigkeit von > 3 Tagen
▪ Adressat: BGW und zuständige
Arbeitsschutzbehörde
(z.B. Landratsamt)
▪ Immer: Dokumentation in das
Verbandbuch!
Arbeitsunfall – Verbandbuch/UnfallanzeigeAufbewahrung: 5 Jahre
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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Erste Hilfe“ in der
Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der
Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).
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