Erste eigene Wohnung
Erste eigeneWohnung
Eigene Wohnung – woher?
Der Königsweg bei der Wohnungssuche ist immer noch die
Zeitung. Besonders viele Anzeigen gibt es mittwochs und
samstags in der Tagespresse.
Im Internet gibt es zahlreiche Wohnungsbörsen. Eine Liste der
bekanntesten gibt es hier:
• www.immonet.de• www.immowelt.de• www.immobilienscout24.de• www.studenten-WG.de
Wohnungsgesellschaften haben zum Teil mehrere Tausend Woh-
nungen, inserieren sie aber nicht, wenn sie frei werden. Sie haben
hausinterne Wartelisten. Man muss sich also bei jedem Unterneh-
men selbst bewerben und angeben, was man sucht. Eine Liste
gibt’s im Branchenbuch (Gelbe Seiten) oder unter www.gelbesei-
ten.de, Stichwort „Wohnungsunternehmen“.
Wer in eine ganz bestimmte Gegend ziehen will, kann Aushänge
abklappern, z.B. in Supermärkten oder an schwarzen Brettern in der
Uni, FH oder Berufsschule. Manchmal werden Nachmieter gesucht.
Für Studierende kommen außerdem Wohnheime infrage, deren
Zimmer meist möbliert sind. Die Preise variieren stark nach Alter
und Ausstattung. Bewerben muss man sich beim Studenten-
werk: www.kstw.de
Wenn Geld keine Rolle spielt oder das Besondere gesucht wird,
kann man einen Makler beauftragen. Der bekommt dann meist zwei
Monatsmieten Provision (plus Mehrwertsteuer). Aber Achtung:
Provision wird nur im Erfolgsfall fällig, also wenn der Makler tat-
sächlich einen Vertragsabschluss vermittelt hat! Wer auch immer
im Voraus zu kassieren versucht, zockt ab. Auch wenn die Summe
vermeintlich klein ist. Mehr dazu: www.mieterverein-koeln.de
Tipp:
Darauf achten, dass die Angebote kostenlos sind.
Es gibt schwarze Schafe!
Ist diese Wohnung die richtige für mich?
Bevor man sich für eine bestimmte Wohnung entscheidet,
sollte man sie gesehen haben. Bei der Besichtigung sollte man
nicht nur darauf achten, dass die Wohnung überhaupt gefällt
oder von Größe und Lage her infrage kommt. Ganz wichtig
sind auch folgende Aspekte:
Ist die Miete nicht zu hoch?
Ein Blick in den Mietspiegel (www.mieterverein-koeln.de, Woh-
nungsamt) zeigt zumindest, ob sie dem entspricht, was üblich ist.
Ob sie auch zum eigenen Geldbeutel passt, muss man sich aber
auch fragen!
Wie hoch sind die (kalten) Nebenkosten und die Heizkosten?
Wenn es nicht schon in der Anzeige stand: fragen! Aber Vorsicht
auch hier: Manche Vermieter machen hier unrealistisch niedrige
Angaben, um leichter vermieten zu können. Das böse Erwachen
kommt dann bei der ersten Abrechnung – wenn hohe Nach-
zahlungen ins Haus stehen. Wenn die kalten und die warmen
Betriebskosten zusammen weniger als 2,50 Euro pro Quadrat-
meter betragen, ist Misstrauen angebracht.
Unter kalten Nebenkosten versteht man übrigens die Kosten, die
z. B. für Müllabfuhr, Straßenreinigung oder spezielle Versicherungen
anfallen. Der Vermieter darf diese auf seine Mieter verteilen.
Eine entscheidende Frage ist dabei auch, welche Art von Heizung
eingebaut ist. Bei einer Zentralheizung bezahlt man die Heizkosten
meist mit den Betriebskosten. Anders ist das bei einer Gas-Etagen-
heizung oder einer Nachtstromspeicher-Heizung. Hier rechnet man
direkt mit dem Energieversorger ab und bezahlt wie für den Strom
monatliche Abschläge.
Achtung aber bei Wohnungen ohne Heizung! Gerade in Groß-
städten wie Köln gibt es viele Altbauten ohne richtige Heizungs-
anlage. Dann muss man die Wohnung mit Strom aus der Steckdose
warm bekommen, das kann schnell sehr teuer werden!
Genau nachfragen lohnt sich immer: Mit wie viel Geld ist der Vor-
mieter für die Heizung ausgekommen? Wenn der Vermieter keine
Antwort darauf weiß, helfen die Energieberater der RheinEnergie AG
und der Verbraucherzentrale gerne weiter. Sie können die Energie-
kosten schätzen. (Siehe: „Hilfreiche Adressen im Überblick“, S. 13)
Tipp:
Vermieter sind seit einigen Jahren verpflichtet, einen Energie-
ausweis vorzuzeigen. Dieser Ausweis zeigt, wie hoch die
Energieeffizienz des Gebäudes ist, und folglich, mit welchen
Heizkosten man zu rechnen hat. So kann der Vermieter mit
einer guten Bewertung seines Hauses werben und dem
Wohnungssuchenden fällt die Wahl der richtigen Wohnung leichter.
Mit welchen Stromkosten muss man rechnen?
In den seltensten Fällen sind die Stromkosten in der Miete
enthalten. Daher muss man auch den monatlichen Abschlag
für Strom einplanen. Der individuelle Stromverbrauch kann
ganz unterschiedlich sein und hängt natürlich von der Art
und der Anzahl der Geräte ab, die man in der Wohnung hat.
Besonders teuer ist es, wenn das warme Wasser in Küche
und Bad mit Strom (Durchlauferhitzer oder Boiler) erzeugt wird.
Wenn man alleine wohnt, sollte man 30 bis 35 Euro für den
monatlichen Abschlag kalkulieren. Kommt das warme Wasser
im Bad aus einem Durchlauferhitzer, müsste es das Doppelte
sein. Zwei Personen brauchen auch ungefähr das Doppelte an
Strom. Dabei ist es fast egal, von welchem Energielieferanten
man den Strom bezieht.
Genau wie bei den Heizkosten gibt es einmal im Jahr eine
Abrechnung. Dann wird geschaut, wie hoch der Stromver-
brauch war, ob man nachzahlen muss oder Geld zurück-
bekommt. Damit es keine böse Überraschung gibt, lohnt es
sich, den eigenen Stromzähler im Auge zu behalten und zu
schauen, wie viel Strom man braucht und ob der monatliche
Abschlag passt.
Wer Hilfe benötigt, findet in Köln gleich drei Anlaufstellen:
Die Energieberater der RheinEnergie beantworten alle Fragen rund
um das Thema Energie. Köln-Pass-Inhaber können außerdem den
kostenlosen Stromspar-Check nutzen. Und wer nicht weiß,
wie er die Stromrechnung bezahlen soll, kann sich an die
Budget- und Rechtsberatung Energiearmut der Verbraucherzentrale
wenden. (Siehe: „Hilfreiche Adressen im Überblick“.)
Wo kommt das Geld her?
Dass „selber wohnen“ einiges mehr kostet als die reine Kaltmiete,
ist schon deutlich geworden. Zur Finanzierung der Kosten gibt es
eine Reihe von Möglichkeiten:
• Eigenes Einkommen (eventuell ergänzt durch Wohngeld –
wird beim Amt für Wohnungswesen beantragt)
• Unterhalt von den Eltern
• BAföG (BAföG-Amt)*
* (Siehe: „Hilfreiche Adressen im Überblick“)
Wichtig: Wer BAföG erhält, hat keinen Anspruch auf
andere Leistungen!
• Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
(Bundesagentur für Arbeit)*
• Wohngeld (Amt für Wohnungswesen)*
• Sozialhilfe (Amt für Soziales und Senioren)*
• ALG-II/SGB-II-Leistungen (vom Jobcenter)
Achtung bei Leistungen vom Jobcenter:
Wer noch nicht 25 ist, darf aus der elterlichen Wohnung nur
ausziehen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt und das
Jobcenter es ausdrücklich genehmigt.
Sonst gibt’s nur die Leistungen für die Sicherung des Lebens-
unterhalts. Und wer auf die Gewährung von Sozialhilfe
(SGB-XII-Leistungen) oder Leistungen vom Jobcenter
(ALG-II/SGB-II-Leistungen) angewiesen ist, sollte sich vor
Anmietung einer Wohnung beim zuständigen Leistungsträger
über die Höhe der „angemessenen Kosten der Unterkunft“
informieren.
Um dann sicherzustellen, dass die künftige Miete auch in voller
Höhe bei der Sozialhilfeberechnung berücksichtigt wird, sind die
Kosten (Miete inklusive der Kaltneben- und Heizkosten) unbedingt
vor Abschluss des Mietvertrages abzustimmen.
Aber: Nicht nur Miete, Strom und Nebenkosten müssen berück-
sichtigt werden – auch Essen, Kleidung, Fahrkarten und was man
sonst noch alles zum Leben braucht, muss bezahlt werden. Eine
gründliche Budgetplanung sollte daher am Anfang stehen. Hier hilft
ein Haushaltsbuch, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale.
Bei der Besichtigung
Ist die Wohnung eine Sozialwohnung? Dann braucht man
einen Wohnberechtigungsschein, um einziehen zu dürfen.
Den bekommt man – wenn man wenig Geld hat – beim Amt
für Wohnungswesen.
• Wird eine Kaution fällig? Wenn ja: Wie hoch ist sie? Mehr als
drei Monatsmieten (Kaltmiete – ohne Nebenkosten) sind nicht
erlaubt! Mehr Informationen gibt’s beim Amt für Soziales und
Senioren oder beim Mieterverein Köln.
• Bekommt jemand (z. B. ein Makler, siehe oben) eine
Vermittlungsprovision?
• Verlangt der Vormieter eine Abstandszahlung? Das ist nur
zulässig, wenn er dafür Möbel, Teppichboden oder dergleichen
zurücklässt (also nicht nur fürs Freimachen der Wohnung!) – und
nur in angemessener Höhe (Zeitwert). Quittung geben lassen!
• Gibt es irgendwelche Mängel, die schon auf den ersten Blick
auffallen? Ein Riss im Waschbecken, eine Tür, die nicht schließt?
Dann nachfragen, was damit passieren soll. Wer trotz offensicht-
licher Mängel anmietet, kann später keine Miete mindern!
Mehr Info: Wohnungsamt Stadt Köln oder Mieterverein Köln.
• Wer wohnt sonst noch im Haus? Sind es lauter ältere Menschen,
ist der Ärger vorprogrammiert, wenn man selber gerne Party
macht. Einen Hinweis auf das, was im Hause üblich ist, kann die
Hausordnung liefern, die manchmal im Hausflur aushängt.
• Was will der Vermieter alles wissen? Manchmal gibt es umfang-
reiche Fragebögen. Aber nur Fragen, die das Mietverhältnis
betreffen, muss man wahrheitsgemäß beantworten. Wird zum
Beispiel eine Einkommensbescheinigung verlangt oder eine
Schufa-Selbstauskunft, muss man mitspielen, wenn man die
Wohnung haben will.
Tipp:
Zur Wohnungsbesichtigung einen Zeugen mitnehmen und
selber keinerlei Zusagen machen!
Der Mietvertrag
Bevor man einziehen kann, muss der Mietvertrag unter-
schrieben werden. Das sind meist vorgedruckte, sehr
umfangreiche Formulare. Auf Folgendes muss man achten:
• Ist der Mietvertrag unbefristet oder läuft er bis zu einem
bestimmten Datum? Dann ist das bindend, wenn es vernünftig
begründet ist. Man kann dann dort nicht länger wohnen bleiben –
aber auch nicht früher ausziehen!
• Gibt es einen Kündigungsverzicht für einen bestimmten
Zeitraum? Wenn der für Mieter und Vermieter gleichermaßen
und für maximal vier Jahre gilt, ist das wirksam. Man kann dann
nicht eher kündigen, auch nicht wenn die Beziehung oder
WG zerbricht und man allein die Miete nicht zahlen kann!
• Gibt es eine Staffelmietvereinbarung? Dann ist schon vorher
festgelegt, wann die Miete um wie viel steigt. Genau hinsehen!
Ist sie auch dann noch bezahlbar?
• Wer Haustiere hat, sollte darauf achten, dass sie auch erlaubt
sind. Hamster und Wellensittich kann man nicht verbieten,
Hunde oder Schlangen dagegen sehr wohl!
• Wer nicht alleine einziehen will, sollte außerdem darauf achten,
ob alle gleichberechtigte Mieter werden oder ob es einen
Hauptmieter nebst Untermietern geben soll. Beide Modelle
haben Vor- und Nachteile.
• Was steht alles in der Hausordnung? Die gehört mit zum
Mietvertrag und ist genauso verbindlich! Hier steht zum Beispiel,
welche Ruhezeiten gelten (Zimmerlautstärke!), wer die Müll-
tonnen rausstellt, die Treppe putzt und wer Laub oder Schnee
fegen muss.
Der Einzug
Spätestens bei der Wohnungsübergabe sollte man die Räume
genauer untersuchen und auch nach versteckteren Mängeln
schauen. Denn einerseits kann man deren Beseitigung ver-
langen. Andererseits sollte man sich dagegen absichern, dass
einem solche Mängel später selbst angedichtet werden. Dazu
macht man am besten ein Wohnungsübergabe-Protokoll, in
dem genau festgehalten wird, welche Räume in Ordnung sind
und was vielleicht nicht.
Einen Vordruck gibt’s im Schreibwarenhandel, beim Mieterverein
oder im Internet.
Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass man alle Schlüssel zu der
Wohnung bekommt. Der Vermieter hat kein Recht, einen Schlüssel
zu behalten, und darf die Wohnung niemals ohne Einwilligung des
Mieters betreten!
Die meisten Wohnungen sind bei der Übergabe fix und fertig
renoviert, sodass man sofort einziehen kann. Wo nicht oder wo
einem Farbe oder Tapeten nicht gefallen, muss man selbst zu
Pinsel und Farbeimer greifen. Grundsätzlich darf man die Räume
so gestalten, wie es einem selbst gefällt. Aber die meisten Miet-
verträge sehen vor, dass man die Wohnung beim Auszug in „neu-
tralen Farben“ zurückgeben muss. Wer also Ausgefallenes liebt,
sollte sich darüber klar sein, dass er dies später wieder rückgängig
machen muss.
Das gilt auch für eigene Einbauten. Wer sich einen Wandschrank
zimmert oder ein Hochbett, muss das beim Auszug meist wieder
abbauen. Alternative: mit dem Vermieter eine Vereinbarung darüber
treffen.
Nach dem Einzug …
... gibt es ein bisschen Papierkram. Ganz ohne Behördengänge
geht es nicht.
Hier eine Checkliste:
• Zähler für Strom (und ggf. Erdgas und Wasser) ablesen
und auf den eigenen Namen anmelden.
(RheinEnergie, siehe: „Hilfreiche Adressen im Überblick“)
• Polizeiliche Ummeldung (Bürgerbüro) innerhalb von
sechs Wochen, sonst droht ein Bußgeld!
• Telefon und Internet anmelden, wenn man sich nicht
aufs Handy allein beschränken will.
• Rundfunk anmelden – von Volljährigen ist pro Wohnung ein
Rundfunkbeitrag zu zahlen. Nähere Informationen und
Anmeldung unter
www.rundfunkbeitrag.de
• Neue Adresse allen mitteilen, die es wissen müssen
(Bank, Versicherung etc.). Für den Rest: Nachsende-
antrag (Post).
Endlich in der eigenen Wohnung
Auch während der Mietzeit gibt es ein paar Basics zu beachten,
ohne die das Ganze schnell im Fiasko endet:
• Miete zahlen, einschließlich aller Neben- und Heizkosten, und
zwar vollständig und pünktlich! Der Vermieter ist der wichtigste
Gläubiger, den man haben kann! Denn wer mit zwei Monats-
mieten oder mehr im Rückstand ist, riskiert eine fristlose
Kündigung! Dasselbe gilt, wenn man ständig verspätet zahlt,
zum Beispiel zum 15. statt zum 1. des Monats.
• Auch der Energieversorger will regelmäßig Geld sehen.
Für Strom und bei Etagenheizungen auch für Erdgas. Sonst
bleibt die Bude dunkel und kalt, denn der Energieversorger
dreht den Hahn zu, wenn man Schulden bei ihm hat.
• Hausordnung einhalten! Vor allem nächtlicher Krach und
ungeputzte Treppen bringen die Nachbarn leicht in Rage.
Dann gibt’s Beschwerden beim Vermieter. Und von dem
kommt dann eine Abmahnung. Und wenn das nichts nützt,
die Kündigung.
• Die gute Nachricht: In der eigenen Mietwohnung ist man
selbst der Boss. Man darf zum Beispiel nach Belieben Besuch
empfangen und auch bis zu sechs Wochen übernachten
lassen. Und man muss niemanden reinlassen, den man nicht
drinhaben will – auch den Vermieter nicht. Der muss schon
ein berechtigtes Interesse haben (beispielsweise eine nötige
Reparatur) und sich vorher anmelden.
• Der billigste und zuverlässigste Helfer bei allen Problemen mit
der Mietwohnung ist der Mieterverein. Voraussetzung ist aber,
dass man Mitglied ist.
• Wenn’s aufs Geld nicht ankommt, kann man auch einen Rechts-
anwalt einschalten. Er sollte aber Erfahrung im Mietrecht haben.
• Eine preiswerte Einmalberatung gibt’s bei der Verbraucher-
zentrale.
Hilfreiche Adressen im Überblick
Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen
Kalk Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Telefon 0221 221-0
E-Mail [email protected]
Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren
Kalk Karree, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Telefon 0221 221-0
E-Mail [email protected]
Agentur für Arbeit Köln
50575 Köln
Besucheradresse
Luxemburger Straße 121, 50939 Köln
Telefon 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)*
Telefon 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)*
* Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.
Jobcenter Köln
Luxemburger Straße 121, 50939 Köln
Telefon 0221 96443-401
E-Mail [email protected]
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Köln, Neue Weyerstraße 2, 50676 Köln
Telefon 0221 2407402
E-Mail [email protected]
Budget- und Rechtsberatung Energiearmut
der Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Köln, Neue Weyerstraße 2, 50676 Köln
Telefon 0221 2053957
E-Mail [email protected]
Caritasverband für die Stadt Köln e. V.
Bartholomäus-Schink-Straße 6, 50825 Köln
Telefon 0221 95570-0
E-Mail [email protected]
Stromspar-Check der Kath. Pfarrgemeinde
Seliger Papst Johannes XXIII. und des Caritasverbandes Köln
Köln linksrheinisch
Telefon 0221 7088535
E-Mail [email protected]
Köln rechtsrheinisch
Telefon 0221 98577-501
E-Mail [email protected]
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Köln
Mauritiussteinweg 77–79, 50676 Köln
Telefon 0221 12695-0
E-Mail [email protected]
Mieterverein Köln
Mühlenbach 49, 50676 Köln
Telefon 0221 20237-0
E-Mail [email protected]
Amt für Ausbildungsförderung
im Kölner Studentenwerk (BAföG-Amt)
Abteilung Studienfinanzierung
Servicehaus, Universitätsstraße 16, 50937 Köln
Telefon 0221 942 65-0
E-Mail [email protected]
RheinEnergie AG, Energieberatung
Parkgürtel 24, 50823 Köln
Telefon 0221 178-3311
E-Mail [email protected]
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