V ERBESSERUNG DES H OCHWASSERSCHUTZES UND S ANIERUNG DES G ERINNES AN DER K ANKER B AUABSCHNITT 2+3: F KM 0+989 – 1+400 G EWÄSSER III. O RDNUNG , W ILDBACH M ARKT G ARMISCH -P ARTENKIRCHEN L ANDKREIS G ARMISCH -P ARTENKIRCHEN E RLÄUTERUNG P LANUNGSPHASE : Genehmigungsplanung A UFTRAGGEBER : Freistaat Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim Pütrichstraße 15 82362 Weilheim i. OB E-Mail: [email protected]Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Horst Hofmann Tel.: 0881 182-252 B EARBEITUNG : Ingenieurbüro Kokai GmbH Holzhofring 14 82362 Weilheim i. OB E-Mail: [email protected]Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Max Weiß Tel.: 0881 600960-11 Aufgestellt: Weilheim i. OB, 13.11.2020 Entwurfsverfasser: Vorhabensträger: Ingenieurbüro Kokai GmbH Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim Georg Kokai Roland Kriegsch M.Sc., Dipl.-Ing. (FH) Ltd. BD
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
VERBESSERUNG DES HOCHWASSERSCHUTZES UND
SANIERUNG DES GERINNES AN DER KANKER BAUABSCHNITT 2+3: FKM 0+989 – 1+400
GEWÄSSER III . ORDNUNG , W ILDBACH
MARKT GARMISCH-PARTENKIRCHEN
LANDKREIS GARMISCH-PARTENKIRCHEN
ERLÄUTERUNG
PLANUNGSPHASE: Genehmigungsplanung
AUFTRAGGEBER: Freistaat Bayern vertreten durch das
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
6.1 Unterhaltspflicht betroffener Gewässerstrecken ...................................................... 14 6.2 Unterhaltspflicht und Betrieb der baulichen Anlagen ............................................... 14 6.3 Beweissicherungsmaßnahmen ................................................................................ 14 6.4 Privatrechtliche Verhältnisse berührter Grundstücke und Rechte ........................... 14
7 Durchführung des Vorhabens .............................................................................. 15
7.1 Abstimmung mit anderen Maßnahmen .................................................................... 15
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 3 von 16
7.2 Einteilung in Bauabschnitte und Bauablauf ............................................................. 15 7.3 Bauzeiten ................................................................................................................. 15 7.4 Projektrisiken ........................................................................................................... 15
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 4 von 16
A N L A G E N V E R Z E I C H N I S
Nr. Inhalt Maßstab Plan-Nr.
Anlage 1 Übersichtslageplan 1:2.500 01_ÜLP
Anlage 2 Lagepläne Baugrubensicherung und Unterfangungen
8.2 LBP Untersuchungsraum und Bestandsplan 1:500 08-02_LP-U+B
Anlage 9 Geotechnisches Gutachten
Anlage 10 Grundstücksverzeichnis
Anlage 11 Grundstückslagepläne
11.1 Grundstückslageplan 1 1:250 11-01_GLP-1
11.2 Grundstückslageplan 2 1:250 11-02_GLP-2
Anlage 12 Bauwerksverzeichnis
Anlage 13 Fotodokumentation
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 5 von 16
1 Vorhabensträger
1.1 Vorhabensträger
Die Kanker ist ein amtlich anerkannter und ausgebauter Wildbach und wird im
Amtsverzeichnis für Wildbäche unter der Kennnummer 415048,4 als Seitenbach der
Partnach geführt. Die Unterhaltungslast liegt gemäß Art. 22, Abs. 2, Nr. 3 BayWG
beim Freistaat Bayern. Das Vorhaben dient dem Wohl der Allgemeinheit. Träger des
Vorhabens ist somit gemäß Art 39 BayWG der Freistaat Bayern.
1.2 Begünstigte
Begünstigte des Vorhabens ist die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen.
2 Zweck des Vorhabens
Zweck des Vorhabens ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Kan-
ker von Gewässerkilometer 0+989 bis 1+400 sowie die Herstellung der Standsi-
cherheit des Gerinnes in diesem Abschnitt.
Das Hochwasserschutzprojekt Kanker-Partnach ist an sich bereits abgeschlossen.
Für die Kanker war gemäß Planfeststellungsbeschluss von Fkm 0+800 bis 2+500
lediglich eine Erhöhung der Ufermauern und die Anhebung bzw. Neubau mehrerer
Brücken vorgesehen. Bei einer intensiveren Untersuchung dieses Gerinneabschnit-
tes der Kanker wurde jedoch festgestellt, dass das mehr als 100 Jahre alte Beton-
gerinne dringend und durchgehend sanierungsbedürftig ist. Ein umfänglicher Ersatz
der alten Ufermauern war und ist notwendig. Zudem zeigte eine 2D-hydraulische
Berechnung, dass der planfestgestellte Drosselabfluss von 13,5 m³/s aus dem
Rückhaltebecken zusammen mit 1,5 m³/s aus Regenwasserzuläufen im bestehen-
den Gerinne nur mit erheblichen Freiborddefiziten abgeführt werden kann.
3 Bestehende Verhältnisse
3.1 Lage des Vorhabens
Das Vorhaben liegt im Siedlungsgebiet des Ortsteils Partenkirchen des Marktes
Garmisch-Partenkirchen zwischen Gewässerkilometer 0+989 bis 1+400. Die Ge-
In Anlage 1 ist die Lage des Vorhabens in einem Übersichtslageplan dargestellt.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 6 von 16
3.2 Hydrologische Daten
Das hundertjährliche Hochwasser mit 15 % Klimaänderungszuschlag wird durch das
Hochwasserrückhaltebecken am östlichen Ortstrand von Garmisch-Partenkirchen
auf 13,5 m³/s gedrosselt. Aus dem Zwischeneinzugsgebiet bis zum in dieser Pla-
nung behandelten Gewässerabschnitt fließen zusätzlich 1,5 m³/s zu, so dass der
Bemessungsabfluss für den Hochwasserschutzausbau bei einem hundertjährlichen
Hochwasser mit 15 % Klimaänderungszuschlag bei 15 m³/s liegt.
3.3 Geotechnische Verhältnisse
In Anlage 9 ist ein geotechnisches Gutachten des Büros Alpine Geotechnik gege-
ben.
3.4 Gewässerbenutzungen
Im Bereich des Vorhabens liegen keine Gewässerbenutzungen im Sinne des WHG
vor.
An einigen Grundstücken wurden steile Treppen in die Ufermauern integriert, wel-
che einen Zugang zum Gewässer ermöglichen.
Innerhalb des Gerinnes wurden Möglichkeiten zum Einbringen von Stautafeln ge-
schaffen, welche Brandschutzzwecken dienen.
3.5 Ausgangswerte zur hydraulischen Bemessung
Das geplante Gerinne wird mit einem Freibord von 50 cm zu Böschungsoberkanten
und Brückenunterkanten bemessen.
3.6 Sparten und Kreuzungsbauwerke
3.6.1 Kanäle
Querung Mischwasserkanal Fkm 1+384
Die Kanalquerung mit DN 400 liegt mit dem Scheitel nahezu auf Höhe der beste-
henden Gerinnesohle. Die geplante Tieferlegung der Sohle kann nun erfolgen, da
die Planung der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen für den Stauraumkanal in
der Bundesstraße umgesetzt wurde und die Kanalquerung DN 400 rückgebaut wer-
den kann.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 7 von 16
Einmündung Regenwasserkanal Fkm 1+256
Der Regenüberlauf DN 800 aus dem Mischwasserkanal kann aufgrund der geänder-
ten Einleitung unterhalb der Brücke Dreitorspitzstraße entfallen und wird im Rahmen
der Maßnahme rückgebaut.
Einmündung Regenwasserkanal Fkm 1+242
Der Regenwasserkanal mit DN 700 entwässert die Dr. Wigger Straße. Der Kanal
muss an das neue Gerinne angeschlossen werden.
Querung Mischwasserkanal Fkm 1+080
Der Mischwasserkanal DN 600 quert die Kanker ebenfalls in einer kritischen Höhen-
lage. Aufgrund der bauzeitlichen Abfolge mit den Maßnahmen der Gemeindewerke
Garmisch kann das Rohr jedoch zurückgebaut werden.
3.6.2 Wasserleitungen
Querung Fkm 1+398
Bei Fkm 1+398 quert eine Wasserleitung DN 150 die Kanker im oberstromigen Teil
der Brückenquerung Mittenwalder Straße. Ein Querschnitt zu diesem Düker liegt
nicht vor, es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Wasserleitung er-
neuert und ggf. in der Höhenlage angepasst werden muss (Datumsangabe
01.01.1954 im Spartenplan Wasserleitung).
Querung Fkm 1+268
Bei Fkm 1+268 quert eine Wasserleitung DN 170 im Bereich des Fußgängersteges
die Kanker. Aufgrund der angegebenen Tiefe von 3,70 m und der Datumsangabe
08.11.1990 erscheint eine Erneuerung der Wasserleitung unter dem geplanten Ge-
rinne mit gleicher Höhenlage sinnvoll.
Querung Fkm 1+000
Die Querung muss aufgrund der Tieferlegung der Kanker angepasst werden. Die
Wasserleitung mit DN 200 von 1954 wird in eine Tiefe von etwa 4,00 m verlegt. Auf-
grund der bereits vorhandenen Setzungsschäden am Gebäude Schornstraße 1 wird
die Wasserleitung nach Unterstrom verlegt und die Arbeiten mit Verbau durchge-
führt.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 8 von 16
3.6.3 Gasleitungen
Querung Fkm 1+266:
Die Gasleitung DN 150 quert die Kanker in einer Tiefe von 2,35 m unter GOK in ei-
nem Schutzrohr DN 250. Aufgrund der Tiefenlage des geplanten Gerinnes muss die
Gasleitung angepasst werden.
Längslaufend rechtsseitig Fkm 1+130 bis Fkm 1+140:
Die Gasleitung läuft nach Informationen der Spartenpläne und Vorbemessung der
Anker in einem Abstand zum Kankergerinne, dass die Anker der Spritzbetonwand
einen Sicherheitsabstand > 1,00 m zur Gasleitung einhalten. Im Rahmen der weite-
ren Planung und Ausführung sollte dieser Sicherheitsabstand immer berücksichtigt
werden.
Querung Fkm 0+994:
Die Gasleitung DN 100 quert die Kanker in einem Schutzrohr DN 200 auf Höhe der
Brückenplatte.
Die Gasleitung wird angepasst und in einem Schutzrohr unter das geplante Gerinne
verlegt.
3.6.4 Stromkabel:
Die vorhandenen Kabelquerungen bei Fkm 1+395, Fkm 1+266, Fkm 1+000 und
Fkm 0+994 müssen angepasst und unter das geplante Kankergerinne verlegt wer-
den.
4 Art und Umfang des Vorhabens
4.1 Gewählte Lösung
Die Maßnahme ist Teil eines Gesamtprojektes für den Hochwasserschutz an Part-
nach und Kanker.
Aufgrund beengter Verhältnisse konnte mit dem alleinigen Ausbau der Gewässer
der gewünschte Schutz vor einem 100-jährlichem Hochwasserereignis nicht erreicht
werden. Zusätzlich wurde eine Teilüberleitung aus der Kanker in die Partnach in
Kombination mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebe-
ckens erforderlich. Das Zusammenspiel aller genannten Maßnahmen stellt eine op-
timierte Variante dar, in der Hochwasserschutz und wirtschaftliche Machbarkeit op-
timal aufeinander abgestimmt wurden.
Aufgrund des Projektumfangs und der räumlichen Gegebenheiten ist die Gesamt-
maßnahme in folgende vier Teilvorhaben aufgegliedert worden:
Hochwasserrückhaltebecken
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 9 von 16
Teilüberleitung der Kanker in die Partnach
Ausbau der Partnach
Ausbau der Kanker
Alle Teilprojekte stellen in sich geschlossene Planungsabschnitte dar, sind aber un-
erlässlicher Bestandteile der Gesamtmaßnahme.
Die Teilprojekte wurden auf die Leistungsfähigkeiten von Kanker und Partnach und
das Retentionsvolumen des Rückhaltebeckens dimensioniert und untereinander ab-
gestimmt.
Jedes Teilvorhaben ist ein notwendiger Bestandteil der Gesamtmaßnahme und trägt
im fertigen Zustand zur Sicherung gegen ein 100-jährliches Hochwasser an Kanker
und Partnach bei.
Als letzter Bauabschnitt des Teilvorhabens „Ausbau der Kanker“ werden im Rahmen
dieser Planung die Standsicherheit des Gerinnes der Kanker von Fkm 0+989 bis
1+400 sowie die Abflusskapazität zum Hochwasserschutz für ein hundertjährliches
Hochwasserereignis für die genannte Strecke hergestellt.
Die gewählten Bauverfahren sind weitgehend den stark beengten Platzverhältnissen
innerhalb des Siedlungsgebietes geschuldet. Es wurden auch Lösungen mit Ufersi-
cherungen durch Bohrpfähle und Schwergewichtsmauern untersucht, jedoch auf-
grund der notwendigen Dimensionen der Baumaschinen (Bohrpfähle) bzw. des hö-
heren Platzbedarfs (Schwergewichtsmauer und Bohrpfähle) verworfen. Durch die
Ausführung als Stahlbeton-Kastengerinne mit U-Profil nimmt das Gerinne weniger
Platz ein, wodurch es in vielen Fällen möglich ist, die bestehenden Ufermauern zu-
mindest einseitig zu erhalten und darauf befindliche Gebäude oder Bäume zu erhal-
ten.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 10 von 16
Abbildung 1: Beengte Verhältnisse bei Fkm 1+010, Blick nach oberstrom
Abbildung 2: Zufahrt Schlosserei bei Fkm 1+040, Blick nach oberstrom
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 11 von 16
Abbildung 3: Zu erhaltender Baumbestand bei Fkm 1+210, Blick nach unterstrom
4.2 Konstruktive Gestaltung
4.2.1 Wasserhaltung
Im Zuge der Baumaßnahme kann die Kanker durch eine Überleitung zur Partnach
entlastet werden. Ein Restwasserabfluss von etwa 100 l/s muss jedoch aus ökologi-
schen Gründen in der Kanker verbleiben. Dieser Abfluss sowie Zuflüsse aus dem
Zwischeneinzugsgebiet müssen aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Be-
reich des Baufeldes gepumpt werden. Auf der Strecke zwischen Mittenwalder Stra-
ße und Hammerschmiedweg kann die Wasserhaltung über eine rechtsseitige Rohr-
leitung mit DN 800 erfolgen.
4.2.2 Böschungssicherungen und Unterfangungen (BW1)
Entlang des Baufeldes liegen zahlreiche nicht unterkellerte Gebäude sowie unbe-
dingt zu erhaltender Baumbestand vor. Auf weiten Strecken müssen die Baumaß-
nahmen aus der Kanker heraus durchgeführt werden.
Die Böschungssicherung erfolgt durch eine vernagelte Spritzbetonwand, welche im
Bereich von zu unterfangenden Gebäuden durch Setzungsbremsen (Mikropfähle)
ergänzt wird. In Teilbereichen wird die Spritzbetonwand vor die bestehende Ufer-
mauer gesetzt (Erhalt von Gebäuden bzw. Bäumen auf der Ufermauer), in Teilen
wird diese auch sukzessive abgebrochen und durch die Spritzbetonwand ersetzt.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 12 von 16
Die Unterfangung der Ufermauern erfolgt im Pilgerschrittverfahren in Anlehnung an
DIN 4123. In Anlage 2 sind Lagepläne mit den geplanten Böschungssicherungen
und Unterfangungen dargestellt.
4.2.3 Stahlbeton Gerinne (BW2)
Das Gerinne der Kanker wird als Stahlbeton U-Profil mit Wandstärken von 30 cm
hergestellt. Auf der Gerinnesohle werden plattenförmige Wasserbausteine mit einer
Stärke von 25 cm in 10 cm Mörtelbett eingebaut.
Das Gerinne ist in den Anlagen 3 bis 5 dargestellt.
Die lichte Breite des Gerinnes beträgt 2,70 m.
4.2.4 Brücke Mittenwalder Straße (BW3)
Die Brücke wird mit einer 45 cm starken Stahlbetonplatte herstellt. Die Fahrbahn-
breite auf der Brücke beträgt 6,74 m. Die Fahrbahn wird im Brückenbereich asphal-
tiert, der Gehwegbereich gepflastert. ausgeführt. Die Brücke hat eine Gesamtbreite
von 15,64 m.
4.2.5 Fußgängersteg Hammerschmiedweg (BW4)
Der bestehende Holzsteg wird durch eine Stahlbetonplatte mit einer Gesamtbreite
von 3,00 m und einer lichten Breite zwischen den Geländern von 2,50 m ersetzt. Auf
der orographisch linken Seite wird die Treppe durch eine parallel zur Kanker verlau-
fende Rampe ergänzt. Auf der orographisch rechten Seite wird der angrenzende
Gehweg (Hammerschmiedweg) am Anschluss an die Brückenplatte angehoben.
4.2.6 Brücke Dreitorspitzstraße (BW5)
Die Brücke wird mit einer 30 cm starken Stahlbetonplatte herstellt. Die Fahrbahn-
breite auf der Brücke beträgt 5,00 m. Die Fahrbahn wird im Brückenbereich asphal-
tiert, der Gehweg direkt auf der Kappe geführt. Die Brücke hat eine Gesamtbreite
von 8,21 m.
4.2.7 Einmündung Regenüberlauf DN1000 (BW6)
Unterstrom der Badgasse mündet ein bereits provisorisch hergestellter Regenüber-
lauf DN 1000 in die Kanker. Der Kanal wird vor der Sanierung des Gerinnes bereits
fertig gestellt und später in das neue Gerinne eingebunden.
4.2.8 Brücke Zufahrt Spenglerei Badgasse 20 (BW7)
Die Brücke wird aus Stahlträgern mit darüber liegenden Gitterrosten ausgeführt. Da
im Bestand beidseitig Rampen zur Brücke führen, wird das Gelände angepasst, so-
dass die neue Brücke ebenerdig liegt.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 13 von 16
4.2.9 Brücke Schornstraße (BW8)
Die Brücke wird mit einer 30 cm starken Stahlbetonplatte herstellt. Die Fahrbahn-
breite auf der Brücke beträgt 7,11 m. Die Fahrbahn wird im Brückenbereich asphal-
tiert, der Gehweg direkt auf der Kappe geführt. Die Brücke hat eine Gesamtbreite
von 12,71 m.
5 Auswirkungen des Vorhabens
5.1 Hauptwerte der beeinflussten Gewässer
Das geplante Vorhaben hat keine Auswirkungen auf die Hauptwerte der betroffenen
Gewässer.
5.2 Wasserrahmenrichtlinie
Der geplante Ausbau der Kanker entspricht dem bestehenden Ausbau. Es sind kei-
ne Verschlechterungen hinsichtlich der biologischen, hydromorphologischen oder
physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten zu erwarten.
5.3 Grundwasser und Grundwasserleiter
Durch das geplante Vorhaben sind keine Auswirkungen auf das Grundwasser zu
erwarten.
5.4 Überschwemmungsgebiete
Durch das geplante Vorhaben wird das Siedlungsgebiet von Garmisch-
Partenkirchen vor einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt.
5.5 Überschreitung des Bemessungshochwassers
Bei einer Überschreitung des Bemessungshochwassers werden die vorgesehenen
Freiborde nicht mehr eingehalten. Je nach Umfang der Überschreitung kommt es zu
Ausuferungen innerhalb des Siedlungsgebietes.
5.6 Natur, Landschaft und Fischerei
In Anlage 8 ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan enthalten. Aufgrund der La-
ge des Vorhabens im dicht besiedelten Ortsgebiet von Partenkirchen und den be-
reits bestehenden massiven Ausbau des Gerinnes sind keine Auswirkungen auf Na-
tur- und Fischerei zu erwarten.
Der für das Ortsbild als sehr wertvoll wahrgenommene Baumbestand wird so weit
wie möglich erhalten.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 14 von 16
5.7 Wohnungs- und Siedlungswesen
Das Vorhaben führt zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes für das Sied-
lungsgebiet von Partenkirchen.
5.8 Öffentliche Sicherheit und Verkehr
Durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes und die Herstellung der Standsi-
cherheit der Ufermauern kommt es zu einer deutlichen Verbesserung der öffentli-
chen Sicherheit.
5.9 Anlieger und Grundstücke
Das geplante Gerinne liegt auf öffentlichem Grund. Bauzeitlich müssen private Flä-
chen in Anspruch genommen werden sowie teilweise vorhandene bauliche Anlagen
Die Unterhaltungslast für die Kanker liegt beim Freistaat Bayern.
6.2 Unterhaltspflicht und Betrieb der baulichen Anlagen
Die Unterhaltungslast für die geplanten Brückenbauwerke liegt beim Markt Gar-
misch-Partenkirchen.
Die Unterhaltungslast für die Spartenkreuzungen bei den jeweiligen Spartenträgern.
6.3 Beweissicherungsmaßnahmen
Es sind an allen Gebäuden im Umfeld der geplanten Maßnahmen Beweissiche-
rungsmaßnahmen vorgesehen.
6.4 Privatrechtliche Verhältnisse berührter Grundstücke und Rechte
Durch das Vorhaben sind mehrere Grundstücke betroffen. In Anlage 11 sind Grund-
stückslagepläne enthalten.
Die Baugrubensicherung erfolgt abschnittsweise durch Rückverankerung. Diese
Anker sind nach Fertigstellung der Baumaßnahme nicht mehr erforderlich, verblei-
ben jedoch im Erdreich. Entschädigungen für die später bei einem Aushub anfallen-
den Aufwendungen für Rückbau und Entsorgung der Anker werden zwischen dem
Vorhabensträger und den betroffenen Grundstückseigentümern geklärt.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 15 von 16
7 Durchführung des Vorhabens
7.1 Abstimmung mit anderen Maßnahmen
Das Vorhaben muss bauzeitlich eng mit geplanten Bauarbeiten am Fauken abge-
stimmt werden, für welche ebenfalls wichtige Verkehrswege in Partenkirchen ge-
sperrt werden müssen, welche nur in enger zeitlicher Abstimmung mit den hier not-
wendigen Maßnahmen stattfinden können.
7.2 Einteilung in Bauabschnitte und Bauablauf
Es ist vorgesehen, die Maßnahme in zwei Losen (Bauabschnitte 2 und 3) zu verge-
ben. Die Ausführung muss zeitlich im Hinblick auf die Verkehrsführung gestaffelt in
drei Abschnitten erfolgen:
Bauabschnitt 1: Anschluss unterstrom (Brücke B2) bis Brücke Schornstraße
(Fkm 0+806 – 0+989, wurde bereits genehmigt und ist in Ausführung)
Bauabschnitt 2: Hammerschmiedweg bis Mittenwalder Straße
(Fkm 1+266 – 1+400)
Bauabschnitt 3: Brücke Schornstraße bis Hammerschmiedweg
(Fkm 0+989 – 1+266)
7.3 Bauzeiten
Die Ausführung der Maßnahme hat 2020 mit Bauabschnitt 1 begonnen, 2021 folgt
Abschnitt 2 und Abschnitt 3 im Jahr 2022. Die Bauzeiten und Abschnitte sind in An-
lage 1 dargestellt.
7.4 Projektrisiken
Finanzierung
Voraussetzung für die Umsetzbarkeit der Maßnahme ist neben der technischen
Machbarkeit ein positiver Beschluss durch die Wasserrechtsbehörde sowie die Fi-
nanzierbarkeit der Maßnahmen durch den Vorhabensträger und ggf. Dritte.
Genehmigung
Für die Durchführung des Vorhabens ist eine wasserrechtliche Planfeststellung oder
Plangenehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde notwendig.
Verbesserung des Hochwasserschutzes und Sanierung des Gerinnes an der Kanker – Bauabschnitt 2 & 3 Kanker, Gewässer III. Ordnung, Wildbach Wasserwirtschaftsamt Weilheim
13.11.2020 Seite 16 von 16
Hochwasser während der Bauzeit
Bauzeitliche Risiken bestehen durch Starkregen- und Hochwasserereignisse wäh-
rend der Bauphase. Zur Verhinderung und Reduzierung von Schäden, sind durch
die Baufirma entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Sicherung von Baugerä-
ten und Materialen vor Abschwemmung, Sicherung von Baubereichen vor Erosion,
ausreichend dimensionierte Wasserhaltung, Aufstellung und Vorhaltung eines
Hochwassereinsatzplanes). Durch den Überleitungskanal zur Partnach wird das
Hochwasserrisiko für die geplante Maßnahme deutlich reduziert.
8 Baukosten
In der Anlage 6 befindet sich die Kostenberechnung gemäß der DIN 276 für die Ge-