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Selbstbeschreibung der UnternehmenSelbstbeschreibung der UnternehmenSelbstbeschreibung der UnternehmenSelbstbeschreibung der Unternehmen
Die in Teil A des Gleichbehandlungsprogramms dargestellte organisatorische Aufbauorganisation
der Unternehmen bildet die Grundlage für die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten
Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung. Aus diesem Grund wird nachfolgend zunächst auf im
Berichtszeitraum eingetretenen Änderungen der Unternehmensorganisation eingegangen.
Wesentliche Änderungen in der Aufbauorganisation deWesentliche Änderungen in der Aufbauorganisation deWesentliche Änderungen in der Aufbauorganisation deWesentliche Änderungen in der Aufbauorganisation derrrr Unternehmen innerhalb des Unternehmen innerhalb des Unternehmen innerhalb des Unternehmen innerhalb des
Die Gasnetz Dillingen Lauingen GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Gasnetzes Dillingen
Lauingen und verpachtet dieses an die schwaben netz gmbh. Sie ist eine gemeinsame Tochter der
erdgas schwaben gmbh und der Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen, wobei die erdgas
schwaben gmbh 49% und die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen 51% der Anteile hält. Die
Geschäftsführung wird durch Herrn Anselm Pfitzmaier für die erdgas schwaben gmbh und
durch Herrn Wolfgang Behringer für die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen wahrgenommen.
Gleichbehandlungsbericht
- 7 - 25.03.2015
Teil B:Teil B:Teil B:Teil B:
Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des NetzgescMaßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des NetzgescMaßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des NetzgescMaßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Netzgeschäftshäftshäftshäfts
Das Gleichbehandlungsprogramm der erdgas schwaben gmbh, schwaben netz gmbh
und schwaben regenerativ gmbh enthält die Maßnahmen der Unternehmen zur
diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts
stellen die Unternehmen dar, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes
im Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet
worden sind.
1.1.1.1. Schulungsmaßnahmen für die MitarbeiterSchulungsmaßnahmen für die MitarbeiterSchulungsmaßnahmen für die MitarbeiterSchulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter
KurzKurzKurzKurz----Unterweisung bei ArbeitsantritUnterweisung bei ArbeitsantritUnterweisung bei ArbeitsantritUnterweisung bei Arbeitsantrittttt
Vor Aufnahme der Tätigkeit erhalten alle neuen Mitarbeiter von der Gleichbehandlungs-
beauftragten eine Kurz-Unterweisung in das Thema. Dabei werden nicht nur grundsätzliche
Problematiken des Unbundling erläutert, sondern auch die sich möglicherweise ergebenden
Schwierigkeiten auf dem jeweiligen Arbeitsplatz. So wird z. B. ein neuer Mitarbeiter im
Kundenservice speziell auf mögliche Kundenwünsche oder -fragen gebrieft („Ich möchte einen
Netzanschluss“; „Warum kommt zum Ablesen des Zählerstands kein erdgas schwaben-
Mitarbeiter?“). Ein neuer Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung wird dagegen speziell auf die
Problematik der Informationsweitergabe von diskriminierungsrelevanten Daten aufmerksam
gemacht.
Schulungen für neu eingetretene MitarbeiterSchulungen für neu eingetretene MitarbeiterSchulungen für neu eingetretene MitarbeiterSchulungen für neu eingetretene Mitarbeiter
Auch in 2014 fand eine verpflichtende Schulung für neue Mitarbeiter der erdgas schwaben,
der schwaben netz und der schwaben regenerativ statt, an der 14 Personen teilgenommen haben.
Inhalt war eine ausführliche Erklärung der Unbundling-Bestimmungen. Darüber hinaus wurden die
sich daraus ergebenden Pflichten, z. B. im Hinblick auf die Informationsweitergabe an den
Vertrieb erläutert und mit Beispielen unterlegt:
Gleichbehandlungsbericht
- 8 - 25.03.2015
Gleichbehandlungsbericht
- 9 - 25.03.2015
Abbildung 1: Folien aus der Schulung für neue Mitarbeiter zum Thema Unbundling
Gleichbehandlungsbericht
- 10 - 25.03.2015
Danach wurden die wichtigsten Prozesse dargestellt, die sich aus dem Grundsatz der
Gleichbehandlung ergeben. Dabei wurden insbesondere der Investitonsprozess und der
Lieferantenwechselprozess umfassend erläutert:
István Thür Regulierungsmanagement
István Thür Regulierungsmanagement
István Thür Regulierungsmanagement
István Thür Regulierungsmanagement
István Thür Regulierungsmanagement
István Thür Regulierungsmanagement
Gleichbehandlungsbericht
- 11 - 25.03.2015
Abbildung 2: Folien zur Erläuterung von diskriminierungsrelevanten Geschäftsprozessen
Die Schulung endete mit einem kleinen Test, in dem die Mitarbeiter ihr neu gewonnenes Wissen
anwenden konnten. Dabei wurden Fälle aus der Praxis dargestellt, die unter Unbundling-
Gesichtspunkten relevant sind. Die fiktiven Vorfälle wurden in Kleingruppen bearbeitet.
Anschließend wurden die Antworten gemeinsam besprochen und ggf. korrigiert.
Da es bei den Kunden immer wieder Missverständnisse darüber gab, wer für die
Ablesung der Zähler zuständig ist, wurde auf den neuen Ablesekarten auf die Nennung
der erdgas schwaben völlig verzichtet. Es tritt allein die schwaben netz als Netzbetreiber
in Erscheinung. Hier die Vorder- und Rückseite der neuen Ablesekarten:
Abbildung 6: Vorder- und Rückseite der Zähler-Ablesekarten der schwaben netz
Gleichbehandlungsbericht
- 16 - 25.03.2015
Einführung eines BegrüßungsschreibensEinführung eines BegrüßungsschreibensEinführung eines BegrüßungsschreibensEinführung eines Begrüßungsschreibens
Damit die Kunden des Netzbetreibers diesen von Anfang an wahrnehmen, wurde von
Seiten der schwaben netz in 2014 ein Begrüßungsschreiben für neue Kunden eingeführt.
Die Resonanz darauf war bisher sehr positiv; die Kunden freuen sich über die zusätzliche
Transparenz.
Abbildung 7: Muster des neuen Begrüßungsschreibens
Gleichbehandlungsbericht
- 17 - 25.03.2015
3.3.3.3. Ausgestaltung des GleichbehandlungsmanagementsAusgestaltung des GleichbehandlungsmanagementsAusgestaltung des GleichbehandlungsmanagementsAusgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements
Bekanntmachung gegenüber Bekanntmachung gegenüber Bekanntmachung gegenüber Bekanntmachung gegenüber den den den den Mitarbeitern der schwaben netz gmbhMitarbeitern der schwaben netz gmbhMitarbeitern der schwaben netz gmbhMitarbeitern der schwaben netz gmbh und der und der und der und der
Bei Inkraft-Treten des Gleichbehandlungsprogramms wurde dieses den Mitarbeitern
bekannt gemacht und kann seitdem jederzeit im firmeneigenen Intranet nachgelesen
werden. Bisher gab es keine Notwendigkeit, das ursprüngliche Programm zu
verändern.
Alle Mitarbeiter haben in der Vergangenheit eine ausführliche Schulung zum Thema
Gleichbehandlung erhalten. Präsenz-Schulungen für neu eingestellte Mitarbeiter finden
– davon unabhängig – jedes Jahr statt. Um die Zeit bis zur nächsten Schulung zu
überbrücken, erhält jeder Mitarbeiter an seinem ersten Arbeitstag durch die
Gleichbehandlungsbeauftragte eine Kurz-Unterweisung, die direkt auf seinen
Arbeitsplatz zugeschnitten ist (vgl. Punkt 1). In 2015 sind neue Pflichtschulungen für
alle Mitarbeiter geplant (entweder über ein Online-Tool oder als Präsenzveranstaltung).
Jeder betroffene Arbeitnehmer hat darüber hinaus eine entsprechende Verpflichtungs-
erklärung unterzeichnet. Darin ist detailliert beschrieben, welche Informationen
vertraulich behandelt werden müssen und in welchen Fällen ein Verbot der Infor-
mationsweitergabe besteht. Diese Erklärung ist Bestandteil der arbeitsrechtlichen
Pflichten des Arbeitnehmers.
Mitarbeiter, in deren Aufgabengebiet sich eine diskriminierungsrelevante Veränderung
ergeben hat (z. B. durch die neuen Geschäftsprozesse), werden themenbezogen durch
die Abteilungsleiter oder durch die Gleichbehandlungsbeauftragte unterwiesen.
Gleichbehandlungsbericht
- 18 - 25.03.2015
Zuständige Person Zuständige Person Zuständige Person Zuständige Person oder Stelle (Gleichbehandlungsbeauftragter)oder Stelle (Gleichbehandlungsbeauftragter)oder Stelle (Gleichbehandlungsbeauftragter)oder Stelle (Gleichbehandlungsbeauftragter)
Seit 01.09.2007 ist Frau Gudrun Fischer (geb. Riegel) die Gleichbehandlungs-
beauftragte des erdgas schwaben Konzerns. Dies ist auf unseren Internetseiten dem
jeweils aktuellen Gleichbehandlungsbericht zu entnehmen. Die Mitarbeiter wurden
über die Zuständigkeit von Fr. Fischer gesondert informiert und können Informationen
zur Gleichbehandlung im firmeneigenen Intranet jederzeit nachlesen.
Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit
Die Mitarbeiter richten ihre Anfragen telefonisch oder per E-mail an die Gleich-
behandlungsbeauftragte. Die Beantwortung geschieht ebenfalls telefonisch bzw. per
E-mail. Bei Fragen mit allgemeiner Relevanz erfolgt eine Veröffentlichung im Intranet.
Außerhalb der Schulungen wurden im letzten Jahr nur wenige Fragestellungen an die
Gleichbehandlungsbeauftragte herangetragen. Dies zeigt, dass das Thema inzwischen
eine gewisse Selbstverständlichkeit erreicht hat und fest in den Köpfen der Mitarbeiter
verankert ist. Die eingehenden Fragen konnten im letzten Jahr alle durch die Gleich-
behandlungsbeauftragte beantwortet und geklärt werden.
Gleichbehandlungsbericht
- 19 - 25.03.2015
Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der