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Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck: Wie Mitarbeiter das neue Gesetz nutzen wollen. Februar 2018
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Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck - ey.com · Obwohl knapp die Hälftederbefragten Fach-und Führungskräfteglaubt, dass Männerin ihrem...

Jun 24, 2018

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Page 1: Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck - ey.com · Obwohl knapp die Hälftederbefragten Fach-und Führungskräfteglaubt, dass Männerin ihrem direktenArbeitsumfeldingleicherPositionmehrverdienenalsFrauen

Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck: Wie Mitarbeiter das neue Gesetz nutzen wollen.

Februar 2018

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Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck Zur Methodik der Studie

Inhalt:► Die vorliegende Studie gibt einen Einblick darüber, inwieweit das neue

Entgelttransparenzgesetz bei Arbeitnehmern bekannt ist und akzeptiert wird.

Methode:► Online-Befragung auf Basis eines vollstrukturierten Fragebogens

Stichprobe:► N = 979 mit angestellten Fach- und Führungskräften deutscher Unternehmen ab

200 Mitarbeitern

Erhebungszeitraum:► 13. bis 22. Februar 2018

Equal Pay

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Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck Inhalt

Inhalt:

► Management Summary Seite 4

Ergebnisse:

► 1. Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes Seite 7

► 2. Zur Notwendigkeit des neuen Gesetzes Seite 18

► 3. Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes Seite 24

► 4. Statistik Seite 32

Equal Pay

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Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck Management Summary

► Entgeltgleichheitsgesetz und die Folgen

Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen hat die Bundesregierung einGesetz auf den Weg gebracht, das die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern schließen und mehrTransparenz in die Entgeltstrukturen der Unternehmen bringen soll. Seit dem 6. Januar 2018 habenAngestellte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten die Möglichkeit, die Offenlegung vonbetrieblichen Entgeltregelungen zu verlangen. Sowohl Unternehmen als auch deren Mitarbeiter sindallerdings noch sehr zögerlich, wenn es darum geht, von den sich daraus ergebenden Rechten undPflichten Gebrauch zu machen.

► Beschäftigte wünschen sich mehr Informationen

Vor allem mit Informationen zu diesem Gesetz scheinen sich die Unternehmen bislang noch zurückzu halten. Zwar ist knapp der Hälfte der befragten Fach- und Führungskräfte das Gesetz zurFörderung der Transparenz von Entgeltstrukturen bereits bekannt (S. 8), jedoch sind es eherMitarbeiter in Führungspositionen, die darüber informiert sind (S. 9). Darüber hinaus findet eineinnerbetriebliche Kommunikation über interne Medien, Betriebsrat oder einenGleichstellungsbeauftragten eher selten statt. Die meisten Angestellten haben sich in klassischenMedien über dieses Gesetz informiert (S. 10).

Equal Pay

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Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck Management Summary

Die Folge: Ein Viertel der befragten Fach- und Führungskräfte weiß nicht, dass sie mit diesemGesetz einen individuellen Auskunftsanspruch über die Gehaltsstrukturen in ihrem Betrieb geltendmachen können. Die relevanten Vergütungsrichtlinien oder Kriterien und Verfahren zur Bestimmungdes Gehalts sind nur etwa jedem dritten Angestellten bekannt (S. 14). Vor allem Fachkräfte würdensich hier mehr Informationen zu dem neuen Gesetz wünschen (S. 13).

Um der Auskunftspflicht gegenüber Mitarbeiten zukünftig nachkommen zu können, müssenUnternehmen ein entsprechendes Stellenbewertungssystem etablieren. Ob bzw. dass es in ihremUnternehmen ein solches System gibt, weiß lediglich ein Viertel der befragten Arbeitnehmer (S. 14).Aber auch in Unternehmen, in denen ein solches Stellenbewertungssystem existiert, wissen zweiDrittel der Beschäftigten nicht, wie ihre Stelle in diesem System eingeordnet ist (S. 16).

► Beschäftigte sehen mehr Nachteile

Obwohl knapp die Hälfte der befragten Fach- und Führungskräfte glaubt, dass Männer in ihremdirekten Arbeitsumfeld in gleicher Position mehr verdienen als Frauen (S. 19), stehen die meistendiesem neuen Gesetz skeptisch gegenüber. 40 Prozent sind der Meinung, eine vollständigeLohntransparenz würde zu Neid und Unruhe im Unternehmen führen. Lediglich etwas über 30Prozent erhoffen sich davon mehr Gerechtigkeit und Zufriedenheit (S. 22).

Equal Pay

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Entgelttransparenzgesetz im Realitätscheck Management Summary

Nur etwa jeder achte der befragten Angestellten möchte seinen individuellen Auskunftsanspruchzukünftig geltend machen (S. 25). Hier ist es vor allem die Neugier, die dazu motiviert (S. 27). DieVermutung, schlechter bezahlt zu werden als Kollegen des anderen Geschlechts, wird dagegeneher von Frauen geäußert (S. 28).

Rund 50 Prozent wollen lieber davon absehen, Informationen zur Festlegung ihres Entgeltseinzufordern (S. 25). Viele Mitarbeiter glauben, dass sich daraus Nachteile für sie ergeben (S. 29).In erster Linie befürchten sie verstärkten Druck seitens des Vorgesetzten. Aber auch geringerezukünftige Entwicklungschancen sind ein Grund, sich von diesem Auskunftsanspruch zudistanzieren (S.31).

Equal Pay

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1.Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

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Page 8

Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 1: Ist Ihnen das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen bereits bekannt (auch Entgeltgleichheits-, Entgelttransparenzgesetz oder Gesetz zu Equal Pay genannt)?

► Knapp die Hälfte der befragten Fach- und Führungskräfte kennt das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen bereits.

Equal Pay

45%55%

Ja

Nein

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Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 1: Ist Ihnen das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen bereits bekannt (auch Entgeltgleichheits-, Entgelttransparenzgesetz oder Gesetz zu Equal Pay genannt)?

► Vor allem bei Führungskräften ist das neue Entgelttransparenzgesetz bekannt.

Equal Pay

► Position► Geschlecht

Ja

40%

52%

67%

46%40%

16%

Frauen Männer (Nachwuchs-)Führungskraft/

Leitender Angestellter

Fachkraft /Mitarbeiter

Fachabteilung

Angestellte/r Andere

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Page 10

70%

21%

18%

14%

3%

10%

Medien

Private Kontakte

Kommunikation im Betrieb (z.B. Intranet, E-Mail, usw.)

Betriebsrat

Gleichstellungsbeauftragte/r

Sonstiges

Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Befragten, denen das Gesetz bekannt ist, N = 441 (Mehrfachnennung)

Frage 2: In welchen der folgenden Quellen haben Sie sich über das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen informiert?

► Medien sind die Hauptinformationsquellen, wenn es um Informationen zu dem neuen Gesetz geht.

Equal Pay

29%

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Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Befragten, denen das Gesetz bekannt ist, N = 441 (Mehrfachnennung)

Frage 2: In welchen der folgenden Quellen haben Sie sich über das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen informiert?

► Jüngere haben sich vergleichsweise häufig in ihrem Betrieb über das Entgelttransparenzgesetz informiert.

Equal Pay

GesamtAlter

18 bis 29 Jahre

30 bis 39 Jahre

40 bis 49Jahre

50 bis 59 Jahre

60 Jahre und älter

Basis (N) 441 73 120 110 115 23

Medien 70% 67% 62% 71% 79% 74%

Private Kontakte 21% 26% 18% 21% 21% 26%

Kommunikation im Betrieb (z.B. Intranet, E-Mail, usw.) 18% 30% 20% 20% 9% 13%

Betriebsrat 14% 14% 15% 16% 8% 26%

Gleichstellungsbeauftragte/r 3% 5% 5% 3% 2% 0%

Sonstiges 10% 7% 12% 12% 9% 13%

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Page 12

Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Skala)

Frage 3: Wie wird in Ihrem Unternehmen mit dem Thema Entgeltgleichheit umgegangen?

► In etwa jedem zweiten Unternehmen wird nicht offen mit dem Thema Entgeltgleichheit umgegangen. Mehr als 60 Prozent der Angestellten wünschen sich mehr Informationen und Erläuterungen zum Gesetz.

Equal Pay

20%

48%

32%

Ja Nein Weiß nicht / keineAngabe

62%

20% 18%

Ja Nein Weiß nicht / keineAngabe

► Mit dem Thema Entgeltgleichheit wird offen in meinem Unternehmen umgegangen.

► Ich wünsche mir mehr Informationen und Erläuterungen zum Gesetz durch meinen Arbeitgeber.

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Page 13

Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Skala)

Frage 3: Wie wird in Ihrem Unternehmen mit dem Thema Entgeltgleichheit umgegangen?

► Vor allem Mitarbeiter in Führungspositionen sagen, in ihrem Unternehmen werde offen mit dem Thema Entgelttransparenz umgegangen.

Equal Pay

► Mit dem Thema Entgeltgleichheit wird offen in meinem Unternehmen umgegangen.

33%22%

17% 13%

► Fachkräfte► Führungskräfte

63% 63% 62%47%

(Nachwuchs-)Führungskraft/

Leitender Angestellter

Fachkraft / MitarbeiterFachabteilung

Angestellte/r Andere

► Ich wünsche mir mehr Informationen und Erläuterungen zum Gesetz durch meinen Arbeitgeber.

Ja

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Page 14

Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Skala)

Frage 4: Unabhängig davon, ob Ihnen das Gesetz bereits bekannt ist oder nicht, inwieweit treffen die folgenden Aussagen auf Sie zu?

► Jeder vierte der befragten Fach- und Führungskräfte weiß nicht, dass er einen individuellen Auskunftsanspruch hat. Fast jedem Zweiten ist nicht bekannt, dass es in seinem Unternehmen ein Stellenbewertungssystem gibt.

Equal Pay

49%

42%

28%

26%

25%

25%

33%

32%

35%

40%

32%

30%

18%

26%

36%

33%

42%

46%

Ich weiß, welche Kollegen gleiche oder gleichwertige Tätigkeitenausüben.

Mir ist bekannt, dass ich einen individuellen Auskunftsanspruchhabe.

Ich kenne die Vergütungsrichtlinien, die für mich relevant sind.

Mir sind die Kriterien und Verfahren, die zur Bestimmung meinesGehaltes verwendet werden, bekannt.

Ich weiß, wie jährliche Gehaltsanpassungen festgelegt werdenund was es für mein Gehalt bedeutet.

Ich weiß, dass es in meinem Unternehmen einStellenbewertungssystem gibt.

Trifft zu Trifft teilweise zu Trifft nicht zu

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Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Skala)

Frage 4: Unabhängig davon, ob Ihnen das Gesetz bereits bekannt ist oder nicht, inwieweit treffen die folgenden Aussagen auf Sie zu?

► Ältere wissen tendenziell besser über die Vergütungsrichtlinien in ihrem Unternehmen Bescheid.

Equal Pay

Gesamt

Altersgruppen

18 bis 29 Jahre

30 bis 39 Jahre

40 bis 49 Jahre

50 bis 59 Jahre

60 Jahre und älter

Basis (N) 979 181 253 231 259 24

Ich weiß, welche Kollegen gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben. 49% 52% 49% 44% 49% 56%

Mir ist bekannt, dass ich einen individuellen Auskunftsanspruch habe. 42% 38% 40% 44% 43% 47%

Ich kenne die Vergütungsrichtlinien, die für mich relevant sind. 28% 20% 28% 27% 33% 42%

Mir sind die Kriterien und Verfahren, die zur Bestimmung meines Gehaltes verwendet werden, bekannt. 26% 24% 25% 24% 29% 44%

Ich weiß, wie jährliche Gehaltsanpassungen festgelegt werden und was es für mein Gehalt bedeutet. 25% 24% 24% 21% 28% 42%

Ich weiß, dass es in meinem Unternehmen ein Stellenbewertungssystem gibt. 25% 28% 23% 22% 21% 44%

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Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 / Befragte, in deren Unternehmen es ein Stellenbewertungssystem gibt, N = 733 (Nur eine Nennung)

Frage 5: Wissen Sie, wie Ihre Stelle in dem Stellenbewertungssystem in Ihrem Unternehmen eingeordnet ist?

► Zwei Drittel der Fach- und Führungskräfte wissen nicht, wie ihre Stelle in dem Stellenbewertungssystem ihres Unternehmens eigeordnet ist.

Equal Pay

24%

51%

25%

Ja

Nein

Es gibt kein Stellenbewertungssystem

► Alle Befragten: ► Befragte, in deren Unternehmen es ein Stellenbewertungssystem gibt:

32%

68%

Ja

Nein

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Kapitel 1: Zur Bekanntheit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 5: Wissen Sie, wie Ihre Stelle in dem Stellenbewertungssystem in Ihrem Unternehmen eingeordnet ist?

► Nicht einmal jede dritte Fachkraft weiß, wie ihre Stelle im Unternehmen bewertet wird.

Equal Pay

► Position► Alter

Ja

25%20%

25% 24%

38%

46%

28%

18%13%

18 bis 29Jahre

30 bis 39Jahre

40 bis 49Jahre

50 bis 59Jahre

60 Jahreund älter

(Nachwuchs-)Führungskraft/

LeitenderAngestellter

Fachkraft /Mitarbeiter

Fachabteilung

Angestellte/r Andere

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2.Zur Notwendigkeit des neuen Gesetzes

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Page 19

Kapitel 2: Zur Notwendigkeit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 10: Glauben Sie, dass in Ihrem direkten Arbeitsumfeld Frauen weniger verdienen als Männer in gleicher Position?

► Knapp die Hälfte der Fach- und Führungskräfte glaubt, dass Männer in ihrem direkten Arbeitsumfeld in gleicher Position mehr verdienen als Frauen.

Equal Pay

45%55%

Ja

Nein

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Kapitel 2: Zur Notwendigkeit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 10: Glauben Sie, dass in Ihrem direkten Arbeitsumfeld Frauen weniger verdienen als Männer in gleicher Position?

► Insbesondere weibliche Angestellte vermuten ein ungleiches Gehaltsgefüge zwischen den Geschlechtern.

Equal Pay

► Position► Geschlecht

Ja

52%

36%

50%43% 45%

38%

Frauen Männer (Nachwuchs-)Führungskraft/

Leitender Angestellter

Fachkraft /Mitarbeiter

Fachabteilung

Angestellte/r Andere

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Kapitel 2: Zur Notwendigkeit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 11: Wissen Sie, wie viel Ihre direkten Kollegen und Kolleginnen verdienen?

► Etwa jeder dritte Angestellte kennt die Höhe des Gehalts seiner direkten Kolleginnen und Kollegen.

Equal Pay

35%

65%

Ja

Nein

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Page 22

Kapitel 2: Zur Notwendigkeit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 12: Denken Sie, die vollständige Lohntransparenz im Unternehmen wäre sinnvoll? Also: Jeder kennt das Gehalt seiner Kollegen?

► Die meisten Fach- und Führungskräfte halten eine vollständige Lohntransparenz in ihrem Unternehmen nicht für sinnvoll. Vor allem würde es zu Neid und Unruhe führen.

Equal Pay

40%

16%

34%

10%

Nein, das würde zu Neid und Unruhe führen

Nein, das würde die Entlohnung nach Leistung erschweren

Ja, das würde insgesamt zu mehr Gerechtigkeit undZufriedenheit führen

Ja, das würde zu mehr Gerechtigkeit zwischen denGeschlechtern führen

Nein 56%

Ja44%

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Page 23

Kapitel 2: Zur Notwendigkeit des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 12: Denken Sie, die vollständige Lohntransparenz im Unternehmen wäre sinnvoll? Also: Jeder kennt das Gehalt seiner Kollegen?

► Vollständige Lohntransparenz wird am ehesten von älteren Mitarbeitern befürwortet.

Equal Pay

Gesamt

Altersgruppen Position

18 bis 29 Jahre

30 bis 39 Jahre

40 bis 49 Jahre

50 bis 59 Jahre

60 Jahre und älter

(Nachwuchs-) Führungs-

kraft/ Leitender

Angestellter

Fachkraft/ Mitarbeiter Fachab-teilung

Angestellte/r Andere

Basis (N) 979 181 253 231 259 55 145 259 543 32Ja, das würde zu mehr

Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern führen

10% 11% 11% 8% 8% 9% 12% 12% 7% 19%

Ja, das würde insgesamt zu mehr Gerechtigkeit und

Zufriedenheit führen34% 30% 33% 32% 36% 49% 34% 37% 33% 22%

Ja 44% 41% 44% 40% 44% 58% 46% 49% 40% 41%Nein, das würde die

Entlohnung nach Leistung erschweren

16% 17% 15% 19% 16% 9% 26% 18% 13% 9%

Nein, das würde zu Neid und Unruhe führen 40% 41% 42% 41% 40% 33% 28% 33% 47% 50%

Nein 56% 58% 57% 60% 56% 42% 54% 51% 60% 59%

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3.Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes

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Page 25

Kapitel 3: Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 6: Haben Sie in nächster Zeit geplant bzw. überlegen Sie, Ihren individuellen Auskunftsanspruch geltend zu machen?

► Nur etwa jeder achte der befragten Angestellten möchte seinen individuellen Auskunftsanspruch zukünftig geltend machen.

Equal Pay

13%

51%

36%

Ja

Nein

Weiß nicht

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Kapitel 3: Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes

Basis: Alle Befragten, N = 979 (Nur eine Nennung)

Frage 6: Haben Sie in nächster Zeit geplant bzw. überlegen Sie, Ihren individuellen Auskunftsanspruch geltend zu machen?

► Vor allem jüngere Arbeitnehmer und Führungskräfte wollen zukünftig von ihrem Recht Gebrauch machen.

Equal Pay

► Alter

Ja

17%15%

11%9%

11%

20%17%

9%6%

18 bis 29Jahre

30 bis 39Jahre

40 bis 49Jahre

50 bis 59Jahre

60 Jahreund älter

(Nachwuchs-)Führungskraft/

LeitenderAngestellter

Fachkraft /Mitarbeiter

Fachabteilung

Angestellte/r Andere

► Position

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Kapitel 3: Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes

Basis: Befragte, die von ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch machen wollen, N = 125 (Skala)

Frage 7: Was sind die Gründe dafür, dass Sie von Ihrem individuellen Auskunftsanspruch Gebrauch machen wollen?

► Neugier ist die Hauptmotivation, individuelle Auskünfte zur Stellenbewertung einzuholen. Knapp 40 Prozent vermuten, schlechter bezahlt zu werden als die Kollegen des anderen Geschlechts.

Equal Pay

45%

41%

39%

3%

55%

59%

61%

97%

Ich will es einfach ausprobieren/ ich bin neugierig.

Ich glaube, dass ich schlechter bezahlt werde alsmeine Kollegen des anderen Geschlechts.

Wenn man diesen Anspruch hat, sollte manihn auch geltend machen.

Sonstiges

Ja Nein

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Page 28

Kapitel 3: Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes

Basis: Befragte, die von ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch machen wollen, N = 125 (Skala)

Frage 7: Was sind die Gründe dafür, dass Sie von Ihrem individuellen Auskunftsanspruch Gebrauch machen wollen?

► Vor allem Frauen denken, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen.

Equal Pay

51%

42%

32%30%

48% 47%

Ich glaube, dass ich schlechter bezahltwerde als meine Kollegen des anderen

Geschlechts.

Ich will es einfach ausprobieren/ich bin neugierig.

Wenn man diesen Anspruch hat, sollte manihn auch geltend machen.

Frauen Männer

Ja

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Page 29

Kapitel 3: Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes

Basis: Befragte, die keinen Auskunftsanspruch geltend machen wollen N = 499 (Skala)

Frage 8: Warum möchten Sie keinen Auskunftsanspruch geltend machen?

► Jeder dritte Angestellte vermutet Nachteile, wenn er von seinem Auskunftsrecht Gebrauch machen würde.

Equal Pay

33%

33%

15%

24%

67%

67%

85%

76%

Ich möchte nichts über die durchschnittlichenGehälter meiner Kollegen / Kolleginnen wissen

Ich befürchte Nachteile.

Ich interessiere mich für das Thema überhaupt nicht.

Sonstiges

Ja Nein

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Page 30

Kapitel 3: Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes

Basis: Befragte, die keinen Auskunftsanspruch geltend machen wollen N = 499 (Skala)

Frage 8: Warum möchten Sie keinen Auskunftsanspruch geltend machen?

► Frauen sind besonders besorgt, dass sich für sie Nachteile ergeben.

Equal Pay

14%

31%36%

17%

35%31%

Ich interessiere mich für das Themaüberhaupt nicht.

Ich möchte nichts über diedurchschnittlichen Gehälter meiner Kollegen

/ Kolleginnen wissen

Ich befürchte Nachteile.

Frauen Männer

Ja

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Page 31

Kapitel 3: Zur Akzeptanz des neuen Gesetzes

Basis: Befragte, die Nachteile befürchten N = 166 (Skala)

Frage 9: Welche Nachteile befürchten Sie, wenn Sie von Ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch machen?

► In erster Linie werden Nachteile durch einen verstärkten Druck seitens des Vorgesetzten befürchtet.

Equal Pay

63%

49%

24%

37%

51%

76%

Verstärkter Druck seitens des/ der Vorgesetzten

Geringere zukünftige Entwicklungschancen/Beförderungsmöglichkeiten

Finanzielle Nachteile

Ja Nein

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4.Statistik

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Page 33

Kapitel 4: Statistik

Equal Pay

Basis: Alle Befragten, N = 979

44%56%

Männlich

Weiblich

18%

26%

24%

26%

6%

18 bis 29 Jahre

30 bis 39 Jahre

40 bis 49 jahre

50 bis 59 Jahre

60 Jahre und älter

Geschlecht Bitte geben Sie Ihr Alter an.

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Kapitel 4: Statistik

Equal Pay

Basis: Alle Befragten, N = 979

15%

26%

55%

3%

(Nachwuchs-)Führungskraft /Leitender Angestellter

Fachkraft / MitarbeiterFachabteilung

Angestellte/r

Andere

In welchem Berufsverhältnis stehen Sie derzeit? Welche der folgenden Antwortoptionen beschreibt Ihre Position in Ihrem Unternehmen am besten?

79%

21%

Vollzeit

Teilzeit

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Kapitel 4: Statistik

Equal Pay

Basis: Alle Befragten, N = 979

33%

20%

47%

200 bis unter 500 Mitarbeiter

500 bis unter 1.000 Mitarbeiter

1.000 Mitarbeiter und mehr

Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das Unternehmen, für das Sie tätig sind?

In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig?

2%

5%

2%

2%

2%

1%

7%

5%

8%

12%

6%

4%

4%

2%

16%

23%

Tourismus

Bildung und Forschung

Banken

Versicherungen

Sonstige Finanzdienstleistungen

Energie- und Wasserversorgung

Transport und Logistik

Telekommunikation/Medien

IT

Gesundheit/Gesundheitswesen

Verarbeitendes Gewerbe

Automobilbranche

Maschinenbau

Chemie/Pharma

Handel

Sonstige

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Page 36 Equal Pay

EY Ansprechpartner

Karl WirthPartner | GSA Leader Reward People Advisory Services

Telefon +49 6196 996 24641Fax +49 181 3943 24641Mobil +49 160 939 [email protected]

Ernst & Young GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftMergenthalerallee 3-565760 Eschborn/Frankfurt/M.Deutschland

Dr. Henning CurtiExecutive Director | RewardPeople Advisory Services

Telefon +49 40 36132 26857Fax +49 181 3943 26857Mobil +49 160 939 [email protected]

Ernst & Young GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftRothenbaumchaussee 7820148 Hamburg www.ey.com www.ey.com

Joerg WenzelSenior Manager | RewardPeople Advisory Services

Telefon +49 6196 996 19681Fax +49 181 3943 19681Mobil +49 160 939 [email protected]

Ernst & Young GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftMergenthalerallee 3-565760 Eschborn/Frankfurt/M.Deutschland

www.ey.com

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PAS Reward (1/2)

Vor dem Hintergrund von u.a. Globalisierung, demographischem Wandel oder auch der Digitalisierung sehen Organisationen sowie HR-Abteilungen einer Vielzahl von neuen Herausforderungen entgegen. Um unter den neuen Anforderungen immer komplexererOrganisationsstrukturen sowie steigender Anforderungen der neuen Generation von Arbeitnehmern wettbewerbsfähig bleiben zu können, sindimmer flexiblere Prozesse notwendig, um aktiv einen Mehrwert zu erbringen und Wert für das Unternehmen zu schaffen.

EY bietet Ihnen in diesem Zusammenhang flexible und nachhaltige Lösungen, um durch Ihre HR-Prozesse einen aktiven Mehrwert zu erreichenund die Potenziale Ihrer Mitarbeiter zur Erreichung Ihrer strategischen Ziele zu nutzen. Unsere Experten in allen relevanten Bereichen beratenSie vollumfassend und sind in der Lage, Ihnen maßgeschneiderten Lösungen in Abstimmung zu Ihrer spezifischen Unternehmensstrategie zubieten. Basierend auf unserer Erfahrung sowie unserem Expertenteam können wir Ihnen unsere Unterstützung in folgenden Themengebietenzur Verfügung stellen: Vorstands- und Mitarbeiter-/Führungskräftevergütung, Talent Management sowie betriebliche Altersversorgung undTransaktionsunterstützung.

VorstandsvergütungUnser holistischer Ansatz im Bereich der Vergütungsberatung erstreckt sich auf die Gestaltung und Implementierung von kurz- und langfristigenVergütungssystemen sowie die Unterstützung hinsichtlich Administration, Kommunikation und Prozessbegleitung. Zudem sieht sich derAufsichtsrat bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung zunehmend komplexer werdenden regulatorischen Anforderungen (z. B. DCGK,Aktionärsrechterichtlinie) und einem wachsenden öffentlichen Interesse ausgesetzt. Mit unserer weitreichenden Erfahrung im Bereich derVorstands- und Aufsichtsratsvergütung können wir Ihnen u.a. bei der Erstellung von Angemessenheitsbeurteilungen beratend zur Seite stehen.

Mitarbeiter- und FührungskräftevergütungDie Mitarbeiter und Führungskräfte tragen wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Um die Mitarbeitermotivation und -bindung zu erhöhen,steht Ihnen EY als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Dazu analysieren wir Ihr bestehendes Vergütungssystem. Bestandteil dieserAnalyse ist die Untersuchung hinsichtlich des Bestehens geschlechtsspezifischer Lohngefälle. Der Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegtdabei auf der Erläuterung von geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern sowie der Beratunghinsichtlich der Realisierung von Lohngleichheit. Darüber hinaus beinhaltet unser Angebotsportfolio die Entwicklung eines auf IhreAnforderungen zugeschnittenen Vergütungssystems.

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Page 38 Equal Pay

PAS Reward (2/2)

Talent ManagementDer HR-Bereich sieht sich vermehr im Spannungsfeld politischer, ökonomischer, sozio-kultureller und technologischer Herausforderungen. Umunter diesen Bedingungen geeignete Talente zu gewinnen, langfristig an das Unternehmen zu binden und weiterzuentwickeln, bedarf es einermaßgeschneiderten Talentstrategie. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen Unterstützung bei allen Aspekten hinsichtlich der Bildung undImplementierung eines optimalen Talent-Pools. Dieser wird mit Ihrer Strategie abgestimmt und unterstützt im Idealfall die Realisierung derGeschäftsstrategie.

Betriebliche AltersversorgungIm Rahmen der Personalarbeit, insbesondere im Bereich der Vorstands- und Führungskräftevergütung, sind betrieblicheAltersversorgungssysteme nach wie vor von Bedeutung. Die Komplexität dieser Systeme sowie die Vielzahl an Ausgestaltungsmöglichkeitenerfordern einen kompetenten Ansprechpartner zur Entwicklung einer für Sie maßgeschneiderten Lösung. Unsere Experten beraten Sie dahergerne in allen Fragen vom Design über die Finanzierung bis hin zur Administration betrieblicher Altersversorgungssysteme. Darüber hinausunterstützen wir Sie in der Bilanzierung und Bewertung sowie im Bereich des Risikomanagements.

TransaktionenUm effizient und wachstumsstark agieren zu können, unterliegen die strategischen und nichtstrategischen Geschäftsfelder einer dynamischenAnpassung. EY unterstützt Sie daher bei der HR und Pension Due Diligence im Rahmen von An- und Verkäufen von Unternehmen. Darüberhinaus begleiten wir Sie beim Ausbau Ihrer Wettbewerbsvorteile im Rahmen von Pre- und Post-Merger Integrationsprojekten, Carve-outs,Divestures sowie Joint Venture Services.

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Impressum

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.

Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ernst & Young GmbH.

Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischer Form. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Stand: 28. Februar 2018

Kontakt:Ernst & Young GmbH

WirtschaftsprüfungsgesellschaftKarl Wirth

Partner

Tel.: +49 6196 996 24641mobile: +49 160 939 24641

Telefax:+49 181 3943 24641

E-Mail: [email protected]

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EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory

Die globale EY-Organisation im ÜberblickDie globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.

Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com.

In Deutschland ist EY an 21 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.

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