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1. Anlass und Erforderlichkeit In dem Gebiet der Flurnummern
4771, sowie Teilen der Flurnummern 477, 4772 und
4772/1 wurde durch die ehemalige Firma „Aluma“ ein
metallverarbeitender
Gewerbebetrieb ausgeführt. Das Gelände steht, nach Aufgabe der
Geschäftstätigkeit,
seit Jahren leer, bzw. wird nur in kleinen Teilbereichen als
Lagerfläche genutzt.
Für das Gebiet hat sich nun ein Investor gefunden, der auf der
Fläche einen
Steinmetzbetrieb mit Ausstellungsflächen errichten will.
Desweiteren sollen sich in dem
Gebiet zusätzliche Kleinbetriebe ansiedeln können.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen,
ist die Neuaufstellung
des Bebauungsplanes „An der Ache“ erforderlich.
Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan „Aluma“ wird im
Parallelverfahren
aufgehoben.
2. Flächennutzungsplan
Aufgrund der besonderen Geschäftstätigkeit der Fa. Aluma ist das
Plangebiet im
Flächennutzungsplan als „Sondergebiet metallverarbeitender
Betrieb“ dargestellt. Da
die Flächen künftig als Gewerbegebiet gem. §8 BauNVO, bzw. im
östlichen
Geltungsbereich als Mischgebiet gem. §6 BauNVO dargestellt
werden sollen, ist auch
die Änderung des Flächennutzungsplanes veranlasst.
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Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren
gem. §8 Abs. 3
BauGB vorgenommen, der Bebauungsplan „An der Ache“ ist daher
gem. §8 Abs. 2
BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Gemeinde Fridolfing ist im Regionalplan RP 18 in der
Planungsregion als
Kleinzentrum eingestuft.
Eine Entwicklung soll möglichst in den zentralen Orten oder
Entwicklungsachsen
stattfinden. Auch sollen die Maßnahmen die Natur nicht
nachhaltig beeinflussen.
Beim dem vorgesehenen Gewerbe- und Mischgebiet ist das der Fall,
da hier auf einen
Bestand gebaut wird und sich die damalig in Anspruch genommen
Flächen
reduzieren.
Für das zukünftige Gewerbegebiet wird der Bestand genutzt. Das
Mischgebiet befindet
sich größtenteils auch noch im Bestand und soll einen fließenden
Übergang zu den
späteren Erweiterungsflächen der Siedlungserschließung der
Gemeinde Fridolfing
bilden.
Das Gebiet ist Infrastrukturmäßig bereits erschlossen, auch hier
wird die Natur nicht
nachhaltig beeinflusst.
3. Lage und Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 4771 und einen
Teilbereich von Fl. Nr.
477, 4772 und 4772/1 der Gemarkung Fridolfing
Das Planungsgebiet hat eine Größe von ca. 1,5 ha.
Das geplante Gewerbe- und Mischgebiet befindet sich unmittelbar
an der
Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-Pietling und ist somit an
das örtliche und
überörtliche Verkehrsnetz (B20) angeschlossen. Das geplante
Gebiet grenzt an das
bestehende Gewerbegebiet Strohhof an.
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Der Geltungsbereich ist in der dargestellten Luftaufnahme durch
einen roten Kreis
markiert.
4. Höhenentwicklung
Das Planungsgebiet weist eine Neigung von ca. 0,5 % auf. Von
der
Gemeindeverbindungsstraße zum Gebiet hin beträgt der
Höhenunterschied ca. 1,10 m.
Der Bestandsschnitt des ehemaligen Sondergebietes liegt als
Anlage 1 bei.
5 ERSCHLIESSUNG Das Gewerbegebiet befindet sich auf dem Bestand
der ehemaligen Fa. ALUMA. Das
Mischgebiet ist teilweise auf dem Gebiet der ehemaligen Fa.
ALUMA, eine kleine
Fläche wird derzeit als Baumschule mit wechselnder Bepflanzung
genutzt. Im Osten
wird das Mischgebiet an die zukünftige Erweiterung des
Wohngebietes Dietwies
angrenzen. Derzeit befindet sich dazwischen eine Baumschule. Im
Westlichen Bereich
grenzt das Gewerbe- und Mischgebiet an die Götzinger Ache. Im
Norden grenzt das
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Gewerbe- und Mischgebiet an den alten Bestand des Sondergebietes
ALUMA. Dort
wurde damals ein Brandschutzwall aufgeschüttet. Die angrenzenden
Grünflächen
werden mit Dienstbarkeiten als Randeingrünungen gesichert. An
der Südseite grenzt
das Planungsgebiet an die Gemeindeverbindungsstraße
Das Gewerbe- und Mischgebiet wird auf der Ostseite über eine
bereits vorhandene
Zufahrtsstraße an die Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-
Pietling angeschlossen.
Somit ist das Gebiet an den Ortskern, aber auch weiterführend an
die umliegenden
Gewerbegebiete Strohhof, Kaltenbrunn und weiter Richtung B 20
angeschlossen. Ein
bestehender Geh- und Radweg verläuft Parallel über den Mühlenweg
und
anschließend entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die Anlage
einer inneren
Erschließungsstraße ist nicht erforderlich. Die vorhandene
Erschließung kann
verwendet werden.
Im Bebauungsplan wird für das Gewerbegebiet eine offene
Baugrenze festgesetzt
Dadurch ist dem Bauherrn eine Flexibilität bei der zukünftigen
Erschließung des Areals
möglich.
Im Bereich des Mischgebietes ist eine kleinere Baugrenze
vorgegeben, damit
sichergestellt wird, dass der Charakter des Mischgebietes
erhalten bleibt.
Die Nutzung der Gebäude im Mischgebiet ist in den textlichen
Festsetzungen geregelt.
Im Bebauungsplan sind getrennt für das Gewerbe und das
Mischgebiet
unterschiedliche planerische Vorgaben bezüglich der Gestaltung
und der Wandhöhen
festgesetzt. Bei den Wandhöhen des Gewerbegebietes wird sich an
den Bestand der
Gebäude der ehemaligen Fa. ALUMA gerichtet.
Die im Gewerbegebiet befindlichen Flächen sind zum Teil bereits
wasserdurchlässig
gestaltet. Diese Ausführungsweise wird auch für das angrenzende
Mischgebiet
vorgeschrieben.
Die Gemeinde unterstützt die Nutzung regenerativer
Energiequellen und lässt deshalb
auf den Dächern Photovoltaik Anlagen zu. Auch aufgeständerten
Kollektoren auf
Flachdächern wird statt gegeben.
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Im Bereich des Gewerbegebietes wird keine Firstrichtung
vorgegeben, da die
bestehenden Gebäude weiter genutzt werden sollen.
Für das Mischgebiet wird die Firstrichtung in
Nord-Süd-Ausrichtung vorgegeben.
Die Randeingrünung ist im westlichen Teil, sowie in Teilen des
südlichen Plangebietes
durch bestehende Bäume und Sträucher bereits vorhanden. Die
Breite beträgt
zwischen 5-10 m. Im östlichen Teil wird auf den privaten
Grundstücken ein 5 m breiter
Streifen mit entsprechenden Pflanzgeboten festgesetzt. Im
nördlichen Bereich wird das
gesamte Gebiet vom Wall mit der Restfläche des Flurstückes 4772
als
Randeingrünung mit Dienstbarkeit gesichert.
6. Ver- und Entsorgung Die anfallenden Schmutzwässer werden über
die gemeindliche Kanalisation
(Trennsystem) der Sammelkläranlage der Gemeinde Fridolfing
zugeführt.
Das bestehende Oberflächenwasser der Dachflächen und Hofflächen
wird an das
bestehende Entwässerungssystem angeschlossen und in Richtung
Götzinger Ache
geleitet. Die Vorgaben der
Niederschlagswasserfreistellungverordnung und die
technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem
Niederschlagswasser
in oberirdische Gewässer und Grundwässer (TRENOG bzw. TRENGW)
sind
einzuhalten.
Bezüglich des Hochwasserschutzes wurden bereits im Vorfeld,
aufgrund der
aufgetrtenen Hochwasserereignisse im Schutzstreifen der
Götzinger Ache,
entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Die Trinkwasserversorgung ist über die Wasserversorgung der
Achengruppe gesichert.
Die Müllbeseitigung erfolgt durch den Landkreis.
Die Stromversorgung erfolgt über das Netz der Bayernwerke.
Für die Erschließung des Gebietes mit schnellem Internet wurde
das Gebiet bereits
berücksichtigt. Der Anschluss wurde vorgesehen.
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7. Auswirkungen Durch die Wiederbelebung des Gewerbegebietes und
des Mischgebietes wird mehr
Verkehr erwartet, der aber problemlos über die
Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing
Pietling abgeleitet werden kann. Die Straße wurde erst in den
letzten Jahren für eine
entsprechende Verkehrsbelastung ausgelegt.
Da der Bestand bereits gewerbliche Nutzung vorsieht, ändert sich
das Ortsbild, durch
das neu geplante Mischgebiet nur unwesentlich. Um einen
verträglichen Übergang zu
benachbarten Flächen zu schaffen, wurde allseitig eine
Randeingrünung vorgesehen,
bzw. ist diese bereits vorhanden. In Richtung Norden und Westen
ändert sich das
Landschaftsbild nicht. Mit der Schaffung des Mischgebietes wird
in der Zukunft ein
fließender Übergang zur möglichen Erweiterung des Baugebietes
„Dietwies-West II“
geschaffen.
Bezüglich Abstandsflächen wurde versucht, die Abstände im
Mischgebiet zu
vergrößern. Die Brandschutzabstände sind aufgrund der seitlichen
Wandhöhen
geringfügig. Dennoch sind die Belange vom Brandschutz,
Belichtung, Belüftung und
Besonnung ausreichend gewährleistet. Die Anfahrten durch die
Feuerwehr sind
gesichert.
8.Immisionsschutz
Im Zuge der Aufstellung der Bebauungsplanes „An der Ache“ der
Gemeinde Fridolfing
wurde bzgl. der Geräuschemissionen und -immissionen das
Gutachten der
Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH, Bericht Nr.
4591/B3/mec vom
22.07.2015 erstellt. Es kommt zu folgenden Ergebnissen:
Gewerbegeräusche:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird gemäß §1 Abs. 4 Satz
1 Nr. 2 BauNVO
nach den Eigenschaften von Betrieben und Anlagen hinsichtlich
der zulässigen
Geräuschemissionen gegliedert. Dazu wurde im Gebiet die
zulässige
Geräuschemission in Form von immissionswirksamen
flächenbezogenen
Schallleistungspegeln festgesetzt.
Dies war notwendig, um an den maßgebenden Immissionsorten an
der
nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung die Einhaltung der
schalltechnischen
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Orientierungswerte der DIN 18005 im Zusammenwirken aller
gewerblichen
Geräuschquellen sicherzustellen.
Die Einhaltung der maximal zulässigen
Geräuschemissionskontingente kann beim Bau
oder bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei
Neu- oder
Umplanungen von der Genehmigungsbehörde überprüft und umgesetzt
als
Immissionsanteile in die entsprechenden Bau- und
Betriebsgenehmigungen
aufgenommen werden.
Dadurch ist langfristig sichergestellt, dass im Zusammenwirken
aller gewerblichen
Geräuschemittenten keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche an
schützenswerter Bebauung eintreten.
Die Kenntnis der in der vorliegenden Begründung des
Bebauungsplanes genannten
DIN-Normblätter, ISO-Normen oder VDI-Richtlinien ist für den
Vollzug des
Bebauungsplanes nicht erforderlich, da alle relevanten Vorgaben
hieraus in die
Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen wurden. Für
weiterführende
Informationen sind die genannten Normen und Richtlinien bei der
Beuth Verlag GmbH,
Berlin, zu beziehen und bei dem Deutschen Patentamt archivmäßig
gesichert
niedergelegt.
Baulicher Schallschutz:
Um den in Gewerbegebieten allgemein zulässigen gewerblichen
Geräuschimmissionen
bis 65 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts bzw. in Mischgebieten
bis 60 dB(A)
tagsüber und 45 dB(A) nachts jeweils in Verbindung mit
einwirkenden
Verkehrsgeräuschen Rechnung zu tragen, wurden ferner Maßnahmen
zum baulichen
Schallschutz festgesetzt, die für Aufenthaltsräume ausreichenden
Schallschutz
gewährleisten.
9. Umweltbericht 9.1 Beschreibung des Vorhabens Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilbereiche des
ehemaligen
Sondergebietes der Fa. ALUMA im nördlichen Dorfrandbereich von
Fridolfing,
zwischen dem Baugebiet Dietwies und den Gewerbegebietes
Strohhof. Das Gelände
soll im bereits bestehenden Rahmen weiter genutzt werden, ein
zusätzlicher
Flächenbedarf besteht daher nicht. Ziel der Gemeinde Fridolfing
ist, die
Gewerbegebiete im Bereich Strohhof und Kaltenbrunn zu
konzentrieren.
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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das künftige
Gewerbe- und Mischgebiet
„An der Ache“ soll der Zusammenschluss zwischen den
vorhandenen
Gewerbegebieten im Westen und den Baugebieten im Osten
ermöglicht werden.
Bei Nichtverwirklichung des Projektes steht zu befürchten, dass
das bestehende,
ehemalige Werksgelände der Fa. ALUMA weiterhin ungenutzt
bleibt.
9.2 Erfassung und Bewertung der Umwelt und ihrer Be standteile
Schutzgut Mensch - Lärm/Erholung Lärm Das Plangebiet liegt im
nördlichen Bereich von Fridolfing unmittelbar an der
Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-Pietling. Aufgrund der
starken Verkehrs-
belastung der Straße ist eine Vorbelastung des Schutzgutes
Mensch bereits gegeben.
Da das Gebiet bereits erschlossen ist sind baubedingte
Belastungen als gering
einzustufen.
Bei der Nutzung des Gewerbe- und Mischgebiets wird
Anliegerverkehr verursacht.
Eine Anbindung an die Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing
Pietling ist aber zur
Aufnahme des anfallenden Verkehrs geeignet.
Erholung Das Plangebiet ist derzeit eingezäunt und kann nicht
betreten werden. Somit ist
bezüglich Erholung keine negative Beeinflussung zu erwarten.
Auch die
Lärmentstehung der dicht frequentierten
Gemeindeverbindungsstraße lädt nicht zur
Erholung bei.
Im Umfeld verlaufen Rad- und Gehwege. Eine Anbindung an das
regionale Rad- und
Fußwegenetz liegt somit vor.
Der Standort ist im Bereich des Gewerbes nur mit geringem
Erholungswert
einzustufen. Im Bereich des Mischgebietes und aufgrund der Lage
entlang der
derzeitigen Grünflächen und dem angrenzenden Baugebiet ist der
Erholungswert
etwas höher einzustufen.
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Aufgrund der Maßnahme gehen keine Erholungsflächen verloren,
werden eher neu
geschaffen. Negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass für das Schutz gut Mensch
die
Auswirkungen als gering zu bezeichnen sind.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Beschreibung:
Im Geltungsbereich selbst befinden sich keine kartierten
Biotopflächen. Ebenso liegen
keine Natura 2000-Gebiete im Einflussbereich der Planung.
Die nächstgelelegenen Natura 2000-Gebiete verlaufen ca. 1,5 km
östlich, entlang der
Salzach:
- Europäisches Vogelschutzgebiet 7744-471 „Salzach und Inn“
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) 7744 371 „Salzach und Unterer
Inn“
Im Norden wird das Baugebiet durch einen aufgeschütteten,
größtenteils mit Gehölzen
bestockten Wall abgegrenzt. Der untere Wallbereich ist mit einer
Stützmauer befestigt.
Diese Abgrenzung bleibt bestehen. Im Westen endet die Stützmauer
und der Wall läuft
in einer Böschung bis auf Geländeniveau aus. Der Bewuchs setzt
sich aus Gehölzen
jungen bis mittleren Alters mit kaum Unterwuchs und am Rand
Springkraut zusammen.
Hier grenzt das kartierte Biotop
- 7942-153-05 „Gewässerbegleitgehölz entlang der Götzinger Achen
zwischen Furt
und Kelchham“ (südlich der Tittmoniger Straße mit Teilfläche 04)
an.
Der naturnahe Uferbereich der Götzinger Achen ist nach § 30
BNatSchG geschützt
und darf nicht verändert werden. In diesem Bereich ist laut
Artenschutzkartierung ein
Fundpunkt des europarechtlich geschützten Fischotters
dokumentiert.
Der Uferstreifen entlang des Obermühlbaches ist nicht als Biotop
kartiert. Hier findet
sich etwas Gehölzaufwuchs und viel Springkraut.
Im Osten des Baugebietes liegt ein kleiner Teil einer
Baumschule. Hier handelt es sich
v.a. um gebietsfremde und nicht heimische Bäume, von geringem
natuschutz-
fachlichem Wert.
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Der restliche Geltungsbereiches wird / wurde bereits als
Sondergebiet genutzt und ist
größtenteils versiegelt. Die Grünflächen in diesem Bereich sind
hauptsächlich als
regelmäßig gepflegte Rasenflächen ausgebildet.
Die Grün- bzw. Gehölzflächen im Geltungsbereich und angrenzend
können von Vögeln
und Fledermäusen als Lebensraum genutzt werden. Altbäume mit
möglichen Spalten-
oder Höhlenquartieren sind jedoch nicht betroffen.
Ansonsten sind keine Vorkommen von streng oder besonders
geschützten Arten zu
erwarten.
Wall mit Stützmauer im Norden Versiegelte und begrünte Flächen
im Bestand
Auswirkungen und Maßnahmen:
Das Gewerbe- bzw. Mischgebiet betrifft ausschließlich Flächen,
die eine geringe
Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt besitzten.
Weder das angrenzende Biotop noch die Natura 2000-Gebiete werden
negativ
beeinflusst.
Zur Konfliktvermeidung wurde die Biotopfläche aus dem
Geltungsbereich heraus-
genommen. Ein kleiner Teilbeich der Biotopabgrenzung ragt zwar
noch in das
Baugebiet hinein, ist aber naturschutzfachlich nicht als
biotopwürdig einzustufen (siehe
Bild unten). Zudem wird der Geltungsbereich hier durch einen
Zaun abgegrenzt. Eine
Nutzung des Areals durch den Fischotter kann also ausgeschlossen
werden.
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Unterer Bereich der Böschung im Westen mit Zaun als Grenze des
Geltungsbereiches. Im Plangebiet
keine Biotopfunktionen erkennbar (im Bild rechts mit Blick nach
Süden, links mit Blick nach Norden).
Zur Stärkung des Biotops ist der Uferstreifen entlang des
Obermühlbaches zu erhalten
und ökologisch aufzuwerten. Diese Maßnahme kann im Rahmen der
Ausgleichs-
flächenplanung erfolgen.
Um dem allgemeinen Lebensraumverlust entgegenzuwirken sind im
Bebauungsplan
Baum- und Strauchpflanzungen festzusetzen. Wichtig in diesem
Zusammenhang ist
eine ausreichende Randeingrünung im Osten. Die Grünflächen sind
möglichst extensiv
zu gestalten. Es ist standortheimisches, autochthones Pflanzgut
zu verwenden.
Im Ergebnis sind negative Auswirkungen auf das Schu tzgut
„Pflanzen und Tiere“
nur in geringem Maße zu erwarten
Schutzgut Boden Vom Ingenieurbüro IGEWA GmbH wurden im Rahmen
von 2 Gutachten, Nr. 14116
vom 22.05.2015 mit Ergänzung Nr. 16041 vom 1.4.2016 Boden-
und
Bausubstanzuntersuchungen durchgeführt. Die Gutachten können
jederzeit
angefordert werden.
Die Parameter Aluminium und Magnesium liegen nutzungsbedingt in
teils sehr hohen
Konzentrationen vor. Nach einer Stellungnahme des LGL bestehen
deswegen aber
keine gesundheitlichen Gefährdungen. Aus der
Ergänzungsuntersuchung ergeben sich
für den Boden im Bereich des Mischgebiets keine neuen
Auffälligkeiten, die über die
bisher bekannten hinaus gehen.
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Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Gewässer kann aus den
erkundeten schädlichen
Bodenveränderungen bei Beibehaltung der Versiegelungen bzw.
Bebauung derzeit keine relevante Beeinflussung des lokalen
Grundwassers abgeleitet
werden. Bezüglich des Wirkungspfads Boden-Mensch sind für eine
Nutzung als
Gewerbefläche oder Mischgebiet nach der Stellungnahme der
zuständigen
Fachbehörde ebenfalls keine Gefährdungen abzuleiten.
Die heutige Landschaft im Umfeld von Fridolfing entstand vor
allem durch die
formenden Prozesse des Salzach-Saalach-Gletschers der letzten
Eiszeit (Würm) und
den folgenden Zerfallprozessen. Das Gebiet wurde nachweisbar
viermal von einem
Gletscher bedeckt, dessen Eisströme bei Salzburg (Salzach) und
bei Piding (Saalach)
in das Alpenvorland austraten. Sie vereinigten sich zur Zeit des
Höchststandes jeweils
zu einem einheitlichen Salzach-Saalach-Gletscher Vom Stammbecken
aus fächerte
der Gletscher sich fingerförmig in Zweigbecken auf. Fridolfing
liegt hierbei am Rande
des „Tittmoninger Beckens“. Die durch die ausschürfende Wirkung
des Eises
entstandenen Depressionen sind heute häufig mit Seetonen gefüllt
oder enthalten
Seen und Moore. Oberflächennah ist die Geologie im nahen Umfeld
des untersuchten
Standortes durch feinkörnige Deckschichten (Auenablagerungen aus
Flüssen und
Seen) und unterlagernden nacheiszeitlichen Terrassenschottern
(Niederterrasse der
Salzach) geprägt. Die Terrassenschotter weisen eine hohe
Durchlässigkeit auch für
Schadstoffe auf. Den tieferen Untergrund bilden feinkörnige
Beckensedimente, welche
als Wechselfolge aus stark feinsandigen bis feinsandigen
Schluffen (Seeton) mit
Zwischenlagen aus stark schluffigen Feinsanden beschrieben
werden. Ab einer
Tiefenlage von ca. 25 m unter GOK treten die Beckensedimente
hingegen
überwiegend als tonige Schluffe auf.
Im Bereich des Gewerbegebietes ist nicht vorgesehen, die
bestehende Versiegelung
anzugreifen bzw. zu entferne. Im Bereich des Mischgebietes
werden durch die
Maßnahmen die Oberschichten beseitigt und bei eventuellen
Kellern in die
Unterschichten eingegriffen. Die Beeinträchtigung für das
Schutzgut Boden ist in dem
Bereich mit mittelschwer zu betrachten.
Die anlagebedingten Auswirkungen sind als mittelschwer zu
betrachten, da nur
teilweise neue Versiegelungsflächen entstehen und es somit zum
Eingriff in den
Bodenwasserhalt und der Grundwasserbeschaffenheit kommt.
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Bei der geplanten Gewerbenutzung und Nutzung als Mischgebiet
sind keine
nennenswerten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu
befürchten.
Im Ergebnis sind die Auswirkungen auf das Schutzgut „Boden“ als
mittelschwer
zu bezeichnen.
Schutzgut Wasser Gesicherte Erkenntnisse über den
Grundwasserspiegel (Grundwassermessstelle)
liegen nicht vor.
Im Bebauungsplan „Dietwiesstraße West II“ (nördlicher Ortsrand
ca. 200 m entfernt)
wird ein Flurabstand von mehr als 10 m angenommen. Für die
nächstgelegene
Messstelle des Grundnetzes (WWA Traunstein, 23107
Pietling-Nilling 378A, ca. 2 km
nördlich zum Untersuchungsbereich) wird aus den seit 1960
durchgeführten
Messungen ein mittlerer Wasserstand von 3,11 m unter Gelände
(GOK 376,87) und
ein höchster Wasserstand vom 0, 97 m u.GOK angegeben. Im
Vergleich zur mittleren
Geländehöhe im Untersuchungsbereich (ca. 384 – 385 m NN) ist
auch hieraus ein
mittlerer Flurabstand von ca. 10 m u.GOK und bei
Höchstwasserständen von ca. 8 m
u.GOK anzunehmen.
Wasserschutzgebiete und Brunnen liegen im Plangebiet nicht
vor.
Aufgrund der Tiefe des Grundwassers kann man davon ausgehen,
dass die
Gefährdung bzw. Beeinflussung des Grundwassers als gering
einzustufen ist.
Oberflächengewässer liegen im Plangebiet nicht vor. Der
Grundwasserstand mit
reichlicher Tiefe ist bisher nicht beeinträchtigt und wird auch
durch die geplante
Ausweisung nicht beeinträchtigt werden.
Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut
„Wasser“ nicht,
bzw. nur in geringem Maße zu erwarten.
Schutzgut Klima / Luft / Lufthygiene
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Das Gebiet stellt kein Kaltluftentstehungsgebiet dar und
übernimmt somit keine
lokalklimatische Ausgleichsfunktion.
Die Neuerrichtung von Gebäuden ist nur im Bereich des geplanten
Mischgebietes
vorgesehen, das Gewerbegebiet deckt den derzeitigen Bestand ab.
Belastungen durch
Staub sind somit als gering zu bezeichnen.
Es werden keine Klimarelevanten Strukturen zerstört, die Luft
kann kann das
Plangebiet durchströmen und abziehen. Kleinklima bedingte
Auswirkungen sind nicht
zu erwarten. Das neue Plangebiet beeinflusst das örtliche Klima
und den lokalen
Luftaustausch des restlichen Gemeindegebietes daher nicht.
Durch die Bebauung wird weder eine Frischluftschneise noch ein
zugehöriges
Kaltluftentstehungsgebiet maßgeblich beeinträchtigt.
Im Hinblick auf die Wiederbelebung des Gewerbegebietes ist mit
gering mehr
Anliegerverkehr zu rechnen. Die sich daraus ergebenen
Auswirkungen sind aber als
gering zu betrachten.
Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut
„Klima/Luft/Lufthygiene“ nicht, bzw. nur in geringe m Maße zu
erwarten.
Schutzgut Landschaftsbild
Das Planungsgebiet ist bereits vorhanden und von fast drei
Seiten gut eingewachsen.
Das Gewerbe- und Mischgebiet beeinträchtigt weder
kulturhistorische noch
landschaftsprägende Elemente. Es stellt eine nicht exponierte
Lage dar.
Bei der Errichtung zusätzlicher Gebäude kann es zu einer
kurzfristigen Veränderung
des Landschaftsbildes aufgrund von Kränen etc. kommen, deren
Beeinflussung aber
nur kurzfristig ist. Aufgrund der Randeingrünung ist die
Auswirkung auf das
Landschaftsbild als gering zu betrachten.
Im Ergebnis sind neagtive Auswirkungen auf das Schu tzgut
„Landschaftsbild“
nicht, bzw. nur in geringem Maße zu erwarten.
Schutzgut Kultur und Sachgüter
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Denkmalgeschütze Gebäude oder Anwesen sowie schützenswerte
Kulturgüter sind in
der Umgebung nicht vorhanden. Im Bayrischen Denkmalatlas sind in
der Umgebung
des Plangebietes keine Anlagen vorhanden.
Im Ergebnis sind Kultur und Sachüter von der geplan ten
Ausweisung nicht
betroffen.
9.3 Maßnahmen zur Verminderung der Umweltauswirkung en Beim
neuen Gewerbegebiet und Mischgebiet sollen folgende Vermeidungs-
und
Minimierungsmaßnahmen zum Tragen kommen:
Schutzgut Mensch
Die im Schallschutzgutachten geforderten Parameter sind
einzuhalten, um keine
negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch aufkommen zu
lassen.
Schutzgut Boden
Erschließung des bestehenden Standortes über bestehende
Erschließungsanlagen
und nur geringfügige weitere Versiegelung. Belassung der
bestehenden
Versiegelungsflächen.
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Erstellung bzw. Einbehaltung einer Durchgehenden Randeingrünung
mit Bäumen und
Sträuchern. Bei Einzäunungen mindestens 10 cm Bodenabstand
halten, damit
Kleintiere/Nager das Gebiet durchwechseln können.
Erhalt und Aufwertung des Uferstreifens entlang des
Obermühlbaches.
Verwendung von standortheimischem, autochthonem
Pflanzmaterial.
Schutzgut Wasser
Möglichst beim Mischgebiet Versickerung des anfallenden
Oberflächenwassers nach
vorheriger Reinigung.
Schutzgut Landschaftsbild
Beibehaltung bzw. Neuerstellung einer durchgehenden
Randeingrünung mit Bäumen
und Sträuchern. Errichtung von Grünflächen bei einzelnen
Baugrenzen.
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9.4 Maßnahmen zum Ausgleich – Erforderliche Ausglei
chsfläche
Eingriffsbilanzierung
Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs richtet sich nach der
Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“
(Bayerischer Leitfaden).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 15.175 m2.
Auszugleichen ist die gegenüber dem Bestand bzw. des bislang
gültigen Bebauungs-
planes neu hinzukommende Eingriffsfläche. Diese setzt sich
zusammen aus Flächen
im Nordwesten und der Baumschulfläche im Nordosten des
Geltungsbereiches. Damit
sind insgesamt 1.270 m2 auzugleichen.
Nach der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren liegt
das geplante
Gewerbe- / Mischgebiet in einem „Gebiet geringer Bedeutung für
den Naturhaushalt“
(Kategorie I) und ist hier dem Typ A (Gebiete mit einem hohen
Versiegelungs- bzw.
Nutzungsgrad im Verhältnis zur Grundstücksfläche) zuzuordnen.
Der Kompensations-
faktor liegt demnach bei 0,3 – 0,6.
Aufgrund der Wertigkeit der Flächen werden die
Kompensationsfaktoren wie folgt
festgelegt:
- Kategorie I, oberer Wert: 0,5 (Gehölzfläche mit
Springkraut)
- Kategorie I, unterer Wert 0,4 (Baumschule)
Ausgleichsflächenbedarf beträgt somit:
Eingriffsfläche 1.270 m2 x Faktor 0,4 = 508 m2
Gesamtausgleichsflächenbedarf: = 508 m2
Ausgleichsmaßnahmen
Der erforderliche ökologische Ausgleich von 508 m2 kann
innerhalb des Geltungs-
bereiches erbracht werden.
Entwicklungsziel: Baumpflanzungen mit Sträuchern
Das Entwicklungsziel sollte nach 10-15 Jahren erreicht sein und
die Fläche damit ihre
ökologischen Funktionen erfüllen.
Maßnahmen / Pfege:
Initialpflanzung von standortgerechten, autochthonen Bäumen und
Sträuchern.
Vorab sind vorhandene Neophyten (Springkraut) zu entfernen.
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Die weitere Entwicklung der Fläche erfolgt durch Sukzession. Die
Gehölze werden
nach der Fertigstellungspflege nicht mehr geschnitten und
entwickeln sich gemäß
ihrem natürlichen Habitus.
Im Rahmen von Pflegemaßnahmen ist das Springkraut dauerhaft
zurückzudrängen.
Dazu ist eine Mahd jährlich vor der Blüte erforderlich, bis das
Kraut aufgrund der
zunehmenden Beschattung durch die Gehölze verschwindet.
Etwa alle 15 Jahre können die Gehölze auf den Stock gesetzt
werden. Danach ist
unbedingt einem möglichen Wiederaufkommen der Neophyten
entgegenzuwirken.
9.5.Zusammenfassende Beurteilung der Umweltverträgl
ichkeitsprüfung Die Ausweisung des ehemaligen Sondergebietes als
neues Gewerbe- und Mischgebiet
bietet hinsichtlich Umweltauswirkungen durch die Standortauswahl
nur geringe
Beeinträchtigungen mit sich.
Negative Auswirkungen auf die Natur und Umwelt sind nicht oder
nur in geringem
Maße zu erwarten. Die geplante Ausweisung des Gewerbe- bzw.
Mischgebietes stellt
eine vernünftige Anbindung des Plangebietes an die bestehenden
Gewerbe- und
Wohngebiete dar und führt das derzeit Brach liegende Plangebiet
wieder einer
sinnvollen, städtebaulichen Nutzung zu. Aufgrund der bereits
vorhandenen
Infrastruktur und Erschließung sind keine oder nur geringe
Belastungen für Natur und
Umwelt zu erwarten.
Beeinträchtigungen durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen des
Anliegerverkehrs
sowie durch den Energieverbrauch im Gebäudeenergiesektor sind in
vertretbarem
Ausmaß zu erwarten.
Fridolfing, den 14.09.2015. Fridolfing, den 14.09.2015
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.......……......................................... Europplan
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Anlage 1: Alter Bebauungsplan Sondergebiet Fa. ALUMA