in Kooperation mit Energiewende vor Ort gestalten – Wind von hier Oase Luttmersen, 20. November 2015
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Energiewende vor Ort gestalten – Wind von hier
Oase Luttmersen, 20. November 2015
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Windpark Esperke -Finanzielle BürgerbeteiligungThomas Reimann, Luttmersen, 20.11.2015
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Bürgerbeteiligung am Windpark Esperke
Ziele� Neustädter Bürger sowie Einwohner von Hope sollen sich finanziell
beteiligen und dadurch vom Windpark Esperke profitieren können.
� Kleinanleger sollen angemessen berücksichtigt werden und erhalten im Vergleich zu üblichen Geldanlagen eine attraktive finanzielle Anlagemöglichkeit bei gleichzeitiger Sicherheit.
Die finanzielle Beteiligung am Windpark Esperke sichert eine nachhaltige und regionale Wertschöpfung mit interessanten Möglichkeiten zur Geldanlage für die Einwohner.
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Bürgerbeteiligung am Windpark Esperke
Rahmenbedingungen� Von den 5 Windkraftanlagen im Windpark Esperke werden 3 enercity
und 2 den Wirtschaftsbetrieben Neustadt gehören.
� Der Windpark wird als technisch-wirtschaftliche Einheit betrieben. D.h. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen und gelten für alle Windkraftanlagen gleich.
� Für die finanzielle Bürgerbeteiligung sind die Wirtschaftsbetriebe Neustadt zuständig.
� Wieviel Geld genau erwirtschaftet werden kann, hängt davon ab, wie die Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Genehmigung sein werden (Auflagen, Förderung, Kapitalmarkt). Erst dann lassen sich die genauen Modalitäten der finanziellen Bürgerbeteiligung festlegen.
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Bürgerbeteiligung am Windpark Esperke
Bürgerbeteiligung für Kapitalanlagen ab 1.000 EURüber einen „Bürger-/Energiesparbrief “
� Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit beispielsweise mit einer Bank, die den „Bürger-/Energiesparbrief“ auflegt und vertreibt.
� Als Zielgruppe sind exklusiv Neustädter Bürger sowie Einwohner von Hope angesprochen.
� Ein Risiko ist quasi ausgeschlossen, da die herausgebende Bank für die Rückzahlung und für die Verzinsung haftet.
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Bürgerbeteiligung am Windpark Esperke
Bürgerbeteiligung für größere Einzelbeträge über die mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an der Gesellschaft
� die Umsetzung der mittelbaren Beteiligung erfolgt, indem der Gesellschaft finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden / die Umsetzung der unmittelbaren Beteiligung erfolgt, indem bspw. Anteile an der Projektgesellschaft erworben werden
� Diese Beteiligungsmodelle richten sich an direkt vom Windpark Esperke betroffene Einwohner.
� das Risiko bei der mittelbaren Beteiligung ist auf die getätigte Einlage begrenzt / das Risiko bei der unmittelbaren Beteiligung an der Projekt-gesellschaft ist nicht auf die Einlage bzw. den Anteil begrenzt
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Die Standortplanung Abstände zu Wohnhäusern
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Windenergieanlage Siemens SWT-3.0-113
Quelle: Siemens AG.
Anlagenanzahl: 5Nennleistung: 3 MW/WEARotordurchmesser: 113 m Nabenhöhe: 142,5 mGesamthöhe: 199 mWindgeschwindigkeit
in Nabenhöhe: 6,6 m/sErtragsprognose : 41,5 Mio. kWh/a
Windpark Esperke • 20. November 2015
→ Entspricht dem Strombedarf von ca.18.500 Haushalten bzw. 4,6 % des Strombedarfs Hannovers.
→ 3 Anlagen enercity und 2 Wirtschafts-betriebe und Bürgerbeteiligung
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Zeichnung Siemens SWT-3.0-113
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Quelle: Siemens AG.
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Fotomontage der WEABlickrichtungen
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Windpark Esperke • 20. November 2015
Blick vom Ortsrand Esperke, Wisselweg
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Windpark Esperke • 20. November 2015
Blick von der Neustädter Straße
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Windpark Esperke • 20. November 2015
Blick vom Bahnübergang Hope
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Blick vom Ortsrand Hope
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Windpark Esperke -GenehmigungsverfahrenWolfgang DomasLuttmersen, 20.11.2015
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Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen
4. BImSchV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Windpark Esperke • 20. November 2015
V – Vereinfachtes Verfahren
G – förmliches Verfahren mitÖffentlichkeitsbeteiligung
⇒ Windpark mit 5 WEA kann im vereinfachten Verfahren genehmigt werden
⇒ Windpark Esperke GmbH beantragt dennoch die Durchführung eines formalen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe über 50 m unterliegen der Genehmigung gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
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Genehmigungsrechtliche Voraussetzungen – Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Windpark Esperke • 20. November 2015
UVPG – Umweltverträglichkeitsgesetz
⇒ Für einen Windpark mit 3 - 6 Anlagen ist lediglich eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen, die in der Regel nicht zur UVP-Pflicht führt
⇒ Wir führen freiwillig eine UVP durch, um die Umweltauswirkungen des Vorhabens umfassend zu bewerten
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Beurteilungsaspekte im Genehmigungsverfahren
� Immissionsschutz => Schall, Schattenwurf
� Bauplanungsrecht => planungsrechtliche Zulässigkeit
� Bauordnungsrecht => Standsicherheit, Brandschutz, Grenzabstände
� Naturschutzrecht => Artenschutz, Eingriffsregelung, Schutz von NSG
� Arbeitsschutz => Sicherheit der Mitarbeiter
� Luftverkehrsrecht => Flugsicherung
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Immissionsschutz: Schall
Windpark Esperke • 20. November 2015
Die Abstände sind ausreichend für die Einhaltung der gesetzl. Lärmgrenzwerte (Nacht) in Esperke und Hope.
35 dB(A)(Reines Wohngebiet
40 dB(A) (Allgemeines Wohngebiet)
45 dB(A)(Dorf- und Mischgebiete)
Am Bahnhof Hope wird sogar der Nacht-Grenzwert für Allgemeine Wohngebiete unterschritten
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Naturschutzrechtliche Aspekte
Naturschutzrechtliche Untersuchungen:� Zur Erfassung der Brut-und Gastvogelvorkommen sowie der Fledermausvorkommen
wurden in 2013/14 Erfassungen gemäß des vom Niedersächsischen Landkreistag 2011 empfohlenen Untersuchungsumfanges und in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde durchgeführt.
� Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis: → Das Plangebiet ist kein relevantes Brut- oder Nahrungshabitat für Brutvögel.→ Das Plangebiet besitzt keine besondere Bedeutung als Rastplatz für Gastvögel.→ Im Plangebiet wurden im Hinblick auf Fledermäuse überwiegend geringe
Aktivitäten festgestellt, während der Zugzeit erhöhte sich deren Aktivität. → Daher werden Abschaltzeiten für den Zeitraum Anfang August – Mitte Oktober
empfohlen.
Die Ergebnisse wurden der Naturschutzbehörde am 18.03.2015 vorgestellt und von dieser bestätigt.
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Grobterminplan für das Genehmigungsverfahren
• Juni 2015 Antragskonferenz und Scoping Termin mit der Genehmigungsbehörde
� Dezember 2015: Antragseinreichung bei Region Hannover- Verteilung der Anträge an beteiligte Behörden- Vollständigkeitsprüfung
� März 2016: Öffentliche Auslegung des Antrags- 4 Wochen Auslegung der Genehmigungsunterlagen- weitere 2 Wochen Einwendungsfrist
� Mai 2016: Erörterungstermin (öffentlich)- Abwägung der Behörde über Einwendungen
� August 2016: Genehmigung
Windpark Esperke • 20. November 2015
in Kooperation mit
Projektzeitplan
12/2015Einreichung
Genehmigungs-unterlagen
08/2016Erteilung
Genehmigung
2. Halbjahr 2017Inbetriebnahme
10/2015AuslegungFlächen-
nutzungsplan
06/2016Beschluss
im Rat
01/2017Start
Wegebau
Windpark Esperke • 20. November 2015
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Zusammenfassung
• enercity und Wirtschaftsbetriebe Neustadt realisieren den ersten kommunalen Windpark in der Region Hannover.
• Hoher Anteil lokaler Wertschöpfung durch WBN und finanzielle Bürgerbeteiligung.
• Flächennutzungsplan und Regionales Raumordnungsprogramm mit öffentlicher Beteiligung schaffen die rechtliche Grundlage für Windparks in Neustadt und Region.
• Veränderungen in der Landschaft, Auswirkungen auf die Natur und Belästigung durch Schall sind - in begrenztem Maße - zu erwarten.
• Das Genehmigungsverfahren garantiert den Schutz von Mensch und Natur und ermöglicht Einwendungen. Wir haben uns für ein öffent-liches Verfahren entschieden, um optimale Transparenz zu sichern
Windpark Esperke • 20. November 2015