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Transcript
PLANUNG
39,2
ENERGIEAUSWEIS
Gebäudeart
Gebäudezone
Straße
PLZ/Ort
Erbaut im Jahr
Einlagezahl
Grundbuch
Grundstücksnr
GWR Zahl
Landhaus Abraham - Planung
Mehrfamilienhaus
95/2
1984
31
58033 Unterweissburg
Wohnhaus
Unterweißburg 21
5582 St. Michael im Lungau
Gebäude
(Planung)Gültig bisBei wesentlichen Änderungen verliert der Energieausweis seineAussagekraft.
Quelle: Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. März 2011 über die energetischen Anforderungen an Bauten sowie über Inhalt und Form desEnergieausweises (Bautechnikverordnung-Energie – BTV-E)
Bearbeiter Gerhard JägerGEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at
v2012,090957 REPSBG1o7 - Salzburg Projektnr. 1138 21.01.2013 Seite 4
Eingang am 23. Jän. 2013ZEUS Nr. 58033.13.49467.01
Die Bauteile wurden lt. Angaben Eigentümer und Besichtigung vor Ort aufgenommen.Teilweise konnten die Bauteile nicht identifiziert werden, diese Bauteile wurden als "nicht verifiziert" angegeben.
Falls eine genaue Bauteilebeschreibung vorhanden ist, sollte diese nachgereicht werden und wird in unsererBerechnung entsprechend ergänzt.
Fenster
Fenster lt. Angaben
Geometrie
Gebäudehülle, Geschosshöhen und Fenster lt. Plan + Sanierung
Haustechnik
Heizung neu - Raumheizung und Warmwasser mittels Pellets
Der Heiztechnikenergiebedarf stimmt mit dem tatsächlichen Wert nicht überein, da mit dem Pelletsofen auch dieNachbarwohnung mitbeheizt werden soll.Kesselleistung und Warmwasser lt. Default.
Verbesserungsvorschläge
ev. Dämmung der Kellerdecke mit mind. 10cm Wärmedämmung + Brandschutz
Gebäude-Heizlast (EN 12831 vereinfacht) 16,056[kW]Luftwechsel = 0,50 1/h
Die berechnete Heizlast kann für die Auslegung des Wärmeerzeugers herangezogen werden. Für die exakte Dimensionierung der Heizungsanlage ist dieÖNORM H 7500 bzw. EN ISO 12831 anzuwenden.
Landhaus Abraham - Planung
Heizlast,U-Werte,LEK
GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at
v2012,090957 REPHEIZLSo7 - Salzburg Projektnr. 1138 21.01.2013 Seite 9
Bearbeiter Gerhard Jäger
Eingang am 23. Jän. 2013ZEUS Nr. 58033.13.49467.01
und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik
1984Mehrfamilienhaus
Unterweißburg 21
Gebäudeart
Straße
Erbaut im Jahr
Grundstücksnr.
Katastralgemeinde
EigentümerIn
Einlagezahl
Schiefer Franz
Unterweissburg
31
Unterweißburg 21
5582 St. Michael
5582 St. Michael im Lungau
95/2
Gebäude
KG - Nummer 58033
WohnhausGebäudezone
Landhaus Abraham - Planung
PLZ/Ort
SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF BEI 3400 HEIZGRADTAGEN (REFERENZKLIMA)
HWB-ref = 46,6 kWh/m²a
21.01.2013
ERSTELLT
Ausstellungsdatum
Geschäftszahl
GWR-Zahl
Gerhard Jäger Gerhard Jäger
PlanungGültigkeitsdatum
Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" desÖsterreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienzvon Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG).
und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik
GEBÄUDEDATEN
Brutto-Grundfläche
beheiztes Brutto-Volumen
charakteristische Länge (lc)
Kompaktheit (A/V)
mittlerer U-Wert (Um)
1.328 m³
1,95 m
0,51 1/m
0,31 W/m²K
KLIMADATEN
ZAKlimaregion
Seehöhe
Heizgradtage 20/12
Heiztage
Norm - Außentemperatur
Soll - Innentemperatur
1075 m
4754 Kd
365 d
-16,1 °C
20 °C
384 m²
Referenzklima
zonenbezogen
HWB
WWWB
HTEB-RH
HTEB-WW
HTEB
HEB
EEB
PEB
CO2
spezifisch
17.888 46,57
[kWh/a] [kWh/m²a]
Standortklima
zonenbezogen spezifisch
25.107 65,36
[kWh/a] [kWh/m²a]
4.908 12,78
10.598 27,59
3.777 9,83
15.174 39,50
45.189 117,63
45.189 117,63
53.002 137,97
2.151 5,60
[kg/a] [kg/m²a]
ERLÄUTERUNGEN
Heiztechnikenergiebedarf (HTEB):
Endenergiebedarf (EEB):
Heizwärmebedarf (HWB):
Energiemenge die bei der Wärmeerzeugung und -verteilung verloren geht.
Energiemenge die dem Energiesystem des Gebäudes für Heizung undWarmwasserversorgung inklusive notwendiger Energiemengen für dieHilfsbetriebe bei einer typischen Standardnutzung zugeführt werden muss.
Vom Heizsystem in die Räume abgegebene Wärmemenge die benötigtwird, um während der Heizsaison bei einer standardisierten Nutzung eineTemperatur von 20°C zu halten.
Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter könnenbei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten in besonderer Lage können aus Gründen derGeometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen.
Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala,
einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten,
einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss.
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Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung denEndenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist,
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HWB Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werdenmuss. Einheit: kWh/m² Jahr
GEEf Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf(Anforderung 2007).
EAVG §3 Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zurIn-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor desGebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auchfür den von diesem beauftragten Immobilienmakler.
EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes derBestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einenzu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopiedesselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.
EAVG §6 Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darinangegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 Abs. 1 ABGB.
EAVG §7 (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung einEnergieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechendeGesamtenergieeffizienz als vereinbart.(2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, sokann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweiseinholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren.
EAVG §8 Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach § 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach § 6, dieRechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchsoder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach § 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.
EAVG §9 (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen § 3 unterlässt, in der Verkaufs- oderIn-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder desNutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt odernach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist miteiner Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen § 3 ist entschuldigt, wenn erseinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beidenWerte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderungjedoch nicht nachgekommen ist.(2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen § 4 unterlässt,1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweisvorzulegen oder2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder einevollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbarenHandlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eineVerwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen.
Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala,
einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten,
einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss.
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Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung denEndenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist,
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Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde.
Ort, Datum
Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender
Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde.
Ort, Datum
Name Interessent Unterschrift Interessent
HWB Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werdenmuss. Einheit: kWh/m² Jahr
GEEf Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf(Anforderung 2007).
EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes derBestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einenzu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopiedesselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.
Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala,
einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten,
einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss.
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Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung denEndenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist,
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Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde.
Ort, Datum
Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber
Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde.
Ort, Datum
Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer
HWB Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werdenmuss. Einheit: kWh/m² Jahr
GEEf Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf(Anforderung 2007).
EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes derBestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einenzu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopiedesselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.