Tarifvertrag umsetzen ... Der Mindestlohn gilt für alle Unternehmen, sofern sie unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fal- len. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung wurde diese Voraussetzung geschaffen. Arbeitgeber können sich nicht mehr damit herausreden, dass sie nicht tarifgebunden sind. Sie sind zwingend verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Sie dürfen auch keine Vereinbarungen mit den Beschäftigten treffen, die dazu führen, dass doch weniger gezahlt wird. Das wäre rechtswidrig und unwirksam. Die Betriebsräte und ver.di werden auf die Umsetzung des Tarifvertrages achten. Klar ist: Alle für die Arbeitnehmer/innen günstigeren Regelungen gehen dem Mindestlohntarifvertrag vor. Zoll wird aktiv Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht die Einhaltung des Mindestlohnes, indem sie stichprobenartig Aus- und Weiterbildungsbetriebe überprüft. Der Zoll nimmt Hinweise von Betriebs- räten und Mitarbeitervertretungen – auch anonym – entgegen. Fragen dazu und zum Tarifvertrag ... Am 5. September 2012 führt ver.di gemeinsam mit der Kooperationsstelle an der Freien Universität in Berlin das Seminar „Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung erfolgreich anwenden und umsetzen“ durch. Weitere Informationen können bei der FU-DGB Kooperationsstelle/Weiterbildungszentrum Angela von der Heyde, Telefon 030/83 85 14 58, [email protected]abgerufen werden. Die Ausschreibung und weitere Informationen befinden sich auch unter www. netzwerk-weiterbildung.info Ab dem 1. August gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich in Aus- und Weiterbildungsunternehmen. Mit diesem Mindestlohn wird bei den Entgelten eine untere Haltelinie eingezogen. Die Arbeitnehmer/innen im päda- gogischen Bereich in der Aus- und Weiterbildungsbranche haben einen Anspruch auf eine Mindeststundenvergütung von 12,60 € in Westdeutschland bzw. 11,25 € in Ostdeutschland und einen Mindesturlaubsanspruch von 26 Tagen. Juli 2012 Bereich Weiterbildung Endlich: Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung www.netzwerk-weiterbildung.info V.i.S.d.P.: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung · Bearbeitung: Hans-Jürgen Sattler · Juli 2012 · www.biwifo.verdi.de/ Informationen zum Mindestlohn Informationen zum Mindestlohn Mindestlohn02_Handzettel2012_RZ_2012-07-09 10.07.12 15:13 Seite 1
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Tarifvertrag umsetzen . . .
Der Mindestlohn gilt für alle Unternehmen, sofern sie unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fal-len. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung wurde diese Voraussetzung geschaffen. Arbeitgeber könnensich nicht mehr damit herausreden, dass sie nicht tarifgebunden sind. Sie sind zwingend verpflichtet, denMindestlohn zu zahlen. Sie dürfen auch keine Vereinbarungen mit den Beschäftigten treffen, die dazuführen, dass doch weniger gezahlt wird. Das wäre rechtswidrig und unwirksam. Die Betriebsräte undver.di werden auf die Umsetzung des Tarifvertrages achten.Klar ist: Alle für die Arbeitnehmer/innen günstigeren Regelungen gehen dem Mindestlohntarifvertrag vor.
Zoll wird aktiv
Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht die Einhaltung des Mindestlohnes, indemsie stichprobenartig Aus- und Weiterbildungsbetriebe überprüft. Der Zoll nimmt Hinweise von Be triebs -räten und Mitarbeitervertretungen – auch anonym – entgegen.
Fragen dazu und zum Tarifvertrag . . .
Am 5. September 2012 führt ver.di gemeinsam mit der Kooperationsstelle an der Freien Universität inBerlin das Seminar „Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung erfolgreich anwenden und um setzen“durch. Weitere Informationen können bei der FU-DGB Kooperationsstelle/Weiterbildungs zentrumAngela von der Heyde, Telefon 030/83 85 14 58, [email protected] werden. Die Ausschreibung und weitere Informationen befinden sich auch unter www.netzwerk-weiterbildung.info
Ab dem 1. August gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer/innen impädagogischen Bereich in Aus- und Weiterbildungsunternehmen. Mit diesem Mindestlohnwird bei den Entgelten eine untere Haltelinie eingezogen. Die Arbeitnehmer/innen im päda -gogischen Bereich in der Aus- und Weiterbildungsbranche haben einen Anspruch auf eineMindeststundenvergütung von 12,60 € in Westdeutschland bzw. 11,25 € in Ostdeutschlandund einen Mindesturlaubsanspruch von 26 Tagen.
Juli 2012
BereichWeiterbildung
Endlich: Mindestlohnin der Aus- und Weiterbildung
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V. i.S.d.P.: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung · Bearbeitung: Hans-Jürgen Sattler · Juli 2012 · www.biwifo.verdi.de/
I n fo rmat ionenzum Mindes t lohn
In fo rmat ionenzum Mindes t lohn
Mindestlohn02_Handzettel2012_RZ_2012-07-09 10.07.12 15:13 Seite 1
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Ich möchte Mitglied werden ab: Monat / Jahr
Persönliche Daten:
Name
Vorname / Titel
Straße / Hausnummer
PLZ Wohnort
Geburtsdatum
Telefon
E-Mail
Staatsangehörigkeit
Geschlecht weiblich männlich
Beschäftigungsdaten
Arbeiter/in Angestellte/r
Beamter/in DO-Angestellte/r
Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in
Vollzeit
Teilzeit Anzahl Wochenstd.
Erwerbslos
Wehr-/Zivildienst bis
Azubi - Volontär/in - Referendar/in bis
Schüler/in-Student/in bis
(ohne Arbeitseinkommen)
Praktikant/in bis
Altersteilzeit bis
Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale)
Straße / Hausnummer im Betrieb
PLZ Ort
Branche
ausgeübte Tätigkeit
ich bin Meister/in – Techniker/in – Ingenieur/in
Tarifvertrag
Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe
Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe
regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro
Einzugsermächtigung:
Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungs gemäßen Bei trag bis auf Widerruf im Last schrift ein zugs verfahren
zur Monatsmitte zum Monatsende
monatlich halbjährlich
vierteljährlich jährlich
Name des Geldinstituts/Filiale (Ort)
Bankleitzahl Kontonummer
Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben)
Datum/ Unterschrift Kontoinhaber/in
oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzu ziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen)
Personalnummer (nur für Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren)
Ich war Mitglied der Gewerkschaft:
von: bis: Monat/Jahr Monat/Jahr
Monatsbeitrag: Euro
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Bruttoverdienstes. Für Rentner/ innen, Pen sio när/innen, Vorruheständler/innen, Kran ken geld be zie her/ innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 % des regel-mäßigen Bruttoeinkommens. Der Min destbeitrag beträgt € 2,50 monat-
,-rheW ,ednereidutS ,nenni/relühcS ,rennämsuaH/neuarfsuaH rüF .hcilZivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfe-empfänger/innen be trägt der Beitrag € 2,50 monatlich. Jedem Mit glied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen.
DatenschutzIch erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG ein verstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betref-fenden Da ten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschafts politischer Aufgaben elektronisch ver-arbeitet und genutzt werden.Ergänzend gelten die Regelungen des Bundes datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
Werber/in:
Name
Vorname
Telefon
Mitgliedsnummer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Beitrittserklärung
Bitte per Fax an: 030.69 56 39 39 oder online Mitglied werden: www.mitgliedwerden.verdi.de
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Ich möchte Mitglied werden ab: Monat / Jahr
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Arbeiter/in Angestellte/r
Beamter/in DO-Angestellte/r
Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in
Vollzeit
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Erwerbslos
Wehr-/Zivildienst bis
Azubi - Volontär/in - Referendar/in bis
Schüler/in-Student/in bis
(ohne Arbeitseinkommen)
Praktikant/in bis
Altersteilzeit bis
Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale)
Straße / Hausnummer im Betrieb
PLZ Ort
Branche
ausgeübte Tätigkeit
ich bin Meister/in – Techniker/in – Ingenieur/in
Tarifvertrag
Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe
Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe
regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro
Einzugsermächtigung:
Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungs gemäßen Bei trag bis auf Widerruf im Last schrift ein zugs verfahren
zur Monatsmitte zum Monatsende
monatlich halbjährlich
vierteljährlich jährlich
Name des Geldinstituts/Filiale (Ort)
Bankleitzahl Kontonummer
Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben)
Datum/ Unterschrift Kontoinhaber/in
oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzu ziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen)
Personalnummer (nur für Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren)
Ich war Mitglied der Gewerkschaft:
von: bis: Monat/Jahr Monat/Jahr
Monatsbeitrag: Euro
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Bruttoverdienstes. Für Rentner/ innen, Pen sio när/innen, Vorruheständler/innen, Kran ken geld be zie her/ innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 % des regel-mäßigen Bruttoeinkommens. Der Min destbeitrag beträgt € 2,50 monat-
,-rheW ,ednereidutS ,nenni/relühcS ,rennämsuaH/neuarfsuaH rüF .hcilZivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfe-empfänger/innen be trägt der Beitrag € 2,50 monatlich. Jedem Mit glied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen.
DatenschutzIch erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG ein verstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betref-fenden Da ten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschafts politischer Aufgaben elektronisch ver-arbeitet und genutzt werden.Ergänzend gelten die Regelungen des Bundes datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
Datum/Unterschrift
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Vorname
Telefon
Mitgliedsnummer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Beitrittserklärung
Bitte per Fax an: 030.69 56 39 39 oder online Mitglied werden: www.mitgliedwerden.verdi.de
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