1. Gesetzliche Grundlagen für Sport im Justizvollzug: 1.1. Niedersachsen, 1.2. Schleswig – Holstein 2. Bedeutung von Sport im Justizvollzug 3. Außenanlagen 3.1. Freistundenhöfe 4. Innenanlagen 4.1. “Überdachter Sportplatz“ – “Sporthalle light“ Prof. Dr. Jürgen Schröder Uni Göttingen
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Einrichtung von Sportgelegenheiten in Justizvollzugsanstalten
Einrichtung von Sportgelegenheiten in Justizvollzugsanstalten. Gesetzliche Grundlagen für Sport im Justizvollzug: 1.1. Niedersachsen, 1.2. Schleswig – Holstein Bedeutung von Sport im Justizvollzug Außenanlagen 3.1. Freistundenhöfe Innenanlagen - PowerPoint PPT Presentation
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1. Gesetzliche Grundlagen für Sport im Justizvollzug: 1.1. Niedersachsen, 1.2. Schleswig – Holstein
2. Bedeutung von Sport im Justizvollzug3. Außenanlagen
Erwachsenenvollzug“9. Kapitel Freizeit§ 64 SportDie oder der Gefangene erhält Gelegenheit, in der
Freizeit Sport zu treiben“ (vgl. auch StVollzG 1976)Jugendvollzug
“§ 128, Freizeit, Sport (1) Die Vollzugsbehörde hat für ein ausreichendes
Freizeit- und Sportangebot zu sorgen (3) Dem Sport kommt im Jugendstrafvollzug
besondere Bedeutung zu. Die oder der Gefangene erhält Gelegen-heit, das Sportangebot zu nutzen. Ihre oder seine Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fördern“
Der Gefangene erhält Gelegenheit, sich in seiner Freizeit zu beschäfti-gen. Er soll Gelegenheit erhalten, am Unterricht einschließlich Sport, an Fernunterricht, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen der Weiter-bildung, an Freizeit-gruppen, Gruppengesprächen sowie an Sportver-anstaltungen teilzunehmen und eine Bücherei zu benutzen“.
Jugendvollzug (JStVollzG 2007)„Abschnitt V Freizeit, Sport § 39 Sport
Dem Sport kommt bei der Erreichung des Vollzugsziels besondere Bedeutung zu. Er kann neben der sinnvollen Freizeitgestaltung auch zur Diagnostik und gezielten Behandlung eingesetzt werden. Es sind ausreichende und geeignete Angebote vorzuhalten, um den Gefangenen eine sportliche Betätigung von mindestens zwei Stunden wöchentlich zu ermöglichen“.
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“Regelmäßige körperliche Aktivität ist einer der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Gesundheit und das Wohlbefinden“ (Lampert / Mensink / Romahn / Woll 2007, 634).Sport im Justizvollzug kann dazu beitragen,
Dem institutionell bedingten Bewegungsmangel in Haft mit seinen negativen Folgeerscheinungen für das Herz- Kreislaufsystem entge-genzuwirken,
Die sich als Folge der Haft ergebende Beschränkung der sozialen Kontakte zu reduzieren,
Stress und Anspannung, die durch die Inhaftierung entstehen, einzuschränken,
Die durch Bewegungsaktivitäten entstehenden „positiven Befindlichkeits- und Stimmungsveränderungen zu fördern“ und “Ärger oder Deprimiertheit“ (Wagner / Brehm 2006, 111) abzuschwächen.
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Vorschläge für Außenanlagen• Die Berücksichtigung von DIN – Normen ist nur notwendig bei
Teilnahme am verbandlichen Wettkampfbetrieb• Fußball – Großfeld (Rasen) nur bei verbandlichem Spielbetrieb • Kleinspielfeld (Wiese / Rasen) für Spielsportarten: Fußball,
Handball, Volleyball, Kleine Spiele, Kleine Sportspiele, Funktionsgymnastik, Interaktionsspiele
• Spielfeld für Basketball / Streetball (asphaltiert oder gepflastert),
• Beachfeld (Sand) für Volleyball, Handball, Fußball, Basketball• Laufbahn möglichst lang und abwechslungsreich: Finnenbahn
mit Holzschnitzeln; Breite: 2 Personen nebeneinander • Niedrig – Kletterseilgarten
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Vorschläge für die Gestaltung• Der Freistundenhof ist für alle Gefangenen da und nicht nur für die
sportlich interessierten• Also müssen auch die Interessen der Allgemeinheit im Mittelpunkt stehen,
und die sportliche Ausrichtung kann nur zweitrangig sein• Möglichkeiten für eine sportliche Nutzung:
– Jogging, Walking ohne Beeinträchtigung der “Fußgänger“ auf einer abwechslungsreichen Holzschnitzelbahn mit unterschiedlichen Perspektiven (Verzicht auf eintöniges Laufen im Kreis)
– Streetball – Anlage mit 1 Korb oder mit 2 Körben (gepflastert 50 qm)– Boule – Anlage: 3 - 4 m breiter und 8 – 10 m langer Schotterstreifen
(Wasser gebundene Decke)– Schach / Mühle – Anlage– Tischtennisplatte für Außen– Beach – Anlage: Spielfeld aus Sand mit Mehrfachnutzung:
Volleyball, Fußball, Basketball, Handball, Badminton– Wiese zur freien Nutzung (Jonglieren, Federball, Liegen usw.)
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Vorschläge für Innenanlagen• Die Berücksichtigung von DIN – Normen ist nur notwendig
bei Teilnahme am verbandlichen Wettkampfbetrieb• Sporthalle: Größe je nach Zahl der Gefangenen:
– Dreiteilbare Halle: 45 x 27 m– Zweiteilbare Halle, z. B. 30 x 27 m, – Einteilbare Halle, z. B.: 15 x 27 m; Handballfeld: 40 x 20 m Basketballfeld: 28 x 15 m Volleyballfeld: 18 x 8 m.• Fitnessraum (ohne Langhanteln) mit Geräten zur • Förderung der allgemeinen Ausdauerleistungsfähigkeit, • Vorbeugung von Beschwerden im Rücken-, Schulter-, Hals-,
Nackenbereich,• Verzicht auf Bodybuilding
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• Formi Hallen GmbH
• Breite: 21,00 m; Länge: 30,00 m; Traufhöhe: 4,50 m; Dachneigung: 15°; Binderabstand: 6,00 m; Schneelast: 75kg/m²
Beispiel (Planung) JVA Lingen, Abteilung Groß – Hesepe:Größe der Halle: 45 x 23
Kosten: 649.000 Euro inclusive Kunstrasen
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• Alfermann, D. / O. Stoll (1996): Befindlichkeitsveränderungen nach sportlicher Aktivität. In: Zeitschrift für Sportwissenschaft, 26.Jahrgang, Heft 4, S. 406 - 424.
• Brehm, W. (2006) Wagner, P. / W. Brehm: Aktivität und psychische Gesundheit. In: Bös, K. / W. Brehm (2006) (Hrsg.): Handbuch Gesundheitssport. Schorndorf. S. 103 – 117.
• Jugendstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein (2007). Kiel.• Lampert, T. / G.B.M. Mensink / N. Romahn / A. Woll (2007)
Körperlich-sportliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. In: Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsfor-schung-Gesundheitsschutz, Band 50, Heft 5/6, Mai / Juni 2007, 634 – 642.