1 Institut für Geotechnik Die Ressourcenuniversität. Seit 1765. Einführung in die Geotechnik Altlasten Erkundung und Bewertung Diplom-Geologe Detlev Tondera 03731/39-2521 [email protected]Skript unter: http://tu-freiberg.de/fakult3/gt/inggeo/mod-geow.html
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Institut für Geotechnik
DieRessourcenuniversität.Seit1765.
Einführung in die Geotechnik
Altlasten Erkundung und BewertungDiplom-Geologe Detlev Tondera
VL Einführung in die Geotechnik „Altlasten“ WS 2012/2013
- Altablagerungen und Altstandorte stellen einen eigenständigen Problemkreis da, dem besondere Aufmerksamkeit und eine eigene wissenschaftliche Begutachtung zukommt
- Stoffeinträge in Böden, Untergrund und Grundwasser stehen an vielen Altablagerungsplätzen und Altstandorten längst nicht mehr im Gleichgewicht mit dem Reinigungs- und Reglungsvermögen der Umweltmedien
- Umweltschädliche Stoffe, die bereits in die Umweltmedien gelangt sind, bzw. auszutreten drohen, lassen aus Altablagerungen und Altstandorten Altlasten entstehen
- Diese Altlasten stellen akute oder zumindest latente Gefährdungen für die menschliche Gesundheit und alle Schutzgüter dar
- Die Vermeidung von Altlasten ist wichtig, die beste Sanierung schafft esnicht, den vorherigen, unbelasteten Zustand wieder herzustellen
- Die Vermeidung von Altlasten ist immer kostengünstiger als derenSanierung
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ehemaliges Gaswerk Geislingen/ Baden-Württemberg
Deponie / Österreich
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Schlackenhalde Kokerei Lauchhammer
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Schlacke-/Aschenhalde Papierfabrik Grünhainichen
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Uran Halde
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Industrielle Absetzanlage / Tailing
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Altlast der ehemaligen Raffinerie Dollbergen vor und nach der Sanierung
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Abfälle zur Verwertung • GefStoffV: Gefahrenstoffverordnung• StörfV: Störfallverordnung• StrlSchuV: Strahlenschutzverordnung• TGV: Transportgenehmigungsverordnung• Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe • Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise• Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall• Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von
Siedlungsabfällen
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AltlastensanierungProjektierung und
Durchführung
Ministe-rium
Wasser-behörde
Wasser-wirtschafts-
amt
Tiefbau-amtWHG
AbwAG
UVV
ArbSchG
ArbStättV
GefStoffV
StrlSchuV
GSG
StörfV
TA Luft TA Lärm
BImSchG
Um-welt HG
AbfG
TAAbfall
KrW-AbfG
TA SiBBodSchG
UVPG
Gewerbe-aufsichts-
amt
Berufs-genossen
schaft
BBodSchV
ZH1/138
Ind.-einl.V
Immissionsschutzbeauftragter
Störfallbeauftragter
Strahlenschutzbeauftragter
Sicherheitsfachkraft
Abfallbeauftragter
Gewässerschutzbeauftragter Altlasten- und Bodenschutz-beauftragter
Umweltschutzbeauftragter
Begriffe und Definitionen
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Definitionen
• Abfall…ist eine bewegliche Sache (im Anhang KrWAbfG), deren sich der Besitzer entledigen will (subjektiver Abfallbegriff), oder deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt geboten ist (objektiver Abfallbegriff).
• Altlastensanierung:...ist der Sammelbegriff für die unterschiedlichsten Verfahren zur Abschottung, Entfernung oder Reinigung schadstoffbe-lasteter Böden. Vor einer Sanierung stehen die genaue Erfassung der Altlast nach Schadstoffen und Ausmaß, die Gefahrenabschätzung und die Wahl des Sanierungs- bzw. Sanierungsverfahrens.
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Abgrenzungen
• Deponie (Def. Nach DepV):– verschiedene Arten von Deponieformen,
Unterscheidung nach der Ablagerung, Ablagerungsbedingungen und Stoffen verschiedene DeponieklassenUnterschiede zwischen DepV und § 2Nr. 5 AbfAblV auch Untertagedeponien
• Altdeponien– Zugelassene oder betriebene Deponien auch nach dem
01.08.2002
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Grundlagen
• Zuständigkeiten:Bundesländer sind für die Erfassung von Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen zuständig (§11 BBodSchG)
• Kennzahlen:– Altlastenverdächtige Fläche– Altlastenverdächtige Ablagerungen– Altlastenverdächtige Altstandorte– Gefährdungsabschätzung abgeschlossen– Altlasten– Altlasten in der Sanierung– Sanierung abgeschlossen– Altlasten in der Überwachung
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Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik Stand 2008
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Definitionen• Altlasten (BBodSchG § 2 (5)) sind stillgelegte
Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, – auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind
(Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen, (Altablagerungen)
– auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf, (Altstandorte),
– durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
•Altlastverdächtige Flächen (BBodSchG § 2 (6)):Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
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DefinitionenDie Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt betrachtet wegen ihres besonderen Auftrages der Privatisierung von Unternehmen und Unternehmensteilen in den neuen Bundesländern unter dem Begriff Altlasten :
Altstandorte und Altablagerung, sofern von diesen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Dabei werden auch Grundstücke noch betriebener Anlagen und Nutzung betrachtet, von denen durch in der Vergangenheit verursachte Belastungen des Bodens Gefahr ausgehen.
keine altlastverdächtigen Flächen sind Flächen:• die durch Einwirkung von Luft- oder
Gewässerverunreinigungen,• durch Aufbringen von Stoffen im Zusammenhang mit
landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Nutzung• oder durch vergleichbare Nutzung
verunreinigt worden sind. (Von dieser Einschränkung lassen sich auch Abweichungen in der
Literatur finden!)
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• Altablagerungen (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG)… sind verlassenen oder stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien, Ablagerungsplätze für Abfälle) auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert sind, sowie sonstige Grundstücke auf denen bis zum 30.06.1990 Abfälle abgelagert wurden
• Altstandorte... sind Betriebsflächen oder Grundstücke, auf denen sich stillgelegte Anlagen (der gewerblichen Wirtschaft, des Bergbaus oder öffentliche Einrichtungen) befinden oder befunden haben, in denen mit Stoffen umgegangen wurden ist, die geeignet sind, nachhaltig Boden, Wasser oder Luft zu verändern (umweltgefährdender Stoff).
…sind Betriebsflächen oder Grundstücke, auf denen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, des Bergbaus oder öffentlicher Einrichtungen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (wie das Aufbringen von Abwasser. Klärschlamm, Fäkalien oder ähnlichen Stoffen und von festen Stoffen, die aus oberirdischen Gewässern entnommen worden sind, sowie das Aufbringen und Anwenden von Pflanzenbehandlungs- und Düngemitteln.
...sind Betriebsflächen oder Grundstücke, auf denen sich nicht mehr verwendete Leitungs- und Kanalsysteme befinden.
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• Altlastenbehandlung… umfasst die systematische Erfassung, Erkundung, Bewertung von Altlasten und Beseitigung der von ihnen ausgehenden Gefährdung (Sanierung) unter Beachtung ihrer Priorität und der Verhältnismäßigkeit der Mittel.Dabei unterscheidet man :– die Integrale Altlastenbehandlung, – die Altlastenbehandlung für einen komplexen Gefährdungszustand– die Objektbezogene Altlastenbehandlung,– die Altlastenbehandlung einer konkreten Altlast bzw. eines konkreten
Altlastenverdachtsfalles.
• Die Altlastenbehandlung beschreibt die Zusammenstellung des verfügbaren Wissens über einen Sachverhalt.
• Sanierungen sind Maßnahmen – zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe
(Dekontaminationsmaßnahmen), – die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern,
ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), – zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der
physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.
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• Altlastenerkundung…ist die Untersuchung zur Lösung einer geowissenschaftlichen Problemstellung (z.B. Bauvorhaben, Lagerstätte)…ist die Untersuchung des ausgehenden Gefährdungspotentiales
• Altlastenbewertung…ist die Bearbeitung (Klassifizierung, Verknüpfung) und der Vergleich der Daten der Erkundung und Erfassung mit Kriterien und daraus Ableitung von Schlussfolgerungen zur Lösung des Problems.
• GefährdungspotentialSumme der Gefahren auf ein oder mehrerer Schutzgüter, die von Altlasten oder Abfallbeseitigungsanlagen ausgehen
• GefährdungsabschätzungGesamtheit der Untersuchungen und Bewertungen, die notwendig sind, um die Gefährdung durch den einzelnen Altlastenverdachtsfall abschließend zu klären. Sie umfasst alle im Einzelfall auf die Erfassung folgenden Maßnahmen bis zur abschließenden Gefahren-und Gefährdungsbeurteilung durch die zuständige Behörde.
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• Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der Altlastenfläche.
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Quelle: Altlastenstatistik 2010
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Verteilung der erfassten Flächen untergliedert nach der Flächenart
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Handlungsbedarf nach der historischen Erkun-dung von 14.247 altlastverdächtigen Flächen
03/2000
z.Zt. Kein
Handlungs-bedarf
12%
2. Dringlichkeit13%
1. Dringlichkeit1%
spätere Bearbeitung
möglich74%
VL Einführung in die Geotechnik „Altlasten“ WS 2012/2013(Quelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)
Verteilung der Flächen mit Einschätzung des HandlungsbedarfesStand 2010
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Einteilung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächenräumlicher Verbreitungstyp der Belastung
Ursachen der Verunreinigung altlastenverdächtige Fläche
Bewertung nach Gefährdung mit Bezeichnung des Verun-reinigungsbereiches
kleinflächige,räumliche engbegrenzteBelastung
Ablagerungen von Stoffen auf nichtbetrieblichen und Betriebseigenen Ablagerungsplätzensowie illegale Ablagerungen:
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Emissionspotential E• beschreibt den potentiell emittierbaren stofflichen Inhalt
einer Altlast; dazu gehören:• Sickerwassermenge • Sickerwasserqualität • Gasemission
• Erfassung der relevanten Schadstoffe und Aussagen zu deren Verhalten in den Umweltmedien
• Feststellung der Kontaminationsschwerpunkte• Minderung der Schadstoffemission durch Isolierung der
Schadensquelle durch:• Abdecken des kontaminierten Gebietes
Ziel: Minderung des Niederschlagsdurchganges und Auffangen der Gase Schutz der Pfade: Luft, Wasser und Boden
• Verwendung von DichtwändenZiel: Verringerung der seitlichen Ausbreitung von Schadstoffen
• Hydraulische Maßnahmen, z.B. Abpumpen und Reinigen des verschmutzten Grundwassers
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Transmissionspotential T
• kennzeichnet die vorhandene Barriere zur Unterbindung der Freisetzung von Inhaltsstoffen durch den Transport
• Beschreibung– der Untergrundverhältnisse in ihrer Barriere- und Stabilitätswirkung
sowie hydrologischen Wirkung, (Grundwasserstand, Wasserzutritt im Deponieplanum)
– der Gaserfassung und Gasbehandlung– des Oberflächenabdichtungssystems, (Art der Abdichtung, der Stand der
Rekultivierung, Gefälle in der Deponie)
• Betrachtung der Ausbreitungspfade:
– Ausbreitungspfad Wasser: Ausbreitung von Schadstoffen durch verunreinigtes Sicker-, Grund- oder Oberflächenabflusswasser
– Ausbreitungspfad Luft, Gase oder Dämpfe bzw. Schwebstoffe: Stäube und Partikel wirken direkt auf die Pflanzen, Tier oder Menschen ein oder werden durch Luft mit ihnen in Verbindung gebracht
– Ausbreitungspfad Boden
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Immissionpotential IDurch Immissionen wird im Wesentlichen die gegenwärtige und zukünftige Nutzung und Naturfunktion im Umfeld eines Emissionsherdes bzw. eines Deponieumfeldes bestimmt.
Dabei sind die jeweiligen Wirkungspfade nach BBschV zu beachten