Der Kassenkredit – Vorbote der kommunalen Pleite unter spezieller Berücksichtigung des Rhein-Sieg-Kreises Am 18. Juni 2012 veröffentlichte der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein- Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt den Stand der Investitions- und der Kassen- kredite der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2011. Die Einleitung der Pressemitteilung lautet: „Die Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Aufrechterhal- tung der Zahlungsfähigkeit der Kernhaushalte sind 2011 im Laufe des Jahres um 9,9 Prozent gestiegen und haben zum Jahresende mit 22,2 Milliarden Euro (1 245 Euro je Einwohner) einen neuen Höchststand erreicht. […] sind diese sog. Kassenkredite seit dem Jahr 2000 (damals: 2,5 Milliarden Euro) kontinuierlich angestiegen.“ Es wird im Folgenden kurz auf die Investitionskredite eingegangen und die Mitteilung endet mit einer Aufzählung von insgesamt 15 Gemeinden, Städten und Kreisverwaltungen, die zum Ende 2011 weder über Kassen- noch über Investitionskredite verfügten. Es hat den Anschein, dass diese Nachricht aufgrund der Eurokrise, bei der inzwischen bekannt- lich schon über 1 Billion (= 1.000 Milliarden = 1 Million Millionen) Euro gesprochen wird, nicht den Niederschlag in der Öffentlichkeit gefunden hat, der ihr eigentlich gebührt. Denn neben der erwähnten Pressemitteilung veröffentlichte IT.NRW auch den Stand der Kassen- und Inves- titionskredite jeder Stadt, Gemeinde und Kreisverwaltung in NRW von 2000, 2010 und 2011. Und diese zeichnen insbesondere aufgrund der stetig steigenden Kassenkredite ein sehr düsteres Bild der aktuellen und vor allem künftigen Entwicklung der kommunalen Finanzlage. I. Grundlagen Im Begriff „Kreis“ ist im Folgenden immer die Städteregion Aachen eingeschlossen. A. Kommunale Struktur Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit seinen mehr als 17,8 Mio. Einwohnern ist verwal- tungstechnisch in fünf Regierungsbezirke (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) unterteilt, die sich wiederum in 31 Kreise und 22 kreisfreie Städte gliedern, wobei durch die Kreise insgesamt 374 Gemeinden und Städte zusammengefasst werden. In den kreisfreien Städten wohnten ca. 7,1 Mio. Menschen (von 110 Tsd. in Remscheid bis 1,01 Mio. in Köln) und in den kreisangehörigen Kommunen 10,7 Mio. Menschen (von 4 Tsd. in Dahlem bis 258 Tsd. in Aachen).
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Der Kassenkredit – Vorbote der kommunalen Pleite
unter spezieller Berücksichtigung des Rhein-Sieg-Kreises
Am 18. Juni 2012 veröffentlichte der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-
Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt den Stand der Investitions- und der Kassen-
kredite der Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2011.
Die Einleitung der Pressemitteilung lautet:
„Die Verbindlichkeiten der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Aufrechterhal-
tung der Zahlungsfähigkeit der Kernhaushalte sind 2011 im Laufe des Jahres um
9,9 Prozent gestiegen und haben zum Jahresende mit 22,2 Milliarden Euro (1 245 Euro je
Einwohner) einen neuen Höchststand erreicht. […] sind diese sog. Kassenkredite seit dem
Jahr 2000 (damals: 2,5 Milliarden Euro) kontinuierlich angestiegen.“
Es wird im Folgenden kurz auf die Investitionskredite eingegangen und die Mitteilung endet
mit einer Aufzählung von insgesamt 15 Gemeinden, Städten und Kreisverwaltungen, die zum
Ende 2011 weder über Kassen- noch über Investitionskredite verfügten.
Es hat den Anschein, dass diese Nachricht aufgrund der Eurokrise, bei der inzwischen bekannt-
lich schon über 1 Billion (= 1.000 Milliarden = 1 Million Millionen) Euro gesprochen wird, nicht
den Niederschlag in der Öffentlichkeit gefunden hat, der ihr eigentlich gebührt. Denn neben
der erwähnten Pressemitteilung veröffentlichte IT.NRW auch den Stand der Kassen- und Inves-
titionskredite jeder Stadt, Gemeinde und Kreisverwaltung in NRW von 2000, 2010 und 2011.
Und diese zeichnen insbesondere aufgrund der stetig steigenden Kassenkredite ein sehr
düsteres Bild der aktuellen und vor allem künftigen Entwicklung der kommunalen Finanzlage.
I. Grundlagen
Im Begriff „Kreis“ ist im Folgenden immer die Städteregion Aachen eingeschlossen.
A. Kommunale Struktur Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit seinen mehr als 17,8 Mio. Einwohnern ist verwal-
tungstechnisch in fünf Regierungsbezirke (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster)
unterteilt, die sich wiederum in 31 Kreise und 22 kreisfreie Städte gliedern, wobei durch die
Kreise insgesamt 374 Gemeinden und Städte zusammengefasst werden.
In den kreisfreien Städten wohnten ca. 7,1 Mio. Menschen (von 110 Tsd. in Remscheid bis
1,01 Mio. in Köln) und in den kreisangehörigen Kommunen 10,7 Mio. Menschen (von 4 Tsd. in
Dahlem bis 258 Tsd. in Aachen).
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Für die folgenden Betrachtungen werden die Gemeinden und Städte in 3 Gruppen unterteilt:
Kleinkommunen hierbei werden die 186 Kommunen mit jeweils weniger als 20.000 Einwoh-
nern zusammengefasst, die insgesamt knapp 2,4 Mio. Bürger repräsentie-
ren
Mittelkommunen hierbei werden die 181 Kommunen mit jeweils ab 20.000 und weniger als
100.000 Einwohnern zusammengefasst, die insgesamt knapp 7,4 Mio.
Bürger repräsentieren
Großkommunen hierbei werden die 29 Kommunen mit jeweils 100.000 und mehr Einwoh-
nern zusammengefasst, die insgesamt etwas mehr als 8,1 Mio. Bürger
repräsentieren
B. Kreditformen
1. Grundsätzliches
Gemäß § 77 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dürfen
Gemeinden Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder
wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Ansonsten sind die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel gemäß § 77 Abs. 2 GO
NRW - soweit vertretbar und geboten - aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde
erbrachten Leistungen oder durch Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel
nicht ausreichen.
2. Investitionskredit
Gemäß § 86 Abs. 1 GO NRW dürfen Kredite nur für Investitionen und auch nur unter Voraus-
setzung von § 77 Abs. 3 (s. o.) aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen die daraus
resultierenden Verpflichtungen (also primär die Zinsen und Tilgungen) mit der dauernden
Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen. Und schließlich müssen laut § 86 Abs. 3
ggf. Restriktionen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der
Wirtschaft berücksichtigt werden.
Sicherheiten für derartige Kreditaufnahmen dürfen laut § 86 Abs. 5 GO NRW seitens der
Gemeinde wenn überhaupt nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde
bestellt werden.
Für die zahlreichen Kommunen in NRW, die sich im genehmigten Haushaltssicherungskonzept
(HSK) oder gar im Nothaushalt (nicht genehmigtes HSK) befinden, gelten für die Kreditauf-
nahme die Regularien der Leitlinie „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“,
Kapitel 4.5 „Aufnahme von Krediten für Investitionen“. Hierin wird insbesondere festgelegt,
dass eine Neuverschuldung für Investitionen grundsätzlich unzulässig ist. Zudem ist der
Kreditaufnahmerahmen auf 2/3 der ordentlichen Tilgungen des Haushaltsjahres begrenzt und
die Investitionen, die mit diesen Krediten getätigt werden sollen, müssen durch die Aufsichts-
behörden einzeln genehmigt werden.
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Diese Kappung der Investitionsmöglichkeiten gemäß Leitfaden in Verbindung mit der hohen
Anzahl an Kommunen mit HSK oder Nothaushalt führt in der Folge zu dem festzustellenden
Rückgang der Gesamtsumme der Investitionskredite von Kommunen in NRW, worauf im
Folgenden noch eingegangen wird.
Da die Investitionen in der Regel langfristig sind – z. B. die Errichtung von Gebäuden – werden
auch die zugehörigen Investitionskredite langfristig abgeschlossen; in der Regel über 10 Jahre.
Aktuell liegen die Zinsen hierfür bei ca. 3% p.a. und damit über denjenigen bei kürzerer Lauf-
zeit. Dafür hat die aufnehmende Kommune aber während der Kreditlaufzeit Planungssicherheit
und ist vor allem währenddessen auch gegen Zinsausschläge nach oben gewappnet.
3. Kassenkredit
Die Definition für den im allgemeinen Sprachgebrauch „Kassenkredit“ genannten Kredit findet
sich in § 89 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:
„Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquidi-
tätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag
aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.“
Diese Kreditform wird aufgrund der Landesvorgaben
„Für die Hälfte des Gesamtbestandes an Krediten zur Liquiditätssicherung darf die
Gemeinde Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorsehen. Für
ein weiteres Viertel am Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung dürfen
Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren getroffen werden. Die
jeweiligen Anteile dürfen nicht wesentlich überschritten werden. Maßgeblich für die
Berechnung dieser Umschuldungsmöglichkeit ist der Bestand an Krediten zur Liquidi-
tätssicherung zum Ablauf des 31.12.2010.“
zu großen Teilen kurzfristig abgeschlossen und danach, da die Kommune in der Regel den
Kredit mindestens in dieser Höhe weiterhin benötigt, neu verhandelt.
Hierin liegt eine große Gefahr für die Gemeinden, da Veränderungen des allgemeinen Zins-
niveaus bei dieser Kreditform aufgrund der tendenziell kurzen Laufzeit sehr schnell haushalts-
wirksam werden. Derzeit ist für Kassenkredite ca. 1% p.a. an Zinsen zu zahlen. Steigt das Zins-
niveau z. B. auf 3% an, verdreifachen sich die derzeitigen Zinsaufwendungen für alle Kassen-
kredite, die den Gesamtbetrag vom 31.12.2010 überschreiten, sowie für die, die nicht mittel-
oder langfristig aufgenommen wurden – mindestens also ein Viertel des Restes – nach
spätestens einem Jahr; auf dieses latente Risiko wird im Folgenden noch eingegangen.
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C. Eigenkapital Das Eigenkapital (1. Posten der Passivseite der Bilanz) einer Gemeinde setzt sich nach der
Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
(Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) aus der Allgemeinen Rücklage,
Sonderrücklagen, Ausgleichsrücklage und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zusammen. Da
mit der Eröffnungsbilanz in NRW bei der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanage-
ment (NKF) automatisch eine Allgemeine sowie in den meisten Fällen eine Ausgleichsrücklage
gebildet wurden und Überschüsse im kommunalen Bereich NRW seltene Ausnahmeerschei-
nungen sind, werden diese beiden Rücklagenarten als maßgebliche Bestandteile des Eigen-
kapitals kurz erläutert.
1. Allgemeine Rücklage
„Die allgemeine Rücklage als Bestandteil des Eigenkapitals dient den Zwecken der Haushalts-
wirtschaft. Ergibt sich ein positiver Saldo aus der Gegenüberstellung von Aktivposten und
Passivposten, erhöht dieser Saldo die bereits in der Bilanz ausgewiesene allgemeine Rücklage
in der Schlussbilanz. Ist der Saldo negativ, so handelt es sich hierbei um den nicht durch Eigen-
kapital gedeckten Fehlbetrag. Je nach Umfang der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage
wird die Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst.“
(Bezirksregierung Arnsberg)
2. Ausgleichsrücklage
„Als besonderer Posten des Eigenkapitals darf gemäß § 75 Gemeindeordnung eine Ausgleichs-
rücklage bis zu einem Drittel des Eigenkapitals der Eröffnungsbilanz, höchstens jedoch bis zu
einem Drittel der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen
Zuweisungen der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehenden Haushaltsjahre angesetzt
werden. Die Ausgleichsrücklage wird einmalig im Rahmen der Eröffnungsbilanzierung
ermittelt. Der hier ermittelte Wert stellt den Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage dar.
Überschüsse aus der Ergebnisrechnung können die Ausgleichsrücklage bis zum gesetzlichen
Höchstbetrag verändern. Ist die Ausgleichsrücklage durch Defizite aufgebraucht, führen
weitere Defizite aus der Ergebnisrechnung zu einer Inanspruchnahme der allgemeinen Rück-
lage, was weitere haushaltsrechtliche Konsequenzen auslöst.“ (Bezirksregierung Arnsberg)
3. Anmerkung
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff „Rücklage“ im Zusammenhang mit der Allgemeinen
und der Ausgleichsrücklage für den Laien trügerisch ist; erweckt er doch den Anschein, als
hätte die Kommune etwas „auf die hohe Kante gelegt“, um damit spätere Ausgaben zu tätigen
(gilt nicht für Sonderrücklagen, da dies dann tatsächlich zutreffen kann). Die Ausgleichsrück-
lage ist aber eine rein rechnerische Größe (siehe oben) und die Allgemeine Rücklage, die
grundsätzlich ebenfalls nur eine Rechengröße ist, könnte man mit dem (Teil-)Vermögen einer
Kommune vergleichen – Straßen, Bäume, Gebäude, Parkanlagen etc. Wird letztere reduziert,
hat man im Zusammenhang mit Krediten bzw. deren Zinsen in gewisser Form dieses Vermögen
belastet.
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D. Konnexität
1. Grundgesetz
Vom Grundsatz her ist die Konnexität im Grundgesetz geregelt, wenn den Ländern und damit
ggf. den Kommunen Ausgaben aufgrund von Bundesgesetzen aufgebürdet werden. Dort heißt
es in Artikel 104a (2):
„Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden
Ausgaben.“
Weitere grundlegende Dinge bezüglich des Finanzwesens zwischen Bund und Ländern sind
ebenfalls in diesem Artikel des Grundgesetzes dargelegt.
2. Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Artikel 78 (3) der Landesverfassung sind die finanziellen Zusammenhänge zwischen Land
und Kommunen grundsätzlich klar geregelt:
„Das Land kann die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder Rechts-
verordnung zur Übernahme und Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben
verpflichten, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten
getroffen werden. Führt die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender und
übertragbarer Aufgaben zu einer wesentlichen Belastung der davon betroffenen
Gemeinden oder Gemeindeverbände, ist dafür durch Gesetz oder Rechtsverordnung
aufgrund einer Kostenfolgeabschätzung ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die
entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Aufwendungen zu schaffen. Der
Aufwendungsersatz soll pauschaliert geleistet werden. Wird nachträglich eine wesent-
liche Abweichung von der Kostenfolgeabschätzung festgestellt, wird der finanzielle
Ausgleich für die Zukunft angepasst. […]“
3. Konnexitätsausführungsgesetz NRW
Das Gesetz zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens
gemäß Artikel 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Konnexitätsausführungsgesetz - KonnexAG) regelt insbesondere im Ersten Teil (Grundlagen)
mit den Paragraphen 1 (Anwendung des Konnexitätsprinzips), 2 (Geltungsbereich des strikten
Konnexitätsprinzip), 3 (Kostenfolgeabschätzung) und 4 (Belastungsausgleich) den grundsätz-
lichen Ausgleich finanzieller Natur zwischen Land und Kommunen bei neuen oder veränderten
Gesetzen, sofern sich dadurch eine wesentliche Belastung der betroffenen Gemeinden und
Gemeindeverbände ergibt.
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E. exponentielles Wachstum Für die im Weiteren über die veröffentlichten Zahlen hinaus ermittelten Werte reichen in den
meisten Fällen die Grundrechenarten völlig aus. Für die Betrachtung des durchschnittlichen
jährlichen prozentualen Zuwachses in der Zeit von 2000 bis 2011 ist allerdings das Hinzu-
ziehen der Zinseszinsformel notwendig. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich das durch sie
ebenfalls ermittelbare exponentielle Wachstum schon bei einem relativ kurzen Zeitraum von
11 Jahren deutlich bemerkbar machen kann. So werden beispielsweise aus einem jährlichen
Zuwachs der Kassenkredite von nur 2% nach 11 Jahren 24,3%, aus 5% p.a. werden danach
71,0% und aus 10% p.a. werden 185,3%.
II. kurzfristige Entwicklung der kommunalen Kredite (2010 ŁŁŁŁ 2011)
A. NRW Gesamt Am 31.12.2011 betrugen die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten aller Kommunen in
NRW inkl. denen der Kreisverwaltungen 22,667 Mrd. Euro und lagen damit um 0,385 Mrd. Euro
bzw. 1,7% unter denen Ende 2010.
Zum gleichen Zeitpunkt betrugen die Kassenkredite 22,203 Mrd. Euro, was einem Zuwachs um
9,9% bzw. 1,998 Mrd. Euro entspricht. Die Kassenkredite haben Ende 2011 somit fast die Höhe
der Investitionskredite erreicht.
Die Gesamtverbindlichkeiten aus diesen Krediten betrugen somit 44,870 Mrd. Euro und lagen
damit um 3,7% bzw. 1,613 Mrd. über dem Vorjahreswert. Der Zuwachs bei den Kassenkrediten
betrug dabei mehr als das Fünffache des Rückgangs bei den Investitionskrediten. Pro Einwoh-
ner ergibt sich rechnerisch eine Verschuldung von 2.516 Euro, die sich mit 1.271 Euro auf die
Investitions- und mit 1.245 Euro auf die Kassenkredite verteilt.
B. nach Kommunengröße
1. Kleinkommunen
Die 186 Kleinkommunen mit unter 20.000 Einwohnern waren Ende 2011 mit 1,647 Mrd. Euro
im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach einem Rückgang um 0,039 Mrd.
Euro bzw. 2,3%. Pro Einwohner beliefen sich die Investitionsschulden (Kommunen inkl. Kreis-
verwaltungsverschuldung) auf 822 Euro, was 35,3% unter dem Landesschnitt liegt. 11 dieser
Kommunen, also knapp 6%, hatten zu diesem Zeitpunkt keine Investitionskredite bilanziert;
dies war sogar eine mehr – Rommerskirchen im Rhein-Kreis Neuss hat 2011 seine Kredit-
verpflichtungen aus Investitionen endgültig getilgt – als noch 2010.
Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenkredite der Kleinkommunen auf 0,825 Mrd.
Euro, was einem Zuwachs um 0,098 Mrd. Euro bzw. 13,4% entsprach. Pro Einwohner machte
dies inkl. der Kreisverwaltungsverschuldung 372 Euro aus, was fast 70% unter dem Landes-
schnitt liegt. Waren es Ende 2010 noch 92 Kleinkommunen, die ohne Kassenkredite
ausgekommen waren, waren es Ende 2011 nur noch 81 – hierdurch stieg der Anteil der
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betrachteten Kommunen, die zum Jahresende Kassenkredite in Anspruch genommen hatten,
von 50,5% auf 56,5% an.
Saldiert lag die Verschuldung bei 2,473 Mrd. Euro und damit 0,059 Mrd. Euro bzw. 2,4% über
dem Vorjahr, was 1.048 Euro pro Einwohner ergibt; 1.194 Euro, wenn man die Verschuldung
der Kreisverwaltungen hinzuzieht. Wie 2010 waren auch 2011 10 kleine Kommunen ohne
jeglichen Kredit ausgekommen.
2. Mittelkommunen
Die 181 Mittelkommunen mit mehr als 20.000 und weniger als 100.000 Einwohnern waren
Ende 2011 mit 7,505 Mrd. Euro im Bereich der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach
einem Rückgang um 0,108 Mrd. Euro bzw. 1,4%. Pro Einwohner beliefen sich die Investitions-
schulden (Kommunen inkl. Kreisverwaltungsverschuldung) auf 1.142 Euro, was gut 10% unter
dem Landesschnitt liegt. 5 dieser Kommunen (Dormagen, Erftstadt, Langenfeld, Schmallenberg
und Verl), also knapp 3%, hatten zum Stichtag keine Investitionskredite bilanziert; dies waren
die gleichen fünf wie 2010.
Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenschulden der Mittelkommunen auf 4,756 Mrd.
Euro, was einem Zuwachs um 0,494 Mrd. Euro bzw. 11,6% entsprach. Pro Einwohner machte
dies inkl. der Kreisverwaltungsverschuldung 667 Euro aus, was fast 46,4% unter dem Landes-
schnitt liegt. Die Anzahl der Mittelkommunen, die Ende 2011 ohne Kassenkredit dastand, blieb
mit 54 zum Vorjahr unverändert. Es waren allerdings nicht die 54 gleichen Kommunen, da
einige bei den Kassenkrediten eine Entschuldung geschafft hatten, während andere 2011
erstmalig zum Jahresende solche Kredite bilanzieren mussten.
Saldiert lag die Verschuldung bei 12,261 Mrd. Euro und damit 0,386 Mrd. Euro bzw. 3,2% über
dem Vorjahr, was 1.663 Euro pro Einwohner ergibt; 1.809 Euro, wenn man die Verschuldung
der Kreisverwaltungen hinzuzieht. Wie 2010 waren auch 2011 2 mittlere Kommunen ohne
jeglichen Kredit ausgekommen – also nur geringfügig mehr als ein Prozent.
3. Großkommunen
Die 29 Kommunen ab 100.000 Einwohnern waren Ende 2011 mit 11,350 Mrd. Euro im Bereich
der Investitionskredite verschuldet. Dies entsprach einem Rückgang um 0,234 Mrd. Euro bzw.
2,0%. Pro Einwohner beliefen sich ihre Investitionsschulden auf 1.401 Euro. Wie schon im
Vorjahr gab es keine Stadt in dieser Klasse, die ohne Investitionskredite ausgekommen wäre.
Zum gleichen Zeitpunkt beliefen sich die Kassenschulden der Großkommunen auf 16,199 Mrd.
Euro, was einem Zuwachs um 1,294 Mrd. Euro bzw. 8,7% entsprach. Pro Einwohner machte
dies 1.999 Euro aus. Ende 2011 bilanzierte mit Düsseldorf auch die letzte kreisfreie Stadt
Kassenkredite. Im Rahmen der Großkommunen gab es allerdings mit Paderborn eine Stadt, die
auch 2011 weiterhin am Ende des Jahres frei von Kassenkrediten war. Bemerkenswert ist, dass
die Summe der Kassenkredite in dieser Kommunenklasse inzwischen 46% über den Investi-
tionskrediten liegen.
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Saldiert lag die Verschuldung bei 27,549 Mrd. Euro und damit 1,060 Mrd. Euro bzw. 4,0% über
dem Vorjahr, was 3.400 Euro pro Einwohner ergibt. Alle 29 Kommunen hatten sowohl Investi-
tions- als auch Kassenkredite zu bilanzieren. (siehe Grafik 2)
C. Kreise in NRW Ende 2011 hatten alle Kreisverwaltungen bis auf die des Rheinisch-Bergischen Kreises und des
Rhein-Erft-Kreises Investitionskredite bilanziert und die von Mettmann mit 1,64 Euro je
Einwohner bzw. Euskirchen mit 2,81 Euro je Einwohner lagen äußerst niedrig. Zudem hatten 10
der 31 Kreisverwaltungen Liquiditätskredite in einer Größenordnung von 12,18 bis 132,58 Euro
je Einwohner; die übrigen kamen ohne diese Kreditform aus.
Bei der Betrachtung der Kreisverwaltungen darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, dass
sie einen Großteil ihrer Aufwendungen mittels der Kreisumlage auf die ihnen zugehörigen
Kommunen umlegen. Diese sind von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich – so liegen z. B. die
aktuellen Umlagesätze im Regierungsbezirk Köln zwischen 36,90% im Rhein-Sieg-Kreis und
48,18% im Kreis Düren. Da die Kreise jeweils eine Gemeinschaft der in ihnen zusammengefass-
ten Kommunen sind, ist es letztendlich fast unerheblich, ob Schulden bei einer Kreisverwaltung
anfallen oder ob diese sie mittels Umlage auf die Kommunen umlegt. Die Höhe der Kreis-
umlage kann von Fall zu Fall aber entscheidend sein, ob eine Kommune ins HSK oder gar in den
Nothaushalt muss oder nicht.
Bei den Krediten je Einwohner gab es für die saldierten Beträge der Kommunen eines Kreises
inkl. der jeweiligen Kreisverwaltungen erhebliche Unterschiede. Bei den Investitionskrediten
waren der Rhein-Sieg-Kreis mit 1.801 Euro, der Oberbergische Kreis mit 1.670 Euro und der
Kreis Wesel mit 1.605 Euro Spitzenreiter, während die Kreise Gütersloh mit 608 Euro, Höxter
mit 496 Euro und Kleve mit 395 Euro das untere Ende darstellten. Bei den Kassenkrediten
belegten der Kreis Recklinghausen mit 2.416 Euro, der Ennepe-Ruhr-Kreis mit 1.734 und der
Kreis Düren mit 1.182 Euro die Höchstwerte, während die Kreise Borken mit 34 Euro,
Paderborn mit 34 Euro und Gütersloh mit 20 Euro um unteren Ende der Beträge lagen.
Während in nur 5 Kreisen die Investitionskredite im Vergleich zum Vorjahr anstiegen, traf dies
bei den Kassenkrediten auf 27 Kreise zu. Spitzenreiter dabei waren die Kreise Paderborn mit
117,0%, Heinsberg mit 124,3% und Höxter mit 124,4% - alle drei allerdings auf einem
niedrigen absoluten Niveau.
Im Vergleich zum Vorjahr ist auffällig, dass die Kommunen im Kreis Olpe die gesamten Kredite
um 13,9% senken konnten, die des Kreises Gütersloh ebenfalls immerhin um 6,2%. Es gab
weitere 10 Kreise, bei denen die Kredite insgesamt rückläufig waren. Andererseits stieg in den
übrigen 19 Kreisen das Kreditvolumen bis hin zu 5,9% im Kreis Recklinghausen, 8,7% im Rhein-
Sieg-Kreis und 10,6% im Kreis Herford. Dabei ist anzumerken, dass die Kreise, bei denen die
Kredite sanken, zumeist ohnehin schon im Vorjahr niedrigere Pro-Kopf-Kredite aufzuweisen
hatten, während bei den Kreisen mit einer Steigerung die große Mehrzahl auch vorher schon
eine höhere Verschuldung hatte.
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Betrachtet man beide Kreditformen gemeinsam, ist auffällig, dass die Pro-Kopf-Verschuldung
im Kreis Recklinghausen mit 3.971 Euro 42% über der zweithöchsten im Oberbergischen Kreis
mit 2.795 Euro lag. Am besten schnitt dabei der Kreis Kleve mit 480 Euro ab. (siehe Grafik 22)
Bei all diesen Betrachtungen darf nicht vergessen werden, dass die zum Teil erheblichen
Unterschiede bei den Kredithöhen in den Kreisen z. B. aus räumlichen (eher ländliche oder
städtische Struktur) oder sozialen (z. B. hohe Quote an Hartz-IV-Empfängern) Aspekten
herrühren können und keineswegs zwingend eine Aussage über ein schlechtes Wirtschaften in
den Kommunen darstellen.
1. Rhein-Sieg-Kreis
Bei den Investitionskrediten je Einwohner ist auffällig, dass die Kreisstadt Siegburg mit
4.784 Euro 125% über der am zweithöchsten verschuldeten Kommune Rheinbach mit
2.123 Euro liegt – auf dem dritten Platz liegt Sankt Augustin mit 1.856 Euro. Die Siegburger
Kredite betragen je Einwohner sogar das 11,5fache des „Schlusslichts“ Swisttal mit 416 Euro.
(siehe Grafik 25)
Bei den Kassenkrediten bilden ebenfalls Siegburg mit 1.963 Euro und Rheinbach mit 1.595 Euro
die Spitze, gefolgt von Ruppichteroth (1.220 Euro). Allerdings sind die Differenzen bei den
höher verschuldeten Kommunen nicht so eklatant. Bemerkenswert ist allerdings, dass
Niederkassel zum 31.12.2011 keinerlei Kassenkredite bilanziert hatte und damit sogar noch
besser lag als Swisttal mit 37 bzw. Eitorf mit 60 Euro je Einwohner. (siehe Grafik 27)
Insgesamt ergeben die Investitions- und Kassenkredite Summen je Einwohner von 6.747 Euro
für Siegburg, 3.719 Euro für Rheinbach und 2.674 Euro für Hennef an der Spitze und 857 Euro
für Alfter, 753 Euro für Eitorf und 453 Euro für Swisttal am Ende. (siehe Grafik 29)
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III. mittelfristige Entwicklung der kommunalen Kredite (2000 ŁŁŁŁ 2011)
A. NRW Gesamt Zwischen 31.12.2000 und 31.12.2011 sind die Investitionskredite in NRW um 2,679 Mrd. Euro
zurückgegangen. Dies entspricht einem Rückgang um 10,6% bzw. einem jährlichen Rückgang
um 0,9%. Der Verbraucherpreisgesamtindex [Basis 2005 = 100] zu beiden Zeitpunkten betrug
93,8 bzw. 111,9 (Statistisches Bundesamt, 2012), was einer jährlichen Steigerung in diesem
Zeitraum von 1,6% entspricht. Beides zusammen bedeutet, dass die inflationsbereinigte Wert-
haltigkeit der Investitionskredite von 2000 bis 2011 um 25,0% zurückgegangen ist, was jährlich
2,6% entspricht. Dies hat zwar einerseits für die Kommunen den Vorteil, dass ihre Investitions-
kredite real um ein Viertel gesunken sind, bedeutet aber andererseits für die Handwerker und
Baufirmen in den jeweiligen Regionen, dass sie weniger Aufträge von den Kommunen
bekommen haben.
Im gleichen Zeitraum stiegen die Kassenkredite von 2,465 Mrd. Euro um etwas mehr als
800% (!) auf 22,203 Mrd. Euro. Dies entspricht einer jährlichen Steigerung in Höhe von 22,1%
bzw. einem jährlichen Zuwachs um 1,794 Mrd. Euro. Zwar liegt die Steigerung von 2010 auf
2011 mit 9,9% unter dem mittelfristigen Schnitt; dies ist aber auf die niedrige Ausgangsbasis
des Jahres 2000 zurückzuführen, da die absolute Steigerung mit 1,998 Mrd. um 0,204 Mrd.
Euro bzw. 11,4% über dem Schnitt der letzten 11 Jahre lag.
Neben den reinen Beträgen wird die erhebliche Verschlechterung bei den Kassenkrediten
durch folgenden Umstand deutlich: Ende 2000 waren von den 396 NRW-Kommunen noch 308
(77,8%) in diesem Kreditbereich schuldenfrei und von den 88 verschuldeten hatten 86 eine
Verschuldung von unter 1.000 Euro pro Einwohner; die restlichen 2 Kommunen Remscheid und
Oberhausen lagen mit 1.069 bzw. 1.358 Euro je Einwohner nicht wesentlich über 1.000 Euro.
Im Jahr 2011 waren nur noch 136 (34,3%) der Kommunen schuldenfrei – also weit weniger als
die Hälfte des Wertes von 2000 (siehe Grafik 15). Auch die Spitzenwerte haben sich drastisch
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