Eignungs- und Zuschlagskriterien dipl. Ing. FH Bruno Kälin, Tiefbauamt
Eignungs- und
Zuschlagskriterien
dipl. Ing. FH Bruno Kälin, Tiefbauamt
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Zuschlagskriterien
Inhaltsverzeichnis (1/2)
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Allgemeine Grundsätze
3. Eignungskriterien - Allgemeine Grundsätze
- Beispiele von Eignungskriterien
4. Zuschlagskriterien - Allgemeine Grundsätze
- Unzulässige Zuschlagskriterien
- Beispiele von Zuschlagskriterien
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Zuschlagskriterien
Inhaltsverzeichnis (2/2)
5. Bemerkungen zu den Zuschlagskriterien
- Preis
- Technische Unterlagen
- Firmenreferenzen
- Schlüsselpersonen
- Ökologie
- Lehrlingsausbildung
6. Exkurs: Vollständigkeit eines Angebotes
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Zuschlagskriterien
Gesetzliche Grundlagen
§ 21 und 31 der VIVöB legen fest, dass Eignungs- und
Zuschlagskriterien bei allen Submissionen definiert werden
müssen.
Eignungs- und Zuschlagskriterien, sowie die Rangordnung
und Gewichtung sind bereits in der Ausschreibung oder
aber in den Ausschreibungsunterlagen zu definieren
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Zuschlagskriterien
Allgemeine Grundsätze
Die Eignungs- und Zuschlagskriterien sind projektbezogen
festzulegen
Sie dürfen während eines Verfahrens nicht geändert
werden
Eignungskriterien bereits in der Ausschreibung
bekanntgeben
Zuschlagskriterien in den Submissionsunterlagen
definieren
Zulässigkeit der doppelten Berücksichtigung
Verwendung von Eignungskriterien als Zuschlagkriterien
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Eignungskriterien: Allgemeine Grundsätze
Eignungskriterien sind Anforderungen an die Anbieter
Eignungskriterien sind im Normalfall Ausschlusskriterien
Eignungskriterien sind im offenen und selektiven Verfahren
vorzugeben
Im Einladungsverfahren müssen in der Regel keine
Eignungskriterien festgelegt werden
Unterschied zu den Produkteanforderungen
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Beispiele von Eignungskriterien
Qualitätsmanagement (ISO-Zertifizierung)
Erfahrungen von ähnlichen Projekten
Fachliche Qualifikation
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit
Spezialbewilligungen, Zulassungen
Zwingend:Arbeitsschutzbestimmungen / Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben (s. Beilage 1)
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Beilage 1Erklärung
Die unterzeichnende Firma (bei Arbeitsgemeinschaften muss von jedem einzelnen ARGE-Mitglied eine unterzeichnete Erklärung / Bestätigung eingereicht werden) erklärt hiermit:
1. Den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen für das Personal(2. Säule) bis heute ohne Verzug nachgekommen zu sein.
2. Die bis heute fälligen Abgaben an die öffentliche Hand (Bund, Kanton, Gemeinden) sowie3. Die bis heute fälligen Leistungen an die Träger der Sozialversicherungen, insbesondere an
die AHV/IV erbracht zu haben.4. Die branchenüblichen Gesamtarbeitsverträge einzuhalten.5. Dass keine Konkursverfahren gegen sie hängig sind6. Dass sie die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die
Lohngleichheit einhält.
Die unterzeichnende Firma ermächtigt hiermit den Auftraggeber bei ihrer VorsorgeeinrichtungName:.............................................................................................................................
Adresse:..........................................................................................................................
sowie bei der AHV-AusgleichskasseName:.............................................................................................................................
Adresse:..........................................................................................................................
und bei den für sie zuständigen Steuerverwaltungen und paritätischen KontrollorganenAuskünfte bezüglich der Erfüllung ihrer Verpflichtungen einholen zu können.Sie verpflichten sich, diese Nachweise auf Verlangen des Arbeitgebers innert Wochenfristbeizubringen. Diese Nachweise dürfen nicht älter sein als ein Monat. Für allfällige Gebührenhaben die Anbieter aufzukommen.
Ort und Datum Rechtsgültige Unterschrift(en)
................................................... .......................................................
Ausschlussgründe:
Falls ein ARGE-Mitglied einen Punkt oder Nachweis nicht erfüllt oder falsche Angabengemacht hat, wird die ganze ARGE vom Wettbewerb ausgeschlossen.
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Zuschlagskriterien: Allgemeine Grundsätze (1/2)
Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste
Angebot
Zuschlagskriterien sind im offenen, selektiven und
Einladungsverfahren vorzugeben
Zuschlagskriterien auf jeweiliges Projekt abstimmen
Im Allgemeinen nicht mehr als 3 - 5 Kriterien vorgeben
Der Preis ist immer ein Zuschlagskriterium
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Zuschlagskriterien: Allgemeine Grundsätze (2/2)
Bei standardisierten Gütern kann Preis einziges
Zuschlagskriterium sein
Bekanntgabe der Zuschlagskriterien in der Reihenfolge der
Bedeutung und eventuell ihrer Gewichtung
Keine Änderungen bei den Zuschlagskriterien während
eines Verfahrens
Unter- oder Teilkriterien
Eindeutiges Bewertungsschema
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Unzulässige Zuschlagskriterien
Kriterien die dem Gebot der Gleichbehandlung
zuwiderlaufen
z.B. Ortsansässigkeit, Steuerdomizil, Verwendung
einheimischer Produkte
Subjektive Kriterien
Allgemeiner Eindruck der Offerte
Bisherige gute Erfahrung mit einem Anbieter
Anfahrtsweg
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Beispiele von Zuschlagskriterien (1/2)
Preis (zwingend)
Projektbezogene, technische Unterlagen
(z.B. Technischer Bericht)
Firmenreferenzen (projektbezogene Referenzen)
Referenzen, Ausbildung, Weiterbildung von
Schlüsselpersonen (aufgaben- und projektbezogen)
Qualität
Projektbezogenes Qualitäts-Managementsystem (PQM)
Infrastruktur
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Beispiele von Zuschlagskriterien (2/2)
Ökologie und Umweltverträglichkeit
Termine
Garantie- und Unterhaltsleistungen
Betriebskosten / Folgekosten
Dauerhaftigkeit
Lehrlingsausbildung
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Zuschlagskriterium: Preis (1/2)
Das preisgünstigste Angebot, das nicht offensichtlich
unzulässig ist, muss die maximale Punktzahl bekommen
Formeln, welche tiefe Preise bestrafen, sind unzulässig
Dumpingangebote sind nicht über Preisbewertung, sondern
infolge Nichterfüllung der Auftragsbedingungen
auszuschliessen
Es empfiehlt sich eine lineare Preiskurve anzusetzen
(s. Beilage 2)
Sinnvolle Gewichtung für das Kriterium Preis
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Beilage 2: Beispiel einer Preiskurve
Punkte
100 • G
0
100 %(preisgünstigstes Angebot)
150 % 200 %
Preis
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Zuschlagskriterium: Preis (2/2)
Mögliche Preisformel
Pmax - P
Preispunkte = M • • G
Pmax - Pmin
M = Max. Punktzahl aller Zuschlagskriterien (inkl. Preis)
P = Preis des zu bewertenden Angebotes
Pmin = Preis des tiefsten zulässigen Angebotes
Pmax = Preis, bei dem die Preiskurve den Nullpunkt schneidet
G = Gewichtung des Preises
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Zuschlagskriterium: Technische Unterlagen
Beispiel Baumeistersubmission: Technischer Bericht
Terminprogramm / Stellungnahme zu den vorgegebenen Terminen
Arbeitsdispositiv
Arbeitsabläufe / Leistungsannahmen / Personaleinsatz
Installationsplan
Liste Subunternehmer und Lieferanten
Gerätelisten
Weiter, projektbezogene Unterlagen
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Zuschlagskriterium: Firmenreferenzen
Nachweis einer definierten Anzahl, projektbezogener
Firmenreferenzen
Ähnliche Projekte (vorgängige Definition)
Vorgegebene Grösse (Kosten, Länge, Fläche, Ausstattung)
Analoge/Ähnliche Randbedingungen
Vorgegebener Zeitraum (letzten fünf Jahren)
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Zuschlagskriterium: Referenzen Schlüsselpersonen
Definition der Schlüsselpersonen projektbezogen
Referenzen für gleiche Aufgaben von ähnlichen/analogen
Projekten
Vorgegebene Grösse (Kosten, Länge, Fläche, Ausstattung)
Analoge/Ähnliche Randbedingungen
Vorgegebenem Zeitraum (letzten fünf Jahren)
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Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium: Ökologie
Grundsätzlich zulässig
Nicht zulässig zur Privilegierung Ortsansässiger
(Anfahrtsweg)
Umweltschonende Produktion
Schadstoffgehalt des verwendeten Materials
Transport grosser Matrialmassen mit LKW über weite
Strecken
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Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium: Lehrlingsausbildung
Sehr zurückhaltende Anwendung
Untergeordnete Gewichtung
Gleichbehandlung - eventuell regional keine
Ausbildungsmöglichkeiten
Prozentual zur Anzahl der Beschäftigten
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Zuschlagskriterien
Exkurs: Vollständigkeit eines Angebotes
Kein Zuschlagskriterium sondern Voraussetzung
(§ 26 Abs. 1 lit. g VIVöB)
Ausschluss jedoch nur bei wesentlichen Mängeln wie
- Streichung von Textstellen und Positionen
- Kein Einheitspreis bei wichtigen Positionen
- Formular Arbeitsschutzbestimmungen / Bezahlung von
Steuern und Sozialabgaben nicht ausgefüllt