Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Chancen und Grenzen im System Die Anerkennung von Kompetenzen im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen Flurina Semadeni, Ressort Arbeitsmarktmassnahmen, SECO Tagung Kompetenzen, aber kein Diplom Bern, 29. März 2012 Arbeitsmarktmassnahmen
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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Chancen und Grenzen im SystemDie Anerkennung von Kompetenzen im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen
• steuert den Vollzug der ALV über die wirkungsorientierte Vereinbarung (rasche und nachhaltige Wiedereingliederung);
• steuert das Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) und der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) über ein Globalbudget;
• beaufsichtigt den rechtskonformen Vollzug des Arbeitslosen-versicherungsgesetzes (AVIG);
• koordiniert die Weiterentwicklung von arbeitsmarktlichen Massnahmen und Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden.
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Chancen und Grenzen im System. Die Anerkennung von Kompetenzen im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen
• Die Anforderungen an Geringqualifizierte sind gestiegen, gleichzeitig nehmen sogenannte „Einfacharbeiten“ ab.
• erhöhte Sprachanforderungen an (geringqualifizierte) Zugewanderte;
• Geringqualifizierte müssen teilweise mehr Verantwortung übernehmen (Erweiterung der Aufgaben durch veränderte Arbeitsorganisation). Die Anforderungen an Selbst- und Sozialkompetenzen nehmen zu;
• Gestiegene Anforderungen im Bereich Grundkompetenzen, z.B. im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
Chancen und Grenzen im System. Die Anerkennung von Kompetenzen im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen
Für Deutschland: Studien des Forschungsinstituts für betriebliche Bildung (www.f-bb.de) zur Entwicklung einfacher Arbeiten (z.B. in der Elektroindustrie)
Für die Schweiz: Bericht von AMOSA zur Integration von Gering-
Qualifizierten (www.amosa.net)
Fazit: Die Anforderungen an Geringqualifizierte nehmen zu.
• Die ALV setzt den Schwerpunkt auf die rasche Integration in den Arbeitsmarkt.
• Das AVIG schränkt den Einsatz von Grundausbildungen stark ein. Davon ausgenommen sind Ausbildungszuschüsse (vgl. Art. 60 und 66a AVIG).
• Nach dem Kreisschreiben über die AMM und der Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ist die Förderung von Grundausbildungen und der allgemeinen beruflichen Weiterbildung nicht Sache der ALV.
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Chancen und Grenzen im System. Die Anerkennung von Kompetenzen im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen
Vorprojekt „Förderung der Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen der ALV“
Hauptergebnisse
• Die Mehrheit der am Vorprojekt beteiligten kantonalen Arbeitsmarkt-behörden halten Kompetenzanerkennungsverfahren für nützlich, um die nachhaltige arbeitsmarktliche Integration zu fördern.
• Auch die Anerkennung von (Teil-)Kompetenzen eines beruflichen Qualifikationsprofils kann zu besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt führen.
• Kompetenzanerkennungsverfahren dürfen die Arbeit der RAV nicht behindern.
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Chancen und Grenzen im System. Die Anerkennung von Kompetenzen im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen
Chancen und Herausforderungen bei der Förderung von Anerkennungsverfahren im Rahmen der ALV
Chancen
• Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen können zum Teil parallel oder auch nach Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt besucht werden.
• Die Kompetenzanerkennung kann zur Weiterbildung motivieren.• Es gibt nicht nur die Validierung von Bildungsleistungen. Auch mit
Berufsverbänden erarbeitete Kompetenzbilanzierungen können die Vermittlungschancen verbessern.
• Beschäftigungs- wie auch Bildungsmassnahmen können zur Identifikation von potenziellen Teilnehmenden und zur Dokumentation von berufsspezifischen Handlungskompetenzen eingesetzt werden.
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Chancen und Grenzen im System. Die Anerkennung von Kompetenzen im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen
Chancen und Herausforderungen bei der Förderung von Anerkennungsverfahren im Rahmen der ALV
Herausforderungen
• Anerkennungsverfahren wie beispielsweise die Validierung von Bildungsleistungen sind unter Stellensuchenden und Anbietern teilweise wenig bekannt.
• Anerkennungsverfahren kommen nicht für alle Gruppen von Stellensuchenden in Frage, weil sich Angebot und Nachfrage nicht immer decken und/oder die (sprachlichen) Anforderungen zum Teil zu hoch sind. Für geringqualifizierte Stellensuchende sind spezifische Angebote notwendig.
• Es besteht die Befürchtung, dass Stellensuchende für andere arbeitsmarktliche Integrationsangebote nicht zur Verfügung stehen und sich nicht um eine rasche Wiedereingliederung bemühen.
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Genf• Pilotprojekt «Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen von
Beschäftigungsprogrammen»;• Kompetenzanerkennung im Bereich Restauration, Verkauf, Logistik;• Aufgabenstellungen und Beobachtung am Arbeitsplatz durch einen
professionellen Begleiter.
St. Gallen• Kompetenzbilanzierung – Teilvalidierung;• Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung und mit
Organisationen der Arbeitswelt;• Betreuung durch Berufsberatung (Überweisung durch ALV);• Erwerb eines kantonalen Zertifikats oder einer Lernleistungs-
bestätigung.
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• Die Information über bestehende Angebote zur Validierung von Bildungsleistungen sollte verbessert werden. Adressaten sind Stellensuchende, RAV-Beraterinnen und -Berater und Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen.
• Stellensuchende könnten durch die kantonalen Arbeitsmarkt-behörden und Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen identifiziert und zum Einstieg ein Kompetenzanerkennungsverfahren ermuntert werden.
• Die Förderung von Kompetenzanerkennungsverfahren muss derart ausgestaltet sein, dass sich kein Zielkonflikt mit der Vorgabe der ALV zur raschen und nachhaltigen arbeitsmarktlichen Integration ergibt.
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