Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Umsetzung der Agrarpolitik 2014- 2017 Simon Hasler, Bundesamt für Landwirtschaft Berg TG, 29. November 2013 Christian Hofer, Vizedirektor, Bundesamt für Landwirtschaft Weinfelden, 3. Dezember 2013
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 Simon Hasler,
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Eidgenössisches Departement fürWirtschaft, Bildung und Forschung WBFBundesamt für Landwirtschaft BLW
Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Simon Hasler, Bundesamt für Landwirtschaft
Berg TG, 29. November 2013
Christian Hofer, Vizedirektor, Bundesamt für Landwirtschaft
Stärkere Fokussierung Investitionshilfen auf Senkung Produktionskosten
Stabile Zahlungsrahmen 14-17
5 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Ziel• Unterstützung der gemeinsamen strategischen Ausrichtung der
Landwirtschaft und ihrer Partner auf Qualitätsführerschaft, Qualitätspartnerschaft und Marktoffensive
Ergänzende (neue) Massnahmen• Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und
Ernährungswirtschaft (Art. 11 LwG)• Exportinitiativen: Markterschliessung (Abklärung, Forschung) und
Marktbearbeitung (Markt-/Produktentwicklung, Diversifikation)• Qualitätszeichen (BIO, GUB-GGA, Berg- und Alperzeugnisse):
Öffentliche Logos allenfalls obligatorisch erklären • Neue Kennzeichnung für besonders nachhaltig hergestellte
Produkte (Regelung auf Verordnungsstufe noch offen)
Märkte
Qualitätsstrategie
6 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Gemeinschaftliche Initiativen von Produzenten und Produzentinnen zur Senkung der Produktionskosten:
Unterstützung (Beiträge und Investitionskredite) bei der Vorabklärung, Gründung und dem Aufbau(Start- oder Entwicklungsphase) der Zusammenarbeitsform(Art. 19e und 49 SVV)
Strukturverbesserungsverordnung
Gemeinschaftliche Initiativen
Der Bundesbeitrag beträgt höchstens30% der beitragsberechtigten Kosten,jedoch höchstens 20 000 Franken je Initiative(finanzielle Beteiligung der Kantone ist vorausgesetzt)
7 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage
Gestützt auf Art. 38 / 39 LwG:
15 Rappen / kg verkäste Milch
3 Rappen / kg Milch bei Fütterung ohne Silage, neu auch für Schaf- und Ziegenmilch
Einführung eines Mindestfettgehalts in der Trockenmasse von mindestens 150 g/kg für die Ausrichtung beider Zulagen; Ausnahme für Glarner Schabziger und Käse mit GUB/GGA
Keine Zulage für Rahm, der zu Mascarpone verarbeitet wird
• Bodenschutz Anpassung ÖLN-Regelungen Bodenbedeckung und Erosion
• Inventare von nationaler Bedeutung
Neue Anforderung
• Anwendung Pflanzenschutzmittel Erweiterung der Liste der PSM ohne Sonderbewilligung
Direktzahlungen
Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN
12 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen
ÖLN-Regelung ausgeglichene Düngerbilanz
Ausgeglichene Düngerbilanz Berechnung basierend auf Daten des abgeschlossenen Kalenderjahres; explizite Regelung, dass Übertragung von Nährstoffen auf Folgejahr nicht zulässig ist
HODUFLUEinführung HODUFLU und Aufhebung Vertragszwang bei Hofdüngerabgaben und Einreichung beim Kanton
13 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen
Versorgungssicherheitsbeiträge
Offene Acker-flächeKunst-
wieseDauergrün-
fläche
ohne Brachen, Hecken, Streue, Kenaf, Hanf, Chinaschilf und Christbäume
Biodiversitäts-förderfläche
CH
F/h
a
30% Mindesttierbesatz (Tal:0,3 RGVE/ha)
Mindesttierbesatz (Tal: 1,0 RGVE/ha)
450
900
1’300
Bas
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F /
D
K
Mindesttierbesatz muss auf ganzem Betrieb erreicht sein, sonst
anteilsmässiger Beitrag
Dauer-kul-
turen
0
200
400
HZ BZ I BZ II BZ III BZ IV
Produktionserschwernis (Fr./ha)
14 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen: Versorgungssicherheitsbeiträge
Mindesttierbesatz (MTB) Auf Dauergrünfläche muss ein MTB an Raufutter verzehrenden
Nutztieren erreicht werden
Auf Biodiversitätsförderflächen (Dauergrünfläche) muss 30% des MTB erreicht werden
Auf Kunstwiese ist kein MTB nötig Betrieben unter dem MTB wird Beitrag anteilsmässig ausgerichtet
HangbeitragErhöhung Beitrag für Flächen über 35 % Neigung von 620 auf 700 Fr./ha per 2014Änderungen per 2017
Beitrag von 1000 Fr./ha für Hanglage über 50 % Neigung
Ausdehnung Hangbeiträge auf Talzone
Alpungsbeitrag Für gesömmerte Tiere im Inland An Ganzjahresbetrieb: 370 Franken pro Normalstoss
16 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
BFF neu in drei Qualitätsstufen Qualitätsstufe I: heute: ökologische
Ausgleichsflächen Qualitätsstufe II: heute: Flächen nach ÖQV Qualitätsstufe III: heute: Inventarflächen von
nationaler Bedeutung, Einführung 2016
Verpflichtungsdauer: 8 Jahre (statt 6 Jahre)
Neue BFF-Typen Uferwiese entlang von Fliessgewässern artenreiche Grün- und Streuefläche im Sömmerungsgebiet
Vernetzungsbeiträge zu 90% vom Bund finanziert (1000 Fr./ha, maximal 900 Fr./ha vom Bund); 8 Jahre Vertragsdauer
Direktzahlungen
Biodiversitätsbeiträge: Übersicht
17 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Voraussetzungen Qualitätsstufe I Jährlich mindestens einmal gemähtZwischen 1.9 und 30.11. grundsätzlich Weide möglichkeine Düngung, keine Pflanzenschutzmittelmaximal 12 m breit (oder mehr, falls Gewässerraum breiter ist)
Harmonisierung Dichte: Qualitätsstufe I und II 100 Bäume/ha für Nuss-, Kirschen- und Kastanienbäume,
120 Bäume/ha für die übrigen Bäume
Anforderungen Kronendurchmesser in Qualitätsstufe IIFür die Biodiversität wertvoll sind insbesondere ältere Bäume
Mindestens ein Drittel der Bäume mit Kronendurchmesser von mehr als 3 Metern
Zurechnungsfläche Qualitätsstufe II0-200 Bäume: 0,5 Aren pro BaumÜber 200 Bäume: 0,5 Aren pro Baum vom 1.-200. Baum und 0,25 Aren pro Baum ab dem 201. Baum
Direktzahlungen: Biodiversitätsbeiträge
Hochstamm-Feldobstbäume
19 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen
Produktionssystembeiträge
Beiträge für gesamtbetriebliche Produktionsformen
Beiträge für den Biologischen Landbau:Höhere Beitragsansätze für Ackerbau (neu Fr. 1’200/ha) und Spezialkulturen (neu Fr. 1’600/ha)
Vertiefung von weiteren möglichen Produktionssystemen
Beiträge für teilbetriebliche Produktionsformen
Extenso-Beiträge: Weiterführung der Massnahme
Beiträge zur Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion
Tierwohlbeiträge (vormals Ethobeiträge)
20 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Sämtliche Raufutterverzehrer eines Betriebes müssen die Anforderungen als Gesamtheit erfüllen:
Talgebiet:
• mind. 90% der TS aus Grundfutter;
• mind. 75% der TS aus Wiesen- und Weidefutter (frisch, siliert, getrocknet)
Maximal vier Güllegaben pro Jahr Keine Beiträge für Güllegaben zwischen 15.11. und 15. 2. Suisse-Bilanz: pro Hektare und Gabe sind 3 kg N verfügbar
anzurechnen
24 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen
Ressourceneffizienzbeiträge
Schonende Bodenbearbeitung
Beitrag pro Hektare für Hauptkulturen auf der Ackerfläche:
Direktsaat: 250 Fr./ha
Streifensaat (Streifenfrässaat und Strip-Till): 200 Fr./ha
Mulchsaat: 150 Fr./ha
Keine Beiträge für das Anlegen von:
Kunstwiesen mit Mulchsaat;
Gründüngungen und Zwischenkulturen
Weizen oder Triticale nach Mais
Zusatzbeitrag bei Herbizidverzicht: 400 Fr./ha
25 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen
Ressourceneffizienzbeiträge
Einsatz von präziser Applikationstechnik
Einmaliger Beitrag (Anschaffung) pro Pflanzenschutzgerät mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln:
Unterblattspritztechnik: Dropleg, andere Systeme• Mindestens 50 Prozent der Behandlung auf der Blattunterseite
Spritzgeräte im Obst- und Weinbau:• Spritzgebläse mit horizontaler Luftstromlenkung
• Spritzgebläse mit Vegetationsdetektor und horizontaler Luftstromlenkung
• Tunnelrecyclingsprühgeräte
• Mindestens 50 Prozent Driftreduktion
26 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen
Übergangsbeitrag
Basiswert für Ganzjahresbetrieb wird einmalig vom Kanton im Jahr 2014 berechnet (Strukturen des Jahres mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen aus Periode 11-13)
Faktor wird jedes Jahr vom BLW berechnet:
Direktzahlungsbudget minus Summe leistungsbezogene Direktzahlungen___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________
Summe der Basiswerte aller Betriebe
Übergangsbeitrag = Basiswert x Faktor
Übergangsbeitrag sinkt mit der Zunahme der Beteiligung bei freiwilligen Programmen
27 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen: Übergangsbeitrag
Betriebsänderungen
Bewirtschafterwechsel Basiswert wird weitergegeben
Übernahme eines zusätzlichen, weiteren Betriebs Der höhere Basiswert wird weitergeführt
Übernahme eines Teils eines weiteren Betriebs Keine Übertragung des Basiswerts
Zusammenschluss mehrerer Betriebe Kumulation des Basiswerts Voraussetzung: Betriebsgemeinschaft oder gemeinsame
Weiterbewirtschaftung
28 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Direktzahlungen
Gesuche und Auszahlungen 2014Anmeldung bis 31.8. Vorjahr ÖLN, Biodiversitäts- und Produktionssystembeiträge (bisherige
Programme)
Anmeldung gleichzeitig mit dem Gesuch um Direktzahlungen Landschaftsqualität-, Biodiversitäts-, Produktionssystem- und
Ressourceneffizienzbeiträge (neue Programme)
Einreichung Gesuch um Direktzahlungen 15. April – 15. Mai, Stichtag wie bisher
Auszahlung 1. Rate: Akontozahlung (max. ca. 50%) Mitte Jahr 2. Rate: bis 10. November 3. Rate: bis 20. Dezember
29 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
Grobe Verteilung der MittelZahlungen verschieben sich nur langsam
Versorgungssicherheit
Kulturlandschaftsbeitrag
Übergangsbeitrag
Produktionssystembeiträge
Biodiversitätsbeiträge
Landschaftsqualität
Ressourceneffizienz
PD généraux
PD écologique
Allgemeine DZ
Ökologische DZ
30 Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017
AuswirkungenBeispielsbetrieb
Betrieb kombiniert Milch / Ackerbau in der Talzone