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E I N W O H N E R G E M E I N D E D E I T I N G E N
Protokoll der 37. Gemeindeversammlung
Donnerstag, 28. November 2013, ab 20:00 Uhr, Zweienhalle
T R A K T A N D E N L I S T E Beschluss-Nr.
1 Mitteilungen aus dem Gemeinderat 1
2 Motion Schulhausstrasse 2
3 Genehmigung Verpflichtungskredit Strassenbeleuchtung 3
4 Ersatz Kanalisations- und Wasserleitung untere Neumatt 4
5 Aufhebung Kindergartenreglement 5
6 Budget 2014 6
7 Ehrungen 7
8 Verschiedenes 8
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 2
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Vorsitz Eberhard Bruno
Protokoll Stampfli Beatrice
Referenten Eberhard Bruno Schreier Daniel Tüfer Michael Ziegler
Toni
Anwesend 131 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Gäste ohne Stimmrecht: Lütolf Christoph, Gemeindeverwalter ohne
Stimmrecht: 4 Personen
Presse Rastorfer Jeanine, für die Solothurner Zeitung
Protokoll der 36. Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2013
Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat anlässlich der Sitzung
vom 12. Juni 2013 genehmigt.
Gemeindepräsident Eberhard Bruno begrüsst alle Anwesenden zur
heutigen Budget-Gemeindeversammlung. Die Einladung erfolgte durch
Inserate im Azeiger Bucheggberg-Wasseramt vom 14. November 2013 und
21. November 2013. Die Anträge des Gemeinderates und die
entsprechenden Un-terlagen wurden während der vorgeschriebenen
Dauer aufgelegt.
Als Stimmenzähler werden gewählt: - Büttiker Christoph -
Stampfli Urs
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 3
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1 012.00 Allgemeines Gemeinderat Mitteilungen aus dem
Gemeinderat
Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Neuer Gemeinderat
Am 01. Juli 2013 hat der neugewählte Gemeinderat seine Arbeit
aufgenommen. Im vorletzten Bulletin wur-den die Ratsmitglieder
ausführlich vorgestellt. Die Gemeinderäte konnten sich in ihre
Geschäfte einarbeiten und im Rat herrscht ein kollegiales
Arbeitsverhältnis.
Dorfzentrum
GP Eberhard Bruno orientiert über den Vermietungsstand der
Wohnungen und Geschäftsräume. Von den 18 Wohnungen sind Stand heute
16 vermietet. Per Januar 2014 konnte auch die letzte verbleibende
Geschäfts-fläche vermietet werden; eine Podologin wird die neuen
Räume beziehen.
Der Verwaltungsrat der Dorfzentrum Deitingen AG hat
zwischenzeitlich die provisorische Bauabrechnung vorgelegt; der
gesprochene Kredit muss voraussichtlich nicht vollständig
ausgeschöpft werden.
Als Aktionären der Dorfzentrum Deitingen AG obliegt der
Einwohner- und Bürgergemeinde die Aufsichts-pflicht über das neue
Dorfzentrum. Ein Fragekatalog der beiden Räte wurde vom
Verwaltungsrat Dorfzent-rum AG schriftlich beantwortet; an der
nächsten GR-Sitzung vom 04. Dezember 2013 werden die Gemeinde-räte
sowie eine Delegation der Bürgerräte durch den
Verwaltungsratspräsidenten, Wittwer Max, ausführlich orientiert
werden.
Ortsplanungsrevision
Anlässlich der Rechnungs-Gemeindeversammlung vom Mai 2013 wurde
das Leitbild als Grundlage für die anstehende Ortsplanungsrevision
verabschiedet. An der GR-Sitzung vom 04. Dezember 2013 können die
Arbeiten für die OPR an ein Planungsbüro vergeben werden. Läuft
alles nach Plan soll die Ortsplanungsre-vision bis Ende Jahr 2015
abgeschlossen sein.
Neues Gemeindefahrzeug
Infolge relativ hoher Unterhaltskosten des
"Lindner"-Gemeindefahrzeuges beschloss der Gemeinderat an der
Sitzung vom 03. Juli 2013 die Anschaffung eines neuen
Gemeindefahrzeuges. Mitte November 2013 konnte das neue Fahrzeug
dem Werkhof zur Inbetriebnahme übergeben werden. Das
"Lindner-Fahrzeug" wurde zwischenzeitlich verkauft.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 4
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2 620.42 Gemeindestrassenausbau/-neubau Motion
Schulhausstrasse
Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 wurde der
Ausbau der Schulhausstrasse wie folgt vorgestellt: Strassenbau mit
neuer Verkehrsführung Parkplatz Schulanlage Auf den Bau eines
Trottoirs bis zur Oeschbrücke wird verzichtet. Die Verkehrsfläche
wird für eine gemischte Benützung ausgebaut. Mit der
Entwässerungsrinne in der Mitte der Strasse wird diese sichtbar
geführt
Situation Strasse und Parkplatzzufahrt
Bei Kreuzungspunkten und in die Einfahrt in die Wangenstrasse
wird der Verkehr, speziell die Fahrräder, die Trottinetts und die
Inliner durch bauliche Massnahmen abgebremst. Die Einfahrt in den
Parkplatz der Schulanlage wird in die Rainackerstrasse verschoben.
Der Platz vor dem Fahrradständer soll autofrei werden.
Neue Parkplatz-zufahrt
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 5
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Ausbau Schulhausstrasse Stand 2013 Das Strassenareal wird in
eine Fahrbahn und ein Trottoir aufgeteilt. Auf die Mittelrinne wird
verzichtet. Die Strassenbreite bleibt von der Wangenstrasse bis zum
Schulhausareal gleich. Die Einfahrbremsen bleiben bestehen. Das
Trottoir wird jedoch durchgehend geführt. Die Beleuchtung wird um
50 cm hinter die Trottoirkante versetzt. Die neue
Parkplatzerschliessung wird zurückgestellt und mit dem
Gesamtkonzept Schulanlage neu beurteilt.
Situation
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 6
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Motion Ausbau Schulhausstrasse Am 10. Mai 2013 wurde durch die
Motionäre Armin Rösch, Ueli Flury und Walter Brunner eine Motion
mit den drei folgenden Bedingungen eingereicht. Die Motionäre
fordern, da das Ausbauprojekt nicht dem an der Gemeindeversammlung
vorgestellten Projekt entspricht, dass die Bauarbeiten eingestellt
werden und das Projekt dem Souverän zu einem neuen Ent-scheid
vorgelegt wird. Begründung weshalb die Ausschreibung nicht dem
Beschluss entspricht.
1. Bau eines Trottoirs über die gesamte Länge der
Schulhausstrasse ab Wangenstrasse bis zur Einmün-dung
Rainackerstrasse (Höhe Schulhauseinmündung), Trottoirbreite 2.5
m.
2. Verbreiterung der Schulhausstrasse um 2.0 m (+ 40%) von heute
7 Meter ab Oeschbachbrücke bis zur Einmündung Rainackerstrasse.
3. Landerwerb für die Verbreiterung der Schulhausstrasse um 40%
(Kauf oder Enteignung) und damit ei-ner neuen Strassenführung.
An der Rechnungsgemeinde vom 23. Mai 2013 wurde diese Motion mit
30 zu 24 Stimmen erheblich und dringlich erklärt. Abstimmung Der
Gemeinderat legt die neue Linienführung gemäss den Motionären zur
Zustimmung vor. Bei einem nega-tiven Entscheid geht das Projekt
zurück an den Gemeinderat. Es kann über keine weitere
Ausbauvariante abgestimmt werden.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 7
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Grundlage für die Projektierung bildet der Erschliessungsplan
von 2007
Situationsauszug Erschliessungsplan
Öffentliche Auflage
Strassenareal Breite 7.00 mm
Schraffierte Fläche = Planungsfläche
Verkehrsbelastung
Täglich ca. 120 Schülerinnen und Schüler
Täglich 120 Autos (Schule, Eltern, Vereine)
70 Anlässe bis 200 Personen
15 Anlässe bis 500 Personen
3 Anlässe bis 1000 Personen
1 Anlass über 1000 Personen
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 8
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Orientierung Anwohner vom 24. Juni 2010
Die Linienführung wurde ganz dem Erschliessungsplan
angepasst.
Die Strassenbreite im Bereich des Grundstückes Rösch wurde bei
5.00 m belassen.
Auf die Kurve im Bereich der Kreuzung Mühleackerstrasse wurde
verzichtet.
Die Mittelrinne und deren Funktion wurde vorgestellt.
Bemerkungen der Anwohner
Die Parkplätze an der Rainackerstrasse, zwischen der Kreuzung
Schulhausstrasse und neuer Park-platzzufahrt, wurden als nicht
sinnvoll erachtet.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 9
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Orientierung von Elsbeth und Armin Rösch betreffend der
Fahrbahnverbreiterung bei ihrem Grund-stück.
Damit der Verkehr beidseitig ohne das Überfahren der Mittelrinne
funktioniert muss das Strassen-areal auf der ganzen Länge auf 7.00
m verbreitert werden.
Im Bereich des Grundstückes Rösch wird das Strassenareal
ebenfalls auf die Breite des Gestal-tungsplanes verbreitert.
Abmachung
Aufgrund gegenseitiger Meinung betreffend des Ausbaus (Breite,
Mittelrinne, etc.) wurde vereinbart den Ausbau der Schulhausstrasse
durch die bfu beurteilen zu lassen.
Am 23. August 2012 fand mit den Anwohnern und der bfu eine
Begehung vor Ort statt.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 10
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Bericht und Empfehlung der bfu Die Mittelrinne ist für den
Strassenbau nicht geeignet. Drei mögliche Ausbauvarianten
Beibehaltung der heutigen Strassenbreite von 5.0 m
Ausbau der Strasse mit einem Trottoir Nord
Ausbau der Strasse mit einem Trottoir Süd Nach Abwägung der drei
Varianten empfiehlt die bfu die Schulhausstrasse wie folgt
auszubauen
Basierend auf der Projektbeurteilung und den
Massnahmenvorschlägen empfiehlt die bfu den Stras-senquerschnitt
auf der südlichen Seite mit einem mindestens 2.00 m breiten
Trottoir auszurüsten. Aufgrund der grossen Anzahl Schüler welche
auf diesem Abschnitt verkehren, ist eine Breite von 2.50 m
anzustreben. Der Strassenquerschnitt soll auf eine Breite von 4.50
m reduziert werden.
Durch die Anordnung des Trottoirs auf der südlichen respektive
westlichen Seite der Schulhaus-strasse, lässt sich ein Grossteil
der Konflikte zwischen Fussgängern und motorisiertem
Individual-verkehr sowie dem Radverkehr vermeiden, da die zu Fuss
gehenden direkt von Schulhausgelände auf das Trottoir gelangen und
ohne Querung von weiteren Strassen zur Wangenstrasse gelangen
können.
Im Bereich der Gärtnerei sollte die Zugänglichkeit zur Parzelle
eingeschränkt werden, so dass nur noch eine bis zwei klar
definierte und eingegrenzte Zufahrtsmöglichkeiten zur Parzelle
bestehen. Dies erhöht die Sicherheit der auf dem Trottoir gehenden
Fussgänger zusätzlich.
Bei den Einmündungen der Rainacker- und Mühleackerstrasse ist
darauf zu achten, dass die Sicht-verhältnisse gemäss VSS SN 640
273a Knoten, Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene
einge-halten werden.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 11
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Orientierung Anwohner vom 4. März 2013 Situation
Das Projekt wurde aufgrund der bfu Empfehlung überarbeitet.
Zur Abgrenzung der Fahrbahnfläche und des Trottoirs wird die
Stassenbeleuchtung nach vorne ver-schoben.
Bemerkungen der Anwohner
Die neue Verkehrsführung wurde von den Anwohnern sowohl positiv
als auch negativ aufgenom-men.
Diskussionen entstanden bei der Verbreiterung der Strasse im
Bereich zwischen der Mühleacker- und Rainackerstrasse.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 12
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Abstimmungsprojekt
Situation
Das Projekt wurde durch die Planungskommission und den
Gemeinderat nochmals überarbeitet.
Das Trottoir wird über die Einfahrbremse gezogen.
Die Beleuchtung wird 50 cm hinter dem Trottoirrand versetzt.
Begründung
Der Ausbau der Schulhausstrasse entspricht den Empfehlungen der
bfu (Fachstelle für Sicherheit).
Die Sicherheit der Schulhausstrasse ist höher zu werten als der
Landverbrauch.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 13
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Entsprechend dem Wunsch von Rösch Armin und den Motionären
stellt GR Schreier Daniel auch die Kosten einer Ausbauvariante vor.
Landkosten Fr./m2 200.00 Ausbauvariante 2010 CHF 24'000.00
Ausbauvariante 2013 CHF 34'000.00
Baukosten Nicht eingerechnet Einfahrbremsen, Bepflanzungen,
Beleuchtung Planungskosten Variante Ausbauprojekt 2013 CHF
250'000.00
Variante Ausbau heutiges Areal CHF 200'000.00 Strassenbreite
5.00 m Neubau gesamter Strassenkörper
Variante Deckbelag CHF 60'000.00 Örtliche Ausbesserungen,
Abschlüsse Deckbelag
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 14
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Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung dem
vorliegenden Strassenausbau Schulhausstras-se aufgrund der
Empfehlungen der bfu zuzustimmen.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Diskussion
GR Schreier Daniel dokumentiert ausführlich die Entstehung des
vorliegenden Projektes.
Für das Projekt wurde zwischenzeitlich das Baugesuch
eingereicht. Die von den Motionären eingereichten Einsprachen
wurden von der Baukommission Deitingen und dem Kantonalen Bau- und
Justizdepartement abgelehnt.
Auf die Rechnungs-Gemeindeversammlung vom Mai 2013 wurde von
Rösch Armin, Flury Ueli und Brunner Walter sowie 74
Mitunterzeichnern eine Motion eingereicht und diese von der
Versammlung als erheblich und dringlich erklärt.
An der heutigen Budget-Gemeindeversammlung hat die Bevölkerung
zu entscheiden, ob der Strassenaus-bau wie vom Gemeinderat
vorgeschlagen, vorgenommen werden kann oder nicht. Bei einer
Ablehnung geht das Geschäft zur erneuten Behandlung zurück in den
Gemeinderat.
Der Motionär Brunner Walter unterbreitet der Versammlung
nochmals die Gründe, wieso dem geplanten Ausbau der
Schulhausstrasse nicht zugestimmt werden soll.
An der Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 wurde
beschlossen, auf den Bau eines Trottoirs bis zur Oeschbrücke zu
verzichten. Die Verkehrsfläche werde für eine gemischte Benützung
ausgebaut.
Vor allem für die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kinder auf
Trottinetts etc.) sei der Gemischtverkehr von enormer Wichtigkeit.
Ein Trottoir wiege die Kinder in falscher Sicherheit und bringe den
gewünschten Schutz nur, wenn sie sich auch tatsächlich auf dem
Trottoir befinden. Weiter wird beanstandet, dass die
Schulhaus-strasse, von heute 5m auf eine totale Breite von 7m
(inkl. Trottoir von 2.5m) ausgebaut werden soll.
Obwohl das nun vorliegende Projekt auf Anregung der bfu
erarbeitet wurde, wünschen die Motionäre, dass am Beschluss vom 24.
November 2011 festgehalten und die Strasse wie damals geplant,
ausgebaut wird.
Beschluss
Mit 61:46 Stimmen wird folgendes beschlossen:
- Dem vom Gemeinderat beantragten Ausbau der Schulhausstrasse
wird zugestimmt.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 15
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3 620.84 Strassenbeleuchtung Genehmigung Verpflichtungskredit
Strassenbeleuchtung
In den nächsten Jahren müssen die Lampen unserer
Strassenbeleuchtung ersetzt werden. Mit dem Legislaturziel Wir
reduzieren den dorfeigenen Energieverbrauch hat sich der
Gemeinderat entschieden, die Lampen durch stromsparende LED Lampen
zu ersetzen. Da der Gesamtersatz der Lampen in den nächsten 8
Jahren ca. CHF 385'000 kostet, legt der Gemeinderat den Entschied
des Lampenwechsels der Gemeindeversammlung vor. Die jährlichen
Kosten für den Lam-penwechsel betragen ca. CHF 45'000 bis CHF
60'000. Der Lampenwechsel von Natriumhochdruck zu LED Lampen kostet
nach heutigem Preisstand ca. 40% mehr. Diese Mehrkosten entstehen
nebst der teuren Lampe auch durch den Umbau der heutigen
Lampen-fassungen. Im Gegenzug werden die Energiekosten beim
Vollausbau von heute CHF 32'000 auf CHF 23'000 reduziert. Zudem
verlängert sich die Lebensdauer bei der LED Lampe um ca. 50%. Wenn
man die gesamten Vor- und Nachteile betrachtet, so sind die
Ersatzkosten höher. Der geringere Energieverbrauch und die längere
Lebenserwartung gleichen diese Kosten jedoch wieder aus. Wie die
Lichtverhältnisse mit LED Lampen aussehen, kann beim
Fussgängerstreifen Parkplatz Baschi be-trachtet werden. Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, dem Wechsel
auf LED Lampen zuzustimmen und den Verpflichtungskredit von CHF
385'000 zu genehmigen. Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Beschluss
Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes
beschlossen:
- Dem Wechsel bei der Strassenbeleuchtung auf LED Lampen wird
zugestimmt.
- Der notwendige Verpflichtungskredit von CHF 385'000 wird
genehmigt.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 16
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4 701.41 Leitungsnetz Wasserversorgung Ersatz Kanalisations- und
Wasserleitung untere Neumatt
Ersatz Kanalisation Die Überprüfung der Kanalisationsleitungen
im Zusammenhang mit der Erarbeitung des generellen
Entwäs-serungsplans GWP hat aufgezeigt, dass einige Leitungen in
einem schlechten Zustand sind. In den letzten Jahren wurden bereits
die Kanalisationsleitungen der Neumatt saniert oder ersetzt. Damit
die Instandstellungsarbeiten in diesem Quartier abgeschlossen
werden können, möchten wir nächstes Jahr die Kanalisation untere
Neumatt ersetzen. Planausschnitt GEP
E = Leitungsersatz rot = 1. Priorität S = Sanierung der Leitung
Die Kosten für den Ersatz der Leitung betragen CHF 122'000. Diese
werden aus der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung bezahlt.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 17
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Ersatz und Sanierung Wasserleitung Im Zusammenhang mit dem
Kanalisationsbau soll die heutige Wasserleitung ersetzt und saniert
werden. Die heutige Wasserleitung mit einer Nennweite von 70 mm
wird durch eine neue Leitung mit einer Nennwei-te von 100 mm gemäss
generellem Wasserprojekt GWP ersetzt. Die heutige Zuleitung
zwischen der Neu-matt- und unteren Neumattstrasse führt über
private Grundstücke. Diese Leitung wird saniert und nur noch für
die Hauszuleitungen benützt. Planausschnitt GWP
Die Kosten für den Ersatz und die Sanierung der Leitungen
betragen CHF 110'000. Diese werden aus der Spezialfinanzierung
Wasser bezahlt. Die Leitung wird aufgrund der
Nennweitenvergrösserung durch die SGV mit CHF 20'000
subventioniert. Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für den
Ersatz der Kanalisationsleitung untere Neumatt einen
Verpflichtungskredit von CHF 122'000 und dem Ersatz und der
Sanierung der Wasserleitung untere Neumatt einen
Verpflichtungskredit von CHF 110'000 zu genehmigen. Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 18
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Beschluss
Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes
beschlossen:
- Für den Ersatz der Kanalisationsleitung untere Neumatt wird
ein Verpflichtungskredit von CHF 122'000 genehmigt.
- Für den Ersatz und die Sanierung der Wasserleitung untere
Neumatt wird ein Verpflichtungs-kredit von CHF 110'000
genehmigt.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 19
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5 205.01 Rechtsgrundlagen Kindergarten Aufhebung
Kindergartenreglement
Da der Kindergarten gemäss Volksschulgesetz ab dem Schuljahr
2012 in die Volksschule integriert wurde, ist das kommunale
Kindergartenreglement nicht mehr gültig und muss nachträglich
aufgehoben werden. Ausgangslage
Das Kindergartenreglement wurde von der Gemeindeversammlung am
27. Mai 1998 beschlossen und vom Erziehungsdepartement des Kantons
Solothurn am 2. September 1998 genehmigt. Es basierte auf dem
Volksschulgesetz vom 14. September 1969 und regelte den
Kindergartenbetrieb der Gemeinde Deitingen.
Mit dem Beitritt des Kantons Solothurn zum HarmoS-Konkordat
(Harmonisierung der obligatorischen Schule - Volksabstimmung vom
26.09.2010) und der zugehörigen Revision des Volksschulgesetzes des
Kantons Solothurn vom 1.8.2012 wurde der Kindergarten in die
obligatorische Regelschule integriert. Alle Bestim-mungen zum
Kindergarten sind seither im Volksschulgesetz und zugehörigen
Verordnungen geregelt.
Faktisch wurde mit dieser Gesetzesrevision das kommunale
Kindergartenreglement ungültig und ausser Kraft gesetzt. Die
formelle Aufhebung des Reglements wurde bisher nicht vollzogen.
Diese formelle Aufhe-bung muss durch einen Beschluss der
Gemeindeversammlung bestätigt werden.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das
Kindergartenreglement vom 27. Mai 1998 er-satzlos aufzuheben.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Beschluss
Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes
beschlossen:
- Das Kindergartenreglement vom 27. Mai 1998 wird ersatzlos
aufgehoben.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 20
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6 940.71.1 Nachtragskredite Budget 2014
Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst bei einem
Umsatz von CHF 11‘398‘100 mit einem Aufwandüberschuss von CHF
82‘500 ab. Der Nettoaufwand beläuft sich auf CHF 6‘922‘000, was
einer Zunahme gegenüber dem Voranschlag 2013 von CHF 23‘800 oder
0,35% (Vorjahr: 8,1%) entspricht. Mit den gesetzlichen,
ordentli-chen Abschreibungen von 8% bzw. CHF 462‘000 zuzüglich
Abschreibungen auf Beteiligungen von CHF 100‘000 abzüglich
Aufwandüberschuss von CHF 82‘500 stehen der Einwohnergemeinde
Eigenmittel für Investitionen von CHF 479'500 (Budget 2013: CHF
76‘700) zur Verfügung. Die Nettoinvestitionen belau-fen sich auf
CHF 545‘000 (exkl. Eigenwirtschaftsbetriebe). Die Investitionen
können zu 88% selber finanziert und lediglich CHF 65'500 müssen
fremdfinanziert werden. Dem Ergebnis liegen folgende grundlegende
Beschlüsse/Tatsachen zu Grunde: - Der Steuerfuss basiert weiterhin
auf 115% bei den natürlichen Personen.
- Der Gemeinderat Deitingen legt gemäss Dienst- und
Gehaltsordnung (DGO) jährlich den auszubezah-lenden
Teuerungsausgleich fest. Er berücksichtigt dabei den Landesindex
für Konsumentenpreise (Mai 1993 = 100 Punkte) analog Kanton gemäss
Artikel 17 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) vom 1. Januar 2005.
Dabei wird über die Zeitspanne eines Jahres der Mittelwert der
zwölf monatlichen Jahresteue-rungsentwicklungen errechnet. Dieser
beträgt – 0,5% in der Zeit vom Juni 2012 bis Mai 2013. Der
Regie-rungsrat und die Personalverbände haben sich angesichts der
Indexentwicklung und der finanziellen La-ge des Kantons für 2014
auf eine Nullrunde geeinigt.
- Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat die Klassifikation
zur Berechnung des staatlichen Anteils an den Besoldungskosten für
die Lehrkräfte an der Volksschule und an den Musikschulen,
basierend auf der Berechnungsbasis 2011, festgesetzt. Im 2014
beträgt der Subventionssatz 48% (2013 = 41%).
- Aus dem Bereich der Aktiensteuern darf mit namhaften
Nachträgen (Differenz zwischen Vorbezügen und definitiven
Veranlagungen) gerechnet werden. Diese Erkenntnisse sind aus
Gesprächen mit den Verant-wortlichen der jeweiligen Unternehmungen
hervorgegangen.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 21
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Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung:
Den Voranschlag 2014 der Laufenden Rechnung mit einem
Aufwandüberschuss von CHF 82‘500 zu genehmigen.
Die Investitionsrechnung mit Ausgaben von CHF 777'000 und
Einnahmen von CHF 160'000, d.h. Netto-investitionen von CHF 617'000
zu genehmigen.
Dem Gemeindepersonal für 2014 keinen Teuerungsausgleich
auszurichten.
Den Steuerfuss für das Jahr 2014 für natürliche Personen und
juristische Personen auf 115% der einfa-chen Staatssteuer
festzulegen.
Die in § 1 des Steuerreglements vorgesehene Personalsteuer im
Jahr 2014 nicht zu erheben.
Die Feuerwehrersatzabgabe, gestützt auf § 13 Ziffer 2 des
Feuerwehrreglements, auf 15% der einfa-chen Staatssteuer
festzulegen, sie beträgt für das Jahr 2014 mind. CHF 20 und max.
CHF 400.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Finanzplan 2014 bis 2018
Der Gemeinderat legt mit dem Finanzplan den Kurs und die
Zielsetzungen für die Planperiode 2014-2018 fest. Der Finanzplan
ist zugleich Planungs- und Führungsinstrument der Exekutive
(Gemeinderat) und Infor-mationsmittel für die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger. Er soll eine mögliche Entwicklung der finanziellen
Möglichkeiten aufzeigen, vor allem um a) die sich abzeichnenden
Aufgaben (= Ausgaben und Aufwendungen) zu erkennen,
b) den Ausgaben und Aufwendungen die mutmassliche Entwicklung
der Einnahmen und Erträge gegen-über zu stellen,
c) die mutmassliche Entwicklung von Vermögen und Verschuldung
aufzuzeigen und somit
d) eine sachliche Diskussion unter Einbezug möglicher
Alternativen zu erlauben.
Der Finanzplan 2014-2018 der Einwohnergemeinde Deitingen
berücksichtigt für die Planperiode folgende Ausgangslage: -
Genehmigtes Investitionsprogramm 2014 – 2018
- Geringes Bevölkerungswachstum von 10 Personen pro Jahr
- Zuwachsrate Steuern natürliche Personen von 3%
- Wachsender Nettoaufwand von jährlich 2%
- Zinssatz für Schulden/Fremdkapital von 1,5%
- Erhöhung Steuerfuss ab 2015 für natürliche Personen auf
125%
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 22
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Laufende Rechnung 2014
Anhand einer Powerpointpräsentation, erstellt durch den
Gemeindeverwalter, erläutert GR Tüfer Michael die Details zum
Voranschlag 2014.
Pro-Kopf-Verschuldung
Funktionale Gliederung
0
500
1'000
1'500
2'000
2'500
3'000
2009201020112012201320142015201620172018
in 1
000
-
1'000'000
2'000'000
3'000'000
4'000'000
5'000'000
6'000'000
7'000'000
2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013
BildungSoziale WohlfahrtAllgemeine Verwaltung
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 23
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Diskussion
Roth Adrian will wissen, was der Gemeinderat gegen die stetig
wachsenden Sozialkosten zu unternehmen gedenkt. GP Eberhard Bruno
nimmt Stellung und erklärt den Anwesenden, dass die zuständige
Ressortche-fin Jegerlehner Esther im Vorstand der Sozialregion
Wasseramt Ost Einsitz hat und unsere Anliegen direkt vor Ort
einbringen kann. Im Weiteren beschäftigen sich auch die Wasserämter
Gemeindepräsidenten und kantonale Stellen mit der sehr
unbefriedigenden Entwicklung.
Ravasio Sandro erkundigt sich, was die Gemeinde unternimmt, um
den Wegzug der ABB Turbo Systems zu kompensieren. Wie GP Eberhard
Bruno erklärt, ist die Gemeinde bereits seit der Ankündigung des
Weg-gangs der ABB mit dem Verein Innostep und der ABB Immobilien AG
in Kontakt um in der Liegenschaft in Deitingen wenn möglich nahtlos
wieder Geschäfte ansiedeln zu können.
Beschluss
Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes
beschlossen:
- Der Voranschlag 2014 der laufenden Rechnung wird mit einem
Aufwandüberschuss von CHF 82'500 genehmigt.
Investitionsrechnung 2014
Die Investitionsrechnung 2014 beinhaltet nachstehende
Positionen:
Soll Haben
610 Ersatz Oeschbrücke 8/46/4 75'000
610 Instandsetzung Aarebrücke Wylihof 2/32 60'000 620 Ausbau
Schulhausstrasse 300'000
620 Leuchtenwechsel / Strassenbeleuchtung 60'000
701 Wasserleitung untere Neumatt 110'000 701
Wasseranschlussgebühren
50'000
701 Kantonsbeiträge SGV 20'000
711 Kanalisationsleitung untere Neumatt 122'000 711
Abwasseranschlussgebühren 90'000
790 Ortplanungsrevision 50'000
777'000 160'000
Ausgabenüberschuss / Zunahme Nettoinvestitionen
617'000
777'000 777'000
Beschluss
Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes
beschlossen:
- Die Investitionsrechnung 2014 wird mit Ausgaben von CHF
777'000 und Einnahmen von CHF 160'000 d.h. mit Nettoinvestitionen
von CHF 617'000 genehmigt.
Steuern 2014
Beschluss
Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes
beschlossen:
Der Steuerfuss für natürliche Personen für das Jahr 2014 wird
auf 115% der einfachen Staats-steuer festgelegt.
Der Steuerfuss für juristische Personen für das Jahr 2014 wird
auf 115% der einfachen Staats-steuer festgelegt.
Die in § 1 des Steuerreglements vorgesehene Personalsteuer wird
im Jahr 2014 nicht erhoben.
Die Feuerwehrersatzabgabe wird für das Jahr 2014, gestützt auf §
13 Ziffer 2 des Feuerwehrreg-lements, auf 15% der einfachen
Staatssteuer festgelegt, sie beträgt für das Jahr 2013 mind. CHF 20
und max. CHF 400.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 24
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Schlussabstimmung
Beschluss
Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes
beschlossen:
Der Voranschlag 2014 der Laufenden Rechnung der bei CHF
11'398'100 Ausgaben und CHF 11'315'600 Einnahmen mit einem
Aufwandüberschuss von CHF 82'500 rechnet, wird ge-nehmigt.
Dem Gemeindepersonal wird für 2014 kein Teuerungsausgleich
ausgerichtet.
Der Voranschlag 2014 der Investitionsrechnung, der bei CHF
777'000 Ausgaben und CHF 160'000 Einnahmen mit einer Zunahme der
Nettoinvestitionen von CHF 617'000 rechnet, wird genehmigt.
Die in § 1 des Steuerreglements vorgesehene Personalsteuer wird
im Jahr 2014 nicht erhoben.
Die Feuerwehrersatzabgabe wird für das Jahr 2014, gestützt auf §
13 Ziffer 2 des Feuerwehrreg-lements, auf 15% der einfachen
Staatssteuer festgelegt, sie beträgt für das Jahr 2013 mind. CHF 20
und max. CHF 400.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 25
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7 012.90 Ehrungen Ehrungen
Es ist nicht selbstverständlich dass Personen während ihrer
Freizeit für die Einwohnergemeinde Deitingen im Einsatz sind. Der
Gemeinderat ehrt die ausgetretenen Funktionäre und gratuliert
diver-sen Vereinen zu erzielen Sporterfolgen.
Damenkorbball 3. Platz am Eigenössischen Turnfest 2013 in
Biel
FC Deitingen Aufstieg der 1. Mannschaft in die 2. Liga
Jungschützen 1. Rang am Jungschützenwettschiessen 2013
des Bezirksschützenverein Wasseramt
Bader Jessica Gemeinderätin RC Kultur, Freizeit und Jugend
Fäh Annelies Gemeinderätin RC Information und Spezielles
Felber Bruno Wasserzählerableser
Galli Theo Mitglied Planungskommission
Hubler-Schwaller Anna Maria Dorfkorrespondentin
Jaggi-Trillenberg Mary Mitglied RPK
Kofmel Bruno Delegierter ZV Wasserversorgung
Lüthi Stephan Delegierter ZV Wasserversorgung / Ausschuss
Dorfzentrum
Moser Ignaz GR, Präsident Internetkommission,
Musikschulleiter
Müller-Doppler Brigitta Delegierte ZV OWO
Sigrist Christian Mitglied Baukommission , Delegierter GA
Weissenstein/ZV Wasserversorgung und ZV
Abwasserversorgung
Vogt Peter Mitglied Wahlbüro
Weyeneth Marianne Mitglied Wahlbüro
Brunner Walter Präsident RPK
Galli Bernhard Präsident und Mitglied BIKO, Delegierter ZV
OWO
Hiller Silvia Aktuarin und Mitglied Wahlbüro, GR-Ersatz,
Ersatz-Delegierte Kreisschule ä.WA
Klaus Yolanda Gemeinderätin RC Bildung, GR-Ersatzmitglied,
Mitglied FIKO, Delegierte ZV OWO, Del. ZV Abwasserver
sorgung
Ravasio Margaritha Gemeinderätin RC Bau und RC Soziale
Sicherheit, Mitglied Ortsplanungsgruppe, Mitglied
Asylantenbetreuergruppe
Frei Hans Gemeindepräsident
Obwohl nicht einzelne Personen hervorgehoben werden sollen,
sondern allen Funktionären unser herzlicher Dank ausgesprochen
wird, gilt die Aufmerksamkeit der Ehrung dem abgetretenen
Gemeindepräsidenten Frei Hans. Während 32 Jahren setzte sich Frei
Hans zuerst als Gemeinderat und anschliessend während 12 Jahren als
Gemeindepräsident für das Wohl unseres Dorfes ein. Mit einem
enormen Einsatz und immerwäh-render Bereitschaft war er stets ein
zuverlässiger Ansprechpartner für die Bevölkerung, die
Mitarbeitenden in den diversen Gemeindekommissionen und dem Team
der Verwaltung.
Die ehemaligen Gemeindepräsidenten Kofmel Anton und Kofmel Karl
würdigten die Verdienste von Frei Hans mit kurzen, prägnanten und
erheiternden Laudatios.
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Protokoll zur 37. Gemeindeversammlung vom 28. November 2013 - 26
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8 999.99 Verschiedenes Verschiedenes
Keine Wortbegehren. GP Eberhard Bruno dankt fürs Erscheinen an
die Gemeindeversammlung und wünscht allen eine frohe, geruhsame
Weihnachtszeit und bereits heute alles Gute im neuen Jahr 2014. Im
Anschluss an die Versammlung offeriert die Einwohnergemeinde
Deitingen allen Anwesenden einen klei-nen Apéro. Schluss der
Sitzung: 22:15 Uhr
Namens des Gemeinderates Gemeindepräsident: Gemeindeschreiberin:
Bruno Eberhard Beatrice Stampfli