CC-BY 4.0 – Prof. Dr. Beurskens Rahmen Angst Multiple Choice Trends Checkliste Prüfungen am Computer – Möglichkeiten und Gefahren aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (Univ. of Chicago), Attorney at Law (New York)
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CC-BY 4.0 – Prof. Dr. Beurskens
Rahmen
Angst
Multiple Choice
Trends
Checkliste
Prüfungen am Computer – Möglichkeiten und Gefahren aus rechtlicher SichtProf. Dr. Michael Beurskens,LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (Univ. of Chicago),Attorney at Law (New York)
CC-BY 4.0 – Prof. Dr. Beurskens
Rahmen
Angst
Multiple Choice
Trends
Checkliste
Was behandeln wir heute?
1 Welcher Rahmen gilt für Prüfungen?Rahmen
2 Was schreckt uns an e-Assessment ab?
Angst
3 Was ist bei Multiple Choice Prüfungen zu beachten?
Woraus ergibt sich die besondere rechtliche Bedeutung von Prüfungen?
Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Welcher Rahmen gilt für Prüfungen?
Rahmen
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Rahmen
Angst
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Checkliste
Warum wollen wir überhaupt Prüfungen am Computer?
Einfache, objektive
AuswertungChancengleichhei
t
Bessere Dokumentation Praxisnähe (?)
Welcher Rahmen gilt für Prüfungen?
Rahmen
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Angst
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Checkliste
Welche Einsatzmöglichkeiten von Computern sind zu unterscheiden?
Reine Schreibmaschine
Werkzeug (z.B. CAD, Programmierung, …)
Recherchehilfsmittel („Open Book“)
Multiple Choice
Welcher Rahmen gilt für Prüfungen?
Rahmen
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Welche Anforderungen sollten bei begleitenden Übungen beachtet werden?
Freiwillig Anonym
Keine Voraussetzung zur Prüfungs-/
Berufszulassung
Welcher Rahmen gilt für Prüfungen?
Rahmen
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Was muss die Prüfungsordnung im Allgemeinen regeln?
Alle
„wesentlichen“ Entscheidungen
bedürfen der
formellen Regelung
• zuständige Stelle• Zulassung• Zweck• Wiederholung der Prüfung• Art der Aufgabenstellung• Bewertungsgrundlagen• Bestehensvoraussetzungen
Nicht: Geschäftsmäßiger Ablauf, äußere
Modalitäten (Anmeldefristen, Räume,
Sitzordnung)
Welcher Rahmen gilt für Prüfungen?
Rahmen
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Angst
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Welche Punkte sollten geregelt sein?
Verfahren der Ankündigung
Kriterien für Fragenauswahl / Gestaltung der
Prüfung
Remonstrationsrecht
Manuelle Nachkorrektur
Welcher Rahmen gilt für Prüfungen?
Rahmen
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Angst
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Für welche Fälle bestehen keine besonderen Voraussetzungen?
PC als bloßes Hilfsmittel (Hausarbeiten, Programmierprojekt…)
Welcher Rahmen gilt für Prüfungen?
Rahmen
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Checkliste
Die Klausur bezieht sich auf insgesamt vier Lehrveranstaltungen, wobei eine Lehrveranstaltung von Prof. B, eine weitere von Prof. C, eine dritte von Prof. F sowie die letzte gemeinsam von Prof. D und Prof. F abgehalten wird. Jeder Prüfer erarbeitete für die von ihm abgehaltene Lehrveranstaltung die Fragen, wobei die Fragen im Anschluss von Frau Jun.-Prof. B1 formatiert und für das Multiple-Choice-Verfahren aufbereitet wurden, indem sie die Platzierung der richtigen Antwortalternative vornahm. Im Anschluss wurde die Gesamtklausur Herrn Prof B. in seiner Eigenschaft als Modulbeauftragter zur Endkontrolle vorgelegt.
In diesem Semester hatte sich eine Studentin für die erste Klausur angemeldet, dann aber doch ein ärztliches Attest vorgelegt. Aber scheinbar hatte sie doch die Klausur geschrieben. Jedenfalls wurde eine mit ihrem Namen abgegeben. Sie hätte dafür sogar eine Eins bekommen. Der Justitiar fand aber, dass die Klausur nicht anerkannt werden sollte, denn die Studentin war ja krank. In der Nachklausur hat diese Einserstudentin dann die geringste Punktzahl erreicht und ist durchgefallen. Es liegt nahe, dass jemand anderes die erste Klausur für sie geschrieben hatte. Oder hatte sie beim zweiten Mal nur einen schlechten Tag?
Die Antragstellerin studierte im Wintersemester 2014/2015 an der Technischen Hochschule in Nürnberg Georg Simon Ohm im ... Fachsemester im Bachelorstudiengang Verfahrenstechnik. Am 22. Januar 2015 nahm sie an der Prüfung „Prozesssimulation“ teil. Auf ihre Prüfungsleistung erhielt sie die Note „5“. Bei der Prüfung war die Aufgabenstellung unter Einsetzung einer Simulationssoftware am PC zu bearbeiten.
VG Ansbach 2. Kammer (01.06.2015)AN 2 E 15.00715
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
Angst
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Dem Prüfungsprotokoll ist zu entnehmen, dass elf Prüflinge an der Prüfung teilnahmen, die Prüfung um 8.40 Uhr begann und als Ende der Prüfung 10.10 Uhr vorgesehen war. Nach den handschriftlichen Anmerkungen des aufsichtsführenden Prof. ... habe sich die Antragstellerin bei ihm gemeldet und mitgeteilt, ihr Rechner sei „komisch“. Nach einer Nachschau der Aufsicht von 8.59 bis 9.05 Uhr, bei der keine Probleme zu beobachten gewesen seien, habe die Antragstellerin auf Nachfrage mitgeteilt, dass wieder alles in Ordnung sei. Erstmals um 9.30 Uhr habe sich ein Mitprüfling gemeldet mit der Mitteilung, dass keine Lizenz mehr für die benötigte Software vorhanden sei. In der Folge meldeten sich weitere Prüflinge mit dem gleichen Problem. Die Antragstellerin sei von 9.38 Uhr bis 10.14 Uhr vom Lizenzausfall betroffen gewesen. Ein weiterer Lizenzausfall bei der Antragstellerin lag von 10.22 bis 10.28 Uhr vor. Die Zeit der Arbeitsunterbrechung wurde der Antragstellerin, wie auch den anderen Prüflingen, als Schreibzeitverläng
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
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erung entsprechend gewährt. Herr Professor ... teilte der Antragstellerin mit E-Mail vom 13. Februar und 17. Februar 2015 mit, dass die Bestehensgrenze bei 30 Punkten gelegen habe, und sie 25,5 Punkte erreicht habe. Die Bestehensgrenze sei von der üblichen 50%-Hürde herabgesetzt worden, um den Lizenzserverausfall Rechnung zu tragen. Die Prüfung sei so gewertet worden, als ob nur die Zeit vor dem ersten Serverausfall zum Sammeln von Punkten zur Verfügung gestanden hätte und damit nur rund 60 Punkte hätten gesammelt werden können.
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
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Durch die individuelle Änderung des Bewertungsmaßstabes für jeden einzelnen Prüfling wurde seitens des Prüfers nur die bei der Antragstellerin bestehende, im Wesentlichen ungestörte Prüfungszeit als Maßstab für die Punkteerreichung berücksichtigt. Damit wurde gewährleistet, dass Arbeitsergebnisse nach der ersten großen Unterbrechung sich jedenfalls nicht negativ auf das Gesamtergebnis auswirken konnten. Von den von der Antragstellerin alternativ angebotenen Lösungen wurden darüber hinaus von Herrn Prof. ... auch jeweils nur die für die Antragstellerin günstigeren Lösungen der Bewertung zugeführt, so dass eine Verletzung der Chancengleichheit durch Veränderung des Prüfungsmaßstabes jedenfalls nicht zu Lasten der Antragstellerin vorliegt.
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
Angst
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Was ist bei der Dokumentation von Prüfungen mit PC-Einsatz zu beachten?
Aufbewahrung der Antworten
Dokumentation der
Aufgabenstellung
Akteneinsichtsrecht der
Betroffenen
Archivierungspflicht
Sicherstellung von Authentizität
/ Integrität (Signatur oder
Papier)
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
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Mängel des Prüfungsprotokolls haben keinen selbstständigen Einfluss auf das Prüfungsergebnis, weil die Bewertung der Prüfungsleistungen auf der Grundlage des tatsächlichen Prüfungsgeschehens und nicht anhand des Prüfungsprotokolls erfolgt.
VG Freiburg (Breisgau) 1. Kammer (21.03.2012) - 1 K 2235/10
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
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Wie erfolgt der Nachteilsausgleich?
Einzelfall-entscheidung
„Schreibverlängerung“
„Besondere Hilfsmittel“
„Ersatzleistung“ (ultima ratio)
„keine Sonderbehandlun
g“
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
Angst
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Es besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich in Form eines Hausarbeitsexamens bei Vorliegen einer Phobie gegen Klausuranfertigung unter Aufsicht.(Rn.26)
VG Bremen 1. Kammer (20.07.2015), Az. 1 K 257/14
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
Angst
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Exkurs: Was ist mit Plagiatserkennung?
Crowd
Cloud
Öffentliches „Peer Review“
Suche in Datenbanken
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
Angst
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Welche rechtlichen Probleme stellen sich bei der Plagiatssuche?
Urheberrecht der Studierenden
Allgemeines Persönlichkeitsrec
ht
Urheberrecht der Plagiierten Datenbankrecht
Was schreckt uns an e-Assessment ab?
Angst
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3 Was ist bei Multiple Choice Prüfungen zu beachten?
Multiple Choice
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Angst
Multiple Choice
Trends
Checkliste
Was sind die besonderen Anforderungen an Multiple Choice Prüfungen?
Eindeutigkeit der Fragestellung
Vergleichbarkeit der Fragenauswahl
Eignung zum Prüfungsziel
Was ist bei Multiple Choice Prüfungen zu beachten?
Multiple Choice
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Trends
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Welche Anforderungen an die Fragestellung gibt es?
Verständlich Widerspruchsfrei
Eindeutig Nicht „Beste unter Falschen“
Was ist bei Multiple Choice Prüfungen zu beachten?
Multiple Choice
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Multiple Choice
Trends
Checkliste
Was sind wünschenswerte Gestaltungsmerkmale?
Möglichkeit zur Begründung der Antwort durch Studierende (wegen Mehrdeutigkeit)
Erprobte „Altfragen“ (Vorjahre)
Relativer Vergleich vs. Absolute Qualität
Was ist bei Multiple Choice Prüfungen zu beachten?
Multiple Choice
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Wie bewertet man die folgende Frage?(VG München, M 3 K 13.5542 vom 20.5.2014)Für die Definition der Betriebswirtschaftslehre gilt:o Der Erfahrungsgegenstand einer Wissenschaft ist das zu
analysierende empirische Phänomen.o Normative Entscheidungsprinzipien versuchen, das beobachtete
menschliche Verhalten möglichst genau zu beschreiben.o Neben Menschen können auch Institutionen und Organisationen
Bedürfnisse haben.o Kunden und Wettbewerber sind keine Stakeholder eines
Unternehmens, da sie keine Besitzanteile an dem Unternehmen halten.
o Ein Gut ist nicht knapp, wenn die vorhandene Gütermenge größer ist als die Sättigungsgrenze.
Was ist bei Multiple Choice Prüfungen zu beachten?