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06.04.2020
E-Bilanz – Grundsätzliche Vorgehensweise
Inhaltsverzeichnis
Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1204
31. Ziel
32. Voraussetzungen
43. Vorgehensweise
43.1. Aufruf des Assistenten
53.2. Auswahl des zutreffenden Auswertungsschemas
63.3. Automatisierte Prüfungen
153.4. Schritt: Grundlage der E-Bilanz
163.5. Schritt: Teilnahmevereinbarung
163.6. Schritt: Stammdaten des Unternehmens
173.7. Schritt: Informationen zum Bericht
183.8. Schritt: Bearbeitungsmodus
233.9. Schritt: Vorschau
244. Details
244.1. Übermittlung einer Eröffnungsbilanz
264.2. Anlagegüter manuell erfassen
284.3. Differenz: Bilanz und Anlagespiegel (brutto)
304.4. Steuerliche Gewinnermittlung
314.5. Übergangsgewinn/-verlust bei Wechsel der
Gewinnermittlungsart
324.6. Auffangposten
334.7. Sonstige Aktiva und sonstige Passiva
334.8. »Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen
354.9. Aufzulösende Auffangposten: Sammelposten anrechenbare
Privatsteuern
364.10. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
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364.11. Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag (IAB)
375. Sonstiges
375.1. Technische Begriffe
375.2. ELSTER-Fehlermeldungen
386. Wichtige Informationen
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Seite 3Info für Anwender Nr. 1204
Ziel1.
Das Info beschreibt die notwendigen Schritte zur Übermittlung
einer E-Bilanz an die Finanzverwaltung.
Voraussetzungen2.
Lizenzierung
»FIBU | Tools | Lizenzen«
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Seite 4Info für Anwender Nr. 1204
Vorgehensweise3.
Aufruf des Assistenten3.1.
Starten Sie den Bereitstellungsassistenten im Auswertungsfenster
FIBU-Jahresabschluss: »Auswertungen | Jahresabschluss |
Bilanz/GuV-Überschussrechnung«.
Zutreffende Rechtsform auswählen.
Passende Gewinnermittlungsart einstellen.
Das zur Rechtsform entsprechende Auswertungsschema wählen.
Assistent E-Bilanz starten.
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Seite 5Info für Anwender Nr. 1204
Auswahl des zutreffenden Auswertungsschemas3.2.
Für die E-Bilanz stehen die folgenden Auswertungsschemas für den
Jahresabschluss zur Verfügung:
§ 020 KapG (E-Bilanz)
§ 021 Einzelunternehmen (E-Bilanz)
§ 022 PersG - OHG, KG, GbR (E-Bilanz)
§ 023 PersG - GmbH & Co. KG (E-Bilanz)
§ 024 Sonderbilanz (E-Bilanz) [ab 2015]
§ 025 Ergänzungsbilanz (E-Bilanz) [ab 2015]
HinweisMit dem Schema 023 übertragen Sie Personengesellschaften,
die unter die Vorschriften des§ 264a ff. HGB fallen
(Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz). Das sind
Gesellschaften,bei denen es keinen persönlich haftenden
Gesellschafter gibt. Ein typisches Beispiel stellt die GmbH&
Co. KG dar, bei der ausschließlich die GmbH der Vollhafter ist.
Grundsätzlich gibt es:
§ Keine größenabhängigen ErleichterungenEine kleine
Kapitalgesellschaft muss in punkto Gliederungstiefe von Bilanz und
GuV einen ge-nauso detaillierten Datensatz liefern wie eine große
Kapitalgesellschaft.
§ Keine VorjahresangabenIm Rahmen der E-Bilanz werden immer
ausschließlich die Daten des aktuellen Wirtschaftsjah-res
übertragen. Der Vorjahresvergleich im Papierformat dient lediglich
Ihrer Plausibilisierung desZahlenmaterials im Vergleich zum
Vorjahr.
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Seite 6Info für Anwender Nr. 1204
Automatisierte Prüfungen3.3.
Beim Start des Bereitstellungsassistenten wird eine Reihe von
Prüfungen durchlaufen. Diese sollen si-cherstellen, dass die zu
übermittelnde E-Bilanz den Anforderungen der Finanzverwaltung
entspricht.
Exemplarisch werden die folgenden Prüfungen beleuchtet:
§ Abgang von Anlagevermögen
§ Ergebnisverwendung
§ Steuerrechtlich unzulässige Positionen
Abgang von Anlagevermögen3.3.1.
Bei der Verbuchung von Anlagenabgängen ist ein korrektes
Buchungsverhalten gefordert. Konkret be-steht die Anforderung in
der Unterscheidung, ob bei dem Verkauf ein Buchgewinn oder ein
Buchverlustentstanden ist.
Über eine automatische Prüfung unterstützen wir Sie bei der
Umsetzung dieser Anforderung.
Beispiel
Die L+L GmbH hat in 2018 einen Pkw für 10.000 Euro netto
verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs hat-te der Pkw einen
Restbuchwert in Höhe von 12.000 Euro. Der Vorgang wurde im SKR 04
über die fol-genden Konten abgewickelt:
4855 »Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)«
12.000 Euro
6885 »Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei
Buchver-lust)«
10.000 Euro
Vorgehensweise
Es ist falsch, den Anlagenabgang auf das Konto 4855
»Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwertbei Buchgewinn)« zu
buchen. Im Beispiel liegt kein Buchgewinn, sondern ein Buchverlust
von 2.000Euro vor.
Sie erhalten die folgende Meldung beim Versuch, den
Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz auf-zurufen:
Sobald die Verbuchung des Sachverhalts korrigiert ist, können
Sie den Assistenten starten.
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Seite 7Info für Anwender Nr. 1204
Zulässige Kombinationen
SKR 03 Verkauf mit Buchgewinn Verkauf mit Buchverlust
Verkaufserlös 8820 Erlöse aus VerkäufenSachanlagevermögen 19 %
USt
(bei Buchgewinn)
8801 Erlöse aus VerkäufenSachanlagevermögen 19 % USt
(bei Buchverlust)
Restbuchwert des Anlageguts 2315 Anlagenabgänge Sachan-lagen
(Restbuchwert bei Buchgewinn)
2310 Anlagenabgänge Sachan-lagen
(Restbuchwert bei Buchverlust)
SKR 04 Verkauf mit Buchgewinn Verkauf mit Buchverlust
Verkaufserlös 4845 Erlöse aus VerkäufenSachanlagevermögen 19 %
USt
(bei Buchgewinn)
6885 Erlöse aus VerkäufenSachanlagevermögen 19 % USt
(bei Buchverlust)
Restbuchwert des Anlageguts 4855 Anlagenabgänge Sachan-lagen
(Restbuchwert bei Buchgewinn)
6895 Anlagenabgänge Sachan-lagen
(Restbuchwert bei Buchverlust)
Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
Darstellung im Kontennachweis zur Gewinn- und
Verlustrechnung
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Seite 8Info für Anwender Nr. 1204
Sonderfall: Verschrottung des Anlageguts
Bei einer Verschrottung gibt es keine Erlösbuchung in der
Finanzbuchführung. Der Buchwert muss folg-lich mit Buchverlust
ausgebucht werden:
Kontenrahmen Konto
SKR 03 2310 »Anlagenabgänge Sachanlagen(Restbuchwert bei
Buchverlust)«
SKR 04 6895 »Anlagenabgänge Sachanlagen(Restbuchwert bei
Buchverlust)«
Sonderfall: Privatentnahme des Anlageguts
Der Ertrag aus dem Abgang ist auf die folgenden Konten zu
buchen:
Kontenrahmen Konto
SKR 03 2720 »Erträge aus dem Abgang von Gegenständendes
Anlagevermögens«
SKR 04 4900 »Erträge aus dem Abgang von Gegenständendes
Anlagevermögens«
HinweisEs handelt sich bei diesen Konten um keine
Automatikkonten. Verwenden Sie ggf. zusätzlich denpassenden
Steuerschlüssel (z. B. den Steuerschlüssel 3 »Umsatzsteuer 19
%«).
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Seite 9Info für Anwender Nr. 1204
Ergebnisverwendung3.3.2.
Laut § 268 Abs. 1 HGB darf die Bilanz entweder vor oder nach
Verwendung des Jahresergebnissesaufgestellt werden. Die
ELSTER-Plausibilitätsprüfung verprobt die E-Bilanz auf unzulässige
Vermi-schungen aus vor und nach Ergebnisverwendung.
Beispiel
Die Bilanz der L+L GmbH enthält die folgenden Posten:
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt, dass 40 % des
Jahresüberschusses ausgeschüttet wurden:
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Seite 10Info für Anwender Nr. 1204
Beim Start des Assistenten erhalten Sie die folgende
Meldung:
Vorgehensweise
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird eine Gewinnausschüttung
in Höhe von 40.000 Euro ausge-wiesen. Der Jahresüberschuss wurde
damit teilweise verwendet. Diese teilweise Verwendung führtdazu,
dass statt der Posten Jahresüberschuss und Gewinnvortrag der Posten
Bilanzgewinn auszuwei-sen ist.
Posten Erläuterung
Jahresüberschuss/Gewinnvortrag
Diese Posten dürfen nur vorhanden sein, wenn die Bilanz vor
Er-gebnisverwendung aufgestellt wurde.
Bilanzgewinn Dieser Posten darf nur vorhanden sein, wenn die
Bilanz nach Er-gebnisverwendung aufgestellt wurde.
Feststellung: Die obige Bilanz enthält eine unzulässige
Vermischung.
Folgende Umbuchung ist durchzuführen:
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Seite 11Info für Anwender Nr. 1204
Damit ergibt sich die folgende, korrekte Darstellung in der
Bilanz:
Die Gewinn- und Verlustrechnung liefert die folgende, korrekte
Darstellung:
Übersicht der Umbuchungen
Umbuchung Gewinnvortrag
SKR 03
0860 Gewinnvortrag vor Verwendung an 2860 Gewinnvortrag nach
Verwendung
SKR 04
2970 Gewinnvortrag vor Verwendung an 7700 Gewinnvortrag nach
Verwendung
Umbuchung Verlustvortrag
SKR 03
2868 Verlustvortrag nach Verwendung an 0868 Verlustvortrag vor
Verwendung
SKR 04
7720 Verlustvortrag nach Verwendung an 2978 Verlustvortrag vor
Verwendung
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Seite 12Info für Anwender Nr. 1204
Steuerrechtlich unzulässige Positionen3.3.3.
Mit dem Bereitstellungsassistenten können Sie eine Steuerbilanz
oder eine Einheitsbilanz (Handelsbi-lanz = Steuerbilanz) an die
Finanzverwaltung übermitteln. In beiden Fällen dürfen keine
Positionen ent-halten sein, die ausschließlich in einem
handelsrechtlichen Jahresabschluss zulässig sind.
Abschließende Aufzählung der steuerrechtlich unzulässigen
Positionen:
§ Bilanzierungshilfe (Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbe-triebs)
§ Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
§ Aktive latente Steuern
§ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
§ Passive latente Steuern
§ Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen im
Zusammenhang mit Vermögensver-rechnung
§ Bilanzierte latente Steuern
Beispiel
Der Jahresabschluss 2018 der L+L GmbH enthält passive latente
Steuern.
Vorgehensweise
Die Berechnung des Jahresabschlusses erfolgt mit dem für die
Rechtsform zutreffenden E-Bilanz-Schema 020 »KapG (E-Bilanz)«.
Eine Meldung weist darauf hin, dass der Jahresabschluss passive
latente Steuern enthält.
Es ist zu unterscheiden, ob Sie mit einem oder mit zwei
Abschlusszwecken arbeiten: »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten |
Register: Jahresabschluss«.
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Seite 13Info für Anwender Nr. 1204
Einheitsbilanz: Ein Abschlusszweck
Es wird unterstellt, dass Sie einen Jahresabschluss erstellen,
der sowohl den handelsrechtlichen alsauch den steuerrechtlichen
Grundsätzen entspricht (sogenannte Einheitsbilanz). Der Posten
»Passivelatente Steuern« darf nicht enthalten sein, da dieser
ausschließlich in einer reinen Handelsbilanz zu-lässig ist. Die
Buchung der latenten Steuern ist zu stornieren.
Handels- und steuerrechtlicher Jahresabschluss: Zwei
Abschlusszwecke
Hier wird unterstellt, dass Sie parallel einen
handelsrechtlichen und einen steuerrechtlichen Jahresab-schluss
erstellen. In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss dürfen passive
latente Steuern ausge-wiesen werden. In dem steuerrechtlichen
Jahresabschluss dürfen keine latenten Steuern ausgewiesensein.
Im Rahmen der E-Bilanz wird der steuerrechtliche Jahresabschluss
übertragen.
Wir entscheiden uns für die Lösung mit den zwei
Abschlusszwecken. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
§ Aktivieren Sie den zweiten Abschusszweck( »Stammdaten |
Mandanten-Programmdaten | Register: Jahresabschluss«).
§ Wechseln Sie in die steuerrechtlichen Anpassungsbuchungen
(Periode 13, Buchungskreis110).
§ Markieren Sie die gewünschte Buchung in der
Kontenauskunft.
§ Wählen Sie im Kontextmenü (rechte Maustaste) die folgende
Möglichkeit:
Im Ergebnis erreichen Sie, dass die passiven latenten Steuern in
der Handelsbilanz enthalten bleibenund in der Steuerbilanz
neutralisiert werden.
HinweisEine detaillierte Beschreibung finden Sie im Info Nr.
1190 Handels- und Steuerbilanz im Agen-da-Rechnungswesen (Zwei
Abschlusszwecke)
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Seite 14Info für Anwender Nr. 1204
Der Bereitstellungsassistent wird aus dem Modus »Steuerrecht«
gestartet:
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Seite 15Info für Anwender Nr. 1204
Schritt: Grundlage der E-Bilanz3.4.
Standardmäßig startet der Bereitstellungsassistent im
Vollbildmodus.
Bilanzierungsstandard
Im Fall der L+L GmbH arbeiten wir mit zwei Abschlusszwecken. Der
Bereitstellungsassistent wird ausdem steuerrechtlichen Bereich
gestartet. Beim Bilanzierungsstandard belegen wir automatisch
denpassenden Eintrag »Steuerbilanz« vor:
Der Gesetzgeber ermöglicht die folgenden drei
Bilanzierungsstandards für die E-Bilanz:
Bilanzierungsstandard Von Agenda unterstützt
Einheitsbilanz Ja
Steuerbilanz Ja
Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung Nein(siehe Handelsbilanz
mit Überleitungsrechnung)
Branche
Unter Branche legen Sie fest, welcher Branche der zu
übermittelnde Mandant angehört:
§ Kerntaxonomie Standard (keine Branche)Die Kerntaxonomie
beinhaltet alle Begriffe, die in einem Jahresabschluss vorkommen
können.
§ Branchentaxonomie KontenmappingFür die Wohnungswirtschaft,
Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser,
Pflegeeinrichtungen,Verkehrsunternehmen und kommunale Eigenbetriebe
gibt es spezielle Begriffe. Für diese spezi-ellen Begriffe gibt es
spezielle Taxonomien. Um eine bessere Unterscheidung zu erreichen,
hatman für diese Bereiche begriffliche Insellösungen geschaffen.
Diese ergänzen die Standardbe-griffe der Kerntaxonomie.
§ Spezialtaxonomien KontenmappingBei Banken und Versicherungen
unterscheidet sich der Aufbau von Bilanz und GuV derart
vomStandard, dass jeweils eine spezielle Taxonomie geschaffen
wurde.
HinweisEine detaillierte Beschreibung finden Sie im Info Nr.
1266 E-Bilanz – Kontenmapping.
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Seite 16Info für Anwender Nr. 1204
Schritt: Teilnahmevereinbarung3.5.
Es handelt sich bei der Vorlage um einen Formulierungsvorschlag.
Wenn Sie die Vorlage nutzen, müs-sen Sie die Formulierungen
entsprechend manuell anpassen. Auf jeden Fall müssen die unter
Punkt 5beschriebenen »Haftungsbegrenzungen« ergänzt werden.
Öffnen Sie die Teilnahmevereinbarung zum Bearbeiten über :
Im unteren Bereich haben Sie anschließend folgende
Auswahlmöglichkeiten:
Bitte wählen Sie den passenden Eintrag. Erst dann können Sie zum
nächsten Schritt im Assistentenwechseln.
Schritt: Stammdaten des Unternehmens3.6.
Beachten Sie, dass die Pflichtfelder für die Bereitstellung
gefüllt werden müssen. Die wesentlichen Da-ten werden aus den
Adressdaten des Mandanten bereits vorbelegt.
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Seite 17Info für Anwender Nr. 1204
Adressdaten bearbeiten
Über die Schaltfläche nehmen Sie Ergänzungen bzw. Änderungen in
denAdressdaten vor. Diese werden nach dem Erfassen und Speichern
automatisch übernommen.
Rechtsform
Entscheidend für den weiteren Verlauf im
Bereitstellungsassistenten ist die Wahl der korrekten Rechts-form.
Diese Auswahl ist eine abschließende Vorgabe von Seiten der
Finanzverwaltung. Bezeichnungender Rechtsformen können weder
verändert werden, noch können Rechtsformen hinzugefügt
werden.Teilweise sind Rechtsformen unter allgemeinen Begriffen
einzuordnen.
Beispiel
Sie betreuen ein Unternehmen mit Rechtsform »Limited«. Die
Auswahl der Rechtsformen bietet je-doch keine Limited an.
Stattdessen erwartet die Finanzverwaltung die Übermittlung der
Limited mitder Rechtsform »Sonstige/ausländische Rechtsform Typ
Körperschaft«.
Schritt: Informationen zum Bericht3.7.
In diesem Schritt können Sie Details zum Bericht festlegen bzw.
auswählen. Je nach ausgewählterBilanzart erscheinen weitere
Erfassungsfelder.
Beginn/Ende der Berichtsperiode
Es müssen die Datumsangaben übermittelt werden, zu dem das
Wirtschaftsjahr beginnt und endet. Be-ginn und Ende werden
automatisch aus den Mandanten-Programmdaten übernommen. Diese
könnennicht verändert werden.
Beginn/Ende der Vorperiode
Es soll der Zeitraum des Vorjahres erfasst werden:
§ Sofern es für den Mandanten in der FIBU ein Vorjahr gibt,
werden die beiden Datumsangabenautomatisch eingesteuert.
§ Haben Sie das Mandat übernommen und gibt es in Agenda FIBU
kein Vorjahr, ergänzen Sie dieAngabe bitte manuell.
§ Falls es tatsächlich kein Vorjahr gibt (Gründung in der
Berichtsperiode) lassen Sie die beidenFelder ohne Inhalt.
HinweisTrotz der Abfrage des Zeitraums gilt, dass niemals
Vorjahreswerte übermittelt werden.
Fertigstellungsstatus des Berichts
Beachten Sie, dass der Datensatz bei der Finanzverwaltung nur
für die Veranlagung herangezogenwer-den darf, wenn die Kennung
»endgültig« gesetzt ist.
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Seite 18Info für Anwender Nr. 1204
Status des Berichts
Wird eine nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 2 EStG i. V. m. R
4.4. EStR berichtigte, geänderte oderberichtigt und geänderte
Bilanz an die Finanzverwaltung übermittelt, sind die entsprechenden
Ausprä-gungen auszuwählen.
Enthält die erneut übermittelte E-Bilanz differenziertere
Informationen als beim erstmaligen Versand,ist die Ausprägung
»identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen«
auszuwählen. Darunterfallen beispielsweise:
§ Der bisherige Datensatz enthält keine Kontennachweise. Es
erfolgt jetzt eine Übermittlung derE-Bilanz mit
Kontennachweisen.
§ In der steuerlichen Gewinnermittlung wurden manuell
zusätzliche Angaben erfasst.
Zuordnung zur Einkunftsart
Die Finanzverwaltung unterscheiden zwischen:
§ Einkünfte aus Gewerbebetrieb
§ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
§ Einkünfte aus selbständiger Arbeit
§ Sonstige Fälle
Wählen Sie den passenden Eintrag.
HinweisKapitalgesellschaften erzielen immer Einkünfte aus
Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG). Haben Siebei der Rechtsform eine
Kapitalgesellschaft ausgewählt, wird unveränderbar »Einkünfte aus
Gewer-bebetrieb« hinterlegt.
Schritt: Bearbeitungsmodus3.8.
Im Bearbeitungsmodus erfolgt die Darstellung der Werte, die an
die Finanzverwaltung übertragen wer-den.
TippUm die vielen Informationen besser lesen zu können, öffnet
sich der Bereitstellungsassistent stan-dardmäßig im Vollbildmodus.
Um zusätzlichen Platz am Bildschirm zu gewinnen, kann die
Über-sicht der »Schritte im Assistenten« über die Symbole bzw.
ausgeblendet werden:
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Seite 19Info für Anwender Nr. 1204
Filter
Aus Gründen der Übersichtlichkeit öffnet sich der
Bearbeitungsmodus mit der Filtereinstellung »nurwerthaltige
Positionen anzeigen«:
HinweisAuf den Umfang der Datenübermittlung hat der Filter
keinerlei Einfluss.
Insgesamt gibt es die folgenden Einstellungen:
§ Nur werthaltige Positionen anzeigen
§ Alle Pflichtpositionen anzeigen
§ Alle Positionen anzeigen
Option Erläuterung
Nur werthaltige Positionen an-zeigen
Es werden nur die Positionen angezeigt, die lt. Berechnung
desJahresabschlusses einen Wert beinhalten bzw. für die manuell
einWert erfasst wurde.
Alle Pflichtpositionen anzeigen Es werden nur die folgenden
Felder angezeigt:
§ Mussfeld
§ Mussfeld, Kontennachweis erwünscht
§ Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
HinweisEin werthaltiger Auffangposten wird gemäß den Vorgaben
derFinanzverwaltung mit der Kennung »Rechnerisch notwendig, so-weit
vorhanden« übertragen. Auffangposten sind ausschließlichüber deren
Bezeichnung (nicht zuordenbar/ohne Zuordnung) zuerkennen.
Alle Positionen anzeigen Es werden alle Positionen des amtlichen
Datensatzes angezeigt.Das sind die Pflichtpositionen, ergänzt um
die freiwilligen Angaben.Die freiwilligen Angaben erkennen Sie
daran, dass in der Spalte»Kennung« kein Eintrag vorhanden ist.
Kontennachweis übertragen
Im oberen Bereich befindet sich eine Auswahl, über die Sie
festlegen, zu welchen Positionen ein Kon-tennachweis übertragen
werden soll.
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Seite 20Info für Anwender Nr. 1204
Da die Übermittlung des Kontennachweises auf freiwilliger Basis
erfolgt, belegen wir standardmäßigdie Variante »zu keiner Position
einen Kontennachweis übertragen« vor.
TippDie Finanzverwaltung hat zahlreiche Positionen mit der
Kennung »Mussfeld, Kontennachweis er-wünscht« versehen. Wie die
Betitelung aussagt, hätte die Finanzverwaltung zu diesen
Positionengerne den Kontennachweis mit übermittelt. Verpflichtend
ist es jedoch nicht. Mit einem Klick mar-kieren Sie alle diese
gewünschten Positionen:
HinweisEs werden die Kontonummer, die Kontobezeichnung und der
Saldo übermittelt. Darüber hinauswerden keinerlei Informationen
übermittelt. Die E-Bilanz darf hier nicht mit den
GDPdU-Datengleichgesetzt werden.
Manuell angepasster Wert
Im Bearbeitungsmodus haben Sie die Möglichkeit, manuelle
Anpassungen an den Ausgangswerten ausder FIBU vorzunehmen.
Lediglich die Endwerte werden im Rahmen der E-Bilanz an die
Finanzverwal-tung übertragen. Sobald Sie einen manuellen Eingriff
vorgenommen haben, wird das durch den Eintrag»Ja«
gekennzeichnet.
Beachten Sie, dass Sie für manuell angepasste Positionen keinen
Kontennachweis übertragen können.
Suche nach Bezeichnung
Über das Suchfeld können Sie nach Bezeichnungen, Kontonummern
und Salden suchen.
Beispiel
Sie möchten sich einen Überblick über die bebuchten
Auffangposten verschaffen. Auffangposten er-kennt man
ausschließlich an der Bezeichnung »nicht zuordenbar« bzw. »ohne
Zuordnung«.
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Autor: MG / 06.04.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH
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Seite 21Info für Anwender Nr. 1204
Vorgehensweise
Über die entsprechenden Suchbegriffe erhalten Sie sofort den
gewünschten Überblick:
Register »Anlagespiegel (brutto)«
Ab dem Wirtschaftsjahr 2017 wird zwingend eine Übermittlung des
Anlagespiegel (brutto) gefordert.Konto und Inventar werden hierbei
nicht mit übermittelt.
Die Werte für den Anlagespiegel (brutto) werden automatisch aus
Agenda ANLAG in den Bereitstel-lungsassistent übernommen.
HinweisEine genaue Beschreibung zu den Fällen »Anlagegüter nicht
in Agenda ANLAG gepflegt« bzw.»Abweichung zwischen Register
»Bilanz/GuV usw.« und Register »Anlagespiegel brutto« finden Siein
den Abschnitten Anlagegüter manuell erfassen bzw. Differenz: Bilanz
und Anlagespiegel.
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Autor: MG / 06.04.2020 © 2020 Agenda Informationssysteme GmbH
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Seite 22Info für Anwender Nr. 1204
Register »Anlageverzeichnis«
Ab dem Wirtschaftsjahr 2016 können Sie das Anlageverzeichnis
freiwillig übermitteln. Sie überlieferndadurch detaillierte
Informationen zu den einzelnen Anlagegütern.
Setzen Sie ein Häkchen für die Aktivierung der Übermittlung,
erhalten Sie das Anlageverzeichnis zurVorschau.
HinweisIm Bearbeitungsschritt »Vorschau« sehen Sie im Protokoll
auch noch einmal die Informationen, dietatsächlich an die
Finanzverwaltung übermittelt werden.
Register »Anhang«
Der Anhang kann freiwillig übermittelt werden. Es handelt sich
um ein reines Textfeld. Eine Formatie-rung ist nicht möglich.
Sie können die Angaben entweder manuell erfassen oder aus der
Freien Auswertung des Jahresab-schlusses hineinkopieren:
§ Assistenten zur E-Bilanz schließen.
§ Über die Freien Auswertung öffnen, in der sich der Anhang
befindet.
§ Gesamten Inhalt über markieren.
§ Markierten Inhalt über in den Zwischenspeicher kopieren.
§ Assistenten zur E-Bilanz starten und das Register »Anhang«
auswählen.
§ Anhang aus dem Zwischenspeicher über einfügen.
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Seite 23Info für Anwender Nr. 1204
Schritt: Vorschau3.9.
Beim Wechsel vom Bearbeitungsmodus in die Vorschau findet die
ELSTER-Plausibilitätsprüfung statt.Nur wenn die
Plausibilitätsprüfung erfolgreich durchlaufen wird, gelangt man in
die Vorschau.
In dem von Agenda erstellten Protokoll werden sämtliche Daten
dargestellt. Ein amtliches Übertra-gungsprotokoll gibt es nicht
(wie z. B. bei der Übermittlung einer
Einkommensteuererklärung).
Um den Versand der E-Bilanz anzustoßen, aktivieren Sie das
Kontrollkästchen .
Sie haben zwei Möglichkeiten die E-Bilanz zu versenden:
§ E-Bilanz sofort versenden
§ E-Bilanz bereitstellen für Agenda ZDÜ
Möglichkeit Erläuterung
E-Bilanz sofort versenden Die E-Bilanz wird direkt aus dem
Assistent versendet. Beim Ver-sand erfolgen der Ausdruck des
Übertragungsprotokolls und derAusdruck des Datenprotokolls aus
Agenda FIBU. In Agenda ZDÜfinden Sie die versendete E-Bilanz unter
Jahresabschlüsse, Regis-ter »Gesendete Jahresabschlüsse«.
E-Bilanz bereitstellen für AgendaZDÜ
Die E-Bilanz wird an die ZDÜ bereitgestellt. In der ZDÜ finden
Siediese unter Jahresabschlüsse, Register »Bereitgestellte
Jahresab-schlüsse«. In diesem Register erfolgt auch die
Übermittlung an dieFinanzverwaltung. Beim Versand werden das
Übertragungsproto-koll und das Datenprotokoll ausgegeben. Nach der
Übertragung fin-den Sie die E-Bilanz unter Jahresabschlüsse,
Register »GesendeteJahresabschlüsse«.
HinweisBeachten Sie, dass die Datenübermittlung nur im
authentifizierten Verfahren möglich ist. Ist keinZertifikat
hinterlegt, ist die Übermittlung nicht möglich. Eine detaillierte
Beschreibung zu diesemVerfahren finden Sie im Info Nr. 0908
Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten.
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Seite 24Info für Anwender Nr. 1204
Details4.
Übermittlung einer Eröffnungsbilanz4.1.
Beispiel
Am 01.03.2019 wird die L+L GmbH gegründet. Es muss die
Eröffnungsbilanz übermittelt werden.
Vorgehensweise
Einstellungen im Assistenten
Starten Sie den Assistent E-Bilanz mit den folgenden
Einstellungen:
Wählen Sie die Auswertung »Eröffnungsbilanz« und ggf.
»Kontennachweis zur Eröffnungsbilanz«aus.
Ändern Sie nicht die Periode. Behalten Sie die voreingestellte
Periode 13 bei.
Hintergrund: In den Auswertungen »Eröffnungsbilanz« und
»Kontennachweis zur Eröffnungsbilanz«werden ausschließlich
Buchungen gegen 9000 bis 9099 (ohne 9090 Summenvortrags-konto)
berücksichtigt. Durch die Auswahl der Periode 13 (Abschlussperiode)
ist sicher-gestellt, dass die komplette Buchhaltung des
Wirtschaftsjahres auf Eröffnungsbuchun-gen durchsucht wird.
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Seite 25Info für Anwender Nr. 1204
Schritt: Informationen zum Bericht
Bei den gewählten Auswertungen befand sich die
»Eröffnungsbilanz«. Folglich wird die Bilanzart»Eröffnungsbilanz«
vorbelegt.
Bedingt durch die Bilanzart »Eröffnungsbilanz« wird das Feld
»Bilanzstichtag« aktiv. Hier wird un-veränderbar der Beginn des
Rumpfwirtschaftsjahres eingesteuert.
Die Eröffnungsbilanz zum 15.01.2019 fällt in den Zeitraum der
Berichtsperiode 15.01.2019 bis31.12.2019. Diese Angabe darf nicht
so missverstanden werden, dass die Eröffnungsbilanz denZeitraum vom
15.01.2019 bis 31.12.2019 umfasst.
Bei Angabe, dass ein Anlagevermögen vorhanden ist, stehen einige
Gründe für die Eröffnungsbi-lanz zur Auswahl. Diese Angabe dient
rein zur Bearbeitung des Anlagespiegel (brutto) im
Schritt»Bearbeitungsmodus«. Sie wird nicht an die Finanzverwaltung
übermittelt.
HinweisBei einer Eröffnungsbilanz können die Werte aus Agenda
ANLAG nicht direkt in den Bereitstel-lungsassistent übergeben
werden. Tragen Sie die Werte zu den bestehenden Anlagegütern da-her
manuell in den Anlagespiegel (brutto) ein.
Siehe auch Abschnitt Anlagegüter manuell erfassen.
Die restlichen Schritte sind unverändert zur Übermittlung eines
Jahresabschlusses.
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Anlagegüter manuell erfassen4.2.
Die Übermittlung des Anlagespiegel (brutto) ist ab dem
Wirtschaftsjahr 2017 Pflicht.
Bei folgenden Fällen muss daher der Anlagespiegel (brutto)
manuell ausgefüllt werden:
§ Agenda ANLAG ist nicht lizenziert
§ Anlagegüter sind nicht in Agenda ANLAG erfasst
§ Übermittlung einer Eröffnungsbilanz
Beispiel
Für den Mandant L+L GmbH wurde die Finanzbuchführung 2018
erfasst. Die Anlagegüter werden je-doch nicht in Agenda ANLAG
geführt.
Vorgehensweise
1. Starten Sie den Bereitstellungsassistenten mit dem für die
Rechtsform zutreffenden E-Bilanz-Schema 020 »KapG (E-Bilanz)« und
gehen Sie bis zum Schritt »Bearbeitungsmodus«.
2. Wechseln Sie in das Register »Anlagespiel (brutto)«.
Filter »vorhandene Positionen aus Bilanz« ist hinterlegt: Sie
erhalten in der Tabelle nur die Po-sitionen, zu denen es einen Wert
aus der FIBU gibt. Das vereinfacht Ihnen die manuelle
Wer-terfassung.
Filter »Darstellung ohne Konto und Inventar« ist hinterlegt: In
Anlag ist kein Konto mit Inventar-nummer vorhanden, somit kann
dieses in der Tabelle auch nicht angezeigt werden.
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3. Erfassen Sie die Werte in den einzelnen Spalten.
Klicken Sie in das gewünschte Feld, um die entsprechenden Werte
einzutragen.
Bereits manuell erfasste Werte werden Ihnen grün markiert
angezeigt. Bei den restlichen Fel-dern handelt es sich um
Rechenfelder.
Die Werte laut »Buchwert zum Ende der Periode« muss dem Wert
laut »Bilanz/GuV usw.« ent-sprechen.
WichtigWurde in der Spalte »Anschaffungs- und Herstellungskosten
zum Anfang der Periode« einWert erfasst, muss auch ein Wert in der
Spalte »Buchwert zum Ende der Vorperiode« erfasstwerden.
4. Wechseln Sie mit in die Vorschau. Eine Prüfung vergleicht die
Werte aus den Registern»Anlagespiegel (brutto)« und »Bilanz/GuV
usw.«. Sollten Differenzen bestehen, werden diese wiefolgt
dargestellt:
HinweisErst wenn diese Differenzen beseitigt sind, kann die
E-Bilanz übermittelt werden.
5. In der Vorschau sehen Sie im Protokoll die Informationen, die
tatsächlich an die Finanzverwaltungübermittelt werden.
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Differenz: Bilanz und Anlagespiegel (brutto)4.3.
Für die Übermittlung der E-Bilanz müssen Anlagespiegel (brutto)
und das in FIBU gebuchte Anlagever-mögen zwingend übereinstimmen.
Bevor im Bereitstellungsassistent in die Vorschau gewechselt
wer-den kann, wird dies geprüft.
Bei einer Abweichung werden Sie mit einer Meldung darauf
hingewiesen.
Gründe für eine Abweichung sind z. B.:
§ Ein Anlagegut wurde versehentlich vergessen, in Agenda ANLAG
zu erfassen.
§ Die Abschreibung wurde für einen Monat nicht gebucht/aus ANLAG
übergeben.
§ Zwei Abschlusszwecke aktiviert: nur handelsrechtliche Werte
aus ANLAG an FIBU übergeben.
Beispiel
Der Mandant L+L GmbH wird auf Basis von zwei Abschlusszwecken
geführt: »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register:
Jahresabschluss«.
Bei einem Anlagegut wurde im steuerrechtlichen Bereich eine
Sonderabschreibung eingepflegt. ImRahmen der E-Bilanz soll nun der
steuerrechtliche Jahresabschluss 2018 übermittelt werden.
Vorgehensweise
1. Starten Sie den Bereitstellungsassistenten aus dem Bereich
Steuerrecht mit dem für die Rechts-form zutreffenden
E-Bilanz-Schema 020 »KapG (E-Bilanz)«.
HinweisBeim Start des Assistenten sind keine weiteren
Einstellungen vorzunehmen. Die Anlagegüterwerden automatisch aus
Agenda ANLAG Bereich Steuerrecht in den
Bereitstellungsassistenteneingesteuert.
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2. Im Schritt Bearbeitungsmodus wechseln Sie über in die
Vorschau. Hier erfolgt die Prü-fung zur Übereinstimmung der Werte
des Anlagevermögens. Folgende Meldung teilt eine Abwei-chung
mit:
3. In der E-Bilanz werden die steuerrechtlichen Werte
übermittelt. Um die Differenz zu ermitteln ver-gleichen Sie:
§ Kontennachweis in der FIBU
§ Anlagespiegel im Bereich Steuerrecht in Anlag ( »ANLAG |
Bereich | Option: Steuer-recht«).
Im Beispiel wurde die unterjährige Abschreibung, nicht aber die
Sonderabschreibung (steuerrecht-licher Bereich) übergeben.
4. Differenz beheben und im Bearbeitungsmodus die Werte für den
Anlagespiegel (brutto) aktualisie-ren.
5. Über in die Vorschau wechseln.
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Steuerliche Gewinnermittlung4.4.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften fordert die
Finanzverwaltung die Übertragung vonausgewählten steuerlichen
Hinzu- und Abrechnungen.
HinweisDie Auswertung »Steuerliche Gewinnvermittlung« finden Sie
nur in den E-Bilanz-Schemas für Ein-zelunternehmen (Nr. 021 bzw.
024 oder 025) sowie Personengesellschaften (Nr. 022 sowie 023).
Bei Kapitalgesellschaften wird die steuerliche Gewinnermittlung
von der Finanzverwaltung nicht ange-fordert. Dies wird damit
begründet, dass die Informationen bereits aus der
Körperschaftsteuererklärunghervorgehen.
Im Papierformat liefert die Auswertung »Steuerliche
Gewinnermittlung« das folgende Ergebnis:
Der Hinweis soll Sie dafür sensibilisieren, dass manuell in den
Steuerprogrammen ergänzte Sachver-halte nicht berücksichtigt
werden. Beispielsweise fließt die Bildung des
Investitionsabzugsbetrags (IAB)nur dann in die Auswertung ein, wenn
die Bildung über die statistischen Konten (hier: Konto 9970 an9971)
gebucht wurde.
Nutzen Sie die Verwaltung der Investitionsabzugsbeträge in
Agenda ANLAG. Damit werden die statisti-schen Buchungssätze für
Bildung und Auflösung automatisch erzeugt. Die Buchungssätze
müssendann in die FIBU-Buchungserfassung übergeben werden.
Detaillierte Informationen finden Sie im Info Nr. 2109
Investitionsabzugsbeträge verwalten.
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Ausweis E-Bilanz-Assistent
Im Bearbeitungsmodus des Bereitstellungsassistenten für die
E-Bilanz erfolgt die Einsteuerung in dieRubrik »Steuerlicher
Gewinn/Verlust«:
Übergangsgewinn/-verlust bei Wechsel der
Gewinnermittlungsart4.5.
Ein Übergangsgewinn oder -verlust beim Wechsel der
Gewinnermittlungsart kann nicht gebucht wer-den.
Folglich sind die Angaben manuell im Bearbeitungsmodus
vorzunehmen:
Den Filter auf »alle Pflichtpositionen anzeigen« umschalten.
Den außerhalb der FIBU manuell ermittelten Übergangsgewinn (z.
B. via Excel) in der Spalte »End-wert, der an die Finanzverwaltung
übermittelt wird« eintragen.
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Seite 32Info für Anwender Nr. 1204
Auffangposten4.6.
Auffangposten sind notwendig, um Sachverhalte auszuweisen, die
sich keiner konkreten Position zu-ordnen lassen. Sie erkennen die
Auffangposten in der Bilanz und in der GuV an der Formulierung
»oh-ne Zuordnung« bzw. »nicht zuordenbar«.
Beispiele sind:
§ Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen
§ soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung, nicht zuorden-bar
§ usw.
Grundsätzlich besteht bei Auffangposten kein Handlungsbedarf,
das Buchungsverhalten zu ändern.Diese können problemlos an die
Finanzverwaltung übertragen werden. Letztlich erkennt die
Finanzver-waltung jedoch, dass das differenzierte Buchungsverhalten
mittels Standardkonten nur bedingt einge-halten wurde. Ob und
inwieweit das Auswirkungen auf Rückfragen hat, bleibt abzuwarten.
FolgendeUnterteilung soll Ihnen bei der Beurteilung helfen.
Beispiel: Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach
Umsatzsteuertatbeständen
Der Posten »Umsatzerlöse« ist in der GuV sehr stark unterteilt.
Bei Verwendung der Standardkontenerfolgt die differenzierte
Einsteuerung nach Umsatzsteuertatbestand.
Werden aber z. B. alle Umsatzerlöse pauschal auf das Konto 8000
»Umsatzerlöse (SKR 03)« bzw.4000 »Umsatzerlöse (SKR 04)« gebucht,
kann keine automatische Zuordnung erfolgen. Damit derDatensatz in
sich rechnerisch korrekt ist, werden die Umsatzerlöse als
sogenannter Auffangpostenübertragen. Das erfolgt automatisch durch
die Anwendung.
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Seite 33Info für Anwender Nr. 1204
Sonstige Aktiva und sonstige Passiva4.7.
Das Gliederungsschema des § 266 HGB kennt weder sonstige Aktiva
noch sonstige Passiva. In beidenFällen handelt es sich um
fehlerhaft bebuchte Konten. Das bedeutet, dass diese Positionen
definitivnicht elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen
werden können.
Mögliche Ursachen sind:
§ Ein Kassenkonto weist einen Habensaldo auf Sonstige
Passiva.
§ Ein Rückstellungskonto weist einen Sollsaldo auf Sonstige
Aktiva.
Damit die Übermittlung durchgeführt werden kann, müssen die
Positionen umgebucht werden.
Beispiel
Versehentlich wurde der Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruch
auf das Rückstellungskonto gebucht.Dies hat zur Folge, dass ein
Konto, für das nur ein Habensaldo sinnvoll ist, einen Sollsaldo
aufweist.Das Jahresabschluss-Schema kann dieses Konto folglich
keiner Position zuweisen. Damit die Bilanz inSumme aufgeht (Summe
Aktiva = Summe Passiva) erfolgt der Ausweis unter der Position
»SonstigeAktiva«.
Vorgehensweise
Es wird die Umbuchung auf das Konto
»Körperschaftsteuerrückforderung« durchgeführt. Damit erfolgtder
Ausweis korrekt im Bereich der »sonstigen
Vermögensgegenstände«.
»Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen4.8.
Das Auswertungsschema für den Jahresabschluss 020 »KapG
(E-Bilanz)« enthält den aufzulösendenAuffangposten »Vortrag auf
neue Rechnung«:
In einer Handelsbilanz können Sie die Gewinnverwendung als
»Vortrag auf neue Rechnung« auswei-sen. Mit dem
Bereitstellungsassistenten können Sie eine Einheitsbilanz
(Handelsbilanz = Steuerbilanz)oder eine Steuerbilanz übertragen. In
beiden Fällen ist dieser Ausweis laut Taxonomie der
Finanzver-waltung für die E-Bilanz nicht zulässig.
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Seite 34Info für Anwender Nr. 1204
Hintergrund
Für Kapitalgesellschaften gibt es im Bereich des Eigenkapitals
die Taxonomie »Gewinn-/Verlustvortrag– bei
Kapitalgesellschaften«:
In diese Taxonomie wird die Bilanzposition »Gewinnvortrag« bzw.
»Verlustvortrag« eingesteuert.
Hinweise
§ Das Vorjahresergebnis ist bei Kapitalgesellschaften im
aktuellen Wirtschaftsjahr auf die folgen-den Standardkonten
vorzutragen:SKR 03: 0860 »Gewinnvortrag vor Verwendung« bzw. 0868
»Verlustvortrag vor Verwendung«SKR 04: 2970 »Gewinnvortrag vor
Verwendung« bzw. 2978 »Verlustvortrag vor Verwendung«Beachten Sie
bitte Info für Anwender Nr. Nr. 1114 Ergebnisverwendung bei
Kapitalgesell-schaften
§ Nicht zu verwenden sind folgende Konten:SKR 03: 0869 »Vortrag
auf neue Rechnung«SKR 04: 2979 »Vortrag auf neue Rechnung«Diese
werden in den aufzulösenden Auffangposten »Vortrag auf neue
Rechnung« eingesteuert.
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Seite 35Info für Anwender Nr. 1204
Aufzulösende Auffangposten: Sammelposten anrechenbare
Privatsteuern4.9.
Die anrechenbaren Steuern sind den einzelnen Gesellschaftern
zuzuordnen.
Nehmen Sie die Umbuchung auf das zutreffende Konto vor:
Sammelposten anre-chenbare Privatsteu-ern
Konten für den Ausweis je Gesellschaftergruppe
Vollhafter Eigenkapital
Teilhafter Eigenkapital
Teilhafter Fremdkapital
9143 Privatsteuern Ka-pitalertragsteuer
9157 Privatsteuern Ka-pitalertragsteuer
9167 PrivatsteuernKapitalertragsteuer
9186 Privatsteuern Ka-pitalertragsteuer
9144 Privatsteuern Soli-daritätszuschlag
9158 Privatsteuern Soli-daritätszuschlag
9168 PrivatsteuernSolidaritätszuschlag
9187 PrivatsteuernSolidaritätszuschlag
9145 Privatsteuern Kir-chensteuer
9159 Privatsteuern Kir-chensteuer
9169 PrivatsteuernKirchensteuer
9188 PrivatsteuernKirchensteuer
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Seite 36Info für Anwender Nr. 1204
Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung4.10.
Derzeit unterstützen wir nicht die Übermittlung einer
Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung. DerGrund liegt in der
Komplexität und damit verbundenen Fehleranfälligkeit dieser
Variante.
Beispiel
Ein Gesellschafter der L+L GmbH erhält eine Pensionszusage mit
Rückdeckungsversicherung. Dieseerfüllt die Voraussetzungen des §
246 Abs. 2 HGB.
Vorgehensweise
Die Finanzverwaltung fordert die Überleitungsrechnung nach der
sogenannten Bilanzposten-Methode.Je Bilanzposten sind die folgenden
Informationen zu berichten:
Position Handels-bilanz
Umgliede-rung
Steuer-bilanz vorWert-änderung
Wert-änderungaus Vor-perioden
Wert-änderungaus dem ak-tuellenWirtschafts-jahr
Steuer-bilanz
Rückstellung 100.000,00 20.000,00 120.000,00 - 25.000,00 -
5.000,00 90.000,00
Erläuterung
Handelsrechtlich sind Rückstellung und Anspruch aus
Rückdeckungsversicherung (Planvermögen) zusaldieren.
Steuerrechtlich besteht gemäß § 5 Abs. 1a EStG ein
Saldierungsverbot.
Die handelsrechtliche Rückstellung (100.000 Euro) ist im ersten
Schritt um den Wert der Rückde-ckungsversicherung (20.000 Euro)
durch Umgliederung zu bereinigen. Damit ergibt sich ein Wert inder
Steuerbilanz von vorläufig 120.000 Euro.
Im nächsten Schritt ist zu beachten, dass die
finanzmathematischen Gutachten unterschiedliche Wer-te für die
Rückstellungen in Handelsbilanz und Steuerbilanz liefern. Über die
Jahre baut sich eine Un-terschiedsbetrag (30.000 Euro) auf. Dieser
ist aufzuteilen in die Wertänderungen, die aus den Vorpe-rioden
(25.000 Euro) und dem aktuellen Wirtschaftsjahr (5.000 Euro)
stammen. Im letzten Schritt er-gibt sich der Wert laut Steuerbilanz
in Höhe von 90.000 Euro.
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag (IAB)4.11.
Laut BMF-Schreiben vom 20. März 2017 sind zwei Vorgehensweisen
zu unterscheiden:1. Bildung des Investitionsabzugsbetrages vor
2018
2. Bildung des Investitionsabzugsbetrages ab 2018
Nr. 2109 Investitionsabzugsbeträge verwalten
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Seite 37Info für Anwender Nr. 1204
Sonstiges5.
Technische Begriffe5.1.
Begriff Erläuterung
Mussfeld Ein Mussfeld verlangt zwingend eine Wertzuweisung.
Falls diesePosition im Jahresabschluss nicht vorhanden ist, muss
AgendaFIBU automatisch einen sogenannten NIL-Wert übermitteln.
NILsteht für »Not In List« und bedeutet einfach ausgedrückt, dass
derWert 0 für diese Position übertragen wird. Das darf nicht so
miss-verstanden werden, dass hier Sachverhalte mit 0 Euro
Buchungenzu erfassen wären. Diese Ergänzung um NIL-Werte erfolgt
vollkom-men automatisch.
Mussfeld, Kontennachweis er-wünscht
Funktionalität wie beim »Mussfeld«.
Zusätzlich soll bei diesen Positionen (auf freiwilliger Basis)
ein Kon-tennachweis mit übertragen werden. Darüber hinaus ist ein
frei-willi-ger Kontennachweis auch für jede andere
Taxonomie-Position mög-lich. Letztlich ist dieser Bestandteil des
Datensatzes vergleichbarmit den bisherigen Kontennachweisen im
Papierformat.
Rechnerisch notwendig, soweitvorhanden
Im Unterschied zum »Mussfeld« wird für diese Position nur
einWert übermittelt, wenn die Position auch tatsächlich werthaltig
ist.Ein NIL-Wert wird nicht übermittelt.
ELSTER-Fehlermeldungen5.2.
Im Rahmen der ELSTER-Plausibilitätsprüfung kann es zu teilweise
schwer verständlichen Fehlermel-dungen kommen. Folgende Übersicht
bietet Ihnen eine Hilfestellung:
Original ELSTER-Plausibilitäts-fehler
Erläuterung der Meldung
Es wird kein ELSTER-Plausibilitäts-fehler angezeigt. Das Feld
ist kom-plett leer (ohne Inhalt).
Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« oder »Stammda-ten der
Gesellschafter« ist ein fehlerhaftes Finanzamt hinterlegt.
Hinterlegen Sie das korrekte Finanzamt.
value "3422" does not match anymember types of the union
Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« übernehmen wirdas
Finanzamt aus den Mandanten-Adressdaten. Dort befindetsich ein
selbst (und vor allem fehlerhaft) angelegtes Finanzamtmit der
Finanzamtsnummer 3422. Die Nummer 3422 ist nur bei-spielhaft zu
sehen. Hier wird immer die Finanzamtsnummer desjeweils fehlerhaften
Eintrags angezeigt.
Hinterlegen Sie das korrekte Finanzamt.
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Seite 38Info für Anwender Nr. 1204
Bei der gegebenen Belegung derPosition
„genInfo.report.id.inco-meStatementendswithBalProfit“und
„genInfo.company.id.legalSta-tus“ muss der für
„Jahresüber-schuss/-fehlbetrag“ bzw. „is-mi.netIncome“ berichtete
Wert mitdem aus den relevanten Einzelan-gaben im Bereich „Bilanz“
berech-neten Wert übereinstimmen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Prüfen Sie, ob das im
Auswertungsfenster-Jahresabschlussausgewählte Schema zu der
Rechtsform im Schritt »Stamm-daten des Unternehmens« passt.
Beispiel: Sie starten den Bereitstellungsassistenten mitdem
Schema »020 E-Bilanz Kapitalgesellschaft«und wählen versehentlich
im Assistenten dieRechtsform »Gesellschaft bürgerlichen
Rechts«.
2. Prüfen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung im Papierformatauf
Posten mit negativen Vorzeichen.
Beispiel: Die Position »Erträge aus der Auflösung
vonRückstellungen« weist fehlerhaft einen Sollsaldoaus. Dies führt
im Papierformat zu der Darstel-lung mit einem Minus. Die
Finanzverwaltung er-wartet für diese Position jedoch einen
Habensal-do. Dies führt zu Differenzen im zu übermitteln-den
Zahlenmaterial. Es kommt zu dieserELSTER-Fehlermeldung.
Lösung: Buchen Sie auf die zutreffende Aufwandspositi-on um.
Feld
'$/Kontext[1]/gcd[*]/gcd:genIn-fo.company.id.idNo.type.compa-nyId.ST13[1]$':
Sie haben eine un-gültige Steuernummer angegeben.
Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« ist eine
ungültigeSteuernummer hinterlegt. Bitte korrigieren Sie die
Steuernum-mer in den Adressdaten.
Feld
'$/Kontext[1]/gcd[*]/gcd:genIn-fo.company.id.shareholder.taxnum-ber[2]$':
Sie haben eine ungültigeSteuernummer angegeben.
Im Schritt »Stammdaten der Gesellschafter« ist bei dem
Gesell-schafter in Zeile 2 eine ungültige Steuernummer hinterlegt.
Bittekorrigieren Sie die Steuernummer.
Achten Sie immer auf die Nummer in der Meldung, um den
rich-tigen Gesellschafter zu identifizieren. Hierbei geht es um
dieReihenfolge, in der Sie die Gesellschafter eingetragen
haben.
Es ist nicht die Zahl gemeint, die in der Zeile »Nummer des
Be-teiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck FB)« erfasst
wur-de.
Der im Tupel 'genInfo.report.id.ac-cordingTo.idNo' unter
'genInfo.com-pany.id.idNo.type.companyId.ST13'angegebene Wert
stimmt mit derentsprechenden Angabe im
Tupel'genInfo.company.id.idNo' oder mitdem unter
'genInfo.compa-ny.id.shareholder.taxnumber' ange-gebenen Wert
überein.
Prüfen Sie die Steuernummern bei Sonder- bzw.
Ergänzungsbi-lanzen:
§ Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« ist die Steu-ernummer
des Gesellschafters einzutragen.
§ Im Schritt »Informationen zum Bericht« ist die Steuer-nummer
der Gesamthand einzutragen.
(Diese sind keinesfalls identisch).
Wichtige Informationen6.
Nr. 1265 E-Bilanz – Besonderheiten bei
Personengesellschaften
Nr. 1266 E-Bilanz – Kontenmapping
Nr. 1267 Wechsel der Gewinnermittlungsart
Nr. 2109 Investitionsabzugsbeträge verwalten
1 Ziel2 Voraussetzungen3 Vorgehensweise3.1 Aufruf des
Assistenten3.2 Auswahl des zutreffenden Auswertungsschemas3.3
Automatisierte Prüfungen3.3.1 Abgang von Anlagevermögen3.3.2
Ergebnisverwendung3.3.3 Steuerrechtlich unzulässige Positionen
3.4 Schritt: Grundlage der E-Bilanz3.5 Schritt:
Teilnahmevereinbarung3.6 Schritt: Stammdaten des Unternehmens3.7
Schritt: Informationen zum Bericht3.8 Schritt: Bearbeitungsmodus3.9
Schritt: Vorschau
4 Details4.1 Übermittlung einer Eröffnungsbilanz4.2 Anlagegüter
manuell erfassen4.3 Differenz: Bilanz und Anlagespiegel (brutto)4.4
Steuerliche Gewinnermittlung4.5 Übergangsgewinn/-verlust bei
Wechsel der Gewinnermittlungsart4.6 Auffangposten4.7 Sonstige
Aktiva und sonstige Passiva4.8 »Vortrag auf neue Rechnung« gezielt
umbuchen4.9 Aufzulösende Auffangposten: Sammelposten anrechenbare
Privatsteuern4.10 Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung4.11
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag (IAB)
5 Sonstiges5.1 Technische Begriffe5.2 ELSTER-Fehlermeldungen
6 Wichtige Informationen