Besoldungstabellen 2019 - 2021 Für Beamtinnen und Beamte bei der Polizei des Landes NRW Mehrarbeitsvergütung Für Mehrarbeitsstunden, die ausgezahlt werden, gibt es nach der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV) feste Stundensätze. Mehr Infos: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Nordrhein-Westfalen Abteilung Beamten- und Versorgungsrecht Telefon: 0211 2910135 E-Mail: [email protected]www.gdp-nrw.de Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte Neben den polizeispezifischen Zulagen haben Beamte, die eine Familie versorgen, Anspruch auf einen Familienzuschlag. Alle Angaben sind vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens und ohne Gewähr. Alle Angaben, soweit nicht anders vermerkt, in Euro/Monat. Mehrarbeitsvergütung nach § 4 Abs. 1 MVergV (in Euro/Stunde) ab 01.01.2019 ab 01.01.2020 ab 01.01.2021 A 5 – A 8 15,47 15,97 16,19 A 9 – A 12 21,22 21,90 22,21 A 13 – A 16 29,27 30,21 30,63 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 126,54 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 125,06 Euro, in den übrigen Besoldungsgruppen um 123,58 Euro. Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 389,44 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 384,82 Euro und in den übrigen Besoldungsgruppen um 380,23 Euro. Familienzuschlag ab 01.01.2019 (in Euro/Monat) Stufe 1 (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW) Stufe 2 (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW) Besoldungsgruppe A 5 bis A 6 138,42 264,96 Besoldungsgruppe A 7 und A 8 136,80 261,86 übrige Besoldungsgruppen 141,90 265,48 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 130,59 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 129,06 Euro, in den übrigen Besoldungsgruppen um 127,53 Euro. Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 401,90 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 397,13 Euro und in den übrigen Besoldungsgruppen um 392,40 Euro. Familienzuschlag ab 01.01.2020 (in Euro/Monat) Stufe 1 (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW) Stufe 2 (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW) Besoldungsgruppe A 5 bis A 6 142,86 273,45 Besoldungsgruppe A 7 und A 8 141,18 270,24 übrige Besoldungsgruppen 146,46 273,99 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 132,42 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 130,87 Euro, in den übrigen Besoldungsgruppen um 129,32 Euro. Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 407,53 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 402,69 Euro und in den übrigen Besoldungsgruppen um 397,89 Euro. Familienzuschlag ab 01.01.2021 (in Euro/Monat) Stufe 1 (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW) Stufe 2 (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW) Besoldungsgruppe A 5 bis A 6 144,88 277,30 Besoldungsgruppe A 7 und A 8 143,16 274,03 übrige Besoldungsgruppen 148,52 277,84 Familienzuschlag für Anwärterinnen und Anwärter * Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 125,06 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 384,82 Euro. Ab 01.01.2019 (in Euro/Monat) A 9, Stufe 1* (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW) A 9, Stufe 2* (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW) 143,64 268,70 * Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 129,06 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 397,13 Euro. Ab 01.01.2020 (in Euro/Monat) A 9, Stufe 1* (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW) A 9, Stufe 2* (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW) 148,24 277,30 * Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt. Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 130,87 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 402,69 Euro. Ab 01.01.2021 (in Euro/Monat) A 9, Stufe 1* (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW) A 9, Stufe 2* (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW) 150,32 281,19 Erschwerniszulage (in Euro/Monat) SEK/MEK (§ 22 Abs. 1 EZulV) 300,00 Verdeckte Ermittler (§ 22 Abs. 1 EZulV) 300,00 DUZ-Zulage (in Euro/Stunde) ab 01.01.2019 ab 01.01.2020 ab 01.01.2021 Sonn- und Feiertage (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 EZulV) 3,47 3,58 3,63 Samstage (§ 4 Abs. 2 EZulV) 0,64 0,64 0,64 Nacht zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 b EZulV) 1,28 1,28 1,28
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DUZ-Zulage Familienzuschlag ab 01.01.2021 Ab 01.01.2019 ...
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Besoldungstabellen 2019 - 2021Für Beamtinnen und Beamte bei der Polizei des Landes NRW
Mehrarbeitsvergütung Für Mehrarbeitsstunden, die ausgezahlt werden, gibt es nach der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV) feste Stundensätze.
Mehr Infos:Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Nordrhein-WestfalenAbteilung Beamten- und VersorgungsrechtTelefon: 0211 2910135 E-Mail: [email protected]
Familienzuschlag für Beamtinnen und BeamteNeben den polizeispezifischen Zulagen haben Beamte, die eine Familie versorgen, Anspruch auf einen Familienzuschlag.
Alle Angaben sind vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens und ohne Gewähr.
Alle Angaben, soweit nicht anders vermerkt, in Euro/Monat.
Mehrarbeitsvergütung nach § 4 Abs. 1 MVergV (in Euro/Stunde)
ab 01.01.2019 ab 01.01.2020 ab 01.01.2021A 5 – A 8 15,47 15,97 16,19
A 9 – A 12 21,22 21,90 22,21A 13 – A 16 29,27 30,21 30,63
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 126,54 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 125,06 Euro, in den übrigen Besoldungsgruppen um 123,58 Euro.Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 389,44 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 384,82 Euro und in den übrigen Besoldungsgruppen um 380,23 Euro.
Familienzuschlag ab 01.01.2019 (in Euro/Monat)
Stufe 1 (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW)
Stufe 2 (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW)
Besoldungsgruppe A 5 bis A 6 138,42 264,96Besoldungsgruppe A 7 und A 8 136,80 261,86
übrige Besoldungsgruppen 141,90 265,48
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 130,59 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 129,06 Euro, in den übrigen Besoldungsgruppen um 127,53 Euro.Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 401,90 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 397,13 Euro und in den übrigen Besoldungsgruppen um 392,40 Euro.
Familienzuschlag ab 01.01.2020 (in Euro/Monat)
Stufe 1 (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW)
Stufe 2 (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW)
Besoldungsgruppe A 5 bis A 6 142,86 273,45Besoldungsgruppe A 7 und A 8 141,18 270,24
übrige Besoldungsgruppen 146,46 273,99
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 132,42 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 130,87 Euro, in den übrigen Besoldungsgruppen um 129,32 Euro.Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 6 um 407,53 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 um 402,69 Euro und in den übrigen Besoldungsgruppen um 397,89 Euro.
Familienzuschlag ab 01.01.2021 (in Euro/Monat)
Stufe 1 (§ 43 Abs. 1 LBesG NRW)
Stufe 2 (§ 43 Abs. 2 LBesG NRW)
Besoldungsgruppe A 5 bis A 6 144,88 277,30Besoldungsgruppe A 7 und A 8 143,16 274,03
übrige Besoldungsgruppen 148,52 277,84
Familienzuschlag für Anwärterinnen und Anwärter
* Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt.
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 125,06 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 384,82 Euro.
* Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt.
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 129,06 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 397,13 Euro.
* Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt.
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 130,87 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 402,69 Euro.
Eingangsamt, in das Anwärterinnen und Anwärter nach Ab-
schluss des Vorberei-tungsdienstes eintreten.
ab 01.01.2019
ab 01.01.2020
ab 01.01.2021
A 9 - A 11 1.305,68 1.355,68 1.355,68A 12 1.450,37 1.500,37 1.500,37A 13 1.483,28 1.533,28 1.533,28
A 13 mit Zulage nach § 47c LBesG NRW 1.519,43 1.569,43 1.569,43
Zulagen für besondere Erschwernisse Wegen der besonderen Belastungen, die mit dem Polizeiberuf einhergehen, erhalten die Polizistinnen und Polizisten eine Polizeizulage. Je nach Verwen-dungszweck kommen weitere verschiedene polizeispezifische Zulagen hinzu.
Strukturzulage (in Euro/Monat)
ab 01.01.2019 ab 01.01.2020 ab 01.01.2021A 6 (mittlerer Dienst) 22,60 23,32 23,65
A 7 - A 8 (mittlerer Dienst) 22,33 23,04 23,36A 9 - A 10 (mittlerer Dienst) 86,32 89,08 90,33
A 9 - A 13 (gehobener und höherer Dienst) 95,93 99,00 100,39
Schichtzulagen* (in Euro/Monat)
* Für Polizeibeamte, die die Polizeizulage nicht erhalten, verdoppeln sich die Beträge.
Besoldungsgruppe nach 1 Jahr Dienstzeit nach 2 Jahren DienstzeitA 6 66,87 133,75
A7 und A8 sowie Anwärter 66,08 132,16ab A9 65,28 130,56
Polizeizulage (in Euro/Monat)
Vorwort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,auch in dieser Tarifrunde mussten wir gemeinsam einen großen Einsatz an den Tag legen, damit die Beamtenbe-soldung an die allgemeine Gehaltsentwicklung sowie den Ergebnissen im Tarifbereich angepasst wird. Hierfür haben wir eure volle Unterstützung gebraucht. Dafür möchte ich mich noch einmal bedanken!
Eure engagierte Teilnahme an den Aktiven Mittagspausen sowie an weiteren Kundgebungen, zu denen wir gemeinsam mit den übrigen Gewerkschaften des öf-fentlichen Dienstes aufgerufen haben, haben dazu geführt, dass die Arbeitgeber am Ende ein Angebot vorgelegt haben, das in den Kernpunkten unserer Forderung nach einem deutlichen Einkommenszuwachs entspricht.
Und wir haben erreicht, dass das Ergebnis aus dem Tarifbereich 1:1 für den Beam-tenbereich übernommen wird. Das gilt nicht nur für die Höhe der Besoldungsanpas-sung, sondern auch der Zeitpunkt der Besoldungsanpassung ist identisch mit dem der Tariferhöhung. Auch dafür hat sich die GdP eingesetzt.
Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden in drei Schritten angepasst: zum 1.1.2019 und 1.1.2020 um jeweils 3,2 % und zum 1.1.2021 um nochmal 1,4 %. Aufgrund des Zinseszinseffektes ergibt sich so eine Steigerung der Besoldung um 7,99 %. Im Einstiegsamt bedeutet das für die Polizistinnen und Polizisten ab 2021 mindestens 207 Euro mehr im Monat. Auch die Anwärter können sich freuen: Ihre Bezüge steigen zum 1.1.2019 und 1.1.2020 jeweils um 50 Euro. Und sie erhalten einen zusätzlichen Urlaubstag.
Neben den zweifelsohne deutlichen Anhebungen der Besoldungs- und Versorgungs-ansprüche hat sich die Landesregierung gegenüber den Gewerkschaften verpflichtet, das Thema Arbeitszeit und Belastung im Schichtdienst auf die Tagesordnung zu setzen. Hier kommt es darauf an, dass wir aus dieser Zusage der Landesregierung et-was machen. Die GdP drängt darauf, dass hier schnell weitere Schritte folgen. Dazu gehören die längst überfällige Einführung von Langzeitkonten sowie eine spürbare Reduzierung der Belastungen im Schichtdienst.