Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 Braunschweig Telefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters Eine Information des Wahlamtes Braunschweig
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Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters
Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters. Eine Information des Wahlamtes Braunschweig. Oberbürgermeisterwahl - Einleitung -. Ende. Anfang. der Präsentation. - PowerPoint PPT Presentation
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Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw.
des Oberbürgermeisters
Eine Information des Wahlamtes Braunschweig
Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
In der folgenden Präsentation wird Ihnen anhand eines sich aufbauenden Schaubildes verdeutlicht, wie die Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters abläuft.
Sie haben anschließend die Möglichkeit, sich zu einzelnen Punkten nähere Informationen anzusehen.
In der Präsentation werden folgende Abkürzungen verwendet:
Hinweis:Wenn in der weiteren Präsentation von „Bewerbern“ oder vom „Oberbürgermeister“ die Rede ist, sind selbstverständlich immer auch „Bewerberinnen“ bzw. die „Oberbürgermeisterin“ gemeint. Versuche, konsequent geschlechtsneutral oder in männlicher und weiblicher Form zu formulieren, führen größtenteils zur Unlesbarkeit des Textes.
Wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Vielen Dank.
Oberbürgermeisterwahl- Einleitung - Anfang Ende
der Präsentation
Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
Mehrere BewerberMehrere Bewerber
Ein Bewerber erhält mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.
Ein Bewerber erhält mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.
Der Oberbürgermeister ist gewählt!Der Oberbürgermeister ist gewählt!
Ein Bewerber verzichtet vor der Stichwahl.
Der verbliebene Bewerber erhält die Mehrheit der
gültigen Stimmen.
Ein Bewerber verzichtet vor der Stichwahl.
Der verbliebene Bewerber erhält die Mehrheit der
gültigen Stimmen.
Ein Bewerber erhält die Mehrheit
der gültigen Stimmen.
Ein BewerberEin Bewerber
Neue Wahl innerhalb von
6 Monaten.
Neue Wahl innerhalb von
6 Monaten.
Bei gleicher Stimmenzahl: Entscheidung
per Los.
Bei gleicher Stimmenzahl: Entscheidung
per Los.
Wieder-holungswahl
in 2 bis 4 Monaten.
Wieder-holungswahl
in 2 bis 4 Monaten.
Stichwahl14 Tage später
zwischen den zwei Bewerbern mit den
meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit: Losentscheid über die
Teilnahme an der Stichwahl.
Stichwahl14 Tage später
zwischen den zwei Bewerbern mit den
meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit: Losentscheid über die
Teilnahme an der Stichwahl.
Ein Bewerber stirbt vor der Stichwahloder verliert seine
Wählbarkeit.
Ein Bewerber stirbt vor der Stichwahloder verliert seine
Wählbarkeit.
Ja Ja
NeinNein
Ja Nein
Er erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen und mindestens 25% der
Wahlberechtigten haben für ihn gestimmt.
Oberbürgermeisterwahl- Ablauf der Direktwahl -
Ein Bewerber erhält die Mehrheit
der gültigen Stimmen.
Anfang Endeder Präsentation
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Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
Mehrere Bewerber
Oberbürgermeisterwahl- Ablauf der Direktwahl -
Ein Bewerber
Der Oberbürgermeister ist gewählt!
Neue Wahl innerhalb von
6 Monaten.
Bei gleicher Stimmenzahl: Entscheidung
per Los.
Ein Bewerber erhält die Mehrheit
der gültigen Stimmen.
Wieder-holungswahl
in 2 bis 4 Monaten.
Ein Bewerber verzichtet vor der Stichwahl.
Der verbliebene Bewerber erhält die Mehrheit der
gültigen Stimmen.
Stichwahl14 Tage später
zwischen den zwei Bewerbern mit den
meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit: Losentscheid über die
Teilnahme an der Stichwahl.
Ein Bewerber stirbt vor der Stichwahloder verliert seine
Wählbarkeit.
Ja Ja
NeinNein
Ja Nein
Ein Bewerber erhält mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.
Er erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen und mindestens 25% der
Wahlberechtigten haben für ihn gestimmt.
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Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
Bewerber können von Parteien, Wählergruppen oder von den Bewerbern selbst vorgeschlagen werden.
Die Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 23, dürfen aber noch nicht 65 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Ein Bewerber darf nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein und muss die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
Im Gegensatz zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen bei Rats- und Stadtbezirksratswahlen muss der Bewerber nicht in Braunschweig wohnhaft sein.
Bei der Oberbürgermeisterwahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er einem der Bewerber geben kann.
Erhält ein Bewerber bei der Hauptwahl die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, ist eine Stichwahl nicht erforderlich.
Ein Bewerber erhält mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.
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Zu einer Stichwahl kann es dann kommen, wenn zur Hauptwahl mehr als zwei Bewerber antreten.
Erhält bei der Hauptwahl kein Bewerber die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern durchzuführen, die bei der Hauptwahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Die Stichwahl findet 14 Tage nach der Hauptwahl statt.
Wie bei der Hauptwahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme, die er einem der beiden Kandidaten geben kann.
Rechtsgrundlagen: § 45 g Abs. 2 Satz 3 NKWG§ 45 b Abs. 3 NKWG§§ 45 j und 45 k NKWG
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Oberbürgermeisterwahl- Informationen -
Stichwahl14 Tage später
zwischen den zwei Bewerbern mit den
meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit: Losentscheid über die
Teilnahme an der Stichwahl.
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Oberbürgermeisterwahl- Informationen -
Rechtsgrundlagen: § 45 l Abs. 1 Satz 1 und 2 NKWG
Findet eine Stichwahl mit zwei Bewerbern statt, so fällt an diesem Tag auf jeden Fall eine Entscheidung. Der Bewerber mit der höheren Anzahl an gültigen Stimmen ist gewählt. Die absolute Zahl der Stimmen ist hierbei nicht entscheidend.
Selbst wenn beide Bewerber exakt die gleiche Stimmenzahl erhalten, wird eine Entscheidung gefällt; dann durch das vom Gemeindewahlleiter zu ziehende Los.
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Bei gleicher Stimmenzahl: Entscheidung
per Los.
Ein Bewerber erhält die Mehrheit
der gültigen Stimmen.
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Der Oberbürgermeister ist gewählt!
Der Oberbürgermeister wird 2006 erstmalig für eine Amtszeit von 8 Jahren (vorher 5 Jahre) gewählt. In Zukunft wird daher die Neuwahl selten zusammen mit der allgemeinen Neuwahl des Rates durchgeführt werden.
In seiner Amtszeit ist der Oberbürgermeister Beamter auf Zeit und sowohl Chef der Verwaltung als auch Kraft Amtes Mitglied im Rat der Stadt. Somit bildet er das Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik.
Eine Abwahl kann durch die Bürgerinnen und Bürger nur dann erfolgen, wenn drei Viertel der Ratsmitglieder die Einleitung eines Abwahlverfahrens beantragt und beschlossen haben.
Oberbürgermeisterwahl- Informationen -
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs. 1 NGO§§ 61 und 61a NGO
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Oberbürgermeisterwahl- Informationen -
Rechtsgrundlagen: § 45m Abs. 1 NKWG
Tritt ein Bewerber von sich aus nicht zur Stichwahl an, wird diese mit dem verbliebenen Bewerber allein durchgeführt. Anders ist es im Fall des Todes eines für die Stichwahl berechtigten Bewerbers oder wenn dieser die Wählbarkeit verliert.
Zu unterscheiden ist die dann erforderliche Wiederholungswahl von einer neuen Direktwahl.
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Ein Bewerber stirbt vor der Stichwahloder verliert seine
Wählbarkeit.
Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
Oberbürgermeisterwahl- Informationen -
Rechtsgrundlagen: § 45m NKWG
Im Gegensatz zu einer neuen Direktwahl wird bei einer Wiederholungswahl nicht das gesamte Wahlverfahren erneut durchgeführt.
Für den ausgeschiedenen Bewerber kann von dessen Partei oder Wählergruppe ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden. Die anderen Wahlvorschläge bleiben bestehen.
Die Frist für den Termin der Wiederholungswahl beginnt mit der Feststellung des Gemeindewahlausschusses, dass ein Bewerber für die Stichwahl ausgeschieden ist.
Auch bei der Wiederholungswahl kann es zu einer Stichwahl kommen, wenn kein Bewerber die absolute Mehrheit erhält.
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Wieder-holungswahl
in 2 bis 4 Monaten.
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Oberbürgermeisterwahl- Informationen -
Der Verzicht auf die Teilnahme an der Stichwahl muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber schriftlich bis zum Beginn der Sitzung des Gemeindewahlausschusses erklärt werden. Verzichtet ein Teilnahmeberechtigter, rückt kein weiterer Bewerber nach, sondern die Stichwahl wird mit dem verbliebenen Bewerber durchgeführt.
Verzichten beide Teilnahmeberechtigten, muss eine neue Direktwahl durchgeführt werden.
Tritt ein Bewerber zur Stichwahl an, gibt es auf dem Stimmzettel die Möglichkeit, „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen. Der Bewerber ist gewählt, wenn er mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen erhält. Im Gegensatz zu einer Hauptwahl mit nur einem Bewerber müssen bei einer Stichwahl mit nur einem Bewerber nicht 25% der Wahlberechtigten für ihn stimmen.
Rechtsgrundlagen: § 45 g Abs. 2 Satz 5 NKWG§ 45 e Abs. 1 Satz 4 NKWG§ 45 l Abs. 1 Satz 3 NKWG
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Anfang Endeder Präsentation
Ein Bewerber verzichtet vor der Stichwahl.
Der verbliebene Bewerber erhält die Mehrheit der
gültigen Stimmen.
Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
Oberbürgermeisterwahl- Informationen -
Außer in den in dieser Präsentation dargestellten Fällen, kommt es auch zu einer neuen Direktwahl, wenn:
- ein Bewerber nach Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen aber noch vor der Wahl verstirbt oder seine Wählbarkeit verliert,- kein Wahlvorschlag zugelassen wurde,- beide Berechtigten auf die Teilnahme an der Stichwahl verzichten oder- die gewählte Person die Wahl nicht annimmt.
Die Wahl ist innerhalb von sechs Monaten mit dem gesamten Vorverfahren neu durchzuführen. Dadurch unterscheidet sich eine neue Direktwahl von der Wiederholungswahl.
Rechtsgrundlagen: § 45 n NKWG
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Anfang Endeder Präsentation
Neue Wahl innerhalb von
6 Monaten.
Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
Oberbürgermeisterwahl- Informationen -
Auch ein allein antretender Bewerber muss noch von den Bürgern gewählt werden. Die Stimmzettel geben dann die Möglichkeit, mit „Ja“ oder „Nein“ zu stimmen.
Der Bewerber muss dabei zwei Hürden überwinden. Zum einen muss ein Viertel der Wahlberechtigten für ihn stimmen, das sind in Braunschweig fast 50.000 Stimmen. Zum anderen müssen mehr Bürger ihre Stimme für den Bewerber abgeben als gegen ihn.
Erfüllt der Bewerber eine dieser Bedingungen nicht, muss eine neue Direktwahl durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen: § 45 g Abs. 3 NKWG
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Anfang Endeder Präsentation
Ein Bewerber
Er erhält die Mehrheit der gültigen Stimmen und mindestens 25% der
Wahlberechtigten haben für ihn gestimmt.
Stadt Braunschweig, Referat Stadtentwicklung und Statistik, Wahlamt, Reichsstr. 3, 38100 BraunschweigTelefon: 0531/470-4114, Telefax: 0531/470-4141, E-Mail: [email protected], Internet: www.braunschweig.de/wahlen
Herausgeber: Stadt Braunschweig, Wahlamt,Reichsstr. 338100 Braunschweig
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