Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6776 18. Wahlperiode 24.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6604 – Überblick über Straf- und Gewalttaten im Zusammenhang mit Aufmärschen und Kundgebungen der so genannten Gida-Bewegung Vorbemerkung der Fragesteller Seitdem in Dresden am 20. Oktober 2014 die ersten Aufmärsche und Kundge- bungen der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) stattfanden, haben sich in fast allen Bundesländern regionale und ört- liche Ableger der so genannten Gida-Bewegung gegründet, die unter wechseln- den Abkürzungen, wie beispielsweise Dügida – Düsseldorf gegen die Islamisie- rung des Abendlandes (www.facebook.com/D%C3%BCgida-15372283998 97592/), Sügida – Südthüringen gegen die Islamisierung des Abendlandes (www.facebook.com/S%C3%BCgida-S%C3%BCdth%C3%BCringen-Gegen- Die-Islamisierung-Des-Abendlandes-596779080449929/) oder Legida – Leip- zig gegen die Islamisierung des Abendlandes (https://legida.eu/) auftreten, ras- sistische Hetze gegen Flüchtlinge und Minderheiten propagieren und Kundge- bungen und Aufmärsche durchführen. Im Zusammenhang mit diesen Kundge- bungen und Aufmärschen kommt es immer wieder zu Straf- und Gewalttaten durch Teilnehmer, wie beispielsweise am 14. September 2015 in Leipzig, als Aufmarsch-teilnehmer des Legida-Aufmarsches Polizeiabsperrungen durchbra- chen und Polizisten angriffen (vgl. „Verletzte Polizisten bei Legida-Demonst- ration“ www.mdr.de/sachsen/legida-ausschreitungen100_zc-f1f179a7_zs-9f2f cd56.html, www.lvz.de/Specials/Themenspecials/Legida-und-Proteste/Legida/ Live-Ticker-Protest-gegen-Legida-auf-dem-Ring-Vier-Gegendemos-in-Leipzig). Auch in Dresden kommt es bei Pegida-Aufmärschen zu Straftaten, wie bei- spielsweise am 28. September 2015, als mindestens zwei Journalisten von Auf- marschteilnehmern angegriffen wurden (vgl. Empörung über Angriff auf Jour- nalisten bei Pegida-Demonstration www.zeit.de/news/2015-09/29/demonstratio- nen-angriffe-auf-journalisten-bei-pegida-kundgebung-in-dresden-29081204). Regelmäßig wird bei Gida-Aufmärschen sowohl gegen die so genannte Lügen- presse als auch gegen Politiker gehetzt, wie beispielsweise in Dresden am 11. Oktober 2015, als Teilnehmer des Pegida-Aufmarsches nachgebaute Gal- gen mit einschlägigen Aufschriften „Reserviert Angela ‚Mutti‘ Merkel“ und „Reseviert Siegmar ‚das Pack‘ Gabriel“ mit sich führten. In den Medien wurden daraufhin Einschätzungen nicht näher spezifizierter Sicherheitsbehörden zitiert. So heißt es beispielsweise im „Berliner Tagesspiegel Online“ vom 12. Okto- ber 2015: „Sicherheitskreise sehen nach Tagesspiegel Informationen aber
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DIP21 - Antwortdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/067/1806776.pdfKöln NW 86a StGB 0 12.01.2015 Hannover NI 113 StGB 1 Schwerin MV 224 StGB 1 München BY VersG 1 Saarbrücken SL 223 StGB
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Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
23. November 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/677618. Wahlperiode 24.11.2015
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6604 –
Überblick über Straf- und Gewalttaten im Zusammenhang mit Aufmärschen und Kundgebungen der so genannten Gida-Bewegung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seitdem in Dresden am 20. Oktober 2014 die ersten Aufmärsche und Kundge-bungen der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) stattfanden, haben sich in fast allen Bundesländern regionale und ört-liche Ableger der so genannten Gida-Bewegung gegründet, die unter wechseln-den Abkürzungen, wie beispielsweise Dügida – Düsseldorf gegen die Islamisie-rung des Abendlandes (www.facebook.com/D%C3%BCgida-15372283998 97592/), Sügida – Südthüringen gegen die Islamisierung des Abendlandes (www.facebook.com/S%C3%BCgida-S%C3%BCdth%C3%BCringen-Gegen-Die-Islamisierung-Des-Abendlandes-596779080449929/) oder Legida – Leip- zig gegen die Islamisierung des Abendlandes (https://legida.eu/) auftreten, ras-sistische Hetze gegen Flüchtlinge und Minderheiten propagieren und Kundge-bungen und Aufmärsche durchführen. Im Zusammenhang mit diesen Kundge-bungen und Aufmärschen kommt es immer wieder zu Straf- und Gewalttaten durch Teilnehmer, wie beispielsweise am 14. September 2015 in Leipzig, als Aufmarsch-teilnehmer des Legida-Aufmarsches Polizeiabsperrungen durchbra-chen und Polizisten angriffen (vgl. „Verletzte Polizisten bei Legida-Demonst-ration“ www.mdr.de/sachsen/legida-ausschreitungen100_zc-f1f179a7_zs-9f2f cd56.html, www.lvz.de/Specials/Themenspecials/Legida-und-Proteste/Legida/ Live-Ticker-Protest-gegen-Legida-auf-dem-Ring-Vier-Gegendemos-in-Leipzig). Auch in Dresden kommt es bei Pegida-Aufmärschen zu Straftaten, wie bei-spielsweise am 28. September 2015, als mindestens zwei Journalisten von Auf-marschteilnehmern angegriffen wurden (vgl. Empörung über Angriff auf Jour-nalisten bei Pegida-Demonstration www.zeit.de/news/2015-09/29/demonstratio-nen-angriffe-auf-journalisten-bei-pegida-kundgebung-in-dresden-29081204). Regelmäßig wird bei Gida-Aufmärschen sowohl gegen die so genannte Lügen-presse als auch gegen Politiker gehetzt, wie beispielsweise in Dresden am 11. Oktober 2015, als Teilnehmer des Pegida-Aufmarsches nachgebaute Gal-gen mit einschlägigen Aufschriften „Reserviert Angela ‚Mutti‘ Merkel“ und „Reseviert Siegmar ‚das Pack‘ Gabriel“ mit sich führten. In den Medien wurden daraufhin Einschätzungen nicht näher spezifizierter Sicherheitsbehörden zitiert. So heißt es beispielsweise im „Berliner Tagesspiegel Online“ vom 12. Okto-ber 2015: „Sicherheitskreise sehen nach Tagesspiegel Informationen aber
Drucksache 18/6776 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
noch keinen Anlass, die Bewegung als rechtsextremistisch einzustufen“ (www.tagesspiegel.de/politik/pegida-demo-in-dresden-cem-oezdemir-galgen- grenzt-an-aufruf-zu-mord/12441998.html).
1. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/oder dem Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR)/Ge-meinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit dem 20. Oktober 2014 und damit der ersten öffentlichen Kundgebung der Pegida-Bewegung in Dresden durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Kundge-bungen und Aufmärschen der so genannten Gida-Bewegung bekannt gewor-den (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt, Anzahl der Tatbetei-ligten aufschlüsseln)?
Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit der GIDA-Bewegung wer-den im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) erfasst und sind in den Fallzahlen der „Politisch mo-tivierten Kriminalität“ (PMK) insgesamt enthalten. In der Fallzahlendatei des Bundeskriminalamts (BKA) gibt es jedoch für Straftaten im Zusammenhang mit GIDA-Demonstrationen keine recherchefähigen Katalogwerte bzw. Themenfel-der. Es können daher nur die Straftaten ausgewiesen werden, bei denen in der dem BKA übermittelten Sachverhaltsdarstellung ein expliziter GIDA-Bezug an-gegeben ist. Vor diesem Hintergrund erhebt die Darstellung der Straftaten keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine Aufstellung politisch motivierter Straftaten im Zusammenhang mit de-monstrativen Ereignissen im Zeitraum vom 20. Oktober 2014 bis zum 17. No-vember 2015 und der Eingrenzung einer Freitextsuche „GIDA“ im übermittelten Sachverhalt der jeweiligen KTA-PMK ergab insgesamt 940 Straftaten. Davon entfallen 255 Straftaten auf den Phänomenbereich PMK-rechts:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6776
Tatzeit Tatort Land Delikt TV
Braunschweig NI § 223 StGB 1 Braunschweig NI § 86a StGB 0 Düsseldorf NW VersG 1 Düsseldorf NW VersG 1 Braunschweig NI § 125a StGB 0 Braunschweig NI § 113 StGB 1 Braunschweig NI § 86a StGB 1 Braunschweig NI VersG 1 Braunschweig NI § 86a StGB 1
21.01.2015 Köln NW VersG 1 Leipzig SN § 186 StGB 0 Köln NW VersG 1 Köln NW VersG 1 Leipzig SN § 86a StGB 0 Leipzig SN VersG 1 Leipzig SN § 223 StGB 0 Leipzig SN § 303 StGB 0
23.01.2015 Leipzig SN § 86a StGB 0 24.01.2015 Hoyerswerda SN VersG 1 26.01.2015 Duisburg NW § 185 StGB 1
Berlin BE § 125 StGB 1 Hannover NI VersG 1 Hannover NI VersG 1 Hannover NI VersG 1 Altdorf BY § 248a StGB 1 Hannover NI § 224 StGB 1 Düsseldorf NW VersG 1 Duisburg NW § 86a StGB 0
30.01.2015 Leipzig SN VersG 1 Leipzig SN § 125 StGB 0 Leipzig SN VersG 1 Leipzig SN VersG 4 Leipzig SN VersG 1 Leipzig SN SprengG 1 Leipzig SN VersG 1 Leipzig SN VersG 1 Leipzig SN VersG 1 Leipzig SN VersG 1 Leipzig SN § 224 StGB 1 Leipzig SN VersG 1
Drucksache 18/6776 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Tatzeit Tatort Land Delikt TV
03.10.2015 Berlin BE § 223 StGB 1 Berlin BE § 223 StGB 1 Berlin BE § 86a StGB 1
05.10.2015 Leipzig SN § 223 StGB 0 26.10.2015 Berlin BE § 224 StGB 1
Berlin BE § 90b StGB 1
2. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/oder dem GAR/GETZ seit dem 20. Oktober 2014 und damit der ersten öffentli-chen Kundgebung der Pegida-Bewegung in Dresden durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Kundgebungen und Aufmärschen der so genannten Gida-Bewegung bekannt geworden, die gegen Journalisten und Medien ge-richtet waren bzw. sind (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt, Anzahl der Tatbeteiligten aufschlüsseln)?
3. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/oder dem GAR/GETZ seit dem 20. Oktober 2014 und damit der ersten öffentli-chen Kundgebung der Pegida-Bewegung in Dresden durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Kundgebungen und Aufmärschen der so genannten Gida-Bewegung bekannt geworden, die gegen Migranten und Flüchtlinge gerichtet waren bzw. sind und/oder als „fremdenfeindlich bzw. rassistisch motiviert“ klassifiziert wurden (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt, Anzahl der Tatbeteiligten aufschlüsseln)?
4. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/oder dem GAR/GETZ seit dem 20. Oktober 2014 und damit der ersten öffentli-chen Kundgebung der Pegida-Bewegung in Dresden durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Kundgebungen und Aufmärschen der so genannten Gida-Bewegung bekannt geworden, die gegen Lokal-, Landes- und Bundes-politikerinnen und Bundespolitiker gerichtet waren bzw. sind (bitte nach Tat- datum, Tatort, Bundesland, Delikt, Anzahl der Tatbeteiligten aufschlüsseln)?
5. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/oder dem GAR/GETZ seit dem 20. Oktober 2014 und damit der ersten öffentli-chen Kundgebung der Pegida-Bewegung in Dresden durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Kundgebungen und Aufmärschen der so genannten Gida-Bewegung bekannt geworden, die gegen Polizeibeamte gerichtet wa-ren bzw. sind (bitte aufschlüsseln nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, De-likt, Anzahl der Tatbeteiligten)?
6. Wie viele Straf- und Gewalttaten sind dem Bundeskriminalamt und/oder dem GAR/GETZ seit dem 20. Oktober 2014 und damit der ersten öffentli-chen Kundgebung der Pegida-Bewegung in Dresden durch Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Kundgebungen und Aufmärschen der so genannten Gida-Bewegung bekannt geworden, die gegen so genannte politische Gegner – d. h. unabhängige antifaschistische Gruppen, Gewerkschaften, Gegen- demonstranten, Linke etc. - gerichtet waren bzw. sind (bitte nach Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt, Anzahl der Tatbeteiligten aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be-antwortet.
Die Erfassung von Berufsgruppen und von Opfermerkmalen wie beispielsweise „Migrant“, „Flüchtling“, „Journalist“ oder „Politiker“ ist nicht Bestandteil des KPMD-PMK. Aus diesem Grund ist die von den Fragestellern erbetene detail-lierte Aufstellung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen der GIDA-Bewegung aus der Fallzahlendatei des BKA nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6776
7. Wie viele Anmelder und Anmelderinnen von so genannten Gida-Kundge-bungen und Aufmärschen seit dem 20. Oktober 2014 sind nach Kenntnis der Bundesbehörden als Aktivistinnen oder Aktivisten rechtsextremistischer und/oder neonazistischer Kameradschaften, Parteien oder Organisationen bekannt (bitte nach Ort des Aufmarsches, Datum, Bundesland, neonazisti-scher Organisationsstruktur aufschlüsseln)?
Erkenntnisse zu Veranstaltungen der jeweiligen GIDA-Ableger, die durch die je-weils örtlich zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz als rechtsextremis-tisch beeinflusst oder gesteuert bewertet werden, übermitteln diese an das Bun-desamt für Verfassungsschutz (BfV).
Nach den dem BfV vorliegenden Informationen sind unter den anmeldenden Per-sonen auch Personen des rechtsextremistischen Spektrums, die rechtsextremisti-schen Parteien (wie NPD, DIE RECHTE, PRO NRW) oder der neonazistischen Szene angehören.
Eine weitergehende Aufschlüsselung ist dem BfV auf der Grundlage der vorlie-genden Informationen nicht möglich.
8. Bei wie vielen und welchen Kundgebungen und Aufmärschen der so genann-ten Gida-Bewegung seit dem 20. Oktober 2014 bewertet das Bundeskrimi-nalamt aufgrund welcher Kriterien Propagandadelikte oder andere Straftaten als rechtsextremistisch (bitte nach Ort des Aufmarsches, Datum, Bundesland aufschlüsseln)?
Dem BKA werden im Rahmen des KPMD-PMK grundsätzlich alle Straftatbe-stände übermittelt, die durch die zuständige Polizei der Länder als politisch mo-tiviert bewertet wurden. Die Bewertung solcher Straftaten als extremistisch ob-liegt den zuständigen Behörden der Länder und grundsätzlich nicht dem BKA.
9. Wie viele und welche Kundgebungen und Aufmärsche der so genannten Gida-Bewegung seit dem 20. Oktober 2014 bewertet das GAR/GETZ auf-grund welcher Kriterien als rechtsextremistisch (bitte nach Ort des Aufmar-sches, Datum, Bundesland aufschlüsseln)?
Da das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Rechts“ (GETZ-R) keine eigenständige Behörde ist, sondern eine Kommunikationsplatt-form der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, trifft es keine eigenen Bewertungen.
10. Bei wie vielen und welchen Kundgebungen und Aufmärschen der so genann-ten Gida-Bewegung seit dem 20. Oktober 2014 konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund welcher Vorkommnisse tatsächliche Anhalts-punkte für eine rechtsextreme Ausrichtung feststellen (bitte nach Ort des Aufmarsches, Datum, Bundesland, Vorkommnissen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung nimmt zu rechtsextremistisch beeinflussten und gesteuerten Demonstrationen der GIDA-Aktionsformen im Rahmen der Beantwortung von Kleinen Anfragen regelmäßig Stellung.
Für das Jahr 2014 wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. „Bericht über rechtsextreme Tendenzen bei PEGIDA“ auf Bundestagsdrucksache 18/4068 vom 23. Februar 2015, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Verfassungsschutzbericht 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/6166 vom 28. September 2015, verwiesen.
Drucksache 18/6776 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Für das Jahr 2015 wird auf die quartalsweisen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu „Rechtsextremen Aufmärschen“ verwiesen. Die Erkenntnisse der Bundesregierung für die ersten drei Quartale 2015 finden sich in den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4846 vom 7. Mai 2015, auf Bundestagsdrucksache 18/5688 vom 31. Juli 2015 sowie auf Bundestagsdrucksa-che 18/6555 vom 4. November 2015.
11. Wie viele und welche Kundgebungen und Aufmärsche der so genannten Gida-Bewegung seit dem 20. Oktober 2014 bewertet das GAR/GETZ auf-grund welcher Kriterien nicht als rechtsextremistisch (bitte nach Ort des Auf-marsches, Datum, Bundesland aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz bis heute keine ausreichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte dafür haben, die Gida-Bewegung als nicht rechtsextrem beeinflusst einzustufen, womit begründet sie diese Einstufung?