Geschäftsbereich Bildung & Unternehmensentwicklung Digitale Bildung – wie diese die Möglichkeiten der Mitarbeiterqualifizierung verändert Jürgen Grosser, Geschäftsführer
Geschäftsbereich Bildung & Unternehmensentwicklung
Digitale Bildung – wie diese die Möglichkeiten der Mitarbeiterqualifizierung verändert
Jürgen Grosser, Geschäftsführer
Unternehmensprofil
KrankenhausKinder- und Jugendhilfe
Altenhilfe Bildung
•Evangelische Stiftung mit Sitz in Paderbornmit 154 jähriger Tradition
•Rund 1.500 Mitarbeitende
•viele, dezentrale Einrichtungen
•Pflegekräfte, Ärzte und Erzieher
Digitales lernen Kernthese: Digitales Lernen fordert / unterstützt ein
„betriebliches Bildungsmanagement“ (kontinuierlich, prospektiv, aktiv, planend, ausführend und evaluierend)
Kennzeichen:
Strategisches Bildungsmanagement orientierend an den betrieblichen „Erfolgsfaktoren“, Erhalt und Ausbauder Wachstums- und Innovationsfähigkeit
Operatives Bildungsmanagement – umfassend. Vorbereitung, Durchführung, Evaluation
Systematische Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden
Neue Aufgaben für Lehrkräfte / Praktiker – Erstellung eigener Online-Produkte
Einführung E-LearningNotwendige Vorarbeiten
• Abschluss einer Dienstvereinbarung über die Grundsätze der Weiterbildung inkl. E-Learning mit der Mitarbeitervertretung
• Anrechnung der Bearbeitungszeiten von Kursen als Dienstzeit
• Mögliche Bearbeitung der Kurse: während oder nach der Arbeitszeit oder Zuhause
• Mailadresse für alle Mitarbeitenden
• Lernpfade mit Schulungsangeboten erstellen
• Information und persönliche Beratung
Einführung E-Learning(Bedarfsermittlung)
Bildungscontrolling
Exkurs AusbildungZeitgemäße Lehr- und Lernmittel
• WLAN im Schulungszentrum
• Interaktive Whiteboards
In Planung
• Tablets für Auszubildende
• E-Library für die Pflegeliteratur
• Einrichtung eines Trainingscenters (Skills Lab)
CurriculumentwicklungPädagogische Konzepte
Anwendungsbeispiel
Strategische Entscheidung: Einführung der Strukturierten
Informationssammlung(SIS)
Gewährleistung der Pflegefachlichkeit
Erstellung der Lernpfade für
E-Learning (SIS/NBA/
Expertenstandards)
Qualifizierung von rund 200
Mitarbeitenden in Präsenzphasen
Anwendungsbeispiel
Strategische Entscheidung: Erweiterung des Portfolio in der
Altenhilfe WG für Demenzerkranke
Kompetenzorientierte Auswahl der
Mitarbeitenden Erstellung eines
Lernpfades
Qualifizierung der Mitarbeitenden
mittels Blended -Learning
Ausblick: Blended Learning
22.09.2017Bildungszentrum für
Gesundheits- und Sozialberufe Seite 9
Präsenz
Online
Seminar
Online Vorbereitung
Präsenz
Online
Seminar
Online Nachbereitung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt
Jürgen Grosser
Geschäftsführer
Tel. 0 52 51-40 14 80
Neuhäuserstraße 24-26 • 33102 Paderborn
www.johannísstift.de
Infoblattwww.reliaslearning.de • [email protected] • Telefon: 0800 723 4785
• Sie nutzen eine effiziente Lernplattform,
auf der sich die gesamte Mitarbeiterbildung
bündeln lässt
• Sie sparen Zeit durch ein effektives
Berichtswesen und die Automatisierung von
häufig manuellen Abläufen und entlasten so
Mitarbeiter in Führungsverantwortung und
Beauftragte
• Sie sind flexibel, denn sie können ihre
eigenen Lerninhalte in das Relias Angebot
einbauen
• Sie erreichen eine verbesserte Erfüllung
der gesetzlichen Pflichtvorschriften
und reduzieren ihre Haftungsrisiken, da
Pflichtfortbildungen durchgängig erfüllt
werden
• Sie können sich auf eine konsistente
Versorgungsqualität aufgrund
der erfolgreichen Umsetzung von
Expertenstandards verlassen
• Sie stärken die Mitarbeiterkompetenz durch
reflektierte und prüfbare Bildung
• Ihre Mitarbeiter schätzen das qualitativ
hochwertige, ortsunabhängige Lernangebot
sowie die Maßnahmen, mit denen Wissen
spielerisch verankert wird
• Akademien setzen „Blended Learning“-
Konzepte um, so dass Wissen nachhaltiger
verankert wird und sich Präsenzphasen
straffen lassen
Wissen sichert dieVersorgungsqualität.Relias Learning ist weltweit einer der führenden Anbieter von Digitaler Bildung speziell für das Gesundheitswesen. Wir bieten eine intuitive Lernplattform sowie online Pflicht- und Fachfortbildungen an, die heute von über 3 Millionen Lernern in mehr als 6.000 Einrichtungen des Gesundheitswesens genutzt werden.
Wir unterstützen Klinik-, Reha- und Pflegeeinrichtungen sowie Pflegedienste dabei, zeiteffizient und kosteneffektiv die Qualität in Pflege und Versorgung zu stärken und die Teilnahme an Pflichtfortbildung nachhaltig zu steigern.
Das macht unsere Kunden so erfolgreich:
Infoblattwww.reliaslearning.de • [email protected] • Telefon: 0800 723 4785
“Führungskräfte und Mitarbeiter
suchen Fort- und Weiterbildungen,
die über die Mindestanforderungen
hinausgehen, um sich
weiterzuentwickeln. Dieses wirkt
sich definitiv positiv auf die
Mitarbeiterzufriedenheit aus.”
— Bereichsleitung Fort- und Weiterbildung
Lebenslanges Lernen—wie SieBildung digital neu denken.
VersorgungsqualitätTop Arbeitgeber
• Pflichtfortbildung zeitgemäß,
effizient, standardisiert und
automatisiert durchführen
• Dokumentieren und
Einhalten von Richtlinien
und Gesetzen
• Behörden und Einrichtungen
einfach, rechtzeitig und
transparent informieren
Compliance
• Bilden und binden Sie
Ihre Mitarbeiter durch ein
flexibles, hochwertiges
und personalisiertes
Bildungsangebot
• Nutzen Sie vielseitige
Lerninhalte und Tools, die
den Wissenstransfer in die
Praxis nachhaltig verankern
• Bieten Sie flexible, leicht zu
bedienende und interaktive
Kurse, um die Motivation
Ihrer Mitarbeiter zu halten
und zu steigern
⌃⌃⌃⌃⌃⌃
• Verbessern Sie die
Ergebnisse in
• Kernbereichen Ihrer
Einrichtung
• Erzielen Sie eine
konsistente und hoch
qualifizierte Versorgung
in der Pflege
• Steigern Sie die
Rate der Fort- und
Weiterbildungen pro
Mitarbeiter
Relias Learning stellt die Dienstvereinbarung als unverbindliches „Muster“ zur Verfügung, welches Relias-Kunden nehmen, verändern oder auch ignorieren können. Relias Learning erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung und übernimmt für die rechtliche und inhaltliche Richtigkeit keinerlei Gewähr.
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Dienstvereinbarung
über die Einführung des
Relias Learning-Management-Systems
als Weiterbildungsangebot
Zwischen XXX vertreten durch den Geschäftsführer, - nachfolgend Dienstgeber genannt -, und der Einrichtungen XXX, vertreten durch die Vorsitzenden, - nachfolgend MAV genannt -, wird gemäß § xxxxxxx die folgende Dienstvereinbarung geschlossen:
§ 1 Präambel Die Geschäftsführung und die Mitarbeitervertretung sind sich darüber einig, dass die Ziele, die mit dem Einsatz von EDV-Systemen angestrebt werden, in kooperativer Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber, MAV und Mitarbeiter verfolgt werden und die Interessen aller Beteilig-ten in angemessener Form berücksichtigt werden sollen. E-Learning ist eine sinnvolle Me-thode, um Wissen zu erwerben, zu ergänzen und zu teilen. Dies soll sicherstellen, dass das individuelle Recht der Mitarbeiter auf informelle Selbstbestimmung gewährleistet wird, und dass die Interessen der Mitarbeiter in angemessenem Umfang berücksichtigt werden.
§ 2 Inhalte und Modalitäten
(1) In der XXXXX wird als Fort- und Weiterbildungsmodul eine Online-Akademie eingeführt. Diese Online-Akademie wird von der Firma Relias Learning GmbH zur Verfügung gestellt.
(2) Dies soll sicherstellen, dass die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, insbe-
sondere das EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Ge-fahrstoffverordnung (GefStoffV), die Bildschirmarbeitsverordnung (BildschirmArbV) und die Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) eingehalten werden.
(3) Die Kurse werden nach inhaltlichen und fachlichen Vorgaben des Dienstgebers erstellt.
Sie enthalten eine Lernerfolgskontrolle und ein Zertifikat.
Relias Learning stellt die Dienstvereinbarung als unverbindliches „Muster“ zur Verfügung, welches Relias-Kunden nehmen, verändern oder auch ignorieren können. Relias Learning erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung und übernimmt für die rechtliche und inhaltliche Richtigkeit keinerlei Gewähr.
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(4) Es wird bei der Bereitstellung in Pflichtkurse und freiwillige Kurse unterschieden. Pflicht-kurse sind z.B. gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen, wie Arbeitsschutz-, Brand-schutz- oder Hygienekurse. Die Pflichtkurse hat jeder Mitarbeiter in einem vorgeschriebe-nen Zeitfenster zu absolvieren und die Lernerfolgskontrolle zu bestehen. Freiwillige Kurse sind Kurse, bei denen den Mitarbeitern ein Weiterbildungsangebot zur Verfügung gestellt wird, wie z.B. MS-Word. Der Mitarbeiter kann selbst entscheiden, ob er den Kurs absol-vieren möchte. Welche Kurse als Pflichtkurse bereitgestellt werden, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben sowie aus qualitativen Vorgaben der Gesellschaft.
(5) Für den Dienstgeber kostenpflichtige Fortbildungen werden erst dann genehmigt, wenn
die jeweiligen Pflichtkurse in der Online-Akademie erfolgreich absolviert worden sind.
§ 3 Geltungsbereich Die Dienstvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter/innen der XXXX, die in einem Dienstverhältnis stehen oder künftig in ein solches Dienstverhältnis eintreten. Wenn personenbezogene Daten bzw. Daten, die Auskunft über das Verhalten oder die Leis-tung von Mitarbeitern geben können, von Stellen außerhalb des Dienstgebers verarbeitet werden, stellt die Geschäftsführung sicher, dass die hier getroffenen Regelungen und ge-setzlichen Vorschriften auch von der Stelle außerhalb des Dienstgebers eingehalten werden, unabhängig vom Standort dieser Stelle.
§ 4 Auswertung
(1) Der Dienstgeber kann Berichte im eLearning-Portal, welches von der Relias Learning GmbH betrieben und zur Verfügung gestellt wird, selbständig abfragen. Die Berichte ent-halten nebst anderen folgende Daten: Name, Unternehmen, Abteilung, Kostenstelle, ab-solvierter Kurs, Teilnahmestatus, Abschlussdatum. Diese Information benötigt der Dienst-geber, um seine gesetzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten der durchgeführten Unterweisungen und Fortbildungen zu erfüllen.
(2) Ein Kurs wird immer allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Aufgrund von Vorgaben
kann es sein, dass der Kurs nur für einen Teil der Mitarbeiter als Pflichtkurs durchzufüh-ren ist. Freiwillig kann jeder Mitarbeiter diesen Kurs absolvieren und sich das Wissen an-zueignen.
§ 5 Lerndauer Für die Pflichtkurse wird eine Lerndauer vorgegeben. Wird der Kurs in der Freizeit absolviert, erhalten die Mitarbeiter den als Lerndauer vorgegebenen Zeitaufwand als Freizeitausgleich.
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§ 6 Datenerfassung und –speicherung Der Stammdatensatz besteht aus folgenden Daten des Mitarbeiters:
• Name, Vorname
• Nutzername (Kürzel der Einrichtung + Personalnummer)
• Kostenstelle
• Dienstart
• Einrichtung
• Abteilung
§ 7 Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen Der Dienstgeber hat Zugriff auf das Lernmanagementsystem und die personenbezogenen Daten wie in der zwischen Dienstgeber und der Relias Learning GmbH abgeschlossenen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gemäß BDSG. Beim Auftragnehmer, der Relias Learning GmbH, werden alle technischen Möglichkeiten der eingesetzten Software sowie der einge-setzten PC- und Netzwerktechnik genutzt, um die Überprüfungsmöglichkeit des Systems zum Zwecke der Datensicherheit und des Datenschutzes im Sinne des BDSG zu gewährleis-ten.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten Sollten künftig Streitigkeiten über die Auslegung oder Durchführung dieser Dienstvereinba-rung entstehen, werden die Parteien in dem ernsthaften Bestreben einer Einigung Verhand-lungen über die Beilegung der Streitigkeiten aufnehmen.
§ 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung unwirksam sein bzw. werden oder sich von den Parteien nicht bedachte Lücken herausstellen, so bleibt diese im Übrigen wirksam. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen bzw. lückenhafte Regelungen unverzüglich durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen bzw. der mit der Dienstvereinbarung beabsichtigten Rege-lung am nächsten kommt.
Relias Learning stellt die Dienstvereinbarung als unverbindliches „Muster“ zur Verfügung, welches Relias-Kunden nehmen, verändern oder auch ignorieren können. Relias Learning erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung und übernimmt für die rechtliche und inhaltliche Richtigkeit keinerlei Gewähr.
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§ 10 Inkrafttreten, Kündigung, Nachwirkung
(1) Die Dienstvereinbarung tritt am xxxxxx in Kraft. Sie gilt unbefristet.
(2) Die Dienstvereinbarung ist gemäß § xxxxx kündbar.
(3) Soweit die Vereinbarung Regelungen enthält, die nicht der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, entfalten diese keine Nachwirkung.
Datum: Unterschrift MAV Unterschrift GF