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1 Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol Fallstudie: Genossenschaft Casa Bimbo Tagesmutter Onlus Forschungsbericht Bozen, November 2013 Von Silvia Vogliotti in Zusammen- arbeit mit Alessandra Gasparotto
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Apr 03, 2019

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Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol

Fallstudie:

Genossenschaft Casa Bimbo Tagesmutter Onlus

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ber

ich

t

Bozen, November

2013

Von Silvia Vogliotti

in Zusammen-arbeit mit Alessandra Gasparotto

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AFI-IPL (Arbeitsförderungsinstitut) Körperschaft öffentlichen Rechts für Forschung, Bildung und Information im Bereich Arbeit

Landhaus 12 Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1, I-39100 Bozen Tel. 0471 418830, Fax: 0471 418849 [email protected] www.afi-ipl.org

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Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol

Fallstudie: Genossenschaft Casa Bimbo Tagesmutter

von Silvia Vogliotti

in Zusammenarbeit mit Alessandra Gasparotto

AFI-IPL

Bozen, November 2013

Das Schicksal des Staats hängt vom Zustand der Familie ab.

Alexandre Rodolphe Vinet (1767–1847)

Theologe und Historiker der schweizerischen Literatur

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Inhaltsverzeichnis

1. Einführung .................................................................................................................................... 5

2. Die Studie in Kürze ........................................................................................................................ 6

3. Ergebnisse der Studie: Fallstudie der Genossenschaft Casa Bimbo ............................................. 7

3.1. Geschichte und Funktionsweise der Genossenschaft ........................................................... 7

3.2. Survey bei den Familien, welche die Dienste der Genossenschaft in Anspruch nehmen .... 7

3.2.1. Ausarbeitung und Verteilung des Fragebogens ....................................................................................... 7

3.2.2. Stichprobe der Studie ............................................................................................................................... 8

3.2.3. Berufliche Situation der Eltern ................................................................................................................. 8

3.2.4. Inanspruchnahme der Dienstleistungen für Kleinkinder ........................................................................ 10

3.2.5. Ausgaben zulasten der Familie ............................................................................................................... 16

3.2.6. Unmittelbare Erfahrung der Familien..................................................................................................... 18

3.2.7. Familiäre Strategien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf............................................................... 20

4. Einrichtungen für Kleinkinder in Südtirol ................................................................................... 24

4.1. Städtische Kinderhorte ........................................................................................................ 25

4.2. Private und betriebliche Kindertagesstätten ...................................................................... 25

4.3. Tagesmutter-/Tagesvaterdienst .......................................................................................... 25

4.4. Aufnahmekapazität der Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol ................................ 26

4.5. Wartelisten .......................................................................................................................... 27

4.6. Personal der Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol .................................................. 30

5. Elternurlaub der Väter und Nutzung der Zeit in Südtirol ........................................................... 31

6. Dienstleistungen für Kleinkinder: Kosten für die lokale öffentliche Körperschaft und die Familien .............................................................................................................................................. 34

6.1. Kosten zulasten der lokalen Körperschaft .......................................................................... 34

6.2. Kosten zulasten der Familie ................................................................................................ 35

7. Ein Blick auf die Gebiete jenseits der Landesgrenzen ................................................................ 37

7.1. Lokale Verteilung der Dienstleistungen für Kleinkinder ..................................................... 37

7.2. Staatliche Finanzierung der Dienstleistungen für Kleinkinder ............................................ 38

7.3. Dritter gesamtstaatlicher Plan für Kinder ........................................................................... 39

7.4. Kosten zulasten der Familie in Norditalien ......................................................................... 41

8. Schlussfolgerungen ..................................................................................................................... 41

8.1. Kinderhorte und die soziale Integration von Kindern ......................................................... 41

8.2. Einrichtungen für Kleinkinder, flexible Uhrzeiten und Kosten für die Familien ................. 42

8.3. Einrichtungen für Kleinkinder und das lokale Familiensozialsystem .................................. 42

8.4. Nicht nur Einrichtungen für Kleinkinder: Elternurlaub und die Qualität der Beziehung zu den Kindern .................................................................................................................................... 43

9. Bibliografie und Websites ........................................................................................................... 45

10. Fussnoten .................................................................................................................................... 46

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1. Einführung

Dienstleistungen für Kleinkinder sind in Südtirol nunmehr alltäglich. Tagesmütter, Kindertagesstätten, betriebliche Kindertages-stätten und kommunale Kinderhorte wurden zu einem zugänglichen und hochwertigen Mittel, das vielen Südtiroler Familien ermöglicht, Beruf und Familie zu vereinbaren, insbesondere bei Kindern in der Altersklasse von 0 bis 3 Jahren (Abschn. 4 und 6). In Südtirol nehmen 14,2% der Kinder bis zu 3 Jahren eine Dienstleistung für Kleinkinder in Anspruch. Der größte zahlenmäßige Anstieg der letzten Jahre betraf die privaten Kindertagesstätten, wodurch die lokale Deckung insgesamt erweitert werden konnte (die sich 2006 auf 9,2% belief). Für die Kinderhorte (was die öffentlichen Einrichtungen und noch viel mehr die privaten Kindertagesstätten betrifft) sind viel höhere Gebühren als für Kindergärten zu bezahlen. Daher wird es immer mehr zur Regel, dass Kinder bereits mit zweieinhalb Jahren in den Kindergarten eintreten (sog. vorzeitiger Eintritt).

Dies ist auch einer der Gründe, weshalb die Nachfrage (insbesondere in Bezug auf öffentliche Kinderhorte) angesichts eines größeren Angebots an Plätzen in den Kinderhorten gesunken ist, was ebenfalls auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen ist, welche die Haushalte und die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen betrifft. Der Rückgang der Nachfrage gestaltet sich jedoch nicht einheitlich. In den Bozener Neubauvierteln werden die neu entstandenen Einrichtungen beispielsweise nur mit Mühe gefüllt, wogegen es in anderen Gebieten der Landeshauptstadt Wartelisten gibt. Die Nachfrage ist daher sicherlich ein Bereich, der in der Zukunft im Auge behalten werden muss.

Auf Anregung der KVW-ACLI erstellte das AFI-IPL daher eine Studie über die Vereinbarkeit

von Familie und Beruf, ausgehend von Haushalten, die eine der von einer lokalen Genossenschaft angebotenen Dienstleistungen nutzen, um besser zu verstehen, welche Entscheidungen und welche Strategien zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Südtiroler Eltern mit Kindern unter 3 Jahren treffen bzw. umsetzen.

Diesen Haushalten wurde ein Fragebogen vorgelegt, der sich auf die berufliche Lage der Eltern einerseits, auf die Modalitäten zur Inanspruchnahme der Dienstleistung (Kindertagesstätte, betriebliche Kindertagesstätte oder Tagesmutter) andererseits sowie auf die von der Familie umgesetzte Vereinbarkeitsstrategie konzentrierte. Die Ergebnisse dieser Felduntersuchung sind in Abschn. 3 aufgeführt (und in Abschn. 2 zusammengefasst).

Es handelt sich somit um eine Fallstudie, da die Familien beteiligt wurden, die sich an die auf lokaler Ebene tätige Genossenschaft Casa Bimbo Tagesmutter wenden. Nichtsdestotrotz können die für diese Studie ausgearbeiteten Forschungsinstrumente in Zukunft für andere qualitative Untersuchungen bei anderen Genossenschaften und Einrichtungen angewandt werden, die Dienstleistungen für Kleinkinder in unserem Gebiet bieten.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Analyse schlägt das AFI-IPL im letzten Kapitel (Abschn. 8) Maßnahmen vor, um das Angebot besser auf die Nachfrage seitens der Familien abzustimmen sowie die Inanspruchnahme von Elternurlaub seitens der Väter unter Berücksichtigung des lokalen Sozialsystems für Familien zu fördern.

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2. Die Studie in Kürze

Familien: 334 Familien haben den Fragebogen ausgefüllt, davon 71,3% in italienischer und 28,7% in deutscher Sprache.

Bei 78,1% der Familien sind die Eltern italienischer Staatsbürgerschaft, bei 12,9% sind beide Eltern keine Italiener und bei 8,1% hat mindestens ein Elternteil nicht die italienische Staatsbürgerschaft.

54,8% der Familien haben nur ein Kind, 34,4% haben zwei Kinder.

Stärken der Dienstleistungen für Kleinkinder:

freie Auswahl der Uhrzeiten, in denen die Dienstleistung in Anspruch genommen wird („sehr wichtig“ für 68,3% der Familien);

realitätsnahe Uhrzeiten (63,4% der Familien bewerten diesen Aspekt als „sehr gut“);

flexible Uhrzeiten: weniger hoch bewertet bei den kommunalen Kinderhorten, höher bei den Tagesmüttern;

Soziale Einbindung und Selbstständigkeit des Kinds (79,1% der Familien bewerten die Geselligkeit als „sehr gut“ und 78,3% die Selbstständigkeit als „sehr gut“);

Vereinbarkeit der beruflichen und familiären Bedürfnisse.

Schwächen der Dienstleistungen für Kleinkinder:

Die Kosten, welche die Familien aufwenden müssen, werden von gut der Hälfte der Familien als „hoch“ oder „sehr hoch“ bewertet.

44,8% der Familien zahlen weniger als 300 Euro pro Monat Gebühren für den Kinderhort oder die Tagesmutter, 34,9% zwischen 300 und 400 € pro Monat.

Gewünschte Kosten: knapp unter 200 Euro.

36% der Familien, welche den Fragebogen ausgefüllt haben, genießen einen vergünstigten Tarif. 6 von 10 Familien stellten einen Antrag auf eine Tarifvergünstigung, 60% davon wurde die Vergünstigung gewährt.

Durchschnittliche Tarifvergünstigung: 1,74 € pro Stunde in Anspruch genommener Dienstleistung.

Wichtige Aspekte:

Im Durchschnitt begannen die Kinder mit zirka 11 Monaten die Kindertagesstätte zu besuchen oder die Tagesmutter in Anspruch zu nehmen.

Die große Mehrheit der Eltern nutzt die Einrichtung an 5 Tagen pro Woche (63,4%) und nur vormittags (54,3%).

Wochenstunden: 30,6% weniger als 20 Stunden, 20% zwischen 20 und 24 Stunden.

Elternurlaub der Mutter: 24,1% der Mütter nutzen einen Elternurlaub (obligatorischer Mutterschutz oder fakultative Arbeitsenthaltung) von maximal 6 Monaten. 35,7% der Mütter bleiben 7 bis 12 Monate zu Hause.

Elternurlaub des Vaters: 7,3% der Väter haben eine Arbeitsenthaltung in Anspruch genommen. 47,7% dieser Arbeitsenthaltungen dauern knapp 1 Monat, 19% zwei Monate.

Grund, weshalb die Väter den Elternurlaub nicht in Anspruch nehmen: bei 40% der Väter finanzieller Art.

Wenn das Kind von der Kindertagesstätte oder der Tagesmutter nicht aufgenommen worden wäre, wären 55,2% der Mütter in jedem Fall an den Arbeitsplatz zurückgekehrt und hätten das Kind von Dritten betreuen lassen (vor allem von der Großmutter oder einem Babysitter). 15,3% der Frauen hätten dagegen ihre Arbeitsstelle gekündigt.

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3. Ergebnisse der Studie: Fallstudie der Genossenschaft Casa Bimbo

3.1. Geschichte und Funktionsweise der Genossenschaft1

Casa Bimbo Tagesmutter Onlus ist eine 1995 gegründete Sozialgenossenschaft. Ihre Entstehung verdankt sie einer Gruppe von Frauen, die der Überzeugung waren, dass die weibliche Arbeit eine Ressource ist sowie eine angemessene Lösung für viele Bedürfnisse sein könnte, die Frauen häufig im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit befriedigen. Die von Confcooperative Bozen unterstützte Sozialgenossenschaft fördert seit ihrer Gründung zusammen mit anderen Sozialgenossenschaften des Sektors einen 1996 verabschiedeten Vorschlag für ein Landesgesetz, welcher durch das neue Familienlandesgesetz, das 2014 in Kraft tritt, ersetzt wird.2 2001 eröffnete Casa Bimbo Tagesmutter ihre erste Kindertagesstätte in der Gemeinde Branzoll.

Heute ist die Genossenschaft eine etablierte Einrichtung, die vor allem in Südtirol tätig ist, und zwar mittels ihrer Genossenschafterinnen und Angestellten, die zu Hause oder in Einrichtungen wie von der Genossenschaft verwalteten Kitas oder betrieblichen Kindertagesstätten tätig sind. Gegenwärtig verfügt die Genossenschaft über 150 Mitarbeiter und richtete in Südtirol bisher 15 Kindertagesstätten (zur Aufnahme von Kindern in der Altersklasse von 0 bis 3 Jahren in 11 verschiedenen Gemeinden), 5 betriebliche Kindertagesstätten (in Bozen und Meran) sowie einen gut etablierten Tagesmutterdienst im ganzen Landesgebiet ein.

Das gesamte Personal der Genossenschaft ist angemessen für seine jeweilige Rolle gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestim-mungen ausgebildet. In Übereinstimmung mit dem Sozialplan richtet sich das soziale Engagement der Casa Bimbo Tagesmutter seit Jahren auch auf die Förderung der weiblichen Beschäftigung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung von

Frauen. Seit Jahren unterstützt die Genossenschaft andere Einrichtungen bei der Durchführung ähnlicher Projekte in anderen Regionen, bietet Aus- und Weiterbildungskurse für das Personal und steht den neuen Genossenschaften beratend zur Seite. Dank der Beratung durch Casa Bimbo entstanden die Einrichtungen in Trient im Rahmen des neuen entsprechenden Landesgesetzes (LG. Nr. 4/2002), die Einrichtungen in Turin, Treviso sowie 2010 in Monza. Die Genossenschaft verfügt ferner über zahlreiche Kontakte und Beratungen auf gesamtstaatlicher und europäischer Ebene.

3.2. Survey bei den Familien, welche die Dienste der Genossenschaft in Anspruch nehmen

3.2.1. Ausarbeitung und Verteilung des Fragebogens

Ziel dieser Studie war es festzustellen, ob es den Familien gelingt, Familien- und Berufsleben zu vereinbaren, welche Dienstleistungen für Kleinkinder gewählt wurden (öffentlicher Kinderhort bzw. private und/oder betriebliche Einrichtung) sowie welche Stärken die einzelnen Dienstleistungen auszeichnen. Der Fragebogen wurde eigens für diese Studie konzipiert inklusive eines Vortests bei einigen Familien beider Sprachgruppen, um sicherzustellen, dass der Fragebogen für die Eltern verständlich ist und leicht ausgefüllt werden kann. Infolge der von den Vortest-Teilnehmern gelieferten Angaben wurden insbesondere zwei Fragen geändert, die nicht unmittelbar verständlich waren.

Der Fragebogen war in sechs Themenbereiche gegliedert:

1. unsere Familie

2. berufliche Situation der Eltern

3. in Anspruch genommene Dienstleistung für Kleinkinder

4. Ausgaben zulasten der Familie

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5. unsere unmittelbare Erfahrung

6. Strategien der Familie, um Familienleben und Beruf zu vereinbaren

3.2.2. Stichprobe der Studie

Den Fragebogen beantworteten insgesamt 334 Familien. 238 füllten ihn in italienischer Sprache aus (71,3%), 96 in deutscher Sprache (28,7%). Nach der Sprachzugehörigkeit der Familien wurde nicht gefragt, diese hatten jedoch die Möglichkeit, den Fragenbogen in der von ihnen gewünschten Sprache auszufüllen.

Von den Familien, welche den Fragebogen beantwortet haben, sind 26,9% in der Stadtgemeinde Bozen wohnhaft, 20,4% im Bezirk Überetsch-Südtiroler Unterland, 12,0% in Leifers, 11,1% in Meran und 9,6% im Burggrafenamt. 8,1% wohnen im Eisacktal, 6,3% im Pustertal, 3,0% in Salten-Schlern, während zwei Familien außerhalb Südtirols ansässig sind. Was das Herkunftsland betrifft, sind die Eltern bei 78,1% der Familien nach eigenen Angaben italienische Staatsbürger, bei 12,9% beide ausländische Staatsbürger und bei 8,1% ist die Staatszugehörigkeit gemischt (mindestens ein Elternteil ist Ausländer). 62,6% der Eltern sind

verheiratet, 26% leben in einer Partnerschaft zusammen. 54,8% der Familien haben nur ein Kind, 34,4% haben zwei Kinder, 7,8% drei Kinder und 2,4% vier Kinder. In zwei Familien gibt es Zwillinge. Das erste Kind wurde in 55,6% der Fälle zwischen 2010 und 2011 geboren.

3.2.3. Berufliche Situation der Eltern

86,5% der Mütter und 91,6% der Väter sind erwerbstätig. 6,0% der Mütter und 3,9% der Väter erklären dagegen, arbeitslos zu sein oder Arbeit zu suchen. 4,2% der Mütter sind Hausfrauen. Was die Art der Erwerbstätigkeit betrifft, sind 84,8% der Mütter und 71,9% der Väter abhängige Arbeitnehmer, während 13,8% der Mütter und 25,5% der Väter nach eigenen Angaben einer selbstständigen Arbeit nachgehen. 28,4% der Mütter sind im öffentlichen Dienst, 56,7% in der Privatwirtschaft tätig. Bei den Vätern arbeiten dagegen 22,9% im öffentlichen Dienst und 53,9% in der Privatwirtschaft. Die Teilzeitarbeit wird von 61,6% der Frauen und von nur knapp 2,3% der Männer genutzt.

Tabelle 1: Berufliche Situation der Eltern nach einigen Arbeitsmerkmalen (N = 334)3

Arbeitsmerkmal Mutter Vater

Beschäftigungssituation

erwerbstätig 86,5% 91,6%

arbeitslos, auf Arbeitssuche 6,0% 3,9%

nicht erwerbstätig, Hausfrau/Hausmann 4,2% 0,0%

Schüler(in)/Student(in) 0,9% 0,3%

Sonstiges 1,8% 0,0%

Art des Erwerbs-tätigkeit*

abhängige/r Arbeitnehmer/in 84,8% 71,9% selbstständig 13,8% 25,5% Sonstiges 0,3% 0,3%

Arbeitgeber* öffentlicher Dienst 28,4% 22,9%

Privatwirtschaft 56,7% 53,9%

Arbeitszeit* Vollzeit 38,4% 97,7% Teilzeit 61,6% 2,3%

Schichtarbeit* ja 20,8% 18,0%

nein 77,9% 80,4% *Die Anteile beziehen sich ausschließlich auf die Personen, die nach eigenen Angaben erwerbstätig sind. Quelle: Umfrage AFI-IPL

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9,3%

16,5%

41,6%

31,1%

11,7%

23,7%

33,2%

24,6%

Pflichtschulabschluss

Berufsausbildung, Lehre

Matura

Hochschulabschluss oderpostuniversitärer

Abschluss

Mutter

Vater

Knapp 22% der Väter und der Mütter arbeiten im Handel, wobei im 11,7% Väter und 5,1% der Mütter im Industriesektor tätig sind. Was andere Sektoren betrifft, sind die

Mütter oft im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt (12,3%), sowie im Bildungswesen (11,7%).

Grafik 1: Arbeitssektor der Eltern (N=244)

Die Mütter haben im Durchschnitt einen höheren Bildungsgrad als die Väter (Grafik 2), da 41,6% der Frauen und nur 33,2% der

Männer über die Matura verfügen. Einen Hochschulabschluss besitzen 31,1% der Frauen und 24,6% der Männer.

Grafik 2: Studientitel der Eltern (N = 311)

Im Durchschnitt sind die Mütter jünger als die Väter (Grafik 3): Von den Vätern sind 37,7% zwischen 36 und 40 Jahre alt, 23,9% sind älter als 40. Nur 7,8% aller Väter sind jünger als 30 Jahre.

21,9%

5,1%

0,9%

2,4%

9%

7,5%

12,3%

11,7%

1,5%

0,9%

21,9%

11,7%

10,2%

9,0%

7,5%

6,0%

4,8%

2,4%

2,1%

2,1%

Handel

Industrie

Bauwesen und Handwerk

Öffentliche Verwaltung undVerteidigungswesen

Sonstige Dienstleistungen

Hotel- und Gastgwerbe

Gesundheits- und Sozialwesen

Bildungswesen

Landwirtschaft

Banken und Versicherungen

Mutter

Vater

Quelle: Umfrage AFI-IPL

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Grafik 3: Alter der Eltern nach Altersklassen (N = 306)

3.2.4. Inanspruchnahme der Dienstleistungen für Kleinkinder

Die Genossenschaft Casa Bimbo erbringt drei unterschiedliche Arten von Dienstleistungen für Kleinkinder: Kindertagesstätten (privat

oder konventioniert mit der Gemeinde), betriebliche Kindertagesstätten und Tagesmütter. 64,6% der am Survey beteiligten Familien nutzen eine Kindertagesstätte, 20,2% eine Tagesmutter und 15,2% eine betriebliche Kindertagesstätte.

Grafik 4: Genutzte Einrichtung (N = 322)

Was die sprachliche Zuordnung betrifft, wählten 63,2% der Familien, die den Fragebogen auf Italienisch ausgefüllt haben, eine private Kindertagesstätte und 20,3%

eine Tagesmutter. 68,1% derjenigen, die die Fragen auf Deutsch beantwortet haben, nutzen eine Kindertagesstätte, 19,8% eine Tagesmutter. Die betriebliche

23,9%

37,7%

22,1%

7,8%

12,0%

35,0%

31,1%

18,6%

>40 Jahren

36 bis 40 Jahren

30 bis 35 Jahren

<= 30 Jahren

Mutter

Vater

Kindertages- stätte; 64,6%

Betriebliche Kindertages- stätte; 15,2%

Tagesmutter; 20,2%

Quelle: Umfrage AFI-IPL

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Kindertagesstätte wird von 16,5% der Familien in Anspruch genommen, welche den Fragebogen auf Italienisch ausgefüllt haben, und von 12,1% derjenigen, die ihn auf Deutsch ausgefüllt haben. Diese Verteilung

ist natürlich stark von der örtlichen Verfügbarkeit der verschiedenen Einrichtungen beeinflusst.

Grafik 5: Genutzte Einrichtung nach der Sprache, in welcher der Fragebogen ausgefüllt wurde (N = 322)

65,7% der Familien mit Eltern italienischer Staatsbürgerschaft wählten eine Kindertagesstätte, bei den Familien, in denen beide Eltern Ausländer sind, sind es dagegen

68,3%, und bei den gemischten Familien 48,0% (bei diesen ist ein Elternteil italienischer Staatsbürger, der andere Ausländer). Eine gemischte Familie von 3

nutzt dagegen eine betriebliche

Einrichtung, während die ausländischen Familien proportional weniger die Tagesmutter in Anspruch nehmen (14,6% des Gesamtanteils).

Grafik 6: Genutzte Einrichtung nach Familienzusammen-setzung (N = 331)

63,2%

16,5%

20,3%

68,1%

12,1%

19,8%

Kindertagesstätte

BetrieblicheKindertagesstätte

Tagesmutter

italienisch

deutsch

Quelle: Umfrage AFI-IPL

65,7%

68,3%

48,0%

13,0%

17,1%

32,0%

21,3%

14,6%

20,0%

Italienische Eltern

AusländischeEltern

GemischteFamilie

Kindertagesstätte Betriebliche Kindertagesstätte Tagesmutter

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Die Grafik 7 dagegen zeigt die Inanspruchnahme der verschiedenen Einrichtungen nach Bezirk oder Gemeinde, wo die Familie wohnhaft ist. Im Burggrafenamt wird am häufigsten die Kindertagesstätte (87,1%) genutzt. Dasselbe gilt für Meran (76,5%). In Leifers ist die Nutzung der drei verschiedenen

Einrichtungstypen dagegen am ausgewogensten. Dort werden die betrieblichen Kindertagesstätten von 27,5% der Familien, welche den Fragebogen beantwortet haben, genutzt. Im Eisacktal nutzen dagegen fast alle Familien eine Kindertagesstätte (96,2%).

Grafik 7: Genutzte Einrichtung nach Wohnbezirk der Familie (N = 315)

Unabhängig vom Arbeitgeber (öffentlich oder privat) des Vaters und der Mutter ist die Kindertagesstätte stets die am häufigsten genutzte Einrichtung. Die betriebliche Kindertagesstätte wird von 25,6% der weiblichen Angestellten im öffentlichen Dienst genutzt (vor allem von im Gesundheitswesen beschäftigten

Pflegefachkräften). Anders ist es bei den Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft, von denen nur 8,6% eine betriebliche Einrichtung für Kleinkinder in Anspruch nehmen (offensichtlich nicht immer aus freien Stücken, sondern weil keine betriebliche oder betriebsübergreifende Einrichtung zur Verfügung steht).

59,6%

76,5%

87,1%

56,3%

37,5%

60,0%

96,2%

78,9%

16,9%

17,6%

6,5%

15,6%

27,5%

30,0%

0,0%

5,3%

23,6%

5,9%

6,5%

28,1%

35,0%

10,0%

3,8%

15,8%

Bozen

Meran

Burggrafenamt

Überetsch/SüdtirolerUnterland

Leifers

Salten-Schlern

Eisacktal

Pustertal

Kindertagesstätte

BetrieblicheKindertagesstätte

Tagesmutter

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Grafik 8: Genutzte Einrichtung nach Arbeitgeber der Eltern (N = 322)

In welchem Alter beginnen die Kinder in die Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter zu gehen? Bei 57,6% der Kinder beginnt die Nutzung einer Dienstleistung für Kleinkinder vor Vollendung des ersten Lebensjahrs: bei 10,7% innerhalb der ersten sechs Monate, bei 20,4% im Alter von 7 bis 9 Monaten und bei 26,5% im Alter von 10 Monaten oder einem Jahr. 22,3% dagegen beginnen mit der Nutzung im Alter von 13 bis 18 Monaten, ein

Drittel nach eineinhalb Jahren. Das Eintrittsalter hängt nicht von der Erwerbsbranche der Mutter (öffentlich oder privat) ab, auch wenn der Eintritt bei Kindern mit Müttern im öffentlichen Dienst in 28,0% der Fälle erst nach dem 18. Lebensmonat erfolgt, wogegen es bei den Müttern, die in der Privatwirtschaft tätig sind, nur 10,8% der Kinder sind, deren Eintritt in diesem Alter erfolgt.

62,2%

68,1%

65,2%

70,4%

25,6%

8,6%

18,8%

13,8%

12,2%

23,3%

15,9%

15,7%

Mutter – öffentlicher

Dienst

Mutter – Privatwirtschaft

Vater – öffentlicher

Dienst

Vater – Privatwirtschaft

Kindertagesstätte

Betriebliche Kindertagesstätte

Tagesmutter

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Grafik 9: Alter des Kinds beim Eintritt in die Einrichtung (N = 328)

Zweck der Studie war es grundlegend zu verstehen, welche Faktoren sich am stärksten auf die Wahl der genutzten Dienstleistung auswirkten. Der Faktor, der die meisten Punkte erhielt (mit einer Bewertungsskala von 1 „gar nicht“ bis maximal 10 „sehr stark“), betraf die „Hilfe bei der Erziehung und dem Großziehen des Kinds“, der mit einer durchschnittlichen Punktzahl von 8,72 bewertet wurde. Die flexiblen Uhrzeiten (im Durchschnitt 8,19 Punkte) kamen auf Platz zwei, gefolgt von der Nähe der Einrichtung zum Wohnort (7,52), von keiner anderen verfügbaren Lösung (6,95) und vom interessanten Erziehungsprojekt (6,74). Zu den weniger wichtigen Aspekten gehören dagegen die Nähe zum Arbeitsplatz des Vaters (4,18), die Kenntnis der Einrichtung durch eigene Erfahrung (3,66), die nicht erfolgte Aufnahme in einem städtischen Kinderhort (3,22) und die Empfehlung des Kinderarztes (1,63).

Bei den Faktoren, die am höchsten bewertet wurden, erhielt die Unterstützung bei der Erziehung und beim Großziehen der Kinder in 46,0% der Fälle die höchste Punktzahl (= 10), die flexiblen Uhrzeiten in 40,1% der Fälle und die Nähe der Einrichtung in 36,4% der Fälle. Bei den weniger wichtigen Faktoren bewerteten dagegen 80,0% der Eltern die Empfehlung des Kinderarztes mit 1 („überhaupt nicht wichtig“). Dieselbe Bewertung gaben 52,7% der Familien der eigenen Erfahrung und 52,4% der nicht erfolgten Aufnahme in einem städtischen Kinderhort. Das interessante Erziehungsprojekt wurde ziemlich einheitlich von 5 bis 10 bewertet. Was die lokale Auswahl betrifft, erklären 30,2% der Familien, dass sie die Einrichtung auswählen konnten, während 25,2% dagegen vor Ort in Bezug auf die auszuwählende Einrichtung keine andere Wahl hatten.

bis 6 Monate; 10,7%

7 bis 9 Monate; 20,4%

10 bis 12 Monate; 26,5%

13 bis 18 Monate; 22,3%

über 18 Monate; 20,1%

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Grafik 10: Bewertung der Faktoren, welche die Wahl beeinflussten (N = 269)

Für wie viele Stunden am Tag wird die Dienstleistung für Kleinkinder in Anspruch genommen? Die Nutzung ist normalerweise auf zirka 5 Stunden pro Tag beschränkt, häufig übereinstimmend mit der Teilzeitarbeit der Mutter. 30,6% der Eltern nutzen eine der Dienstleistungen für weniger

als 20 Stunden pro Woche (d. h. weniger als zirka 4 Stunden pro Tag), 20% zwischen 20 und 24 Stunden, während nur 8,8% der Familien ihr Kind für mehr als 34 Stunden pro Woche einer Einrichtung überlassen. Aus den Daten wird somit ersichtlich, dass die Dienstleistung für ziemlich kurze Zeit in Anspruch genommen wird.

1,63

3,22

3,66

4,18

5,28

5,32

5,49

6,74

6,95

7,52

8,19

8,72

Vom Kinderarzt empfohlen

Mein Kind wurde nicht im städtischen Kinderhortaufgenommen

Kenntnis durch eigene Erfahrung

In der Nähe des Arbeitsplatzes des Vaters

Von anderen Eltern empfohlen

In der Nähe des Arbeitsplatzes der Mutter

Es gab lokal keine Alternative

Interessantes pädagogisches Projekt

Wir wussten nicht, wem wir das Kind anvertrauensollten

In der Nähe der Wohnung

Flexible Betreuungszeiten

Hilfe bei der Erziehung und dem Aufziehen des Kinds

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Grafik 11: Nutzungsstunden pro Woche der Dienstleistung

Eine Untersuchung der genutzten Stunden nach Art der Dienstleistung zeigt, dass die Tagesmütter in der Regel für kürzere Zeit genutzt werden (35,5% der Familien, die eine Kinderbetreuerin in Anspruch nehmen, nutzen diese für weniger als 20 Stunden pro Woche), während die betriebliche Kindertagesstätte in 51,1% der Fälle über 30 Stunden pro Woche genutzt wird und nur in 19,1% weniger als 20 Stunden pro Woche.

Überwiegend erfolgt die Inanspruchnahme der Dienstleistung während der herkömmlichen Zeit von Montag bis Freitag: 63,4% der Familien nehmen die Dienstleistung an fünf Tagen pro Woche in Anspruch, nur 5,2% an sechs Tagen. Ein Drittel der Familien dagegen nutzt die Dienstleistungen für wenige Tage in der Woche (an zwei, drei oder vier Tagen).

Was die Nutzungszeit betrifft, steht der Vormittag an erster Stelle (54,3%). 42,4% der Familien nutzen eine Dienstleistung sowohl vormittags als auch nachmittags. Der Nachmittag allein wird nur von 3,4% der Eltern genutzt.

3.2.5. Ausgaben zulasten der Familie

Wie bewerten die Familien dagegen die monatlich aufgewandten Kosten? Fast die Hälfte der Familien ist der Meinung, dass die Gesamtkosten der Dienstleistung „angemessen“ sind. 37,9% beurteilt die Kosten dagegen als „hoch“, 11,0% der Befragten als „sehr hoch“. Nur 2,4% beurteilen die Kosten als „niedrig“ oder „sehr niedrig“.

<20 Stunden; 30,6%

20-24 Stunden;

20,0%

25-29 Stunden;

15,7%

30-34 Stunden;

13,1%

>34 Stunden; 8,8%

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Tabelle 2: Bewertung der Dienstleistungskosten und monatliche Ausgaben (in €) (N=324)

Die Kosten der betrieblichen Kindertagesstätte (die, wie bereits erwähnt, im Durchschnitt für die meisten Stunden pro Woche genutzt wird) werden von den Familien im Normalfall als angemessen bewertet (56,3% der Eltern, die eine betriebliche Kindertagesstätte in Anspruch nehmen, bewerten die Kosten der Dienstleistung als „angemessen“, gegenüber 42,9%, die eine Tagesmutter und 47,5%, die eine private oder mit der Gemeinde konventionierte Kindertagesstätte nutzen).

Welche Kosten müssen diese Familien pro Monat aufwenden?444,8% der Familien geben weniger als 300 € pro Monat aus, 34,9% 300 bis 400 € pro Monat, 9,3% 401 bis 500 €, während die restlichen Familien über 500 € pro Monat zahlen müssen.5

Wir wollten auch versuchen zu verstehen, welchen Betrag die Familien für die gegenwärtig genutzte Dienstleistung für angemessen halten würden. Mit anderen Worten: Wie viel sollte die Dienstleistung für Kleinkinder kosten? Im Durchschnitt würden die „idealen“ Kosten für die Familien 194,70 € pro Monat betragen. Von denen, die weniger als 300 € pro Monat ausgeben, sind 46,0% der Meinung, die idealen Kosten der Dienstleistung müssten zwischen 100 und 199 € betragen. 26,0% denken dagegen, dass die Ausgaben sich maximal auf 100 € belaufen dürften. Diejenigen, die 300 bis 400 € pro Monat bzw. 401 bis 500 € pro Monat ausgeben, halten Kosten von 200 bis 299 € für am angemessensten (52,3% bzw. 39,1%).

Tabelle 3: Ideale Kosten nach monatlicher Ausgabe (N = 312)

Monatliche Ausgaben für die Dienstleistung

Ideale Kosten pro Monat

weniger als 300 €

301 bis 400 €

401 bis 500 €

501 bis 600 € über 600 € Gesamt

weniger als 100 € 26,0% 6,2% 0,0% 0,0% 0,0% 11,2% 100-199 € 46,0% 29,2% 21,7% 16,7% 0,0% 32,2% 200-299 € 18,0% 52,3% 39,1% 16,7% 0,0% 35,5% 300 € 8,0% 10,8% 21,7% 8,3% 100,0% 12,5% mehr als 300 € 2,0% 1,5% 17,4% 58,3% 0,0% 8,6% Quelle: Umfrage AFI-IPL

Bewertung der Gesamtkosten der Dienstleistung in%

Sehr niedrig 0,3 Niedrig 2,1 Angemessen 48,6 Hoch 37,9 Sehr hoch 11,0

Monatliche Ausgaben für die Dienstleistung in%

weniger als 300 € pro Monat 44,8 301 bis 400 € pro Monat 34,9 401 bis 500 € pro Monat 9,3 501 bis 600 € pro Monat 6,5 über 600 € pro Monat 2,2 weiß nicht/beantworte ich nicht 2,5

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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58,3% derjenigen, die zwischen 501 und 600 € ausgeben, möchten mehr als 300 €, aber weniger als 425 € ausgeben (maximaler als ideal angegebener Tarif), während diejenigen, die über 600 € ausgeben, in 100% der Fälle 300 € ausgeben möchten. Fünf Familien sind der Meinung, dass die Dienstleistung kostenlos sein sollte.

Interessant ist es auch festzustellen, in welchem Maß die Familien, welche den Fragebogen ausgefüllt haben, von einer der von den geltenden Landesbestimmungen für Familien mit geringem Einkommen vorgesehenen Tarifvergünstigungen profitieren. 194 Familien (59,9% der 324, welche die Frage beantworteten) haben eine finanzielle Vergünstigung beantragt. 36,4% haben dagegen keinen solchen Antrag gestellt. Nur 2,2% wussten nichts von der Möglichkeit, eine Vergünstigung zu bekommen. Bei 59,9% wurde der Antrag bewilligt, 35,1% dagegen wurde keine finanzielle Beihilfe gewährt. Insgesamt genießen gegenwärtig zirka 36% der befragten Familien eine Reduzierung der monatlichen Gebühren. Wie hoch ist diese Vergünstigung? 57 Familien haben die Höhe der Vergünstigung pro Stunde, die sie bekommen, angegeben: im Durchschnitt 1,74 € pro Stunde. Der

Mindestanteil pro Stunde ist 0,12 €, der höchste 7,50 €. Die 19 Familien, welche den Betrag der monatlichen Vergünstigung angegeben haben, erhielten im Durchschnitt 191,10 €. Die oben angegebenen Daten bezüglich der erhaltenen Vergünstigungen sind reine Richtangaben, da sie sich auf nicht einmal 60 Fälle insgesamt beziehen.

3.2.6. Unmittelbare Erfahrung der Familien

Ein weiterer Teil des Fragebogens betraf die Bewertung der Familien bezüglich einiger Aspekte der genutzten Dienstleistung. Die Wertung 1 bezog sich auf „gar nicht einverstanden“ mit der Aussage, die Wertung 4 auf „völlig einverstanden“. Aus der unten aufgeführten Grafik wird ersichtlich, dass der wichtigste Aspekt die soziale Einbindung des Kinds (3,78 im Durchschnitt) betrifft, gefolgt von der Selbstständigkeit, die das Kind entwickelt (3,76), und der Vereinbarung von Familie und Beruf (3,69). Ebenfalls hohe Wertungen, jedoch niedriger als die zuvor genannten, erhielte der Ruf der Dienstleistung als echte Alternative zu den Großeltern (3,32) und die Tatsache, dass die Dienstleistung beträchtliche Kosten für die Familie darstellt (3,27).

Grafik 12: Meinung der Familien zu einigen Aspekten der Dienstleistung (N = 321) (1 = gar nicht einverstanden, 4 = völlig einverstanden)

3,27

3,32

3,54

3,60

3,62

3,69

3,76

3,78

Beträchtliche Ausgaben für die Familie

Gute Alternative zu den Großeltern

Flexible Betreuungszeiten

Angemessene Unterstützung bei der Erziehung

Wohlbefinden und harmonisches Aufwachsen…

Vereinbarkeit der beruflichen und familiären…

Selbstständigkeit des Kinds

Soziale Einbindung des Kinds

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Wie bewerten die Familien einige Elemente der Dienstleistung, welche sie nutzen? Die Bewertung der flexiblen Uhrzeiten variiert (wenn auch geringfügig in absoluten Werten) bei den Familien, die Kindertagesstätten nutzen (die im Durchschnitt eine Wertung von 3,47 vergeben), und denen, die eine Tagesmutter in Anspruch nehmen (3,74). Die Familien, welche eine Kindertagesstätte nutzen, vergeben zwar durchschnittliche Wertungen von mindestens 3 („ziemlich gut“), die jedoch unter denen des allgemeinen Durchschnitts liegen. Anders ist es bei den Familien, die sich an eine Tagesmutter wenden. Diese vergeben im Durchschnitt höhere Bewertungen als alle anderen Familien. Die Tagesmutter wird besonders wegen ihrer Flexibilität geschätzt, die sie bezüglich der Uhrzeiten bietet (offensichtlich auf die Vereinbarkeitsbedürfnisse der Eltern „zugeschnitten“). 79,1% aller Familien

bewerten die soziale Einbindung des Kinds als „sehr gut“, bei der Selbstständigkeit, die das Kind entwickelt, sind es 78,3%. Die freie Wahl der Uhrzeiten der Dienstleistung ist das Element, welches die höchste durchschnittliche Punktzahl bekommt (3,63), gefolgt von den realitätsnahen Uhrzeiten (3,61). Positiv ist, dass die Familien den Wechsel der Erzieherinnen als gering einstufen (die durchschnittliche Wertung ist mit 2,44 Punkten ziemlich gering, was deutlich dafür spricht, dass die Erzieherinnen nicht so häufig wechseln) und das Verhältnis zwischen der Zahl der Kinder und der Zahl der Erzieherinnen als angemessen (auch in dieser Hinsicht legt die durchschnittliche Punktzahl von 2,36 nahe, dass die Eltern das Verhältnis Erzieherinnen/Kinder als angemessen bewerten).

Grafik 13: Bewertung der Familien einiger Aspekte der Dienstleistung (N = 300)

(1 = gar nicht einverstanden, 4 = völlig einverstanden)

Die Bewertung der Familien in Bezug auf die Themen gemäß Grafik 13 variiert geringfügig je nach Einrichtung, im Durchschnitt ist die Zufriedenheit unabhängig von der Art der Dienstleistung sehr hoch. Positiv bei den

Tagesmüttern bewertet werden die Uhrzeiten (durchschnittliche Wertung 3,74, während die Familien, welche Kindertagesstätten in Anspruch nehmen, im Durchschnitt eine Wertung von 3,47

3,63

3,61

3,38

3,35

2,44

2,36

Freie Wahl der Betreuungszeiten

Die Betreuungszeiten sind realitätsnah

Die zur Verfügung stehenden Bereiche sind großund gut gepflegt

Hohe Miteinbeziehung der Familie

Die Erzieherinnen wechseln häufig

Das Zahlenverhältnis Kinder/Erziehungspersonalist hoch

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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vergeben, und diejenigen, die betriebliche Kindertagesstätten nutzen, von 3,53) und die den Kindern zur Verfügung stehenden Bereiche. Was die Familien, die sich an eine Tagesmutter wenden auch sehr schätzen, sind das Wohlbefinden und das harmonische Aufwachsen der Kinder sowie die geleistete erzieherische Unterstützung. Im Allgemeinen bewerten 68,3% der Familien die freie Wahl der Uhrzeit als „sehr gut“, 63,4% erklären, dass sie mit den realitätsnahen Uhrzeiten „sehr zufrieden“ sind. Diese beiden Faktoren erweisen sich als grundlegende „Stärken“ der lokal verfügbaren Dienstleistungen.

3.2.7. Familiäre Strategien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

60,5% der Mütter erklären, dass sie nach den fünf Monaten des obligatorischen Mutterschutzes einen freiwilligen Elternurlaub in Anspruch genommen haben. 33,5% dagegen kehrten nach Beendigung des obligatorischen Mutterschutzes an den Arbeitsplatz zurück. Von den abhängigen Arbeitnehmerinnen nutzten 70,0% einen freiwilligen Elternurlaub, bei den Selbstständigen sinkt dieser Anteil auf 20,0%. 40,9% der getrennt lebenden/geschiedenen Frauen kehrten sofort nach dem obligatorischen Mutterschutz an den Arbeitsplatz zurück, bei den verheirateten Frauen waren es 34,8%, bei den in einer Lebensgemeinschaft lebenden Frauen 27,2%.

Was die insgesamt von der Mutter genutzten Arbeitsenthaltungsmonate betrifft, erklären 24,1%, dass sie innerhalb von 6 Monaten wieder an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. 28,2% nach 6 Monaten, 35,3% nach 7 bis 12 Monaten und 12,4% dagegen nach über einem Jahr. 50,0% der selbstständigen Frauen haben nach eigenen Angaben weniger als sechs Monate Elternurlaub genutzt. 21,2% der Mütter kehrten an den Arbeitsplatz zurück, als das Kind noch keine sechs Monate alt war, ein Viertel zwischen dem 7. und 9. Lebensmonat des Kinds und ein weiteres Viertel zwischen dem 7. und 12. Lebensmonat. 13,2% der Mütter, die nach dem ersten Geburtstag des Kinds an den Arbeitsplatz zurückkehrten, blieben bis zu dessen 18. Lebensmonat zu Hause. 11,8% aller Mütter nahmen ihre Erwerbstätigkeit wieder auf, als das Kind älter als eineinhalb Jahre war.

Wenn das Kind nicht in der gegenwärtigen Einrichtung aufgenommen worden wäre, hätten 15,3% der Frauen gekündigt. Mehr als die Hälfte (55,2%) wäre in jedem Fall wieder an den Arbeitsplatz zurückgekehrt und hätte das Kind einer Betreuungsperson anvertraut. In 38,5% der Fälle hätte es sich bei dieser Person um den Großvater oder die Großmutter gehandelt, in 21,8% der Fälle um einen Babysitter. In nur 1,7% der Fälle wäre das Kind dem Vater anvertraut worden.

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Grafik 14: „Was hätte die Mutter gemacht, wenn das Kind nicht im Kinderhort/in der Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter aufgenommen worden wäre?“ (N = 299)

Interessant ist auch festzustellen, in welchem Maß der Elternurlaub von den Vätern in Anspruch genommen wurde: In unserer Stichprobe haben nur 7,3% der Väter nach eigenen Angaben einen Elternurlaub genutzt.6 Sicherlich bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Dauer der Arbeitsenthaltung normalerweise 1 Monat (47,7% der Fälle) oder maximal 2 Monate (19,0%) beträgt. Mehr als zwei Monate freiwilliger Arbeitsenthaltung hat nur ein Drittel der Väter genutzt. In einem einzigen Fall dauerte der Elternurlaub des Vaters ein Jahr. Ein Viertel der Arbeitsenthaltungen wurde in Anspruch genommen, als das Kind 1 Monat alt war, 15% als es 3 Monate alt war.

Welches ist jedoch der ausschlaggebende Grund für die geringe Neigung der Väter, einen freiwilligen Elternurlaub in Anspruch zu nehmen, ein Recht, das ihnen seit dem Jahr 2000 gesetzlich zusteht (Gesetz Nr. 53/2000)?

Der Hauptgrund, weshalb die meisten Väter die Möglichkeit für einen Elternurlaub nicht genutzt haben, ist auf das finanzielle Ungleichgewicht zurückzuführen, dass dieser zur Folge gehabt hätte. 39,9% der Väter haben den Elternurlaub aus finanziellen Gründen nicht genutzt, gefolgt von 22,5%, die diesen nicht beantragt haben, weil sie selbstständig sind. 13,3% der Väter sind dagegen der Meinung, dass die Betreuung der Kinder Aufgabe der Mutter ist. Die Furcht, Elternurlaub zu beantragen, oder Bedenken wegen der Auswirkungen auf die Karriere waren dagegen völlig zweitrangig. Positiv ist, dass nur 2,2% der Väter zugeben, nichts von der Möglichkeit, Elternurlaub in Anspruch nehmen zu können, gewusst zu haben.7

Ich hätte gekündigt 15,3%

Sonstiges 7,4%

Wartestand/ Mutterschutz

4,1%

Ich wäre zu Hause geblieben/ich hätte keine Arbeit gesucht

2,6%

Kinderhort/sonstige Einrichtung

1,6%

Babysitter 21,8%

Großmutter/ Großeltern

38,5%

Vater 1,7%

Sonstiges 3,9%

Verwandte 3,3%

Ich wäre in jedem Fall an den Arbeitsplatz zurückgekehrt und hätte das Kind ....... anvertraut 55,2%

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Grafik 15: Hauptgrund dafür, warum der Vater keinen Elternurlaub in Anspruch genommen hat, nur eine Antwort möglich (N = 271)

Interessant war es festzustellen, wie der Bildungsgrad des Vaters die verschiedenen Gründe, keinen Elternurlaub in Anspruch zu nehmen, beeinflusste. 50,0% derjenigen, die den Elternurlaub aus Furcht vor den Folgen

für ihre Karriere nicht in Anspruch genommen haben, besitzen einen Hochschulabschluss, auch wenn dieser Grund im Vergleich zu den anderen in dieser Kategorie nur 5,4% ausmacht.

Tabelle 4: Gründe für die nicht erfolgte Inanspruchnahme des Elternurlaubs durch den Vater nach Studientitel (N = 312)

Pflichtschul-abschluss

Berufsaus-bildung/ Lehre Matura

Hochschul- oder postuniversitärer

Abschluss

Finanzielle Gründe 53,1% 43,3% 34,4% 40,6%

Ich wusste nichts von der Möglichkeit, Elternurlaub nutzen zu können

0,0% 2,9% 2,1% 2,9%

Ich befürchtete Folgen für meine Karriere 0,0% 1,5% 3,1% 5,8%

Ich hatte Angst, meinen Chef um Elternurlaub zu fragen

3,12% 5,9% 1,0% 1,4%

Ich hatte Angst vor der Reaktion meiner Kollegen

0,0% 1,5% 0,0% 0,0%

Normalerweise kümmert sich die Mutter um die Kinder

15,6% 14,9% 13,5% 11,6%

Ich wäre nicht in der Lage, mein Kind zu betreuen

3,12% 0,0% 1,0% 0,0%

Ich bin selbstständig 6,2% 16,4% 33,3% 20,3%

Ich war arbeitslos 6,2% 1,5% 1,0% 2,9%

Sonstiges 12,5% 11,9% 10,4% 14,5% Quelle: Umfrage AFI-IPL

0,4%

0,7%

2,2%

2,2%

2,6%

3,0%

13,3%

13,3%

22,5% 39,9%

Ich hatte Angst vor der Reaktion meiner Kollegen

Ich wäre nicht in der Lage, mein Kind zu betreuen

Ich wusste nichts von der Möglichkeit, Elternurlaub zu…

Ich war arbeitslos

Ich hatte Angst, meinen Chef um Elternurlaub zu fragen

Ich befürchtete negative Auswirkungen auf meine…

Normalerweise kümmert sich die Mutter um die Kinder

Sonstige Gründe

Ich bin selbstständig

Finanzielle Gründe

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Die finanziellen Gründe, die zwar auch für alle anderen Kategorien wichtig sind, beeinflussten überwiegend diejenigen, die lediglich einen Pflichtschulabschluss vorweisen können (53,1%). Die Tatsache, selbstständig zu sein, wirkte sich vor allem auf die Entscheidung der Väter mit Matura aus.

Nach der Analyse des Hauptgrunds, weshalb die Väter den Elternurlaub nicht genutzt haben, wurde gefragt, welche zusätzlichen Elemente ihre Entscheidung beeinflusst hatten (die Wertung 1 bedeutete „völlig unwichtig“, die Wertung 4 „sehr wichtig“). Erneut stehen die finanziellen Gründe an erster Stelle, mit einer durchschnittlichen Wertung von 2,99 Punkten. Von Bedeutung ist auch die Tatsache, dass die Väter der Meinung sind, die Mütter müssten sich um

die Kinder kümmern: Dieser Grund erhält die zweithöchste durchschnittliche Wertung (2,31 Punkte). Was am wenigsten Einfluss nahm, ist die Furcht vor der Reaktion der Kollegen (1,27). Die finanziellen Gründe werden insbesondere von 51,0% der Befragten als sehr wichtig eingestuft, wogegen die mangelnde Kenntnis bezüglich der Möglichkeit, Elternurlaub in Anspruch zu nehmen, von 74,6% der Väter als „völlig unwichtig“ bewertet wurde. Hervorzuheben ist der Unterschied, welcher zwischen Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft zu verzeichnen ist. Bei den Letztgenannten werden die Furcht vor den Folgen für die eigene Karriere oder die Furcht, den Chef um Elternurlaub zu fragen, im Durchschnitt höher bewertet als bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst.

Grafik 16: Wichtige Elemente bei der Entscheidung, keinen Elternurlaub in Anspruch zu nehmen (N = 247) (1 = völlig unwichtig, 4 = sehr wichtig)

Mit der letzten Frage des Fragebogens sollte untersucht werden, wer sich bei Krankheit des Kinds um dieses kümmert. Aus den Antworten geht hervor, dass dies in der Regel die Eltern tun. In 89,4% der Fälle bleiben diese vom Arbeitsplatz fern, wenn

die Kinder krank sind. Die zweite Alternative sind die Großeltern (45,0%), die dritte Onkel und Tanten (7,6%). Das familiäre Netzwerk ist somit die „Abfederung“, welche bei den (oft häufigen) Erkrankungen in den ersten Lebensjahren zum Einsatz kommt.

2,99

2,31

1,78

1,49

1,44

1,34

1,27

Finanzielle Gründe

Das ist normalerweise Aufgabe derMutter

Angst vor negativen Auswirkungen aufdie Karriere

Angst, den Chef zu fragen

Ich wusste nichts von der Möglichkeit

Ich wäre nicht in der Lage

Angst vor der Reaktion der Kollegen

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Grafik 17: Wer kümmert sich um das Kind, wenn es krank ist? (mehrere Antworten sind möglich)8

4. Einrichtungen für Kleinkinder in Südtirol

Betrachten wir nun, wie sich die soeben erläuterte Studie (Abschn. 3) in den lokalen Kontext der Dienstleistungen für Kleinkinder einfügt.

Die Familienpolitik in Südtirol ist auf die „aktive Unterstützung der Familie“ ausgerichtet, wobei versucht wird, auf mehreren Ebenen einzugreifen, um den Eltern zu ermöglichen, das Privat- mit dem Berufsleben zu vereinbaren. Die Landesverwaltung fördert einen integrierten Unterstützungsplan, der neben der materiellen Unterstützung der Familien mit Kindern auch auf die Verbesserung des Angebots an Infrastrukturen und Dienstleistungen im Bereich Betreuung für Kleinkinder abzielt. Ziel ist es somit, sich von der Alternative „mehr unmittelbare Dienstleistungen“ oder „mehr finanzielle Zuwendungen für die Familie“ zu lösen und sich einer Mischung aus finanziellen Zuwendungen, Dienstleistungen, Infrastrukturen, Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit und Zeiten der Stadt anzunähern. Vorrangig müssen daher die Bemühungen sein, die Bedürfnisse der

jungen Südtiroler Familien korrekt und flexibel zu befriedigen und dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mütter/Frauen sowie der Väter/Männer und vor allem der Kinder zu berücksichtigen. Das ideale Modell wäre es daher, den Einzelnen und Familien eine Wahlmöglichkeit zu geben, sodass sie sich möglichst frei und selbstständig entscheiden können, wie sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf handhaben und welche Form des Familienlebens sie führen möchten.

Das Betreuungsangebot für Kleinkinder (0–3 Jahre) erweiterte sich in Südtirol in den letzten Jahren beträchtlich und umfasst folgende Formen9:

Kinderhorte (städtisch)

private Kindertagesstätten (von Genossenschaften geführt)

Heimbetreuung für Kinder (Tagesmütter)

betriebliche Kindertagesstätten (welche von den Kindern der Mitarbeiter spezieller konventionierter Unternehmen in Anspruch genommen werden können).

0,6%

1,2%

3,0%

4,3%

7,6%

45,0%

89,4%

Sonstige Vewrwandte

Sonstiges

Babysitter

Nachbarn, Bekannte

Onkeln/Tanten

Großeltern

Einer der Elternteile

Quelle: Umfrage AFI-IPL

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Tabelle 5: Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol im Jahr 2011

Art der Einrichtung Anzahl der

Einrichtungen Plätze

öffentliche Kinderhorte 13 639

private (und gemischte) Kindertagesstätten 43 717

betriebliche Kindertagesstätten 9 142

Tagesmutterdienst 152 768

Insgesamt 217 2.266 Quelle: Amt für Familie, Frau und Jugend der Autonomen Provinz Bozen

4.1. Städtische Kinderhorte

Der städtische Kinderhort ist ein Erziehungs- und Sozialdienst im öffentlichen Interesse und wurde konzipiert, um die harmonische Entwicklung der Kinder (0 bis 3 Jahre) zu fördern. Das erste Landesgesetz über Kinderhorte stammt aus dem Jahr 1974 (LG 26/4 und entsprechende Durchführungsverordnung, verabschiedet mit DL Nr. 32/1976). Der Kinderhort ist von Montag bis Freitag für mindestens acht Stunden geöffnet, die täglichen Öffnungszeiten sind flexibel und unterscheiden sich je nach gewähltem Zeitraum.10 Gemäß den gegenwärtigen auf Landesebene geltenden Bestimmungen sehen die Aufnahmekriterien die Umsetzung der Berufs- und Einkommensverhältnisse der Familie, der Zusammensetzung der Familiengemeinschaft und besonderer Umstände, durch welche die Familie beeinträchtigt wird (Wohnverhältnisse, Unfähigkeit, Krankheit usw.), über ein Punkteschema vor. Die Aufnahme in den städtischen Kinderhort richtet sich nach dem Wohnort des Kinds, d. h., die Gesuche von Kindern, welche nicht in der betreffenden Gemeinde wohnhaft sind, werden der Deckung der Gesuche der dort wohnhaften Bürger untergeordnet, und die Kosten für die Dienstleistung müssen von der „entsendenden“ Gemeinde getragen werden.11

4.2. Private und betriebliche Kindertagesstätten

Bei den Kindertagesstätten12 handelt es sich um sozialpädagogische Einrichtungen für Kinder von 0 bis 3 Jahren, die von Sozialgenossenschaften sowohl für externe Nutzer als auch auf Rechnung eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe (in diesem Fall werden sie als betriebliche Kindertagesstätten13 bezeichnet) geführt werden können. Das wichtigste Merkmal der Kindertagesstätten ist deren Flexibilität: Je nach den Bedürfnissen der einzelnen Familien besteht die Möglichkeit, die Kinder auch nur an einigen Tagen der Woche oder für wenige Stunden pro Tag betreuen zu lassen.

Das Amt für Personalentwicklung der Personalabteilung leitete mit dem Landesbeirat für Chancengleichheit der Landesbediensteten eine Kooperation für die Bewilligung von Zuschüssen für die Nutzung von betrieblichen Kindertagesstätten zugunsten der Kinder der Landesbediensteten bis zum Alter von drei Jahren ein. Dabei handelt es sich um ein Pilotprojekt mit einer Laufzeit von 3 Jahren (genehmigt von der Landesregierung im August 2011).

4.3. Tagesmutter-/Tagesvaterdienst

Dieser Dienst wird von Personen, bei denen es sich in der Regel um Mütter handelt,

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erbracht, die bei sich zu Hause maximal 6 Kinder von 0 bis 3 Jahren betreuen.14 Wer das Kind betreut, ist in einer Sozialgenossenschaft oder einer anderen sozialen Körperschaft ohne Gewinnabsicht organisiert, welche Professionalität, eine spezielle Ausbildung und die Einhaltung bestimmter auf Landesebene geltender Parameter garantiert.

Die von der Familie zu tragenden Ausgaben werden auf der Grundlage der finanziellen Situation bestimmt (Einkommen, Vermögen,

Kosten usw.) gemäß DL Nr. 30 vom 11.8.2000.

2002 waren in Südtirol 123 Tagesmütter tätig, die 656 Kinder betreuten. 2010 waren 147 Tagesmütter zu verzeichnen, die insgesamt 924 Kinder bis zu 3 Jahren betreuten, 2011 waren es dagegen 152 Tagesmütter mit insgesamt 918 im Lauf des Jahres betreuten Kindern (und 390.274 geleisteten Betreuungsstunden).

Tabelle 6: Der Tagesmutterdienst in Südtirol – 2002 bis 2011

Jahr Tätige Tagesmütter Im Laufe des Jahrs betreute Kinder

2002 123 656

2003 135 775

2004 117 781

2005 110 798

2006 124 850

2007 123 917

2008 137 872

2009 143 950

2010 147 924

2011 152 918

Quelle: Amt für Familie, Frau und Jugend der Autonomen Provinz Bozen

Was den Dienst betrifft, ist eine Tarifvergünstigung für ärmere Familien vorgesehen, die ein entsprechendes Gesuch beim Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaft (siehe Abschn. 3) einreichen müssen. Der von der Familie zu tragende Tarifanteil variiert je nach Einkommen, Vermögen, Ausgaben und Zahl der Personen in der Familiengemeinschaft.

4.4. Aufnahmekapazität der Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol

Der Trend zeigt, dass die Zahl der in den privaten Einrichtungen (private und betriebliche Kindertagesstätten) und bei den Tagesmüttern verfügbaren Plätze in den letzten Jahren gestiegen ist, auch wenn zu

Beginn des Erziehungsjahrs 2012/2013, was den öffentlichen Sektor der Dienstleistungen für Kleinkinder betrifft, städtische Kinderhorte in den Bozner Neubauvierteln (Kaiserau und Firmian) eröffnet wurden. Aus der unten aufgeführten Tabelle wird ersichtlich, dass im Jahr 2011 in Südtirol 14,2% der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (d. h. 2266 Kinder von insgesamt 15.095 in dieser Altersklasse) einen Platz in einer Betreuungseinrichtung für Kleinkinder hatten. Der Anteil der von diesem Dienst „abgedeckten“ Kinder stieg seit 2006 um 9,2%, wobei der Großteil dieser Steigerung auf die Kindertagesstätten zurückzuführen ist (deren Plätze in fünf Jahren um 55,2% anstiegen) sowie auf die Tagesmütter, die gegenwärtig 768 Kinder pro Jahr betreuen.15 Auch die betrieblichen Kindertagesstätten

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waren von einer raschen Entwicklung betroffen, die Plätze stiegen von 87 im Jahr 2006 auf 142 im Jahr 2011 (+63,2%).

Tabelle 7: Aufnahmekapazität der Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol, 2006–2011 (absolute Werte und Prozentänderung von 2006 bis 2011)

Art 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Veränd. 2006–2011

öffentliche Kinderhorte 578 578 582 639 639 639 10,6%

Kindertagesstätten 462 492 534 584 618 717 55,2%

Betriebliche Kindertagesstätten 87 84 79 134 122 142 63,2%

Tagesmutterdienst 372 369 411 706 742 768 *

Aufnahmekapazität insgesamt 1.499 1.523 1.606 2.063 2.121 2.266 51,2%

Kinder von 0 bis 3 Jahren 16.206 16.234 16.252 16.130 16.006 15.905 -1,9%

Kapazitätskoeffizient (Plätze je 100 Kinder von 0 bis 3 Jahren) 9,2% 9,4% 9,9% 12,8% 13,3% 14,2 53,5%

Anteil der öffentlichen Kinderhorte am Gesamtwert 38,6% 38,0% 36,2% 31,0% 30,1% 28,2% -26,9%

Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach Daten des Amts für Familie, Frau und Jugend der Autonomen Provinz Bozen

*Für den Zeitraum 2006 bis 2008 wird die Zahl der betreuten Kinder durch die Multiplikation der Zahl der tätigen Tagesmütter mit dem Faktor 3 ermittelt, seit 2009 dagegen wird die Angabe der effektiv betreuten Kinder (von 0 bis 3 Jahren) angegeben. Aus diesem Grund wurde die prozentuelle Veränderung in den letzten 5 Jahren nicht berechnet.

4.5. Wartelisten

Der Landessozialplan 2007–2009 sah vor, 15% der Kinder von 0 bis 3 Jahren bis 2015 einen Platz in einer Betreuungseinrichtung zu garantieren (Kapazitätskoeffizient = 0,15). Der Sozialplan hob hervor, dass das derzeitige Betreuungsangebot für Kinder, insbesondere Kleinkinder, bedarfsgerecht ausgebaut werden muss. In den letzten Jahren war im Land eine starke Nachfrage bezüglich des Dienstes seitens der Familien zu verzeichnen. Die Statistiken zeigen eine hohe „unbefriedigte Nachfrage“ nach Betreuungsplätzen für Kleinkinder, d.h., dass viele Kinder auch nach der Eröffnung der Kinderhorte und Kindertagesstätten im September auf den Wartelisten blieben. 2007

waren allein in der Stadt Bozen 256 Kinder auf der Warteliste für einen Platz im städtischen Kinderhort. 2008 wurden allein in der Landeshauptstadt 227 Kinder nicht aufgenommen, 2009 waren es 236, am 31.12.2010 „nur“ 165. Der jüngste verfügbare Wert (zum 31.12.2011) zeigt 102 Kinder auf der Warteliste der städtischen Kinderhorte Bozens, aber es handelt sich um neue Gesuche für den Herbstzeitraum, da die Frühlingsrangordnung erschöpft wurde (d. h., alle Nachfragen der Familien wurden befriedigt). Was die Kindertagesstätten betrifft, wies die Warteliste 2009 165 Kinder auf, während sich die nicht befriedigten Nachfragen zum 31.12.2010 noch auf 104 beliefen. Zum 31.12.2011 waren 58 Kinder auf der Warteliste.16 Die Daten einer Studie

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auf gesamtstaatlicher Ebene bestätigen eine positive Relation zwischen der Zahl der von den Familien eingereichten Gesuche und den in den Kinderhorten verfügbaren Plätzen.17D. h.: In den Regionen mit einer (relativ) hohen Zahl an Hortplätzen ist ein höherer Trend zur Einreichung eines Gesuchs für die Aufnahme in einen Kinderhort zu verzeichnen, während in den Regionen Italiens, in denen wenige Plätze zur Verfügung stehen, auch die Zahl der Gesuche auf Aufnahme in den Kinderhort relativ gering ist.

„Die Einschränkung des Angebots“, so Banca d‘Italia in einer vor einigen Jahren erstellten Studie, „hindert nicht nur diejenigen, die einen ausdrücklichen Antrag in dieser Hinsicht stellen, am Besuch von Kinderhorten, sondern könnte auch die Antragstellung entmutigen. Die Möglichkeit eines solchen Phänomens wird durch die positive Beziehung untermauert, die zeitlich und räumlich zwischen der Aufnahmekapazität der bestehenden öffentlichen Einrichtungen und der Dimension der Wartelisten bezüglich der Aufnahme besteht. Mit anderen Worten: Die Wartelisten für die Aufnahme in den öffentlichen Einrichtungen werden mit der Zunahme der verfügbaren Plätze nicht kürzer, sondern länger.“18

Im Fall der städtischen Kinderhorte bedingt scheinbar das Angebot (an Plätzen für Kinder bis zu 3 Jahren) die Nachfrage seitens der Familien und nicht umgekehrt. Die Tatsache, über Einrichtungen für Kleinkinder auf kommunaler Ebene zu verfügen, veranlasst die Familien, die Nachfrage zu schaffen. Eine geringe Verfügbarkeit an

Plätzen in den Kinderhorten hält die Familien dagegen von Vornherein davon ab, Aufnahmegesuche zu stellen, wodurch ein Teil der Nachfrage der Familien nicht geäußert (und somit nicht befriedigt) wird. In diesem Fall würden die 25% der Gesuchsteller, die auf der Warteliste verbleiben,19 gemäß der auf gesamtstaatlicher Ebene durchgeführten Studie nur einen Teil der potenziellen Nutzer darstellen. Es gäbe somit einen (nicht quantifizierbaren) Anteil an entmutigten Familien, die nicht einmal ein Aufnahmegesuch stellen, da sie bereits von Vornherein wissen, dass ihrem Gesuch aufgrund der geringen verfügbaren Plätze nicht stattgegeben würde. Wenn man vom italienischen Durchschnitt spricht, ist jedoch hervorzuheben, dass in den verschiedenen italienischen Regionen höchst unterschiedliche Situationen zu verzeichnen sind.20

Die Situation der Wartelisten in Bozen hat sich seit 2010 drastisch geändert. Die historische Reihe des Index der unbefriedigten Nachfrage (Grafik 18), d. h. das Verhältnis zwischen Kindern auf der Warteliste und Zahl der in den Kinderhorten und Kindertagesstätten in der Stadt Bozen verfügbaren Plätzen, zeigt einen Anstieg (außer im Jahr 2004) der unbefriedigten Nachfrage bis zum Spitzenwert von 2007 mit 68 Kindern auf der Warteliste je 100 verfügbaren Plätzen. Seit 2008 ist jedoch zuerst ein relativer Rückgang der Zahl der Kinder auf der Warteliste (was sowohl auf den Anstieg der Plätze als auch den Rückgang der Nachfrage zurückzuführen ist) und schließlich ein Einbruch der Wartelisten 2010 und vor allem 2011 zu verzeichnen.21

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Grafik 18: Index der unbefriedigten Nachfrage in der Stadt Bozen (Wartelisten für Kinderhorte und Kindertagesstätten), 2002–2011 - Zahl der Kinder auf der Warteliste/verfügbare Plätze

Wie bereits erwähnt, scheint sich die Situation der Wartelisten, zumindest was die Stadt Bozen betrifft, in den letzten zwei Erziehungsjahren ab Herbst 2011 deutlich verbessert zu haben, als zu Beginn des Erziehungsjahrs zum ersten Mal frei gebliebene Plätze in den städtischen Kinderhorten in Bozen zu verzeichnen waren! (Was vorher noch nie eingetreten war). Auch 2011 war ein plötzlicher Rückgang der Aufnahmegesuche mit entsprechender Erschöpfung der Rangordnung für die städtischen Kinderhorte in Bozen zu Beginn des Schuljahrs zu verzeichnen.

Die Gründe für diesen ausgeprägten Rückgang der Nachfrage seitens der Familien sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen:

Einerseits handelt es sich sicherlich um den frühzeitigen Eintritt vieler Kinder in den Kindergarten, welche das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.22 2011 „übersprangen“ zirka 80 Kinder (allein in Bozen) das letzte Jahr des Kinderhorts und traten ermöglicht mit zweieinhalb Jahren in den

Kindergarten ein, was sicher auf finanzielle Gründe zurückzuführen ist (für das Schuljahr 2012/2013 kostet in Bozen der Kindergarten 74,3 € pro Monat für das erste Kind, der Kinderhort dagegen 318,8 €). Der Mindesttarif für den Kinderhort in Bozen beträgt zwar 80 € und ist somit fast mit dem für den Kindergarten identisch, aber nur ein Drittel der Familien bezahlt diesen Mindesttarif, während in den Kindergärten auch die Familien der Mittelklasse knapp mehr als 70 € für das erste Kind bezahlen, unabhängig vom Einkommen.

Ein weiterer möglicher Grund für den Rückgang der Nachfrage ist sicherlich die Wirtschaftskrise, aufgrund derer die Familien angesichts eines geringeren Einkommens bevorzugen, die Kinder von den Großeltern (kostenlos) und nicht von einem Kinderhort (kostenpflichtig) betreuen zu lassen, um möglichst viel zu sparen. Die Familien behalten die Kinder daher lieber zu Hause, als dass sie Geld für einen Kinderhort ausgeben, umso mehr, wenn die Mütter aufgrund der Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben

59,4

51,3

39,1

65,5 61,8

67,9

59,6

53,9

37,7

23,3

0

10

20

30

40

50

60

70

80

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach ASSB-Daten

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oder nach der Entbindung gekündigt haben und keine Arbeit mehr finden.23

Was Bozen betrifft, ist jedoch zu betonen, dass der Rückgang der Nachfrage bereits im Herbst 2011 und anschließend im Herbst 2012 nicht gleichmäßig auf die verschiedenen Stadtviertel verteilt, sondern breit gestreut ist.24 Der Rückgang der Nachfragen seitens der Familien ist somit weder in Bozen noch im ganzen Südtiroler Gebiet einheitlich. In Leifers (einem Vorort von den Toren Bozen mit zirka 17.000 Einwohnern) wurden für das Erziehungsjahr 2012–2013 56 Gesuche eingereicht, und nur 34 Kinder wurden in den städtischen Kinderhort aufgenommen, während 22 das Nachsehen hatten und in der Rangordnung darauf warten, dass ein Platz frei wird (entsprechend einem Index der unbefriedigten Nachfrage von 39%).25

Daraus folgt, dass die Entwicklung der Nachfrage nach Plätzen seitens der Familien,

wie auch der BSB (Betrieb für Sozialdienste Bozen) in seinem Jahresbericht bemerkt, sicherlich in den nächsten Jahren unter Kontrolle zu halten ist, denn dann wird voraussichtlich das Angebot an Plätzen die Nachfrage übersteigen.26

Angesichts der in den letzten Jahren eingetretenen Änderungen muss man sich sicherlich die Frage stellen, inwieweit eine reine Steigerung des Angebots angesichts einer unumgänglichen flexibleren Gestaltung der Öffnungszeiten der städtischen Kinderhorte, die nunmehr den immer unterschiedlicheren und flexibleren Arbeitszeiten nicht mehr gerecht werden, notwendig ist.27 Der Landessozialplan 2007–2009 hatte diesen Aspekt im Übrigen bereits herausgestellt: Um die Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen zu optimieren, sind die „Flexibilisierung der Hol- und Bringzeiten in Kinderhorten und zusätzliche Ganztagesangebote in Kindergärten und Schulen (…)“ notwendig.

Nicht nur Kinderhorte!

Nicht nur die Kinderhorte sind von einem Rückgang der Nachfrage betroffen. Auch bei den Seniorenheimen sind aufgrund der Krise kürzere Wartelisten zu verzeichnen. Die Zahl der auf den Wartelisten für die Aufnahme in einem Seniorenheim stehenden Personen nahm beträchtlich ab, was auch für die Zahl „hilfsbedürftiger“ Patienten, d.h. solcher der Pflegestufen 3 und 4 (die höchsten Pflegestufen) gilt. Die Familien bevorzugen, das Betreuungsgeld des Lands (von 1350 € im Monat für Pflegestufe 3 bis 1800 € im Monat für Pflegestufe 4) zu beziehen und ihre Familienangehörigen mit diesem „zusätzlichen Einkommen“ zu Hause zu pflegen. Die große Gefahr, die besteht, ist, dass die Vereinbarkeit der familiären und beruflichen Bedürfnisse noch schwieriger wird. All dies trägt zur Erschwerung der „doppelten Aufgabe“ der Frauen bei, die sich außer um die Kleinkinder zunehmend auch um alte Eltern und/oder Schwiegereltern kümmern. Zum Betreuungsgeld: Abgesehen davon, dass dieses zweifelsfrei „seniorenfreundlich“ ist, muss noch festgestellt werden, ob es auch „frauenfreundlich“ ist.

4.6. Personal der Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol

Das Personal, das im Bereich der Dienstleistungen für Kleinkinder tätig ist, muss über bestimmte berufliche Qualifikationen verfügen. Die für die

Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und den Kindertagesstätten zuständigen Fachkräfte müssen über eine berufliche Qualifikation verfügen, die sie nach einer speziellen Berufsausbildung mit einer Dauer von mindestens 1000 Stunden erlangen. Es gelten auch die alten Diplome Kindererzieherin, Kinderpflegerin und

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Kindergärtnerin. Die Tagesmütter dagegen müssen über ein Qualifikationsdiplom verfügen, das sie nach dem Besuch eines speziellen Kurses mit einer Dauer von mindestens 450 Stunden erhalten, oder über ein Diplom als Kindergärtnerin oder Kinderbetreuerin. Die Kurse werden von den Berufsschulen für Sozialberufe veranstaltet. Aus den Astat-Daten ergeben sich 70

Einrichtungen mit einer Gesamtkapazität von 2420 Plätzen und einer Gesamtanzahl von 999 betreuten Kindern. Was die Kinder der Altersklasse 0 bis 36 Monate betrifft, verfügen insgesamt 15,2 Kinder je 100 in dieser Altersklasse über einen Platz.

Das im Bereich dieser Dienstleistungen tätige Personal entspricht 338 Vollzeitäquivalenten.

Tabelle 8: Eckdaten Dienstleistungen für Kleinkinder in Südtirol zum 31.12.2011

Öffentliche Kinderhorte

Private Einrichtungen

Tagesmutter-dienst Gesamt

Einrichtungen 13 53 4 70

Reale Aufnahmekapazität 642 1.018 760 2.420

in% je 100 Kinder im Alter von 0 bis 36 Monaten 4% 6,4% 4,8% 15,2%

Betreute Kinder 610 934 455 1.999

Kinder in der Warteliste 837 245 1.082

Anzahl MitarbeiterInnen 145,8 191,9 337,7 Quelle: ASTAT

5. Elternurlaub der Väter und Nutzung der Zeit in Südtirol

Gemäß den Angaben in Tab. 9 nahmen im Jahr 2011 in Südtirol 436 Väter einen Elternurlaub in Anspruch. Von 100 von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft beantragten Elternurlauben wurden nur 14 von Vätern und 86 von den Müttern beantragt. Weiteres zeigt sich, dass die Arbeitsenthaltungen der Väter in der Regel kurz sind (1 oder 2 Monate) und vor allem in den ersten Lebensmonaten des Kinds beantragt werden. Festzustellen ist, ob die Begünstigten des Elternurlaubs diesen wirklich nutzen, um ihre Kinder zu betreuen. Die Väter könnten die Arbeitsenthaltungszeit

nämlich auch in Anspruch nehmen, um anderen Tätigkeiten und nicht der Betreuung ihrer Kinder nachzugehen. In diesem Fall würden der Zweck und die Bedeutung des vom Vater nutzbaren Elternurlaubs völlig verfehlt werden. Eine weitere Informationslücke betrifft die von den Vätern während dieses Zeitraums bezogene Entlohnung. Die NISF-Daten enthalten keine Angaben darüber, ob die Väter eine Entlohnung in Höhe von 30% der Normalentlohnung oder ob sie während der Arbeitsenthaltung gar keine Entlohnung bezogen haben.28

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Tabelle 9: Elternurlaub in Südtirol (Arbeitnehmer der Privatwirtschaft) nach Geschlecht – 2011

Art der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Männer Frauen % Männer

an der Gesamtzahl

Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag 13 132 9,8%

Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag 423 2.631 16,1%

Unselbständige Beschäftigte insgesamt 436 2.763 15,8%

Selbstständige 0 238 0,0%

Personen, welche ihre Beiträge in die Sonderverwaltung NISF-INPS („Gestione separata“) einbezahlen 0 3 0,0%

Personen im Elternurlaub insgesamt 436 3.004 14,5%

Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach NISF-Daten – Coordinamento Generale Statistico Attuariale

Von 2007 bis 2010 nahm der Trend der Väter in Bezug auf die Inanspruchnahme des Elternurlaubs jedoch zu. Das jährliche Wachstum ist langsam, aber trotz allem ist der Trend sicherlich positiv. Zu verzeichnen sind ein prozentualer Anstieg von 3,4% bei den Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag (deren Anteil von 10,2% im

Jahr 2007 auf 13,6% im Jahr 2010 steigt) sowie eine Steigerung von 3,2% bei den Begünstigten insgesamt (von 9,1% im Jahr 2007 auf 12,3% im Jahr 2010). Diese Daten sind beruhigend und zu hoffen ist, dass der Trend zu einer kontinuierlichen Steigerung der Zahl der von Vätern in Anspruch genommenen Elternurlaube führt.29

Grafik 19: Anteil der von den Vätern in Anspruch genommenen Elternurlaube – Südtirol, 2007 bis 2010 (nur Arbeitnehmer der Privatwirtschaft)

10,2%

11,2% 11,9%

13,6%

9,1% 9,9% 10,5%

12,3%

0,0%

2,0%

4,0%

6,0%

8,0%

10,0%

12,0%

14,0%

16,0%

2007 2008 2009 2010

Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag

Gesamtzahl der Begünstigten des Elternurlaubs

Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach ISTAT-Daten

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Wie lange arbeiten Männer und Frauen in Südtirol? Im Durchschnitt arbeiten die Frauen 20 Minuten pro Tag mehr als die Männer (bei den Frauen beträgt die Gesamtstundenzahl 10:53 gegenüber 10:34 bei den Männern). Es besteht jedoch ein wesentlicher geschlechterspezifischer Unter-

schied zwischen der Stundenzahl an geleisteter Erwerbsarbeit und der an (kostenloser) Betreuungs- und Hausarbeit. Die Frauen arbeiten vorwiegend zu Hause (4:43 Std. pro Tag), wogegen die Männer nur 2:06 Std. pro Tag der Haus- und Betreuungs-/Erziehungsarbeit widmen.

Grafik 20: An einem durchschnittlichen Wochentag von der Bevölkerung ab 15 Jahren in Südtirol ausgeführte Tätigkeiten nach Geschlecht und Art der Tätigkeit, 2008–2009 (durchschnittliche spezifische Dauer in Stunden und Minuten)

Die Erwerbsarbeit beträgt bei den Männern im Durchschnitt 8:28 Std. pro Tag, bei den Frauen 6:10 Std. Schließlich haben Männer mehr Freizeit (4:50 Std. pro Tag) als Frauen (4:17 Std. pro Tag30). Am Ende eines normalen Werktags (Montag bis Freitag) haben Frauen daher mehr als Männer gearbeitet, aber weniger verdient, da sie fast 5 Stunden der Haus- und Betreuungsarbeit in

den eigenen vier Wänden widmeten. Am Freitagabend haben Frauen somit zirka 12,5 Stunden mehr unbezahlte Arbeit angesammelt als Männer, die zirka 12 Stunden mehr Erwerbsarbeit als Frauen vorweisen können.

06:10

08:28

04:43

02:06

10:53

10:34

04:17

04:50

Frauen

Männer

Erwerbsarbeit

Arbeit in der Familie

Arbeitszeit gesamt

Freizeit

Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach ISTAT-Daten (Indagine uso del tempo 2008–2009)

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6. Dienstleistungen für Kleinkinder: Kosten für die lokale öffentliche Körperschaft und die Familien

6.1. Kosten zulasten der lokalen Körperschaft

Die Finanzierung der Dienstleistungen für Kleinkinder erfolgt im Wesentlichen durch die Zuweisung von Zuschüssen seitens der Autonomen Provinz Bozen an die Gemeinden zur Verwaltung der Kinderhorte und Kindertagesstätten sowie an die Sozialgenossenschaften für den Tagesmutterdienst. Auf Landesebene trugen

das Land Südtirol und die Südtiroler Gemeinden zu gleichen Teilen zum Kleinkinderbetreuungsfonds bei. Die Kosten für die Tarifvergünstigungen werden dagegen vom Land getragen. Das Land regelt selbst die Tarifbeteiligung und akkreditiert die öffentlichen und privaten Betreibungskörperschaften. Die Gemeinden verwalten die Dienstleistungen selbst oder beauftragen damit andere öffentliche oder private Körperschaften

Tabelle 10: Kosten für Kleinkinder in Bozen (in% und TEUR31) – 2010 und 2011

Gemäß den ISTAT-Daten von 2010/2011 betrug der von den Nutzern getragene Ausgabenanteil auf gesamtstaatlicher Ebene 18,3%32, während sich der von den Familien in Südtirol gezahlte Anteil in den Jahren 2010

und 2011 auf 10,4% am Gesamtwert belief und die Gemeinden und die Autonome Provinz Bozen den größten Anteil übernahmen (Tabelle 11).

Tabelle 11: Finanzierungsquellen der Dienstleistungen für Kleinkinder in der Stadt Bozen (in% und TEUR) – 2010 und 2011

Art der Dienstleistung 2010 2011

% Ausgaben (TEUR) % Ausgaben (TEUR)

Tagesmutter-/Tagesvaterdienst 3,1% 266 3,8% 329

Kindertagesstätten 15,6% 1.323 15,8% 1.356

Städtische Kinderhorte 66,0% 5.611 62,8% 5.398

Familienberatungsstellen 6,2% 531 6,7% 578

Verwaltung 9,1% 770 10,8% 930

Gesamt 100,0% 8.500 99,9% 8.592

Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach BSB-Daten

Zahlendes Subjekt 2010 2011

% Ausgaben (TEUR) % Ausgaben (TEUR)

Familien (Nutzer der Dienstleistung) 10,4% 882 10,4% 893

Gemeinde 30,4% 2.581 73,0% 6.274

Land 53,5% 4.551 13,6% 1.171

Sonstige (Überschüsse, Mahlzeiten,

Rückerstattungen, Aufträge, Anzahlungen usw.) 5,7% 486 3,0% 254

Gesamt 100,0% 8.500 100,0% 8.592 Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach BSB-Daten

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6.2. Kosten zulasten der Familie

Die Kinderhortgebühren stellen eine Dienstleistung mit individuellem Antrag infolge eines spezifischen Gesuchs der Familie dar. Wie viel zahlt eine Familie im Durchschnitt in Südtirol für einen Kinderhortplatz?

Was die städtischen Kinderhorte betrifft, wird der Höchsttarif (Tabelle 12) für den Besuch jährlich von der Gemeinderegierung genehmigt und auf der Grundlage der

Einkommenssituation (Einkommen, Vermögen, Ausgaben usw. gemäß DL Nr. 30 vom 11.8.2000) sowie des gewählten Besuchszeitraums (Teilzeit oder Vollzeit) festgelegt. Aus der Tabelle unten wird ersichtlich, dass der monatliche Höchsttarif für das Erziehungsjahr 2012/2013 in Bozen 318,8 € pro Monat, in Brixen 300 und in Meran und Leifers 296 € pro Monat betrug.33 In dieser Hinsicht entsprechen die Tarife dem italienischen Durchschnitt von 302 € pro Monat.

Tabelle 12: Stunden- und Monatstarife nach Art und Gemeinde – Erziehungsjahr 2012/2013 (in €)

Gemeinde

Städtischer Kinderhort Private Tageskinderstätte

Stundentarif Monatlicher Höchsttarif Stundentarif

Monatlicher Höchsttarif

Bozen 1,99 318,8 3,58 400

Brixen 1,88 300 2,69 300

Leifers 1,85 296 3,60 576

Meran 1,85 296 3,20 400

Quelle: Beobachtungsstelle für Preise und Tarife APB

Nur in Brixen, mit 300 € monatlich, liegt die obere Gebührengrenze (bei einem Normaltag bis zirka 15:30 Uhr bei einem durchschnittlichen Besuch von 20 Tagen pro Monat) deutlich unter 400 €. In 12,5% der Gemeinden liegt die obere Gebührengrenze von 400 bis 499 € pro Monat und in 25,0%

von 500 bis 599 €. In Bezug auf 32 Gemeinden, die über Kindertagessstätte verfügen, entsprechen die durchschnittlichen Höchstgebühren daher 577 € pro Monat. In 9 Gemeinden klettert der Monatstarif auf 640 €. Die teuerste Gemeinde ist Toblach mit einem Wert von 800 € pro Monat.34

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Grafik 21: Monatliche Höchstgebühr (in €) für eine Kindertagesstätte in den Südtiroler Gemeinden (Erziehungsjahr 2012/2013) nach Ausgabenklassen

Grafik 22: Monatliche Höchstgebühr (in €) für eine Kindertagesstätte in den Südtiroler Gemeinden (Erziehungsjahr 2012/2013), Auswahl der billigsten und der teuersten Gemeinden

< 400 €; 3,1%

400-499 €; 12,5%

500-599 €; 25,0%

600-699 €; 56,3%

>= 700 €; 3,1%

300

400

400

400

480

480

577

640

640

640

640

640

640

640

800

Brixen

Meran

Branzoll

Bozen

Sand in Taufers

Bruneck

Landesdurchschnitt

Klausen

Vahrn

Pfatten

Schlanders/Auer

Deutschnofen

Naturns

Kastelruth

Toblach

Quelle: Beobachtungsstelle für Preise und Tarife APB

Quelle: Beobachtungsstelle für Preise und Tarife APB

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7. Ein Blick auf die Gebiete jenseits der Landesgrenzen

7.1. Lokale Verteilung der Dienstleistungen für Kleinkinder

Auf gesamtstaatlicher Ebene stieg der Anteil an Gemeinden, welche einen Kinderhort-dienst bieten (in Form städtischer Einrichtungen oder Zuwendungen für die Familien, die private Einrichtungen nutzen) beträchtlich, und zwar von 32,8% im Jahr 2003/2004 auf 47,4% im Jahr 2010/2011.35 Kinderhorte gibt es nunmehr in 47,4% der italienischen Gemeinden, und 21,4% der Gemeinden (d. h. eine von fünf) bieten Ergänzungsdienste (die auf gesamtstaatlicher Ebene als „nidi famiglia“ bezeichnet werden und bei uns die Tagesmütter und die Eltern-Kind-Zentren, ELKI, betreffen). Auf gesamtstaatlicher Ebene verfügen somit 55,2% der Gemeinden über eine Einrichtung für Kleinkinder.

Weiterhin sind jedoch starke lokale Ungleichheiten zu verzeichnen, weshalb dieser Durchschnitt das Ergebnis höchst unterschiedlicher Situationen auf regionaler Ebene ist. Die Daten auf lokaler Ebene zeigen, dass 62,8% der Südtiroler Gemeinden mindestens über eine Einrichtung für Kleinkinder verfügen und dass 66% aller Familien in einer Gemeinde mit einer Einrichtung wohnen, was einer lokalen Deckung entspricht, die weit über dem gesamtstaatlichen Durchschnitt liegt.

Grafik 23 zeigt den Anteil der Kinder an der wohnhaften Bevölkerung, welche einen Platz in einer Einrichtung für Kleinkinder (öffentlich oder öffentlich konventioniert) nutzen. Wie zu sehen ist, haben die Regionen Norditaliens und einige im Zentrum ein umfangreiches Angebot; in der Emilia Romagna hat zum Beispiel fast ein Kind von dreien einen Platz. Mit 17,9% der Kinder mit einem Platz in einer

Einrichtung für Kleinkinder je 100 Kinder im Vorkindergartenalter liegt Südtirol über dem italienischen Durchschnitt, der sich auf 14% beläuft.

Grafik 23: Indikator für die Übernahme der Dienstleistungen für Kleinkinder nach Regionen 36(Nutzer je 100 wohnhafte Bürger im Alter von 0 bis 2 Jahren), Schuljahr 2010/2011

* Bei der Auswertung der Grafik ist

jedenfalls zu berücksichtigen, dass die vom ISTAT erhobenen Daten nur die öffentlichen (oder von der öffentlichen Hand geförderten) Dienste umfasst, wodurch der Lissabon-Indikator unterschätzt ist, da die rein privaten Dienstleistungen nicht berücksichtigt wurden.

29,4

27,6

27,1

21,9

21,0

20,2

18,9

17,3

16,6

15,4

14,0

Emilia Romagna

Umbrien

Aostatal

Trentino

Toskana

Friaul Julisch-Venetien

Lombardei

Südtirol

Ligurien

Piemont

Gesamtstaatlicher Durchschnitt

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38

Äußerst interessant ist natürlich ein Vergleich mit den angrenzenden Staaten (siehe Tabelle unten, welche auch die privaten Dienstleistungen umfasst). Die Daten auf europäischer Ebene zeigen, dass innerhalb Europas starke Ungleichheiten zu verzeichnen sind. Die Anteile gehen nämlich von 2,2% in der Tschechischen Republik und 3% in der Slowakei bis Werte über 50% in den skandinavischen Ländern und in Holland. Das Land, welches über die meisten Dienstleistungen für Kleinkinder verfügt, ist Dänemark. Dort haben 2 von 3 Kindern einen

Platz in einer Einrichtung (65,7%). Italien steht an 14. Stelle mit einem Deckungsanteil von 29,2%, d. h. weniger als 1 von 3 Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren hat einen Platz in einem Kinderhort oder einer ähnlichen Einrichtung. Hervorzuheben in Europa sind Portugal mit 47,4% und Frankreich mit 42%, während das angrenzende Österreich nur einen Deckungsanteil von 12,1% aufweist (wobei jedoch darauf hingewiesen wird, dass Eltern mit Kleinkindern in Österreich lange Elternurlaube in Anspruch nehmen können).

Tabelle 13: Deckungsanteil der Dienstleistungen für Kleinkinder nach europäischem Land

Land Deckungsanteil37 Land Deckungsanteil

Tschechische Republik 2,2 Spanien 37,5

Slowakei 3,0 Luxemburg 38,6

Polen 7,9 Großbritannien 40,8

Ungarn 8,8 Frankreich 42,0

Österreich 12,1 Schweden 46,7

Griechenland 15,7 Portugal 47,4

Estland 17,5 Belgien 48,4

Deutschland 17,8 Norwegen 51,3

Finnland 28,6 Island 55,0

Italien 29,2 Holland 55,8

Irland 30,8 Dänemark 65,7

Slowenien 33,8 Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach OECD-Daten (Datenbank: Studie EU-SILC 2008 und Verwaltungsdaten für Deutschland)

7.2. Staatliche Finanzierung der

Dienstleistungen für Kleinkinder

Mit dem Finanzgesetz 2007 wurde in Italien ein außerordentlicher Dreijahresplan für die Dienstleistungen für Kleinkinder verabschiedet. Dieser Plan beinhaltete eine staatliche Zuwendung von 2007 bis 2010 in Höhe von 446 Mio. Euro für die Regionen, um neue Plätze in den Kinderhorten für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zu schaffen. Zu dieser Finanzierung gesellten sich 281 Mio. aus lokaler Kofinanzierung für einen Gesamtwert von 727 Mio. Euro. Am Ende des Plans 2010 ließ die Abteilung für

Familienpolitik einen erheblichen Anteil des Fonds der Familienpolitik zukommen, um den Ausbau der Kinderhorte noch mehr zu unterstützen. Am 7. Oktober 2010 wurden im Rahmen der Conferenza Unificata zugunsten der Regionen weitere 100 Mio. Euro (siehe Tabelle unten) verteilt. Zu diesen Mitteln gesellten sich die Mittel für die Frühjahrssektionen (137 Mio.) und für die betrieblichen öffentlichen Kinderhorte (25 Mio.) sowie die zweier kürzlicher Vereinbarungen vom 2. Februar 2012 und vom 19. April 2012, die jeweils Finanzierungen in Höhe von 25 bzw. 45 Mio. Euro betrafen. Die Situationsanalyse

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Überwachung vom 30. Juni 2012 zeigt, dass das Land Südtirol seit 2007 Finanzierungen für Dienstleistungen für Kleinkinder in Höhe von insgesamt 4.351.000 Euro aus Rom

bezogen hat, zu denen sich 14.781.000 Euro gesellten, die vom Land selbst und der Region Trentino-Südtirol kofinanziert wurden.

Tabelle 14: Gesamtstaatliche Mittelbereitstellungen für das Land Südtirol zur Weiterentwicklung der sozialpädagogischen Einrichtungen für Kleinkinder in €

Verfügung Ziel

Gesamtbereit-stellung auf

gesamtstaatlicher Ebene

davon Bereitstellung für Südtirol

Außerordentlicher Plan 2007–2009

Schaffung neuer Plätze für Kleinkinder

446 Mio. 2.953.000 € (in 3 Jahren) + 13.895.000 € Kofinanzierung

Land/Region

Vereinbarung vom 7. Oktober 2010

Weiterentwicklung von Kinderhorten und Dienstleistungen für die Familie

100 Mio. 824.000 € (+ Kofinanzierung des Landes i. H. v. 886.000 €)

Vereinbarung vom 2. Februar 2012

Weiterentwicklung der Kinderhorte und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der integrierten Hausbetreuung (ADI)

25 Millionen 205.000 €

Vereinbarung vom 19. April 2012

Kinderhorte und aktives Altern zugunsten von Senioren und der Familie

45 Millionen 369.000 €

Gesamtbereitstellungen 2007–2012 616 Mio. 18.246.000 €

Quelle: Ausarbeitung AFI-IPL nach Monitoring-Daten zum 31.12.2011

7.3. Dritter gesamtstaatlicher Plan für Kinder

Im Amtsblatt Nr. 106 vom 9. Mai 2011 wurde der Terzo Piano nazionale infanzia veröffentlicht, welcher vom Präsidenten der Republik mit Dekret vom 21. Jänner 2011 verabschiedet worden war. Der Plan weist darauf hin, dass wir uns gegenwärtig in einer Phase befinden, in der die Gefahr besteht, im Vergleich zu den jüngsten Erfahrungen „zurückzuschreiten“. Der beträchtliche Fluss an Anreizmitteln der vergangenen Jahre ist nunmehr blockiert und die Möglichkeit, allen gemeinsam von den Regionen und den lokalen Körperschaften vertretenen

Überlegungen Kontinuität und Zukunft zu verleihen, wurde unterbrochen. Alle Tätigkeiten wurden Ende 2012 eingestellt, mit Ausnahme in Süditalien (wo eine außerordentliche Maßnahme in Höhe von 400 Mio. Euro refinanziert wurde).

Aber etwas bewegt sich: Am 7. Juni 2012 wurde zum ersten Mal in Italien ein gesamtstaatlicher Familienplan verabschiedet. Dieser enthält einheitliche Richtlinien in Bezug auf die Familienpolitik und garantiert der Familie Zentralität und soziale Bürgerschaft anhand einer (endlich) mittelfristigen Strategie, die dazu dienen soll, das System der bisher vorwiegend

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fragmentierten und nicht organisierten Maßnahmen zu überwinden.

Grundsätze des gesamtstaatlichen Familienplans:

soziale Bürgerschaft der Familie, verstanden als Einrichtung, in welche für die Zukunft des Lands zu investieren ist, indem die Funktion der Familie für den sozialen Zusammenhalt und für ein gerechtes Verhältnis zwischen den Generationen aufzuwerten ist;

ausdrückliche politische Maßnahmen zugunsten der Familiengemeinschaft – die Maßnahmen zugunsten der Familien wurden bisher in unserem Land entweder im Notfall ergriffen oder waren auf einen Notfall zurückzuführen und somit fragmentiert, nicht einheitlich oder indirekt, d. h. eine zuweilen unbewusste Auswirkung anderer politischer Maßnahmen. Nun muss dagegen ein strukturierter Maßnahmenrahmen umrissen werden, deren ausdrücklicher Begünstigter die Familie ist.

Subsidiarität und Entwicklung des Human- und Sozialkapitals, dahingehend, dass die Maßnahmen so durchgeführt werden müssen, dass sie die spezifischen und selbstständigen Aufgaben der Familie nicht ersetzen, sondern unterstützen und ausbauen, basierend auf einer Empowerment-Logik und nicht auf der reinen Unterstützung der Familien und ihrer Mitglieder, wobei deren Fähigkeiten im Rahmen sozialer und wirtschaftlicher Initiativen gefördert werden sollen.

Solidarität, verstanden als Stärkung der Netzwerke für Familien, vor allem wenn es sich um Vereinigungen handelt, die nicht nur Dienstleistungen für Personen erbringen, sondern bei Einsamkeit Unterstützung und Schutz bieten und als Ort des Vergleichs und Austauschs fungieren.

Der Plan bezeichnet drei Bereiche, in denen dringende Maßnahmen zu ergreifen sind:

Familien mit minderjährigen Kindern, insbesondere wenn diese zahlreich sind; Familien mit Behinderten oder hilfebedürftigen Senioren; Familien mit Schwierigkeiten, sowohl was die Paarbeziehung als auch die Eltern-Kind-Beziehungen betrifft.

Maßnahmen des gesamtstaatlichen Plans:

wirtschaftliche Gleichbehandlung (Steuern im Allgemeinen, lokale Abgaben, Überarbeitung des ISEE-Indikators);

familienfreundliche Wohnpolitik;

Arbeit zur Familienbetreuung: Dienstleistungen für Kleinkinder, Arbeitsenthaltungen, Betreuungszeiten und Maßnahmen in Bezug auf Behinderungen und Hilfebedürftigkeit;

Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf;

privates Sozialwesen, Tertiärsektor und Familienvereinigungsnetzwerke;

Beratungs- und Informationsleistungen (Beratungsstellen, Familienmediation, Familienzentren);

Immigration (Unterstützung für Immigrantenfamilien);

lokale Bündnisse für die Familien;

Monitoring der Familienpolitik.

Kinderhorte und Hausbetreuung für Senioren sind die Hauptziele des Plans. Diese Maßnahmen werden mit 81 Mio. Euro in drei Raten finanziert (25 Mio. Euro wurden bereits im Februar 2012 bereitgestellt, weitere 45 Mio. im Juni 2012, während die verbleibenden 11 Mio. aus dem Fonds für Familienpolitik 2012 kommen werden). Die Finanzierung des Plans erfolgt durch eigene Mittel der Abteilung für Familienpolitik des Präsidiums des Ministerrats und nicht anhand neuer Bereitstellungen. Die Umsetzung der Inhalte des Plans steht nun den verschiedenen zentralen und lokalen Verwaltungsebenen zu.

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7.4. Kosten zulasten der Familie in Norditalien

Die Tabelle 15 zeigt, dass Familien in den Regionen Norditaliens mit Ausnahme der

Autonomen Provinz Trient Kosten in Verbindung mit Einrichtungen für Kleinkinder aufwenden müssen, die weit über dem gesamtstaatlichen Durchschnitt liegen. Südtirol weicht wie auch das Trentino von diesem Trend ab.

.

Tabelle 15: Monatlicher Höchsttarif für den Besuch eines städtischen Kinderhorts in einigen italienischen Regionen und gesamtstaatlicher Durchschnitt, Erziehungsjahr 2010/2011

8. Schlussfolgerungen

8.1. Kinderhorte und die soziale Integration von Kindern

Vor dem Hintergrund des in den letzten Jahres zahlenmäßigen Anstiegs des Angebots an Einrichtungen für Kleinkinder (betreffend die verschiedenen Arten an Dienstleistungen, die in diesem Forschungsbericht erwähnt wurden), konsolidierte sich die Erkenntnis, dass diese Einrichtungen nicht nur eine Lösung für die Betreuung und Beaufsichtigung von Kleinkindern und ein gutes Mittel für die Eltern darstellen, um Berufs- und Privatleben zu vereinbaren, sondern auch einen Ort für die soziale Integration der Kinder sind.

Die Familien, die sich an der Befragung beteiligt haben, bringen genau diesen Aspekt zum Ausdruck. Äußerst positiv für die Entwicklung ihres Kinds bewerten die Südtiroler Familien nämlich die soziale Einbindung, die Selbstständigkeit des Kinds und das pädagogische Konzept, das in der

Einrichtung verfolgt wird. Die soziale Einbindung erhält eine umso höhere Bedeutung, da eine Generation an Einzelkindern heranwächst, die, wenn sie mit der Mutter (oder der Großmutter) zu Hause blieben, sicherlich weniger Möglichkeiten hätten, mit Gleichaltrigen zu interagieren als in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter.

Der US-Amerikaner James Heckman38, der 2000 den Nobelpries für Wirtschaftswissenschaften erhielt, stellte zudem unter Beweis, dass die Vorteile der Investition in Humankapital mit zunehmendem Alter abnehmen, d.h., die Investitionen im Vorschulalter sind vorzuziehen, denn sie müssen keine bereits gefestigten problematischen Situationen ändern und schließen daher die Kosten für die „Abhilfen“ aus. Diese Investitionen sind gleichsam wirkungsvoller, zum Einen weil Kinder im Vorschulalter „formbarer“ sind, zum Anderen weil sie von einem im Zeitverlauf kumulierenden Effekt geprägt sind. Darauf basieren die Strategien im Rahmen der frühzeitigen Erziehung („early

Region Monatlicher Höchsttarif (in €)

Gesamtstaatlicher Durchschnitt

302

Aostatal 405

Lombardei 400

Friaul Julisch-Venetien 377

Piemont 366

Veneto 336

Trentino 281 Quelle: Osservatorio prezzi e tariffe, Cittadinanzattiva (Jahr 2010/2011)

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intervention“), die allerdings in Italien vernachlässigt wurden. Die Ausgaben für Kleinkinder werden in Italien (historisch gesehen) ausschließlich in Hinblick auf ihre Kosten beurteilt, ohne den langfristigen Nutzen in Bezug auf die Kommunikations- und kognitiven Fähigkeiten der Kinder, insbesondere bei Einrichtungen auf hohem qualitativen Niveau, zu berücksichtigen.

Zwei bekannte italienische Forscherinnen39 konnten belegen, dass eine quantitative und qualitative Steigerung der „Childcare“-Dienstleistungen in unserem Land zu einer Verbesserung der schulischen Ergebnisse der Kinder führen, und zwar umso mehr bei Kindern, die aus benachteiligten Familien, Ausländerfamilien und/oder Familien, in denen die Eltern einen niedrigen Bildungsgrad aufweisen, stammen40.

8.2. Einrichtungen für Kleinkinder, flexible Uhrzeiten und Kosten für die Familien

Ein weiteres wichtiges Element für die Eltern betraf die Flexibilität der Dienstleistung und die angebotenen Betreuungszeiten Was die Flexibilität angeht, scheint angesichts der nunmehr andauernden Probleme in Verbindung mit der reduzierten Ausgabenkapazität der Gemeinden und des Landes eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten unumgänglich, insbesondere was die städtischen Kinderhorte betrifft. Ziel müsste es sein, Familien das größtmögliche Angebot an Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen (wie bei den privaten Einrichtungen), sowohl um die Fixkosten als auch den von den Einrichtungen im Laufe der zweiten ungenutzten Zeitabschnitt in vollem Umfang „auszunutzen“, aber auch, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten immer mehr vom Standard abweichen, gerecht zu werden.

Angesichts des Angebots an Dienstleistungen für Kleinkinder, die in Südtirol sicherlich eine bessere Vereinbarkeit von Privat- und

Berufsleben ermöglichen, werden jedenfalls die Kosten, welche auf die Familien entfallen von gut der Hälfte der Familien als „hoch“ oder „sehr hoch“ bewertet. 44,6% der Familien zahlen gegenwärtig weniger als 300 € pro Monat an Gebühren, 34,9% zwischen 300 und 400 € pro Monat. Der als angemessenen Preis belauft sich dagegen auf 200 € pro Monat.

8.3. Einrichtungen für Kleinkinder und das lokale Familiensozialsystem

In Krisenzeiten könnte es anachronistisch klingen, von einer Erweiterung des Angebots an Kinderhorten, Kindertagesstätten und Tagesmüttern zu sprechen. Aber (früher oder später) wird die Krise ein Ende haben, und daher dürfen in Bezug auf das Sozialsystem für Familien mit Kleinkindern keine Rückschritte gemacht werden, mit der Gefahr, das lokale System abzuschaffen. Auch wenn es ausreichende Plätze im Kinderhort gibt beziehungsweise die Eltern, die bis zum 3. Lebensjahr ihres Kinds zu Hause bleiben, finanziell unterstützt werden (eine Vorschrift, die in Deutschland im Übrigen sehr stark umstritten ist), kommt der wahre Knackpunkt danach. „Danach“ bedeutet, dass man sich, wenn das Kind in den Kindergarten kommt und ein Elternteil für eine lange Zeit zu Hause geblieben ist (wobei unter diesem Elternteil fast immer die Mutter zu verstehen ist), bei der Rückkehr ins Berufsleben (vorausgesetzt, dass diese erfolgt) mit seiner eigenen beruflichen Identität auseinandersetzen muss (was bedeutet, dass die Kompetenzen sehr schnell wegfallen).

„Danach“ ist somit die Rückkehr in eine Berufswelt, die nicht immer bereit ist, die Organisation umzugestalten und dabei die familiären Bedürfnisse zu berücksichtigen. Durch Zahlen belegt, besteht ferner ein enger Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Einrichtungen für Kleinkinder und der weiblichen Beschäftigung, wodurch es unumgänglich scheint, dass eine Weiterentwicklung der Dienstleistungen für Kleinkinder oder jedenfalls eine

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Neugestaltung des gesamten Systems, wo diese Mischung an Dienstleistungen bereits existiert, erforderlich ist, um das Ziel einer vermehrten weiblichen Beschäftigung zu erreichen.41 Die Erwerbstätigkeit der Eltern (umso mehr in Krisenzeiten wie gegenwärtig) ermöglicht zudem der Familie, das Armutsrisiko zu reduzieren, insbesondere was die Armut von Frauen und Kindern betrifft.

Mehr als neue Investitionen, die in diesen Zeiten auch undenkbar sind, müsste man Vereinbarkeitsinstrumente zu „fast null Kosten“ einsetzen, die wirklich der Unterstützung der Familie dienen. Diese Instrumente könnten eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die Gewährung kurzfristiger Teilzeitarbeit auch für die Väter, die Weiterentwicklung der Telearbeit42, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten der städtischen Kinderhorte sowie die Bildung von Rangordnungen für die Kinderhorte und Kindergärten, unabhängig vom Wohnsitz der Familie in der Gemeinde, in welcher das Gesuch gestellt wird, betreffen.

Das gesamte System der Arbeitsorganisation sowie der industriellen Beziehungen basiert in Italien (und auch in Südtirol) häufig noch auf der alten tayloristischen Auffassung der Arbeit mit Standardarbeitszeiten, starren Betriebsabläufen, einer fließbandtypischen Arbeitsmethode sowie der körperlichen und zeitgebundenen Anwesenheit am Arbeitsplatz. Die Produktionswelt hat sich jedoch in der Zwischenzeit geändert, und die neuen Produktionstechniken und -prozesse erlauben eine umfassende organisatorische Flexibilität.

Wer sich mit Themen rund um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beschäftigt weiß, dass es zunehmend notwendig ist, einen neuen „Pakt“ zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber zu definieren. Grundlage dieses Pakts müssen die auf Gegenseitigkeit beruhende Verantwortung und der Respekt sein, um die

festgelegten Ziele nicht nur in quantitativer Hinsicht (Anwesenheit am Arbeitsplatz bemessen an den geleisteten Stunden häufig bis zum späten Nachmittag), sondern auch in qualitativer Hinsicht (Produktivität der Person, Selbstständigkeit und Lösungsfindung, Erreichen bestimmter Arbeitsziele usw.) zu erreichen. Der kulturelle Sprung nach vorn, der zu unternehmen ist, ist sicherlich weder einfach noch unmittelbar, aber einmal muss man wohl die langsame Veränderung in einer sich verändernden Welt in Angriff nehmen.

Auch auf europäischer Ebene ist die Frage der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben von hoher Bedeutung, was sich dadurch manifestiert, dass beschlossen wurde, das Jahr 2014 zum Europäischen Jahr zur Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu erklären. Damit soll der Tatsache Aufmerksamkeit beigemessen werden, dass die politischen Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit sowohl für die Bürger als auch für die Europäische Union insgesamt von Vorteil sind. Nur dank dieser Maßnahmen wird die Kompatibilität zwischen den einzelnen Bereichen, die unsere Gesellschaft prägen, effektiv. Ohne geeignete Maßnahmen wird es niemals gelingen, das richtige Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Bedürfnissen der Einzelnen und den Benachteiligungen, denen bestimmte Kategorien weiterhin ausgesetzt sind, zu finden.

8.4. Nicht nur Einrichtungen für Kleinkinder: Elternurlaub und die Qualität der Beziehung zu den Kindern 43

2014 wird das „Jahr des Pinguins“ sein. Pinguin deshalb, weil es sich um eine Tierart handelt, die in der Betreuung der Jungtiere eine totale Rollenverteilung pflegt: Die Eltern wechseln sich beim Fischfang ab. Während ein Elternteil Nahrung beschafft, betreut der andere (auch der Vater) das Jungtier, und bei der Rückkehr von der Nahrungssuche werden

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die Rollen getauscht. Am 7. Februar 2013 erklärte die Europäische Union das Jahr 2014 somit zum „Europäischen Jahr zur Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben“ und ließ sich dabei von der Tierwelt, nämlich den Pinguinen inspirieren.

Ziel muss es sein, innovative Lösungen zu finden, um dafür zu sorgen, dass die heute noch zu geringe Bereitschaft der Männer, Elternurlaub in Anspruch zu nehmen, gesteigert wird.44 Eine Art der Förderung könne der Teilzeitelternurlaub sein. Diese Modalität würde darin bestehen, einen halben Tag Elternurlaub in Anspruch zu nehmen, und zwar nicht für einen Zeitraum von nur 10 oder 11 Monaten, sondern ausgedehnt auf 20 bis 22 Monate. Dadurch bestünde die Möglichkeit, mehr Zeit mit den eigenen Kindern zu verbringen (sicherlich nicht nebensächlich), und die Einkommenseinbußen konnten auf ein Mindestmaß reduzieren werden, da man nicht nur 30% der Entlohnung (bei Vollzeitenthaltung) sondern 65% der vorherigen Entlohnung für den gesamten Enthaltungszeitraum beziehen würde45.

Auf diese Weise könnte man zumindest teilweise den Hauptgrund, weshalb Väter keinen Elternurlaub beantragen, d.h. die drastische Reduzierung des Familien-einkommens, umgehen. Würden ferner beide Elternteile diese Lösung in die Tat umsetzen, könnte sie zum idealen Mittel für eine gleich aufgeteilte Präsenz der Mutter und des Vaters im Leben der Kinder werden und jedenfalls ein würdiges Familieneinkommen garantieren. Das Instrument des Teilzeitelternurlaubs würde auch den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht

werden, die auf eine kürzere Arbeitsenthaltung ihrer Mitarbeiter zählen.

Der Elternurlaub der Väter könnte andererseits auch dazu beitragen, die Qualität der Beziehungen zu den Kindern schon in den ersten Lebensjahren zu steigern, was umso mehr bei einer etwaigen „Aufspaltung“ der Familie gilt, die eine größere Isolation des Vaters von den Kindern bewirken könnte. Ein Elternurlaub des Vaters verbessert sicher das aktuelle und zukünftige Verhältnis zu den Kindern, was sicher nicht zu vernachlässigen ist.

Auf diese Weise würde der Erwerbstätigkeit der Mutter mehr Raum gegeben, was sich im Gegensatz zur allgemein herrschenden Auffassung nicht negativ auf die Entwicklung der Kinder auswirkt. Eine erwerbstätige Mutter, die sich vor die Entscheidung gestellt sieht, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen oder dieselbe Zeit der Hausarbeit oder ihrer Freizeit zu widmen, zieht es vor, letztere einzuschränken und nicht auf Momente in Gesellschaft ihrer Kinder zu verzichten. Die qualitativ hochwertige Zeit mit den Kindern ist oft länger, als die, die Hausfrauen ihren Kindern widmen. Da nur wenige Stunden zur Verfügung stehen, werden diese von den Müttern tendenziell in Tätigkeiten für Kinder „investiert“, die attraktiv und anregend sind.46 Die Dienstleistungen für Kleinkinder (Childcare) dürfen also nicht als „Wundermittel“ gesehen werden: Notwendig ist immer und jedenfalls, dass beide Eltern qualitativ hochwertige Zeit mit ihren Kindern verbringen.

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9. Bibliografie und Websites

ASSB – Betrieb für Sozialdienste Bozen, Sozialbilanz 2010 und Verwaltungsbericht ASSB 2011.

Astat (2012): Lebenswelten der Männer in Südtirol 2010, Astat-Reihe 188.

Betrieb für Sozialdienste Bozen: http://www.aziendasociale.bz.it/it/default.asp

Ceccaroni R. (2012): Il piano nidi e le politiche nazionali per lo sviluppo dei servizi educativi per la prima infanzia: un bilancio in “Nidi e servizi per l’infanzia, i dati, le analisi e le possibili prospettive”, Rom.

Centro nazionale di documentazione e analisi per l’infanzia e l’adolescenza: http://www.minori.it/

Cittadinanzattiva: Asili nido comunali. Dossier, herausgegeben vom Osservatorio prezzi e tariffe, Cittadinanzattiva, Rom, September 2011.

Cittadinanzattiva: Asili nido comunali. Dossier, herausgegeben vom Osservatorio prezzi e tariffe, Cittadinanzattiva, Rom, Jänner 2010.

Europäische Kommission (2011): Mitteilung „Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen“, Brüssel, 17.2.2011.

Del Boca D. – Mancini M.L. (2012): Parental time and child outcomes. Does gender matter? Le donne e l’economia italiana, Rom, 7.3.2012

Del Boca D., Pasqua S. (2010): Esiti scolastici e comportamentali, famiglia e servizi per l’infanzia. Fondazione Giovanni Agnelli, Programma education FGA. Working paper n. 36 (12/2010).

European Commission (2009): The provision of childcare services. A comparative rewiew of 30 European countries.

Huber J. (2010): Stärkung von Vaterschaft in Politik, Arbeitswelt, Bildungsinstitutionen und sozialen Diensten. „Familien früh stärken in Südtirol“ – ein Projekt der Freien Universität Bozen im Auftrag der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol (Abteilung 24)

Istat (2011): La conciliazione tra lavoro e famiglia. Jahr 2010. Rom, Statistiche Report, 28.12.2012.

Istat (2012): L’offerta comunale di asili nido e altro servizi socio-educativi per la prima infanzia, Rom, Statistiche Report, 25.6.2012.

Mazzucchelli S. (Herausgeber): Conciliazione famiglia e lavoro. Buon pratiche di welfare aziendale. Osservatorio nazionale sulla famiglia. E-Book n. 1, Rom, 2011.

Monitoraggio del Piano di sviluppo dei servizio socio-educativi per la prima infanzia. Bericht zum 31.12.2011 und Bericht zum 31.12.2010 Presidenza del Consiglio dei ministri, Centro nazionale di documentazione e analisi per l’infanzia e l’adolescenza, Ministero del Lavoro e delle politiche sociali e Istituto degli Innocenti.

Osservatorio Nazionale infanzia e adolescenza (c/o Ministero del lavoro e politiche sociali): http://www.lavoro.gov.it/Lavoro/Istituzionale/Ministero/OrganiCollegiali/ossinfanzia.htm

Save the children (2012): Mamme nella crisi. Bericht Save the children Italia onlus.

Sozialstatistiken 2012 und 2011, Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Abteilung 24, Dokumente verfügbar zum Download unter: http://www.provincia.bz.it/politiche-sociali/

Zollino F. (2008): Il difficile accesso ai servizi di istruzione per la prima infanzia in Italia: i fattori di offerta e di domanda. Banca d’Italia, Occasional papers n. 30, September 2008.

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10. Fussnoten

1 Daten und Texte wurden der Website Casa Bimbo Tagesmutter onlus (Casabimbo.it) entnommen – Jänner 2013.

2 Am 9. Mai 2013 wurde das neue Landesgesetz zur Förderung und Unterstützung der Familien verabschiedet, welches u.a. auch eine neue Regelung für die Betreuung von Kleinkindern mit der Erweiterung und dem Ausbau von Einrichtungen und Angeboten vorsieht. Eine Reihe von Durchführungsvorschriften enthalten spezielle Maßnahmen, die die Dienstleistungen für Kleinkinder betreffen.

3 Der Spaltenanteil ergibt nicht zwangsläufig 100%, da einige Familien keine Antwort gegeben haben.

4 Zu berücksichtigen ist, dass das neue Landesfamiliengesetz, das am 9. Mai 2013 verabschiedet wurde, vorschreibt, dass die Tarife der drei Betreuungsformen – Kindertagesstätten, Kinderhort und Tagesmütter –, die bisher differenziert wurden, zu vereinheitlichen sind.

5 Interessante Daten zu den für die Kinderbetreuung aufgewandten Kosten sowie andere Kosten für Erziehungs- und Betreuungsleistungen sind im letzten Censis-Bericht (2012), 46° rapporto annuale sulla situazione sociale del Paese, Franco Angeli, zu finden.

6 Genaue und detaillierte Informationen über die Rechte der Väter, was den Elternurlaub betrifft sind im „Leitfaden für arbeitende Väter in der Privatwirtschaft“ zu finden, ausgearbeitet von der Gleichstellungsrätin des Lands Südtirol, Autonome Provinz Bozen, Abteilung für Arbeit, Bozen, 2011.

7 Eine erst kürzlich durchgeführte Studie des ASTAT über Männer zeigt, dass 30,8% der Väter zwischen 18 und 29 Jahren und 24,8% der 30- bis 39-jährigen Väter nach eigenen Angaben keinen Elternurlaub in Anspruch genommen haben, weil sich dadurch das Familieneinkommen wesentlich stärker reduziert hätte als bei einer Arbeitsenthaltung der Mutter. Der Grund, dass der Elternurlaub nicht in Anspruch genommen wurde, weil die Frau sich um die Kinder kümmern soll, wird insbesondere von Vätern angegeben, die in den ländlichen Gebieten Südtirols leben. Vgl. Astat (2012): Lebenswelten der Männer in Südtirol 2010, Astat-Reihe 188, S. 76–81.

8 Die Summe der Prozentanteile ist nicht gleich 100%, da die Befragten mehrere Antworten wählen konnten.

9 Auf der Website des Centro nazionale di documentazione e analisi per l‘infanzia e l‘adolescenza ist eine komplette Liste der Rechtsvorschriften betreffend die Dienstleistungen für Kleinkinder, nach Themen gegliedert, zu finden (Art und Verwaltung der Dienstleistung, Fachkräfte und Studientitel usw.): Diese steht auf der Website http://www.minori.it/provincia-autonoma-di-bolzano zur Verfügung.

10 Beispiel: Öffnungszeiten der städtischen Kinderhorte in Bozen: Normalzeit: Ankunftszeit: 7:30 bis 9:00 Uhr, Abholung: 12:15 bis 12:45 oder 14:30 bis 15:30 Uhr. Bei einem verlängerten Stundenplan gelten dagegen folgende Abholungszeiten: 16:30 bis 17 Uhr oder 17:30 bis 18 Uhr (nur 2 Kinderhorte in Bozen). Alle Bozner Kinderhorte sind von Montag bis Freitag ganzjährig, abgesehen von der Sommerpause (Juli und August) und den Weihnachts- und Osterfeiertagen, geöffnet. Auf Anfrage und nach verfügbarer Aufnahmekapazität ist die Dienstleistung auch im Sommer vorgesehen (in einem anderen städtischen Kinderhort).

11 Was die in Bozen befindlichen städtischen Kinderhorte betrifft, wird die Aufnahme des Kinds der Familie bis zum 15. Juli mitgeteilt, mit einer Rangordnung mit Erschöpfung der Plätze, welche für das nächste Erziehungsjahr frei werden (somit ab September). Vorbehalten bleibt die Möglichkeit, Gesuche bis Ende Oktober einzureichen. Diese bilden eine Rangordnung, welche die Kinder einschließt, die aus Platzmangel (eventuell) aus der vorhergehenden Sommerrangordnung ausgeschlossen blieben.

12„Die Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische Einrichtung für Kleinkinder im Alter von drei Monaten bis zu drei Jahren, die darauf ausgerichtet ist, das Wohlbefinden und harmonische Aufwachsen der Kinder zu fördern (Art. 1-bis des Landesgesetztes Nr. 8 vom 9. April 1996). Mit dem Gesetz Nr. 1/2010 erweiterte das Land Südtirol die Möglichkeit zur Inbetriebnahme einer betrieblichen Einrichtung und die

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Inanspruchnahme des entsprechenden Landeszuschusses auch für öffentliche Körperschaften. Den städtischen Kindertagesstätten (die auf Initiative der Gemeinde eingerichtet werden) oder den betrieblichen Kindertagesstätten (die von Unternehmen und ihren Verbänden eingerichtet werden) weist das Land einen Zuschuss in Höhe 1/3 der zulässigen Ausgaben zu. Die strukturellen und funktionellen Eigenschaften der Kindertagesstätten sind in der mit DL Nr. 43/2005 verabschiedeten Durchführungsverordnung geregelt. Gemäß dem Dekret ist die Akkreditierung Voraussetzung für den Betrieb einer Kindertagesstätte.

13 Die betriebliche Kindertagesstätte ist durch Art. 1-ter des Landesgesetzes Nr. 8 vom 9. April 1996 und den Beschluss der Landesregierung Nr. 1598/2008 geregelt. Aufgrund der oben genannten Bestimmungen können in diesen Einrichtungen auch Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren während der Schulferien und in Zeiträumen außerhalb der Schulzeit aufgenommen werden.

14 Das Landesgesetz Nr. 8 vom 9. April 1996 und die damit verbundenen Durchführungsverordnungen regeln die Rolle dieser Person. Wer diesen Beruf ausübt, ist nach einer gut definierten Ausbildung auf Rechnung von Sozialgenossenschaften (private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht) tätig, die auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen wirken. Alle Tagesmütter verfügen über eine spezielle Berufsausbildung, in deren Rahmen ihnen Kenntnisse vermittelt wurden, die u. a. die Pflege von und Lebensmittelhygiene bei Kindern, Erste Hilfe, Grundbegriffe der Psychologie im Entwicklungsalter und der Pädagogik, Kommunikationstechniken, Organisation von Spielaktivitäten usw. betreffen. Die jeweilige Genossenschaft garantiert auch die pädagogische Koordination sowie eine kontinuierliche Überwachung der Tätigkeit ihrer Tagesmütter.

15 Ein Teil des zahlenmäßigen Anstiegs der Plätze bei den Tagesmüttern ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der betreuten Kinder seit 2009 nicht mehr durch die Multiplikation der Zahl der tätigen Tagesmütter mit dem Faktor 3, sondern durch die Angabe der effektiv betreuten Kinder ermittelt wird.

16 Daten aus: ASSB – Betrieb für Sozialdienste Bozen, Sozialbilanz 2010. Zu berücksichtigen ist, dass es sich in vielen Fällen um doppelte Gesuche handeln könnte (sowohl beim Kinderhort als auch bei der Kindertagesstätte), weswegen im Endeffekt sogar weniger Kinder auf der Warteliste stehen könnten.

17 Cittadinanzattiva, Osservatorio prezzi e tariffe, gen. Werk 18 Zollino F. (2008): Il difficile accesso ai servizi di istruzione per la prima infanzia in Italia: i fattori do offerta

e di domanda. Banca d’Italia, Occasional papers n. 30, September 2008. 19 Cittadinanzattiva, Osservatorio prezzi e tariffe, Rom, September 2011, S. 8. 20 Siehe der interessante ISTAT-Bericht (2012): L’offerta comunale di asili nido e altro servizi socio-educativi

per la prima infanzia, Rom, Statistiche Report, 25. Juni 2012. 21 Was das Jahr 2011 betrifft, ist zu betonen, dass sich der Index der unbefriedigten Nachfrage auf die im

Herbst 2011 eingereichten Gesuche bezieht, da die Rangordnung von Mai erschöpft wurde. Es handelt sich somit um Familien, die erst später ein Gesuch stellten und nicht wie normal im Frühling für das im September beginnende Erziehungsjahr.

22 Der frühzeitige Eintritt in den Kindergarten sieht vor, dass Kinder im Alter von 24 bis 36 Monaten in den Kindergarten aufgenommen werden können. Der Dienst wurde mit dem Finanzgesetz 2007 (Gesetz Nr. 296/2006 Art. 1 Abs. 630) eingeführt. Für eine Untersuchung der frühzeitigen Eintritte wird auf den Beitrag von Sergio Govi „L’impatto delle sezioni primavera nel sistema integrato dei servizi educativi per la prima infanzia“ verwiesen, enthalten im Band: Monitoraggio del Piano di sviluppo dei servizio socio-educativi per la prima infanzia. Rapporto al 31.12.2011. Presidenza del Consiglio dei ministri, Centro nazionale di documentazione e analisi per l’infanzia e l’adolescenza, Ministero del Lavoro e delle politiche sociali e Istituto degli Innocenti, S. 211–235.Aus unserem Fragebogen geht hervor, dass 43,16% der Eltern mit Kindern, welche zwischen Jänner und April geboren wurden, beabsichtigen, ihr Kind frühzeitig im Kindergarten anzumelden, d. h. im Alter von zirka zweieinhalb Jahren. 33% erklären dagegen, dass sie den Eintritt in den Kindergarten nicht vorwegnehmen wollen, der restliche Anteil ist nach eigenen Angaben unentschlossen oder hat noch nicht darüber nachgedacht.

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23 Es wird darauf hingewiesen, dass in Südtirol jährlich zirka 600 bis 700 Mütter im ersten Lebensjahr ihres Kinds ihre Arbeitsstelle kündigen. Eine Untersuchung der aktuellen Wirtschaftskrise in allgemeiner Hinsicht zeigt, dass auf eine erste Phase, in welcher eine starke Arbeitslosigkeit in typisch männlichen Berufsbereichen (Bauwesen, verarbeitendes Gewerbe usw.) zu verzeichnen war, eine zweite Phase folgte, in welcher einerseits der Wille der Frauen, berufstätig zu werden, abnahm (was zur Folge hat, dass ein Teil der weiblichen Arbeitslosenquote tendenziell verschwindet, da die Frauen untätig werden), andererseits die unbezahlte Arbeit (der Frauen) infolge der Einsparungen bei den Dienstleistungen zunahm. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Frauen wird somit in den Statistiken unterschätzt, da viele Frauen von der Erwerbstätigkeit in die Untätigkeit wechseln, d. h., dass sie sich häufig der Pflege von Kindern und hilfsbedürftigen Personen widmen, jedoch nicht mehr in den Arbeitslosenlisten aufscheinen (für eine Zusammenfassung der Problematik wird auf den Bericht von Save the Children „Mamme nella crisi“, S. 23–25, verwiesen sowie auf die ISTAT-Jahresberichte (letzter Jahresbericht 2012. La situazione del paese, Rom, Mai 2012, S. 118-122, sowie vorhergehender Jahresbericht 2010, S. 148 ff.).

24 Siehe Artikel im „Alto Adige“ „C’è la crisi, “nidi” in panne: l’ASSB lancia la campagna“ vom 16. September 2012.

25 Der Index der unbefriedigten Nachfrage wird anhand des Verhältnisses zwischen der Zahl der Kinder auf der Warteliste und der Gesamtzahl an verfügbaren Plätzen berechnet. Die Daten in Bezug auf Leifers wurden der Website der Gemeinde entnommen (September 2012).

26 ASSB – Betrieb für Sozialdienste Bozen, Verwaltungsbericht ASSB 2011, Bozen, Mai 2012, S. 12. 27 Wir hoffen, dass die Durchführungsbestimmungen des neuen Landesfamiliengesetzes, das im Frühling

verabschiedet wurde, mehr in dieser Richtung unternehmen werden. 28 Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz Nr. 53/2000 insgesamt 6 Monate Arbeitsenthaltung mit

einer Entlohnung zu 30% garantiert (egal, ob der Vater oder die Mutter diese Arbeitsenthaltung in Anspruch nehmen, was zählt, sind nur die Gesamtmonate), während für den restlichen Zeitraum gar keine Entlohnung zusteht, es sei denn, das Jahreseinkommen des Antragstellers liegt um das 2,5-Fache unter dem Mindestruhestandsbezug. Dieser Zeitraum wird jedoch von Ersatzbeiträgen gedeckt.

29 Eine kürzlich von ASTAT durchgeführte Stichprobenstudie, bei der zirka 1000 Männer befragt wurden, zeigt, dass im Jahr 2010 9,8% der Väter einen Elternurlaub in Anspruch genommen haben, wobei dieser Anteil bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf 19,5% steigt. Astat (2012): Lebenswelten der Männer in Südtirol 2010, Astat-Reihe 188.

30 Del Boca D. – Mancini M.L. (2012), gen. W. 31 Der Betrag umfasst sowohl die direkten Kosten der Dienstleistung als auch die indirekten Kosten der

zentralen Verwaltung. 32 Istat (2012): L’offerta comunale di asili nido e altro servizi socio-educativi per la prima infanzia, Roma,

Statistiche Report, 25. Juni 2012., Übersicht 1. 33 Diese Zahlen repräsentieren die theoretischen Kosten der jeweiligen Einrichtungen, stellen jedoch nicht

die realen Kosten dar, welche die Familie aufwendet, da gemäß dem ASSB Bozen nur ein Drittel aller Familien den Mindesttarif (80 Euro) zahlt, während alle anderen die vollen Gebühren entrichten.

34 Was das Erziehungsjahr 2013–2014 betrifft, hat die Stadtgemeinde Bozen beschlossen, die Anpassung der Tarife an die Inflationsrate (von 3,5%) um 50% zu reduzieren. In den Bozner Kinderhorten werden sich die Tagestarife somit auf 4,62 € Mindesttarif und 16,21 € Höchsttarif belaufen, während der Höchsttarif für die Kindertagesstätten 6,53 € beträgt. Was die Bozner Kindertagesstätten betrifft, darf der monatliche Höchstbetrag max. 449 € betragen.

35 Istat (2012): L’offerta comunale di asili nido e altro servizi socio-educativi per la prima infanzia, Roma, Statistiche Report, 25 giugno 2012., Übersicht 2.

36 Es handelt sich um die Kinderhorte und die öffentlichen oder privaten, jedoch von der öffentlichen Hand unterstützten oder konventionierten Ergänzungsdienste. Rein private Einrichtungen sind ausgeschlossen.

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37 Deckungsanteil = Prozentanteil an Kindern zwischen 0 und 3 Jahren mit einem Platz in einer Betreuungseinrichtung für Kleinkinder im Verhältnis zur wohnhaften Bevölkerung im Alter von 0 bis 3 Jahren

38 Heckman erarbeitet gerade ein Forschungsprojekt, um zu untersuchen, wie sich die frühzeitigen Investitionen zugunsten von Kindern in der Stadt Reggio Emilia auf die wirtschaftliche Rentabilität der Gemeinschaft und die Steigerung des Wohlbefindens von Erwachsenen und Kindern auswirkten.

39 Del Boca D., Pasqua S. (2010): Esiti scolastici e comportamentali, famiglia e servizi per l’infanzia. Fondazione Giovanni Agnelli, Programma education FGA. Working paper n. 36 (12/2010). Dezember 2010

40 Bei einer Untersuchung der INVALSI-Daten 2009/2010 der Kinder der zweiten und fünften Grundschulklasse in den Fächern Italienisch und Mathematik stellten die beiden Forscherinnen fest, dass die Kinder, welche eine Einrichtung für Kleinkinder besuchten, höhere Punktzahlen sowohl in Italienisch als auch in Mathematik erzielen. Ausländische Kinder erzielen im Durchschnitt niedrigere Punktzahlen als ihre nicht ausländischen Schulkameraden, aber die Testergebnisse der Kinder ausländischer Herkunft verbessern sich, wenn diese eine Einrichtung für Kleinkinder besucht haben. Del Boca D., Pasqua S. (gen. W.), Anhang S. 10.

41 Jährlich kündigen zirka 600 bis 700 Südtiroler Frauen ihre Arbeitsstelle während der Schwangerschaft oder des ersten Lebensjahrs des Kinds: Zirka eine von sieben Frauen kündigt nach der Entbindung freiwillig ihre Arbeitsstelle innerhalb des ersten Lebensjahrs des Kinds (die Kündigungen betreffen zirka 15% der beschäftigten jungen Mütter). Von den fast 1900 Frauen, die zwischen 2005 und 2007 (d. h. als es noch keine Krise gab) freiwillig gekündigt haben, nahm über die Hälfte (57%) in den auf die Kündigung folgenden drei Jahren wieder eine Erwerbstätigkeit auf.

42 Der interessante Beitrag von Sara Mazzucchelli „Conciliazione famiglia e lavoro. Buona pratiche di welfare aziendale“ bietet zahlreiche Denkanstöße, wie die Maßnahmen der Unternehmen zugunsten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Vorteile für die Arbeitnehmer/innen und die Unternehmen solcher Maßnahmen beschaffen sein könnten.

43 Zur Rolle des Vaters in der modernen Südtiroler Gesellschaft wird auf den Beitrag von Huber J. (siehe Bibliografie) verwiesen .

44 Siehe Abschn. 5 45 65% erhält man, wenn man die 50% der Entlohnung (bei Teilzeitarbeit, im Beispiel 50%) mit 15%

summiert (sich ergebend aus den 30% der Entlohnung bei Elternurlaub zu 50%). 46 Einer kürzlich erstellten Studie zweier bekannter italienischer Forscherinnen zufolge reduziert eine

erwerbstätige Mutter die mit ihren Kindern verbrachte Zeit häufig nur marginal. Erwerbstätige Mütter opfern zuerst ihre Freizeit und die der Hausarbeit gewidmeten Zeit, bewahren jedoch die mit ihren Kindern verbrachte qualitativ hochwertige Zeit. Wenn die Mutter erwerbstätig ist, verbringen auch die Väter mehr Zeit mit ihren Kindern, was die Aufgabenverteilung bei der Kinderbetreuung fördert. (Del Boca D. – Mancini M.L. (2012): Parental time and child outcomes. Does gender matter? Le donne e l’economia italiana, Rom, 7.3.2012).