-
DIEZUNFTGLOCKEKREISHANDWERKERSCHAFT REGION MEISSEN
Nr. 2/2015
v e r s t e h e n · b ü n d e l n · h a n d e l n
Diese Zeit ist vorbei – jeder wird gebraucht!
KreishandwerkerschaftFreisprechungen
Seiten 04 – 05
PraxistippsKontrolle durch den Zoll
Seiten 10 – 11
Neu: Ausbildungsmarkt
Seite 15
Foto: ww
w.fotolia
.com - M
axR
iesgo
-
Kaum stecken ein paar Spezialisten die Köpfe zusammen, schon
gibt es eine gute Idee.
So war das auch vor mehr als 100 Jahren, als selbstständige
Handwerker und Gewerbetreibende eine eigene
Krankenkasse gründeten. An dieser guten Idee hat sich nichts
geändert. Außer, dass es heute Spezialisten sind,
die sich bei SIGNAL IDUNA um die Versicherungen ihrer Kunden
kümmern – natürlich in enger Zusammenarbeit
mit dem Handwerk. Und in traditioneller Partnerschaft mit seinen
Gremien.
Versorgungswerk und SIGNAL IDUNA – zwei starke Partner!
René Uhlig01589 RiesaTelefon 03525 733963Mobil 0172 3507979
Jens Dietrich01589 RiesaTelefon 03525 732253Mobil 0172
3538761
Dirk Hinze01594 PanitzTelefon 035268 83001Mobil 0172 4347944
Falk Höppner01129 DresdenTelefon 0351 8412812Mobil 0172
2761507
Angelika Meyer-Overheu01689 WeinböhlaTelefon 03524 344177Mobil
0172 3764681
Alexander Kühne01109 DresdenTelefon 0351 88961090Mobil 0172
3630652
Michael Sackstedt01471 BerbisdorfTelefon 035208 81980Mobil 0172
4051043
Margitta Schindler01189 DresdenTelefon 0351 4010879Mobil 0172
3437010
Barbara Schirmer01662 MeißenTelefon 03521 731810Mobil 0172
3655221
Barbara Pforte01589 RiesaTelefon 03525 730120Mobil 0172
3659275
Lars Martin01723 WilsdruffTelefon 035204 29245Mobil 0172
7850218
Anzeige
-
Auf ein Wort
3
ImpressumHerausgeber:Kreishandwerkerschaft Region
Meißen,Körperschaft des öffentlichen Rechts,Hauptstraße 52, 01589
RiesaTelefon: 03525/733963Fax: 03525/5290094E-Mail:
[email protected]: www.khs-meissen.de
Redaktion: Jens-Torsten Jacob
Anzeigenverwaltung:Kreishandwerkerschaft Region
Meißen,Hauptstraße 52, 01589 Riesa
Satz, Gestaltung und Druck:Satztechnik Meißen GmbH,Am Sand 1c,
01665 Nieschützwww.satztechnik-meissen.de
Aufl age: 4.350 Exemplare
Erscheinungsweise: 6 x jährlich
Namentlich oder durch Kürzel gekenn-zeichnete Beiträge geben die
Meinung des Autors wieder. Für unaufgefordert ein-gesandte Bilder
und Beiträge kann keine Haftung übernommen werden.
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
InhaltAuf ein Wort . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Kreishandwerkerschaft . . 4 – 5
Innungen . . . . . . . . . . . . . . . 6 – 7
Steuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Berufsbildung . . . . . . . . . . . . . . 9
Praxistipps . . . . . . . . . . . 10 – 11
Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
IKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Ausbildungsmarkt . . . . . . . . 15
Handwerkskammer . . 16 – 17
Kooperationsbörse . . . . . . . . 18
Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Generationswechsel in den Handwerksorganisationen
Liebe Leser,neben der Kreishandwerkerschaft stehen auch in
einigen Innungen in der nächsten Zeit Wahlen an. Verdienstvolle
Obermeister geben die Geschicke der Innungen an jün-gere Kollegen
ab. Nach vielen Jahren der engagierten Leitung von Innungen,
Kreis-handwerkerschaft und Versorgungswerk ist es nun an der Zeit,
den Staffelstab an Handwerker zu übergeben, die gewillt sind, im
Interesse ihrer Berufskollegen die Arbeit der Handwerksorganisation
weiter zu entwi-ckeln. Dieser Prozess der Übergabe fällt nicht
einfach, da es bedingt durch die Kontinuität der Arbeit der
Vorgänger vielen Junghand-werkern unvorstellbar erscheint, die zu
er-wartende Fülle der Aufgaben zu meistern. Ich kann Ihnen jedoch
versichern, dass es nicht unlösbar ist, Ehrenamt mit der Führung
eines Unternehmens in Einklang zu bringen. Eine straffe
Organisation und die permanente Einbindung der Mitstreiter aus
Vorstand und Innungen schafft das scheinbar Unmög-liche. Außerdem
sind die Mitarbeiter unserer Kreishandwerkerschaft, der
Handwerks-kammer und dem jeweiligen Landesfach-verband ständig an
unserer Seite und unter-stützen die wichtige Arbeit des Ehrenamtes.
Wie wichtig die Struktur des Handwerks ist, wurde an dieser Stelle
schon oft betont. Was wäre denn, wenn wir uns nicht selbst eine
Stimme geben. Wer würde dann unser Ge-werk vertreten? Wer würde
denn die Hand auf die Wunde legen? Wer verschafft dem Handwerk
Gehör bei der Politik?
Daher ist unsere Handwerksorganisation mit ihren Innungen ein
wichtiges Instru-
Kurt Hähnichen,Kreishandwerks-meister
ment, um dem Handwerk eine Stimme zu geben. Dass dies nötig ist,
brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Das letzte Beispiel, das
Mindestlohngesetz und insbesondere mit den darin enthaltenden
Durchführungs-bestimmungen macht doch deutlich, wie wichtig es ist,
Einfluss zu nehmen. Gleiches gilt für das Problem der auskömmlichen
Rente für unsere Handwerkskollegen. Wenn das Kind in den Brunnen
gefallen ist, sprich, die Rentenzahlung altersbedingt heran
ge-kommen ist, ist es zu spät, gegenzusteuern. Daher ist es
unabdingbar, schon frühzeitig diese – nicht nur für uns im Handwerk
– ne-gative Entwicklung zu benennen und geeig-nete Vorschläge zu
machen.
Liebe Handwerkskollegen,
es gibt eine Vielzahl von Gründen, wofür es lohnt, sich in Ihrer
Innung und damit in Ihrer Kreishandwerkerschaft stark zu machen. Es
gilt, das Handwerk mit all seinen Facetten für die Zukunft
weiterzuentwickeln. Daher ru-fe ich Sie herzlich auf – engagieren
Sie sich für Ihr regionales Handwerk – es lohnt sich, glauben Sie
mir.
Herzlichst Ihr
KreishandwerksmeisterKurt Hähnichen
-
Kreishandwerkerschaft DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
4
FreisprechungenFreisprechung Elektroinnung
Riesa-Großenhain
Zur Freisprechungsfeier für die Absolventen im
Elektroniker-Handwerk hatte die Elektroin-nung Riesa-Großenhain am
7. März 2015 in die Gaststätte „Dorfkrug Roda“ eingeladen. 17
Junggesellen im Elektroniker-Handwerk aus dem HWK-Prüfbezirk Meißen
konnte Ober-meister J. Köhler begrüßen. Zahlreiche
Ehren-amtsträger, Vertreter aus den Ausbildungsbe-trieben und Gäste
waren der Einladung gefolgt. Die Festansprache hielt Herr
Dipl.-Ing. Andreas Eisenreich Vorstandsmitglied der
Handwerks-kammer Dresden. Die Gesellenbriefe wurden von den
jeweiligen Prüfungsausschüssen übergeben. HWK-Vorstand Dipl.-Ing.
A. Eisen-reich, zeigte den jungen Gesellen als Perspek-tive den Weg
von der Fachkraft, natürlich durch lebenslanges Lernen, zum Meister
des Hand-werks, Betriebswirtes, bis hin zum Bachelor-Abschluss an
der Wirtschaftsakademie der Handwerkskammer Dresden auf. Sie
sollten mit dem Erlernten einen Blick in die Welt wer-fen und, in
die Heimat zurückgekehrt, recht bald ihren Platz in der
Gesellschaft finden. Handwerk bedeutet ständiges Lernen, und
ir-gendjemand muss das Handwerk weiterfüh-ren, denn Handwerk wird
es immer geben. Große Persönlichkeiten setzen sich für den Er-halt
des Meisterbriefes im Handwerk ein, weil es ein Qualitätssiegel
ist. Das deutsche duale Ausbildungssystem ist einzigartig in der
Welt
Freisprechung der Innung Kfz-Handwerk Region Meißen
Am 7. März 2015 führte die Kfz-Innung Regi-on Meißen ihre
Gesellenfreisprechung durch.
Es wurden 35 Lehrlinge freigesprochen und in den Berufsalltag
entlassen. Mit den in der Prüfung erzielten Leistungen kann man
zu-frieden sein – von den 35 Lehrlingen haben vier mit der Note „1“
und elf mit der Note „2“ abgeschlossen. Des Weiterem werden 85 %
der Auszubildenden von den Handwerksbe-trieben übernommen. Zu
dieser feierlichen Veranstaltung wurden auch Althandwerks-meis-ter
eingeladen. Ebenfalls wohnte Landrat Arndt Steinbach diesem für die
Ju-gendlichen bedeutenden Akt bei. Mit einer kulturellen Umrahmung,
denken wir, war diese Veranstaltung für die jungen Leute und ihre
Familien ein gelungener Tag. In unserem 25-jährigen Bestehen wurden
ca. 1.250 Lehr-linge als Kfz-Mechaniker bzw. -Mechatroni-ker
ausgebildet. Dafür möchten wir uns auf diesem Wege bei allen
Handwerksbetrieben bedanken. (Reiche, Geschäftsführer)
und ist ein Garant für den wirtschaftlichen Er-folg des
Handwerks. Heute müssen wir um dieses Qualitätssiegel bangen, die
damalige Regierung aus SPD und Bündnis 90/Grüne haben in 51
Handwerksberufen den Meister-zwang abgeschafft, ohne sich dabei
bewusst zu sein, wer in Zukunft in diesen Gewerken ausbilden soll.
Das Gleiche plant jetzt die Europäische Union. Doch Handwerk ist
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Das Schlusswort sprach der
stv. Ober-meister der Elektroinnung Meißen-Radebeul,
F. Peschel, auch er gab den Absolventen mit auf den Weg, in der
Weiterbildung nicht ste-henzubleiben. Sein Dank ging an die
Organi-satoren der Freisprechungsfeier. Mit dem Spruch: „Es ist
nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden, es ist nicht genug
zu wollen, man muss auch tun“, wurde mit einem Glas Sekt auf das
Wohl des Handwerks ange-stoßen. Für die musikalische Umrahmung
sorgte ein Gesangsduo der Musikschule Mei-ßen. Ein gemeinsames
Mittagessen beende-te die Freisprechungsfeier. (Gottfried
Reichelt)
Freisprechung der Lehrlinge in der Aula des BSZ
Meißen-Radebeul
Freisprechung der Lehrlinge in der Gaststätte „Dorfkrug“
Roda
-
Kostenfreie Fördermittel- und Finanzie-rungssprechtage für
Unternehmen
Die Sächsische AufbauBank – Förderbank –(SAB) bietet am 19. Mai
2015 eine individuelle Beratung zu den Förderprogrammen des
Frei-staates Sachsen für Existenzgründer und Un-ternehmen aus Riesa
und Umgebung an. Der Beratungstag findet in den Räumen der
Stadt-verwaltung Riesa statt. Eine individuelle Beratung empfiehlt
sich besonders für Existenzgründer und junge Kleinstunternehmen.
Ebenso informiert die SAB über Fördermöglichkeiten für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU), welche Investi-tionen planen. Falls Sie
als Unternehmer pla-nen, Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, helfen
Ihnen Informationen über die Programme aus dem Europäischen
Sozialfonds.Einen weiteren Beratungstag bietet die
Wirt-schaftsförderung Region Meißen (WRM)
KreishandwerkerschaftDIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
5
Freisprechung Metallinnung Riesa-Großenhain
Am 10. April 2015 hatte der Vorstand Gesel-len und Gäste zur
Freisprechung im Metall-handwerk geladen. Sieben Gesellen waren der
Einladung gefolgt. Die Geschäftsführerin des FV Metall Sachsen,
Frau Peggy Ullrich, nahm die Anwesenden in einer sehr
an-spruchsvollen Rede mit auf geschichtliche Zeitreise. Sie
erzählte die Geschichte über den sog. „Katzenkopp“ – ein
Vorhängeschloss. Ab-schließend ermunterte sie die Gesellen, sich
auch in Zukunft weiterzubilden und vielleicht selbst mal einen
Betrieb zu eröffnen. Friedrich Hoffmann von der Prüfungskommission
und
GmbH am 16. Juni 2015 in der Stadtverwal-tung Riesa für
Unternehmen aus Riesa und der Umgebung an.
Die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM) ist ein
Unternehmen des Land-kreises Meißen, der Sparkasse Meißen und der
Kommunen im Landkreis Meißen und bietet Unternehmen ihren Service
kostenfrei an. An diesem Tag können sich Unternehmer über die
Unterstützung bei Unternehmens-gründungen, Unternehmensübergaben
bzw. –übernahmen, Erweiterungsplanungen und über allgemeine
Fördermittel- und Finanzie-rungsmöglichkeiten informieren.
Eine Terminvereinbarung für die jeweiligen Beratungstage ist
unter der Telefonnummer 0 35 21 / 4 76 08-0 erforderlich. Ebenso
kön-nen Sie eine E-Mail an: [email protected] mit Ihrem Terminwunsch
senden.
Preis: kostenfreiZeit: 9:00 bis 16:00 UhrAnschrift:
Stadtverwaltung Riesa – 2. Stock – Zinner 2.13 (01589 Riesa,
Rathausplatz 1)Anmeldefrist: SAB–Beratertag - 12. Mai 2015
WRM–Beratertag - 9. Juni 2015
Weitere Informationen zu den Beratertagen finden Sie unter:
www.wirtschaftsregion-meissen.de/veranstaltungen
Freisprechung der Lehrlinge in der Historischen Schmiede
Seerhausen
++ Kurz und knapp ++
Regina Hörnig von der Handwerkskammer Dresden übergaben
anschließend die Zeug-nisse und Gesellenbriefe. Die Gesellen
stellten sich persönlich kurz vor und konnten alle berichten, dass
sie in Arbeit stehen. Der Obermeister der Metallinnung
Riesa-Großen-hain richtete seine abschließenden Worte an die
Gesellen und freute sich, dass alle in der Region arbeiten. Auch
der Bürgermeister der Gemeinde Stauchitz, Frank Seifert,
gratu-lierte den Gesellen mit seinen Worten. Den of-fiziellen
Ausklang fand die Freisprechung beim gemeinsamen Singen des
„Steiger-liedes“. Während des zünftigen Essens wur-den fachliche
Gedanken und Erfahrungen getauscht. (KHS)
Im Gespräch mit dem Handwerk
Bei einem Gespräch mit Landrat Arndt Stein-bach und
Kreishandwerksmeister Kurt Häh-nichen erörterten Dresdens
Handwerks-Präsident Dr. Jörg Dittrich und Haupt-geschäftsführer Dr.
Andreas. Brzezinski aktu-elle Fragen der Wirtschaftsentwicklung und
der Verkehrsanbindung im Landkreis Mei-ßen. Vor allem die geplanten
Investitionen im Bereich Riesa sowie die schwierige
Verkehrs-anbindung im Zusammenhang mit dem fehlenden Ausbau der
B169 wurden themati-siert. Doch auch die Nachwuchsförderung für
das Handwerk war ein Thema. Hieran hat der Landkreis Meißen als
Träger der Beruflichen Schulbildung einen wesentliche Anteil in
Ko-operation mit dem Handwerk. Geplante Ände-rungen in der
Schullandschaft durch den Freistaat, so die einhellige Meinung der
Ge-sprächsteilnehmer, kann nur mit dem Hand-werk und den
Landkreisen vollzogen werden. Fazit des Landrates: „Das Handwerk
ist die starke Stütze unserer Wirtschaftsregion. Es bietet die
meisten Arbeitsplätze und ist eine hervorragende Adresse für die
Berufsausbil-dung. Ich bin stolz auf unsere Meister rund Gesellen!“
(KHS) Die Gesprächsteilnehmer
-
Innungen DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
6
Weiterbildung
Die Dachdeckerinnung Meißen-Riesa- Großenhain nutzte auch in
diesem Jahr wie-der die Winterzeit zur Weiterbildung. Der Lehr-gang
informierte über die neusten Inhalte und Erweiterungen der
Fachregel des Deut-schen Dachdeckerhandwerks, insbesonde-re die
Neuregelungen über Einsatz und Befes-tigung von Holz- und
Holzbaustoffen. Im 2. Teil des über einen ganzen Tag anhaltenden
Lehrgangs kamen die aktuellsten Neueru-ngen der VOB. Der Dozent aus
der Innungs-schule für Dachdecker in Sachsen vom
Lan-desbildungszentrum in Bad Schlema hatte da mit Praktikern zu
tun. Somit gehörte nicht nur dem Dozenten das Wort, sondern auch
den Teilnehmern. Durch gute und sachliche Diskussion konnte somit
gleich anhand praktischer Beispiele und gemachter Erfah-rungen
ausgetauscht werden. Fazit eins der Veranstaltung war, dass die
Neuerungen aus Fachregel und VOB wichtige Bausteine für die Zukunft
sind. Fazit zwei, wer nach Fachregel baut, erbringt eine
mangelfreie Leistung, und wer das nicht tut, arbeitet
mangelbehaftet.Einen Dank möchten wir hiermit noch aus-sprechen an
die Sponsoren wie die Firma BTI - Befestigungstechnik und Metzger
Bau-stoffe in Klipphausen sowie auch der vom BSZ Meißen kostenlos
zur Verfügung ge-stellten Unterrichträume mit den guten
tech-nischen Voraussetzungen.
(Roberto Heilscher, Obermeister)
Handwerk trifft Wissenschaft …
Unter diesem Motto hatte die Innung des Kachelofen-,
Luftheizungsbauer- und Flie-senlegerhandwerks Ostsachsen ihren
dies-jährigen „Ofenbauertag“ in die Staatliche Studienakademie
Riesa verlegt. Seit 2012 gehören viele Ofenbau-Fachbetriebe aus der
Region Riesa/Großenhain zur Innung, die inzwischen auf 24
Mitglieder ange-wachsen ist. Seit Jahren bestehen beste Beziehungen
zu Matthias Kirsten, Ingenieur SHK und Schornsteinfegermeister, der
dort auch als Dozent tätig ist. Er hat bereits meh-rere bestens
besuchte Schulungen in der In-nung gemeinsam mit
Schornsteinfegermei-stern durchgeführt und wollte uns diesmal die
praktischen Messungen an Feststoff-feuerstätten zeigen. Eine
Einführung und Vorstellung der Berufsakademie Riesa wurde durch
Prof. Dr. Ing. Griebenow vorgenommen. Neben der Staatlichen
Studienakademie Rie-sa wurden uns die vielfältigen
Studienmög-lichkeiten vorgestellt.
Dipl.-Ing. (BA) Nico Seiler, Laboringenieur für den Studiengang
Energie- und Umwelttech-nik, zeigte uns die technische Ausrüstung
des neu errichteten „Kompetenzzentrums Energietechnik“. Am
Nachmittag fand für un-sere Mitglieder zum einen die theoretische
Einführung zu neuen „Feststoff-Messver-fahren“ in punkto Feinstaub
durch Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kirsten (Vizepräsident
Landes-verband Schornsteinfeger Sachsen e.V.) und die praktische
Umsetzung einer Feinstaub-messung am neuen Biomasseheizkessel
Fröling SP Dual der Staatlichen Studiena-kademie Riesa statt. Dabei
stand der Erfah-rungsaustausch bezüglich der eingesetzten
Heiztechnik, der neuen Messtechnik für die Feinstaubmessung und
deren Umsetzung selbst im Mittelpunkt. Durch die technischen
Möglichkeiten und die Ausstattung der Staatlichen Studienakademie
Riesa konnte
die Feinstaubmessung unter realen Bedin-gungen stattfinden und
so das zuvor theo-retisch Besprochene für unsere Handwerks-meister
verdeutlicht werden. Eine gelungene Veranstaltung, die dem Motto
„Handwerk trifft Wissenschaft“ voll Rechnung tragen konnte.
(KHS-Bautzen)
Elektroinnung Riesa-Großenhain
Nachwahlen in der Elektroinnung Riesa-Großenhain
Am 6. März 2015 hatte der Vorstand zur Mit-gliederversammlung
mit Nachwahlen zum Vorstand und zur Verabschiedung des
Haus-haltplanes 2015 in den Gasthof „Dorfkrug Ro-da“ eingeladen.
Notwendig war die Nach-wahl, weil die Handwerkskammer Dresden die
Wahl von Herrn Dipl.-Ing. W. Konitschek, Vertreter des EZG
Großenhain, zum stellv. Obermeister, nicht genehmigen konnte. Nach
den Berichten des Vorstandes, des Kassenwarts und der
Rechnungsprüfer so-wie dem Vortrag zum Haushaltplan für 2015 und
der anschließenden Aussprache wur-den alle Beschlüsse einstimmig
gefasst. Im TOP 8, Wahlen zum Vorstand, erläuterte Ober-meister J.
Köhler zunächst das Prozedere und erklärte, dass sich zwei
Kandidaten der Wahl stellen. Die Mitgliederversammlung stimmte dem
Antrag des Vorstandes zu, dass der un-terlegene Kandidat in den
Vorstand gewählt wird. Beide Kandidaten stimmten dem Be-schluss der
Mitgliederversammlung zu. Nach Vorstellung der Kandidaten,
Elektromei-ster Marko König, Bereichsleiter im EZG Groß-enhain und
Elektromeister Frank Kießling, In-haber der Firma Elektro-Service
Kießling in Uebigau, wurde keine Aussprache geführt. In geheimer
Wahl wurde Herr F. Kießling zum stellv. Obermeister gewählt. Herr
M. König wurde in offener Abstimmung in den Vor-stand gewählt, er
übernimmt das Amt des Fachgruppenleiters für Elektrotechnik in der
Innung. Beide Kandidaten nahmen die Wahl an. (Gottfried
Reichelt)
Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes
Am 9. April trafen sich die Mitglieder der In-nung des
Bauhandwerks Meißen zu ihrer ers-ten Mitgliederversammlung in
diesem Jahr. Wichtigster Tagesordnungspunkt dieser Zu-
Innung des Bauhandwerks Meißen
DachdeckerinnungMeißen-Riesa-Großenhain
Innung des Kachelofen-, Luftheizungsbauer- und
Fliesenlegerhandwerks Ostsachsen
-
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Innungen
7
Mitgliederversammlung mit Nachwahl
Am 10. März 2015 hatte der Vorstand der Me-tallinnung Meißen zur
ersten Mitgliederver-sammlung für 2015 geladen. Obwohl der Ter-min
rechtzeitig angekündigt wurde, waren nur fünf Innungsmitglieder der
Einladung gefolgt. Trotzdem wurde die Verkehrsteilnehmerschu-lung
für die wenigen Interessierten eine span-nende Sache. Herr
Kosciankowski vom ADAC erläuterte anhand von Beispielen und Fotos
das aktuelle Straßenverkehrsrecht nebst Bußgeld-
Metallinnung Meißen
sammenkunft waren die Neuwahlen des Obermeisters, seines
Stellvertreters sowie des Vorstandes. Nach dem Rechenschaftsbericht
des Obermeisters und des Berichtes zum Jah-resabschluss 2014 mit
erfolgter Kassenprü-fung durch den Kassenprüfer Herrn Gola folgte
die Wahlhandlung. Der alte Vorstand hatte sich bereits in seiner
Sitzung auf die weitere Zu-sammenarbeit in diesem Team verständigt.
Trotzdem bot Herr Fuchs den Anwesenden die Möglichkeit, sich
ebenfalls für eine Mitarbeit im Gremium zu entscheiden. Dies war
jedoch nicht der Fall. Der alte neue Vorstand wurde ein-stimmig
wiedergewählt. Die Position des Ober-meisters begleitet erneut
Hendrik Fuchs, BAU-HAUF GmbH Coswig. Sein Stellvertreter ist der
Maurermeister Michael Heinze aus Diera-Zehren OT Schieritz. Im
Vorstand arbeiten Eber-hard Löwe aus Lommatzsch und Michael Wolf
aus Weinböhla. Erfreulicherweise konnte auch der
Kassenprüfungsausschuss in seiner bis-herigen Aufstellung
wiedergewählt werden. Bernhard Reinert aus Meißen und Bernd Gola
aus Coswig entschlossen sich, die nächsten drei Jahre die
Innungskasse zu prüfen. Nach ersten wichtigen Informationen zur
geplanten Innungsfahrt nach Breslau im Herbst dieses Jahres
tauschten die Mitglieder ihre bishe-rigen Erfahrungen mit der
Umsetzung des seit 1. Januar 2015 gesetzlich gültigen
Mindest-lohnes aus. Schwerpunkt hierbei lag in der Er-fassung der
Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Mit einem gemeinsamen Abendessen
und
einem fachlichen Erfahrungsaustausch ging diese Versammlung
gegen 18:00 Uhr ihrem Ende entgegen. (KHS)
katalog und Punktesystem. Interessant waren auch Neuerungen,
welche beispielsweise Ös-terreich oder Italien betreffen. Höhepunkt
des Vortrages war das Ausprobieren einer Brille, die dem Benutzer
einen Alkoholwert von 1 Promille vortäuscht. Nach dem
Tagesordnungspunkt Fi-nanzen (Abschluss des Rechnungsjahres 2014)
und der Nachwahl des zweiten Kassen-prüfers für die Innung, Herrn
Michael Gursinsky, wurden kurz Vorschläge zur Gestaltung des
kul-turellen Innungslebens besprochen. Leider konnten aufgrund der
wenigen Teilnehmer kei-ne konkreten Absprachen getroffen werden.
Der Obermeister bedauerte insgesamt das zu-nehmende Desinteresse am
Innungsleben. Er sieht seine und die Arbeit des Vorstandes als
unzureichend anerkannt.
Mit einem gemeinsamen Abendessen und einem sich daran
anschießenden Erfahrungs-austausch über fachliche Themen klang die
Mitgliederversammlung gegen 20:30 Uhr aus. (KHS)
MEWA Textil-Management Mit passenden Serviceformaten zum
Erfolg.
Die Zahl spricht für sich: Mehr als eine Mil-lion Menschen
vertrauen mittlerweile auf die Serviceleistungen von
Textil-Dienstlei-ster MEWA, wenn es um die Ausstattung mit
Berufskleidung geht. Die Vorteile für Unternehmen – egal ob klein
oder groß – liegen klar auf der Hand: Sie sparen Zeit und Kosten,
denn Waschen, Instandhal-ten, Abholen und Liefern sowie
bedarfs-bezogene Änderungen in der Ausstat-tung werden
professionell erledigt. Umfang und Organisation des Services
richten sich dabei an der Struktur und den Erfordernissen eines
Unternehmens aus.
Das Mehr an Nähe: regionale Betreuung – überregionale
Qualitätsstandards
Damit der Service von MEWA überall ein-heitlich gut
funktioniert, sorgen Betreu-ungsteams ganz aus der Nähe für ihre
Kunden. Persönliche Ansprechpartner in den regionalen
Kundenbetreuungen
kennen „ihre“ Unternehmen sehr gut und können auf Änderungen
sofort reagieren. Kurze Wege und schnelle Kommunika-tion auf
Augenhöhe – das direkte Ge-spräch ermöglicht die stete Optimierung
der MEWA Serviceleistungen. Mit dieser flexiblen Betreuungsstruktur
kann ME-WA individuell die Wünsche von Kunden erfüllen und sowohl
lokal als auch über-regional agieren.
Fünf Prozent Preisvorteil für Mitglieder
Von Vorteil ist für Mitglieder der Kreishand-werkerschaft auch
die Preisgestaltung: Für Berufs- und Schutzkleidung bietet MEWA
eine umfassende Versorgung in-klusive intensiver Beratung und
Betreu-ung, bedarfsorientierter Ausstattung, zertifiziertem Schutz
und zuverlässigem Service. Ein Rahmenvertrag verschafft den
Mitgliedern der Kreishandwerker-schaft fünf Prozent Preisvorteil
gegenüber den Normalpreisen oder alternativ eine
MEWA AG & Co. Vertrieb OHGDamaschkeweg 2, 07745 JenaTel.: 0
36 41 – 23 74 00, Fax: 0 36 41 – 23 71 82E-Mail:
[email protected]
einmalige Ausstattung ihrer einzukle-idenden Mitarbeiter mit
Sicherheitsschu-hen.
Foto
: MEW
A
Grüße der KHS an den wiedergewählten Obermeister
Obermeister mit „Promille-Brille“
-
Steuerecht
8
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Sparkasse Meißen als „Premium-Partner Förderberatung“
ausgezeichnet
Für die Vermittlung von Förderkrediten wur-de die Sparkasse
Meißen von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als
„Premium-Partner Förderberatung“ ausgezeichnet. Der erfolgreiche
Einsatz von Fördermitteln im ge-werblichen und privaten
Kundengeschäft be-stätigt der Sparkasse Meißen sehr hohe
Bera-tungsqualität und Service.
Frank Wenz, Abteilungsdirektor Förderkredit-geschäft bei der
LBBW, überreichte die Urkun-de Rolf Schlagloth,
Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen, und gratulierte zum
sehr guten Ergebnis. „Förderkredite sind ein wich-tiger Baustein,
um zukunftsweisende Ideen voranzubringen – ein Ansatz, den wir
unterstüt-zen und damit die Zukunftsfähigkeit des Land-kreises
Meißen stärken“, erläutert Schlagloth.
Die Sparkasse Meißen hat 2014 insgesamt 166 Förderkredite über
18,3 Mio. Euro ausge-reicht. Gegenüber 2013 hat sich diese Zahl
verdoppelt. Auch die Stückzahl ist deutlich auf 150 %
gewachsen.
Die gewerblichen Förderkreditprogramme der KfW hat die Sparkasse
Meißen dabei verstärkt in ihre Finanzierungen eingebunden. In
Sach-sen war dieses Segment um 25 % rückläu-fig, die Sparkasse
Meißen verzeichnete eine Steigerung um 100 %. Auch bei
Existenzgrün-dungsfinanzierungen hat sich die Sparkas-
se Meißen engagiert. Von 25 Zusagen, die es 2014 im Landkreis
Meißen im KfW-Gründer-programm „Startgeld“ gab, wurden 17 über die
Sparkasse Meißen beantragt.
Weitere Schwerpunkte im Förderkreditge-schäft der Sparkasse
Meißen sind energe-tische Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im
privaten Wohnungsbau, die Investitionsfi-nanzierung kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Landwirtschaftsfinanzierungen.
Dabei sollen Förderkredite Finanzierungs-
nachteile für Gründer sowie KMU ausgleichen. Wohnungseigentümern
wird ein Anreiz gege-ben, in die hochwertige Erneuerung des
Woh-nungsbestandes zu investieren.
Ralf Krumbiegel, Telefon: 0 35 25 - 51 50 11 30, Telefax: 0 35
25 - 51 50 11 69, E-Mail: [email protected]
v. l. n. r.: Grit Fugmann (Marktbereichsleiterin Firmenkunden
der Sparkasse Meißen) und Rolf Schlagloth (Vorstandsvorsitzender
der Sparkasse Meißen) nehmen die Auszeich-nung von Frank Wenz
(Abteilungsleiter Förderkreditgeschäft der LBBW) und Michael Wagner
(Leiter Vertrieb Sachsen der LBBW) entgegen
Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Bei der Ermittlung dieser Einkünfte dürfen Sie Werbungskosten
von Ihren Einnahmen ab-setzen. Gerade wenn Ihre vermietete
Immobi-lie mit Darlehen finanziert ist, entsteht durch die hohen
Ausgaben für Zinsen oft ein Verlust, den sie mit anderen Einkünften
in Ihrer Steu-
ererklärung verrechnen können.
Werbungskosten sind auch alle Renovie-rungskosten, alle
Nebenkosten und lau-fenden Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung
des Hauses oder Grundstücks, wie z. B. die Heizung,
Wasserversorgung, Gebäu-deversicherung und die Grundsteuer, aber
auch die jährliche Abschreibung auf die An-schaffungs- oder
Herstellungskosten Ihres Hauses.
Zahlreiche Kosten fallen aber auch schon vorab an, bevor
überhaupt Miete fließt. Das Recht zum Abzug dieser Werbungskosten
haben Sie bereits dann, wenn Ihnen vorab da-durch Aufwendungen
entstehen, dass Sie die Absicht haben, die Immobilie künftig zu
ver-mieten, z. B. Fahrtkosten für die Besichtigung möglicher
Kaufobjekte. Diese Kosten müssen schon in der Steuererklärung des
Jahres an-gegeben werden, wenn sie gezahlt sind, also
vorab, auch wenn noch keine Miete fließt.
Auch nachträglich können Werbungskosten anfallen, die in engem
wirtschaftlichen Zu-sammenhang mit den vorherigen Mietein-nahmen
stehen, wenn die Vermietung be-reits beendet ist, z. B. Zinsen,
Gebühren oder Abrisskosten. Bitte vergessen Sie nicht, auch diese
Kosten in den Folgezeiträumen anzu-setzen!
Grundsätzlich können Sie nur solche Aufwen-dungen ansetzen, die
Sie auch selbst getragen haben. Nur in wenigen Ausnahmen erkennt
das Finanzamt sogenannten Drittaufwand an. Fragen hierzu beantworte
ich gerne direkt.
Kathrin Reichert, Wirtschafts-prüferin/ Steuerberaterin
§§
Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin KathrinReichert, Hauptstraße
52 in Riesa, Telefon: 0 35 25 – 7 79 44 33, Internet:
www.steuerbe-ratung-elbeelster.de, www.auditor-reichert.de
-
BerufsbildungDIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
9
Der Bereich Weiterbildung
BFW Bau Sachsen e. V. Überbetriebliches Ausbildungszentrum
Dresden
Neuländer Straße 29, 01129 Dresden
Telefon: 03 51/2 02 72 – 0 Fax: 03 51/2 02 72 – 25 E-Mail:
[email protected] Internet: www.bau-bildung.de
WEITERBILDUNG
Die Weiterbildungsberatung und die Durchführung von
Weiterbildungsver-anstaltungen sind besonders in der kälteren
Jahreszeit stark nachgefragt.
Anfragen bitte an den Leiter Bildung Herrn Sachse: Telefon: 03
51/2 02 72 – 35 Fax: 03 51/20 27 2 – 25 E-Mail:
[email protected]
BERUFSORIENTIERUNG, BERUFSPRAKTIKA, LEHRSTELLENVERMITTLUNG
Anfragen bitte an dieProjektmitarbeiterin Frau Köhler: Telefon:
03 51/2 02 72 – 28 Fax: 03 51/2 02 72 – 25 E-Mail:
[email protected]
AUSBILDUNG
Wir sichern die überbetriebliche Erst-ausbildung von Lehrlingen
in den Bau-hauptberufen.
Anfragen bitte an den Projektmitarbeiter Herr Washeim Telefon:
03 51/2 02 72 – 29 Fax: 03 51/2 02 72 – 49 E-Mail:
[email protected]
LEHRGANGSANGEBOTE
SIVV – Weiterbildungen 28.04.2015 bis 29.04.2015 – Vollzeit
06.05.2015 bis 07.05.2015 – Vollzeit
Bauablaufstörungen nachweisen mit MS Project 07.05.2015 –
Tagesseminar
Sachkundiger Planer – Teil I 18.05.2015 bis 20.05.2015 –
Vollzeit
Sachkundiger Planer – Teil II 01.06.2015 bis 03.06.2015 –
Vollzeit
Weitere Angebote www.bau-bildung.de
Durch den Bereich Weiterbildung im ÜAZ Dresden werden seit 1991
anspruchsvolle Angebote zur Anpassungs- und Aufstiegs-fortbildung
unterbreitet. Diese werden seither ständig erweitert und den
Rahmenbedin-gungen der Baubranche angepasst. Die
Wei-terbildungsangebote beziehen sich auf den
gewerblich-technischen sowie den kauf-männischen Bereich. An den
Bildungsveran-staltungen nehmen Interessenten von Un-ternehmen des
Handwerks und der Industrie aus Sachsen sowie bei bestimmten
Spezial-lehrgängen aus ganz Deutschland teil. Do-zenten mit hohem
Fachwissen und Praktiker mit einem reichen Erfahrungsschatz
ermög-lichen ein hohes Niveau der Weiterbildung.
Im Bereich der Aufstiegsfortbildung kön-nen bei uns die
Lehrgänge zum Vorarbeiter, Werkpolier oder Geprüften Polier
absolviert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der
kaufmännischen Ausbildung, bei der die Abschlüsse zum Baukaufmann
und Baufachwirt erworben werden können. Au-ßerdem werden in unserem
modularen Job-Trainings-Center Bau Kurse für gestandene Bauleute,
aber auch für Quereinsteiger in das Bauhauptgewerk angeboten.
In diesem Kompetenzzentrum führen wir seit nunmehr 22 Jahren
sehr erfolgreich Spezial-lehrgänge im Bereich des modernen
Beton-
baus, der Betonsanierung und der Bauwerks-abdichtung durch.
Jährlich qualifizieren sich über 500 Teilnehmer in unserem
bundesweit anerkannten Aus- und Fortbildungszentrum. Viele der
angebotenen Lehrgänge und Semi-nare zeichnen sich durch eine
ausgewogene Kombination von theoretischem Unterricht und
praktischen Übungen aus. Sie sind da-durch sowohl für
Ausführungsbetriebe und ausschreibende Stellen als auch für Pla-ner
attraktiv. Stellvertretend seien hier die Lehrgänge zum Erwerb des
SIVV-Scheines (Schützen – Instandsetzen – Verstärken – Verbinden
von Betonbauteilen), des E-Schei-nes (Erweiterte
betontechnologische Kennt-nisse) oder des KMB-Scheines (Verarbeiten
von kunststoffmodifizierten Bitumendickbe-schichtungen)
genannt.
Gemeinsam mit dem Sächsischen Bauge-werbeverband e.V. und dem
Bauindustriever-band Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. führt das BFW Bau
Sachsen e.V. in der Bauakademie Sachsen Führungskräfteschulungen,
Ma-nagementseminare, Speziallehrgänge und Fachtagungen durch.
Die Details zu den Lehrgängen finden Sie unter:
www.bau-bildung.de www.betonzentrum-dresden.de
www.bauakademie-sachsen.de
-
Praxistipps DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
10
Kontrolle durch den Zoll – Was ist zu beachten?
Vor dem Hintergrund der durch das Min-destlohngesetz (MiLoG)
angekündigten ver-stärkten Zollkontrollen werden im Folgenden die
Befugnisse der Zollbehörden und die Mit-wirkungspflichten des
Arbeitsgebers näher beleuchtet:
I. Was ist grundsätzlich zu beachten, wenn eine Kontrolle durch
die Zollbehörde ansteht?
· Sorgen Sie dafür, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für die
Zollkontrolle bereithalten:
· Lohnabrechnungen· Arbeitszeitnachweise· Arbeitsverträge sowie
nachträgliche Ergänzungen zum Arbeitsvertrag· Lohnzahlungsnachweise
(z. B. Überweisungsträger, Kontoauszüge)
· Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf ihre Verschwiegenheitspflicht
gegenüber Dritten oder der Presse hin.
· Sorgen Sie dafür, dass auch Ihr Umfeld wenig von der Kontrolle
mitbekommt.
· Setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung.
II. Ablauf einer Prüfung
Eine Prüfung durch die Zollbehörden findet während der üblichen
Geschäfts- oder Ar-beitszeit statt. Bei ihrem Erscheinen haben sich
die prüfenden Beamten der Zollverwal-tung auszuweisen.
Üblicherweise finden Zollkontrollen derart statt, dass eine
einzelne separate Befragung der jeweiligen Mitarbei-ter
erfolgt.
III. Kontrollbefugnisse der Behörden
Die Kontrollbefugnisse Zollbehörden hin-sichtlich der
Überwachung des Mindest-lohnes werden in § 15 MiLoG normiert.
Hierbei wird auf die entsprechenden gesetz-lichen Regelungen im
Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verwiesen.
1. Prüfungsaufgaben
Gemäß § 2 SchwarzArbG prüfen die Zollbe-hörden, ob …
· … die sich aus den Dienst- oder Werkl-eistungen ergebenden
Pflichten nach § 28a SGB IV (Meldepflichten) erfüllt werden oder
wurden,
· … aufgrund der Dienst- oder Werkleis-tungen Sozialleistungen
nach dem SGB II und SGB III oder Leistungen nach dem
Al-tersteilzeitgesetz zu Unrecht bezogen wer-den oder wurden,
· … die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen
nach dem SGB III erheb-lich sind, zutreffend bescheinigt
wurden,
· … Ausländer nicht
· entgegen § 284 Abs. 1 SGB III oder § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des
Aufenthaltsgesetzes und nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingun-gen
als vergleichbare deutsche Arbeitneh-mer oder Arbeitnehmerinnen
beschäftigt werden oder wurden oder· entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und
2 des Auf-enthaltsgesetzes mit entgeltlichen Dienst- oder
Werkleistungen beauftragt werden oder wurden und
· Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes, des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des § 10 Absatz 5 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden oder
wurden.
Die Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten obliegt den
zuständigen Landes-finanzbehörden. Die Zollbehörden sind zur
Mitwirkung an Prüfungen der Landesfinanz-behörden berechtigt. Die
Zollbehörden prü-fen zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht, ob
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Steuer-pflichtige den sich aus
den Dienst- oder Wer-kleistungen ergebenden steuerlichen Pflich-ten
nicht nachgekommen sind.
Die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständigen Behörden
prüfen, ob …
· … der Verpflichtung zur Anzeige vom Be-ginn des
selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO)
nachge-kommen oder die erforderliche Reisegewer-bekarte (§ 55 GewO)
erworben wurde,
· … ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe
selbstständig betrie-ben wird und die Eintragung in die
Hand-werksrolle vorliegt.
2. Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
Gemäß § 2a SchwarzArbG sind bei der Erbrin-
gung von Dienst- oder Werkleistungen die in folgenden
Wirtschaftssektoren tätigen Per-sonen verpflichtet, ihren
Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit-zuführen
und den Zollbehörden auf Verlan-gen vorzulegen:
· im Baugewerbe· im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe· im
Personenbeförderungsgewerbe· im Speditions-, Transport- und damit
verbundenen Logistikgewerbe· im Schaustellergewerbe· bei
Unternehmen der Forstwirtschaft· im Gebäudereinigungsgewerbe· bei
Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und
Ausstellungen beteiligen· in der Fleischwirtschaft
Der Arbeitgeber hat jeden seiner Arbeitneh-mer nachweislich und
schriftlich auf die Mitführungspflicht hinzuweisen, diesen Hinweis
für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen
aufzubewah-ren und auf Verlangen bei den Prüfungen durch die
Zollbehörde vorzulegen.
3. Befugnisse bei der Prüfung von Personen
Gemäß § 3 SchwarzArbG sind die Zollbe-hörden und die sie
unterstützenden Stellen befugt, zur Durchführung der Prüfungen
Ge-schäftsräume und Grundstücke des Arbeit-gebers, des
Auftraggebers von selbstständig tätigen Personen und des Entleihers
wäh-rend der Arbeitszeit der dort tätigen Personen zu betreten und
dabei
· von diesen Auskünfte hinsichtlich ihrer
Be-schäftigungsverhältnisse oder ihrer Tätig-keiten einzuholen
und
· Einsicht in von ihnen mitgeführte Unterla-gen zu nehmen, von
denen anzunehmen ist, dass aus ihnen Umfang, Art oder Dauer ihrer
Beschäftigungsverhältnisse oder Tä-tigkeiten hervorgehen oder
abgeleitet wer-den können.
Ist eine Person zur Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen
bei Dritten tätig, gelten die zuvor genannten Befugnisse
ebenfalls.
Zur Durchführung der Prüfungen sind die Zollbehörden und die sie
unterstützenden Stellen ermächtigt, die Personalien der in den
Geschäftsräumen oder auf dem Grund-
-
11
PraxistippsDIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
stück des Arbeitgebers, Auftraggebers, des Dritten und des
Entleihers tätigen Personen zu überprüfen. Sie können zu diesem
Zweck die genannten Personen anhalten, sie nach ihren Personalien
(Vor-, Familien- und Ge-burtsnamen, Ort und Tag der Geburt, Beruf,
Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit) befragen und verlangen,
dass sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigen.
Die Bediensteten der Zollverwaltung dürfen Beförderungsmittel
anhalten. Führer von Be-förderungsmitteln haben auf Verlangen zu
halten und den Zollbediensteten zu ermögli-chen, in das
Beförderungsmittel zu gelangen und es wieder zu verlassen. Die
Zollverwal-tung unterrichtet die Polizeivollzugsbehörden der Länder
über groß angelegte Kontrollen.
> Bei der Personenbefragung wird geklärt, welche Zahlungen
der Arbeitnehmer erhält, wie viele Arbeitsstunden geleistet wurden,
welche Auszahlungsmodalitäten verein-bart wurden und ob darin nicht
zu berück-sichtigende Bestandteile enthalten sind. Weiterhin wird
geklärt, ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge und
Steuern abgeführt werden. *)
4. Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen
Die Zollbehörden und die sie unterstüt-zenden Stellen sind gemäß
§ 4 SchwarzArbG befugt, zur Durchführung der Prüfungen
Ge-schäftsräume und Grundstücke des Arbeit-gebers, des
Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen und des Entleihers
wäh-rend der Geschäftszeit zu betreten und dort Einsicht in die
Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen zu
nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von
Beschäftigungsverhältnissen hervorge-hen oder abgeleitet werden
können.
Die Zollbehörden sind zur Durchführung der Prüfungen befugt,
Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, aus denen die Vergütung
der
Dienst- oder Werkleistungen hervorgeht, die natürliche oder
juristische Personen oder Personenvereinigungen in Auftrag gegeben
haben.
5. Duldungs- und Mitwirkungspflichten
Gemäß § 5 SchwarzArbG haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer,
Auftraggeber, Dritte sowie Entleiher, die bei einer Prüfung durch
die Zoll-behörde angetroffen werden, die Prüfung zu dulden und
dabei mitzuwirken, insbeson-dere für die Prüfung erhebliche
Auskünfte zu erteilen und die vorgenannten Unterlagen vorzulegen.
Bei der Prüfung von Personen oder Geschäftsunterlagen haben sie
auch das Betreten der Grundstücke und der Ge-schäftsräume zu
dulden.
Die zur Mitwirkung Verpflichteten sind zu-dem auch verpflichtet,
Arbeitsverträge, Nie-derschriften nach § 2 NachwG und andere
Geschäftsunterlagen, die mittelbar oder un-mittelbar Auskunft über
die Einhaltung des Mindestlohnes geben, vorzulegen (§ 15
Mi-LoG).
Auskünfte, die die verpflichtete Person oder eine ihr nahe
stehende Person (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung)
der Gefahr aussetzen, wegen einer Straftat oder Ord-nungswidrigkeit
verfolgt zu werden, können verweigert werden.
Ausländer sind ferner verpflichtet, ihren Pass, Passersatz oder
Ausweisersatz und ihren Aufenthaltstitel, ihre Duldung oder ihre
Aufenthaltsgestattung den Zollbehör-den auf Verlangen vorzulegen
und, sofern sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen
ausländerrechtliche Vorschriften ergeben, zur Weiterleitung an die
zuständige Aus-länderbehörde zu überlassen. Werden die Dokumente
einbehalten, erhält der betrof-fene Ausländer eine Bescheinigung,
wel-che die einbehaltenen Dokumente und die Ausländerbehörde
bezeichnet, an die die Dokumente weitergeleitet werden. Der
Aus-
länder ist verpflichtet, unverzüglich mit der Bescheinigung bei
der Ausländerbehörde zu erscheinen. Darauf ist in der Bescheinigung
hinzuweisen. Gibt die Ausländerbehörde die einbehaltenen Dokumente
zurück oder werden Ersatzdokumente ausgestellt oder vorgelegt,
behält die Ausländerbehörde die Bescheinigung ein.
Im Rahmen einer Prüfung haben Arbeitgeber, Auftraggeber und
Entleiher in Datenverar-beitungsanlagen gespeicherte Daten
aus-zusondern und den Zollbehörden auf deren Verlangen auf
automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder in Listen zu
übermitteln. Sie dürfen automatisiert verarbeitbare Daten-träger
oder Datenlisten, die die erforderlichen Daten enthalten,
ungesondert zur Verfügung stellen, wenn die Aussonderung mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre und überwiegende
schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegen-stehen. In
diesem Fall haben die Zollbehör-den die Daten zu trennen und die
Daten, die nicht zu übermitteln waren, zu löschen. So-weit die
übermittelten Daten für Zwecke der Ermittlung von Straftaten oder
Ordnungswid-rigkeiten, der Ermittlung von steuerlich erheb-lichen
Sachverhalten oder der Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen
oder Sozi-alleistungen nicht benötigt werden, sind die Datenträger
oder Listen nach Abschluss der Prüfungen auf Verlangen des
Arbeitgebers oder des Auftraggebers zurückzugeben oder die Daten
unverzüglich zu löschen.
> Die bei der Personenbefragung gemachten Angaben werden
anhand der Geschäfts-unterlagen geprüft.
> Für die Ermittlung des Mindestlohnes wer-den die
tatsächlich geleisteten Arbeitsstun-den berücksichtigt (auch wenn
hierbei ein Verstoß gegen das ArbZG gegeben wäre – so-dann werden
die für die Ahndung solcher Ver-stöße zuständigen Behörden
unterrichtet).
> Sollte es zu einer Mitnahme von Akten durch den Zoll
kommen, so sollten Sie sich nicht mit der Mitnahme von Unterlagen
oder Akten einverstanden erklären, sondern stattdessen auf eine
formelle Beschlag-nahme bestehen.
> Kopieren Sie Unterlagen, die Sie für den weite-ren
laufenden Geschäftsbetrieb benötigen.
6. Bußgeldbescheid
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind bußgeldbewehrt. Wird
ein Bußgeldbescheid festgesetzt, kann der Betroffene innerhalb von
zwei Wochen dagegen Einspruch einle-gen (§ 67 Abs. 1 OWiG). (HWK
Dresden)
Qu
elle
: *) B
asis
kom
men
tar z
um
MiL
oG, T
hom
as L
akie
s, F
rankf
urt a
m M
ain
201
5; F
oto:
foto
lia.c
om –
Ger
har
d Se
yber
t
-
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015Europa
12
Energiepolitik ist Europapolitik
Im Zuge kontinuierlich steigender Energie-preise entwickeln sich
Strom, Gas und Kraft-stoffe insbesondere für das Handwerk immer
mehr zum Kostentreiber. Insgesamt geben die 3,6 Millionen
mittelständischen Firmen in Deutschland jährlich 290 Milliarden
Euro al-lein für Energie aus. Aus Sicht vieler Analysten sind die
Energiekosten damit auf dem Weg, ein ebenbürtiger Faktor zu den
Arbeitskosten zu werden. Vor diesem Hintergrund gehört ei-ne
nachhaltige, sichere und vor allem bezahl-bare Energieversorgung zu
den wichtigen He-rausforderungen für die Zukunft.
Mit der von der EU-Kommission angekün-digten Energieunion will
sich Europa nun dieser Herausforderung stellen. Ziel des Vor-habens
soll ein funktionierender Energie-binnenmarkt für mehr
Energieeffizienz, die kosteneffiziente Nutzung der erneuerbaren
Energien, wettbewerbsfähige Energiepreise und eine größere
Versorgungssicherheit sein. Somit ist die Energieunion ein längst
überfäl-liger Schritt in Richtung einer Koordination der bislang 28
nationalen Strategien. Gerade am Beispiel der Förderung
erneuerbarer Energien mit mittlerweile 170 verschiedenen, teils
ei-nander widersprechenden Instrumenten der Mitgliedstaaten, wird
die Ineffizienz des bishe-rigen Systems überdeutlich. Mehr und
bessere Zusammenarbeit auf eu-ropäischer Ebene wäre hier also
durchaus im Sinne aller Beteiligten, nicht zuletzt auch der
Anbieter von innovativer Energietechnik. Mit einer einheitlichen
Förderarchitektur würden erneuerbare Energien dort angesiedelt, wo
sie
geografisch und klimatisch am effizientes-ten sind.
Grenzübergreifende Netze könnten die Energie dorthin
transportieren, wo sie ge-braucht wird. Gebündelte Ressourcen
würden das technische Know-how im Bereich der Energieeffizienz
optimal zur Entfaltung brin-gen. Und nicht zuletzt könnten die 28
Mitglied-staaten als einheitlicher Akteur am weltweiten
Energiemarkt selbstbewusster auftreten und insgesamt bessere
Konditionen verhandeln. Energiepolitik ist also sinnvollerweise
Europa-politik. Nun bleibt aber abzuwarten, welche konkreten
Vorschläge die Europäische Kom-mission ihren Ankündigungen folgen
lässt. Sobald diese vorliegen, wird dem Europapar-lament und den
nationalen Parlamenten eine besondere Aufgabe zukommen. Sie müssen
den Übereifer der Kommission bremsen und insbesondere bei
Energieeffizienz und Emis-sionsreduktion für realistische
Zielvorgaben sorgen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts
Europa zu sichern.
Hermann Winkler,EU-Abgeordneter
Bürgschaft ohne Bank – Größere Finanzierungschancen bei der
Hausbank
Für kleine und mittlere Unternehmen ist es meist schwierig,
Kredite zu be-kommen. Das liegt oftmals an feh-lenden Sicherheiten.
Da springt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) ein. Durch das
Programm „Bürgschaft oh-ne Bank“ können sich sächsische
Un-ternehmer direkt an die BBS wenden und eine Bürgschaft
beantragen. Mit einer Zusage der BBS fällt der Haus-bank die
Finanzierung leichter.
Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfe-einrichtungen der Wirtschaft
für den Mittelstand. Sie übernehmen Ausfall-bürgschaften für kurz-,
mittel- und lang-fristige Kredite. Bundesweit gibt es 17
Bürgschaftsbanken, zwei in Bayern und eine in jedem anderen
Bundesland. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern
sind lediglich im jeweiligen Bundesland tätig. Ausfallbürgschaften
gegenüber Hausbanken für Kredite wer-den für alle wirtschaftlich
vertretbaren Vorhaben, beispielsweise für Existenz-gründungen und
Betriebsübernahmen, Investitions- und Wachstumsfinanzie-rungen,
Betriebsmittel (auch Kontokor-rentkreditrahmen) sowie Avale und
Ga-rantien, übernommen. In Sachsen kann die BBS Ausfallbürgschaften
für ein ein-
zelnes Unternehmen bis zu 2 Mio. Euro übernehmen, für Beträge
darüber ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig.
Bei kleineren Bürgschaftsbeträgen kön-nen sich sächsische
Unternehmen zu-dem direkt an die BBS wenden, die das Programm
„Bürgschaft ohne Bank“ anbie-tet. Voraussetzungen für eine
Bewilligung sind unter anderem, dass es sich um ein kleines und
mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition handelt – d.h.
weniger als 250 Beschäftige, eine Jahres-bilanzsumme von höchstens
43 Mio. Euro oder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro –
und dass ein Erfolgverspre-chendes und tragfähiges
Unternehmens-konzept existiert. In diesem Programm übernimmt die
BBS eine Bürgschaft für bis zu 80 Prozent der benötigten
Kreditsum-me, maximal 160 Tausend Euro. Die Bürg-schaftslaufzeit
beträgt bis zu 15 Jahre, für Förderdarlehen bis zu 23 Jahre. Nach
der Genehmigung erhält der Unternehmer ein Bürgschaftsangebot, das
eine Gültigkeit von 12 Wochen hat. In dieser Zeit wählt der
Unternehmer eine Hausbank aus. Da das Vorhaben bereits durch die
BBS geprüft und für Erfolgversprechend befunden wurde, fällt der
Hausbank die Finanzie-rungszusage leichter, da insbesondere
das Kreditausfallrisiko zum Großteil durch die BBS getragen
wird.
Ralf Klotzsche, Geschäftsführer der Me-tallbau Klotzsche GmbH
aus Coswig, be-antragte im Jahr 2013 eine Ausfallbürg-schaft bei
der BBS. Das Unternehmen produziert Stahlbau- und
Edelstahlbau-konstruktionen sowie komplette Anla-genteile für
Industriekunden, insbeson-dere für den Anlagen-, Maschinenbau, für
die Halbleiterindustrie und die Che-mische Industrie. „Wir sind in
den letzten Jahren stark gewachsen. Aufgrund der internationalen
Ausrichtung unseres Geschäftes ist man globalen Ereignis-sen und
Schwankungen ausgesetzt. Der Markt verändert sich stetig. All dies
erfor-derte Investitionen in die Stabilisierung und
Umstrukturierung des Geschäftes. Die Handwerkskammer Dresden und
mein Steuerberater haben mich damals auf das Angebot „Bürgschaft
ohne Bank“ der BBS aufmerksam gemacht. Die Mit-arbeiter der BBS
waren sehr kompetent und kooperativ, der Antrags- und
Bearbei-tungsprozess ging zügig voran. Mithilfe der Bürgschaft
konnte dann in Zusam-menarbeit mit meiner Hausbank eine op-timale
Finanzierung auf die Beine gestellt werden“, sagt Klotzsche.
-
13
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Vorsorge
Betriebliche Altersversorgung – Entgeltumwandlung grundsätzlich
auch aus Mindestlohn möglich
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, Teile seines
Lohns oder Gehalts per Entgeltumwandlung für seine betrieb-liche
Altersversorgung (bAV) aufzuwen-den. Auch wer den gesetzlichen
Min-destlohn erhält, kann vorbehaltlich tarif-vertraglicher
Regelungen von diesem Recht Gebrauch machen, so unser
Versor-gungswerkpartner, die berufsständige SI-GNAL IDUNA Gruppe,
Dortmund/Hamburg.
Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist seit
Jahresbeginn ein flächende-ckender Mindestlohn in Höhe von 8,50
Euro vorgeschrieben. Dieser gilt grundsätzlich für alle
Arbeitnehmer. Arbeitgebern, die das Ge-setz unterlaufen, drohen
Strafen von bis zu 500.000 Euro. Ausnahmeregelungen gelten
beispielsweise für Auszubildende, Jugend-liche unter 18 Jahre ohne
abgeschlossene
Berufsausbildung oder für bestimmte Prakti-ka. Für die
Einführung des Mindestlohns gibt es bestimmte Übergangsfristen. Ab
1. Januar 2018 darf der dann geltende Mindestlohn in keiner Branche
mehr unterschritten werden.
Wie aber vertragen sich das Recht auf Entgelt-umwandlung und der
Mindestlohn? Laut Be-triebsrentengesetz darf grundsätzlich jeder
Ar-beitnehmer verlangen, dass bis zu vier Prozent der jährlichen
Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung
seiner bAV zugute kommen. So kann er 2015 jährlich bis zu 2.904
Euro steuer- und sozialab-gabenfrei investieren. Das MiLoG
gestattet dies weiterhin, selbst wenn infolgedessen das
ver-bleibende Entgelt unter den Mindestlohn fällt.
Wird der Mindestlohn allerdings durch einen Tarifvertrag
geregelt, heißt es aufgepasst, denn dieser regelt, ob eine
Entgeltumwandlung im Einzelnen zulässig ist. Entscheidend dafür
ist, dass im Tarifvertrag eine sogenannte Öffnungs-klausel
verankert ist, die die Umwandlung von Tarif- bzw. Mindestlohn
vorsieht oder erlaubt.
Die Anhebung der Löhne und Gehälter auf Mindestlohnniveau
bedeutet Zusatzkosten für den Arbeitgeber. Eine bAV durch
Entgelt-umwandlung ermöglicht es, diese Zusatzaus-gaben zu
reduzieren. So sind Beiträge für eine Pensionskassenversorgung oder
in eine Di-rektversicherung sowohl für den Arbeitgeber als auch für
den Arbeitnehmer steuer- und so-zialversicherungsfrei. Der
Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente eine
Betriebsrente. Dies bietet sich besonders auch für Geringverdiener
an, deren Rentenansprü-che in aller Regel eher gering sind.
Weiterführende Informationen zu dem aktu-ellen Thema erhalten
Sie von Ihrem persön-lichen SIGNAL IDUNA Berater oder direkt
von:
Anzeige
Lara Offi ce Center Inh. Andre Seidel e.K.Telekom Partner
BusinessAltenburger Str. 21D - 04626 Schmölln
Tel.: +49 (0) 34491 - 58 29 0Fax: +49 (0) 34491 - 58 29 3E-Mail:
gk@lara-offi ce.dewww.lara-offi ce.de
Für Geschäftskunden:Standortvernetzung / MPLS / VPN /
EthernetConnect / DeutschlandLAN / virtuelle TK Anlagen /
Rahmenverträge Mobilfunk / Business Bundle / Flottenlösungen
/Ortungsdienste / Warenwirtschaftssyteme / De-Mail /
Konvergenzprodukte
René UhligHauptstraße 52 01589 Riesa Telefon: 0 35 25 – 73 39 63
Fax: 0 35 25 – 5 29 00 94 E-Mail: [email protected]
-
Innungskrankenkasse
14
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
Aktuelles aus der IKK classicGesamtausgaben 2014 über 9
Milliarden Euro
Rund 29 Millionen Euro gab die IKK classic im Jahr 2014 allein
für zusätzliche Leistungen im Rahmen freiwilliger
Satzungsleistungen aus. Das sind rund 49 Prozent je Versicherten
mehr als im Vorjahreszeitraum. „Wir haben verspro-chen, dass die
Qualität der medizinischen Ver-sorgung unserer Versicherten erste
Priorität hat. Dieses Versprechen haben wir gehalten“, so Sven
Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK clas-sic in Sachsen.
„Vorhandene Rücklagen haben wir eingesetzt, um für unsere Kunden
zusätz-liche Leistungen und eine Beitragsentlastung zum
Jahresbeginn 2015 zu ermöglichen.“
Insgesamt verzeichnete die IKK classic im Vor-jahr
Gesamtausgaben von rund 9,4 Milliarden Euro. Damit wird die Kasse
das Geschäftsjahr 2014 voraussichtlich mit einem leichten Mi-nus
von 151 Millionen Euro abschließen. Einen Ausgabenzuwachs über dem
GKV-Schnitt re-gistrierte die IKK classic im Bereich der
Kran-kenhäuser (+5,5 Prozent). Für die stationäre Behandlung ihrer
Versicherten zahlte die IKK classic 2014 über 3,1 Milliarden Euro
oder pro Kopf 883,93 Euro. Zweitgrößter Ausgabenpos-ten waren die
Arzneimittel mit rund 1,6 Milliar-den Euro oder 438,81 Euro je
Versicherten (+13,2
Prozent). Ihnen folgte die ärztliche Behandlung, die mit rund
1,5 Milliarden Euro oder 419,53 Eu-ro je Versicherten zu Buche
schlug (+4,4 Pro-zent). Mit einem Anstieg von rund 6,8 Prozent
entwickelten sich die Leistungsausgaben insgesamt über dem
Branchenwert (+5,3 Pro-zent). Wesentliche Gründe waren
Mengenent-wicklungen und die demografische Verände-rung des
Versichertenbestandes
„Der Ausgabendruck im Gesundheitswesen war 2014 spürbar und wird
in den kommenden Jahren wachsen – nicht zuletzt wegen teurer
politischer Vorhaben“, so Matthias Triemer, Vor-sitzender des
Verwaltungsrates der IKK classic auf einer Verwaltungsratssitzung
im März. An die Politik appellierte er, durch konsequente
Strukturmaßnahmen zur künftigen Finanzsta-bilität der
Krankenversicherung beizutragen.
Mitarbeiterführung und Zeitmanagement optimieren
Das erfolgreiche Führen eines Unterneh-mens erfordert täglich
ein hohes Arbeitspen-sum – meistens auch noch unter Termindruck.
Mit dem „Handwerkszeug“ Zeitmanagement und Mitarbeiterführung
können Geschäftsin-haber und Führungskräfte die beruflichen
Be-lastungen aktiv gestalten, so dass nicht nur
Motivation und Engagement der Mitarbeiter erhöht, sondern auch
die persönliche Arbeits-leistung optimiert werden.
Wie setze ich Ziele und Prioritäten? Wie dele-giere ich Aufgaben
und Verantwortung rich-tig? Wie kann ich schwierige Situationen und
Konflikte erfolgreich lösen? Antworten – inklu-sive praxisnaher
Anregungen - darauf finden Führungskräfte in den jeweils eintägigen
Seminaren der IKK classic. Erfahrene Trainer informieren zu
Selbstmanagement und Mit-arbeiterführung.
Freie Seminartermine 2015: · 26.05.2015: „Selbst- und
Zeitmanagement“, Veranstaltungsort: Gut Haferkorn bei Leisnig ·
6.10.2015: „Gesunde Führung“, Veranstaltungsort: Gut Haferkorn bei
Leisnig · 03.11.2015: „Selbst- und Zeitmanagement“,
Veranstaltungsort: Hotel am Schlosspark Lichtenwalde
Sie haben Fra-gen zu den Se-minaren oder möchten an
einem teilnehmen? Dann wenden Sie sich an Cornelia Uebel,
Telefon: 0 37 41 / 16 07 49 41, E-Mail:
[email protected].
Jetzt
Jubiläum
sangebo
t
sichern!
Werden auch Sie Mitglied bei uns und profitieren Sie von
umfassender Transparenz, weitgehender Mitbestimmung und exklusiven
Mehrwerten.
Die Vorteile der Mitgliedschaft im Überblick:
- Beteiligung als Mitglied (Bankteilhaber) bereits ab 25,00€€
möglich- jährliche attraktive Dividende- Stimmrecht in der
Generalversammlung- Teilnahme am Mitgliedermehrwertprogramm-
günstigere Versicherungstarife bei der R+V Versicherung- günstigere
Kreditraten bei Aufnahme eines Anschaffungskredites
(easy Credit)
Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.
Wir machen den Weg frei.
Betreuungscenter Meißen: Hahnemannsplatz 21 · 01662 Meißen ·
Tel. 0 35 21 / 46 75 00· Fax 0 35 21 / 45 25 34Betreuungscenter
Großenhain: Meißner Str. 82a · 01558 Großenhain · Tel. 0 35 22 / 32
40 · Fax 0 35 22 / 3 24 19 E-Mail: [email protected] · Internet:
www.vr-meissen.de
Anzeige
-
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015
15
Ausbildungsmarkt
Wir suchen Ausbildung im Handwerk Das kommunale Jobcenter im
Landkreis
Meißen und die Kreishandwerkerschaft starten in einer
Gemeinschaftsaktion den Versuch, ausbildungssuchende Jugendliche im
Leistungsbezug des SGB II an regionale Unternehmen zu vermitteln
bzw. für eine Lehre im Handwerk zu interessieren.
Hierzu veröffentlichen wir nachfolgend Chiffre-anzeigen mit
Ausbildungsplatzgesuchen und
stehen für dementsprechende Rückfragen und Stellenangebote zur
Verfügung.
Gern beraten wir Sie auch ausführlich zu
Unterstützungsmöglichkeiten und Inanspruchnahme
ausbildungsbegleitender Hilfen. Ebenso nehmen wir gern Ihre
Angebote für Praktika und Ferienjobs entgegen, die den von uns
betreuten Jugendlichen zur Berufsorientierung dienen.
Junge Frau, 15 Jahre alt,
mit Hauptschulabschluss,
möchte Friseurin werden und
sucht entsprechende Lehrstelle
in Meißen und Umgebung.
(Chiffre: JCMEI-GH-009)
Junge Frau, 16 Jahre alt,
sucht Ausbildungsplatz als
Kfz-Mechatronikerin (gern auch
Bau- und Landmaschinen)
in Weinböhla und Umgebung,
Realschulabschluss im Sommer 2015
(Chiffre: JCMEI-GH-007)
Junge Frau, 18 Jahre alt, mit Hauptschulabschluss und BGJ im
Bereich Wirtschaft/Verwaltung möchte Ausbildung als Kauffrau für
Büromanagement aufnehmen, Landkreis Meißen (Chiffre:
JCRIE-AP-004)
Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus-bildungsplatz als
Baugeräteführer oder Maschinen-/Anlagenführer in Meißen und
Umgebung, qualifizierter Hauptschulabschluss vorhanden. (Chiffre:
JCMEI-GH-001)
Junge Frau, 15 Jahre alt,mit Hauptschulabschluss möchte
Tischlerin werden und sucht entsprechende Lehrstelle im Raum
Coswig. (Chiffre: JCRBL-UR-010)
Junge Frau, 16 Jahre alt, sucht Lehrstelle als
Malerin/Lackiererin in Meißen oder Umkreis, Realschulabschluss im
Sommer 2015 (Chiffre: JCMEI-GH-008)
Junge Frau, 20 Jahre alt,
möchte Maßschneiderin werden
und sucht entsprechende Lehrstelle
im Landkreis Meißen,
Realschulabschluss vorhanden.
(Chiffre: JCMEI-KK-005)
Junger Mann, 17 Jahre alt, mit Hauptschulabschluss im BVJ sucht
Lehrstelle als Dachdecker im Raum Nossen. (Chiffre:
JCMEI-GH-002)
Junger Mann, 18 Jahre alt,
mit Realschulabschluss und BGJ
im Bereich Metall sucht
Ausbildungsplatz als Metallbauer
im Raum Coswig.
(Chiffre: JCRBL-UR-011)
Junger Mann, 17 Jahre alt,
mit Hauptschulabschluss und BGJ
im Bereich Fahrzeugtechnik sucht
Ausbildungsplatz als Kfz-Mechatroni-
ker im Raum Meißen/Großenhain.
(Chiffre: JCMEI-KK-006)
Junger Mann, 16 Jahre alt,
mit Realschulabschluss sucht
Ausbildungsplatz als
Fachkraft für Lagerlogistik in
Riesa und Umgebung.
(Chiffre: JCRIE-UD-003)
Landratsamt Meißen – Jobcenter
Ansprechpartnerin:Frau Aurich (03525/5175-4646)
E-Mail: [email protected]
Arbeitgeberservice-Hotline03521/725-4900
www.kreis-meissen.de/jobcenter
Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus- Junger Mann, 17 Jahre alt,
Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus-Junger Mann, 16 Jahre alt,
sucht Aus-
Junge Frau, 16 Jahre alt, Junge Frau, 16 Jahre alt,
(Chiffre: JCRBL-UR-011)(Chiffre: JCRBL-UR-011)
Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus-
(Chiffre: JCMEI-KK-006)(Chiffre: JCMEI-KK-006)
Junge Frau, 18 Jahre alt, mit
Junger Mann, 16 Jahre alt, Junger Mann, 16 Jahre alt,
(Chiffre: JCMEI-GH-009)
(Chiffre: JCMEI-GH-007)
-
Vor dem Hintergrund aktuellerQualitätsoffensiven einiger
Lebensmit-teldiscounter wird auch in den hei-mischen Bäckereien und
Fleischerei-Fachgeschäften diskutiert, was Frische,Qualität und
Regionalität bedeutenund wo denn nun der Unterschied zwi-schen den
Produkten vom Discounterund vom Handwerksbetrieb liegt. Dazudas
Sächsische Ministerium für Um-welt und Landwirtschaft und ein
Ver-treter der Handwerkskammer Dresden. Falk Hofer,
Stellvertretender Presse-sprecher im Sächsischen Ministerium
fürUmwelt und Landwirtschaft: „Das Le-bensmittelangebot in
Deutschland zeich-net sich durch eine beeindruckendeVielfalt aus.
Die Verbraucher müssen sicheigentlich bei jedem Einkauf fragen,
wieviel ihnen frische Backwaren vom Bäckernebenan Wert sind? Wollen
sie die ty-pisch regionalen Spezialitäten auch wei-ter im Angebot
haben? Ziel ist es, alleVerbraucher anzuregen, über ihre
Ein-kaufsgewohnheiten nachzudenken.
Dann können sie auch in Zukunft von derVielfalt im
Lebensmittelbereich profitie-ren und zum Bäcker um die Ecke gehen.“
Dr. Andreas Brzezinski, Hauptge-schäftsführer der
HandwerkskammerDresden: „Der Wettstreit um den Kundenbeim
Lebensmittelkauf tobt. Discountermachen sich inzwischen die Stärken
desHandwerks zu Eigen, indem sie sichplakativ mit Attributen wie
Frische undRegionalität schmücken. Die Werbe-branche erklärt
brachial die schöne neueWelt des kulinarischen Genusses.
Sie erfreuten sich 2013 unter Hand-werksbetrieben großer
Beliebtheit undsind jetzt neu aufgelegt: Briefmarkenim Design der
Imagekampagne desHandwerks. Interessenten können zwi-schen drei
Motiven, Designs und Porto-stufen wählen. Als Motive stehen
dasKampagnenlogo, der Claim „Wir sindHandwerker. Wir können das.“
sowiedas Jahresmotto für 2015 „Leidenschaftist das beste Werkzeug.“
auf verschie-denen Hintergründen zur Wahl.
Die Marken bestellen Sie bitte per Mailüber die Handwerkskammer
Dresden([email protected])oder Tel. 0351 4640-404 oder
direktüber die Internetseite http://werbemittel.handwerk.de.
INTERESSENVERTRETUNG
Anze
ige Handwerk
BildungBeratung
Nachgefragt: Was ist regionale Frische und Qualität?
Beliebte Briefmarke ist zurück
BAU-, HOLZ- UND FARBTECHNIK- Wachsen und Ölen von
Möbeloberflächen 09.05.15- Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK)
Fr/Sa 29.05.15 – 12.12.15- Restaurierung von Möbeloberflächen Sa
06.06. und 13.06.15- Lackiertechnologien (SATA) 20.06.2015,
Tagesseminar- Gestalter im Handwerk - berufsbegleitend Fr/Sa
11.09.2015 – 28.04.2018
ELEKTRO-/GEBÄUDETECHNIK- Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutz
V § 5 Kat. I oder II, 18.05.15 – 21.05.15, Vollzeit-
Gefährdungsanalyse Trinkwasser
18.05.15, Tagesseminar- Professionelle Lötverfahren in der
Elektronik – Praxis, 30.05. und 06.06.15- Technische Regeln
Gasinstallation (TRGI) Mo-Fr 01.06. – 08.06.15- Unterbrechungsfreie
Stromversorgung (USV) in der Praxis, 02.06. – 04.06.15- Technische
Regeln Trinkwasserinstallations technik (TRWI), Mo-Fr 08.06. –
19.06.15- Lüftungskonzepte für Wohngebäude nach DIN 946-6, 04.06.
und 05.06.15- Qualifikationsnachweis für Probenehmer lt.
TrinkwasserV, 06.06.15, Tagesseminar- Kundendienstmonteur SHK Fr/Sa
14.08.15 – 19.12.15
UNTERNEHMENSFÜHRUNG- Knigge für Auszubildende 12.05.15,
Tagesseminar- Buchhaltung und Jahresabschluss Aufbau- seminar,
Mo/Mi 18.05 - 22.06.15- Fachkraft für Buchhaltung mit Lexware und -
Datev Pro, Di/Do 02.06.15 – 08.03.16- AutoCAD 2013 - 2D Grundlagen
Mo-Fr 08.06. – 12.06.15- Souverän und selbstbewusst mit Reklama-
tionen und Beschwerden umgehen, 16.06.15- Kaufmännischer Fachwirt
(HWK) Mo/Mi 26.08.15 – 22.06.16
GESUNDHEIT/TEXTIL- Zahntechnische Abrechnung Expert-Seminar
24.06.15; Reparaturen 23.09.15- Schnittzeichnen - Aufbaukurs 29.05.
und 30.05.15
SCHWEISSTECHNIK - Internationaler Schweißfachmann (IWS) Mo-Fr
31.08. – 27.10.15 in GRH Fr/Sa 23.10. – 23.04.16 in DD-
Vorbereitung auf die Schweißerprüfung nach DIN EN 287, DIN EN ISO
9606 im E-, Gas-, MAG- MIG- und WIG- Schweißen - Einstieg jederzeit
möglich
BILDUNGSANGEBOTE I – Weiterbildung
IMAGEKAMPAGNE DES HANDWERKS
2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 1
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8 • 01099 Dresden
Telefon: 0351 4640-30 • Fax: 0351 4719188
E-Mail: [email protected] • www.hwk-dresden.de
Information und Anmeldung:Bildungszentrum Handwerk
derHandwerkskammer DresdenAm Lagerplatz 8, 01099 DresdenTelefon:
0351 8087-50
- Dachdecker Teil II Mo-Fr 14.09.15 – 29.01.16- Damen- und
Herrenschneider Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 20.08.16-
Elektrotechniker Teile II/I Mo-Fr 07.12.15 – 07.09.16-
Feinwerkmechaniker Teile II/I Fr/Sa 25.09.15 – 28.01.17-
Gerüstbauer Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 03.12.16 Mo-Fr 17.10.16 –
24.03.17- Informationstechniker Teile II/I Fr/Sa 08.05.15 –
11.03.17- Installateur- und Heizungsbauer Teil II Fr/Sa 04.03.16 –
29.09.17 Mo-Fr 07.03.16 – 02.09.16- Klempner Teile II/I Mo-Fr
09.11.15 – 19.02.16- Landmaschinenmechaniker Teil II Fr/Sa 11.09.15
– 21.05.16- Maler und Lackierer Teil II Mo-Fr 21.09.15 – 29.01.16
Mo/Di 11.04.16 – 27.06.17- Maurer und Betonbauer Teile II/I Mo-Fr
19.10.15 – 24.03.16- Metallbauer Teil II Fr/Sa 25.09.15 – 10.12.16
Mo-Fr 28.09.15 – 02.02.16- Ofenbauer Teile II/I Fr/Sa 19.02.16 –
20.05.17- Raumausstatter Teile II/I Mo-Fr 22.08.16 – 16.12.16-
Schilder- und Lichtreklamehersteller Teile II/I Fr/Sa 11.09.15 –
22.10.16- Tischler Teile II/I Mo-Fr 30.11.15 – 13.05.16 Mi/Sa
24.02.16 – 06.05.17- Zahntechniker Teil II - Teilzeit Fr/Sa
20.05.16 – 01.07.17- Zahntechniker Teile II/I - Vollzeit Di-Sa
20.05.16 – 01.07.17- Zimmerer Teile II/I Mo-Fr 15.09.15 – 04.06.16-
Teil III – Betriebswirtschaft Mo-Fr 18.05.15 – 16.07.15 Fr/Sa
28.08.15 – 30.04.16 Mo/Mi 07.09.15 – 30.05.16- Teil IV - Ausbildung
der Ausbilder Mo-Fr 04.05.15 – 22.05.15 Fr/Sa 08.05.15 – 17.07.15
Mo/Mi 01.06.15 – 02.09.15
BILDUNGSANGEBOTE II – Meisterkurse
Im Mai 2014 hat die Handwerks-kammer Dresden den
elektronischenLehrvertrag eingeführt. Nun kommt einneuer Service
hinzu: Mit einem eigenenAccount für den „Servicebereich
Lehr-lingsrolle“ auf der Internetseite derHandwerkskammer Dresden
haben Be-triebe ab so-fort die Mög-lichkeit, die inder
Handwerks-rolle hinterleg-ten Unterneh-m e n s d a t e
nautomatischfür jeden neu-en Vertrag imOnline-Formu-lar
wiederzuverwenden. Mit dem Kun-den-Login kann der Ausbilder
darüberhinaus auf den Status bereits angemel-deter Lehrlinge
zu-greifen. Die Anmel-dung ist schnell und unkomplizierterledigt.
Für das Login-Passwort ist dasentsprechende Formular
unterhttp://hwk-dresden.odav.de auszufül-
len. Anschließend erhält der Nutzer seineLogin- Daten für die
Online-Nutzung.
Aber selbstverständlich können Be-triebe und Ausbilder den
Online-Lehrver-trag auch ohne Kunden-Login nutzen.„Der
Online-Lehrvertrag wird von Betrie-ben sehr gut angenommen. Wir
gehen
davon aus, dassin Zukunftnoch weitmehr Ausbil-der den
zeit-sparenden On-line-Weg fürdie Vorberei-tung des
Aus-bildungsver-trages wäh-
len“, so Andreas Brzezinski, Hauptge-schäftsführer der
Handwerkskammer.Kontakt für alle Fragen zum neuen elek-tronischen
Lehrvertrag: Lehrlingsrolleder Handwerkskammer Dresden,Telefon:
0351 4640-976 / -994, E-Mail:[email protected]
unter www.hwk-dresden.de.
Elektronischer Lehrvertrag: Kunden-Login für Betriebe
AUSBILDUNG / WEITERBILDUNG
Mit ihren Zwischenzeugnissen inder Tasche machen sich derzeit
vieleder diesjährigen Schulabgänger auf,um eine Lehrstelle zu
suchen.
Handwerksbetriebe, die für 2015offene Lehrstellen anbieten,
könnendiese kostenfrei in die Online-Lehr-stellenbörse der
HandwerkskammerDresden unter www.hwk-dresden.de/lehrstellen
eintragen lassen. DieHandwerkskammer bewirbt die Börsecrossmedial
und macht so auf die
zahlreichen Ausbildungschancen imHandwerk aufmerksam.
Zudem stehen die Osterferien vorder Tür, die Schülern auch Zeit
für einBetriebspraktikum bieten. Für Be-triebe, die
Praktikumsplätze anbieten,stellt die Handwerkskammer eben-falls
eine Online-Börse zur Verfügungunter
www.hwk-dresden.de/praktika.
Ansprechpartner: Ingolf Radecke,Telefon: 0351 4640-946,
E-Mail:[email protected]
Online-Lehrstellen- und Praktikumsbörse nutzen
2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 2
-
Vor dem Hintergrund aktuellerQualitätsoffensiven einiger
Lebensmit-teldiscounter wird auch in den hei-mischen Bäckereien und
Fleischerei-Fachgeschäften diskutiert, was Frische,Qualität und
Regionalität bedeutenund wo denn nun der Unterschied zwi-schen den
Produkten vom Discounterund vom Handwerksbetrieb liegt. Dazudas
Sächsische Ministerium für Um-welt und Landwirtschaft und ein
Ver-treter der Handwerkskammer Dresden. Falk Hofer,
Stellvertretender Presse-sprecher im Sächsischen Ministerium
fürUmwelt und Landwirtschaft: „Das Le-bensmittelangebot in
Deutschland zeich-net sich durch eine beeindruckendeVielfalt aus.
Die Verbraucher müssen sicheigentlich bei jedem Einkauf fragen,
wieviel ihnen frische Backwaren vom Bäckernebenan Wert sind? Wollen
sie die ty-pisch regionalen Spezialitäten auch wei-ter im Angebot
haben? Ziel ist es, alleVerbraucher anzuregen, über ihre
Ein-kaufsgewohnheiten nachzudenken.
Dann können sie auch in Zukunft von derVielfalt im
Lebensmittelbereich profitie-ren und zum Bäcker um die Ecke gehen.“
Dr. Andreas Brzezinski, Hauptge-schäftsführer der
HandwerkskammerDresden: „Der Wettstreit um den Kundenbeim
Lebensmittelkauf tobt. Discountermachen sich inzwischen die Stärken
desHandwerks zu Eigen, indem sie sichplakativ mit Attributen wie
Frische undRegionalität schmücken. Die Werbe-branche erklärt
brachial die schöne neueWelt des kulinarischen Genusses.
Sie erfreuten sich 2013 unter Hand-werksbetrieben großer
Beliebtheit undsind jetzt neu aufgelegt: Briefmarkenim Design der
Imagekampagne desHandwerks. Interessenten können zwi-schen drei
Motiven, Designs und Porto-stufen wählen. Als Motive stehen
dasKampagnenlogo, der Claim „Wir sindHandwerker. Wir können das.“
sowiedas Jahresmotto für 2015 „Leidenschaftist das beste Werkzeug.“
auf verschie-denen Hintergründen zur Wahl.
Die Marken bestellen Sie bitte per Mailüber die Handwerkskammer
Dresden([email protected])oder Tel. 0351 4640-404 oder
direktüber die Internetseite http://werbemittel.handwerk.de.
INTERESSENVERTRETUNG
Anze
ige Handwerk
BildungBeratung
Nachgefragt: Was ist regionale Frische und Qualität?
Beliebte Briefmarke ist zurück
BAU-, HOLZ- UND FARBTECHNIK- Wachsen und Ölen von
Möbeloberflächen 09.05.15- Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK)
Fr/Sa 29.05.15 – 12.12.15- Restaurierung von Möbeloberflächen Sa
06.06. und 13.06.15- Lackiertechnologien (SATA) 20.06.2015,
Tagesseminar- Gestalter im Handwerk - berufsbegleitend Fr/Sa
11.09.2015 – 28.04.2018
ELEKTRO-/GEBÄUDETECHNIK- Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutz
V § 5 Kat. I oder II, 18.05.15 – 21.05.15, Vollzeit-
Gefährdungsanalyse Trinkwasser
18.05.15, Tagesseminar- Professionelle Lötverfahren in der
Elektronik – Praxis, 30.05. und 06.06.15- Technische Regeln
Gasinstallation (TRGI) Mo-Fr 01.06. – 08.06.15- Unterbrechungsfreie
Stromversorgung (USV) in der Praxis, 02.06. – 04.06.15- Technische
Regeln Trinkwasserinstallations technik (TRWI), Mo-Fr 08.06. –
19.06.15- Lüftungskonzepte für Wohngebäude nach DIN 946-6, 04.06.
und 05.06.15- Qualifikationsnachweis für Probenehmer lt.
TrinkwasserV, 06.06.15, Tagesseminar- Kundendienstmonteur SHK Fr/Sa
14.08.15 – 19.12.15
UNTERNEHMENSFÜHRUNG- Knigge für Auszubildende 12.05.15,
Tagesseminar- Buchhaltung und Jahresabschluss Aufbau- seminar,
Mo/Mi 18.05 - 22.06.15- Fachkraft für Buchhaltung mit Lexware und -
Datev Pro, Di/Do 02.06.15 – 08.03.16- AutoCAD 2013 - 2D Grundlagen
Mo-Fr 08.06. – 12.06.15- Souverän und selbstbewusst mit Reklama-
tionen und Beschwerden umgehen, 16.06.15- Kaufmännischer Fachwirt
(HWK) Mo/Mi 26.08.15 – 22.06.16
GESUNDHEIT/TEXTIL- Zahntechnische Abrechnung Expert-Seminar
24.06.15; Reparaturen 23.09.15- Schnittzeichnen - Aufbaukurs 29.05.
und 30.05.15
SCHWEISSTECHNIK - Internationaler Schweißfachmann (IWS) Mo-Fr
31.08. – 27.10.15 in GRH Fr/Sa 23.10. – 23.04.16 in DD-
Vorbereitung auf die Schweißerprüfung nach DIN EN 287, DIN EN ISO
9606 im E-, Gas-, MAG- MIG- und WIG- Schweißen - Einstieg jederzeit
möglich
BILDUNGSANGEBOTE I – Weiterbildung
IMAGEKAMPAGNE DES HANDWERKS
2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 1
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8 • 01099 Dresden
Telefon: 0351 4640-30 • Fax: 0351 4719188
E-Mail: [email protected] • www.hwk-dresden.de
Information und Anmeldung:Bildungszentrum Handwerk
derHandwerkskammer DresdenAm Lagerplatz 8, 01099 DresdenTelefon:
0351 8087-50
- Dachdecker Teil II Mo-Fr 14.09.15 – 29.01.16- Damen- und
Herrenschneider Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 20.08.16-
Elektrotechniker Teile II/I Mo-Fr 07.12.15 – 07.09.16-
Feinwerkmechaniker Teile II/I Fr/Sa 25.09.15 – 28.01.17-
Gerüstbauer Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 03.12.16 Mo-Fr 17.10.16 –
24.03.17- Informationstechniker Teile II/I Fr/Sa 08.05.15 –
11.03.17- Installateur- und Heizungsbauer Teil II Fr/Sa 04.03.16 –
29.09.17 Mo-Fr 07.03.16 – 02.09.16- Klempner Teile II/I Mo-Fr
09.11.15 – 19.02.16- Landmaschinenmechaniker Teil II Fr/Sa 11.09.15
– 21.05.16- Maler und Lackierer Teil II Mo-Fr 21.09.15 – 29.01.16
Mo/Di 11.04.16 – 27.06.17- Maurer und Betonbauer Teile II/I Mo-Fr
19.10.15 – 24.03.16- Metallbauer Teil II Fr/Sa 25.09.15 – 10.12.16
Mo-Fr 28.09.15 – 02.02.16- Ofenbauer Teile II/I Fr/Sa 19.02.16 –
20.05.17- Raumausstatter Teile II/I Mo-Fr 22.08.16 – 16.12.16-
Schilder- und Lichtreklamehersteller Teile II/I Fr/Sa 11.09.15 –
22.10.16- Tischler Teile II/I Mo-Fr 30.11.15 – 13.05.16 Mi/Sa
24.02.16 – 06.05.17- Zahntechniker Teil II - Teilzeit Fr/Sa
20.05.16 – 01.07.17- Zahntechniker Teile II/I - Vollzeit Di-Sa
20.05.16 – 01.07.17- Zimmerer Teile II/I Mo-Fr 15.09.15 – 04.06.16-
Teil III – Betriebswirtschaft Mo-Fr 18.05.15 – 16.07.15 Fr/Sa
28.08.15 – 30.04.16 Mo/Mi 07.09.15 – 30.05.16- Teil IV - Ausbildung
der Ausbilder Mo-Fr 04.05.15 – 22.05.15 Fr/Sa 08.05.15 – 17.07.15
Mo/Mi 01.06.15 – 02.09.15
BILDUNGSANGEBOTE II – Meisterkurse
Im Mai 2014 hat die Handwerks-kammer Dresden den
elektronischenLehrvertrag eingeführt. Nun kommt einneuer Service
hinzu: Mit einem eigenenAccount für den „Servicebereich
Lehr-lingsrolle“ auf der Internetseite derHandwerkskammer Dresden
haben Be-triebe ab so-fort die Mög-lichkeit, die inder
Handwerks-rolle hinterleg-ten Unterneh-m e n s d a t e
nautomatischfür jeden neu-en Vertrag imOnline-Formu-lar
wiederzuverwenden. Mit dem Kun-den-Login kann der Ausbilder
darüberhinaus auf den Status bereits angemel-deter Lehrlinge
zu-greifen. Die Anmel-dung ist schnell und unkomplizierterledigt.
Für das Login-Passwort ist dasentsprechende Formular
unterhttp://hwk-dresden.odav.de auszufül-
len. Anschließend erhält der Nutzer seineLogin- Daten für die
Online-Nutzung.
Aber selbstverständlich können Be-triebe und Ausbilder den
Online-Lehrver-trag auch ohne Kunden-Login nutzen.„Der
Online-Lehrvertrag wird von Betrie-ben sehr gut angenommen. Wir
gehen
davon aus, dassin Zukunftnoch weitmehr Ausbil-der den
zeit-sparenden On-line-Weg fürdie Vorberei-tung des
Aus-bildungsver-trages wäh-
len“, so Andreas Brzezinski, Hauptge-schäftsführer der
Handwerkskammer.Kontakt für alle Fragen zum neuen elek-tronischen
Lehrvertrag: Lehrlingsrolleder Handwerkskammer Dresden,Telefon:
0351 4640-976 / -994, E-Mail:[email protected]
unter www.hwk-dresden.de.
Elektronischer Lehrvertrag: Kunden-Login für Betriebe
AUSBILDUNG / WEITERBILDUNG
Mit ihren Zwischenzeugnissen inder Tasche machen sich derzeit
vieleder diesjährigen Schulabgänger auf,um eine Lehrstelle zu
suchen.
Handwerksbetriebe, die für 2015offene Lehrstellen anbieten,
könnendiese kostenfrei in die Online-Lehr-stellenbörse der
HandwerkskammerDresden unter www.hwk-dresden.de/lehrstellen
eintragen lassen. DieHandwerkskammer bewirbt die Börsecrossmedial
und macht so auf die
zahlreichen Ausbildungschancen imHandwerk aufmerksam.
Zudem stehen die Osterferien vorder Tür, die Schülern auch Zeit
für einBetriebspraktikum bieten. Für Be-triebe, die
Praktikumsplätze anbieten,stellt die Handwerkskammer eben-falls
eine Online-Börse zur Verfügungunter
www.hwk-dresden.de/praktika.
Ansprechpartner: Ingolf Radecke,Telefon: 0351 4640-946,
E-Mail:[email protected]
Online-Lehrstellen- und Praktikumsbörse nutzen
2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 2
-
Anzeige Handwerk
BildungBeratung
2012November_Zunftglocke_Z-Einleger 10.12.2012 11:58 Seite 1
Eine Haftung der Handwerkskammer Dresden für die in den Börsen
gemachten Angaben wird ausgeschlossen.
Interessenten wenden sich bitte schriftlich mit Angabe der
Chiffre-Nummer an die Handwerkskammer Dresden,Hauptabteilung
Wirtschaftsförderung und -beratung, Steffi Ulbricht, Am Lagerplatz
8, 01099 Dresden, Fax: 0351 464034931,E-Mail:
[email protected].
Bitte nutzen Sie für weitere Angebote und Gesuche die Datenbank
im Internet: www.nexxt-change.org sowie die Homepage der
Handwerkskammer Dresden: www.hwk-dresden.de
Kooperations- und BetriebsvermittlungsbörseKooperations- und
Betriebsvermittlungsbörse
Suche:Auf Grund einer Firmenschließung sucht ein
Maschinenbaumeister ei-ne neue berufliche Herausforderung.
Idealerweise sollte sich der Firmen-sitz im Raum Dresden – Radebeul
und Umfeld befinden. Auf langjährige Berufserfahrung kann er
verweisen und ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Interessenten
wenden sich bitte an: [email protected] oder Tele-fon:
01520-4223504
Chiffre-Nr.: 73-93/97Zu finden auf der Homepage der
Handwerkskammer – Rubrik Fach-kräftebörse
Zu finden auf der Homepage der
Suche: Versierter Fachmann (Buchdrucker, Offsett drucker,
Buchbinder, Dipl.-Ing. für grafische Technik) mit 20 Jah-ren
Druckereileiter-Erfahrung und entsprechender Berufserfahrung im
Umgang mit Buchbinderei- und Druckmaschinen, möchte eine Dru-ckerei
übernehmen. Chiffre-Nr.: HWK DD G 21-71/22
Suche:
Handwerkskammer – Rubrik Fach-kräftebörseAngebot: HWK DD A
49/14:
Gutgehendes Eiscafé mit großem
Kundenstamm aus gesundheitli-
chen Gründen abzugeben.
Mietobjekt auf der rechten Elbseite
in Meißen, hochwassersicher, mit
Inneneinrichtung, 120 qm Fläche, 42
Innenplätze, 40 Außenplätze
Chiffre-Nr.: 65 - 78/78
Angebot:
Kooperations- und Betriebsvermittlungsbörse
Suche: Feinwerkmechanikermeister sucht die Übernahme im Bereich
Fein-werkmechanik / Maschinenbau. Der Sitz des Unternehmens sollte
im 30-km-Umfeld von Dresden liegen. Es kommen sowohl Pacht als auch
Kauf infrage.Chiffre-Nr.: HWK DD G 08/15
Suche:
Eine Haftung der Handwerkskammer Dresden für die in den Börsen
gemachten Angaben wird ausgeschlossen.
HWK DD A 12/15Elektro-Installationsbetrieb aus Coswig sucht
Nachfolger:Das langansässige und erfolgreich tätige
Handwerksun-ternehmen kann auf einen gewachsenen und treuen
Kun-denstamm verweisen. Es werden vier versierte Monteure mit
vielfältigen Tätigkeiten in Industrie, Gewerbe und im
Privat-kundenbereich beschäftigt. Das Unternehmen ist vorwie-gend
im Raum Dresden tätig.
Um das Fortwähren des über 60 Jahre bestehenden Be-triebes
abzusichern, plant der Geschäftsführer bereits jetzt die
Realisierung der Betriebsnachfolge innerhalb der nächs-ten drei bis
sechs Jahre. Der Nachfolger soll in dieser Zeit
die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes so-wie
Lieferanten und Geschäftskunden kennenlernen, sich damit vertraut
machen und so eine reibungslose Betriebs-nachfolge antreten
können.
Der Altmeister bietet dem Jungmeister sowohl Kauf, Miet-kauf
oder Pacht an. Es handelt sich um ein Grundstück mit Wohnhaus,
Werkstatt und Nebengebäuden.
Coswig liegt im Bereich des mittleren Elbtales rechtselbisch an
der Sächsischen Weinstraße zwischen der Landeshaupt-stadt Dresden
und der Kreisstadt Meißen.Chiffre-Nr.: HWK A 12/15
die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes so-
Angebot: die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes
so-die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes so-
Suche: Schuhmachermeister möchte ein Schuhgeschäft mit Werkstatt
über-nehmen – sachsenweit. Er kann auf jahrelange erfolgreiche
Berufserfah-rung verweisen.Chiffre-Nr.: HWK DD G 09/15
Suche:
HWK DD A 49/14:
Gutgehendes Eiscafé mit großem
Kundenstamm aus gesundheitli-
HWK DD A 12/15
Suche:Suche Handwerksbetrieb aus dem Maschinenbau bzw. der
Metallver-arbeitung zur Übernahme oder Ko-operation. Im Großraum um
Dresden möchte ich gern investieren und se-he für mich den Weg der
Übernahme eines kleinen Handwerksbetriebes als optimale Lösung. Bin
bereits seit Jahren erfolgreich selbstständig und für eine Metall-
oder Maschinenbau-firma, die einen Nachfolger sucht, ein versierter
und engagierter Ansprech-partner.
Chiffre-Nr.: HWK DD G 06/15
Suche:
-
Anzeige Handwerk
BildungBeratung
2012November_Zunftglocke_Z-Einleger 10.12.2012 11:58 Seite 1
DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Arbeitsmarkt
19
ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeit-arbeitsloser
Leistungsberechtigter nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt
Im Rahmen der aktuellen Förderperiode des Europäischen
Sozialfonds (ESF) hat das Bundesministerium für Arbeit undSoziales
(BMAS) o.g. Bundesprogramm aufgelegt, an dem sich das Jobcenter des
Landkreises Meißen beteiligt.
Ziel des Projektes, welches für den Zeitraum 01.06.2015 bis
31.05.2020 beantragt wurde, ist die nachhaltige Integration von
langzeit-arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten nach
dem SGB II in dauer-hafte, existenzsichernde Erwerbstätig-keiten
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Dafür werden mithilfe eines Betriebs-akquisiteurs gezielt
Arbeitgeber in der Region gesucht, die für langzeitarbeitslose
Personen eine Perspektive zur nachhal-tigen beruflichen
Eingliederung schaffen und entsprechende Stellenangebote
un-terbreiten bzw. der bewerberorientierten Vermittlung offen
gegenüberstehen. Als potenzielle Arbeitgeber kommen dabei auch
klein- und mittelständische Unter-nehmen, Städte und Gemeinden
sowie Vereine in Betracht. Während der Programmteilnahme wer-den
die Teilnehmer/-innen durch Coaches beraten und intensiv
unterstützt, um einerseits das Leistungsvermögen suk-zessive zu
steigern und das Beschäfti-gungsverhältnis zu stabilisieren, aber
auch individuelle Hilfestellung bei evtl. Pro-blemen zu geben und
die Nachhaltigkeit der Integration anzustreben.
Darüber hinaus können Qualifizierungs-defizite der
Teilnehmer/-innen mit ent-sprechenden Maßnahmen ausgeglichen und
für anfängliche Minderleistungen der Arbeitnehmer
Lohnkostenzuschüsse ge-zahlt werden.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN:
Normalförderung
Bei Abschluss eines unbefristeten oder mindestens 24-monatigen,
befristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu
18 Monate Förderung möglich.
Förderfähige Zielgruppe sind erwerbsfähige
Leistungsberechtigte,
· die seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos
sind,· das 35. Lebensjahr vollendet haben,· über keinen oder keinen
verwertbaren Berufsabschluss verfügen.
Intensivförderung
Bei Abschluss eines unbefristeten SV-pflichtigen
Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 36 Monate Förderung
möglich.
Bei Abschluss eines befristeten SV-pflichtigen
Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 24 Monate Förderung
möglich.
Förderfähige Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
die über die Kriterien der Normalförderung hinaus
· in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren,· mindestens ein
weiteres Vermittlungshemmnis aufweisen.
Lohnkostenzuschuss (inkl. AG SV-Anteil)
Weitere Rahmenbedingungen:
CoachingWährend des Beschäftigungsverhältnisses ist zwingend ein
wöchentliches Coaching des/der Teilnehmers/-in vorgeschrieben,
welches über das Jobcenter sichergestellt wird.
QualifizierungBei Bedarf sind auch eine einfache
arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierung und/oder eine
Qualifizierung zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen
des/der Teilnehmers/-in möglich. Diese können vor oder während der
Beschäftigungsphase erfolgen. Die Förderung wird über das Jobcenter
sichergestellt.
Normalförderung Intensivförderung
Förderphase DauerHöhe Lohn-kostenzu-schuss
DauerHöhe Lohn-kostenzu-schuss
Einstiegsphase 6 Monate 75 % 12 Monate 75 %
Stabilisierungsphase 9 Monate 50 % 12 Monate 65 %
Leistungsphase 3 Monate 25 % 12 Monate 50 %
Nachbeschäfti-gungsphase
6 Monatekein Zuschuss
entfällt entfällt
Landratsamt Meißen
Kontakt: Dezernat Arbeit und Bildung – Jobcenter
Loosestraße 17 – 19, 01662 Meißen
Ansprechpartner: Herr Löschner (0 35 21 / 7 25 - 46 49)
bzw. Arb