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Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung
Bekanntmachung der Richtlinien fr die Errichtung, die
Abnahme und das Betreiben von Schiestnden
(Schiestandrichtlinien, SRL) vom:
23.07.2012 des Bundesministerium des Innern BAnz AT 23.10.2012
B2 BAnz AT 25.03.2013 B3, 1. nderung
www.bssb.de/service/recht-und-sicherheit/schiessstandrichtlinien.html
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Die neuen Schiestandrichtlinien und ihre Auslegung
2. Allg. Vorschriften fr offene und geschlossene Schiestnde fr
Einzelgeschosse
2.3.4Brstungen auf LW-Stnden ...Die Ablageflchen sind mit einem
glatten und gut abwischbaren Belag zu versehen.... Teppich auf
Schiestandbrstungen ist zuknftig auch in Neuanlagen von DL-Waffen
nicht mehr zugelassen, es mssen die Ablageflchen mit einem glatten
und leicht abwischbaren Belag versehen sein. Man will damit eine
bessere Reinigung (Bleistube) erzielen. In Altanlagen zum Schieen
mit DL-Waffen darf der Teppich nach Auffassung des VuS bis zu einer
Umrstung oder Renovierung verbleiben. Die SSV sollen an die
Betreiber entsprechende Hinweise geben.
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2.6.3.6Elektronische Scheibensysteme
...Die Aufstellung von Monitoren beim Schtzen fr die
Trefferanzeige im Bereich der Brstung bzw. Feuerlinie hat so zu
erfolgen, dass elektrische Leitungen oder Anlagenteile nicht von
Schssen getroffen werden knnen. Bei Leitungen mit Kleinspannung
kann auf eine Beschusssicherung verzichtet werden. Unter
Kleinspannung sind Spannungen bis zu 50 Volt zu verstehen (siehe a.
Nr. 5.1.6.1 SRL, dort fehlerhafte Verwendung des Begriffes
Niederspannung).
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2.7.3Materialeinsatztabelle fr Schiebahnabschlsse Die Tabelle
ist in den letzten drei Spalten zu ndern, darber hinaus wird fr
ntig erachtet, eine weitere Spalte fr die Geschossenergie mit 7,5 J
einzufgen: 24 mm Weichholz mit Rckprallschutz.
Mauerwerk aus LD-Ziegeln/Porenbeton-steinen RDK12 0,6 und SFK13
5
80 mm 7000 J
7,5 J
7,5 J
fugenlos gefgtes Nadelholz HFK1 C14 bis C30
24 mm + 1 mm Stahlblech 300 N/mm2
200 J 30 J
30,0 J
Stahlblech Zugfestigkeit 300 N/mm2
2,0 mm 200 J 7,5 J 7,5 J
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3. Schiestnde fr DL-Waffen
3.1.2.2Seitenwnde Seitenwnde sind so zu gestalten, dass bei
zuflligen Treffern (z. B. durch unbeabsichtigte Schussauslsungen)
keine gefhrlichen Geschossrckpraller erzeugt werden.
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Seitenwnde sind so zu gestalten, dass keine gefhrlichen
Geschossrckpraller entstehen knnen. Aus diesem Grund sind im Neubau
zuknftig Seitenwnde aus Holzbauteilen zu vermeiden oder so
auszubilden (glatte Oberflchen, ohne senkrechte Fugen etc.), dass
Rckpraller ausgeschlossen werden knnen. Fr den Bestand gilt, dass
der SSV eine Gefahrenabwgung vorzunehmen hat und dann entscheidet,
ob das Holz im Schiestand verbleiben kann oder welche Manahmen
gegebenenfalls ntig sind.
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3.1.2.2Seitenwnde
Schtzenscheiben aus Holz drfen an den Seitenwnden nur dann
aufgehngt werden, wenn sich deren Unterkanten in einer Hhe mehr als
2,00 m ber dem Niveau des Fubodens in den Schtzenstnden befinden
oder die sicherheitsrelevanten Flchen rckprallsicher bekleidet
sind.
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3.1.2.3Fenster Befinden sich in der Schiebahn Fenster, , mssen
diese gegen direkten Beschuss abgeschirmt werden. Fr seitliche
Bekleidungen, die nicht senkrecht zu den zulssigen Schussrichtungen
stehen, sind folgende Baustoffe oder gleich-wertige Materialien
einzusetzen: Sperrholzplatten d 8 mm Weichholz d 19 mm Spanplatten
d 18 mm Sicherheitstechnisch nicht erforderlich ist die Abdeckung
bei Isolierverglasungen, Verbundglasfenstern oder z. B. bei
Einfach-fenstern mit auen vorgesetzten Kellerlichtschchten. Fenster
in der Abschlusswand mssen sowohl durchschuss- als auch
rckprallsicher schiebahnseitig bekleidet werden.
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3.1.2.4Decke
Eine Raumhhe ber 2,40 m ist anzustreben. Die Raumdecke ist
ebenfalls rckprallsicher auszufhren. Fr Deckenbekleidungen knnen z.
B. verwendet werden: Holzfaserdmmplatten nach DIN EN 13171 d 10,0
mm Gipskarton-Bauplatten nach DIN EN 520 d 12,5 mm Holzwolleplatten
nach DIN 1101 d 15,0 mm
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Grundstzlich gelten die Vorschriften fr die Seitenwnde also auch
fr die Decke. Hier ist jedoch zu bercksichtigen, dass ein Laden der
Waffen nach Sportordnung, Schiestandordnung und gem Regel-auflagen
grundstzlich nur in Richtung der Abschlusswandwand erfolgen darf.
Damit sind eigentlich Rckpraller von Decken ausgeschlossen.
Gegebenenfalls hat der SSV oder der Schtzenmeister (Aufsicht), bei
Bemerken von einer groen Anzahl von Deckenschssen auf die o. a.
sicherheitstechnischen Vorschriften hinzuweisen.
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4 Offene Schiestnde fr Einzelgeschosse 4.1.2Umzunung und
Warnzeichen
Bei Schiestnden, deren Schiebahnsohle tiefer als das umgebende
Gelndeniveau liegt, ist die Umzunung soweit zurckzusetzen, dass ein
Einblick von auen in die Schiebahn (entgegen der Schussrichtung)
nicht mglich ist.
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Bei Schiesttten deren Schiebahnsohle tiefer liegt als das
umgebende Gelndeniveau ist, hat der SSV zuknftig eine
Gefhrdungsbeurteilung im Zusammenhang mit Geschoss- abprallern,
-absetzern aus der Schiebahn vorzunehmen. Er hat dazu im Einzelfall
eigenstndig zu entscheiden, welche Manahmen gegebenenfalls
angezeigt sind, z. B. Zurckversetzen des Zauns, Errichtung von
Palisaden hinter dem Geschossfang, ausreichende Hhe ber dem
Geschossfang vorhanden etc..
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4.6Teilgedeckte Schiestnde
Bei teilgedeckten Schiestnden handelt es sich um solche, bei
denen eine Teileinhausung der Schiebahn weiter als 5 m ab der
Feuerlinie gebaut ist. In diesem Punkt wurde ein Hinweis auf die
Ausfhrungen zu Lftungen unter Nr. 5.7.1 SRL vergessen.
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5 Geschlossene Schiestnde (RSA) zum Schieen mit Feuerwaffen
5.7.1Allgemeines
Bei teilgedeckten Schiestnden mit einer Umschlieung der
Schiebahn ber die erste Hochblende (bzw. eine Lnge von 5,00 m)
hinaus ist es in der Regel erforderlich, zumindest eine aktive
Zuluftmglichkeit vorzusehen. Diese ist so auszulegen, dass eine
Luftstrmung in Richtung der freien ffnung der Schiebahn-berdachung
erfolgt und keine Rckstrmungen auftreten knnen.
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5.1.5Tren, Flucht- und Rettungswege
Jeder Schiestand muss zwei entgegengesetzte Ausgnge haben, wovon
einer unmittelbar ins Freie oder in einen gesicherten anderen
Bereich fhrt. Es wird darauf hingewiesen, dass Flucht- und
Rettungs-wege zunchst einmal Sache der Baugenehmigungs-behrde und
der landesspezifischen Bauordnungen sind. Dies gilt insbesondere fr
Anlagen mit DL-Waffen. Bei Feuerwaffenanlagen werden zustzlich aber
auch die Vorgaben der Nr. 5.1.5 SRL zu bercksichtigen sein.
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5.1.8Schiebahnabschluss und Geschossfang
Geschossfangsysteme sollen mindestens der Baustoffklasse B 2
(normalentflammbar) gengen; nicht brennbare Baustoffe sind
vorzuziehen. Nicht zulssig in RSA sind Putzwolle- und
Holzklobengeschossfnge. Bis zum Einbau eines zulssigen
Geschossfangs ist das Brandrisiko durch z. B. Installation von
Brandmeldern zu kompensieren.
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8Schiestnde fr Armbrste
Die Abbildung Nr. 8.3.1, Feldarmbrust sowie die Abbil-dung Nr.
8.3.2, Abmessungen eines Bogenschiestandes sind zuknftig zu
streichen. Regeln fr Bogenpltze sind in der SRL nicht mehr
enthalten, da Bogen nicht dem WaffG unterliegt. Die
Sicherheitstechnische und bauliche Regeln fr Bogenpltze, Stand Mrz
2009, sind zwischenzeitlich als ein eigenstndiges Regelwerk unter
www.dsb.de/media/PDF/Schiessstaende/Richtlinien_fuer_Bogenplaetze_2009.pdf
www.bssb.de/bssb/Bogensport/Richtlinien_fuer_Bogenplaetze.pdf
verffentlicht.
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10 Anhang 10.6.3 Reinigung von geschlossenen Schiesttten
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes und Gewhrleistung der
Sicherheit in RSA ist die regelmige sowie sachkundige Wartung und
Reinigung der Anlagen erforderlich. Dies gilt insbesondere bei
Schiestnden zum Schieen mit Feuerwaffen (mit Ausnahme von
Zimmerstutzen), in denen durch unverbrannte TLP-Reste, die sich
vornehmlich in Schussrichtung vor den Waffenmndungen auf der
Schiebahnsohle ablagern, regelmige und generelle Reinigungsmanahmen
notwendig sind. Bei jedem Schuss treten aus dem Lauf (je nach
Waffenart und Munition bzw. Kaliber deutlich unterschiedliche und
in der Regel geringe) unverbrannte TLP-Reste aus, die sich ohne
regelmige Reinigung zu gefhrlichen Mengen anhufen und durch
verschiedene Ursachen entzndet werden knnen. Die Verantwortung fr
die Arbeitssicherheit, z. B. Reinigungsarbeiten, trgt der
Betreiber. Er hat fr eine ordnungsgeme Reinigung und Wartung der
Schiesttte und eine fachgerechte Entsorgung der unverbrannten
TLP-Reste zu sorgen. Eine schriftliche bertragung der Pflicht zur
Reinigung auf andere unterwiesene Personen ist mglich (Nummer
10.3.3.3).
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Die Landratsmter und die zustndigen Gauschtzen-meister werden
aufgrund zweier Vorflle im letzten halben Jahr erneut auf die
Reinigungsbestimmungen gem. SRL Nr. 10.6.3, Reinigung von
geschlossenen Schiesttten, (fallbezogen Nr. 10.6.3.2 SRL) sowie die
landesrechtlichen Vorschriften hingewiesen werden. Entsprechendes
Infomaterial (z.B. Muster Reinigungs- und Wartungsbuch) soll an sie
verteilt werden. Infomaterial Vorschriften fr die Reinigung von
Schiestnden unter:
www.bssb.de/service/recht-und-sicherheit/waffenrecht/infos-links.html
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Herzlichen Dank fr ihre Aufmerksamkeit!
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