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8. Jahrgang . 1/2 Januar/Februar 2017
Zeitschrift für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
ROHSTOFFE – BAUSTOFFE . CHEMIE – PAPIER – ZUCKER . HANDWERK
Prävention im BerufsverkehrArbeitsunfall – wie geht es danach
weiter?
Gefahrstoffverordnung jetzt vollständig angepasst
Die neue Versichertenkarte der BG RCI
Ihr Unternehmen ist bei der BG RCI versichert.Wir beraten Sie in
allen Fragen zu Prävention, Rehabilitation und Leistungen sowie
Mitgliedschaft und Beitrag.
Ihre Ansprechpersonen finden Sie unter: www.bgrci.de (Seiten ID:
#S4QK)Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische
IndustrieKurfürsten-Anlage 62 · 69115 Heidelberg Telefon: 06221
5108-0 · www.bgrci.de
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EditorialLiebe Leserin, lieber Leser!
Für jeden ist es eine Freude, wenn die ei-gene Arbeit
Anerkennung findet. Dem Care Center Rhein-Ruhr, einer Einrichtung
der BG RCI für die patientennahe Hilfsmittelver-sorgung, ist in
dieser Hinsicht ein besonde-rer Coup gelungen. Ihm wurde das „Top
Job“-Qualitätssiegel verliehen, und es zählt damit zu den besten
Arbeitgebern bundesweit. Die Auszeichnung übergab
Bundeswirtschafts-minister a. D. Wolfgang Clement im letzten Jahr
in Berlin. 90 Unternehmen wurde zuletzt das begehrte Siegel
zuerkannt, darunter elf Weltmarktführern.
Entscheidend für den Erfolg war die Ein-schätzung der
Arbeitgeberqualitäten durch die rund 140 befragten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Care Centers. Befragung und wissenschaftliche
Auswertung erfolgten durch das Institut für Führung und
Perso-nalmanagement der Universität St. Gallen.
Warum ist es mir so wichtig, auf diese Aus-zeichnung an dieser
hervorgehobenen Stelle hinzuweisen? Der Grund liegt auf der Hand.
Das Qualitätssiegel unterstreicht, mit welch großem Engagement und
welchem Nach-druck die gesetzliche Unfallversicherung der
Versorgung von Verletzten und Erkrankten nachkommt, wenn sie einen
Arbeitsunfall
erlitten haben oder beruflich bedingt er-krankt sind. Ist die
medizinische Behand-lung erfolgreich abgeschlossen, ist zwar viel
erreicht, aber für viele Betroffene sind damit noch nicht alle
Probleme aus dem Weg ge-räumt. Wie meistere ich den Übergang von
der klinischen Rehabilitation zur weiteren Versorgung in den
eigenen vier Wänden? Welche Hilfsmittel sind wirklich die
geeig-netsten? Und ist das Angebot tatsächlich auf dem neuesten
Stand? Wer vermittelt zwischen behandelndem Arzt, Therapeut und den
eigenen Bedürfnissen? Welche Unterstützung erfahren die betreuenden
Angehörigen?
Gerade in Ausnahmesituationen, wie sie Unfälle oder Erkrankungen
meist mit sich bringen, ist es nicht leicht, auf solche und
ähnliche Fragen eine Antwort zu finden. Da ist es gut zu wissen,
dass es jemanden gibt, der zum richtigen Zeitpunkt zur Stelle
ist.
Dabei ist das Care Center Rhein-Ruhr nur ein Beispiel für
zahlreiche andere Einrichtungen, mit denen die Berufsgenossenschaft
den Be-schäftigten in den Mitgliedsunternehmen im Ernstfall zur
Seite steht. Prävention wie Reha-bilitation erfordern auf vielen
Ebenen einen hohen Einsatz – und motivierte Mitarbeite-rinnen und
Mitarbeiter an unzähligen Stel-len. Für das Funktionieren des
gesetzlichen Unfallversicherungssystems und damit für die
Sicherheit in unserer gesamten Arbeits-welt ist dieses Engagement
unverzichtbar.
Ihr
Hans-Jörg PiaseckiMitglied der Geschäftsführung
2
BG RCI.magazin 1/2 2017BERICHTE UND INFORMATIONEN
2
EDITORIAL
-
Blickpunkt
Editorial 2
Arbeitsunfall – wie geht es danach weiter? 4
Care Center Rhein-Ruhr GmbH zählt bundesweit zu den besten
Arbeitgebern 6
Die neue Versichertenkarte der BG RCI 8
2017: 114 Mio. Euro für die Prävention Von der BG
RCI-Vertreterversammlung 9
RAG Aktiengesellschaft und BG RCI unter - zeichnen
Kooperationsvereinbarung 10
Mineralische Rohstoffindustrie will Arbeitsschutz weiter
ausbauen 11
Prävention im Berufsverkehr Neu: Sicher unterwegs mit dem Eco
Safety Training 12
Gefahrstoffverordnung jetzt vollständig an das neue Einstufungs-
und Kennzeichnungs - system angepasst 14
Aus der Praxis Sicherheitsfachkräftetagung 2016 in Damp 18
Mit dem Auto unterwegs Was hilft gegen Ablenkung? 19
Betreuung der ehemaligen Uranerzbergleute 20
„We believe in zero!“ 2017: Großstillstand in der BP-Raffinerie
in Lingen 22
Hörgeräte und Cochlea-Implantate in explosionsgefährdeten
Bereichen 23
Titelbild: Die neue Versichertenkarte der BG RCI – ein Zeichen
für Sicherheit und Gesundheit! (S. 8) Foto: EHStock -
iStockphoto.com
Azubi-Sicherheitstag im Industriepark der Bayer Bitterfeld GmbH
24
Neue Unterweisungshilfen zu Gefahrstoffen und Chlorgasflaschen
25
Auch bei Spraydosen und Gaskartuschen gelten Lager-Regeln 26
Jeder Vierte ist schon einmal am Steuer eingeschlafen 28
Beförderung gefährlicher Güter Das neue Merkblatt A 013 29
Sichere Hand werkzeuge 30
Umgang mit Gefahrstoffen Neue Zeiten – alte Heraus forderungen
30
Berichte und Informationen
Anilinkrebs und Bleilähmungen – die ersten Berufs krankheiten
werden entschädigt 32
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen 36
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Betriebsräte-Tagung 2017
37
Aus der Rechtsprechung 38
Unternehmerversicherung und freiwillige Versicherung 40
Impressum 40
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1/2 2017 BG RCI.magazin INHALT
Veranstaltungshinweise/Termine
Beilagenhinweis: Teilen dieser Ausgabe sind Unterlagen zu einer
Befragung der BG RCI-Mitgliedsunternehmen beigefügt.
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BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT
44
Arbeitsunfall – wie geht es danach weiter?Medizinische,
berufliche und soziale Rehabilitation
Vor fast drei Jahren erlitt der gelernte Schlosser einen
schweren Arbeitsunfall. Ein etwa 20 Kilogramm schweres
Metall-gitter war ihm auf das rechte Handgelenk gestürzt, mit
Blaulicht ging’s ins Hambur-ger Berufsgenossenschafts-Klinikum in
der Bergedorfer Straße. Diagnose: offener Trümmerbruch,
Durchblutungsstörungen. Zu retten war nichts mehr, der rechte
Un-terarm musste amputiert werden.
Unmittelbar nach dem Ereignis schalte-te sich auch das
Reha-Management der BG RCI ein. Es stellt sicher, dass jemand, der
einen Unfall erlitten hat, schnell umfas-sende
Rehabilitationsleistungen erhält. So wurde mit Reinhold Scholz
vereinbart, ne-ben der medizinischen Rehabilitation ziel-strebig
auch auf die berufliche und soziale Wiedereingliederung
hinzuarbeiten.
Nach vierwöchigem stationärem Klinikauf-enthalt wurde Scholz in
die „Komplexe sta-
tionäre Rehabilitation (KSR)“ verlegt. Hier wurde ihm eine
individuell gefertigte Pro-these angepasst. Den Umgang damit lernte
er in einem speziellen Prothesen-Training. Scholz gewöhnte sich
schnell an seinen „neuen Arm“, und schon knapp nach ei-nem Monat
konnte er entlassen werden. Zu Hause setzte er seine Übungen fort,
gut ein Jahr nach dem schweren Arbeits-unfall war die medizinische
Behandlung abgeschlossen.
Zurück an den alten Arbeitsplatz?Jetzt ging es darum, auch
beruflich wie-der Fuß zu fassen. Wegen der Amputation konnte Scholz
an seinen angestammten Arbeitsplatz bei der Müllverwertung
Bor-sigstraße GmbH in Hamburg nicht zurück-kehren. Mit
Unterstützung der BG RCI such-ten er und sein bisheriger
Arbeitgeber nach Beschäftigungsalternativen im Betrieb. In Frage
kam der Einsatz in der Werkstatt, im administrativen Bereich und in
der Doku-
mentation. Der Arbeitgeber war sich zu-nächst nicht sicher, ob
Scholz bereits wie-der in vollem Umfang belastbar sein würde.
Deshalb wurde eine sechswöchige Arbeits- und Belastungserprobung
vereinbart. Wäh-rend einer solchen Zeit besteht kein An-spruch auf
Arbeitsentgelt. Vielmehr erhält der Betroffene ein Verletztengeld,
das die Berufsgenossenschaft über die jeweilige Krankenkasse
auszahlt. Auch die Fahrkos-ten zur Arbeit und zurück übernimmt die
Berufsgenossenschaft.
Die Belastungserprobung ergab, dass für Scholz in seinem alten
Betrieb nur die be-reits in Aussicht genommenen Tätigkeiten in
Frage kommen würden. Jedoch standen dieser Lösung die vorhandenen
Räumlich-keiten in der Firma mit ihrem beschränkten Platzangebot im
Wege. Provisorisch teil-te sich Scholz ein Büro mit zwei weiteren
Kollegen. Damit war es aber nach den Ar-beitsschutzrichtlinien zu
klein. Eine ande-
Wenn Reinhold Scholz, 52, heute an seinem Schreibtisch sitzt,
sieht alles so aus, als wäre es schon immer so ge-wesen. Doch der
Eindruck täuscht.
An einem neuen Arbeitsplatz im alten Unterneh-men: Reinhold
Scholz verlor bei einem schweren Arbeitsunfall seinen rechten
Unterarm. Gemeinsam mit den Ärzten, seinem Arbeitgeber und seiner
Be-rufsgenossenschaft hat er sich zurück in sein ge-wohntes Leben
gekämpft. Fotos: bgrci/al/Söth
-
1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT
555
re Möglichkeit der Unterbringung bestand nicht. Somit drohte
Scholz nach dem Unfall auch noch die Arbeitslosigkeit.
Schließlich erwog das Unternehmen den Umbau des Büros. Da die
Firma großes Interesse an der Rückkehr des Mitarbei-ters hatte,
nahm man die mit dem Umbau einhergehenden Einschränkungen gern in
Kauf. Die BG RCI schließlich übernahm 75 Prozent der Umbaukosten.
Dies wurde vertraglich besiegelt, und der Arbeitgeber verpflichtete
sich, Scholz einen angemes-senen Dauerarbeitsplatz anzubieten.
Die Bauplanungen wurden seitens der Be-rufsgenossenschaft durch
einen Architek-ten begleitet. Ob Scholz es schaffen würde, sicher
zur Arbeit und zurück zu kommen, darüber wurde ein
verkehrsmedizinisches Gutachten erstellt. Auch seine
Fahrtüchtig-keit wurde mit einer Testfahrt überprüft.
Wieder unterwegs mit dem RennradSchon lange vor seinem Unfall
war Scholz ein leidenschaftlicher Rennradfahrer. Jetzt
war es ihm jedoch nicht mehr möglich, sei-nem Hobby nachzugehen.
Da es auch zur Aufgabe der Berufsgenossenschaft zählt, die
bisherige Lebensqualität zu erhalten, vereinbarte die BG RCI mit
ihm ein persön-liches Budget. Damit bestritt Scholz in ei-gener
Verantwortung den Umbau seines Rennrads. So kann er sein Hobby
insbeson-dere auch unter dem Aspekt der Sicherheit heute wieder in
vollem Umfang genießen.
Dank der ausgezeichneten Zusammen-arbeit von Ärzten,
Arbeitgeber, Berufs-genossenschaft und insbesondere dank seiner
ausgeprägten Motivation, wieder sein gewohntes Leben führen zu
können, hat Scholz nach seinem schweren Unfall in medizinischer,
beruflicher und auch persönlicher Hinsicht eine Menge erreicht.
Alexander Luther, BG RCI, Langenhagen
Nach dem Unfall erfolgreich bei der Neugestaltung eines
Büroarbeitsplatzes im bisherigen Unternehmen: Reinhold Scholz (M.)
mit Martin Gobrecht, beratender Architekt (l.), und Alexander
Luther von der BG RCI.
Auch in der Freizeit wieder aktiv: Reinhold Scholz mit seinem
umgebauten Rennrad.
-
BG RCI-Einrichtung für patientennahe Hilfsmittelversorgung
Care Center Rhein-Ruhr GmbH zählt bundesweit zu den besten
ArbeitgebernBundeswirtschaftsminister a. D. Wolfgang Clement
übergibt Auszeichnung in Berlin
BG RCI.magazin 1/2 2017
Schon im vergangenen Jahr ist das Care Center Rhein-Ruhr mit
Sitz in Bochum mit dem „Top Job“-Siegel für heraus-ragende
Arbeitgeberqualitäten und eine gesunde Arbeitsplatzkultur
ausgezeichnet worden. Mentor dieses Unterneh-mensvergleichs ist
Bundeswirtschaftsminister a. D. Wolfgang Clement. Er übergab das
Qualitätssiegel in Berlin an Care Center-Geschäftsführer Uwe
Brockmann.
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr rund 90 Unternehmen mit
dem begehrten Siegel ausgezeichnet, darunter elf Welt-marktführer.
Das Bochumer Hilfsmittelun-ternehmen darf sich mit seinen rund 140
Beschäftigten nun ebenfalls zu diesem besonderen Kreis
außergewöhnlicher Ar-beitgeber hinzurechnen. Geschäftsführer
Brockmann: „Wir freuen uns sehr, dass der Einsatz für die
Belegschaft jetzt auf diese Weise honoriert worden ist. Mit der
‚Top Job‘-Analyse und dem Feedback der Mitarbeiter werden wir
unsere Arbeitgeberqualitäten auch künftig weiter ausbauen.“
Auch NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin gratulierte zur
Auszeichnung: „Sie zeigt, dass es Ihnen gelungen ist, optimale
Ar-beitsbedingungen für Ihre Beschäftigten zu schaffen.
Herausragende Arbeitgeber-qualitäten und eine offene, transparen-te
Kommunikation erhöhen die Wettbe-werbsfähigkeit und tragen zur
Gewinnung
und Bindung engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bei.“
Die Siegel-Vergabe beruht jeweils auf ei-ner Analyse des
Instituts für Führung und Personalmanagement der Universität St.
Gallen unter Leitung von Prof. Dr. Heike Bruch. Dabei werden die
Unternehmens- und Personalleitungen zu den eingesetz-ten
Instrumenten der Personalförderung interviewt. Auch die Mitarbeiter
werden in anonymisierter Form befragt. Die Mitarbei-terbehebung
bestimmt zu zwei Dritteln das Endergebnis. Das Qualitätssiegel
dient der nachhaltigen Fachkräftesicherung und wird von dem Zentrum
für Arbeitgeberattraktivi-tät (zeag GmbH) in Konstanz
organisiert.
„Wir geben den Menschen etwas zurück“Das Care Center Rhein-Ruhr
verfügt über große Erfahrung in der Versorgung von
Un-fallverletzten, insbesondere solcher, die ei-nen Arbeitsunfall
erlitten haben. Deshalb
stehen die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung ganz
oben auf der Liste der zu betreuenden Patienten. Brockmann: „Wir
sind ein Traditionsunternehmen der BG RCI und der vormaligen
Bergbau-Berufs-genossenschaft. Seit mehr als 90 Jahren liegt unsere
Kernkompetenz in der techni-schen Orthopädie und der orthopädischen
Schuhtechnik. Der Erfolg hat uns darin be-stärkt, auch in anderen
Bereichen des Ge-sundheitswesens tätig zu werden.“ Heu-te zählen
die Bereiche Rehatechnik und Homecare dazu. Außerdem führt das
Un-ternehmen mehrere Sanitätshäuser im Ruhrgebiet.
In der Versorgung mit Prothesen dreht sich inzwischen vieles um
mikroprozessorge-steuerte Prothesengelenke. Hinzu kommen
individuell gefertigte Orthesen aus Carbon oder Kunststoff. Sie
unterstützen bei chro-nischen Erkrankungen oder bei Verletzun-gen
den Heilungsprozess und entlasten die
666
BLICKPUNKT
Zu Recht stolz auf ihre Arbeit: Mitarbei-terinnen und
Mitar-beiter der Care Center Rhein-Ruhr GmbH, einer Einrichtung der
BG RCI zur patienten-nahen Hilfsmittelver-sorgung.
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1/2 2017 BG RCI.magazin
betroffenen Gelenke. So können gesund-heitliche Folgeprobleme
durch Fehlhaltun-gen frühzeitig vermieden werden. Moderne
Werkstätten, ständige Innovation und die konsequente Orientierung
an den Bedürf-nissen der Patienten sichern einen hohen
Qualitätsstandard und den langfristigen Er-folg. Brockmann: „Nicht
umsonst lautet un-ser Motto: Wir bewegen Menschen!“
Auch bei der Herstellung orthopädischer Maßschuhe greifen die
Care Center-Schuh-macher auf jahrzehntelange Erfahrung zu-rück. Sie
stellen nach individuellen Bedürf-nissen und Wünschen Schuhe in
Handarbeit her, die sie medizinisch anpassen und op-
7777
BLICKPUNKT
Ausgezeichnet für herausragende Arbeitgeberqualitäten: Uwe
Brockmann, Geschäftsführer der Care Center Rhein-Ruhr GmbH, mit dem
„Top Job“-Qualitätssiegel, das ihm Bundeswirtschafts-minister a.D.
Wolfgang Clement in Berlin überreichte. Fotos: Top Job/Care
Center
tisch Konfektionsschuhen angleichen. Davon profitieren heute
vielfach auch Dia-betiker. Mit einer Fußdruckmessung wird zu-nächst
die Druckbelastung für jeden Punkt der Fußsohle ermittelt. Dann
werden pass-genaue Einlagen für Konfektions-, Gesund-heits- oder
Maßschuhe angefertigt. Ortho-pädieschuhmachermeister Mark Theisen:
„Wir fertigen rund 300 Modelle. Es ist ein schönes Gefühl,
Menschen, die nicht mehr laufen können, etwas zurückzugeben, was
sie verloren haben.“
Das gilt in gleicher Weise für den Bereich der Rehatechnik. Wen
eine Krankheit oder ein Unfall aus der Bahn geworfen hat, dem
erleichtern zahlreiche Hilfsmittel den Alltag und helfen,
Mobilität wieder zurückzugewin-nen. Aktiv-, Multifunktions- oder
Elektroroll-stühle, Elektroscooter, Handbikes, Rollato-ren,
Bewegungstrainer oder Treppensteiger bieten hier eine Vielzahl von
Möglichkeiten der Fortbewegung. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung
mit den behandelnden Ärzten, Therapeuten und mit den jeweiligen
Kosten-trägern. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die
Sauerstoffversorgung. Auch für die Pflege zuhause bietet das Care
Center als Vollsor-timenter alle Hilfsmittel, die Betroffene und
Angehörige zur Verbesserung der Lebens-bedingungen benötigen. Hier
schließt sich zudem der Fachbereich Homecare an. Er bie-tet
Unterstützung beim Übergang von sta-tionärer in die häusliche
Versorgung. Auch dafür steht speziell ausgebildetes Fachper-sonal
mit medizinischen Fachkenntnissen und nachgewiesenen
Qualifikationen bereit.
Geschäftsführer Brockmann will sich auf dem Erreichten nicht
ausruhen: „Erfolgrei-che Rehabilitation verlangt ständige
Innova-tion. Gerade für die gesetzliche Unfallversi-cherung mit
ihrer besonderen Zuständigkeit für Arbeitsunfälle ist es
unverzichtbar, hier einen kompetenten Anbieter mit bald
hun-dertjähriger Erfahrung in den eigenen Rei-hen zu haben. Die
‚Top Job‘-Auszeichnung beflügelt uns aufs Neue, die Qualität
unse-rer Unternehmensorganisation wurde gera-de erst nach einem
umfangreichen Audit im vergangenen Jahr durch Zertifikat
bestätigt.“ Norbert Ulitzka, BG RCI, Bochum
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Gesetzliche Unfallversicherung
Die neue Versichertenkarte der BG RCIEin Zeichen für Sicherheit
und Gesundheit
Unternehmerinnen und Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet,
ihre Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und Berufs-krankheiten zu
schützen. Wenn es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer
berufsbedingten Erkrankung kommt, sorgen die Berufsgenossenschaften
als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit allen geeigneten
Mitteln für die bestmögliche Versorgung der Betroffenen.
Als Mitglied einer Berufsgenossenschaft müssen Unternehmen zudem
keine Scha-denersatzansprüche ihrer Beschäftigten fürchten, wenn
diese sich bei der Arbeit verletzen oder durch sie erkranken.
An-stelle des Unternehmens kommt die Be-rufsgenossenschaft für
diese Schäden auf. Letztlich ist dies ein Beitrag zur
Existenz-sicherung des Unternehmens. Deshalb zah-len die
Unternehmen die Beiträge an die Berufsgenossenschaft auch allein;
die Be-schäftigten zahlen nichts. Vielen Mitarbei-terinnen und
Mitarbeitern ist dieser Sach-verhalt allerdings unbekannt.
Tue Gutes und mache es sichtbarMit ihren Beiträgen zur
Berufsgenossen-schaft sichern Unternehmer ihre Beschäf-tigten also
komplett ab gegen die Folgen
von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Nach
dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ können die Un-ternehmen ihr
Engagement und ihre Wert-schätzung gegenüber den Beschäftigten
jetzt auch sichtbar machen: mit der neuen BG
RCI-Versichertenkarte.
Die Karte bietet eine Reihe von Vorteilen: Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wis-sen im Falle eines Falles, wer ihr zuständiger
Unfallversicherungsträger ist. Auf der Kar-te ist die für das
Unternehmen zuständige BG RCI-Bezirksdirektion mit allen
Kontakt-daten angegeben. Beispielsweise nach einem Arbeitsunfall
können die Beschäf-tigten beim Durchgangsarzt alle nötigen Angaben
machen. Mit der Karte zeigen Un-ternehmerinnen und Unternehmer
zudem,
dass sie Teil einer Solidargemeinschaft sind und dem
Sicherheits- und Gesund-heitsnetzwerk der Berufsgenossenschaf-ten
angehören.
Die Versichertenkarte gibt es in zweierlei Ausführung: eine
kostenlose Standard-variante sowie die personalisierte „Stan-dard
plus“-Version mit Eindruck des Fir-menlogos und der Mitgliedsnummer
des Unternehmens. Die Kosten für die Standard plus-Variante sind
abhängig von der jewei-ligen Bestellmenge. Weitere Informationen
zur Versichertenkarte finden Sie unter www.
bgrci.de/versichertenkarte. Dort können Sie die Karte auch für
Ihren Betrieb be-stellen.
Petra Singer, BG RCI, Heidelberg
BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT
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1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT
BG RCI-Etat 2017: 114 Mio. Euro für die PräventionVon der BG
RCI-Vertreterversammlung im November in Leipzig
Der Haushalt der BG RCI für das Jahr 2017 hat ein Gesamtvolumen
von 1,3 Mrd. Euro. Rund 78 Prozent der Gesamtausgaben ent-fallen
auf Entschädigungsleistungen. Sie belaufen sich in diesem Jahr auf
voraus-sichtlich 1,01 Mrd. Euro. Den höchsten An-teil daran hat mit
444 Mio. Euro die Branche Bergbau, den geringsten die Branche
Zu-cker. Hier liegen die Entschädigungsleis-tungen für 2017 bei
etwas über 5 Mio. Euro.
Den größten Kostenblock innerhalb der Ent-schädigungsleistungen
bilden die Renten an Versicherte oder deren Hinterbliebene. Er
liegt mit 762 Mio. Euro bei rund 75 Pro-zent des Gesamtvolumens.
Für die ambu-lante Heilbehandlung werden 77,1 Mio. Euro
veranschlagt. Das sind rund 1,12 Prozent mehr als im Vorjahr. Die
Kosten für statio-näre Heilbehandlung steigen um 0,4 Mio. auf 60,8
Mio. Euro
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
sowie während der Dauer der medizinischen Rehabilitation zahlen die
Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den
Ar-beitgeber das Verletztengeld. Für das Jahr 2017 wurden dafür
33,2 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. Die sonstigen
Heil-behandlungskosten, wie Pflegegeld, Trans-port- und
Reisekosten, Umschulungsmaß-nahmen oder Umbau des Arbeitsplatzes,
schlagen mit rund 56 Mio. Euro zu Buche.
In die Prävention will die BG RCI im nächs-ten Jahr rund 114
Mio. Euro investieren, das entspricht 9 Prozent des Gesamt-etats.
Darin enthalten sind die Aufwen-dungen für das umfangreiche
Beratungs-, Informations- und Medienangebot der BG RCI ebenso wie
für Vorsorgeunter-suchungen, Forschung oder für Prä-ventions
kampagnen. Eine der zentra-len Aufgaben der BG RCI ist die Aus- und
Weiter bildung. Jedes Jahr besuchen rund 30.000 Menschen die
zahlreichen Semi-nare zur Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz.
Dafür sind im Etat 2017 knapp 14 Mio. Euro vorgesehen.
Neue BerufskrankheitenWie schon in früheren Ausgaben des BG
RCI.magazins berichtet, hat der Ärztli-che Sachverständigenbeirat
„Berufskrank-heiten“ (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und
Soziales wissenschaftliche Begründungen für vier neue
Krankheits-bilder veröffentlicht, die ab sofort „wie“ eine
Berufskrankheit anerkannt werden können. Dabei handelt es sich
um:
• Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der
Harn-wege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei
Nachweis einer kumulativen Dosis von mindestens 80
Benzo(a)pyren-Jahren (kurz: Harnbla-senkrebs durch PAK),
• die chronisch-myeloische oder chro-nisch-lymphatische Leukämie
durch 1,3-Butadien bei Nachweis der Einwir-kung einer kumulativen
Dosis von min-destens 180 Butadien-Jahren (kurz: Leu-kämie durch
Butadien) und
• die fokale Dystonie bei Instrumental-musikern durch mit hoher
Intensität ausgeübte feinmotorische Tätigkeit.
Zudem empfiehlt der ÄSVB, die Berufskrank-heit Nr. 4113
(Lungenkrebs durch polyzyk-lische aromatische Kohlenwasserstoffe)
um eine neue Krankheit zu ergänzen: Bei Nachweis der Einwirkung
einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo(a)pyren-Jahren
kann nun auch Kehlkopfkrebs aner-kannt werden.
In die neuen Wissenschaftlichen Begrün-dungen wurde – bis auf
den BK-Tatbestand der fokalen Dystonie bei Instrumentalmusi-kern –
jeweils ein präziser Dosisgrenzwert aufgenommen, bei dessen
Erreichen eine Anerkennung der Berufskrankheit erfolgt. Dieser Wert
schafft Rechtsklarheit sowie Ent-scheidungssicherheit für die
Sachbearbeiter und medizinischen Gutachter. Bei der BG RCI ist mit
einer nennenswerten Steigerung der Fallzahlen durch die neuen
Anerkennungs-möglichkeiten nicht zu rechnen. Die fokale Dystonie
bei Instrumentalmusikern, eine Er-
Fortsetzung Seite 10
999
Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der BG RCI. Hier
bestimmen die gewählten Vertreter von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern die Geschicke der Berufsgenossenschaft.
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BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT
RAG Aktiengesellschaft und BG RCI unterzeichnen
Kooperationsvereinbarung
RAG und BG RCI sind überzeugt, dass mit der neuen
Präventionsstrategie Arbeitsun-fälle und Berufskrankheiten in noch
grö-ßerem Umfang vermieden werden können. Schon seit geraumer Zeit
gilt der Steinkoh-lenbergbau in Deutschland als der sichers-te
weltweit.
„Die Kooperationsvereinbarung ist der logi-sche Schritt, die
Vermeidung von Arbeitsun-fällen und arbeitsbedingten
Gesundheits-gefahren in unseren Unternehmen noch weiter
voranzubringen. Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz müssen als elementare Werte von allen
erkannt wer-den, und Management, alle Führungskräfte und die
Beschäftigten müssen ihrer Verant-wortung entsprechend handeln“,
sagte der stellvertretende RAG-Vorstandsvorsitzende Peter Schrimpf
anlässlich der Unterzeich-nung der Vereinbarung am
Unternehmens-sitz in Herne.
„Wir freuen uns sehr, die Kooperation mit der RAG eingehen zu
können“, unterstrich Ulrich Meesmann, Mitglied der Geschäfts-
führung der BG RCI. „Die Vision Zero-Stra-tegie gibt konkrete
Arbeitsschutzziele vor, die bis 2024 erreicht werden sollen. Das
Arbeitsunfallrisiko soll nun um weitere 30 Prozent verringert
werden und die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle um 50 Prozent
sin-ken.“
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommt bei der RAG der
gleiche Stellen-wert zu wie Produktion und Wirtschaftlich-keit.
Seit 1995 gingen die Unfallzahlen im deutschen Steinkohlenbergbau
um über 90 Prozent zurück auf 3,8 Unfälle je eine Million
Arbeitsstunden im laufenden Jahr. Die Anstrengungen auf diesem
Sektor wer-den trotz der bevorstehenden Beendigung des
Steinkohlenbergbaus in Deutschland unvermindert fortgesetzt. Zu den
aktuellen Maßnahmen gehört auch eine konzern-weite
Arbeitsschutzkampagne, die zum sicheren Handeln vor, während und
nach der Arbeit anhalten soll. Die RAG beschäf-tigt derzeit noch
rund 7.300 Mitarbeiter. bgrci/nul
Eine enge Zusammenarbeit zur Umsetzung der Präventionsstrategie
„Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ haben die RAG
Aktiengesellschaft, Herne, und die BG RCI vereinbart.
Der stellvertretende RAG-Vorstandsvorsitzende Pe-ter Schrimpf
(r.) und Ulrich Meesmann, Mitglied der Ge-schäftsführung der BG
RCI, un-terzeichnen in Herne die Ver-einbarung über die geplante
Vision Zero-Kooperation zum weiteren Ausbau des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes bei der RAG. Foto: rag ag
krankung des Nervensystems, betrifft die bei der BG RCI
versicherten Beschäftigten prin-zipiell nicht.
Gerichte bestätigen Entscheidungen der BG RCIDie Sozialgerichte
haben auch 2015 in der überwiegenden Zahl der Fälle die Korrektheit
der Entscheidungen der ge-setzlichen Unfallversicherungsträger
be-stätigt. Das geht aus der jetzt vorgeleg-ten Statistik hervor.
Im Vergleich zu allen deutschen Unfallversicherungsträgern bekommt
die BG RCI dabei sogar beson-ders gute Noten. Ihre Entscheidungen
wurden bei den Berufskrankheiten zu 91,5 Prozent (alle UV-Träger:
86,9 %) be-stätigt. Bei den Unfällen waren es 83,6 Prozent (alle:
79,2 %). Das spricht für die sehr hohe Qualität der von den
Ren-ten- und Widerspruchsausschüssen der BG RCI getroffenen
Entscheidungen.
10
Die Vorstandsvorsitzenden Hans Paul Frey (l.) und Wolfgang
Daniel (r.) danken dem schei-denden alternierenden Vorsitzenden der
BG RCI-Vertreterversammlung Stefan Soltmann für sein Engagement und
„die unbürokratische, konstruktive und sehr gute
Zusammenarbeit“.
Fortsetzung von Seite 9
101010101010
Wechsel im VorsitzEinstimmig wählte die Vertreterversamm-
lung der BG RCI Stefan Weis, 56, zu ihrem neuen alternierenden
Vorsitzenden. Der
-
1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT
Mineralische Rohstoffindustrie will Arbeitsschutz weiter
ausbauen
Auch der Bundesverband Mineralische Roh-stoffe e. V. (MIRO),
Duisburg, will im Rah-men der Vision Zero-Strategie enger mit der
BG RCI zusammenarbeiten. Während der MIRO-Fachtagung im vergangenen
Novem-ber in Berlin unterzeichneten Verbands-präsident Dr. Gerd
Hagenguth, Vertreter weiterer Mitgliedsverbände sowie Ulrich
Meesmann, Mitglied der Geschäftsführung der BG RCI, eine
entsprechende Vereinba-rung. Im Bundesverband sind rund 1.600
Unternehmen mit 3.000 Werken und 25.000 Mitarbeitern vertreten.
„Die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten ist für uns
elementar“, er-klärte Dr. Gerd Hagenguth. „Die
Koopera-tionsvereinbarung mit der BG RCI ist daher ein wichtiger
Schritt, die Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten
Ge-sundheitsgefahren in unseren Mitgliedsun-ternehmen weiter
voranzubringen.“
„Die BG RCI freut sich sehr, eine solche Ko-operation auch mit
dem Bundesverband
Unfälle haben nichts mit Pech zu tun. Sie geschehen nicht, weil
der Zufall es so will. Sie haben Ursachen, die nach-vollziehbar und
in der Regel auch vermeidbar sind.
Ein wichtiger Schritt zu noch mehr Arbeitssi-cherheit: Dr. Gerd
Hagenguth, Präsident des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e.
V. (l.), und Ulrich Meesmann, Mitglied der Geschäftsführung der BG
RCI, präsentieren den Kooperationsvertrag, den auch weitere
Mitgliedsverbände des MIRO unterzeichnet haben. Foto: miro
MIRO und den Regionalverbänden einge-hen zu können“, betonte
Meesmann für die BG RCI. „Sicherheit und Gesundheit müssen als
grundsätzliche Werte gelten, alle müs-sen auch auf diesem Gebiet
ihrer Verantwor-
tung gerecht werden. Nur so kann die Vision eines unfallfreien
Arbeitslebens mehr und mehr Wirklichkeit werden.“
Die Vereinbarung sieht neben Verbesse-rungen bei Kommunikation
und Informati-on insbesondere die Weiterqualifizierung von
Führungskräften vor. Außerdem unter-stützt die BG RCI die Betriebe
mit vielfäl-tigen Präventionsangeboten, beim Erwerb des Gütesiegels
„Sicher mit System“ sowie beim Gesundheitsmanagement. bgrci/nul
Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesund-heitsschutz bei der
Industriegewerkschaft
1111111111111111
Herzlich Willkommen zurück! Der BG RCI-Vorstandsvorsitzende
Wolfgang Daniel begrüßt Stefan Weis als (alten und) neuen
Vorsitzenden der BG RCI-Vertreterversammlung. Fotos: bgrci/Torsten
Pross
Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) vertritt die Belange der
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in diesem Gremium. Weis war bereits von 2000 bis
2014 alternieren-der Vorsitzender der Vertreterversamm-lung.
Vorsitzender ist derzeit Arbeitge-bervertreter Dr. Christoph
Hommertgen, HeidelbergCement. Der Wechsel im Vor-sitz erfolgt
turnusgemäß jedes Jahr im Oktober.
Weis tritt die Nachfolge von Stefan Solt-mann, 44, an, der bei
der IG BCE neue Auf-gaben übernimmt und daher aus den Gre-mien der
BG RCI ausscheidet. Soltmann war 2014 zum alternierenden
Vorsitzenden der Vertreterversammlung gewählt wor-den. Wolfgang
Daniel, Vorstandsvorsit-zender der BG RCI, würdigte Soltmann als
einen Mann, der es sich zum obersten Ziel gesetzt habe, „immer die
beste Lösung für alle zu finden“.
Ulrike Jansen, BG RCI, Heidelberg
-
12
BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT
Prävention im Berufsverkehr
Neu: Sicher unterwegs mit dem Eco Safety Training
Innerbetriebliche Unfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg sowie
auf Geschäftsreisen verursachen nicht nur menschliches Leid. Sie
haben auch Einfluss auf die Kosten, die dem Betrieb und der
gesetzlichen Unfallver-sicherung entstehen. Unfälle, die zu
Arbeits-ausfall führen, wirken sich zudem oft auch negativ auf die
betrieblichen Abläufe aus.
So werden den Trägern der gesetzlichen Un-fallversicherung
jährlich mehr als 1.000.000 Arbeits- und Wegeunfälle gemeldet. Der
An-teil der Wegeunfälle daran belief sich 2015 auf rund 180.000.
Bei solchen Unfällen ver-loren 348 Beschäftigte ihr Leben, ein
großer Teil davon unmittelbar im Straßenverkehr.
Das „System Straßenverkehr“ ist ein kom-pliziertes Geflecht aus
verschiedenen Fak-toren, wie z. B. Regeln, infrastrukturellen
Gegebenheiten und Verhaltensweisen der im System agierenden
Menschen. Obwohl in vielen Bereichen einzelne Faktoren ständig
verbessert werden, wie etwa die Fahrzeug-sicherheit durch den
Einsatz von Fahreras-
sistenzsystemen, ist und bleibt der Mensch das schwächste Glied
in dieser Kette.
Aus diesem Grund rückt auch im Rahmen der BG
RCI-Präventionsstrategie „Vision Zero. Null Unfälle – gesund
Arbeiten!“ die Verkehrssicherheit verstärkt in den Fokus.
Zahlreiche Aktivitäten auf diesem Gebiet wurden im „Vision
Zero“-Projekt „Präventi-on im Berufsverkehr“ neu gebündelt. Ziel
ist es, Unternehmen und Beschäftigten die viel-fältigen
Möglichkeiten der Verkehrsunfall-prävention aufzuzeigen und ihnen
auf ihre Wirksamkeit geprüfte Präventionsmaßnah-men und Hilfsmittel
an die Hand zu geben.
Sicherheitstraining im realen Straßen-verkehr und auf dem
Übungsplatz – Das neue Angebot der BG RCIEin solches Hilfsmittel
sind Sicherheits-trainings und -programme, mit denen das
sicherheitsrelevante Verhalten der Beschäf-tigten verbessert werden
soll. Die BG RCI favorisiert hierfür Sicherheitstrainings, die im
realen Straßenverkehr stattfinden, ins-
besondere die Eco Safety Trainings, die der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat (DVR) an-bietet. Forschungsinstitute und
Universi-täten bestätigen die Nachhaltigkeit dieser Trainings. Sie
zeichnen sich aus durch eine nachgewiesene Langzeitwirkung, die
nicht nur sicheres Fahrverhalten fördert, sondern auch dazu
beiträgt, Kosten zu senken und die Umwelt zu entlasten. Der DVR
führt vier verschiedene Eco Safety Trainings durch:• Das
individuelle Eco Safety Training
– persönliches Einzeltraining –• Das flexible Eco Safety
Training
– unternehmensspezifisches Training –• Das klassische Eco Safety
Training
– Fahr und Spar mit Sicherheit auf betriebseigenen Fahrzeugen
–
• Das Kombi Eco Safety Training – Pkw-/Transporter-Coaching mit
Trai-nings auf der Straße und auf dem Übungsplatz –
Bei allen Eco Safety Trainings wird zur Ver-mittlung zeitgemäßer
Fahrtechniken die Coachingmethode angewendet. Dabei ste-
Unfälle haben nichts mit Pech zu tun. Sie geschehen nicht, weil
der Zufall es so will. Sie haben Ursachen, die nach-vollziehbar und
in der Regel auch vermeidbar sind.
für:
Name des BG RCI-Versicherten
Mitgliedsunternehmen
BG RCI-Mitgliedsnummer
Einzulösen bis
Unterschrift des/der Teilnehmers/inG
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13
1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT
hen Fahrer und Fahrerin mit ihren jeweils individuellen
Kompetenzen im Mittelpunkt. Die Betreuung erfolgt durch
zertifizierte Trainerinnen und Trainer. Die praktischen
Trainingselemente erfolgen immer im öf-fentlichen Straßenverkehr,
um die neu er-worbene Fahrstrategie direkt in einem rea-listischen
Umfeld anwenden und erproben zu können. Einzel-, Gruppen- und
Kombi-trainings bilden insgesamt ein Portfolio, das Unternehmen je
nach Bedarf alle Mög-lichkeiten der Durchführung mit Kfz bis 3,5 t
gestattet. Details zu den unterschiedlichen Eco Safety Trainings
und den Teilnahmebe-dingungen finden Sie unter www.bgrci.de >
Prävention > Seminarangebot.
Weitere TrainingsangeboteÜber die Eco Safety Trainings hinaus
unter-stützt die BG RCI alle Sicherheitstrainings und -programme
anderer Anbieter, so für Pkw, Motorrad, Geländewagen oder für
Spe-zialgerätefahrer. Die Trainings können auf dem Übungsplatz, im
Betrieb und im realen Straßenverkehr stattfinden. Voraussetzung
ist jedoch, dass die gewünschten Trainings den Richtlinien des
DVR entsprechen.
KostenAn den Kosten der hier vorgestellten Trai-nings beteiligt
sich die BG RCI mit maximal 75 Euro pro Teilnehmer. Für die
Kostenbe-teiligung gilt:• die Teilnehmenden müssen Beschäf-
tigte eines Mitgliedsunternehmens der BG RCI sein,
• das letzte Fahrsicherheitstraining mit finanzieller
Beteiligung der BG RCI muss mindestens 3 Jahre zurückliegen.
Zusätzlich anfallende Kosten, z. B. Bewir-tungskosten, werden
nicht übernommen.
Wertgutscheine für alle TrainingsDie BG RCI stellt auf Antrag je
nach Betriebs-größe eine bestimmte Anzahl personalisier-ter
Wertgutscheine aus, die der Trainingsteil-nehmer beim jeweiligen
Trainingsanbieter einlösen kann. Melden Sie sich als Inhaber eines
BG RCI-Kundenkontos unter www. bgrci.de > Prävention >
Seminaragebot an und
entscheiden Sie sich für die Teilnahme an einem der hier
vorgestellten Trainings. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird
Ihnen die BG RCI die beantragte Anzahl an Gutschei-nen zusenden.
Sie erhalten im Fall der Eco Safety Trainings außerdem zusätzliche
In-formationen für die Buchung des konkreten Trainingstermins. Um
die dabei jeweils gefor-derten Teilnehmerzahlen zu erreichen,
soll-te die Terminbuchung in Ihrem Betrieb von zentraler Stelle aus
erfolgen.
Betriebsspezifische VerkehrssicherheitskonzepteWenn Sie
unabhängig von den hier vorge-stellten Maßnahmen Ihre betriebliche
Ver-kehrssicherheitsarbeit weiterentwickeln möchten, unterstützt
Sie die BG RCI auch hierbei und hilft Ihnen bei der Ausarbei-tung
eines systematischen, betriebsspezi-fischen
Verkehrssicherheitskonzepts. Bitte sprechen Sie die für Ihren
Betrieb zuständige Aufsichtsperson oder den Verfasser dieses
Beitrags an. Rüdiger Babic, BG RCI, Bochum
für:
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Ab dem 1. Januar 2017 unterstützt die BG RCI die Teilnahme von
Beschäftigten ihrer Mitgliedsunternehmen an
Fahrsicherheitstrainings mit einem Gutschein in Höhe von 75 Euro
pro Person.
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BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT
Gefahrstoffverordnung ist jetzt vollständig an das neue
Einstufungs- und Kennzeichnungssystem angepasst
Die Einstufung und Kennzeichnung von Che-mikalien liefert
wesentliche Informationen für die Informationsermittlung, die
Gefähr-dungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen bei
Tätigkeiten mit Ge-fahrstoffen. Daher ist die CLP-Verordnung eng
mit dem Arbeitsschutzrecht für Ge-fahrstoffe verzahnt, das auf
europäischer Ebene u. a. durch die Agenzien- und Krebs-richtlinie
vorgegeben wird. EU-Richtlinien gelten national nicht unmittelbar,
wie dies bei EU-Verordnungen der Fall ist, sondern müssen erst in
nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurden beide
Richt-linien bereits in der Vergangenheit mit der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umge-setzt (Abb. 1) .
Die Richtlinie 2014/27/EU vom 26. Februar 2014 passt die
Agenzien- und Krebsricht-linie sowie weitere Richtlinien an die
CLP-Verordnung an. Dies war ein Anlass, die GefStoffV und andere
Arbeitsschutzver-ordnungen mit einer Artikelverordnung zu ändern,
um die Kompatibilität zum EU-Recht
herzustellen. Darüber hinaus wurden die
Kennzeichnungsvorschriften der GefStoffV an die
EU-Biozid-Verordnung angepasst. Die Artikelverordnung wurde von der
Bundes-regierung am 17. August 2016 beschlossen. Der Bundesrat hat
am 14. Oktober 2016 der Verordnung zugestimmt. Die Verordnung ist
am 19. November 2016 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 2016,
Teil I Nr. 54 vom 18. November 2016, S. 2549–2567).
Im Zentrum der Anpassung der GefStoffV standen die konsequente
Einführung der Terminologie der CLP-Verordnung sowie der Verweis
auf die CLP-Verordnung dort, wo un-mittelbare Bezüge gegeben sind.
Die Bezüge zu der Stoff- und Zubereitungsrichtlinie wur-den bis auf
ganz wenige Ausnahmen, auf die im Folgenden eingegangen wird,
gestrichen.
Daraus resultieren im Wesentlichen keine geänderten
Anforderungen bei der Umset-zung der Pflichten der GefStoffV.
Allerdings ist neu, dass nun auch bestimmte Anfor-derungen für die
fruchtschädigenden der
fortpflanzungsgefährdenden Gefahrstoffe zutreffen. Bisher waren
von den fortpflan-zungsgefährdenden Gefahrstoffen, die jetzt in der
GefStoffV als reproduktionstoxisch bezeichnet werden, nur die
fruchtbarkeits-gefährdenden von konkreten Regelungen der Verordnung
betroffen.
Im Folgenden werden wesentliche Anpassun-gen unter
Berücksichtigung von Begründun-gen aus der Bundesratsdrucksache
470/16 im Überblick zusammengefasst. Die geän-derte Verordnung ist
unter folgendem Link verfügbar:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Rechtstexte/Gefahr-stoffverordnung.html.
Mit der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classi-fication, Labelling
and Packaging) wurde das Global Harmonisierte System (GHS) der UN
in Europa eingeführt. Die Übergangsfrist der CLP-Verordnung für
Gemische war mit dem 1. Juni 2015, die für Stoffe bereits mit dem
1. Dezem-ber 2010 abgelaufen. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
basierte bis jetzt auf der Einstufung nach den bisherigen
Rechtsgrundlagen in Europa – auf der Stoffrichtlinie 67/548/EWG
sowie auf der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Beide Richtlinien
sind seit dem 1. Juni 2015 außer Kraft. Mit der aktuellen
„Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur
Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“ wurde mit Artikel 1 die
GefStoffV geändert und voll-ständig auf das CLP-Einstufungs- und
Kennzeichnungssystem umgestellt.
1414
Reproduktionstoxische Stoffe und Ge-mische umfassen•
fruchtbarkeitsgefährdende (können
die Sexualfunktion oder die Frucht-barkeit beeinträchtigen)
und
• fruchtschädigende (können das Kind im Mutterleib
schädigen)
Stoffe und Gemische.
-
1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT
Einführung der Begriffe gemäß CLP-VerordnungDer Begriff
„Zubereitung(en)“ wurde an al-len Stellen der GefStoffV und den
Anhängen durch den CLP-Begriff „Gemisch(e)“ ersetzt. Weiterhin
gelten ab jetzt für die Begriffe „Stoff“, „Gemisch“, „Erzeugnis“,
„Liefe-rant“, „nachgeschalteter Anwender“ und „Hersteller“
unmittelbar die Begriffsbestim-mungen nach CLP-Verordnung. In § 2
„Be-griffsbestimmungen“ der GefStoffV wurde daher dieser Verweis in
Absatz 2 eingeführt.
Einführung der Gefahrenklassen§ 3 der GefStoffV
„Gefährlichkeitsmerkma-le“ wurde in „Gefahrenklassen“ umbenannt.
Hier sind jetzt alle Gefahrenklassen der CLP-Verordnung explizit
aufgeführt und erset-zen die bisherigen Gefährlichkeitsmerkmale
nach der Stoff-Richtlinie. Absatz 1 führt aus: „Gefährlich im Sinne
dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeug-nisse,
die den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten
Kriterien entsprechen.“ Die unmittelbaren Bezüge in § 3 zur
CLP-Verordnung erübrigen eine Definition der einzelnen
Gefahrenklassen in der GefStoffV. Dementsprechend wurden im
gesamten Text der GefStoffV alle Gefähr-lichkeitsmerkmale ersetzt.
Ausgenommen davon ist die CLP-Gefahrenklasse „Karzino-genität“.
Dafür wird wie bisher der Begriff „krebserzeugend“ verwendet.
Dieser Ter-minus ist seit langem bekannt und umfasst
nicht ausschließlich Tumorarten, bei denen es sich um Karzinome
handelt.
Bisher wurde in § 2 „Begriffsbestimmun-gen“ Absatz 3 erläutert,
welche Stoffe und Zubereitungen als „krebserzeugend,
erb-gutverändernd oder fruchtbarkeitsgefähr-dend“ eingestuft im
Sinne der GefStoffV anzusehen sind. Mit der Einführung der
Gefahrenklassen erfolgt dies jetzt hier für „krebserzeugende,
keimzellmutagene oder reproduktionstoxische“ Stoffe und Gemi-sche
mit ausschließlichem Bezug auf die CLP-Verordnung, ihre Anhänge I
und VI so-wie im Zusammenhang mit der Einstufung von Gemischen auf
die stoffspezifischen
oder die allgemeinen Konzentrationsgren-zen nach CLP-Verordnung.
Erhalten geblie-ben ist, dass darüber hinaus dazu auch Stof-fe,
Gemische oder Verfahren zählen, die in den Technischen Regeln wie
der TRGS 905 oder TRGS 906 als krebserzeugend, keim-zellmutagen
oder reproduktionstoxisch be-zeichnet werden.
Der Begriff der „Physikalisch-chemischen Einwirkungen“ wurde
zwar bisher schon in der GefStoffV in § 11 „Besondere
Schutz-maßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen,
insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen“ verwendet,
doch wurde er jetzt in § 2 „Begriffsbestim-
151515
Abb. 1: Verzahnung von EU-Recht mit nationalem Recht
Gefahrstoff-verordnung
EU-VerordnungenCLP-Verordnung
Biozid-VerordnungREACH-Verordnung
EU-RichtlinienAgenzienrichtlinie
Krebsrichtlinieund weitere
-
BG RCI.magazin 1/2 2017BLICKPUNKT
mungen“ per Definition eingeführt. Die Be-zeichnung
„umweltgefährlich“ wird auch weiterhin – jetzt in § 2 – mit formal
ange-passtem Text definiert. Damit sind in beiden Fällen inhaltlich
keine Änderungen verbun-den. Gerade um das bisherige Verständnis
dieser Begriffe auch über die Definition der entsprechenden
Gefahrenklassen der CLP-Verordnung hinaus beizubehalten, waren
diese Präzisierungen erforderlich.
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung In § 4 „Einstufung,
Kennzeichnung und Verpa-ckung“ ist der deklaratorische Hinweis,
dass sich die Einstufung, Kennzeichnung und Ver-packung von Stoffen
und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den
Bestimmungen der CLP-Verordnung richtet, erhalten geblieben.
Darüber hinaus wurde die nach CLP-Verordnung geltende
Abver-kaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1. Juni 2015 in
Verkehr gebracht worden sind und die nach den Bestimmungen der
Zuberei-tungsrichtlinie gekennzeichnet und verpackt sind, hier
implementiert. Diese Gemische müssen bis 31. Mai 2017 nicht nach
der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
Der bisherige Absatz 2, der die Übergangsfristen der CLP-Verordnung
zur Anwendung der Stoff- und Zubereitungsricht-linie enthielt,
wurde aufgehoben.
In § 4 Absatz 5 und 6 werden die Bezüge zur EU-Biozid-Verordnung
hergestellt und die ent-sprechenden Kennzeichnungspflichten für
bestimmte Fälle im rechtlichen Kontext mit der Zulassung
konkretisiert.
Auswirkung der Einführung des Begriffs „reproduktionstoxisch“Mit
der Einführung der CLP-Gefahrenklassen wurde § 10 in „Besondere
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden,
keim-zellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der
Kategorie 1A und 1B“ umbe-nannt. Damit treffen die Regelungsinhalte
von § 10 nun ebenfalls für die fruchtschädigen-den Stoffe und
Gemische zu. Absatz 5 führt daher jetzt aus: „Werden in einem
Arbeits-bereich Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen
oder reproduktionstoxi-
schen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausgeübt, darf die
dort abgesaugte Luft nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt
werden.“ Allerdings kommt diese Vorschrift hinsichtlich der
fruchtschädigenden Wirkungen von repro-duktionstoxischen Stoffen
oder Gemischen erst ab dem 1. Januar 2019 zur Anwendung. Diese
Frist wurde mit einem neuen Paragra-phen 25 „Übergangsvorschrift“
eingeführt.
Innerbetriebliche KennzeichnungIn § 8 „Allgemeine
Schutzmaßnahmen“ Ab-satz 2 Nummer 2 wird der Arbeitgeber auch
weiterhin verpflichtet, sicherzustellen, „dass gefährliche Stoffe
und Gemische innerbetrieb-lich mit einer Kennzeichnung versehen
sind, die ausreichende Informationen über die Ein-stufung, über die
Gefahren bei der Handha-bung und über die zu beachtenden
Sicher-heitsmaßnahmen enthält; vorzugsweise ist eine Kennzeichnung
zu wählen, die der Ver-ordnung (EG) Nr. 1272/2008 entspricht.“ Hier
wurde lediglich der Hinweis auf die im Rahmen der Übergangsfristen
der CLP-Verordnung noch nutzbare Kennzeichnung nach Stoff- oder
Zu-bereitungsrichtlinie gestrichen, das Wort „vor-zugsweise“ blieb
jedoch erhalten. Es bleibt ab-zuwarten, wie dieses Ziel mit einer
Anpassung der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ im Detail ausgestaltet wird.
Lagerung unter Verschluss Gemäß § 8 „Allgemeine Schutzmaßnahmen“
Absatz 7 der geänderten GefStoffV hat der Ar-beitgeber
sicherzustellen, dass die gemäß CLP-Verordnung – wie folgt –
eingestuften Stoffe und Gemische unter Verschluss oder so
aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und
zuverlässige Personen Zugang haben:• akut toxisch Kategorie 1, 2
oder 3,• spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1, • krebserzeugend
Kategorie 1A oder 1B oder• keimzellmutagen Kategorie 1A oder
1B.
Für fruchtbarkeitsgefährdende Gefahrstoffe wurde die Lagerung
unter Verschluss aufge-hoben, da die akute Gefährdung, die von
ei-nem möglichen Missbrauch für Beschäftigte und andere Personen
von diesen Gefahrstof-fen ausgeht, nicht gegeben ist. Die
„Spezifi-
sche Zielorgantoxizität Kategorie 1“ ist jetzt als
CLP-Gefahrenklasse separat aufgeführt. Nach „altem“ EU-Recht wurde
diese Gesund-heitsgefahr bisher mit dem Gefährlichkeits-merkmal
„giftig“ abgebildet.
Abb. 2 zeigt die Gegenüberstellung der Ge-fährlichkeitsmerkmale
und die Einstufung ge-mäß CLP-Verordnung. Zur Veranschaulichung
wurden den Gefahrenkategorien zu der Ein-stufung „akut toxisch“
Gefahrenhinweise (H-Sätze) zugeordnet.
Weiterhin wurde in § 8 Absatz 7 bisher ge-fordert, dass
Tätigkeiten mit allen von der Lagerung unter Verschluss betroffenen
Ge-fahrstoffen sowie zusätzlich mit atemwegs-sensibilisierenden
Gefahrstoffen nur von fachkundigen oder besonders unterwiese-nen
Personen ausgeführt werden dürfen. Darüber hinaus trifft diese
Forderung in der jetzt geänderten Fassung der GefStoffV auch für
fruchtschädigende Stoffe und Gemische zu; für
fruchtbarkeitsgefährdende ist diese Pflicht unverändert erhalten
geblieben. Das bedeutet, für alle Stoffe und Gemische, die als
reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, gilt
jetzt ebenfalls diese spezielle Anforderung.
Bei der Lagerung unter Verschluss wurden die bisherigen
Einstufungen „giftig“ und „sehr giftig“ die akute Toxizität
betreffend in „akut toxisch“ mit den Gefahrenkategorien „1, 2 oder
3“ gemäß CLP-Verordnung umgesetzt. Bei konsequenter Anwendung
würden dieje-nigen Stoffe, die von „gesundheitsschädlich“ nach
„altem“ EU-Recht aufgrund der Kriteri-enverschiebung bei der
Bewertung der aku-ten Toxizität in „akut toxisch Kategorie 3“ – z.
B. mit dem Gefahrenhinweis H331 (Giftig bei Einatmen.) – umgestuft
wurden, zusätzlich von der Lagerung unter Verschluss betroffen
sein. Doch das wurde nicht vorgesehen und mit einer weiteren – über
die bisher für Kraft-stoffe an Tankstellen hinaus geltenden –
Aus-nahme in § 8 Absatz 7 realisiert. Kraftstoffe an Tankstellen
oder sonstigen Betankungs-einrichtungen sowie Stoffe und Gemische,
die als akut toxisch Kategorie 3 eingestuft sind, sofern diese
vormals nach der Stoff-richtlinie oder der Zubereitungsrichtlinie
als
1616
-
1/2 2017 BG RCI.magazin BLICKPUNKT
Gefährlichkeitsmerkmale Gefahrenklassen und
Gefahrenkategorien
giftig • akut toxisch Kategorie 3, z. B. mit H301 (Giftig bei
Verschlucken.) ausgenommen vormals „gesundheitsschädlich“
• akut toxisch Kategorie 2, z. B. mit H330 (Lebensgefahr bei
Einatmen.)
• spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1
sehr giftig • akut toxisch Kategorie 2, z. B. mit H300
(Lebensgefahr bei Verschlucken.)
• akut toxisch Kategorie 1, z. B. mit H330 (Lebensgefahr bei
Einatmen.)
krebserzeugend Kategorie 1, 2 krebserzeugend Kategorie 1A,
1B
erbgutverändernd Kategorie 1, 2 keimzellmutagen Kategorie 1A,
1B
Abb. 2: Lagerung unter Verschluss: Gegenüberstellung der
Gefährlichkeitsmerkmale und der CLP-Gefahrenklassen und
-kategorien
171717
ist hier ebenfalls ein zusätzlicher Hinweis auf die vom AGS
bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu finden.
Personenbezogenes Expositions-verzeichnisIn § 14 „Unterrichtung
und Unterweisung der Beschäftigten“ wurde in Absatz 3 Nummer 3 die
Pflicht, ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten zu
führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden
oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstof-fen der Kategorie 1 oder
2 ausüben, bei de-nen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine
Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit ergibt, für
fruchtbarkeitsgefähr-dende Gefahrstoffe aufgehoben. Für
Tätigkei-ten mit krebserzeugenden oder keimzellmu-tagenen
Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B bleibt diese Pflicht
unverändert bestehen und ist bereits durch die TRGS 410
„Exposi-tionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden
oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“
kon-kretisiert.
Ausnahmen von Beschränkungs-regelungen nach REACH-VerordnungIn §
17 „Nationale Ausnahmen von Beschrän-kungsregelungen nach der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006“ wurden die bisherigen Vorga-ben für
die Inanspruchnahme der Ausnahme für die ganz spezielle Verwendung
chrysotil-haltiger Diaphragmen für die Chloralkalielekt-rolyse
gemäß aktueller Rechtslage angepasst
und dazu bestimmte Mitteilungspflichten an die Bundesstelle für
Chemikalien ergänzt. Antje Ermer, BG RCI, Heidelberg
Erläuterungen:CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG
und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrie-rung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) …
(verkürzter Titel)EU-Biozid-Verordnung: Verordnung (EU) Nr.
528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012
über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
Biozid-produktenAgenzienrichtlinie: Richtlinie 98/24/EG des Ra-tes
vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der
Arbeitnehmer vor der Gefähr-dung durch chemische Arbeitsstoffe bei
der Ar-beitKrebsrichtlinie: Richtlinie 2004/37/EG des Eu-ropäischen
Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der
Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Karzinogene oder Mutagene bei
der ArbeitRichtlinie 2014/27/EU: Richtlinie 2014/27/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur
Änderung der Richt-linien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und
98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Ver-ordnung
(EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und GemischenStoffrichtlinie: Richtlinie
67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts-
und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und
Kennzeichnung gefährlicher StoffeZubereitungsrichtlinie: Richtlinie
1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai
1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeich-nung
gefährlicher ZubereitungenTRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender,
keim-zellmutagener oder reproduktionstoxischer StoffeTRGS 906:
Verzeichnis krebserzeugender Tätig-keiten oder Verfahren nach § 3
Abs. 2 Nr. 3 Gef-StoffV
gesundheitsschädlich bewertet wurden, wur-den von den
Anforderungen in § 8 Absatz 7 ausgenommen. Ein zusätzlicher Verweis
auf § 20 „Ausschuss für Gefahrstoffe“ Absatz 4 Nummer 1 kündigt die
Konkretisierung dieser Ausnahme durch den Ausschuss für
Gefahr-stoffe (AGS) an.
Stoffe oder Gemische ohne PrüfdatenIn § 6
„Informationsermittlung und Gefähr-dungsbeurteilung“ Absatz 14
wurde für Stoffe oder Zubereitungen, für die keine Prüfdaten oder
entsprechend aussagekräftige Informa-tionen zu bestimmten Wirkungen
auf die Ge-sundheit vorliegen, gefordert, diese bei der
Gefährdungsbeurteilung wie Gefahrstoffe mit entsprechenden
Wirkungen zu behandeln. Unter Beibehaltung dieser Pflicht wurden
die bisherigen Wirkungen auf die Gesund-heit „akut toxisch,
reizend, hautsensibili-sierend oder erbgutverändernde Wirkung oder
Wirkung bei wiederholter Exposition“, für die das zutraf, durch die
folgenden CLP-Gefahrenklassen ersetzt und gleichzeitig
Ge-fahrenkategorien ergänzt:• Akute Toxizität (oral, dermal und
inhalativ)
Kategorie 3,• Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2,•
Sensibilisierung der Haut Kategorie 1,• Keimzellmutagenität
Kategorie 2 oder• Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte
Exposition (STOT RE) Kategorie 2.
Im Zusammenhang mit der Spezifizierung der anzuwendenden
Einstufungskategorien
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BG RCI.magazin 1/2 2017AUS DER PRAXIS
Sicher und gesund in die ZukunftVon der
Sicherheitsfachkräftetagung 2016 in Damp
So stellte Jan Martius, BG RCI-Präventions-bereichsleiter der
Sparte Chemie – Pa-pier – Zucker, neben den Zielen und Maß-nahmen
der Strategie auch den „Leitfaden für die Umsetzung im Betrieb“
vor, der auch
Deeg von der BG RCI in Heidelberg darlegte, möchte auch der
Gesetzgeber mit der jüngs-ten Novellierung der
Betriebssicherheitsver-ordnung (BetrSichV) und der darin
enthalte-nen Forderung nach einer Konkretisierung der
„GefDok KMU“ zu finden. Weitere Themen, die nahezu
ausschließlich von BG RCI-Refe-renten präsentiert wurden, waren:
Wesentli-che Veränderungen an Maschinen (Christian Pallowski,
Hamburg), die Zentrale Expositi-onsdatenbank ZED (Antje Ermer,
Heidelberg), „Außer Kontrolle – chemische Reaktionen auf Abwegen“
(Dr. Joachim Sommer, Hei-delberg) sowie die aktuelle Rechtslage mit
Blick auf Eignungsuntersuchungen (Michael Behrens, Köln).
Zum festen Tagungsablauf zählt auch die Möglichkeit des
Austauschs in parallel statt-findenden Fachdialogen und Foren.
Themen der Fachdialoge waren: Gefährdungsbeurtei-lung,
Maschinensicherheit und Ladungssi-cherung, der Ideentreff
„Psychische Belas-tung“ sowie der Workshop „Vision Zero für
Hauterkrankungen“.
Das Forum Rohstoffe – Baustoffe befasste sich mit den neuesten
Entwicklungen im Berufskrankheitenrecht (Dr. Madhumita Chatterjee,
Heidelberg), den Belastungen durch natürliche UV-Strahlung und
Schutz-maßnahmen beim Arbeiten im Freien (Mar-tin Böttcher,
Langenhagen), den neuen BG RCI-Präventionsangeboten (Christof
Gö-bel, Köln), der Regel „Gewinnung und Auf-bereitung von
mineralischen Rohstoffen“ (Thorsten Kroll, Nürnberg) und der
Funkti-onsweise des Praxishandbuchs-Online (Mar-tin Böttcher). Das
Forum Chemie – Papier – Zucker widmete sich primär den Maschinen
der Papierindustrie sowie den Gefahr- und Biostoffen.
Über 300 Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte aus dem
norddeutschen Raum nutzten im vergangenen Herbst auf der
Sicherheitsfachkräftetagung 2016 in Damp die Gelegenheit zum
Informationsaustausch und zur Diskussion. Wie ein roter Faden zog
sich die aktuelle BG RCI-Präventionsstrategie „Vision Zero“ durch
die Veranstaltung, bei der alle BG RCI-Mitgliedsbranchen vertreten
waren.
181818
unter www.bgrci.de/praevention/vision-zero/ abgerufen werden
kann.
Aber nicht nur in der Prävention, auch in der Rehabilitation und
bei den Entschädigungs-leistungen, die die Berufsgenossenschaft
er-bringt, ist die Strategie bereits fest verankert. Das zeigte
Carola Luther, Bezirksdirektorin bei der BG RCI in Langenhagen und
Hamburg, mit ihrem Beitrag „Vision Zero auch für Hauter-krankungen
(BK 5101)“. Dabei geht es insbe-sondere um eine zielgerichtete
Qualifizierung hauterkrankter Beschäftigter zur Vermeidung einer
Verschlimmerung ihres Leidens – eine von zahlreichen Maßnahmen, um
die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten langfristig zu
verringern.
Auch bei Instandhaltungsarbeiten ist es Ziel von Vision Zero,
die Zahl der schweren Ar-beitsunfälle zu verringern. Wie Dr.
Sabine
Gefährdungsbeurteilung zur Instandhaltung dieses Ziel erreichen;
rund 25 Prozent aller Arbeitsunfälle passieren während der
Aus-führung dieser Arbeiten.
Einer der wichtigen Erfolgsfaktoren zur Re-duktion von Unfällen
lautet seit jeher „Ge-fahr erkannt – Gefahr gebannt“. Das zen trale
Instrument, um Gefahren systematisch und damit rechtzeitig zu
erkennen und Gegen-maßnahmen zu ergreifen, ist die
Gefähr-dungsbeurteilung. Prof. Dr. Bernd Scheel von der BG RCI in
Nürnberg stellte in seiner lebhaften Präsentation die von der
Berufs-genossenschaft bereitgestellten Hilfsmit-tel zur Umsetzung
einer Gefährdungsbeur-teilung vor, insbesondere die Merkblätter A
016 und A017 sowie eine einfache Software zur Dokumentation der
Gefährdungsbeurtei-lung für kleine und mittlere Unternehmen
verschiedener Branchen, im Internet unter
Sicherheitsfachkräftetagung 2016 für BG RCI-Mitgliedsunternehmen
im norddeutschen Raum. Foto rechts: Station zum Thema „Sicheres
Arbeiten im … … Onboarding-Container der BP Lingen.
Foto
: ost
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1/2 2017 BG RCI.magazin AUS DER PRAXIS
19191919
Erstmals waren diesmal das Forum Handwerk mit seinem Schwerpunkt
Raumausstatter und Sattler sowie die Innungsversammlung
Schles-wig-Holstein dieser Branche in die Tagung in-tegriert. Dort
wurde Peter-Hermann Todt zum neuen Innungsobermeister gewählt,
nach-dem zuvor sein Vorgänger Michael Kahl sei-nen Rückzug
angekündigt hatte. Das Forum Handwerk behandelte Themen wie
Gesund-heitsschutz, Maschinensicherheit, Arbeiten im Knien und
Hocken sowie Ladungssicherung im Kleintransporter. Die
Themenpalette der Ta-gung war damit jedoch keineswegs erschöpft. So
wurden die neuesten Änderungen in der Gefahrstoffverordnung, die
inzwischen in Kraft getreten sind, angesprochen (Antje Ermer) sowie
die Themen Lärm (Hans-Martin Stry-cker, Hamburg), die Umsetzung der
Gefähr-dungsbeurteilung psychischer Belastungen (Holger Paetz,
Tesium GmbH, Holzminden), die Sicherheitsorganisation für
Großstillstän-de (Ralf Blockhaus, BP Europe SE, Lingen – s. auch
Beitrag auf S. 20), „Rollen und Griffe“ (Klaus-Dieter Wendt,
Continental AG, Han-nover), das Notfallmanagement der BG RCI
(Wolfgang Roehl, Clausthal-Zellerfeld), Ab-sturzsicherung (Dr.
Andreas Rickauer, Nürn-berg) und Unterweisungshilfen (Dr. Sven-Eric
Heinz, Hamburg).
Ausrichter der Sicherheitsfachkräftetagung war das
Präventionszentrum Langenhagen/Hamburg der BG RCI. Die nächste
Tagung für BG RCI-Mitgliedsunternehmen in Nord-deutschland ist für
September 2018 geplant.
Dr. Beatrice Spottke, Dr. Sven-Eric Heinz, BG RCI, Hamburg
Sicherheitsfachkräftetagung 2016 für BG RCI-Mitgliedsunternehmen
im norddeutschen Raum. Foto rechts: Station zum Thema „Sicheres
Arbeiten im … … Onboarding-Container der BP Lingen.
Foto
: BP
Ling
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Mit dem Auto unterwegs
Was hilft gegen Ablenkung?
Über die Hälfte der Verkehrsteilnehmer in Deutschland (51
Prozent) ist der Meinung, dass Ablenkung am wirkungsvollsten durch
härtere Strafen, etwa erhöhte Bußgelder und Punkte in Flensburg,
bekämpft werden kann. Dies ergab eine repräsentative Befra-gung im
Auftrag des Deutschen Verkehrssi-cherheitsrates (DVR) vom November
2016, die vom Marktforschungsinstitut Ipsos bei 2.000 Personen
durchgeführt wurde.
An zweiter Stelle bei den Maßnahmen ran-gieren verstärkte
Überwachung und gezielte Kontrollen des Handyverbots durch die
Poli-zei (43 Prozent). Auf Platz drei folgt verstärk-te Aufklärung
in Schulen und Fahrschulen (34 Prozent). Die technische
Blockierung
elektronischer Geräte während der Fahrt sowie verstärkte
Verkehrsaufklärung und Öffentlichkeitsarbeit wurden mit jeweils 29
Prozent genannt. Ein Viertel der Befrag-ten (26 Prozent) sprach
sich dafür aus, das bestehende Handyverbot auch auf andere
technische Geräte, wie zum Beispiel Tablets oder E-Book-Reader,
auszuweiten. Pläne hierzu verfolgt auch Bundesverkehrsminis-ter
Alexander Dobrindt.
Der DVR empfiehlt allen Autofahrerinnen und Autofahrern,
fahrfremde Tätigkeiten während der Fahrt zu vermeiden und for-dert
den Gesetzgeber auf, geeignete Maß-nahmen gegen die Unfallursache
Ablenkung möglichst zügig umzusetzen. dvr
Mehr als die Hälfte der Verkehrsteilnehmer befürwortet härtere
Strafen, um Ablenkung als Unfallursache beim Autofahren
wirkungsvoll zu bekämpfen. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des
Deutschen Verkehrs-sicherheitsrates (DVR). Foto: fotolia/dvr
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BG RCI.magazin 1/2 2017AUS DER PRAXIS
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Die Arbeit der Zentralen Betreuungsstelle Wismut (ZeBWis)1
Betreuung der ehemaligen UranerzbergleuteVon Dr. Heinz Otten und
Prof. Dr. Claus Piekarski
Nach Klärung der Zuständigkeiten und Si-cherung der Zugänge zu
den wichtigsten Ar-chiven und Datenquellen beschlossen die
gewerblichen Berufsgenossenschaften die Einrichtung eines
wissenschaftlichen Bera-tungskreises beim damaligen Hauptverband
der gewerblichen Berufsgenossenschaften (heute: DGUV), um sowohl
praxisgerechte als auch wissenschaftlich fundierte Maß-nahmen
ergreifen zu können. Neben der Weiterführung der Rentenleistungen
und der Bearbeitung von Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen waren
drei Aufgaben zu lösen: die Entwicklung eines Konzepts zur
Datenzusammenführung und -sicherung, die Formulierung und
Etablierung eines Pro-gramms zur medizinischen Betreuung der
ehemaligen Bergleute und die Suche nach weiteren Informationen über
die Belastun-gen der Bergleute, insbesondere durch Strahlung und
Staub.
Nachgehende VorsorgeDie Zusammenarbeit namhafter und
inter-national anerkannter Fachleute aus dem west- und ostdeutschen
Bergbau, aus der Arbeitsmedizin, Strahlenbiologie und -phy-
sik unter Leitung eines bergbauerfahrenen Wissenschaftlers und
Arztes ermöglichte es, schon Ende 1991 den ersten Bergleuten
medizinische Untersuchungen anzubieten.² Dazu wurde unter anderem
die Zentrale Be-treuungsstelle Wismut (ZeBWis) beim dama-ligen
Hauptverband eingerichtet. Von 1946 bis 1990 waren bei der
Sowjetischen Akti-engesellschaft (SAG)/Sowjetisch-Deutschen
Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut geschätzt 500.000 Personen tätig.
In einer einmaligen Aktion gelang es, unter Nutzung von
Archiv-daten der Wismut und in Zusammenarbeit mit dem Verband
Deutscher Rentenversiche-rungsträger (VDR) die Wohnanschriften von
rund 165.000 noch lebenden ehemaligen Wismut-Beschäftigten zu
ermitteln. Ihnen wurde das Angebot unbefristeter regelmä-ßiger
sogenannter nachgehender Untersu-chungen unterbreitet. Mehr als 300
Ärztin-nen und Ärzte wurden bundesweit in das Untersuchungsprogramm
eingeführt und mit den Besonderheiten des Uranerzberg-baus Wismut
vertraut gemacht.
Wismut-Archivdaten für die ForschungZeitweise waren mehr als 80
Personen für die ZeBWis (überwiegend in Thüringen und Sachsen) mit
der Zusammenstellung der bei der SDAG Wismut (später: Wismut GmbH)
vorhandenen Archivdaten zu Beschäfti-gungsorten und Tätigkeiten der
ehemali-gen Bergleute befasst, die betreut werden mussten. Darüber
hinaus stellten sie ano-nymisierte Daten für Forschungsvorhaben
insbesondere des Bundesamtes für Strah-lenschutz (BfS) sowie
weiterer Institutionen zusammen.
Innerhalb von zwei mehrjährigen, umfang-reichen
Forschungsvorhaben unter der Federführung der damaligen
Bergbau-Be-rufsgenossenschaft gelang es, aus den
un-terschiedlichsten Quellen der SDAG Wismut in Sachsen, Thüringen
und Moskau Mess- und Produktionsdaten zusammenzutragen und zu
bewerten. Sie wurden ergänzt um
Messdaten aus einer Nachstellung von Ar-beitsprozessen der
Wismut in den Jahren 1946 bis 1955. Auf der Grundlage der
gesam-melten Informationen wurden Expositions-einschätzungen für
rund 940 verschiede-ne Tätigkeiten an mehr als 250 Arbeitsorten
vorgenommen.3, 4 Nach einer fachwissen-schaftlichen Diskussion
bildete diese soge-nannte Job-Exposure-Matrix5 eine wichtige, aber
nicht die alleinige Grundlage für die Expositionsbeurteilung im
Berufskrankhei-ten-Verfahren, bei der Auswahl der
Unter-suchungsangebote im ZeBWis-Programm sowie in modifizierter
Form auch im Rah-men der verschiedenen wissenschaftlichen
Studien.
Auch für die nach 1990 aufgetretenen Er-krankungen der Bergleute
sind die enor-men Strahlen- und Staubbelastungen der frühen
Wismut-Jahre von besonderer Rele-vanz. Denn die Belastungen durch
die radio-aktiven Folgeprodukte des Radons konnten in den ersten
zehn Jahren der Wismut an manchen Beschäftigungsorten 85-mal hö-her
sein als der heute zulässige Wert nach Strahlenschutzverordnung
(Abb. 1).
Zudem lag die Konzentration von (Quarz-)Staub in der Atemluft
damals um ein Viel-faches über den heute zulässigen
Exposi-tionswerten (Abb. 2). Erst Mitte der 1960er Jahre wurden die
international üblichen Standards erreicht. So wird verständlich,
dass noch Jahrzehnte nach einer Tätigkeit bei der Wismut – auch
wenn nicht selten nur für weniger als ein Jahr ausgeübt – noch
Silikosen oder Lungenkrebserkrankungen als Berufskrankheiten
auftreten können.
Nachwirkungen bis heuteDie Belastungen einer früheren
Wismut-Tätigkeit waren nach 1990 nicht auszura-dieren, weshalb das
Untersuchungsange-bot der ZeBWis wichtig und richtig war, um
mögliche Erkrankungen frühzeitig zu diag-nostizieren und die
notwendigen medizini-
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands vor gut 25 Jahren wurde
die gesetzliche Unfallversicherung auch für die Be-wältigung der
gesundheitlichen Folgen des Uranerzbergbaus bei den Beschäftigten
der Wismut zuständig. Dabei galt es – trotz bestehender
Wissenslücken und struktureller Umbrüche –, mutig und entschlossen
Erfahrungen aus Ost und West zusammenzubringen, um die Grundlagen
für eine umfassende Betreuung ehemaliger Bergleute zu schaffen.
2020202020
Die Aufnahme aus dem Jahr 1957 zeigt einen Bergarbeiter mit
Bohrmaschine. Foto: Bundes-archiv Bild 183-50115-0001/CC
BY-SA/Schlegel
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1/2 2017 BG RCI.magazin AUS DER PRAXIS
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Wismut: Betreuung
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Fußnoten
[1] Zur Erinnerung an Horst Schulz, den ersten ZeBWis-Leiter
[2] Kraus, T.: Das Betreuungsprogramm für die Uranerzbergleute,
in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und
Zukunft, Berlin 2014, S. 253–262
[3] Lehmann, F.; Hambeck, L.; Linkert, K. H. et al.:
Belastung durch ionisieren-de Strahlung im Uranerzbergbau der
ehemaligen DDR, HVBG: Sankt Augus-tin 1998
[4] Bauer, H. D.: Studie zur retrospekti-ven Analyse der
Belastungssituation im Uranerzbergbau der ehemaligen SDAG Wismut
mit Ausnahme der Strahlenbe-lastung für die Zeit von 1946 bis 1990,
HVBG, Sankt Augustin 2000
[5] Morfeld, P.; Dahmann, D.: Die Job-Exposure-Matrix
Uranerzbergbau, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge –
Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 247–252
[6] Piekarski, C.: Die Zentrale Betreu-ungsstelle Wismut aus der
Sicht eines bergbauerfahrenen Arbeitsmediziners, in: DGUV (Hrsg.):
40 Jahre nachge-hende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014,
S. 231–238
für die Expositionsbeurteilung im Berufs-krankheiten-Verfahren,
bei der Auswahl der Untersuchungsangebote im ZeBWis-Pro-gramm sowie
in modifizierter Form auch im Rahmen der verschiedenen
wissenschaftli-chen Studien (siehe Beitrag auf Seite 43 in diesem
Heft).
Auch für die nach 1990 aufgetretenen Er-krankungen der Bergleute
sind die enor-men Strahlen- und Staubbelastungen der frühen
Wismut-Jahre von besonderer Re-levanz. Denn die Belastungen durch
die radioaktiven Folgeprodukte des Radons konnten in den ersten
zehn Jahren der Wismut an manchen Beschäftigungsorten 85-mal höher
sein als der heute zulässige Wert nach Strahlenschutzverordnung
(sie-he Abbildung 1).
Zudem lag die Konzentration von (Quarz-)Staub in der Atemluft
damals um ein Viel-faches über den heute zulässigen
Exposi-tionswerten (siehe Abbildung 2). Erst Mit-te der 1960 Jahre
wurden die international üblichen Standards erreicht. So wird
ver-ständlich, dass noch Jahrzehnte nach ei-ner Tätigkeit bei der
Wismut – auch wenn nicht selten nur für weniger als ein Jahr
ausgeübt – noch Silikosen oder Lungen-krebserkrankungen als
Berufskrankheiten auftreten können (siehe Beitrag auf Seite 37 in
diesem Heft).
Nachwirkungen bis heuteDie Belastungen einer früheren
Wismut-Tätigkeit waren nach 1990 nicht auszura-dieren, weshalb das
Untersuchungsange-bot der ZeBWis wichtig und richtig war,
um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu diagnostizieren und die
notwendigen me-dizinischen Maßnahmen baldmöglichst einzuleiten
sowie die Frage einer Berufs-krankheit zu klären. An dem
Untersu-chungsangebot nehmen heute noch rund 11.200 Personen teil,
von denen mehr als die Hälfte älter als 70 Jahre ist.
Vor genau 90 Jahren war die Schneeberger Lungenkrankheit der
Bergleute im Erzge-birge in die Liste der Berufskrankheiten der
ersten Berufskrankheitenverordnung in Deutschland aufgenommen
worden. Die Ursachen der Erkrankung waren da-mals nicht klar, wenn
auch schon 1523 von Beyer die „Bergsucht“ als Bergmanns-krankheit
beschrieben worden war und 1879 Haerting und Hesse die Krebsnatur
der Schneeberger Lungenkrankheit ent-deckt hatten.6 Seit den 1950er
Jahren ist bekannt, dass die radioaktiven Folgepro-dukte des Radons
auch damals schon das zentrale Agens waren. Und heute wissen wir,
dass die anfängliche Kriegsfolgelast „Wismut“ lange nachwirkt.
•
Abbildung 2: Staubbelastung in den Bergbauregionen der SAG/SDAG
Wismut
Abbildung 1: Strahlenbelastung in den Objekten 2 und 9 der
SAG/SDAG Wismut
Staubkonzentration, alveolengängige Fraktion (mg/m3)15
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Bergbau in Sachsen
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WLM/Jahr)350
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schen Maßnahmen baldmöglichst einzulei-ten sowie die Frage einer
Berufskrankheit zu klären. An dem Untersuchungsangebot nehmen heute
noch rund 11.200 Personen teil, von denen mehr als die Hälfte älter
als 70 Jahre ist.
Vor gut 90 Jahren war die Schneeberger Lungenkrankheit der
Bergleute im Erzge-birge in die Liste der Berufskrankheiten der
ersten Berufskrankheitenverordnung in Deutschland aufgenommen
worden. Die Ur-sachen der Erkrankung waren damals nicht klar, wenn
auch schon 1523 von Beyer die „Bergsucht“ als Bergmannskrankheit
be-schrieben worden war und 1879 Haerting und Hesse die Krebsnatur
der Schneeber-ger Lungenkrankheit entdeckt hatten.6 Seit den 1950er
Jahren ist bekannt, dass die radioaktiven Folgeprodukte des Radons
auch damals schon das zentrale Agens waren. Und heute wissen wir,
dass die an-fängliche Kriegsfolgelast „Wismut“ lange nachwirkt.
Dr. Heinz Otten, ehemaliger Leiter der Zen-tralen
Betreuungsstelle Wismut (ZeBWis) der DGUV
Prof. Dr. Claus Piekarski, ehemaliger Direktor des Instituts für
Arbeitsmedizin, Sozialme-dizin und Sozialhygiene, Universität zu
Köln
DGUV Forum
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Fußnoten
[1] Zur Erinnerung an Horst Schulz, den ersten ZeBWis-Leiter
[2] Kraus, T.: Das Betreuungsprogramm für die Uranerzbergleute,
in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und
Zukunft, Berlin 2014, S. 253–262
[3] Lehmann, F.; Hambeck, L.; Linkert, K. H. et al.:
Belastung durch ionisieren-de Strahlung im Uranerzbergbau der
ehemaligen DDR, HVBG: Sankt Augus-tin 1998
[4] Bauer, H. D.: Studie zur retrospekti-ven Analyse der
Belastungssituation im Uranerzbergbau der ehemaligen SDAG Wismut
mit Ausnahme der Strahlenbe-lastung für die Zeit von 1946 bis 1990,
HVBG, Sankt Augustin 2000
[5] Morfeld, P.; Dahmann, D.: Die Job-Exposure-Matrix
Uranerzbergbau, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge –
Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 247–252
[6] Piekarski, C.: Die Zentrale Betreu-ungsstelle Wismut aus der
Sicht eines bergbauerfahrenen Arbeitsmediziners, in: DGUV (Hrsg.):
40 Jahre nachge-hende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014,
S. 231–238
für die Expositionsbeurteilung im Berufs-krankheiten-Verfahren,
bei der Auswahl der Untersuchungsangebote im ZeBWis-Pro-gramm sowie
in modifizierter Form auch im Rahmen der verschiedenen
wissenschaftli-chen Studien (siehe Beitrag auf Seite 43 in diesem
Heft).
Auch für die nach 1990 aufgetretenen Er-krankungen der Bergleute
sind die enor-men Strahlen- und Staubbelastungen der frühen
Wismut-Jahre von besonderer Re-levanz. Denn die Belastungen durch
die radioaktiven Folgeprodukte des Radons konnten in den ersten
zehn Jahren der Wismut an manchen Beschäftigungsorten 85-mal höher
sein als der heute zulässige Wert nach Strahlenschutzverordnung
(sie-he Abbildung 1).
Zudem lag die Konzentration von (Quarz-)Staub in der Atemluft
damals um ein Viel-faches über den heute zulässigen
Exposi-tionswerten (siehe Abbildung 2). Erst Mit-te der 1960 Jahre
wurden die international üblichen Standards erreicht. So wird
ver-ständlich, dass noch Jahrzehnte nach ei-ner Tätigkeit bei der
Wismut – auch wenn nicht selten nur für weniger als ein Jahr
ausgeübt – noch Silikosen oder Lungen-krebserkrankungen als
Berufskrankheiten auftreten können (siehe Beitrag auf Seite 37 in
diesem Heft).
Nachwirkungen bis heuteDie Belastungen einer früheren
Wismut-Tätigkeit waren nach 1990 nicht auszura-dieren, weshalb das
Untersuchungsange-bot der ZeBWis wichtig und richtig war,
um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu diagnostizieren und die
notwendigen me-dizinischen Maßnahmen baldmöglichst einzuleiten
sowie die Frage einer Berufs-krankheit zu klären. An dem
Untersu-chungsangebot nehmen heute noch rund 11.200 Personen teil,
von denen mehr als die Hälfte älter als 70 Jahre ist.
Vor genau 90 Jahren war die Schneeberger Lungenkrankheit der
Bergleute im Erzge-birge in die Liste der Berufskrankheiten der
ersten Berufskrankheitenverordnung in Deutschland aufgenommen
worden. Die Ursachen der Erkrankung waren da-mals nicht klar, wenn
auch schon 1523 von Beyer die „Bergsucht“ als Bergmanns-krankheit
beschrieben worden war und 1879 Haerting und Hesse die Krebsnatur
der Schneeberger Lungenkrankheit ent-deckt hatten.6 Seit den 1950er
Jahren ist bekannt, dass die radioaktiven Folgepro-dukte des Radons
auch damals schon das zentrale Agens waren. Und heute wissen wir,
dass die anfängliche Kriegsfolgelast „Wismut“ lange nachwirkt.
•
Abbildung 2: Staubbelastung in den Bergbauregionen der SAG/SDAG
Wismut
Abbildung 1: Strahlenbelastung in den Objekten 2 und 9 der
SAG/SDAG Wismut
Staubkonzentration, alveolengängige Fraktion (mg/m3)15
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Bergbau in Sachsen
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Strahlungsexposition eines Hauers (Work Level Month –
WLM/Jahr)350
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Abbildung 1: Strahlenbelastung in den Objekten 2 und 9 der
SAG/SDAG Wismut
Abbildung 2: Staubbelastung in den Bergbauregionen der SAG/SDAG
Wismut
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Anmerkungen
1 Zur Erinnerung an Horst Schulz, den er-sten ZeBWis-Leiter
2 Kraus, T.: Das Betreuungsprogramm für die Uranerzbergleute,
in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und
Zukunft, Berlin 2014, S. 253–262
3 Lehmann, F., Hambeck, L., Linkert, K. H.
et al.: Belastung durch ionisierende Strah-lung im
Uranerzbergbau der ehemaligen DDR, HVBG: Sankt Augustin 1998
4 Bauer, H. D.: Studie zur retrospektiven Ana-lyse der
Belastungssituation im Uranerz-bergbau der ehemaligen SDAG Wismut
mit Ausnahme der Strahlenbelastung für die Zeit von 1946 bis 1990,
HVBG, Sankt Augustin 2000
5 Morfeld, P.; Dahmann, D.: Die Job-Exposure-Matrix
Uranerzbergbau, in: DGUV (Hrsg.): 40 Jahre nachgehende Vorsorge –
Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S. 247–252
6 Piekarski, C.: Die Zentrale Betreuungsstelle Wismut aus der
Sicht eines bergbauerfah-renen Arbeitsmediziners, in: DGUV (Hrsg.):
40 Jahre nachgehende Vorsorge – Bilanz und Zukunft, Berlin 2014, S.
231–238
Objekt 09
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BG RCI.magazin 1/2 2017AUS DER PRAXIS
2222
„We believe in zero!“2017: Großstillstand in der BP-Raffinerie
in Lingen
Bereits vor zwei Jahren hat BP Lingen mit der HSSE*-Planung und
-Organisation für den Großstillstand begonnen. Das obers-te Ziel
für den sogenannten „Turnaround“ (TAR) lautet: „We believe in zero
– we will make it happen!“
Die tiefe Überzeugung, diesen Anspruch erfüllen zu können,
verdeutlicht Sicher-heitsingenieur und TAR HSSE-Manager Ralf
Blockhaus: „Wir glauben fest daran, dass die ‚Null‘ zu schaffen
ist, und wir wollen je-den einzelnen – auch unsere Kontraktoren –
davon überzeugen.“
Um die nötigen Voraussetzungen zu schaf-fen, galt es, frühzeitig
mögliche Risiken zu
erkennen. Gemeinsam mit der Werkfeu-erwehr und den Betrieben
wurden Ret-tungskonzepte für den Einstieg in Reakto-ren und
Behälter erarbeitet. Auch mit den Partnerfirmen – z. B. für
Mechanik und Rohrleitungsbau – wurden potentielle Gefährdungen