Die Entsendung deutscher Mitarbeiter in die arabischen ...schlueter-graf.de/wp-content/uploads/2014/09/Souq_2014_Die... · und Kuwait Doppelbesteuerungskommen ab-geschlossen hat,
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
40 SOUQ / 3/2014
SOUQ GASTBEITRAG | SCHLÜTER GRAF
Die Entsendung deutscher Mitarbeiter in die arabischen Golfstaaten
Im Königreich Saudi-Arabien leben und arbeiten Menschen aus allen Teilen der Erde.
1. Vorbereitung des Auslandseinsatzes
Der Einsatz eines deutschen Mitarbeiters in
arabischen Ländern beginnt mit der rechtzei-
tigen Auswahl eines geeigneten Kandidaten,
der das sorgfältig für diesen Fall aufgestellte
Anforderungsprofil abdecken muss. Gerade
bei der Auswahl des richtigen Mitarbeiters
machen Unternehmen häufig bereits die ers-
ten Fehler. Neben fachlichem Können sind
angesichts des andersartigen kulturellen,
sprachlichen, klimatischen und sozialen Um-
felds vor allem persönliche Fähigkeiten ge-
fragt. Hat man den/die richtigen Mitarbeiter
gefunden, müssen diese – ihre Familien ein-
geschlossen – im Rahmen der Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers sorgfältig auf ihre vielfäl-
tigen Aufgaben vorbereitet und, was häufig
übersehen wird, über den Zeitraum der Ent-
sendung hinweg betreut werden.
Golfstaaten in der Regel kein Problem. Wie
in Deutschland auch bedarf es zur Erlangung
einer zeitlich befristeten Aufenthaltsgeneh-
migung (residence visa/iqama) in der Regel
einer ebenfalls zeitlich befristeten Arbeitser-
laubnis (work permit), die je nach Tätigkeits-
land an bestimmte Voraussetzungen geknüpft
ist. Der Arbeitgeber ist gut beraten, sich inso-
weit über sog. Nationalisierungsprogramme
(z.B. in Saudi-Arabien im Rahmen der Sau-
disierung das sog. Nitaqat-Programm) zu in-
formieren, die es mittlerweile in allen arabi-
schen Golfstaaten gibt. Vor einer Unsitte soll
nachdrücklich gewarnt werden: der Tätigkeit/
Arbeitsaufnahme vor Ort auf der Basis ei-
nes Besuchs- oder Geschäftsvisums. In allen
Golfstaaten ist das illegal und sowohl für den
Arbeitnehmer (im schlimmsten Fall Haft und
Abschiebung) als auch den Arbeitgeber (Haf-
tung) extrem nachteilhaft.
b. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich
rechtzeitig darüber klar werden, welches ar-
beitsrechtliche Vertragsmodell sie dem Aus-
landseinsatz zu Grunde legen wollen. In den
2. Die „vier rechtlichen Säulen“ einer Entsendung
Die Entsendung eines deutschen Mitarbei-
ters ist in rechtlicher Hinsicht ein komple-
xer Vorgang, da neben arbeits- und aufent-
haltsrechtlichen Aspekten vor allem auch
sozialversicherungs- und steuerrechtliche
Belange berücksichtigt werden müssen und
zwar sowohl im Heimatland als auch im Ent-
sendungsstaat. Das schließt sowohl die be-
triebliche als auch die individuelle Seite einer
Entsendung ein.
a. Aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen
Vorab wird der vorsorgende Arbeitgeber
klären müssen, ob seine Mitarbeiter über-
haupt vor Ort leben und arbeiten dürfen.
Bei deutschen Arbeitnehmern ist das in den
Angesichts eines lokalen Fachkräftemangels in den arabischen Golfstaaten gewinnt die Deckung des für die Umsetzung lokaler Vorhaben erforderlichen Arbeitskräftebedarfs die Entsendung deutscher Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung.