Prof. Dr. Eberhard Wille Die Distribution von Medikamenten im Rahmen des Arzneimittelmarktes Referat im Rahmen des Kongresses des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) „Arzneimittelversandhandel 2015: Strukturiert, sortiert, Patienten-orientiert“ am 11.06.2015 in Berlin
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Die Distribution von Medikamenten im Rahmen des ... · Finnland Korea Schweden Estland Ungarn Norwegen* Dänemark Australien* Island Polen Chile Quelle: OECD Health Statistics 2014.
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Prof. Dr. Eberhard Wille
Die Distribution von Medikamenten im
Rahmen des Arzneimittelmarktes
Referat im Rahmen des Kongresses des Bundesverbands
- Annahme L 1: Anstieg bis 2060; Jungen: 84,8 (22,0); Mädchen: 88,8 (25,0)
- Annahme L 2: Anstieg bis 2060; Jungen: 86,7 (23,7); Mädchen: 90,4 (26,5)
3. Wanderungssaldo
- Annahme W 1: schrittweise Anpassung von 500.000 im Jahre 2014 auf 100.000 im Jahre 2021, danach konstant
- Annahme W 2: schrittweise Anpassung von 500.000 im Jahre 2014 auf 200.000 im Jahre 2021, danach konstant
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Die Distribution von Medikamenten im Rahmen des Arzneimittelmarktes
Referat im Rahmen des Kongresses des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA)
„Arzneimittelversandhandel 2015: strukturiert, sortiert, Patienten-orientiert“ am 11.06.2015 in Berlin
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Entwicklung des Bevölkerungsbestandes nach ausgewählten
Varianten in 1000
Jahr
Variante 2013 2020 2030 2040 2050 2060
„mittlere“ Bevölkerung
Untergrenze
G1-L1-W180,8 81,4 79,2 76,0 71,9 67,6
„mittlere“
Bevölkerung
Obergrenze
G1-L1-W2
80,8 82,0 80,9 78,9 76,1 73,1
„relativ jung“
Bevölkerung
G2-L1-W2
80,8 82,2 81,9 80,6 78,8 76,9
„relativ alt“
Bevölkerung
G 1-L2-W1
80,8 81,5 79,6 76,8 73,2 69,2
Quelle: Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060. Ergebnisse der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung,
Wiesbaden 2015.
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Quelle: Statistisches Bundesamt 2015.
Altenquotient „65“(65-jährige und Ältere je 100 Personen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren)
Ergebnisse der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung
Jahr „relativ junge“ Bevölkerung
„mittlere“ Bevölkerung „relativ alte“ Bevölkerung
VarianteG 2-L1-W2
UntergrenzeG1-L1-W1
Obergrenze Variante 6 – W1
2013 34,2 34,2 34,2 34,2
2020 37,3 37,6 37,3 37,8
2030 48,7 50,0 48,7 50,8
2040 55,0 57,6 55,2 59,5
2050 55,7 60,3 57,0 63,4
2060 58,5 64,9 61,1 69,4
Die Distribution von Medikamenten im Rahmen des Arzneimittelmarktes
Referat im Rahmen des Kongresses des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA)
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Alters- und geschlechtsspezifische Ausgabenprofile von Arzneimitteln - 2013
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Quelle: Bundesversicherungsamt (2013), eigene Berechnung, eigene Darstellung
Angaben aus Pro-Tag-Werte errechnet.
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Die Bewertung des Zusatznutzens im Kontext des AMNOG:
kontroverse Aspekte
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Notwendigkeit und Möglichkeit einer Frühbewertung des Zusatznutzens von
Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
Fiskalisches Ziel: Dauerhafte Entlastung der GKV um 2 Mrd. € sowie der
PKV um 200 Mio. €
Nutzenbegriff: Keine monetären Elemente bzw. mögliche Einsparungen
durch Arzneimittelinnovationen
Keine QUALY‘s als zusätzliche Informationsbasis bzw.
Entscheidungsgrundlage
Aktueller Stand der Nutzenbewertung: Erheblicher Nutzen höchst selten
kaum Praxisbesonderheiten
Die Rolle der Kriterien Lebenserwartung und Lebensqualität
Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit 5
Mitgliedern des Spitzenverbandes der Krankenkassen; dadurch begrenzte
Zweistufigkeit des Verfahrens
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(1) Patienten
(2) Nahe Angehörige der Patienten
(3) Die gesetzliche Krankenversicherung
- Vermiedene Krankenhausaufenthalte
- Weniger zukünftige Arzneimitteldosen wegen geringerer Resistenzen
(4) Die soziale Pflegeversicherung
- Fortfall häuslicher Pflegeleistungen
- Längerer Verbleib in der ambulanten Pflege
(5) Die gesetzliche Rentenversicherung
- Vermeidung frühzeitiger Verrentungen
(6) Die Arbeitslosenversicherung
- Vermeidung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
- Senkung temporärer Arbeitsunfähigkeit
(7) Arbeitgeber
- Senkung temporärer Arbeitsunfähigkeit
- Höhere Arbeitsproduktivität
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Individuen und Institutionen der Nutzeneffekte
Gesundheitsleistungen
Cost-offsets
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Probleme im Rahmen der Vereinbarung des Erstattungsbetrages
Bei Vereinbarungen SpiBu aufgrund einer größeren Erfahrung im Vorteil
Bei der Wahl der Vergleichstherapie: Generika als Benchmark
Verhältnis zur Kosten-Nutzen-Bewertung nach § 35b SGB V, vor allem bei Einigung über den Erstattungsbetrag (zeitliche Befristung als „Notlösung“)
Verhältnis zum 130c SGB V, d.h. zu dezentralen Verträgen mit Krankenkassen
Procedere bei unterschiedlicher Bewertung in mehreren Indikationen
Auswahl der europäischen (Vergleichs-)Länder ; Preis in Deutschland als Referenz für Regulierungen in anderen Ländern
Bei Klagen gegen das Schiedsamt: auch Thematisierung der zweckmäßigen Vergleichstherapie
Pharmastandort Deutschland: bei Vereinheitlichung der Preise in Europa auch Annäherung der Regulierungssysteme? Berücksichtigung wirtschafts-bzw. beschäftigungspolitischer Aspekte?
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Zentrale Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen
Einführung von apothekenindividuellen Handelsspannen bei einer vom
Gesetzgeber vorgegebenen einheitlichen Apothekenfestspanne zur
Implementierung eines Preiswettbewerbs auch im Bereich der
verschreibungspflichtigen Arzneimittel
Aufhebung des Fremdbesitzverbotes bei einer erheblichen, aber begrenzten
Ausweitung des Mehrbesitzes und anschließender Evaluation der Verteilungs-
und Wettbewerbseffekte dieser Deregulierung
Einbindung der Apotheke als Element der Primärversorgung in - möglichst
populationsorientierte - integrierte Versorgungskonzepte mit Beteiligung an
einem gezielten Medikationsmanagement und Honorierung im Rahmen von
netzinternen Vereinbarungen
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