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Deutscher Bundestag Drucksache 16/770516. Wahlperiode 21. 12.
2007
Unterrichtungdurch die Bundesregierung
Migrationsbericht 2006
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
Seite
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1 Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland . . . .
. 5
1.1 Definitionen und Datenquellen . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 5
1.2 Migrationsgeschehen insgesamt . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 7
1.3 Herkunfts- und Zielländer . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 9
1.4 Zu- und Fortzüge nach Staatsangehörigkeit . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 13
1.5 Zu- und Fortzüge nach Bundesländern . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . 16
1.6 Altersstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
1.7 Geschlechtsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 20
1.8 Aufenthaltszwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 21
1.9 Längerfristige Zuwanderung (Nachhaltigkeit der Zuwanderung)
. . 23
2 Die einzelnen Zuwanderergruppen . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . 25
2.1 Überblick über die einzelnen Zuwanderergruppen . . . . . . .
. . . . . . 25
2.2 EU-Binnenmigration von Unionsbürgern . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . 272.2.1 Binnenmigration zwischen Deutschland und
den alten
EU-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 322.2.2 Binnenmigration zwischen
Deutschland und den neuen
EU-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 34
2.3 Spätaussiedler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 352.3.1 Aufnahmeverfahren . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
352.3.2 Verteilungsverfahren und Wohnortzuweisung . . . . . . . . .
. . . . . . . 382.3.3 Bescheinigungsverfahren . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
20. Dezember 2007 gemäß Beschluss vom8. Juni 2000
(Bundestagsdrucksache 14/2389).
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Drucksache 16/7705 – 2 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
Seite
2.3.4 Erwerb der Staatsangehörigkeit . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . 382.3.5 Entwicklung der
Spätaussiedlerzuwanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . 382.3.6
Zuzugspotenzial von Spätaussiedlern . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 42
2.4 Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung . . . . . .
. . . . . 422.4.1 Ausländische Studierende . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422.4.2 Ausländische
Hochschulabsolventen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 482.4.3 Sprachkurse und Schulbesuch . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . 502.4.4 Sonstige Ausbildungszwecke . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
2.5 Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit . . .
. . . . 522.5.1 Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer sowie sonstige
zeitlich
begrenzte Arbeitsmigration aus den neuen EU-Staaten und aus
Nicht-EU-Staaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . 52
2.5.1.1 Werkvertragsarbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 562.5.1.2 Saisonarbeitnehmer und
Schaustellergehilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . 602.5.1.3
Sonstige zeitlich begrenzte Arbeitsmigration . . . . . . . . . . .
. . . . . . 632.5.2 Hochqualifizierte . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 652.5.2
Selbständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 67
2.6 Einreise und Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären
und politischen Gründen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 68
2.6.1 Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion . . . .
. . . . . 682.6.2 Asylzuwanderung . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702.6.2.1 Asylanträge . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 722.6.2.2 Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 772.6.2.3
Nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung . . . . . . .
. . 802.6.2.4 Widerrufsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 812.6.3 Einreise und
Aufenthalt aus weiteren völkerrechtlichen,
humanitären und politischen Gründen . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 822.6.4 Aufenthaltsgewährung in Härtefällen . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
2.7 Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten-
und Familiennachzug) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 85
2.7.1 Ehegatten- und Familiennachzug nach der Visastatistik des
Auswärtigen Amtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 87
2.7.2 Ehegatten- und Familiennachzug nach dem
Ausländerzentralregister 91
2.8 Einreise und Aufenthalt aus sonstigen Gründen . . . . . . .
. . . . . . . . 93
2.9 Rückkehr deutscher Staatsangehöriger . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . 94
3 Abwanderung aus Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . 97
3.1 Abwanderung von Ausländern . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 973.1.1 Entwicklung der Abwanderung von
Ausländern . . . . . . . . . . . . . . . 973.1.2 Abwanderung nach
der Aufenthaltsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
3.2 Abwanderung von Deutschen . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 993.2.1 Abwanderung nach Zielländern . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache
16/7705
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3.2.2 Abwanderung nach Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 1023.2.3 Abwanderung von Arbeitskräften . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1033.2.4 Deutsche im
Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . 106
4 Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich . . . . . . . .
. . . . 108
4.1 Zu- und Abwanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . 108
4.2 Asylzuwanderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 115
5 Illegale Migration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 118
5.1 Begriff und rechtliche Rahmenbedingungen der illegalen
Migration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 118
5.2 Entwicklung illegaler Migration . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 1185.2.1 Feststellungen an den Grenzen .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1195.2.2
Nichtdeutsche Tatverdächtige mit illegalem Aufenthalt nach
der Polizeilichen Kriminalstatistik . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 122
5.3 Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Migration auf
nationaler Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
5.4 Gesamtansatz Migration / Maßnahmen auf europäischer Ebene .
. . 128
6 Ausländer und Personen mit Migrationshintergrund in
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . 130
6.1 Ausländische Staatsangehörige . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 1306.1.1 Ausländische Bevölkerung nach
Staatsangehörigkeiten . . . . . . . . . 1326.1.2 Alters- und
Geschlechtsstruktur der ausländischen Bevölkerung . . 1336.1.3
Regionale Verteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 1356.1.4 Geburten . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1376.1.5 Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 138
6.2 Personen mit Migrationshintergrund . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . 143
6.3 Einbürgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . 145
7 Migration und demographischer Wandel . . . . . . . . . . . . .
. . . . . 149
7.1 Begriffserläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 1497.1.1 Mortalität . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 1497.1.2 Fertilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1507.1.3
Migration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . 1507.1.4 Alterung . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . 151
7.2 Bevölkerungsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . 1527.2.1 Bevölkerungsentwicklung in
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1527.2.2
Bevölkerungsentwicklung in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . 1567.2.3 Entwicklung der Weltbevölkerung . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
7.3 Bevölkerungsvorausberechnungen . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . 168
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Drucksache 16/7705 – 4 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
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7.3.1 Aussagekraft von Bevölkerungsvorausberechnungen . . . . .
. . . . . . 1687.3.2 Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland
bis 2050 . . . . . . . 1697.3.3 Bevölkerungsvorausschätzungen für
die Europäische Union
bis 2050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 1737.3.4 Schätzung der
Weltbevölkerung bis 2050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
176
7.4 Migrationspotenziale nach Deutschland . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . 1847.4.1 Entwicklung des bisherigen
Wanderungsgeschehens . . . . . . . . . . . 1847.4.2 Einschätzung
der künftigen Wanderungsentwicklung . . . . . . . . . . 1847.4.3
Annahmen zur künftigen Wanderungsentwicklung . . . . . . . . . . .
. 186
Anhang: Tabellen und Abbildungen . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . 189
Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache
16/7705
Einleitung
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am8. Juni 2000
aufgefordert, jährlich einen Migrationsberichtvorzulegen, der unter
Einbeziehung aller Zuwanderergrup-pen einen umfassenden Überblick
über die jährlicheEntwicklung der Zu- und Abwanderung gibt
(Plenarpro-tokoll 14/108 vom 8. Juni 2000, Bundestagsdruck-sache
14/1550 vom 7. September 1999).
Bislang wurden vier Migrationsberichte der Bundesregie-rung
veröffentlicht, zuletzt im Jahr 2006. Hiermit wirdder fünfte
Migrationsbericht vorgelegt, der zum zweitenMal vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge(BAMF) erstellt wurde.
Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt dasZiel,
durch die Bereitstellung möglichst aktueller, umfas-sender und
ausreichend detaillierter statistischer Datenüber Migration
Grundlagen für die Entscheidungsfindungvon Politik und Verwaltung
im Bereich der Migrations-politik zu liefern. Zudem möchte er die
Öffentlichkeitüber die Entwicklung des Migrationsgeschehens
infor-mieren.
Durch das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum1. Januar
2005 und die Möglichkeit der Nutzung zusätzli-cher Datenquellen,
insbesondere des Ausländerzentralregis-ters (AZR), wurde eine
Erweiterung des Migrationsberichteserforderlich. Die Aufnahme neuer
Erfassungskriterien imAZR lässt eine differenziertere Darstellung
des Migra-tionsgeschehens zu. Dies betrifft insbesondere die
Erfas-sung der rechtlichen Grundlagen für die Einreise und
denAufenthalt von Ausländern in Form der Speicherung
derAufenthaltszwecke nach dem Aufenthaltsgesetz. Diesspiegelt sich
insbesondere bei der Darstellung der einzel-nen Zuwanderergruppen
in Kapitel 2 wider. Zudem las-sen sich nun genauere Aussagen über
die Nachhaltigkeitdes Migrationsgeschehens treffen.
Der Migrationsbericht beinhaltet neben den
allgemeinenWanderungsdaten zu Deutschland (Kapitel 1) und der
de-taillierten Darstellung der verschiedenen
Migrationsarten(Kapitel 2) einen europäischen Vergleich zum
Migra-tionsgeschehen und zur Asylzuwanderung (Kapitel 4).Zusätzlich
behandelt der Bericht das Phänomen der ille-galen Migration
(Kapitel 5), geht auf die Abwanderungvon Deutschen und Ausländern
(Kapitel 3) ein und infor-miert über die Struktur der ausländischen
Bevölkerungsowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
(Kapi-tel 6). Zudem stellt der Migrationsbericht 2006 den
Zu-sammenhang von demographischer Entwicklung und Mi-gration dar
(Kapitel 7). Dabei wird in den jeweiligenKapiteln auf die Bedeutung
der einzelnen Migrationssta-tistiken und die Grenzen ihrer
Aussagefähigkeit einge-gangen.
Die im Migrationsbericht enthaltenen statistischen Datenbeziehen
sich vorrangig auf die Berichtsjahre 2005 und2006. Bei der
Darstellung der einzelnen Zuwanderergrup-pen werden neben der
Darstellung der Rechtslage im Be-richtszeitraum z. T. auch bereits
die Rechtsänderungendurch das Richtlinienumsetzungsgesetz
berücksichtigt.
In diesem Bericht wird aus Gründen der besseren Lesbar-keit in
der Regel auch bei nicht geschlechtsneutralen Be-zeichnungen die
männliche Form verwendet. Die weibli-che Form ist dabei mit
eingeschlossen.
Der Migrationsbericht wurde im Referat 221 (Migrations-und
Integrationsforschung) von Stefan Rühl und Dr. PeterSchimany
(Kapitel 7) in Zusammenarbeit mit Dr. HaraldLederer, Paul Brucker
und Afra Gieloff von Referat 224(Geschäftsstatistik) des
Bundesamtes für Migration undFlüchtlinge erstellt.
1 Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland
1.1 Definitionen und DatenquellenVon Migration spricht man, wenn
eine Person ihren Le-bensmittelpunkt räumlich verlegt. Von
internationalerMigration spricht man dann, wenn dies über
Staatsgren-zen hinweg geschieht. Die internationale Migration
vonund nach Deutschland beinhaltet die Zu- und Fortzügeüber die
Grenzen des Landes (Außenwanderung). Im Fol-genden wird nur die
Außenwanderung betrachtet; auf dieBinnenmigration innerhalb
Deutschlands wird dagegennicht eingegangen. Zwischen 1997 und 2002
wurdenjährlich insgesamt rund 850 000 Zuwanderungen nachDeutschland
registriert. Im Jahr 2003 sank die Zahl derZuzüge auf unter 800
000. Im Jahr 2006 wurden etwa662 000 Zuzüge registriert, die
niedrigste Zahl seit 1987.Die Zahl der Fortzüge blieb dagegen
konstanter – sieschwankte zwischen 1997 und 2006 zwischen 600 000
und750 000. Im Jahr 2006 waren es circa 639 000 Fortzüge.
Grundlage der Wanderungszahlen ist die seit 1950 beste-hende
amtliche Zu- und Fortzugsstatistik. Bei einemWohnungswechsel über
die Grenzen Deutschlands hin-weg besteht nach den Meldegesetzen des
Bundes und derLänder die Pflicht, sich bei der zuständigen
kommunalenMeldebehörde an- bzw. abzumelden.1 Von dieser
Pflichtgrundsätzlich befreit sind Mitglieder ausländischer
Sta-tionierungsstreitkräfte und der diplomatischen und
konsu-larischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.Bei der
An- und Abmeldung werden u. a. die folgendenpersonenbezogenen
Merkmale erfragt: Ziel- oder Her-kunftsort, Geschlecht,
Familienstand, Geburtsdatum,Staatsangehörigkeit und rechtliche
Zugehörigkeit bzw.Nichtzugehörigkeit zu einer
Religionsgemeinschaft. Per-sonen, die neben der deutschen noch eine
andere Staats-angehörigkeit besitzen (Mehrstaater), gehen nur als
Deut-sche in die Statistik ein.
Die Statistischen Landesämter werten die Meldescheine,die bei
einem Wohnungswechsel in den Einwohnermel-
1 § 15 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes ermöglicht den
Bundes-ländern, durch Landesrecht Ausnahmen von der allgemeinen
Melde-pflicht u. a. für Ausländer bei vorübergehendem Aufenthalt
bis zuzwei Monaten zuzulassen. Diese Frist haben Brandenburg,
Nieder-sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Nordrhein-West-falen ausgeschöpft, wobei sich Nordrhein-Westfalen
auf ausländi-sche „Besucher“ beschränkt. Baden-Württemberg und
Sachsenmachen für Aufenthalte bis zu einem Monat Ausnahmen von der
all-gemeinen Meldepflicht.
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Drucksache 16/7705 – 6 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
deämtern anfallen, aus und melden ihre Ergebnisse an
dasStatistische Bundesamt, welches die Meldungen zu
einerBundesstatistik aufbereitet. Diese Statistik basiert
dem-entsprechend auf der Zahl der grenzüberschreitendenUmzüge.
Personen, die mehrmals pro Jahr zu- oder ab-wandern, gehen somit
mehrmals in die Statistik ein, vor-ausgesetzt sie melden sich
ordnungsgemäß an oder ab. Eshandelt sich bei der
Wanderungsstatistik Deutschlandsalso um eine fallbezogene und nicht
um eine personenbe-zogene Statistik. Insofern ist die Zahl der
Wanderungs-fälle stets etwas größer als die Zahl der in diesem Jahr
tat-sächlich gewanderten Personen.
Auf der anderen Seite gehen diejenigen, die eine Mel-dung
unterlassen, nicht in die Zu- und Fortzugsstatistikein. Einige der
Rückkehrer vergessen die Abmeldung, an-dere, insbesondere Ausländer
aus Drittstaaten, alsoNichtunionsbürger, unterlassen sie, um sich
eine Aufent-haltsoption in Deutschland zu sichern. Die Ab- und
Rück-wanderungszahlen von Ausländern aus Deutschland wer-den daher
von der amtlichen Fortzugsstatistik stetsunterschätzt. Gleichzeitig
muss jedoch auch festgestelltwerden, dass die Zuzugsstatistik eine
unbestimmte An-zahl von Personen, die sich ihrer Meldepflicht
entziehenoder sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, nicht
ent-hält und somit zu niedrige Zahlen widerspiegelt.
Nach einer Empfehlung der Vereinten Nationen sollte
vonZuwanderung dann gesprochen werden, sobald eine Per-son ein Jahr
im Zielland lebt. Dieser Zeitraum fand auchEingang in die am 14.
März 2007 vom Europäischen Par-lament gebilligte und am 12. Juni
2007 vom Rat verab-schiedete EG-Verordnung über
Gemeinschaftsstatistikenin den Bereichen Migration und
internationaler Schutz.Danach wird jemand als Migrant definiert,
der seinen ge-wöhnlichen Aufenthalt für mindestens zwölf Monatebzw.
für voraussichtlich mindestens zwölf Monate in dasZielland
verlagert.
Da das entscheidende Kriterium der
WanderungsstatistikDeutschlands die An- oder Abmeldung darstellt,
unab-hängig davon, wie lange der Aufenthalt dauert, handelt essich
nicht um eine „klassische Migrationsstatistik“, diedas Merkmal der
Dauer berücksichtigt. In Deutschland istnicht der Aufenthaltstitel,
sondern der Bezug einer Woh-nung für den Eingang in die Zu- und
Fortzugsstatistikausschlaggebend. Der Begriff des Zuwanderers (im
Sinnedes Zugezogenen) impliziert in Deutschland also nicht ei-nen
dauerhaften oder längeren Aufenthalt. Oft steht nichtvon vornherein
fest, ob ein Zuwanderer auf Dauer odertemporär im Land bleibt; dies
lässt sich häufig nur imNachhinein feststellen. Aus einem
ursprünglich kurzzei-tig geplanten Aufenthalt kann eine dauerhafte
Niederlas-sung im Zielland werden. Asylbewerber wiederum wer-den
grundsätzlich als Zuwanderer betrachtet, auch wennihr Aufenthalt in
den meisten Fällen nur von vorüberge-hender Dauer ist. Lediglich
bei den temporären Aufent-halten aus Beschäftigungsgründen, also
bei Werkver-trags-, Gast- und Saisonarbeitnehmern, und zum Teil
beiAufenthalten aus Gründen der Ausbildung (z. B. Sprach-kurs), ist
die Befristung des Aufenthalts von Anfang anrechtlich
vorgegeben.
Die Wanderungsstatistik enthält zudem keine Informatio-nen
darüber, um welche Form der Migration es sich beieinem Zuzug bzw.
Fortzug handelt. Ein Zuwanderer ausder Russischen Föderation im
Jahr 2004 kann beispiels-weise als Spätaussiedler, Asylbewerber,
Student oderauch im Rahmen des Familiennachzugs eingereist
sein,ohne dass dies aus der Zuzugsstatistik des
StatistischenBundesamtes ersichtlich wird.
Eine Migrationsstatistik, die als Grundlage für
integra-tionspolitische Maßnahmen dienen kann, sollte in derLage
sein, quantitative Grundlagen zu den einzelnen Zu-wanderergruppen
zu liefern, die unterschiedliche Voraus-setzungen für ihren
Aufenthalt in Deutschland mitbrin-gen. Diese Unterschiede liegen in
den verschiedenenrechtlichen Grundlagen, welche die Einreise und
denAufenthalt der Gruppen regeln (siehe dazu Kapitel 2). Daes die
amtliche Wanderungsstatistik nicht erlaubt, denZweck der
Zuwanderung zu identifizieren, differenziertder vorliegende
Migrationsbericht zusätzlich zur Darstel-lung des allgemeinen
Wanderungsgeschehens die einzel-nen Formen der Migration auf der
Grundlage verschiede-ner Statistiken (wie z. B. der Statistiken des
Bundesamtesfür Migration und Flüchtlinge, des
Bundesverwaltungs-amtes oder der Bundesagentur für Arbeit).
Die Probleme bei einer Nutzung der Wanderungsstatistikzur
Darstellung der Migration in Deutschland liegen abernicht nur
darin, die einzelnen Zuwanderergruppen nichtausweisen zu können. Es
ist zudem nicht klar, in welchemquantitativen Ausmaß und mit
welcher Aufenthaltsdauerbestimmte Gruppen in die Statistik
eingehen.2 Asylbe-werber gehen grundsätzlich in die amtliche
Wanderungs-statistik ein, auch wenn ihr Aufenthalt
möglicherweisenur von kurzer Dauer ist. Auch kurzfristige
Aufenthaltewie die bis zu maximal vier Monate dauernden
Aufent-halte von Saisonarbeitnehmern sind enthalten, sofern sichdie
Personen mit einer Wohnung in Deutschland anmel-den. Allerdings
sind die Anmeldefristen bei kurzfristigenAufenthalten in den
einzelnen Bundesländern nicht ein-heitlich geregelt, so dass
insbesondere Saisonarbeitneh-mer je nach Bundesland in
unterschiedlichem Umfangerfasst werden. Auf die Frage, inwieweit
die Saison-arbeitnehmer in die Wanderungsstatistik eingehen, wirdin
Kapitel 2.5.1.2 eingegangen.
Im Rahmen der Föderalismusreform wurde das Melde-recht zum 1.
September 2006 in die ausschließliche Ge-setzgebungskompetenz des
Bundes überführt. Es ist vor-gesehen, bis Ende des Jahres 2008 ein
Meldegesetz zuverabschieden, welches das derzeit geltende
Melderechts-rahmengesetz und die einzelnen Landesmeldegesetze
ab-lösen soll. Wesentlicher Bestandteil des geplanten
Melde-gesetzes wird die Errichtung eines Bundesmelderegisters
2 Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren – etwa durch die
Speiche-rung der Aufenthaltszwecke im AZR (siehe unten) und die
Erfassungdes Migrationshintergrunds im Mikrozensus (siehe Kapitel
6.2) – istdie Datenlage zum Bereich Migration und Integration in
Deutschlandderzeit noch durch Defizite gekennzeichnet, die weder
eine adäquateAbbildung von Wanderungsbewegungen noch von
Integrationsver-läufen erlauben. Eine Ausweitung der empirischen
Sozialforschungim Bereich von Migration und Integration könnte hier
zum Abbauvon Wissensdefiziten beitragen (vgl. Lederer 2004:
102ff).
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache
16/7705
sein, in dem die Daten der derzeit 5 283 kommunalenMeldebehörden
zusammengeführt und zentral gespei-chert werden sollen. Dadurch
könnte künftig eine einheit-liche Erfassung des
Wanderungsgeschehens ermöglichtwerden.
Zusätzlich zur Wanderungsstatistik kann nun auch dasAZR als
weitere Datenquelle zur Betrachtung des Migra-tionsgeschehens
herangezogen werden.3 Seit Anfang2006 ermöglicht das AZR durch die
Aufnahme neuerSpeichersachverhalte (Erfassungskriterien) eine
differen-ziertere Darstellung des Migrationsgeschehens. Dies
be-trifft insbesondere die Erfassung der rechtlichen Grundla-gen
für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländernnach dem
Aufenthaltsgesetz. Zudem lassen sich dadurchgenauere Aussagen über
das Migrationsgeschehen tref-fen, z. B. zur voraussichtlichen Dauer
der Zuwanderungverschiedener Personengruppen.
Da das AZR eine Differenzierung der Einreise und desAufenthalts
nach Aufenthaltszwecken4 und der Dauer desAufenthalts zulässt,
ermöglichen die Daten des AZR
Aussagen über die Größenordnung der längerfristigenZuwanderung.
So handelt es sich bei fast allen Formender Arbeitsmigration um
temporäre und nicht um dauer-hafte Zuwanderung, da die Dauer der
Aufenthaltserlaub-nisse an die Befristung des Arbeitsverhältnisses
gekop-pelt ist.Da die Daten des AZR personenbezogen sind und
Perso-nen erst registriert werden, wenn sie sich „nicht nur
vo-rübergehend“ (§ 2 Abs. 1 AZRG) im Bundesgebiet auf-halten, sind
die Zu- und Abwanderungszahlen auf Basisdes AZR auch aus diesem
Grund niedriger als die fallbe-zogenen Zahlen der
Wanderungsstatistik des StatistischenBundesamtes. In der Regel
gehen Ausländer in das AZRerst ein, wenn sie sich länger als drei
Monate in Deutsch-land aufhalten, während Personen in die Zu- und
Fort-zugsstatistik eingehen, sobald sie sich an- bzw. abmelden.
1.2 Migrationsgeschehen insgesamtIn diesem Kapitel wird zunächst
ein Überblick über dasMigrationsgeschehen in Deutschland anhand der
amtli-chen Wanderungsstatistik gegeben. In den Unterkapitelnwird
dann eine Differenzierung der Zu- und Fortzügenach verschiedenen
Kriterien (Herkunfts- und Zielland,Staatsangehörigkeit,
Bundesländer, Alter, Geschlecht)vorgenommen. Grundlage hierzu sind
die Daten des Sta-tistischen Bundesamtes.Abbildung 1-1 und Tabelle
1-1 zeigen den Verlauf derZu- und Fortzüge über die Grenzen
Deutschlands für dieJahre 1991 bis 2006:
3 Durch das Zuwanderungsgesetz wurde dem Bundesamt für
Migra-tion und Flüchtlinge mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die
Register-führung für das AZR übertragen. Bis dahin war das
Bundesverwal-tungsamt (BVA) in Köln die zentrale Behörde, bei der
das AZRgeführt wurde. Das BVA bleibt weiterhin zentraler
Dienstleister fürdas operative Geschäft. Es verarbeitet und nutzt
die Daten jedoch imAuftrag und nach Weisung des BAMF (§ 1 Abs. 1
AZR-G).
4 Eine Differenzierung nach Aufenthaltszwecken ist nur bei
Dritt-staatsangehörigen möglich.
A b b i l d u n g 1-1
Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis
2006
Quelle: Statistisches Bundesamt
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
2004 2005 2006
Jahr
Zu
- u
nd
Fo
rtzü
ge
Zuzüge Fortzüge
-
Drucksache 16/7705 – 8 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
Ta b e l l e 1-1
Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands von 1991 bis
2006
Quelle: Statistisches Bundesamt1 Zahlen für 2004 überhöht, da
Hessen zu hohe Wanderungszahlen von Deutschen gemeldet hat.
JahrZuzüge Fortzüge
Wanderungssaldo(Zuzugs-/ bzw. Fort-
zugsüberschuss)
Gesamt dar. AusländerAnteilin % Gesamt
dar. Ausländer
Anteil in % Gesamt
dar. Ausländer
1991 1.198.978 925.345 77,2 596.455 497.540 83,4 + 602.523 +
427.8051992 1.502.198 1.211.348 80,6 720.127 614.956 85,4 + 782.071
+ 596.3921993 1.277.408 989.847 77,5 815.312 710.659 87,2 + 462.096
+ 279.1881994 1.082.553 777.516 71,8 767.555 629.275 82,0 + 314.998
+ 148.2411995 1.096.048 792.701 72,3 698.113 567.441 81,3 + 397.935
+ 225.2601996 959.691 707.954 73,8 677.494 559.064 82,5 + 282.197 +
148.8901997 840.633 615.298 73,2 746.969 637.066 85,3 + 93.664 –
21.7681998 802.456 605.500 75,5 755.358 638.955 84,6 + 47.098 –
33.4551999 874.023 673.873 77,1 672.048 555.638 82,7 + 201.975 +
118.2352000 841.158 649.249 77,2 674.038 562.794 83,5 + 167.120 +
86.4552001 879.217 685.259 77,9 606.494 496.987 81,9 + 272.723 +
188.2722002 842.543 658.341 78,1 623.255 505.572 81,1 + 219.288 +
152.7692003 768.975 601.759 78,3 626.330 499.063 79,7 + 142.645 +
102.69620041 780.175 602.182 77,2 697.632 546.965 78,4 + 82.543 +
55.2172005 707.352 579.301 81,9 628.399 483.584 77,0 + 78.953 +
95.7172006 661.855 558.467 84,4 639.064 483.774 75,7 + 22.791 +
74.693
Von 1991 bis 2006 wurden etwa 15,1 Millionen Zuzügevom Ausland
nach Deutschland registriert. Diese hohenZuzugszahlen resultieren
vor allem aus dem – bis Mitteder 1990er Jahre – erhöhten Zuzug von
(Spät-)Aussied-lern, der bis 1992 gestiegenen Zahl von
Asylsuchenden,die seitdem jedoch kontinuierlich gesunken ist, den
seit1991/92 aus dem ehemaligen Jugoslawien geflohenenKriegs- und
Bürgerkriegsflüchtlingen, von denen diemeisten bereits wieder in
ihre Heimat zurückgekehrt sind,sowie aus der gestiegenen, aber
zeitlich begrenzten Ar-beitsmigration aus Nicht-EU-Staaten,
insbesondere vonWerkvertrags- und Saisonarbeitnehmern (die aber
nurteilweise in die Wanderungsstatistik eingingen – sieheauch
Kapitel 2.5.1.2). Im gleichen Zeitraum waren10,9 Millionen Fortzüge
aus dem Bundesgebiet ins Aus-land zu verzeichnen. Die letzten
sechzehn Jahre im Saldobetrachtet, ergeben einen
Wanderungsüberschuss von fast4,2 Millionen. Im gleichen Zeitraum
waren 10,9 Millio-nen Fortzüge aus dem Bundesgebiet ins Ausland zu
ver-zeichnen. Die letzten vierzehn Jahre im Saldo
betrachtet,ergeben einen Wanderungsüberschuss von fast 4,2
Millio-nen. Während für das Migrationsgeschehen der 1990erJahre in
Deutschland die Öffnung des „Eisernen Vor-hangs“, die eine
erleichterte Ausreise aus den osteuropäi-schen Staaten ermöglichte
sowie die Bürgerkriegssitua-tion in Jugoslawien bestimmend waren,
hat sich zu
Beginn des 21. Jahrhunderts das Migrationsgeschehenauf einem
niedrigeren Niveau stabilisiert.
Nachdem bereits im Jahr 2005 mit 707 352 Zuzügen dieniedrigsten
Zuzugszahlen seit der Wiedervereinigung re-gistriert wurden, sank
die Zahl im Jahr 2006 weiter auf661 855 Zuzüge, darunter 558 467
Zuzüge von ausländi-schen Staatsangehörigen (vgl. Tabelle 1-1).
Damit ist dieZahl der gesamten Zuzüge um 6,4 Prozent gegenüber2005
gesunken, nachdem bereits im Vorjahr ein Rück-gang um 9,3 Prozent
zu verzeichnen war. Die Zahl derFortzüge stieg im Jahr 2006 leicht
um 1,7 Prozent gegen-über dem Vorjahr auf 639 064 Fortzüge,
darunter483 774 Fortzüge von Ausländern. Der Gesamtwande-rungssaldo
(Deutsche und Ausländer) hat sich somit ge-genüber den Vorjahren
weiter verringert und liegt bei ei-nem Überschuss von insgesamt +
22 791 Zuzügen. Damitwurde im Jahr 2006 der niedrigste
Gesamtwanderungs-überschuss seit 1984 registriert. Auch der
Wanderungs-überschuss der Ausländer ist gegenüber dem Vorjahr
ge-sunken und betrug im Jahr 2006 + 74 693 Zuzüge.
Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger am
Zuwande-rungsgeschehen ist im Jahr 2006 auf 84,4 Prozent
ange-stiegen (vgl. Tabelle 1-1). Dementsprechend ist der
AnteilDeutscher an der Zuwanderung auf 15,6 Prozent gesun-ken.
Grund hierfür ist der anhaltende, im Jahr 2006
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache
16/7705
deutlich ausgefallene Rückgang der Spätaussiedlerzu-wanderung.
Personen, die im Rahmen des (Spät-)Aus-siedlerzuzugs in Deutschland
Aufnahme finden, gehenzum Großteil als Deutsche in die
Zuzugsstatistik ein (vgl.hierzu ausführlich Kapitel 2.3). Des
weiteren handelt essich bei der Zuwanderung von Deutschen um aus
demAusland rückwandernde deutsche Staatsangehörige (vgl.dazu
Kapitel 2.9). Insgesamt wurden im Zeitraum von1991 bis 2006 fast
3,5 Millionen Zuzüge von Deutschenregistriert, darunter –
insbesondere in der ersten Hälfteder neunziger Jahre – viele
(Spät-)Aussiedler. Im selbenZeitraum verließen jedoch auch fast 2,0
Millionen deut-sche Staatsangehörige das Bundesgebiet für längere
Zeitoder für immer. Dabei wurden seit 1992 jährlich mehr als100 000
Fortzüge von Deutschen verzeichnet. 2006 wa-ren es mehr als 155 000
Fortzüge. Insgesamt stieg dieZahl der Fortzüge von Deutschen in den
letzten Jahren anund damit auch der Anteil deutscher
Staatsangehöriger ander Abwanderung (vgl. dazu Kapitel 3.2). Dieser
Anteilbetrug im Jahr 2006 24,3 Prozent, nachdem er bis zumJahr 2002
jährlich bei unter 20 Prozent lag.
1.3 Herkunfts- und Zielländer
Wie die Jahre zuvor, so betraf auch im Jahr 2006 derGroßteil des
Migrationsgeschehens in Deutschland Men-schen aus europäischen
Staaten: fast drei Viertel aller zu-gezogenen Personen (72,5
Prozent) stammten aus
Europa.5 Allein 19,0 Prozent kamen aus den alten Staatender
Europäischen Union (EU-146) und 32,0 Prozent ausden zehn neuen
EU-Staaten (EU-10). Damit liegt der An-teil der Zuzüge aus den
EU-Staaten mittlerweile bei etwasmehr als der Hälfte aller Zuzüge
(zur EU-Binnenmigra-tion vgl. Kapitel 2.2). 21,4 Prozent aller
zugezogenenPersonen kam aus dem übrigen Europa. Weitere12,6 Prozent
der Zugezogenen des Jahres 2006 kamenaus Asien. Damit hat sich
deren Anteil gegenüber 2005leicht verringert. Nur 3,9 Prozent zogen
aus LändernAfrikas nach Deutschland, weitere 8,2 Prozent aus
Ame-rika, Australien und Ozeanien. Auch unter den Fortgezo-genen
aus Deutschland war Europa die Hauptzielregion:68,8 Prozent zogen
aus Deutschland in ein anderes euro-päisches Land. Ein knappes
Viertel (23,0 Prozent) reistein einen der alten und 23,7 Prozent in
einen der neuenMitgliedstaaten der Europäischen Union. 22,1
Prozentder Abwanderer zogen in einen europäischen Nicht-EU-Staat
(vgl. Abbildung 1-2).
5 Europäische Union und europäische Drittstaaten inklusive der
Türkeiund der Russischen Föderation. Beide werden in den amtlichen
Sta-tistiken als Ganzes zu Europa gezählt.
6 Hier und im Folgenden wird der Begriff EU-14 – und nicht wie
üblichdie Bezeichnung EU-15 – verwendet, da das Migrationsgeschehen
ausder Sicht Deutschlands dargestellt wird. Dementsprechend handelt
essich bei Zu- bzw. Fortzügen aus den bzw. in die Staaten der EU-14
umZu- bzw. Fortzüge aus folgenden 14 EU-Staaten: Belgien,
Dänemark,Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Italien, Lu-xemburg, Niederlande, Österreich, Portugal,
Schweden und Spanien.
A b b i l d u n g 1-2
Zu- und Fortzüge nach und aus Deutschland im Jahr 2006
(Ausländer und Deutsche)
Quelle: Statistisches Bundesamt
-
Drucksache 16/7705 – 10 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
Nachdem der Migrationssaldo mit der EuropäischenUnion (EU-14)
seit Ende der 1990er Jahre eher ausgegli-chen war, – die Zahl der
Zuzüge entsprach in etwa derZahl der Fortzüge, – fällt er seit dem
Jahr 2001 negativaus. Im Jahr 2006 betrug er – 21 144. Dagegen
wurdenaus den neuen EU-Staaten mehr Zu- als Fortzüge re-gistriert,
so dass sich hier im Jahr 2006 ein Wanderungs-überschuss von + 60
586 ergab. Der Wanderungssaldogegenüber den europäischen
Nicht-EU-Staaten war na-hezu ausgeglichen (+ 776), nachdem er im
Jahr 2005noch + 29 753 betrug. Dagegen war gegenüber Asienauch im
Jahr 2006 ein positiver Wanderungssaldo zu ver-zeichnen: 83 164
Zuzügen standen 70 815 Fortzüge ge-genüber. Der
Wanderungsüberschuss gegenüber Asienbetrug im Jahr 2006 somit + 12
349. Er fiel damit jedochdeutlich geringer als in den Vorjahren
aus. Im Jahr 2001lag er noch bei + 119 997.
Einen detaillierten Überblick über die Herkunfts-
bzw.Zielstruktur der Zu- bzw. Fortzüge vermitteln die Abbil-dungen
1-3 bis 1-7 sowie die Tabellen 1-6 und 1-7 im An-hang.
Hauptherkunftsland im Jahr 2006 war Polen mit163 643 Zuzügen.
Davon waren etwa zwei Drittel Zu-züge von Männern (vgl. Tabelle 1-8
im Anhang und Ka-pitel 1.7). Die Zuzüge aus Polen entsprachen
einemAnteil von 24,7 Prozent an allen Zuzügen (2005:22,5 Prozent)
(vgl. Abbildung 1-3 und Tabelle 1-6 im An-hang). Im Vergleich zum
Vorjahr, in dem 159 157 Zuzügeaus Polen registriert wurden, war
damit ein weiterer An-stieg zu verzeichnen. Insgesamt war damit in
den dreiJahren seit dem EU-Beitritt Polens ein Anstieg der Zu-züge
um 56,0 Prozent festzustellen. Zahlreiche Polen ka-men zur
temporären Arbeitsaufnahme als Werkvertrags-oder
Saisonarbeitnehmer, die jedoch mehrheitlich nicht in
der Wanderungsstatistik erfasst wurden (siehe auch Kapi-tel
2.5.1).
Aus der Türkei, dem mit einem Anteil von 4,8 Prozent anden
Zuzügen quantitativ zweitwichtigsten Herkunfts-land, wurden 31 449
Zuzüge nach Deutschland registriert.Das Migrationsgeschehen aus der
Türkei ist insbesonderedurch Zuwanderung im Rahmen des Ehegatten-
und Fa-miliennachzugs (siehe Kapitel 2.7) und
Asylantragsteller(siehe Kapitel 2.6.2) gekennzeichnet. Die
weiterenHauptherkunftsländer im Jahr 2006 waren die USA(3,8
Prozent)7 und Rumänien (3,6 Prozent). Der Anteilder Zuzüge aus der
Russischen Föderation betrug 3,5 Pro-zent, nachdem dieser im Jahr
2005 noch bei 6,1 Prozentlag. Ein Großteil hiervon waren
Spätaussiedler mit ihrenFamilienangehörigen, wobei ein deutlicher
Rückgang desSpätaussiedlerzuzugs im Jahr 2006 gegenüber dem
Vor-jahr zu verzeichnen war. So gingen im Jahr 2006 nur nochcirca
29 Prozent der Zugezogenen aus der Russischen Fö-deration als
Deutsche in die Zuzugsstatistik ein, nachdemdieser Anteil im
Vorjahr noch etwa 48 Prozent betrug(siehe dazu auch Kapitel 2.3).8
Der Anteil an den Zuzü-gen aus Italien, Ungarn und Frankreich
betrug jeweilsetwa 3 Prozent. Auf Österreich sowie Serbien und
Monte-negro entfielen jeweils 2,2 Prozent.
Eine Differenzierung der Zuzüge nach Herkunftsregionenzeigt,
dass die meisten Zuzüge nach Deutschland im Jahr2006 mit 32,0
Prozent bzw. 212 045 Zuzügen aus dem
7 Etwa ein Drittel der Zuziehenden aus den USA waren
deutscheStaatsangehörige.
8 Der deutliche Rückgang des Spätaussiedlerzuzugs hat auch bei
denZuzügen aus Kasachstan zu einem deutlichen Absinken um etwazwei
Drittel von 15 384 Zuzügen im Jahr 2005 auf 4 806 Zuzüge imJahr
2006 geführt. Gleichzeitig sank der Anteil der Deutschen an
denZuzügen aus Kasachstan von 68 Prozent auf 44 Prozent.
A b b i l d u n g 1-3
Zuzüge im Jahr 2006 nach den häufigsten Herkunftsländern
Quelle: Statistisches Bundesamt
Gesamtzahl: 661.855Polen24,7%
Türkei4,8%
USA3,8%
Rumänien3,6%
Russische Föderation3,5%
andere Herkunftsländer46,3%
Frankreich2,9%
Ungarn2,9%
Österreich2,2%
Italien3,0%Serbien und M ontenegro
2,2%
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache
16/7705
A b b i l d u n g 1-4
Zuzüge im Jahr 2006 nach ausgewählten Herkunftsregionen
Quelle: Statistisches Bundesamt
Gesamtzahl: 661.855
EU-1032,0%
EU-1419,0%
GUS-Staaten6,7%
Staaten des ehemaligen Jugoslawien
4,9%
andere Herkunftsregionen37,4%
Gebiet der neuen EU-Staaten (EU-10) zu verzeichnenwaren (2005:
29,7 Prozent bzw. 210 103 Zuzüge) (vgl.Abbildung 1-4). Aus den
alten EU-Staaten (EU-14) wur-den 125 895 Zuzüge registriert (19,0
Prozent aller Zu-züge). Der Anteil der Zuzüge aus den
Nachfolgestaatender ehemaligen Sowjetunion (ohne die baltischen
Staa-ten), der im Jahr 2005 noch 11,6 Prozent (82 098
Zuzüge)betrug, sank im Jahr 2006 auf 6,7 Prozent (44 120 Zu-züge).
Hauptursache hierfür ist der starke Rückgang
desSpätaussiedlerzuzugs von 2005 auf 2006 (vgl. Kapi-tel 2.3.5).
Aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien(ohne Slowenien) wurden
32 375 Zuzüge registriert. Diesentspricht einem Anteil von 4,9
Prozent an allen Zuzü-gen. Dabei ist die absolute Zahl der Zuzüge
aus denNachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien im Ver-gleich
zum Vorjahr (2005: 35 864 Zuzüge) erneut gesun-ken. Der Rückgang
der Zuzugszahlen aus dieser Regionist auf die Stabilisierung der
politischen Verhältnisse aufdem Balkan seit dem Jahr 2000
zurückzuführen.
Hauptzielland im Jahr 2006 war Polen mit 112 492 regis-trierten
Fortzügen aus Deutschland (2005: 105 491). Diesentsprach einem
Anteil von 17,6 Prozent an allen Fortzü-gen des Jahres 2006 (vgl.
Abbildung 1-5 und Tabelle 1-7im Anhang). 71,4 Prozent der Fortzüge
nach Polen warenFortzüge von Männern (vgl. Tabelle 1-8 im
Anhang).5,2 Prozent der Fortzüge entfielen auf die Türkei, 4,6
Pro-zent auf die USA, 4,2 Prozent auf Italien und 3,5 Prozentauf
die Schweiz. Dabei war der Großteil der in dieSchweiz abgewanderten
Personen Deutsche (81,0 Pro-zent der 22 240 Fortzüge in die Schweiz
im Jahr 2006).Dagegen war die Russische Föderation, aus der zu
einemgroßen Teil Spätaussiedler und ihre Familienangehörigennach
Deutschland zuzogen, nicht unter den häufigstenZielländern zu
finden: Nur wenige der Spätaussiedler und
ihrer Angehörigen kehren in ihre Herkunftsgebiete zu-rück.
Eine Betrachtung der Fortzüge nach Zielregionen zeigt,dass die
zehn neuen EU-Staaten (EU-10) mit151 459 Fortzügen bzw. 23,7
Prozent an der Gesamtab-wanderung Hauptzielgebiet im Jahr 2006
waren (vgl. Ab-bildung 1-6). 147 039 Fortzüge aus Deutschland
erfolgtenin einen der alten EU-Staaten (EU-14). Dies entsprach
ei-nem Anteil von 23,0 Prozent an allen Fortzügen. Damitwar der
Anteil der Fortzüge in die neuen EU-Staaten imJahr 2006 erstmals
höher als der in die alten EU-Staaten.Im Jahr 2005 betrug der
Anteil der Fortzüge in die altenEU-Staaten 23,4 Prozent, derjenige
in die neuen Mit-gliedstaaten 23,0 Prozent. 5,2 Prozent der
Fortzüge imJahr 2006 betrafen einen Nachfolgestaat des
ehemaligenJugoslawien (ohne Slowenien) (33 318 Fortzüge), dage-gen
nur 4,4 Prozent einen der Nachfolgestaaten der ehe-maligen
Sowjetunion (ohne die baltischen Staaten)(28 090 Fortzüge).
Insbesondere gegenüber Polen war im Jahr 2006 mit+ 51 151 ein
deutlich positiver Wanderungssaldo zu ver-zeichnen (2005: + 53 666)
(vgl. Abbildung 1-7). Auch imFall der Russischen Föderation wurden
mit + 9 374 mehrZu- als Fortzüge registriert. Allerdings fiel der
Wande-rungsüberschuss deutlich geringer aus als im Vorjahr(2005: +
28 639). Während das Migrationsgeschehen mitPolen durch zumeist
temporäre Arbeitsmigration gekenn-zeichnet ist, zeichnet sich die
Zuwanderung aus der Russi-schen Föderation durch eher dauerhafte
Formen der Migra-tion aus. Ein Großteil der Zuzüge aus der
RussischenFöderation entfällt auf Spätaussiedler und jüdische
Zuwan-derer mit ihren Familienangehörigen, beides
Zuwanderer-gruppen, die sich weitgehend dauerhaft in
Deutschlandniederlassen. Die Zuwanderung dieser Gruppen ist
jedoch
-
Drucksache 16/7705 – 12 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
A b b i l d u n g 1-5
Fortzüge im Jahr 2006 nach den häufigsten Zielländern
Quelle: Statistisches Bundesamt
A b b i l d u n g 1-6
Fortzüge im Jahr 2006 nach ausgewählten Zielregionen
Quelle: Statistisches Bundesamt
Gesamtzahl: 639.064
Polen17,6%
Türkei5,2%
USA4,6%
Italien4,2%
Schweiz3,5%
Rumänien3,3%
andere Zielländer50,7%
Österreich2,9%
Frankreich2,8%
Spanien2,6%
Vereinigtes Königreich2,7%
Gesamtzahl: 639.064 EU-1023,7%
EU-14
23,0%
Staaten des ehemaligen Jugoslawien
5,2%
GUS-Staaten
4,4%
andere Zielregionen
43,7%
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache
16/7705
A b b i l d u n g 1-7
Zu- und Fortzüge nach den häufigsten Herkunfts- und Zielländern
im Jahr 2006
Quelle: Statistisches Bundesamt
15.653
7.441
22.240
9.440
17.319
9.189
16.734
12.898
14.790
18.604
17.790
26.807
13.867
20.855
29.113
33.229
8.957
9.375
10.371
11.447
12.903
14.054
14.219
14.283
14.654
14.719
19.095
19.274
20.130
23.241
23.844
25.156
163.643
15.620
112.492
31.449
0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000
180.000
Griechenland
Indien
Schweiz
Slowakische Republik
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Spanien
China
Serbien und Montenegro
Österreich
Frankreich
Ungarn
Italien
Russische Föderation
Rumänien
USA
Türkei
Polen
Fortzüge Zuzüge
im Jahr 2006 stark zurückgegangen (vgl. Kapitel 2.3 und2.5.1).
Positiv fiel der Wanderungssaldo auch gegenüberden Niederlanden (+
4 865) und Ungarn (+ 3 654) aus. Dagegen ist im Jahr 2006
insbesondere gegenüber derSchweiz (– 11 869), Griechenland (– 6
696), Italien(– 6 677) und dem Vereinigten Königreich (– 4 416)
eindeutlich negativer Wanderungssaldo festzustellen. Ein ne-gativer
Wanderungssaldo wurde erstmals seit den 1980erJahren auch gegenüber
der Türkei registriert (– 1 780),nachdem im Vorjahr noch ein
leichter Wanderungsüber-schuss von + 1 746 zu verzeichnen war. Im
Jahr 2002 be-trug die Nettozuwanderung aus der Türkei noch etwa+ 22
000. Der Wanderungssaldo gegenüber Serbien undMontenegro war im
Jahr 2006 ausgeglichen, nachdem inden Jahren von 2001 bis 2005 vor
allem aufgrund der an-haltenden Rückkehr von Kosovoflüchtlingen
mehr Fort-als Zuzüge registriert wurden.
1.4 Zu- und Fortzüge nach Staatsangehörigkeit
Im Unterschied zur Differenzierung der Zu- und Fortzügenach
Herkunfts- und Zielländern in Kapitel 1.3 wird
dasWanderungsgeschehen Deutschlands in diesem Kapitelnach der
Staatsangehörigkeit der Migranten aufgeschlüs-selt. Es ist zu
beachten, dass sich die Staatsangehörigkeiteines Migranten nicht
notwendigerweise mit dem Her-kunfts- oder Zielland der Zu- oder
Fortzüge deckt.
Die größte Gruppe der Zugezogenen im Jahr 2006 warenpolnische
Staatsangehörige mit 152 733 Zuzügen (2005:147 716). Dies
entspricht einem Anteil von fast einemViertel an der
Gesamtzuwanderung (23,1 Prozent). Insge-samt ist die Zahl der
Zuzüge polnischer Staatsangehörigerin den ersten drei Jahren seit
dem Beitritt Polens zur EUum fast drei Viertel angestiegen. Die
zweitgrößte Gruppean den Zuzügen bildeten Deutsche mit 103 388
Zuzügen(2005: 128 051). Dies entspricht einem Anteil von15,6
Prozent an allen Zuzügen (vgl. Abbildung 1-8 undTabelle 1-2). Diese
Gruppe setzte sich zum einen aus Per-sonen zusammen, die im Rahmen
der Spätaussiedlerauf-nahme eingereist waren9 (vgl. hierzu
ausführlich Kapi-tel 2.3), zum anderen aus einer beachtlichen
Anzahl andeutschen Rückwanderern (siehe Kapitel 2.9). Nicht nurdie
Anzahl, auch der Anteil der Spätaussiedler an den Zu-zügen von
Deutschen ist im Jahr 2006 stark zurückgegan-gen. Er betrug 6,9
Prozent.10 Im Vorjahr lag dieser Anteilnoch bei 24,0 Prozent.
9 Die im Rahmen des Spätaussiedlerzuzugs aufgenommenen
Personenerwerben die deutsche Staatsangehörigkeit erst mit der
Bescheini-gung über ihren Aufnahmestatus (außer diejenigen nach § 8
Abs. 2BVFG), gehen jedoch in die Statistik als Deutsche ein (vgl.
dazu aus-führlicher Kapitel 2.3).
10 Von den 7 747 Personen, die im Jahr 2006 im Rahmen des
Spätaus-siedlerzuzugs nach Deutschland kamen, wurden 7 113 als
Deutscheregistriert.
-
Drucksache 16/7705 – 14 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
A b b i l d u n g 1-8
Zuzüge im Jahr 2006 nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten
Quelle: Statistisches Bundesamt
Polen
23,1%
Deutschland
15,6%
andere Staatsangehörigkeiten
38,3%
Italien
2,8%
Ungarn
2,8%
Rumänien
3,6%
Türkei
4,6%
China
2,0%
Russische Föderation
2,6%USA
2,3%
Serbien und Montenegro
2,3%
Gesamtzahl: 661.855
4,6 Prozent bzw. 30 720 Personen der im Jahr 2006 Zuge-zogenen
besaßen die türkische Staatsangehörigkeit (2005:36 019). Die Zahl
der Zuzüge türkischer Staatsangehöri-ger ist damit seit dem Jahr
2002, in dem sie mit etwa58 000 Zuzügen noch 6,9 Prozent der
Zugezogenen stell-ten, kontinuierlich gesunken. Weitere 3,6 Prozent
der Zu-wanderer stammten aus Rumänien.
Bei den Fortzügen stellten deutsche Staatsangehörige imJahr 2006
mit fast einem Viertel der Gesamtabwanderungdie größte Gruppe (24,3
Prozent bzw. 155 290 Fort-züge)11 vor polnischen Staatsangehörigen
(16,8 Prozent)(vgl. Abbildung 1-9 und Tabelle 1-2). 5,1 Prozent
allerAbwandernden besaßen die türkische Staatsangehörig-keit. Einen
Anteil von 4,0 Prozent hatten Staatsangehö-rige aus Italien. 3,4
Prozent der Fortzüge entfielen aufStaatsangehörige aus
Rumänien.
Insgesamt zeigen die Zu- und Fortzugszahlen, dass sichdas
Migrationsgeschehen zwischen Deutschland und Polenintensiviert hat
und durch starke Pendelmigration, zumeistaufgrund temporärer
Arbeitsaufnahme von polnischenStaatsangehörigen in Deutschland,
gekennzeichnet ist.
Ein Vergleich der Zu- und Fortzüge einzelner
Staatsange-hörigkeiten zeigt, dass im Jahr 2006 ein starker
positiverWanderungssaldo insbesondere bei polnischen
Staats-angehörigen (+ 45 164) zu verzeichnen war (vgl. Abbil-dung
1-10 und Tabelle 1-2). Im Vorjahr betrug der Saldo+ 49 526. Eine
nennenswerte Nettozuwanderung warauch bei Staatsangehörigen aus der
Russischen Födera-tion (+ 4 959) und den Niederlanden (+ 4 872)
festzustel-len, wobei der Wanderungssaldo russischer
Staatsangehö-riger im Jahr 2005 noch bei + 10 179 lag.
Negativ fiel der Wanderungssaldo dagegen bei Staatsan-gehörigen
aus den ehemaligen Anwerbestaaten Italien(– 7 427), Griechenland (–
7 029), Portugal (– 1 728) undSpanien (– 1 047) aus. Damit setzte
sich der seit einigenJahren festzustellende Trend auch im Jahr 2006
fort. Wei-terhin negativ war auch der Saldo von
Staatsangehörigenaus Serbien und Montenegro (– 1 534). Der
negativeWanderungssaldo Staatsangehöriger aus Serbien undMontenegro
war Ausdruck der sich fortsetzenden Rück-kehr ehemaliger
Flüchtlinge nach der Beendigung desKosovo-Konflikts. Bei türkischen
Staatsangehörigen warim Jahr 2006 erstmals seit 1985 ebenfalls ein
negativerWanderungssaldo zu verzeichnen (– 1 704), nachdem
imVorjahr mit + 1 553 noch ein leichter Wanderungsüber-schuss
registriert wurde. Insgesamt ist die Nettozuwande-rung von
türkischen Staatsangehörigen seit 2002 rückläu-fig.
Der Wanderungssaldo Deutscher war im Jahr 2006 deut-lich
negativ. Die Fortzüge Deutscher übertrafen deren Zu-züge um 51 902.
Dies ist die höchste Nettoabwanderungvon Deutschen seit Anfang der
1950er Jahre. Dies lagzum einen an den gestiegenen
Abwanderungszahlen deut-scher Staatsangehöriger, zum anderen am
deutlichenRückgang des Spätaussiedlerzuzugs. So wurden im Jahr2006
im Vergleich zum Vorjahr fast 24 000 Personen we-niger registriert,
die im Rahmen der Zuwanderung vonSpätaussiedlern und ihrer
Familienangehörigen als Deut-sche in die Zuzugsstatistik
eingingen.
Die folgende Tabelle 1-2 enthält die Zu- und Fortzüge inden
Jahren 2005 und 2006 für die quantitativ
wichtigstenStaatsangehörigkeiten.
Eine Differenzierung der Zu- und Fortzüge im Jahr 2006nach
ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Geschlechtfindet sich in
Tabelle 1-11 im Anhang.11 Zur Abwanderung von Deutschen vgl.
Kapitel 3.2.
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache
16/7705
A b b i l d u n g 1-9
Fortzüge im Jahr 2006 nach den zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten
Quelle: Statistisches Bundesamt
A b b i l d u n g 1-10
Zu- und Fortzüge nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten im
Jahr 2006
Quelle: Statistisches Bundesamt
Deutschland
24,3%
Polen
16,8%
Türkei
5,1%Italien
4,0%
andere Staatsangehörigkeiten
34,8%
USA
2,3%
Russische Föderation
1,9%
Ungarn
2,4%
Griechenland
2,4%
Serbien und Montenegro
2,6% Rumänien
3,4%
Gesamtzahl: 639.064
9.542
10.387
11.287
16.738
14.904
12.122
25.720
15.036
21.713
32.424
155.290
107.569
11.400
12.705
13.211
15.204
15.435
17.081
18.293
18.654
23.743
30.720
103.388
152.733
0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000
180.000
Slowakische Republik
Frankreich
China
Serbien und Montenegro
USA
Russische Föderation
Italien
Ungarn
Rumänien
Türkei
Deutschland
Polen
Fortzüge Zuzüge
-
Drucksache 16/7705 – 16 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
Ta b e l l e 1-2
Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands nach ausgewählten
Staatsangehörigkeiten im Jahr 2006 im Vergleich zum Vorjahr
Quelle: Statistisches Bundesamt
Land derStaatsangehörigkeit
Zuzüge FortzügeWanderungssaldo
(Zuzugs-/ bzw. Fortzugs-überschuss)
2005 2006 2005 2006 2005 2006
Polen 147.716 152.733 98.190 107.569 + 49.526 + 45.164
Deutschland 128.051 103.388 144.815 155.290 – 16.764 –
51.902
Türkei 36.019 30.720 34.466 32.424 + 1.553 – 1.704
Rumänien 23.274 23.743 20.606 21.713 + 2.668 + 2.030
Ungarn 18.574 18.654 15.669 15.036 + 2.905 + 3.618
Italien 18.349 18.293 27.118 25.720 – 8.769 – 7.427
Russische Föderation 23.078 17.081 12.899 12.122 + 10.179 +
4.959
USA 15.228 15.435 14.409 14.904 + 819 + 531
Serbien und Montenegro 17.514 15.204 20.461 16.738 – 2.947 –
1.534
China 12.034 13.211 10.468 11.287 + 1.566 + 1.924
Frankreich 12.260 12.705 10.354 10.387 + 1.906 + 2.318
Slowakische Republik 11.806 11.400 9.088 9.542 + 2.718 +
1.858
Niederlande 10.088 10.726 5.479 5.854 + 4.609 + 4.872
Indien 8.364 9.500 7.095 8.228 + 1.269 + 1.272
Österreich 8.647 8.901 7.639 7.870 + 1.008 + 1.031
Kroatien 9.260 8.624 11.294 10.704 – 2.034 – 2.080
Griechenland 8.975 8.289 16.391 15.318 – 7.416 – 7.029
Vereinigtes Königreich 7.853 7.942 7.864 7.771 – 11 + 171
Bulgarien 9.057 7.749 9.129 7.521 – 72 + 228
Tschechische Republik 8.459 7.712 6.254 6.450 + 2.205 +
1.262
Ukraine 10.881 7.514 5.656 5.240 + 5.225 + 2.274
1.5 Zu- und Fortzüge nach Bundesländern
Bei einer Betrachtung des Migrationsgeschehens inDeutschland im
Jahr 2006 differenziert nach den einzel-nen Bundesländern
(berücksichtigt werden nur Wande-rungen über die Außengrenzen
Deutschlands, d. h. Bin-nenwanderungen zwischen den Bundesländern
bleibenunberücksichtigt) zeigt sich folgendes Bild (vgl. Abbil-dung
1-11 und Tabelle 1-3).
Die höchsten Zuzugszahlen im Jahr 2006 wurden für
Nord-rhein-Westfalen (128 873 Zuzüge), Bayern (116 298 Zu-züge),
Baden-Württemberg (116 032 Zuzüge) und Nie-
dersachsen (69 486 Zuzüge) registriert (vgl. Abbildung 1-11und
Tabelle 1-3, S. 18). Bezogen auf die jeweilige Bevöl-kerungszahl
hatte im Jahr 2006 Hamburg den höchstenPro-Kopf-Zuzug vor Berlin,
Baden-Württemberg undHessen (vgl. Abbildung 1-19 im Anhang). Die
niedrigs-ten Zuzugszahlen bezogen auf die Bevölkerung hatten
dieneuen Bundesländer Thüringen, Mecklenburg-Vorpom-mern und
Sachsen-Anhalt.
Die Zuwanderung nach Niedersachsen war bis 2005durch einen hohen
Anteil an Personen mit deutscherStaatsangehörigkeit (38,8 Prozent
der Zuzüge) gekenn-zeichnet. Der Grund hierfür liegt darin, dass
viele
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache
16/7705
A b b i l d u n g 1-11
Zu- und Fortzüge nach Bundesländern im Jahr 2006
Quelle: Statistisches Bundesamt
-
Drucksache 16/7705 – 18 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
Ta b e l l e 1-3
Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands nach
Bundesländern im Jahr 2006
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bundes-land
Zuzüge Fortzüge
WanderungssaldoZuzugs-/ bzw. Fortzugsüber-
schuss) Gesamt-bevölkerung (31.12.2006)
Zu-züge pro
1.000 der Be-völke-rung
Fort-züge pro
1.000 der Be-völke-rungGesamt
dar. Aus-
länder
An-teil
in %Gesamt
dar. Aus-
länder
An-teil
in %Gesamt
dar. Aus-
länder
Baden-Württem-berg 116.032 100.437 86,6 117.775 93.098 79,0 –
1.743 + 7.339 10.742.344 10,8 11,0
Bayern 116.298 100.009 86,0 113.115 87.924 77,7 + 3.183 + 12.085
12.488.392 9,3 9,1
Berlin 41.263 35.398 85,8 32.539 24.028 73,8 + 8.724 + 11.370
3.402.312 12,1 9,6
Branden-burg 8.652 7.128 82,4 8.900 6.564 73,8 – 248 + 564
2.550.163 3,4 3,5
Bremen 6.406 5.543 86,5 5.595 4.433 79,2 + 811 + 1.110 664.744
9,6 8,4
Hamburg 23.212 19.788 85,2 20.357 16.227 79,7 + 2.855 + 3.561
1.751.656 13,3 11,6
Hessen 63.484 50.437 79,4 79.236 54.595 68,9 – 15.752 – 4.158
6.077.685 10,4 13,0
Mecklen-burg-Vor-pommern 5.324 4.565 85,7 4.446 3.113 70,0 + 878
+ 1.452 1.696.483 3,1 2,6
Nieder-sachsen 69.486 55.893 80,4 56.337 46.784 83,0 + 13.149 +
9.109 7.986.868 8,7 7,1
Nordrhein-Westfalen 128.873 111.753 86,7 119.207 93.491 78,4 +
9.666 + 18.262 18.035.527 7,1 6,6
Rheinland-Pfalz 31.997 25.156 78,6 33.001 19.209 58,2 – 1.004 +
5.947 4.052.721 7,9 8,1
Saarland 6.578 4.984 75,8 6.280 4.245 67,6 + 298 + 739 1.045.118
6,3 6,0
Sachsen 16.428 14.391 87,6 15.454 11.368 73,6 + 974 + 3.023
4.254.840 3,9 3,6
Sachsen-Anhalt 7.595 6.277 82,6 6.527 4.781 73,2 + 1.068 + 1.496
2.448.497 3,1 2,7
Schleswig-Holstein 14.165 11.676 82,4 13.743 9.713 70,7 + 422 +
1.963 2.833.679 5,0 4,8
Thüringen 6.062 5.032 83,0 6.552 4.201 64,1 – 490 + 831
2.317.370 2,6 2,8
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache
16/7705
Spätaussiedler als Deutsche in die Zuzugsstatistik eingehenund
für diese Personengruppe die in Niedersachsen lie-gende
Erstaufnahmestelle Friedland die erste Anlaufstellenach ihrer
Einreise nach Deutschland ist. Die Spätaussied-ler werden dort
registriert und dann auf die einzelnen Bun-desländer verteilt
(siehe Kapitel 2.3). Dies spiegelt sichauch im stark positiven
Wanderungssaldo Niedersachsensim Jahr 2005 von + 40 517 wider,
wobei der Wande-rungsüberschuss bei den Deutschen + 27 513
betrug.Durch den starken Rückgang des Spätaussiedlerzuzugsim Jahr
2006 sank die Nettozuwanderung der Deutschenauf + 4 040.
Ein deutlich positiver Wanderungssaldo wurde nebenNiedersachsen
(+ 13 149) auch in Nordrhein-Westfalen(+ 9 666) und Berlin (+ 8
724) registriert. Dies ist auf denWanderungsüberschuss
ausländischer Staatsangehörigerzurückzuführen. Dagegen ist in
Hessen (– 15 752) eindeutlich negativer Wanderungssaldo zu
verzeichnen, fürden sowohl der Wanderungsverlust bei deutschen
alsauch bei ausländischen Staatsangehörigen verantwortlichist. Der
Wanderungssaldo ausländischer Staatsangehöri-ger fällt dagegen in
den anderen Bundesländern positivaus.
Die höchsten Abwanderungsquoten (Fortzüge pro1 000 der
Bevölkerung) im Jahr 2006 wurden in Hessen,
Hamburg und Baden-Württemberg, die niedrigsten
inMecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thürin-gen
verzeichnet.
1.6 Altersstruktur
Die Bevölkerungsgröße eines Landes resultiert zum einenaus der
natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburtenminus Sterbefälle) und
zum anderen aus der stattfinden-den Migration. Dabei sind in
soziodemografischer Hin-sicht nicht nur die absoluten Zahlen der
Zu- und Fortge-zogenen von Bedeutung, sondern insbesondere
derenAlters- und Geschlechtsstruktur. Die folgenden Abbil-dungen
zeigen, wie sich die Zu- und Fortzüge nach Ge-schlecht und Alter
zusammensetzen.
Die Altersstruktur der Zuzugsbevölkerung unterscheidetsich
deutlich von derjenigen der Gesamtbevölkerung(Deutsche und
Ausländer) (vgl. Abbildung 1-12 und Ta-belle 1-14 im Anhang). Die
Zugezogenen sind durch ei-nen hohen Anteil von Personen jüngeren
und mittlerenAlters (18 bis unter 40 Jahre) gekennzeichnet: Im
Jahr2006 waren drei Viertel (74,7 Prozent) der Zuziehendenunter 40
Jahre; bei der Gesamtbevölkerung lag dieser An-teil dagegen bei nur
45,2 Prozent. Dabei fielen64,2 Prozent der Zugezogenen in die
Altersgruppe der18- bis unter 40-Jährigen, bei der
Gesamtbevölkerung
A b b i l d u n g 1-12
Zu- und Fortzüge und Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen in
Prozent im Jahr 2006
Quelle: Statistisches Bundesamt
17,310,5
23,4 8,316,7
40,9
19,6
42,4
23,2
35,1
26,6
2,1
19,8
3,8
10,4
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Im Jahr 2006 zugezogenePersonen
Gesamtbevölkerung 2006 Im Jahr 2006 fortgezogenePersonen
An
teil d
er
Alt
ers
gru
pp
e a
n d
er
Gesam
tbevö
lkeru
ng
bzw
. an
den
zu
-/
fort
gezo
gen
en
Pers
on
en
in
v. H
d.
unter 18 Jahre von 18 bis unter 25 Jahren von 25 bis unter 40
Jahre von 40 bis unter 65 Jahre 65 und mehr Jahre
-
Drucksache 16/7705 – 20 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
waren dies nur 27,8 Prozent. Bei den älteren Jahrgängenstellt
sich die Situation dementsprechend umgekehrt dar.Nur 2,1 Prozent
der Zugezogenen waren älter als 65 Jahregegenüber 19,8 Prozent der
Gesamtbevölkerung. In derjüngsten Altersgruppe (bis 18 Jahre)
fallen die Unter-schiede geringer aus. Zudem fällt der Anteil
dieser Al-tersgruppe an der Gesamtbevölkerung höher aus als anden
Zugezogenen: Einem Anteil von 10,4 Prozent bei denZugezogenen
stehen 17,3 Prozent der Wohnbevölkerunggegenüber. Bei den
Zugezogenen handelt es sich somit imDurchschnitt um jüngere
Menschen, wodurch die Alters-struktur der Gesamtbevölkerung
„verjüngt“ wird.
Bei den fortziehenden Personen zeigt sich folgendes Bild:Etwas
mehr als zwei Drittel (69,5 Prozent) der im Jahr2006 Fortgezogenen
waren jünger als 40 Jahre. Es ver-bleiben demnach mehr jüngere
Personen, während dieÄlteren verstärkt fortziehen. Gleichwohl geht
der Effekteiner durch Zuwanderung „verjüngten“
Altersstrukturteilweise durch die Abwanderung wieder verloren.
Bei einem Vergleich der Altersstruktur der Migranten desJahres
2006 zeigt sich, dass das Durchschnittsalter derZugezogenen mit
31,7 Jahren circa zwei Jahre unter demder Fortgezogenen (33,9
Jahre) lag. Dabei betrug dasDurchschnittsalter der ausländischen
Zugezogenen31,6 Jahre, das der deutschen 32,3 Jahre. Bei den
Fortzü-gen lag das Durchschnittsalter der Ausländer bei34,5 Jahren,
das der Deutschen bei 32,2 Jahren (vgl. dazuKapitel 7).
1.7 Geschlechtsstruktur
Der Anteil der Frauen ist sowohl bei den Zuzügen alsauch bei den
Fortzügen geringer als jener der Männer.Die Anteile bleiben über
die Zeit hinweg relativ konstant.Allerdings ist der Frauenanteil
bei den Zuzügen (seit1994 zwischen 40 Prozent und 43 Prozent)
durchgängighöher als bei den Fortzügen (zwischen 36 Prozent und39
Prozent seit 1997) (vgl. Abbildung 1-13 und Tabelle 1-15im
Anhang).
Eine Differenzierung nach einzelnen Herkunftsländernzeigt, dass
einige Länder durch einen überproportionalhohen Frauen- bzw.
Männeranteil an den Zuzügen ge-kennzeichnet sind (vgl. Tabelle 1-8
im Anhang). So be-trug der Frauenanteil der ausländischen
Zugezogenen ausThailand im Jahr 2006 etwa 78 Prozent, der der
Fortgezo-genen circa 72 Prozent. Grund für diesen hohen Anteil
istu. a. die Heiratsmigration aus diesem Land. Weitere
Her-kunftsländer mit hohem Frauenanteil an den ausländi-schen
Zugezogenen sind Kenia (78 Prozent), Peru(70 Prozent), die Ukraine
(68 Prozent), die Philippinen(67 Prozent), Georgien (67 Prozent),
Weißrussland(65 Prozent), die Russische Föderation (62 Prozent)
undLitauen (62 Prozent). Ein überproportional hoher Männer-anteil
an den ausländischen Zugezogenen ist für die Her-kunftsländer
Ungarn (77 Prozent), Algerien (77 Prozent),Kroatien (72 Prozent),
Libanon (71 Prozent), Indien(71 Prozent) und Tunesien (70 Prozent)
festzustellen.
A b b i l d u n g 1-13
Frauenanteile bei den Zu- und Fortzügen in Prozent von 1974 bis
2006
Quelle: Statistisches Bundesamt
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
80,0
90,0
100,0
Fra
uen
an
teil in
Pro
zen
t
Jahr
Frauenanteil der Fortzüge
Frauenanteil der Zuzüge
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache
16/7705
1.8 Aufenthaltszwecke
Durch das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes unddie damit
einhergehende Ergänzung der Speichersach-verhalte im AZR wurde eine
Differenzierung der Zuwan-derung von Ausländern nach
Aufenthaltszwecken mög-lich. Erfasst wird nun zusätzlich die
Rechtsgrundlage fürdie Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehöri-gen. Anhand der Daten des AZR werden im
Folgendendie im Jahr 2006 zugewanderten Drittstaatsangehörigen
differenziert nach dem Zweck ihres Aufenthalts darge-stellt.
Im AZR wurden 361 562 ausländische Staatsangehörigeregistriert,
die im Jahr 2006 nach Deutschland zugezogensind, darunter 197 513
Personen, die nicht die Staatsange-hörigkeit eines EU-Staates
besaßen (vgl. Tabelle 1-4). ImJahr 2005 waren es 379 902 Personen.
Die Zuwande-rungszahlen des AZR liegen um etwa ein Drittel unterden
in der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundes-
Ta b e l l e 1-4
Zuzüge von Ausländern im Jahr 2006 nach ausgewählten
Aufenthaltszwecken und Aufenthaltstiteln1
Quelle: Ausländerzentralregister1 ohne im Inland geborene
ausländische Kinder. Die Differenz zwischen der Summe der
aufgeführten Aufenthaltstitel und der Spalte „Gesamt“ er-
klärt sich dadurch, dass in der Tabelle nicht alle
Aufenthaltsstatus aufgeführt sind. So wurden zusätzlich etwa 92 000
EU-Aufenthaltstitel, circa8 000 Aufenthaltsgestattungen und 5 500
Duldungen ausgestellt.
Staats-angehörigkeit
AufenthaltserlaubnisseNieder-
lassungs-erlaubnis
GesamtStudium
Sprach-kurs,
Schul-besuch
Sonstige Aus-
bildung
Beschäf-tigung
Humani-täre
Gründe
Fami-liäre
Gründe
Türkei 1.398 103 83 1.256 81 10.195 333 20.419
Russische Föderation 1.493 127 431 1.813 218 4.771 350
13.282
Rumänien 740 89 210 3.828 21 1.560 16 12.968
Vereinigte Staaten 2.598 755 384 2.412 17 2.178 83 11.972
China 4.028 345 631 2.474 18 1.122 8 11.450
Serbien und Montenegro 176 26 45 802 76 5.106 48 10.898
Indien 1.028 33 162 2.600 25 1.627 11 7.751
Ukraine 516 62 195 1.478 85 1.706 284 6.223
Bulgarien 1.082 38 74 1.147 14 453 10 5.223
Japan 839 268 104 1.468 2 1.397 9 4.852
Brasilien 766 433 241 678 22 1.101 13 4.661
Bosnien und Herzegowina 104 26 13 1.543 16 1.241 28 4.200
Thailand 313 196 47 127 11 1.970 17 3.460
Vietnam 334 17 41 47 18 1.031 23 3.356
Marokko 628 7 13 64 12 1.347 31 3.151
Irak 41 2 8 1 142 353 25 3.066
Korea, Republik 1.102 191 80 356 6 682 4 3.005
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten insgesamt 25.663 4.592
4.468 29.408 2.389 55.048 1.821 197.513
Insgesamt 25.685 4.610 4.470 29.466 2.409 56.302 1.838
361.562
-
Drucksache 16/7705 – 22 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
amtes verzeichneten Zuzugszahlen (2005: 579 301 Zu-züge von
Ausländern, 2006: 558 467 Zuzüge; vgl. Kapi-tel 1.2).
Die Zahlen zu Zugezogenen auf Basis des AZR liegenniedriger als
die Zahlen der Wanderungsstatistik desStatistischen Bundesamtes
(vgl. dazu die Kapitel 1.1und 1.2), da Personen im AZR erst
registriert werden,wenn sie sich nicht nur vorübergehend im
Bundesgebietaufhalten. In der Regel gehen Ausländer in das AZR
erstein, wenn sie sich länger als drei Monate in
Deutschlandaufhalten. Zudem sind die Daten im AZR personenbezo-gen,
so dass ein Ausländer, der mehrfach im Jahr zu- undfortzieht, nur
einmal in das AZR eingeht.
Mehr als ein Viertel (28 Prozent) der Drittstaatsangehöri-gen
zogen aus familiären Gründen nach Deutschland(vgl. Abbildung 1-14).
Bei diesem Aufenthaltszweck
handelt es sich überwiegend um auf Dauer angelegte Zu-wanderung.
15 Prozent der Drittstaatsangehörigen, die imJahr 2006 eingereist
sind, erhielten eine Aufenthalts-erlaubnis zum Zweck der
Beschäftigung. Knapp 18 Pro-zent zogen zum Zweck des Studiums, des
Besuchs einerSchule bzw. eines Sprachkurses und zu sonstigen
Ausbil-dungszwecken nach Deutschland. Aufenthalte zumZweck der
Beschäftigung, des Studiums und der Ausbil-dung sind in der Regel
von vornherein befristet.
Während im Jahr 2006 fast die Hälfte der Staatsangehöri-gen aus
der Türkei sowie aus Serbien und Montenegroaus familiären Gründen
nach Deutschland zog, überwogbei indischen und rumänischen
Staatsangehörigen die Zu-wanderung zum Zweck der Beschäftigung
(vgl. Abbil-dung 1-15). Bei chinesischen Staatsangehörigen
domi-nierte mit etwa einem Drittel die Einreise zum Zweck
desStudiums bzw. der Ausbildung.
A b b i l d u n g 1-14
Zuzüge von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2006 nach ausgewählten
Aufenthaltszwecken
Quelle: Ausländerzentralregister 1 Darunter fallen u. a.
Personen mit einem EU-Aufenthaltstitel, einer Aufenthaltsgestattung
oder einer Duldung.
Gesamtzahl: 197.513
Studium13,0%
Sprachkurs, Schulbesuch2,3%
Beschäftigung14,9%
Humanitäre Gründe1,2%
Familiäre Gründe27,9%
Niederlassungserlaubnis0,9%
Sonstige1
37,5%Sonstige Ausbildung
2,3%
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache
16/7705
A b b i l d u n g 1-15
Zuzüge von Ausländern im Jahr 2006 nach ausgewählten
Aufenthaltszwecken und ausgewählten Staatsangehörigkeiten
Quelle: Ausländerzentralregister
6,811,2
5,7
21,7
35,2
1,6
13,38,3
20,7
13,00,9
4,2
2,3
9,5
8,5
0,7
2,5
4,1
2,1
4,6
6,2
13,7 29,5
20,1
21,6
7,4
33,5
23,8
22,0
14,9
0,4
1,6
0,2
0,1
0,2
0,7
0,3
1,4
0,3
1,2
49,9
35,9
12,0
18,2
9,8
46,9
21,0
27,48,7 28,5
35,8 33,3
50,3
30,324,7
42,8
29,435,0
46,2
37,8
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Türkei Russische
Föderation
Rumänien Vereinigte Staaten China Serbien und
Montenegro
Indien Ukraine Bulgarien Staatsangehörige
aus
Nicht-EU-Staaten
insgesamt
Studium Sprachkurs, Schulbesuch und sonst. Ausbildung
Beschäftigung Humanitäre Gründe Familiäre Gründe Sonstige
1.9 Längerfristige Zuwanderung (Nach-haltigkeit der
Zuwanderung)
Auf der Basis der Zahlen des AZR lassen sich Aussagenüber die
Aufenthaltsdauer der in einem Jahr zugewander-ten Personen treffen.
Im Folgenden werden die ausländi-schen Staatsangehörigen
betrachtet, die in den Jahren2004 und 2005 eingereist sind und sich
mindestens einJahr im Bundesgebiet aufhielten. Diese
Mindestaufent-haltsdauer entspricht der Definition von Zuwanderung
inder „EU-Verordnung über Gemeinschaftsstatistiken inden Bereichen
Migration und internationaler Schutz“(vgl. dazu Kapitel 1.1).
Im Jahr 2005 zogen laut AZR etwa 289 000
ausländischeStaatsangehörige für eine Aufenthaltsdauer von
mindes-tens einem Jahr nach Deutschland (2004: circa 293 000)(vgl.
Tabelle 1-5). Diese Zahl liegt um etwa die Hälfte un-ter der in der
Wanderungsstatistik des Statistischen Bun-desamtes ausgewiesenen
Zahl von 579 301 Zuzügen fürdas Jahr 2005. Bei der Differenz von
etwa 290 000 han-delt es sich zum großen Teil um Ausländer, die
sich nurkurzfristig, d. h. weniger als ein Jahr, in Deutschland
auf-halten. Zum anderen können in der Zuzugsstatistik des
Statistischen Bundesamtes auch zwei oder mehr Zuzügederselben
Person registriert sein, da es sich hierbei – imGegensatz zum AZR –
um keine personen-, sondern umeine (wanderungs-)fallbasierte
Statistik handelt.
Von den im Jahr 2005 zugewanderten Ausländern besa-ßen 52 368
Personen die polnische Staatsangehörigkeit.Dies entspricht einem
Anteil von 18,1 Prozent an den„long-term migrants“ des Jahres 2005
(2004: 14,1 Pro-zent) (vgl. Abbildung 1-16). Der Anteil polnischer
Staats-angehöriger an der längerfristigen Zuwanderung liegtdamit
deutlich unter dem Anteil an den in der Zuzugssta-tistik des
Statistischen Bundesamtes erfassten Zuzügenvon Ausländern, in der
auch kurzfristige Zuzüge re-gistriert werden. Im Jahr 2005 lag der
Anteil der Polen anden Zuzügen von Ausländern in der
Zuzugsstatistik bei25,5 Prozent (2004: 20,8 Prozent). Dies zeigt,
dass vielePolen nur kurzfristig, etwa zur Saisonarbeit,
nachDeutschland ziehen. Weitere Hauptherkunftsländer imJahr 2005
waren die Türkei (8,7 Prozent) und die Russi-sche Föderation (5,1
Prozent). Staatsangehörige aus die-sen beiden Staaten kommen
vielfach im Rahmen des Fa-miliennachzugs nach Deutschland (vgl.
dazu Kapitel 2.7)
-
Drucksache 16/7705 – 24 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
Ta b e l l e 1-5
Zugewanderte Ausländer in den Jahren 2004 und 2005 mit einer
Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr
Quelle: Ausländerzentralregister
Staatsangehörigkeit 2004 2005
Polen 41.197 52.368
Türkei 24.497 25.231
Russische Föderation 19.061 14.855
Serbien und Montenegro 10.560 10.096
Italien 7.768 8.374
China 8.262 7.754
Niederlande 6.646 7.694
Vereinigte Staaten 7.535 7.597
Ukraine 11.023 7.338
Rumänien 7.476 7.048
Frankreich 5.917 6.622
Ungarn 4.841 5.659
Österreich 5.026 5.141
Indien 5.169 4.836
Griechenland 4.293 4.439
Bulgarien 4.789 3.729
Kasachstan 5.259 3.684
Gesamt 292.900 289.486
und sind deshalb überproportional häufig durch länger-fristige
Aufenthalte in Deutschland gekennzeichnet.12
Vergleicht man die Zahlen aus dem AZR mit den Zuzugs-zahlen aus
der Wanderungsstatistik (siehe oben), dann be-deutet dies, dass
sich etwa die Hälfte der 579 000 zugezo-
genen Ausländer des Jahres 2005 nur kurzzeitig – fürweniger als
ein Jahr – in Deutschland aufhielten.
Es ist darauf hinzuweisen, dass viele der Zuwanderer, diesich
mindestens ein Jahr in Deutschland aufhalten, trotz-dem häufig nur
befristet aufhältig sind. Vielfach werdenAufenthaltserlaubnisse
zwar für länger als ein Jahr, abernur für die Dauer des
Aufenthaltszwecks ausgestellt(z. B. Werkvertragsarbeitnehmer,
Studierende), so dassdieser Personenkreis nach Ablauf dieser Frist
Deutsch-land wieder verlassen muss.
12 Der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an den in der
Wande-rungsstatistik des Statistischen Bundesamtes registrierten
Zuzügenbetrug im Jahr 2005 6,2 Prozent, der der Staatsangehörigen
aus derRussischen Föderation 4,0 Prozent.
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache
16/7705
A b b i l d u n g 1-16
Zugewanderte Ausländer im Jahr 2005 mit einer Aufenthaltsdauer
von mindestens einem Jahr
Quelle: Ausländerzentralregister
Gesamtzahl: 289.486
Polen18,1%
Türkei8,7%
Russische Föderation5,1%
Serbien und Montenegro3,5%
Ukraine2,5%
andere Staatsangehörigkeiten
48,8%
Italien2,9%
China2,7%
Niederlande2,7%
Vereinigte Staaten2,6%
Rumänien2,4%
2 Die einzelnen Zuwanderergruppen
2.1 Überblick über die einzelnen Zuwanderergruppen
In Kapitel 2 wird das Migrationsgeschehen in Deutsch-land nach
den einzelnen Formen der Zuwanderung dif-ferenziert. Die jeweiligen
Migrationsarten unterschei-den sich rechtlich hinsichtlich ihrer
Einreise (z. B.Visumfreiheit bzw. -pflicht) und ihres
Aufenthaltsstatus.Die unterschiedlichen zuwanderungs- und
aufenthalts-rechtlichen Regelungen beeinflussen zudem die
Lebens-lage der einzelnen Migranten. So besteht sowohl recht-lich
als auch faktisch (als auch in Bezug auf dieAufenthaltsdauer des
Migranten) ein Unterschied, ob je-mand beispielsweise als
Asylantragsteller, Werkver-tragsarbeitnehmer oder Spätaussiedler
nach Deutsch-land kommt. Die folgenden Arten der Zuwanderungsind zu
unterscheiden:
– EU-Binnenmigration von Unionsbürgern (Kapi-tel 2.2),
– Spätaussiedlerzuwanderung (Kapitel 2.3),
– Zuwanderung zum Zweck des Studiums und der Aus-bildung
(Kapitel 2.4),
– Werkvertrags-, Saison- und Gastarbeitnehmermigra-tion und
weitere zeitlich begrenzte Arbeitsmigrationaus den neuen EU-Staaten
und aus Nicht-EU-Staaten(Kapitel 2.5),
– Zugang von Asylbewerbern und Konventionsflücht-lingen sowie
jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet derehemaligen Sowjetunion
(Kapitel 2.6),
– Familien- und Ehegattennachzug von Drittstaatsange-hörigen
(Kapitel 2.7),
– Zuwanderung aus sonstigen Gründen (Kapitel 2.8)und
– Rückkehr deutscher Staatsangehöriger (Kapitel 2.9).
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich bei einem Vergleichder
Gesamtzuzugszahl aus der Wanderungsstatistik mitder aufsummierten
Zahl der verschiedenen Zuwanderer-gruppen auf Basis der jeweiligen
Spezialstatistiken eineDifferenz ergibt. Diese mangelnde
Vergleichbarkeit istvor allem auf die unterschiedlichen
Erhebungsgrundlagen(z. B. fall- vs. personenbezogene Erfassung) der
einzel-nen Statistiken, aber auch auf Erfassungsunterschiede(z. B.
der Saisonarbeitnehmer)13 zurückzuführen.14
Tabelle 2-1 gibt einen Überblick über die Größenordnungder
einzelnen Zuwanderungsarten seit Beginn der 1990erJahre. Daran
anschließend werden in den einzelnen Un-terkapiteln sowohl die
rechtlichen Grundlagen als auchdie quantitative Entwicklung der
Migrationsarten aus-führlich dargestellt.
13 Zu den Erfassungsproblemen der Saisonarbeitnehmer in der
allge-meinen Wanderungsstatistik siehe Kapitel 2.5.1.2.
14 Vgl. dazu Lederer 2004: 102ff.
-
Drucksache 16/7705 – 26 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
A b b i l d u n g 2-1
Formen der Zuwanderung nach Deutschland1
1 Die Abbildung gibt nur grob die Größenordnungen der einzelnen
Migrationsarten wieder; vgl. zu den genauen Größenordnungen die
folgendenAbbildungen und Tabellen.
Ta b e l l e 2-1
Zuwanderergruppen 1991 bis 20061
EU-Binnen-
migration (EU-14)
Familien-nachzug
(Spät-) Aus-
siedler
Jüdische Zu-
wanderer
Asyl-bewerber
Werk-vertrags-
arbeit-nehmer
Saison-arbeit-nehmer
und Schau-steller-gehilfen
IT-Fach-kräfte
Bildungs-aus-
länder (Studien-anfänger)
1991 128.142 221.995 256.112 51.771 128.688
1992 120.445 230.565 438.191 94.902 212.442
1993 117.115 218.888 16.597 322.599 70.137 181.037 26.149
1994 139.382 222.591 8.811 127.210 41.216 137.819 27.922
1995 175.977 217.898 15.184 127.937 49.412 176.590 28.223
1996 171.804 177.751 15.959 116.367 45.753 197.924 29.391
-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache
16/7705
n o c h Tabelle 2-1
2.2 EU-Binnenmigration von Unionsbürgern
Unter EU-Binnenmigration versteht man die Zu- und Ab-wanderung
von Deutschen und Unionsbürgern15 in diebzw. aus den einzelnen
Staaten der Europäischen Union.Entscheidend ist also die
Staatsangehörigkeit (Unionsbür-gerschaft) und nicht das Herkunfts-
oder Zielland des Mi-granten. Ein Staatsangehöriger eines
EU-Staates kanndemnach auch aus einem Nicht-EU-Staat zuziehen, um
indie EU-Binnenwanderungsstatistik einzugehen, da er un-ter die
Freizügigkeitsregelungen für Unionsbürger fällt.Dagegen zählt die
Zu- bzw. Abwanderung von Dritt-staatsangehörigen aus einem bzw. in
einen anderen Mit-gliedstaat der EU nicht zur EU-Binnenmigration im
o. g.Sinne.
Die EU-Binnenmigration kann der allgemeinen Zu-
undFortzugsstatistik entnommen werden, indem sie nach
denentsprechenden EU-Staatsangehörigkeiten der
Migrantendifferenziert wird. Die Zu- und Fortzüge deutscher
Staats-angehöriger werden dabei nicht berücksichtigt. Ursachenund
Motive für die EU-interne Migration sind insbeson-dere
Arbeitsaufnahme und Ausbildung sowie Familien-gründung oder
-zusammenführung. Zu nennen ist jedoch
auch – wie teilweise im Fall der Fortzüge von Deutschennach
Spanien – die Ruhesitzwanderung (vgl. dazu Kapi-tel 3.2).
Das im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)16 umge-setzte Recht
der Europäischen Union gewährt Unions-bürgern und ihren (unter
Umständen einem Drittstaatangehörenden) Familienangehörigen
grundsätzlich Perso-nenfreizügigkeit (Recht auf Einreise und
Aufenthalt ge-mäß § 2 Abs. 1 FreizügG/EU).17 Dies schließt das
Rechtein, den Arbeitsplatz frei zu wählen, sich an einem
belie-bigen Ort im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
niederzu-lassen und grundsätzlich gleichbehandelt zu werden.
Frei-
15 Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaatesder Europäischen Union besitzt.
16 Als Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes trat das Gesetz über
die allge-meine Freizügigkeit von Unionsbürgern
(Freizügigkeitsgesetz/EU –FreizügG/EU) am 1. Januar 2005 in Kraft.
Es löst das Aufenthaltsge-setz/EWG (AufenthG/EWG) sowie die
Freizügigkeitsverordnung/EG (FreizügV/EG) ab, die durch Art. 15 des
Zuwanderungsgesetzesaufgehoben wurden. Das FreizügG/EU setzt die
wesentlichen Vorga-ben der Freizügigkeitsrichtlinie (Richtlinie
2004/38/EG) um. Soweitsich einzelne Bestimmungen der Richtlinie
noch nicht ausdrücklichim Gesetzestext wieder finden, gelten sie
seit Ablauf der Umset-zungsfrist am 1. Mai 2006 unmittelbar. Die
vollständige Umsetzungin nationales Recht erfolgt mit Artikel 2 des
Gesetzes zur Umsetzungaufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien
der Europäischen Union,das am 28. August 2007 in Kraft getreten ist
(BGBl. I, 1970ff).
17 Freizügigkeit besteht grundsätzlich auch für Staatsangehörige
ausden EWR-Staaten und der Schweiz.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesverwaltungsamt,
Auswärtiges Amt, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Bundesagentur für Arbeit1 Eine Addition der Zuwanderergruppen zu
einer Gesamtsumme ist aufgrund unterschiedlicher
Erhebungsgskriterien (z. B. Fall- vs. Personenstatis-
tik) nicht möglich. Vgl. dazu jeweils die folgenden
Unterkapitel.
1997 150.583 134.419 19.437 104.353 38.548 205.866 31.123
1998 135.908 62.992 103.080 17.788 98.644 32.989 207.927
34.760
1999 135.268 70.750 104.916 18.205 95.113 40.035 230.347
39.905
2000 130.683 75.888 95.615 16.538 78.564 43.682 263.805 4.341
45.652
2001 120.590 82.838 98.484 16.711 88.278 46.902 286.940 6.409
53.183
2002 110.610 85.305 91.416 19.262 71.124 45.446 307.182 2.623
58.480
2003 98.709 76.077 72.885 15.442 50.563 43.874 318.549 2.285
60.113
2004 92.931 65.935 59.093 11.208 35.607 34.211 333.690 2.273
58.247
2005 89.235 53.213 35.522 5.968 28.914 21.916 329.789 55.773
2006 89.788 50.300 7.747 1.079 21.029 20.001 303.429 53.554
EU-Binnen-
migration (EU-14)
Familien-nachzug
(Spät-) Aus-
siedler
Jüdische Zu-
wanderer
Asyl-bewerber
Werk-vertrags-
arbeit-nehmer
Saison-arbeit-nehmer
und Schau-steller-gehilfen
IT-Fach-kräfte
Bildungs-aus-
länder (Studien-anfänger)
-
Drucksache 16/7705 – 28 – Deutscher Bundestag – 16.
Wahlperiode
zügigkeitsberechtigt sind Arbeitnehmer, Erbringer undEmpfänger
von Dienstleistungen, niedergelassene selb-ständige Erwerbstätige
sowie die (unter Umständen einemDrittstaat angehörenden)
Familienangehörigen dieser Per-sonen (§ 2 Abs. 2 FreizügG/EU). Das
FreizügG/EU ge-währt in aller Regel auch den Staatsangehörigen der
EU-Staaten und ihren Familienangehörigen Freizügigkeit, diein
Deutschland bleiben wollen, nachdem sie ihre Er-werbstätigkeit
beendet haben (Verbleibeberechtigte). Zu-dem entsteht nach fünf
Jahren rechtmäßigen Aufenthaltsfür Unionsbürger und die Kernfamilie
ein Daueraufent-haltsrecht (§§ 2 Abs. 5, 5 Abs. 5 FreizügG/EU).
Nichterwerbstätige Unionsbürger sind nur dann
freizü-gigkeitsberechtigt, wenn sie über einen
hinreichendenKrankenversicherungsschutz und ausreichende
Existenz-mittel für sich und ihre Familienangehörigen
verfügen.Familienangehörige von Unionsbürgern sind gemäß § 3Abs. 2
FreizügG/EU der Ehegatte und die Kinder bis zum21. Lebensjahr sowie
Verwandte in aufsteigender und ab-steigender Linie, sofern ihnen
Unterhalt gewährt wird(z. B. Großeltern und Kinder über 21
Jahre).
Unionsbürger benötigen für ihre Einreise und für ihrenAufenthalt
im Bundesgebiet weder ein Visum noch eineAufenthaltserlaubnis (§ 2
Abs. 4 FreizügG/EU). Unions-bürger erhalten von Amts wegen eine
Bescheinigung überihr Aufenthaltsrecht (§ 5 Abs. 1 FreizügG/EU).18
Fürdrittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbür-gern wird
eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgestellt (§ 5Abs. 2
FreizügG/EU).
Sind die Voraussetzungen des Rechts auf Einreise undAufenthalt
innerhalb der ersten fünf Jahre der Begrün-dung des ständigen
Aufenthalts in Deutschland entfallen,kann der Verlust des
Freizügigkeitsrechts festgestellt wer-den (§ 5 Abs. 5 FreizügG/EU).
Ansonsten ist der Verlustdes Freizügigkeitsrechts nur aus Gründen
der öffentlichenOrdnung, Sicherheit oder Gesundheit möglich (§ 6
Abs. 1FreizügG/EU), nach ständigem rechtmäßigem Aufent-halt im
Bundesgebiet von mehr als fünf Jahren nur nochaus besonders schwer
wiegenden Gründen (§ 6 Abs. 3FreizügG/EU).
Mit der Erweiterung der Europäischen Union um zehnweitere
Mitgliedstaaten sind seit dem 1. Mai 2004 auchdie Staatsangehörigen
aus den neuen EU-Staaten grund-sätzlich freizügigkeitsberechtigt.
Allerdings sind mit denneuen EU-Staaten – mit Ausnahme von Malta
und Zy-pern – bis zur Herstellung vollständiger
FreizügigkeitÜbergangsregelungen im Bereich der
Arbeitnehmerfrei-zügigkeit sowie in Teilbereichen der
Dienstleistungs-erbringung durch entsandte Arbeitnehmer19
vereinbartworden. Es gilt eine gestufte Übergangsregelung
(2+3+2-
Modell) mit einer bis zu sieben Jahre dauernden Über-gangsfrist
(vgl. dazu ausführlich Kapitel 2.5). Für diezum 1. Januar 2007
beigetretenen Staaten Rumänien undBulgarien gelten die gleichen
Übergangsregelungen.
Mit dem Beitritt zum 1. Mai 2004 war in den zehn neuenEU-Staaten
zudem der Schengener Besitzstand zuübernehmen. Allerdings sind noch
nicht alle Bestimmun-gen des Schengener
Durchführungsübereinkommens(SDÜ)20 anwendbar. Ausgenommen bleibt
etwa die poli-zeiliche Überwachung der Grenzen. An den
EU-Binnen-grenzen zu den neuen EU-Staaten finden deshalb weiter-hin
Grenzkontrollen statt. Dem endgültigen Wegfall derGrenzkontrollen
ist eine gründliche Evaluierung der An-wendung des Schengener
Besitzstandes vorgeschaltet.Im Dezember 2006 hat sich der Rat für
Justiz und Inne-res auf die Ausweitung des Schengenraumes auf
dieneuen EU-Mitgliedstaaten und damit die Abschaffungder
Binnengrenzkontrollen zum 31. Dezember 2007(Land- und Seegrenzen)
bzw. zum 29. März 2008 (Flug-häfen) verständigt. Voraussetzung
hierfür ist jedoch, dassdie im Jahr 2004 beigetretenen Staaten bis
dahin denSchengen-Acquis in vollem Umfang anwenden und amSchengen
Informationssystem (SIS) teilnehmen kön-nen.21 Im Falle von
Rumänien und Bulgarien kommt dasSchengen-Recht zunächst nur
teilweise zur Anwendung.So finden an den Grenzen zu diesen beiden
neu beigetre-tenen EU-Staaten weiterhin Grenzkontrollen statt.
Zu-dem wenden beide Staaten das Schengen-Visumregimenoch nicht
an.
Die Richtlinie 2004/38/EG hat Vorrang vor dem nationa-len
Freizügigketisrecht .Mit dem Ablauf der Umsetzungs-frist am 30.
April 2006 gelten diejenigen Vorgaben derRichtlinie 2004/38/EG, die
sich noch nicht ausdrücklichim FreizügG/EU wieder finden,
unmittelbar. Mit dem Ge-setz zur Umsetzung aufenthalts- und
asylrechtlicherRichtlinien, das am 28. August 2007 in Kraft
getreten ist,wurde die Ric