Herausforderungen an das Welthandelsrecht und die Doha Development Agenda Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht Eingereicht bei Prof. Dr. Josef Falke Universität Bremen Vorgelegt von Sulay Yarina Paéz Abadía Seminararbeit - Sommersemester 2010 Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors im Welthandelssystem
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Der Weg Zur Liberalisierung Des Agrarsektors Im Welt-Handelssystem
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Herausforderungen an das Welthandelsrecht und die Doha Development Agenda Aufbaustudium Europäisches und Internationales Recht Eingereicht bei Prof. Dr. Josef Falke Universität Bremen
GATT = General Agreement on Tariffs and Trade = Allgemeines Zoll- und Handels-
abkommen
ITO = International Trade Organisation
IWF = Internationaler Währungsfond
SSG = Special Safeguard Provision = Schutzklausel
WTO = World Trade Organisation = Welthandelsorganisation
~ 4 ~
Der Weg zur Liberalisierung des Agrarsektors im Welt-
handelssystem
1. VORGESCHICHTE DES WELTWEITEN HANDELS
1.1. Der Welthandel am Anfang des 20. Jahrhundert
Die Mitgliedstaaten der damaligen EWG haben schon in den 20er Jahren mit dem
Agrarprotektionismus angefangen, weil sie an die Notwendigkeit einer gemein-
schaftlichen Agrarpolitik glaubten. Diese Situation hat sich nach dem zweiten Welt-
krieg mit der Gründung des GATT sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF)
verstärkt.
Vor dem ersten Weltkrieg gab es verschiedene multilaterale Abkommen z.B. das
der Europäischen Donaukomission (1857), die versuchte eine Gleichmäßigkeit zwi-
schen den Europäischen Ländern auf der internationalen Ebene zu erreichen.1
Trotzdem ist dieser Erfolg in der weitreichenden Liberalisierung der Weltwirtschaft
zwischen den Kriegszeiten nicht erlangt worden, aufgrund des weltumspannenden
Netzes von Kartellen im Rohstoffsektor, und der deutlichen Intensivierung der US-
amerikanischen Hochzollpolitik.2
Anfang der 30er Jahre beschloss der US-Kongress den Smoot Hawley – Act als
Reaktion auf die Weltwirtschaftkrise von 1929, der den Präsidenten ermächtige, die
heimische Agrarproduktion durch Zölle von durchschnittlich 26% auf fast 60 % zu
schützen. Trotzdem erkannte die US-Regierung, dass die amerikanischen Produk-
tionsüberschüsse in den Weltmarkt aufgenommen werden könnten, und begann
den Prozess der Handelsliberalisierung. Der US-Kongress führte mit dem
Reciprocal Trade Agreement Act einen Politikwechsel aus, und ermächtige den
1 Autar Krishen Koul, Guide to the WTO and GATT Economics, Law and Politics by, 2005, Editorial
Kluwer Law International, 2005, S 1. 2 Christian Tietje, Internationales Wirtschaftsrecht, 2009, S 23.
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Präsidenten für Zollreduktionen Handelsabkommen abzuschließen. Zwischen 1934
bis 1944 wurden 32 bilaterale Abkommen in diesem Rahmen von der USA abge-
schlossen. 3
Nach dem zweiten Weltkrieg trafen sich der US-Präsident Roosevelt und der briti-
sche Premierminister Churchill, um die wirtschaftlichen Friedenziele festzulegen.
Als Ergebnis wurde die sog. Atlantik Charta veröffentlicht, die später von weiteren
Staaten anerkannt, und zum grundlegenden Dokument für die Vereinten Nationen
wurde. Dieses Dokument legt eine neue liberale Weltwirtschaftsordnung fest, die
die verbundenen Handelsbarrieren und Handelsschranken abbauen sollte.4
Während des zweiten Weltkriegs hatte die US-Regierung die Vorbereitung einer
neuen Struktur des internationalen Wirtschaftsystems begonnen, zusätzlich wurden
Bestimmungen über Währung und Kreditwesen verwirklicht, und dann die Grün-
dung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank vollzogen.5
Infolge der Vorbereitungen der US-Regierung wurde im November 1947 bis März
1948 die Havanna Konferenz abgehalten. In der laufenden Konferenz wurden zwei
Verhandlungen abgeschlossen, einerseits die Gründung der ITO, anderseits ein
allgemeines Zolltarif und –Handelsabkommen. Da die US-Regierung das Abkom-
men über die ITO nicht ratifizieren konnte, wurde das allgemeine Abkommen später
als GATT anerkannt.
1.2. Entwicklung im Rahmen des GATT 1947
Am Anfang sollte das ursprüngliche GATT den internationalen Handel der Agrargü-
ter gleichstellen, und die Ausnahmen sollten sich auf Maßnahmen zur Bekämpfung
von Mangelsituationen bei Lebensmitteln, auf den Schutz von Standardvorschriften
und Normen, sowie auf flankierende Maßnahmen zur Beseitigung von Produktions-
überschüssen beziehen.6 Außerdem sollte es die Verbesserung des allgemeinen
3 Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-
terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 8. 4 http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Handelsorganisation
5 Christian Tietje (2009), Internationales Wirtschaftsrecht. S 17-27
6 Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 465.
10 Exportsubventionen für Industrieprodukte wurden in dem GATT 1947 Art. XVI nicht erlaubt.
11 O’Connor Bernard, Agriculture Export Refunds in EC and WTO Law, O’Connor and Company,
1999, S, 63.
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stellen.12 Danach wurde die EWG gegründet, und als Reaktion u.a. auf die Einfuhr-
beschränkungen der USA, eine Agrarordnung in der EWG aufgebaut, die sog. Ge-
meinsame Agrarpolitik (GAP).
1.3. Die Situation nach dem GATT 1947 bis zur Uruguay Runde
Der US-Waiver und die GAP von der EWG stagnierten den Liberalisierungsprozess
im Agrarhandel, der durch das GATT 1947 stattfinden sollte. Zwischen den 50er
und 70er nahmen die Produktionsvolumen und Kosten der Maßnahmen dramatisch
zu, die US-Landwirte unterstützten.13 Folglich begann in der 70er Jahren eine neue
Diskussion über die Orientierung der Agrarpolitik in den USA.
In der 70er wurde eine neue Hilfsmethode von der US-Regierung eingeführt das
sog. Deficiency payment, welches die Differenz zwischen Produzentenpreis und
staatlichem Preis ausgleichen sollte.14
Mit der GAP förderte die EWG ein System von Marktinterventionen und Exportsub-
ventionen, und machte den Agrarsektor im internationalen Welthandel konkurrenz-
fähig.15 Am Anfang sollte die neue Struktur den Landwirtschaftssektor vor Preis-
schwankungen schützen, und die Preise für die Verbraucher sicherstellen.16
Unter diesen Umständen waren die Hauptakteure in der weltweiten Landwirtschaft
von den Regelungen des GATT 1947 befreit. Deswegen fühlten sich viele Staaten
nicht mit dem GATT verbunden. Um diese Situation zu verändern, wurden während
der Kennedy und Tokio Runde Verhandlungen versucht, die jedoch erfolglos blie-
ben.17
Trotzdem einigten sich die Mitglieder der WTO darauf, ein Commitee on Agriculture
zu gründen. Dieser Ausschuss hat die verschiedenen Positionen in der Agrarver-
12
Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.328. 13
Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 23. 14
Eboi Mireille, ebenda, S 23 15
Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.329. 16
Art. 32 bis 38 EGV 17
Meihnard, Oeter, ebenda, S.330.
~ 8 ~
handlung zusammengestellt und Vorschläge gemacht, die später in der Uruguay-
Runde diskutiert wurden.18
Am Beginn der Uruguay Runde wurde von den USA und der Cairns Gruppe19 eine
Verhandlung der Landwirtschaftsabkommen als multilateral verlangt; dagegen wa-
ren die EG (vor allem auf Druck Frankreichs), und Japan. Am Ende wurde es als
Multilateralabkommen verhandelt.20
2. DAS AKTUELLE AGRARÜBEREINKOMMEN
Die wichtigsten Exporteure von Agrarprodukten sind zurzeit EU, USA, Brasilien,
Kanada und Argentinien; die wichtigsten Importeure sind EU, USA, China, Japan
und Russland. 21 Es lässt sich nicht bestreiten, dass die Landwirtschaft eine bedeu-
tende und zunehmende Rolle in der weltwirtschaftlichen und internationalen makro-
ökonomischen Entwicklung spielt.
Das aktuelle Agrarabkommen schließt zum ersten Mal Regeln für den Welthandel
der landwirtschaftlichen Produkte ein. In der Uruguay Runde wurden Normen im
Zusammenhang mit dem Marktzugang, dem Abbau der internen Stützungen, Re-
duktion der Exportsubventionen usw. entwickelt.
2.1. Der Marktzugang
Mit dem aktuellen AoA sollte eine Verbesserung des Marktzugangs erreicht wer-
den, und die Agrarpolitik mehr auf die Konditionen des Market ausgerichtet werden.
Die Mitglieder der WTO stimmten Normen über Tarifierung, Zollsenkungen, Min-
destmarktzutritt und Schutzklauseln zu.
Gemäß Artikel 4 und 5 des Agrarabkommen (AoA) verpflichten sich die GATT-
Vertragsparteien, keine neuen nichttarifären Handelsbeschränkungen zu errichten
1818 Meihnard, Oeter, ebenda, S.330 19
Gruppe von traditionellen Agrarexportstaaten (z.B. Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Fidji-Inseln, Indonesien, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Neuseeland, Paraguay, Philippinen, Südafrika, Thailand und Uruguay), die für eine weitestgehende Liberalisierung des internationalen Agrarhan-dels eintreten. 20 Meihnard, Oeter, ebenda, S.330. 21
Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 481.
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Marktinformation, Inspektionsdienste, Vermarktung, Absatzförderung und Infrastruk-
turleistungen.
Die EU hat durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2003
viele Maßnahmen im Bezug auf die Green - Box eingesetzt. In der Agrarpolitik der
EU werden insbesondere Investitionsbeihilfen, die Umweltbeihilfe und die Zahlun-
gen in benachteiligten Gebieten unterstützt.32
2.2.2. Die Blue Box - Maßnahmen
Die Blue Box - Maßnahmen umfassen Direktzahlungen im Rahmen von Erzeu-
gungsbeschränkungsprogrammen, die gemäß Art. 6 (5) des AoA gesenkt werden
sollten und nicht abgebaut werden müssen wenn:
„i) die Zahlungen auf bestimmte Flächen und Erträge bezogen sind oder
ii) die Zahlungen auf der Grundlage von 85 Prozent oder weniger der Grunderzeu-
gungsmenge erfolgen
oder
iii) Lebendviehprämien auf der Grundlage einer festgesetzten Bestandsgröße ge-
zahlt werden.“
In diese Kategorien gehören Maßnahmen wie Tierprämien für Mutterkühe, Kalbin-
nen, Schlachtprämien oder Erzeugungsbeiträge und Flächenprämien für Getreide,
Mais oder Öl. Sie sollten unabhängig von der Produktion gezahlt werden, und von
der WTO akzeptiert werden. In der EU wurden direkte Beihilfen „entkoppelt“, d. h.,
die Zahlungen sind nicht mehr an die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses
gebunden.33
2.2.3. Die Amber Box Maßnahmen
In der Amber-Box sind Subventionen, die der Markthandel verzerrt, z.B. staatlich
fixierte Preise, Anbauprämien, Marktpreisstützungen, Direktzahlungen und sonstige
32
Rolf Möhler, Das Recht der Europäischen Union, E.20. Der Außenhandel mit Landwirtschaftlichen Erzeugnissen und seine Einbindung in die Welthandelsordnung der WTO. Band V: Sekundärrecht (E. Außenwirtschaftsrecht), Verlag C.H. Beck München, S. 25 33
Beihilfen. Laut Art.6 (1) AoA sind sie verboten, weil sie sich direkt aus dem Produkt
und nicht der produktspezifischen Stützung berechnen.34
Die damaligen Subventionen mussten zwischen 1995-2000 um 20% für Industrie-
länder verringert werden, für Entwicklungsländer galt die Implementierungsperiode
von vier Jahren um 13,3%. Die Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder ist
von der Senkungspflicht befreit.35
Die Senkungsverpflichtungen beziehen sich auf die "Aggregierten Unterstützungs-
maßnahmen" - AMS (Aggregate Measurement of Support) und „Äquivalenten
Unterstützungsmaßnahmen“- EMS (Equivalent Measurement of Support). AMS er-
fasst die jährliche Summe, mit denen einzelnen Agrarerzeugnissen von Mitgliedern
der WTO geholfen wird.36 Das EMS bezieht sich auf die Markpreisunterstützung.37
Allerdings, gibt das AoA die Möglichkeit durch die Anwendung der "de minimis"-
Klausel bestimmte Produkten zu stützen, obwohl sie die potentiell handelsverzer-
rend sind. Die "minimis -Klausel" erlaubt solche Maßnahmen, solange ihr Wert
weniger als 5% des totalen Werts der Produktion dieses Guts umfasst. Für Entwick-
lungsländer gilt hierbei die Schwelle von 10%.38
In der folgenden Grafik39 kann man die Verteilung der EU-Förderungen auf das
WTO Boxensystem im Jahr 2008 sehen, wo die erste und zweite Säule die GAP,
Maßnahmen über die gemeinsamen Marktordnungen und Entwicklungen des länd-
lichen Raums enthält.
34
Rolf Möhler, Das Recht der Europäischen Union, E.20. Der Außenhandel mit Landwirtschaftlichen Erzeugnissen und seine Einbindung in die Welthandelsordnung der WTO. Band V: Sekundärrecht (E. Außenwirtschaftsrecht), Verlag C.H. Beck München, S. 26 35
Art. 6.1 AoA 36
Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 482 37
Anhang 4 AoA des Landwirtschaftsabkkomen. 38
Richard Senti, WTO System und Funktionsweise der Welthandelsordnung, 2000, S 481. 39
Sehen Sie die Webseite von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-serwirtschaft im Österreich, http://land.lebensministerium.at/article/articleview/17646/1/4965/
Der dritte Kernbereich des AoA sind die Exporterstattungen. Durch die Ausfuhrsub-
ventionen führen die Länder staatliche Hilfsmaßnahmen ein, die die Differenz zwi-
schen höheren Inlandspreisen und niedrigerem Weltmarktpreis bei den Agrarpro-
dukten ausgleichen sollen.40 Die Grundregeln der Exportsubventionen befinden sich
in dem Teil V mit Art. 8 bis 11 des AoA, und den Anhängen 7 und 8.
Der Art. 9 AoA enthält eine Auflistung der Subventionsformen, die der Senkungs-
verpflichtung für die Mitglieder der WTO unterliegen, z.B. Zahlungen bei Ausfuhr
eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses, Exportkredite, Exportbürgschaften, Versi-
cherungsprogramme, etc. Nahrungsmittelhilfe ist von dieser Senkungsverpflichtung
ausgenommen.41 Die Exportsubventionen, die nicht unter diese Kategorie fallen,
40
Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 11 41
Prieß, Berrisch, WTO-Handbuch, 2003, S. 192.
~ 14 ~
sind verboten, z.B. Zuteilung direkter Beihilfen, Befreiung von Steuern und Sozial-
abgaben, Übernahmen von Bürgschaften, etc.
Unter Berücksichtigung des Zeitraums 1986 – 1990 und der Art 1 lit. E) AoA sollte
innerhalb von sechs Jahren ab 1995 die Reduktionsverpflichtung der Exportsubven-
tionen für landwirtschaftliche Roh- und Verarbeitungsprodukte eintreten,42 d.h. für
entwickelte Länder wurden exportsubventionierte Mengen um 21%, und den mone-
tären Wert um 36% reduziert. Für Entwicklungsländer galt eine Senkungsverpflich-
tung des mengenmäßigen Umfangs um 14%, und der Ausgaben um 24%.
In den nachfolgenden Grafiken wird die Tendenz der Exporterstattungen in der Eu-
ropäischen Union erklärt:43
42
Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.338. 43
Sehen Sie die Webseiten vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbrau-cherschutz in Deutschland: http://www.bmelv.de/cln_174/sid_DEB3C5C462F9C6E5ECBDF232C33D52F9/SharedDocs/Dossier/EUInternationales/Exporterstattungen.html?notFirst=true&docId=1070778
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Quelle: BMELV
2.4. Friedenklauseln
Laut Art. 13 AoA verpflichteten sich die WTO-Mitglieder keine Ausgleichzollmaß-
nahmen oder WTO-Streitbeilegungsverfahren im Bezug auf interner Unterstüt-
zungsmaßnahmen oder Ausfuhrsubvention auszuüben.44 Die internen Stützungs-
maßnahmen und die Exportsubventionen sollten sich nicht an den „Gegenmaß-
nahmen“ ausrichten, sondern die Bedingungen des Landwirtschaftsabkommen er-
füllen.45
Gemäß Art 13 lit. a) und b) AoA werden die Implementierungen der „Green–Box“
Maßnahmen nicht kontrolliert, und die „Blue-Box“ nur ausnahmsweise inhaltlich be-
grenzt überprüft.46
44
Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.338. 45
Prieß, Berrisch, WTO-Handbuch, 2003, S. 200. 46
46
Meihnard, Oeter, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, 2005, S.339.
~ 16 ~
3.ÜBERBLICK ÜBER DIE AGRARVERHANDLUNGEN DER MINISTERKONFE-
RENZ IN DOHA
3.1. Das Mandat von Art. 20
Gemäß Art. 20 AoA sind am Anfang des Jahres 2000 die Verhandlungen über das
Agrarabkommen aufgenommen worden, um den Liberalisierungsprozess kontinu-
ierlich weiterzuführen. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:
a) die bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erfahrungen bei der Durchfüh-
rung der Senkungsverpflichtungen
b) die Auswirkungen der Senkungsverpflichtungen auf den Weltagrarhandel;
c) nicht handelsbezogene Anliegen, die besondere und differenzierte Be-
handlung der Entwicklungsland-Mitglieder, das Ziel, ein gerechtes und
marktorientiertes System für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnis-
sen einzuführen, sowie die anderen Ziele und Anliegen, die in der Präambel
dieses Übereinkommens genannt sind
d) die Frage, welche Verpflichtungen weiterhin notwendig sind, um das oben
erwähnte langfristige Ziel zu erreichen.
Der Artikel 20 AoA wurde als Reformprozess im WTO-
Landwirtschaftsübereinkommen fortgesetzt, um neue Verpflichtungen zu erreichen.
Im November 2001 erfolgte eine neue Verhandlungsrunde, die sogenannte Doha
Development Agenda, wo 121 Regierungen ihren Vorschläge im Rahmen der WTO
unterbreiteten.47 Der Landwirtschaftsektor stellte eine große Herausforderung für
die Mitglieder dar, weil einerseits Probleme mit der Sonderbehandlungen der Ent-
wicklungsländer und der Nahrungsmittelversorgung gelöst werden sollten, und an-
dererseits die Themen über Marktzugangs, Ausfuhrsubventionen und Stützungs-
maßnahmen harmonisiert werden sollten.48
47
http://www.wto.org/spanish/tratop_s/dda_s/dohaexplained_s.htm 48 Eboi Mireille, Agrarverhandlungen im Welthandelssystem bis zum Verhandlungsmandat der Minis-
terkonferenz in Doha unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländer. Magisterarbeit. 2009, S 58.
~ 17 ~
Die folgende Grafik zeigt uns die bedeutsamsten der Agrarverhandlungen im Bezug
auf Marktzugang, Ausfuhrsubventionen und die internen Unterstützungsmaßnah-
men:49
3.2. Entwicklung der Ministerkonferenz in Doha von 2000 bis 2010: Die erste Vorbereitungsverhandlung begann am 23. März 2000 und endete am 26.
März 2001. Es wurden 45 Vorschläge, sowie weitere vier Diskussionspapiere prä-
sentiert. Diese Diskussionspapiere enthielten alle Verhandlungsbereiche oder be-
schränkten sich auf einzelne Verhandlungsgegenstände.50
Nach dem ersten vorbereitendem Treffen fing eine zweite Verhandlungsphase an,
die zwischen 2001 und 2002 in Genf stattfand. Die Arbeitsgruppen konzentrierten
49
Kucera Marcus, Die WTO-Agrarverhandlungen komprimiertes Wissen und Erklärungen. Sehen Sie die Webseite von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-schaft im Österreich, http://land.lebensministerium.at/article/articleview/17646/1/4965/, S 6. 50 Prieß, Berrish, WTO-Handbuch, 2003, S. 204-205
sich auf technische Verhandlungen, z.B. technische Modalitäten des Agrarhandels,
die Stützungsmaßnahmen, die Lebensmittelsicherheit, die Handelspräferenz, die
Zuteilung der Zollkontingente, die Behandlung der Entwicklungsländer, etc.51
In der dritten Phase der Ministerkonferenz Doha (26. März 2002- Januar 2003)
wurde ein Überblickpapier von Stuart Harbinson52 vorgestellt, die den Stand der
Verhandlungen zusammenfasste. Dort wurde geklärt, dass die Landwirtschaftsver-
handlungen nicht getrennt geführt werden können, sondern bis zum 1.1. 2005 ab-
geschlossen sein sollten.53
Quelle: Eigene Darstellung
Allerdings sind die Verhandlungen zur Landwirtschaft im September 2003 in
Cancún gescheitert, weil man durch die verschiedenen Positionen der Mitglieder
nicht zu einer Einigung kommen konnte. Die Industrieländer waren nicht bereit ihre
Landwirtschaftsubventionen so schnell wie möglich aufzuheben, aber sie verlangten
Kompromisse über die Singapur-54Themen.55
51
Prieß, Berrish, WTO-Handbuch, 2003, S. 205. 52
Vorsitzende des Landwirtschaftausschusses. 53
Prieß, Berrish, WTO-Handbuch, 2003, S. 206. 54
Investitionen, Wettbewerb, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, Handelserleichterun-gen
Die Vorschläge von Harbinson
Marktzugang
Entwickelte Länder
Zollsenkungen zwischen 60%
und 25%
Umsetzungszeitraum 5 Jahre
Entwicklungsländer Zollsenkungen
zwischen 40% und 15%
SP "Spezielle Produkte"
Zollsenkungen zwischen 10%
und 5 %
Exportsubventionen
Exportstützungen sollten bei 50 % der Produkte innerhalb 6
Jahre reduziert werden (Entwickelte
Länder) und 10 Jahre (Entwicklungsländer)
Für Exportkredite ist eine
Senkungsverpflichtung nicht vorgesehen
Die internen Unterstützungsmaßnahmen
Green Box sind weiterhin erlaubt
Blue Box sollten um 50% innerhalb 5 Jahren
reduziert werden (Entwickelte Länder)
und 10 Jahre (Entwicklungsländer )
Amber Box sollte um 60 % innerhalb von 5
Jahren reduziert werden (Entwickelte Länder) und um 40% innerhalb von
10 Jahren (Entwicklungsländer)
Die Friedensklausel für entwickelte
Länder soll aufgehoben
werden.
Die am wenigsten entwickelten
Länder sind von der Senkungspflicht
befreit.
~ 19 ~
Der wichtigste Schritt wurde im Jahr 2004 getan, als sich die Mitglieder der WTO
auf ein Rahmenabkommen („framework agreement“) einigen konnten. Die Haupt-
themen beinhalteten Bedingungen über Landwirtschaft, Dienstleistungen, NAMA
(Industriegüter und Waren) und Handelserleichterungen. 56
Im Dezember 2005 wurde die 6. Ministerkonferenz in Hongkong (Dezember) abge-
halten. Im Landwirtschaftssektor ergab sich kein Beschluss, sondern nur Fortschrit-
te. Die Mitglieder konnten eine Erklärung abgeben, und einen neuen Zeitplan für
2006 einführen.
Im Juli 2008 trafen sich die Mitglieder der WTO, um ein neues Modalitätsprojekt zu
bearbeiten. Es wurde als „Juli-Packet“ bezeichnet. Es erschien zum ersten Mal die
Möglichkeit einen Kompromiss zu finden. Außerdem machte die USA bekannt, dass
sie eine unterschiedliche Meinung im Gegensatz zu Indien über den
Schutzklauselmechanismus für die Entwicklungsländer (SSM) vertritt.57 Am Ende
blieben die Verhandlungen erfolglos, aber die Länder teilten mit, dass sie versu-
chen würden sich an die bisher getroffenen Vereinbarungen zu halten, und weiter-
hin auf eine Einigung hinzuarbeiten.58
55
Susan Steiner, Vor und nach nach Cancún. Die Bedeutung der laufenden WTO-Verhandlungsrunde für Afrika, 2004. Abrufbar: http://www.giga-hamburg.de/content/iaa/archiv/pdf/steinerWTO.pdf 56
Kucera Marcus, Die WTO-Agrarverhandlungen komprimiertes Wissen und Erklärungen. Sehen Sie die Webseite von Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-schaft im Österreich, http://land.lebensministerium.at/article/articleview/17646/1/4965/, S 6 57
Rahmen der GAP ihrem Interesse entsprechen. Die USA ist bereit, eine Senkung
ihrer Agrarhilfen durchführen. Außerdem sind die Entwicklungsländer der Meinung
(wie Brasilien), dass die Subventionen der USA an die Landwirte zu hoch sind, weil
sie somit weiterhin einen großen Einfluss im Agrarmarkt hat.
3.3.3. Position Cairns Gruppe63
Die Cairns Gruppe sind landwirtschaftliche Ländern, die ein gemeinsames Interesse
an einer weiteren Liberalisierung des Agrarhandels verlangen, sowie stark für eine
Verringerung des Protektionismus und Fördermaßnahmen in den entwickelten Län-
dern sind. Ihre Hauptpositionen sind:
Sie bestehen auf die schnelle Liberalisierung des Weltagrarhandels.
Ihre Forderungen beinhalten die totale Abschaffung sämtlicher Exportsubventio-
nen und internen Stützungsmaßnahmen sowie die Erweiterung von Importkontin-
genten.
Dies setzt die völlige Auflösung der „Blue Box“ voraus, und soll somit einen ver-
besserten Marktzugang schaffen. Zu der Verpflichtung staatlicher Handelsunter-
nehmen zu marktgerechtem Verhalten erklären sie sich bereit, nicht aber zu deren
Abschaffung.
3.3.4. Position der Entwicklungsländer
Die Entwicklungsländer, die nicht zur Cairns-Gruppe gehören, haben auch ein star-
kes Interesse an den Verhandlungen in der WTO, obwohl ihr Einfluss in den Bera-
tungen relativ gering ist. Als Gruppe von Ländern, spezialisiert auf den Export von
Lebensmitteln, sind negative Auswirkungen der Verhandlungen auf die Gesamtkos-
ten ihrer Einfuhr von Lebensmitteln möglich. Ihre Hauptpositionen sind:
.
Der vollständige Abbau von direkten und indirekten Exporthilfen soll jede
Form von Dumping verhindern.
63
Gruppe von traditionellen Agrarexportstaaten (z.B. Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Fidji-Inseln, Indonesien, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Neuseeland, Paraguay, Philippinen, Südafrika, Thailand und Uruguay), die für eine weitestgehende Liberalisierung des internationalen Agrarhan-dels eintreten.
~ 23 ~
Das „Farbboxsystem“ soll durch eine Kategorie „Allgemeine Beihilfen“ ersetzt
werden. Diese allgemeinen Beihilfen wären in allen Ländern auf 10 Prozent des
Produktionswertes zu begrenzen.
Des Weiteren fordern sie die „Development Box“.
Zusammenfassung
Die erste Vorbereitung des aktuellen Verhandlungsmandats der Ministerkonferenz
in Doha begann vor mehr als 10 Jahren. Es sollte eine Verhandlung des Überein-
kommens über die Landwirtschaft entstehen, die die Liberalisierung des Agrarhan-
delns vertieft. Die Konditionen des internationalen Agrarhandels sollten optimiert
werden, durch eine Verbesserung des Marktzugangs, einen Abbau innerstaatlicher
Subventionen, sowie eine Reduzierung von Exportsubventionen.
Außerdem sollten die Verhandlungen die besondere und differenzierte Behandlung
für Entwicklungsländer, und die am wenigsten entwickelten Länder betrachten und
weiterführen. Das Ergebnis sollte in der Praxis die Bedürfnisse für Entwicklungslän-
dern und Schwellenländern berücksichtigen, sowie insbesondere ihre Ernährungs-
sicherheit und ländliche Entwicklung.
Die Diskussionen produzierten bisher keine endgültigen Ergebnisse, sondern zeig-
ten die unterschiedlichen Positionen der Mitglieder der WTO. Die USA glaubt, dass
der beste Weg um das Wachstum der Entwicklungsländer und der wenigsten ent-
wickelten Ländern zu unterstützen, die Erleichterung der Zollgrenzen ist, aber ohne
eine deutliche Verringerung der Beihilfen für ihre Landwirte.
Inzwischen besteht die Position der Entwicklungsländer daraus, dass ihr Fortschritt
abhängig von einer Senkung der Agrarsubventionen in den entwickelten Ländern
und einer asymmetrischen Liberalisierung ist. Deshalb fordern Sie eine starke Ver-
ringerung des Grenzschutzes und der Agrarsubventionen in den entwickelten Län-
dern, und stattdessen eine weiche und differenzierte Reduzierung des Grenzschut-
zes in den Entwicklungsländern.
~ 24 ~
Die EU unterhält eine mittlere Position, sie akzeptiert die Senkung der wettbe-
werbsverzerrenden Agrarsubventionen und sie ist offen für unterschiedliche Grade
der reduzierten Protektionismus, niveauabhängig von der Entwicklung der Länder
und Produkte.
Die verschiedenen Interessen und Meinungen der entwickelten Länder, Entwick-
lungsländer und Schwellenländer überwiegen in den Verhandlungen der Minister-
konferenz in Doha. Aber es ist sicher dass die Vorteile zahlreicher sind, wenn die
Mitglieder der WTO zu einer Einigung im Agrarsektor kommen, die die verschiede-
ne Parteien begünstigen. Sie wirken sich nicht nur auf den politischen und wirt-
schaftlichen Bereich aus, sondern auch auf den sozialen und kulturellen Sektor.
~ 25 ~
Literaturverzeichnis
AUTAR Krishen Koul, Guide to the WTO and GATT Economics, Law and Politics
by, 2005, Editorial Kluwer Law International, 2005.
O’CONNOR Bernard, Agriculture in the WTO, published 2005, Verlag Cameron
may Ltda, Reprinted 2007
HILF Meinhard, OETER Stefan, WTO-Recht, Rechtsordnung des Welthandels, Ver-
lag Nomos, 1. Auflage 2005.
KUCERA Marcus, Die WTO-Agrarverhandlungen, komprimiertes Wissen und Erklä-
rungen. Abrufbar auf der Webseite von Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Österreich,