Der Gebührendeckel Der Gebührendeckel für für urheberrechtliche urheberrechtliche Abmahnungen Abmahnungen Klagewelle statt Abmahnwelle? Klagewelle statt Abmahnwelle? stud. iur. Dennis Jlussi stud. iur. Dennis Jlussi http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/de /
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Der Gebührendeckel für urheberrechtliche Abmahnungen Klagewelle statt Abmahnwelle? stud. iur. Dennis Jlussi //creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/de
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§ 97 UrhG: Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1)Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. […]
(2)Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.
(3)Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
» deliktsfähig, § 828 III BGB?» „Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist
[…] für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“
11.12.2006stud. iur. Dennis Jlussi
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Freeware?Freeware?
11.12.2006stud. iur. Dennis Jlussi
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Public Domain?Public Domain?
11.12.2006stud. iur. Dennis Jlussi
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Amtgericht HamburgAmtgericht HamburgUrteile aus März/Juni 2006 Urteile aus März/Juni 2006
• 17jähriger Beklagter» deliktsfähig, § 828 III BGB?» AG (+)
• 11 x 200 € Lizenzanalogie = 2.200 €• plus 50% Verletzerzuschlag = 3.300 €• plus 1.950 € außergerichtliche Anwaltskosten =
5.250 €• plus 2.500 € Prozesskosten 7.750 €
11.12.2006stud. iur. Dennis Jlussi
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PassfotoPassfoto
• OLG Köln, GRUR 2004, 499 = NJW-RR 2004, 629 • Verwendung eines Portraitfotos durch den
Besteller auf dessen Homepage…• … ist eine urheberrechtswidrige
Veröffentlichung.
11.12.2006stud. iur. Dennis Jlussi
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Die AbmahnungDie Abmahnung
• Keine Prozessvoraussetzung• Aber: Schließt sofortiges Anerkenntnis unter
Protest gegen die Kosten aus (§ 93 ZPO)• Kosten: 1.011,80 € (netto) bei 25.000 €
Streitwert• Muss der (berechtigt) Abgemahnte erstatten• Im Ergebnis also für den Abmahnenden kostenlos• Abmahnender trägt bei berechtigter Abmahnung
nur Insolvenzrisiko hinsichtlich des Abgemahnten
11.12.2006stud. iur. Dennis Jlussi
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KritikKritik
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