Der Energieausweis für Gebäude „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“ „Der Gesundheitspass für Ihr Gebäude“ Grundlagen - Umsetzung - Nutzung Energieinstitut Pinkafeld GesbR. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: 03357-4 27 91; Fax: 03357 – 4 27 91 -40 im .puls CenterSeeboden Peter Florreither D iplom Ingenieur (FH ) Z IV IL T E C H N IK E R staatlich gep rü fter u nd b eeid eter Ingenieurkonsulent für G ebäudetechnik Thom as M orgenstern Platz 1 A -9871 Seeboden +0043 664 212 86 26 peter.florreither@ a1.net
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Der Energieausweis für Gebäude „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“
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Der Energieausweis für Gebäude
„Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“
Z I V I L T E C H N I K E Rstaatl i ch geprüfter und beeideterIngenieurkonsulent für Gebäudetechnik
Thomas Morgenstern Platz 1 A -9871 Seeboden+0043 664 212 86 26 [email protected]
Reduktion des CO2 Anteiles in der Erdatmosphäre
→ Rückgang der Treibhauseffektes = Erderwärmung
Einhaltung des Kyoto – Zieles aus dem Jahr 1997
d.h. Senkung der Treibhausgase bis 2010 um 8% - Österreich um 13%
Sicherheit der Energieversorgung (ausländische Abhängigkeit könnte 2030 schon bei
70% liegen)
Der Energieausweis für GebäudeDie Grundlagen dafür sind;
Wohnen - Leben - Verkehr
Passivhaus 0,65 t CO2/a
Energiesparhaus 2,6 t CO2/a
Heizung 4,5 t CO2/a
Warmwasser 0,9 t CO2/a
23°C Raumtemp. 2,5 t CO2/a
22°C Raumtemp. 2,4 t CO2/a
Erdbeeren Österr.0,2 kg CO2
Erdbeeren Südafrika 12 kg CO2
Wien – NY – Wien 4,5 t CO2/P
Auto 2l Diesel /100km 17 kg CO2
Bahn /100km 0,43 kg CO2
Darum Energieausweis für GebäudeSo entsteht der Treibhauseffekt!
94% der CO2 Emissionen durch Energieproduktion und Energieeinsatz
großes Einsparungspotential im Gebäudebereich
(größter Endverbraucher mit ca. 40%)•Heizungsanlagen
•Warmwasserbereitung
•Klimaanlagen
•Lüftungsanlagen
•Beleuchtung
geschätzt in der EU bis zu 22% bis 2020
Der Energieausweis für GebäudeDie Grundlagen dafür sind;
Der Energieausweis für GebäudeEnergieverbrauch im Haushalt
EU – Richtlinie 2002/91 EG vom 16.12.2002
Umsetzung der EU – Richtlinie bis 04.01.2006
bis dato noch keine Österreichweite Regelung (Harmonisierung BO)
Beschluss des EAVG – Energieausweisvorlagegesetzes
geplante Umsetzung für Neubauten bis 01.01.2008 bzw.
für bestehende Gebäude 01.01.2009 für
Der Energieausweis für GebäudeDie Rechtliche Grundlagen ergeben sich durch;
EAVG – Energieausweisvorlagegesetzes vom 24.05.2006
Der Energieausweises ist zu erstellen bzw. vorzulegen –
• bei Allen Neubauten
• bei Großen Sanierungen (lt. Landesgesetzen / BO)
• beim Verkauf und bei In- Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten
-spätestens bei Abgabe der Vertragserklärung
• nicht älter als 10 Jahre
Der Energieausweis für GebäudeDie Rechtliche Grundlagen ergeben sich durch;
die Gesamtenergieeffizienz steigern, d. h.
Senkung des Energieverbrauches = ENERGIEKOSTEN!
dient als Grundlage im Förderungswesen
die Betriebskosten abschätzen zu können
erhöhten Konsumentenschutz durch Vergleichbarkeit darzustellen
z. B. Bewertung des Gebäudes und der bestehenden Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen
Der Energieausweis für Gebäudehat das Ziel;
einheitliche Standards der Berechnungen! • Gebäudehülle (Wärmedämmung, Luftdichtheit)
• Lage und Ausrichtung des Gebäudes (Außenklima)
• Heizungsanlage und Warmwasserversorgung
• Klimaanlage und Belüftungssysteme (mechanisch oder natürlich)
• Beleuchtung
• Sonnenschutz und Innenraumklimabedingungen
Der Energieausweis für Gebäudeist auch Vorgabe für;
Regelmäßige Inspektion von Heizkesselanlagen
Regelmäßige Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen
verstärkter Einsatz alternativer Energiesysteme
• Dezentrale Energieversorgungssysteme
• mit erneuerbarer Energieträger
• Fern- / Blockheizung oder Fern- / Blockkühlung
• Wärmepumpenanlagen
Der Energieausweis für Gebäudeals Teil zur Gesamtenergieeffizienzsteigerung, dazu ist notwendig;
Qualifizierte und/oder Akkreditierte Experten
• Behörden und deren Vertreter, z. B. Energieberatungsvereine
• Sachverständige der entsprechenden Fachgebiete
• befugten Unternehmen, z. B. Technische Büros
• Ziviltechniker der entsprechenden Fachgebiete mit aufrechter Befugnis
• je nach Bundesland verschieden
noch keine einheitliche Regelung!
Den Energieausweis für Gebäudeer- / ausstellen dürfen;
ist Grundlage zur Erlangung von Förderungen
• bei Neubauten und Sanierungen
• bei Alternativen Energiesystemen
zeigt Einsparungspotentiale beim Energieeinsatz
• von Öl, Gas, Strom, . . .
• durch mehr Wärmedämmung, neue Fenster, . . .
ist Qualitätssicherung- und Nachweis• durch Dokumentation und Erstellung von Experten
Der Energieausweis für Gebäude
Der Energieausweis für GebäudeFörderungsmatrix I - BurgenlandFrage Baurecht Wohnbauförderung
In welchem Gesetz/welcher Verordnung ist der Energieausweis geregelt?
Bauverordnung BauVO 1998 idF. LGBl. Nr. 68/2003
Keine zusätzliche Regelung
In welchen Fällen ist der Energieausweis zu erstellen? Lt. EU-Gebäuderichtlinie:Für jedes Gebäude, ausgenommen Gebäude, die für religiöse Zwecke genutzt werden, Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftlich Nutzgebäude mit niedrigem Energiebedarf sowie frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m²
Anwendung des Energieausweises bei Neu-bau/Sanierungen?
Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben Ökoförderung: Zusatzförderung für Neubau und Sanierung
Wer ist verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen? Bauherr
Wer darf den Energieausweis ausstellen?Welche Qualifikationen müssen nachgewiesen werden?
„von einer dazu befugten Person oder Stelle“(Planer lt. Gewerberecht und Ziviltechnikergesetz)
Bei welcher Behörde muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Baubehörde
Nach welchem Muster muss/kann der Energieausweis vorgelegt werden?
OIB Leitfaden
Der Energieausweis für GebäudeFörderungsmatrix II - BurgenlandFörderwerber Definition
Private physische Personen, Vereine, nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisationen (z.B. gemeinnützige Wohnbauvereinigungen)
Unternehmen gewerbliche und industrielle Unternehmen, landwirtschaftliche Vereinigungen, Betreiber von Anlagen (zur Energieumwandlung, bzw. "-gewinnung"), öffentliche Einrichtungen, sofern sie eigenständige Betriebe darstellen
Gemeinden ausschließlich die inländische Gebietskörperschaft "Gemeinde"
Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen, wie z.B. Wärmepumpe, Solaranlage, Klimakammerheizung, Hackschnitzel-, Stückholzvergaser- oder Pelletsheizung, sowie Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Einsparung von anderen elementaren Ressourcen wie z. B. Trinkwasser kann ein nichtrückzahlbarer Beitrag gewährt werden.
Anlagen mit fossilen Energieträgern können bei Eigenheimen mit 15 % und Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Regenwasserwiederaufbereitung mit 30 % der mit bezahlten Rechnungen nachgewiesenen Kosten höchstens bis zu den nachstehenden Höchstbeträgen pro Wohneinheit gefördert werden.
Der Energieausweis für GebäudeFörderungsmatrix III - BurgenlandFördergegenstand Definition
Wärmepumpen Wärmepumpenanlagen für Warmwasserbereitung und teilweise Raumheizung, sonstige Zwecke
Solaranlagen thermische Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und andere Zwecke, Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung, Solarfahrzeuge
Biomasse Biomasse-Heizanlagen (Einzelanlagen)
Fernwärme Anschluss an Fernwärme, Errichtung von Fernwärmeanlagen (auch Biomasse-Nahwärmeanlagen), Fernwärmestudien (zur Wirtschaftlichkeit), Errichtung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
Andere Energiealternativen Kleinwasserkraft-, Biogas-, Deponiegas-, Windkraft- und Geothermienutzung
Forschung, Konzepte Forschung, Demonstrations- und Pilotanlagen, Entwicklung, Innovationen, Energiekonzepte für Gemeinden
Fremdenverkehr Energiesparmaßnahmen und Anwendung erneuerbarer Energieträger speziell in Fremdenverkehrsbetrieben
Energieberatung Energieberatungsstellen
Der Energieausweis für GebäudeFörderungsmatrix IV - Burgenland
Anlage Ausmaß in %
max. Förderung
Warmwasserbereitung mit Wärmepumpe 15 € 750,--
Warmwasserbereitung mit Solarenergie 30 € 1.500,--
Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung mit fossiler Energie 15 € 1.500,--
Photovoltaikanlage, Kapazität zwischen 300 und 1000 Watt 30 € 1.500,--
Hauszentralheizung über Erd-, Luft- oder Wasserwärmepumpe 15 € 1.800,--