Partner der Umwelt DENIOS Experimentalvortrag Gefahrstoffe Live ! Gefahrstoffe Live / Marc Eder / Datum
Partner der Umwelt
DENIOS Experimentalvortrag
Gefahrstoffe Live !
Gefahrstoffe Live / Marc Eder / Datum
Gefahrstoffe Live / Marc Eder / Datum Seite 2
Experimentalvortrag – Gefahrstoffe Live !
Welche Gefahren gibt es im betrieblichen Alltag?
Gefährliche Situationen
Erst wenn wir Gefahren erkennen, können wir sie verhindern!
Stoffe, von denen nicht vordergründig Gefahren ausgehen
Gefahrstoffe:
/ gesundheits-schädlich
- ätzend
- entzündbar / explosiv
/ umwelt-gefährdend
- (…)
/ brandfördernd
- toxisch
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Neue Gefahrstoffsymbole – Warum?
Mit der neuen Verordnung „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (kurz GHS) wird sich die bislang von Land zu Land unterschiedliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen ändern.
In Europa wurde das GHS durch die sogenannte CLP-Verordnung implementiert. Stoffe sind verbindlich nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] einzustufen und zu kennzeichnen. Kernelemente sind ein weltweit einheitliches Kennzeichnungsverfahren sowie einheitliche Einstufungskriterien.
Zeitrahmen zur Einführung des GHS:
– EG-GHS_VO ab 01.12.2010 verbindlich für Stoffe
– ab 01.06.2015 verbindlich für Stoffgemische
– Vom 01.12.2010 bis 01.16.2015 sind Stoffe nach dem alten UND neuen System einzustufen (Kapitel 2 SDB), jedoch gemäß GHS zu kennzeichnen
– Vom Tag des Inkrafttretens der VO darf mit dem GHS-System gekennzeichnet werden, jedoch sind Doppelkennzeichnungen NICHT zulässig
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Blick auf Technische Regeln aus DE • TRbF - techn. Regeln brennbarer Flüssigkeiten
• TRG - techn. Regeln Druckgase
• TRGS - techn. Regeln Gefahrstoffe (TRGS 510)
• VCI - Zusammenlagerungstabelle
WRG – WasserrechtsgesetzWasserrechtsgesetz 1959§ 31 Allgem. Sorge für die ReinhaltungAllg. Bürgerl. Gesetzbuch §1297 /§1299 Definition „Sorgfaltsbegriff“
• ChemG - Chemikaliengesetz
• ChemV – Chemikalienverordnung• Chem-VerbotsV – Chemikalien
Verbotsverordnung • GiftV – Giftverordnung • LMVO – Lösemittelverbotsverordnung • GKV – Grenzwerteverordnung (ehem. MAK
Werte)• VGÜ – Verordnung Gesundheitsüberwachung
am Arbeitsplatz
• ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz• AAV – Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung• AM-VO Arbeitsmittel Verordnung• AStV Arbeitsstättenverordnung
REACH - Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals
GHSGlobally Harmonized System
VbF – Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
GMP - Good manufactoring practice
VEXAT – Verordnung explosionsfähige Atmosphären
KennV – Kennzeichnungsverordnung
GefahrstoffeFGV – Flüssiggas Verordnung
DGPLV – Druckgaspackunglagerungsverordnung
TRVB – Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz
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Thema: Das Gefahrendreieck Brennbarer Stoff
Zündquelle oder Zündtemperatur Sauerstoff
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Die niedrigste Temperatur, bei der Dämpfe in solcher Menge
entstehen, dass sie mit der Luft über der Flüssigkeit ein
entzündbares Gemisch bilden.
Benzin - 20 C
Alkohol 12 C
Petroleum 40 C
Heizöl 55 C
Thema: Flammpunkt und Zündtemperatur
Was ist ein „Flammpunkt“?
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Heizöl: 220 C
Benzin: 240 C
Petroleum: 300 C
Alkohol: 425 C
Thema: Flammpunkt und Zündtemperatur
Was ist die „Zündtemperatur“?Niedrigste Temperatur, bei der sich ein brennbarer Stoff von selbst, das heißt ohne (!) Zündquelle entzündet.
55 C
-20 C
40 C
12 C
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Thema: Gefahrenpotenziale
Situation:
Frage: Brennt es?
Sprühdose
Schmiermittel
Flammpunkt 47 °C
Sprühen gegen Flamme
e
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Folgendes passiert:Sprühen erzeugt kleine Tröpfchen
Oberfläche vergrößert sich
Oxidationsfähigkeit erhöht sich
Bei Kontakt mit Zündquelle brennt Schmiermittel bei Raumtemperatur
Oberflächenvergrößerung
Wie wird Brand vermieden?
Ausschluss von Zündquellen
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Flammpunkt ist von Stoff zu Stoff unterschiedlich(! Kein Faktor zur Berechnung !)
* Sta Wo
Was zeigt das Experiment mit WD 40?
Auch unterhalb des angegebenen Flammpunktes kann ein brennbarer Stoff entzündet werden Oberflächenvergrößerung
Thema: Gefahrenpotenziale
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Die meisten Industriegase sind schwerer als Luft.
BRANDGEFAHR
Gase im betrieblichen Alttag
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Obere Explosionsgrenze
Untere Explosionsgrenze
Untere und obere Explosionsgrenze
Explosionsgefahr
Brandgefahr – fettes Gemisch
Keine Gefahr – mageres Gemisch
Vol %
Explosionen
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Reaktionshergang:Säure und Lauge reagieren miteinander.
•Die Flüssigkeit kann sich so stark erwärmen dass es zu einem Verspritzen der heißen Lösung kommen kann (Verätzungsgefahr !).
•Je nach Stoffgemisch können toxische Ausgasungen auftreten (Vergiftungsgefahr !).
• Andere Stoffe können durch die Reaktion in Mitleidenschaft gezogen werden und so eine Kettenreaktion auslösen.
Säuren und Laugen im betrieblichen Alltag
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Empfehlung zur richtigen Handhabung:
•Sau Sto
Thema: Säuren und Laugen
Immer persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit den Stoffen verwenden.
Säuren und Laugen getrennt lagern.
Geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitstellen.
Sicherheitsdatenblätter beachten.
Generell gilt jedoch:
Säuren und Laugen sind mit der gebotenen Vorsicht zu Handhaben undgesetzeskonform zu lagern !
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Gefahrenpotenziale im Betrieb
Wir !!!Hauptursachen:
• menschliches Fehlverhalten
• fehlende Kommunikation
• Unkenntnis
• fehlendes Gefahrenbewusstsein
* Schrank
Thema: Gefahrenpotenziale
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Beachtung von Arbeits- und Betriebsanweisungen!
Ständige Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
Ständige Beobachtung der einzelnen Arbeitssituationen
Richtige und vorschriftsmäßige Lagerung von Gefahrstoffen
Richtige Entsorgung aller Materialien
Risikominimierung der gefährlichen Situationen im Alltag durch:
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Experimentalvortrag – Gefahrstoffe Live !
Risikominimierung durch sichere Lagerung von Gefahrstoffen
•Kennzeichnung
• Verschließbar
• Erdung
• Lüftung
• Explosionsschutz
• Auffangwanne
• Brandschutz
Gefahrstoffe werden Brand entzogen Schutz von Leben, Vermeidung von Schäden und Folgekosten
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Experimentalvortrag – Gefahrstoffe Live !
Die zuverlässige Funktion von Gefahrstofflagern zeigen diese Bilder:
Gefahrstoffe werden Brand entzogen Schutz von Leben, Vermeidung von Schäden und Folgekosten
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Experimentalvortrag – Gefahrstoffe Live !
Technische Lösungen, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen helfen Gefahren zu vermeiden.
Sie stellen jedoch nur eine Mindestanforderung des Gesetzgebers an Unternehmen dar.
Wichtig ist daher primär dieEigenverantwortung eines jeden Mitarbeiters!
Stichwort „Gefährdungsbeurteilung“ !
Maßnahmen zur Gefahrenprävention
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Experimentalvortrag – Gefahrstoffe Live !
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