eurex Bekanntmachung § Einführung eines neuen Single Stock Futures § Aktienoptionen: Einführung von elf Aktienoptionen mit europäischem Ausübungstyp Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat die nachfolgende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich beschlossen. Sie tritt mit Wirkung zum 21. Februar 2011 in Kraft.
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Deckblatt Bekanntmachung Eurex14 2011-02-21 1 …...Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Eurex14 Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und Stand 21.02.2011 der Eurex
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e u r e x B e k a n n t m a c h u n g § Einführung eines neuen Single Stock Futures
§ Aktienoptionen: Einführung von elf Aktienoptionen mit
europäischem Ausübungstyp Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte
an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat die nachfolgende Änderung der
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex
Deutschland und der Eurex Zürich beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung zum 21. Februar 2011 in Kraft.
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Eurex14
Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und Stand 21.02.2011
2.6 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte und Low Exercise Price Options auf Aktien
[…]
2.6.2 Kaufoption (Call)
(1) Der Käufer einer Kaufoption (Call) hat das Recht, die Lieferung der dem Kontrakt zugrunde liegenden Aktien zu dem vereinbarten Ausübungspreis zu verlangen.
(2) Der Stillhalter eines Call ist verpflichtet,
§ grundsätzlich am dritten Börsentag
§ bei Optionskontrakten beziehungsweise LEPOs auf Aktien mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung DE11, DE12, DE13, DE14 am zweiten Börsentag
§ bei Optionskontrakten beziehungsweise LEPOs auf Aktien mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung FI11,FI12, GB11 am vierten Börsentag
§ nach Ausübung der Aktienoption beziehungsweise LEPO die dem Kontrakt zugrunde liegenden Aktien zu dem vereinbarten Ausübungspreis zu liefern; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird.
2.6.3 Verkaufsoption (Put)
(1) Der Käufer einer Verkaufsoption (Put) hat das Recht, die dem Kontrakt zugrunde liegenden Aktien zu dem vereinbarten Ausübungspreis zu liefern.
(2) Der Stillhalter eines Put ist verpflichtet,
§ grundsätzlich am dritten Börsentag
§ bei Optionskontrakten auf Aktien mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung DE11, DE12, DE13, DE14 am zweiten Börsentag
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Eurex14
Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und Stand 21.02.2011
der Eurex Zürich Seite 2
§ bei Optionskontrakten auf Aktien mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung FI11, FI12, GB11 am vierten Börsentag
nach Ausübung der Aktienoption den vereinbarten Ausübungspreis für die Lieferung der dem Kontrakt zugrunde liegenden Aktien zu zahlen; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Börsentag zugeteilt wird.
(3) Ziffer 2.6.3 gilt nicht für LEPOs.
[…]
2.6.5 Letzter Handelstag
(1) Der letzte Handelstag einer Optionsserie ist der Tag, an dem diese Optionsserie den Börsenteilnehmern im System der Eurex-Börsen letztmalig zum Handel und zum Clearing zur Verfügung steht.
(2) Der letzte Handelstag einer Aktienoption oder LEPO ist der dritte Freitag eines jeweiligen Monats, sofern dieser Freitag ein Börsentag ist, an dem der Handel der Kontrakte nicht nach besonderen Bestimmungen der Geschäftsführungen der Eurex-Börsen (zum Beispiel Feiertagsregelungen) ausgeschlossen ist, andernfalls der diesem Tag vorausgehende Börsentag, an dem der Handel der Kontrakte nicht nach den genannten Bestimmungen ausgeschlossen ist.
Sofern bei Optionskontrakten und LEPOs auf Aktien mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung DE11, DE12, DE13, DE14 die Ausübung in einer Optionsserie nach Maßgabe der Ziffer 2.6.12 Absatz 3 aufgrund eines Dividendenbeschlusses an dem in Satz 1 geregelten Tag nicht möglich ist, ist der letzte Handelstag der Kontrakte dieser Optionsserie der diesem Tag vorausgehende Börsentag, an dem der Handel der Kontrakte nicht nach besonderen Bestimmungen der Geschäftsführungen der Eurex-Börsen (zum Beispiel Feiertagsregelungen) ausgeschlossen ist.
Bei Optionskontrakten und LEPOs auf Aktien mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung IT11, IT12 ist der letzte Handelstag der Vortag des dritten Freitags eines jeweiligen Monats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist, an dem der Handel der Kontrakte nicht nach besonderen Bestimmungen der Geschäftsführungen der Eurex-Börsen (zum Beispiel Feiertagsregelungen) ausgeschlossen ist andernfalls der diesem Tag vorausgehende Börsentag, an dem der Handel der Kontrakte nicht nach den genannten Bestimmungen ausgeschlossen ist.
[…]
2.6.6 Verfalltag
Der Verfalltag einer Aktienoption beziehungsweise LEPO ist grundsätzlich der auf den letzten Handelstag folgende Börsentag.
Sofern bei Optionskontrakten und LEPOs auf Aktien mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung DE11, DE12, DE13, DE14 der letzte Handelstag aufgrund eines Dividendenbeschlusses gemäß der vorstehenden Regelung (Ziffer 2.6.5 Absatz 2, Satz 2) geändert ist, ist der Verfalltag der zweite darauf folgende Börsentag.
[…]
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Eurex14
Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und Stand 21.02.2011
der Eurex Zürich Seite 3
2.6.12 Ausübung
(1) Eine Aktienoption oder LEPO kann durch den Käufer an jedem Börsentag bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode ausgeübt werden (American-style). Der letzte Ausübungstag ist grundsätzlich der letzte Handelstag (Ziffer 2.6.5)
(2) Abweichend von Ziffer 2.1.3 Absatz 1 und 2.6.12 kann der Inhaber einer Aktienoption mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung RU11 und DE14 diese jedoch nur am letzten Handelstag (Ziffer 2.6.5) dieser Optionsserie bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode ausüben (European-style).
(3) Für Optionskontrakte und LEPOs auf Aktien mit in Annex B zugewiesener Gruppenkennung DE11, DE12, DE13, DE14 gilt dies mit Ausnahme des dem Tag des Dividendenabgangs vorhergehenden Tages. Fällt der Tag, der dem Tag des Dividendenabgangs vorhergeht nicht auf einen Börsentag, ist eine Ausübung an dem davor liegenden Börsentag nicht möglich.
[…]
Annex A zu Ziffer 1.6 der Kontraktspezifikationen:
* am letzten Handelstag: 16:30-17:40 ** am letzten Handelstag: 16:30-17:00
alle Zeiten MEZ
[…]
Die vorstehende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich wird hiermit ausgefertigt. Die Änderung tritt dem Beschluss der Geschäftsführung der Eurex Deutschland entsprechend am 21.02.2011 in Kraft.
Frankfurt am Main, 15.02.2011 Geschäftsführung der Eurex Deutschland
Michael Peters Dr. Thomas Book
e u r e x B e k a n n t m a c h u n g § Aktien-Futures:
Änderung der minimalen Preisveränderung auf standardmäßig 0,0001 und Änderung der Anzeige der Settlement-Preise auf vier Dezimalstellen
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte
an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat die nachfolgende Änderung der
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex
Deutschland und der Eurex Zürich beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung zum 21. Februar 2011, 28. Februar 2011 sowie 07. März 2011
in Kraft.
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Eurex14
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 21.02.2011
PSP Swiss Property AG - N. PSPF CH01 XSWX 50 0,00010,001
CHF
Q-Cells AG QCEF DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
Raiffeisen International Bank-Holding AG
RAWF AT01 XVIE 50 0,00010,001
EUR
REpower Systems AG RPWF DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
Rheinmetall AG RHMF DE01 XETR 50 0,00010,001
EUR
Roche Holding AG ROGF CH01 XVTX 100 0,00010,001
CHF
RWE AG RWEF DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
RWE AG - Vz. RW3F DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
Salzgitter AG SZGG DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Eurex14
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 21.02.2011
und der Eurex Zürich Seite 3
Futures auf Aktien der Produkt-ID
Gruppen-kennung*
Kassa-markt-ID*
Kontrakt-größe
Minimale Preisver-änderung
Währung **
SAP AG SAPG DE01 XETR 50 0,00010,001
EUR
Schindler Holding AG SINF CH01 XSWX 50 0,00010,001
CHF
Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft AG - N.
RUKF CH01 XVTX 10 0,00010,001
CHF
SGS S.A. - N. SGSI CH01 XVTX 100 0,00010,01
CHF
Siemens AG SIEF DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
Sika AG SIKF CH01 XSWX 10 0,00010,01
CHF
Software SOWF DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
SolarWorld AG SWVG DE01 XETR 50 0,00010,001
EUR
Solon AG für Solartechnik SOOF DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
Sonova Holding AG - N. SONF CH01 XSWX 50 0,00010,001
CHF
STADA Arzneimittel AG SAZF DE01 XETR 50 0,00010,001
EUR
Straumann Holding AG STMF CH01 XSWX 10 0,00010,001
CHF
Südzucker AG SZUF DE01 XETR 50 0,00010,001
EUR
Sulzer AG – N SUNG CH01 XSWX 100 0,00010,001
CHF
Swatch Group AG, The UHFF CH01 XVTX 10 0,00010,001
CHF
Swiss Life Holding AG - N. SLHF CH01 XVTX 10 0,00010,001
CHF
Swisscom AG - N. SCMH CH01 XVTX 10 0,00010,001
CHF
Syngenta AG SYNG CH01 XVTX 10 0,00010,001
CHF
Synthes Inc. SYSF CH01 XVTX 10 0,00010,001
CHF
Transocean Ltd. RIGF CH01 XSWX 100 0,00010,001
CHF
Valiant Holding AG - N. VATF CH01 XSWX 10 0,00010,001
CHF
Verbundgesellschaft AG VERF AT01 XVIE 10 0,00010,001
EUR
voestalpine AG VASF AT01 XVIE 50 0,00010,001
EUR
Vorarlberger Kraftwerke AG VKWF AT01 XVIE 100 0,00010,001
EUR
Vossloh AG VOSF DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
VW AG VOWG DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
VW AG - Vz. VO3G DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Eurex14
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 21.02.2011
und der Eurex Zürich Seite 4
Futures auf Aktien der Produkt-ID
Gruppen-kennung*
Kassa-markt-ID*
Kontrakt-größe
Minimale Preisver-änderung
Währung **
Wacker Chemie AG WCHF DE01 XETR 100 0,00010,001
EUR
Wincor Nixdorf AG WING DE01 XETR 50 0,00010,001
EUR
Zurich Financial Services AG - N. ZURF CH01 XVTX 10 0,00010,001
CHF
* Die Gruppenkennung sowie die Kassamarkt-ID werden von den Eurex-Börsen entsprechend der nachfolgenden
Tabelle vergeben und dienen unter anderem der Festlegung eines Handelsplatzes für den Preis der dem Kontrakt
zugrunde liegenden Aktie.
** GBX: Pence Sterling
[…]
Die vorstehende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich wird hiermit ausgefertigt. Die Änderung tritt dem Beschluss der Geschäftsführung der Eurex Deutschland entsprechend am 21.02.2011 in Kraft.
Frankfurt am Main, 15.02.2011 Geschäftsführung der Eurex Deutschland
Michael Peters Dr. Thomas Book
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Eurex14
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 28.02.2011
Union Pacific Corp. UNPF US01 XNYS 100 0,00010,001
USD
United Parcel Service Inc. UPSF US01 XNYS 100 0,00010,001
USD
United Technologies Corp. UTXF US01 XNYS 100 0,00010,001
USD
Vallourec S.A. VACH FR01 XPAR 100 0,00010,001
EUR
Vallourec S.A. VACG FR01 XPAR 100 0,00010,001
EUR
Wendel S.A. MFXF FR01 XPAR 50 0,00010,001
EUR
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Eurex14
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 28.02.2011
und der Eurex Zürich Seite 5
Futures auf Aktien der Produkt-ID
Gruppen-kennung*
Kassa-markt-ID*
Kontrakt-größe
Minimale Preisver-änderung
Währung **
Wereldhave N.V. WERF NL01 XAMS 50 0,00010,001
EUR
Wynn Resorts Ltd. WYNF US02 XNAS 100 0,00010,001
USD
YIT Ojy YITF FI01 XHEL 100 0,00010,01
EUR
Zodiac S.A. ZDCF FR01 XPAR 50 0,00010,001
EUR
* Die Gruppenkennung sowie die Kassamarkt-ID werden von den Eurex-Börsen entsprechend der nachfolgenden
Tabelle vergeben und dienen unter anderem der Festlegung eines Handelsplatzes für den Preis der dem Kontrakt
zugrunde liegenden Aktie.
** GBX: Pence Sterling
[…]
Die vorstehende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich wird hiermit ausgefertigt. Die Änderung tritt dem Beschluss der Geschäftsführung der Eurex Deutschland entsprechend am 28.02.2011 in Kraft.
Frankfurt am Main, 15.02.2011 Geschäftsführung der Eurex Deutschland
Michael Peters Dr. Thomas Book
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Eurex14
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 07.03.2011
Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte Eurex14
und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 07.03.2011
und der Eurex Zürich Seite 6
Futures auf Aktien der Produkt-ID
Gruppen-kennung*
Kassa-markt-ID*
Kontrakt-größe
Minimale Preisver-änderung
Währung **
1
WPP Group PLC WPPF GB01 XLON 1000 0,00010,01
GBX
Xstrata PLC XTAG GB01 XLON 1000 0,00010,01
GBX
Yell Group PLC YELF GB01 XLON 1000 0,00010,01
GBX
* Die Gruppenkennung sowie die Kassamarkt-ID werden von den Eurex-Börsen entsprechend der nachfolgenden
Tabelle vergeben und dienen unter anderem der Festlegung eines Handelsplatzes für den Preis der dem Kontrakt
zugrunde liegenden Aktie.
** GBX: Pence Sterling
[…]
Die vorstehende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich wird hiermit ausgefertigt. Die Änderung tritt dem Beschluss der Geschäftsführung der Eurex Deutschland entsprechend am 07.03.2011 in Kraft.
Frankfurt am Main, 15.02.2011 Geschäftsführung der Eurex Deutschland