DAS LEHRANGEBOT IM BESONDEREN a) STUDIENPLAN FÜR STUDIENANFÄNGER IM WINTERSEMESTER (1) Pflichtveranstaltungen, Ergänzungsveranstaltungen, Wirtschaftswissen- schaftliche Zusatzausbildung, Technikwissenschaftliches Zusatzstudium Die Spalte Prüfung umfasst Zwischenprüfungsklausuren (ZP) und Abschlussklausuren (AK). Dieser Studienplan gilt für Studierende ab dem Wintersemester 2014/2015. Für Studierende, die zuvor ihr Studium aufgenommen haben, gilt die alte Form des Studienplans (vgl. Studienplan unter http://www.jura.uni-bayreuth.de/de/studium_lehre). Semesterwochenstunden Jura WiwiZ /TewiZ Prüfung 1. Fachsemester (WS) a) Pflichtveranstaltungen BGB, Allgemeiner Teil 4 AK Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht) 4 AK Grundkurs Strafrecht I (Allgemeiner Teil) 4 AK Einführung in die Rechtsgeschichte 2 ZP Bausteine des Rechts 2 AK b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen Propädeutische Übung im BGB AT (2) Propädeutische Übung im Staatsorganisationsrecht (2) Propädeutische Übung im Grundkurs Strafrecht I (2) c) Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung: Grundlagenteil Buchführung (semesterbegleitend oder als Blockkurs vor Semesteranfang) 3 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (Lecture Course) 2 ZP Übung zur Einführung in die BWL 1 Einführung in die Volkswirtschaftslehre 2 ZP Übung zur Einführung in die VWL 1 d) Technikwissenschaftliches Zusatzstudium: zu wählende Veranstaltungen jedes Wintersemester Maschinenelemente und Mechanik (2) Elektrotechnologie (2) Einführung in die Produktionstechnik (2) Verfahrenstechnik (2) Werkstoffkunde (2) Gesamtanzahl an Semesterwochenstunden (SWS) 16 9 2. Fachsemester (SS) a) Pflichtveranstaltungen Schuldrecht I (Allgemeiner Teil) 4 AK/ZP Schuldrecht II (Gesetzliche Schuldverhältnisse) 2 Staatsrecht II (Grundrechte) 4 AK/ZP Grundkurs Strafrecht II (Vertiefung AT und Delikte gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte) 4 AK/ZP
22
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DAS LEHRANGEBOT IM BESONDEREN … · Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (Lecture Course) 2 ZP Übung zur Einführung in die BWL 1 ... Grundrechte (Staatsrecht II) 4 AK Grundkurs
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DAS LEHRANGEBOT IM BESONDEREN
a) STUDIENPLAN FÜR STUDIENANFÄNGER IM WINTERSEMESTER
d) Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung: Aufbau- und Schwerpunktteil
Wahlweise Finanzwissenschaft oder ein Leistungsnachweis
im gewählten Schwerpunktbereich
2-3
Ein Leistungsnachweis im gewählten Schwerpunktbereich 2-3
e) Technikwissenschaftliches Zusatzstudium: zu wählende Veranstaltungen jedes Wintersemester
Maschinenelemente und Mechanik (2)
Elektrotechnologie (2)
Einführung in die Produktionstechnik (2)
Verfahrenstechnik (2)
Werkstoffkunde (2)
SWS gesamt 24 4-6
4. Fachsemester (SS)
a) Pflichtveranstaltungen
Arbeitsrecht 2
Handelsrecht 2
AK Grundlagen des Gesellschaftsrechts 2
Verbraucherrecht I 2
Besonderes Verwaltungsrecht 6 AK
Familienrecht 2
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2
Strafprozessrecht 3
Kleines Seminar 2
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Propädeutische Übung im Verwaltungsrecht BT (2,5)
Propädeutische Übung zum Handels- und Gesellschaftsrecht (2)
c) Schlüsselqualifikationen
Fachfremdsprache II 2
Verhandlungsmanagement und Gesprächsführung 1
alternativ: Streitschlichtung und Mediation (1)
alternativ: Vernehmungslehre (1)
Strategische Rechtskommunikation 3
d) Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung: Aufbau- und Schwerpunktteil
Wahlweise Wirtschaftspolitik oder ein Leistungsnachweis im
gewählten Schwerpunktbereich
2-3
e) Technikwissenschaftliches Zusatzstudium: zu wählende Veranstaltungen jedes Sommersemester
Produktentwicklung (2)
Energietechnik (2)
Biotechnologie (2)
Toxikologie und Schadstoffkunde (2)
Werkstofferzeugung und –verarbeitung (2)
SWS gesamt 29 2-3
5. Fachsemester (WS)
a) Pflichtveranstaltungen
Erbrecht 2
Zivilprozessrecht 4
Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene 2
Bayerisches Staats- und Verfassungsrecht 1
Europarecht 4
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 3
Kreditsicherungsrecht 2
Kleines Seminar (soweit nicht schon im 4. FS abgelegt) 2
Veranstaltungen in Schwerpunktbereich, siehe gesonderte Übersicht! Die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene sollte im 5. Fachsemester besucht werden, sofern sie nicht bereits im 4. Fachsemester absolviert wurde.
b) Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung: Studienabschlussarbeit
c) Technikwissenschaftliches Zusatzstudium: zu wählende Veranstaltungen jedes Wintersemester
Veranstaltungen in Schwerpunktbereich, siehe gesonderte Übersicht!
Examinatorien/Wiederholungs- und Vertiefungskurse (siehe auch 7. und 8. Semester) Die Übungen im Zivilrecht für Fortgeschrittene und im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sollten im 6. Fachsemester besucht werden, wenn sie nicht bereits im 5. Semester absolviert wurden.
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Grundzüge der Geschichte des europäischen Zivilrechts (2)
c) Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung: Studienabschlussarbeit, soweit nicht bereits im 5.
Fachsemester geschrieben
d) Technikwissenschaftliches Zusatzstudium: zu wählende Veranstaltungen jedes Sommersemester
Produktentwicklung (2)
Energietechnik (2)
Biotechnologie (2)
Toxikologie und Schadstoffkunde (2)
Werkstofferzeugung und –verarbeitung (2)
SWS gesamt
4 +
Examinatorien
+ Schwerpunkt
7. Fachsemester (WS)
a) Pflichtveranstaltungen
Examinatorien (Wiederholungs- und Vertiefungskurse):
Bitte beachten: Ein Einstieg in die Examinatorien ist in allen drei Rechtsgebieten sowohl im Winter-
als auch im Sommersemester problemlos möglich. Die hier dargestellte Verteilung ergibt sich
lediglich aus dem jeweiligen Studienbeginn im Sommer- bzw. Wintersemester.
Vertragsrecht I 2
Vertragsrecht II 2
Vertragsrecht III 2
Nebengebiete I (Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht) 2
Staatsrecht 3
Grundrechte 3
Europarecht 1
Strafrecht, AT 3
Oberseminar mit Studienabschlussarbeit 2 Die im Wintersemester angebotenen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs (s. II), sollten im 7. Fachsemester belegt
werden, sofern dies nicht bereits im 5. Semester geschehen ist.
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Examensvorbereitung: Klausurenkurs, Probeexamen,
Crashkurse
(16)
c) Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung: Studienabschlussarbeit, soweit nicht bereits im 5.
oder 6. Fachsemester geschrieben
d) Technikwissenschaftliches Zusatzstudium: zu wählende Veranstaltungen jedes Wintersemester
Maschinenelemente und Mechanik (2)
Elektrotechnologie (2)
Einführung in die Produktionstechnik (2)
Verfahrenstechnik (2)
Werkstoffkunde (2)
SWS gesamt 20
8. Fachsemester (SS)
a) Pflichtveranstaltungen
Examinatorien (Wiederholungs- und Vertiefungskurse):
Bitte beachten: Ein Einstieg in die Examinatorien ist in allen drei Rechtsgebieten sowohl im Winter-
als auch im Sommersemester problemlos möglich. Die hier dargestellte Verteilung ergibt sich
lediglich aus dem jeweiligen Studienbeginn im Sommer- bzw. Wintersemester.
Schuld- und Sachenrecht I 2
Schuld- und Sachenrecht II 2
Schuld- und Sachenrecht III 2
Nebengebiete II (Erb- und Familienrecht, Handels- und
Gesellschaftsrecht)
2
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht 3
Besonderes Verwaltungsrecht 3
Strafrecht BT und StPO 4 Die im Sommersemester angebotenen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs (s. II), sollten im 8. Fachsemester belegt werden, sofern dies nicht bereits im 6. Semester geschehen ist.
Das Oberseminar mit Studienabschlussarbeit sollte im 8. Semester absolviert werden, sofern dies nicht bereits im 7. Fachsemester geschehen ist.
b) Empfohlene Zusatzveranstaltung
Examensvorbereitung: Klausurenkurs, Probeexamen,
Crashkurse
(16)
SWS gesamt 22
(2) Schwerpunktbereiche (§ 39 JAPO)
Semesterwochenstunden
Schwerpunktbereich I – Internationales Recht
5./7. Semester (WS)
a) Pflichtveranstaltungen
Völkerrecht I 2
Internationales Privatrecht I 2
Internationales Handelsrecht 2
Internationales Verfahrensrecht 2
SWS 8
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Grundzüge einer ausländischen Rechtsordnung in fremder Sprache 2
Der Mensch als Rechtssubjekt in historischer Sicht 2
Recht des internationalen Unternehmenskaufs (M&A) 1
6./8. Semester (SS)
a) Pflichtveranstaltungen
Völkerrecht II
2
Europarecht (Vertiefung) 2
Schiedsverfahren und Alternative Dispute Resolution 1
Rechtsvergleichung (Comparative Law) 2
SWS 7
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Internationales Privatrecht II 2
EMRK 2
Verbraucherkollisionsrecht 1
Internationales und Europäisches Steuerrecht 2
Recht der europäischen Beihilfen 1
Konfliktmanagement in der Praxis 1
Schwerpunktbereich II – Geistiges Eigentum und Wettbewerb
5./7. Semester (WS)
a) Pflichtveranstaltungen
Immaterialgüterrecht I (Gewerblicher Rechtsschutz)
3
Deutsches und Europäisches Kartellrecht (Competition Law) 2
Lauterkeitsrecht 2
Sportvermarktungsrecht 2
SWS 9
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
---
6./8. Semester (SS)
a) Pflichtveranstaltungen
Immaterialgüterrecht II (Urheberrecht) 2
Wettbewerbsverfahrensrecht 2
History of Economic Law (Wirtschaftsrechtsgeschichte)
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene 3
Kleines Seminar (soweit nicht schon im 4. FS abgelegt) 2
Methodenlehre 2 Die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene sollte im 5. Fachsemester besucht werden, sofern sie nicht bereits im 4. Fachsemester absolviert wurde.
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Grundzüge der Geschichte des europäischen Zivilrechts (2)
e) Technikwissenschaftliches Zusatzstudium: zu wählende Veranstaltungen jedes Sommersemester
Produktentwicklung (2)
Energietechnik (2)
Biotechnologie (2)
Toxikologie und Schadstoffkunde (2)
Werkstofferzeugung und –verarbeitung (2)
SWS gesamt 18+
Schwerpunkt
6. Fachsemester (WS)
a) Pflichtveranstaltungen
Zivilprozessrecht 4
Europarecht 4
Kreditsicherungsrecht 2
Veranstaltungen in Schwerpunktbereich, siehe gesonderte Übersicht!
Examinatorien/Wiederholungs- und Vertiefungskurse (siehe auch 7. und 8. Semester) Die Übungen im Zivilrecht für Fortgeschrittene und im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene sollten im 6. Fachsemester besucht werden, wenn sie nicht bereits im 5. Semester absolviert wurden.
b) Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung: Studienabschlussarbeit, soweit nicht bereits im 5.
Fachsemester geschrieben
c) Technikwissenschaftliches Zusatzstudium: zu wählende Veranstaltungen jedes Wintersemester
Maschinenelemente und Mechanik (2)
Elektrotechnologie (2)
Einführung in die Produktionstechnik (2)
Verfahrenstechnik (2)
Werkstoffkunde (2)
SWS gesamt
10 +
Examinatorien
7. Fachsemester (SS)
a) Pflichtveranstaltungen
Examinatorien (Wiederholungs- und Vertiefungskurse):
Bitte beachten: Ein Einstieg in die Examinatorien ist in allen drei Rechtsgebieten sowohl im Winter-
als auch im Sommersemester problemlos möglich. Die hier dargestellte Verteilung ergibt sich
lediglich aus dem jeweiligen Studienbeginn im Sommer- bzw. Wintersemester.
Schuld- und Sachenrecht I 2
Schuld- und Sachenrecht II 2
Schuld- und Sachenrecht III 2
Nebengebiete II (Erb- und Familienrecht, Handels- und
Gesellschaftsrecht)
2
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht 3
Besonderes Verwaltungsrecht 3
Strafrecht BT und StPO 4
Oberseminar mit Studienabschlussarbeit 2
Veranstaltungen in Schwerpunktbereich, siehe gesonderte Übersicht!
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Examensvorbereitung: Klausurenkurs, Probeexamen,
Crashkurse
(16)
c) Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung: Studienabschlussarbeit, soweit nicht bereits im 5.
oder 6. Fachsemester geschrieben
SWS gesamt 24 +
Schwerpunkt
8. Fachsemester (WS)
a) Pflichtveranstaltungen
Examinatorien (Wiederholungs- und Vertiefungskurse):
Bitte beachten: Ein Einstieg in die Examinatorien ist in allen drei Rechtsgebieten sowohl im Winter-
als auch im Sommersemester problemlos möglich. Die hier dargestellte Verteilung ergibt sich
lediglich aus dem jeweiligen Studienbeginn im Sommer- bzw. Wintersemester.
Vertragsrecht I 2
Vertragsrecht II 2
Vertragsrecht III 2
Nebengebiete I (Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht) 2
Staatsrecht 3
Grundrechte 2
Europarecht 1
Strafrecht, AT 3 Die im Sommersemester angebotenen Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs (s. II), sollten im 8. Fachsemester belegt
werden, sofern dies nicht bereits im 6. Semester geschehen ist.
Das Oberseminar mit Studienabschlussarbeit sollte im 8. Semester absolviert werden, sofern dies nicht bereits im 7. Fachsemester geschehen ist.
b) Empfohlene Zusatzveranstaltung
Examensvorbereitung: Klausurenkurs, Probeexamen,
Crashkurse
(16)
SWS gesamt 17
(2) Schwerpunktbereiche (§ 39 JAPO)
Semesterwochenstunden
Schwerpunktbereich I – Internationales Recht
6./8. Semester (WS)
a) Pflichtveranstaltungen
Völkerrecht I 2
Internationales Privatrecht I 2
Internationales Handelsrecht 2
Internationales Verfahrensrecht 2
SWS 8
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Grundzüge einer ausländischen Rechtsordnung in fremder Sprache 2
Der Mensch als Rechtssubjekt in historischer Sicht 2
Recht des internationalen Unternehmenskaufs (M&A) 1
7./9. Semester (SS)
a) Pflichtveranstaltungen
Völkerrecht II
2
Europarecht (Vertiefung) 2
Schiedsverfahren und Alternative Dispute Resolution 1
Rechtsvergleichung (Comparative Law) 2
SWS 7
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
Internationales Privatrecht II 2
EMRK 2
Verbraucherkollisionsrecht 1
Internationales und Europäisches Steuerrecht 2
Recht der europäischen Beihilfen 1
Konfliktmanagement in der Praxis 1
Schwerpunktbereich II – Geistiges Eigentum und Wettbewerb
6./8. Semester (WS)
a) Pflichtveranstaltungen
Immaterialgüterrecht I (Gewerblicher Rechtsschutz)
3
Deutsches und Europäisches Kartellrecht (Competition Law) 2
Lauterkeitsrecht 2
Sportvermarktungsrecht 2
SWS 9
b) Empfohlene Zusatzveranstaltungen
---
7./9. Semester (SS)
a) Pflichtveranstaltungen
Immaterialgüterrecht II (Urheberrecht) 2
Wettbewerbsverfahrensrecht 2
History of Economic Law (Wirtschaftsrechtsgeschichte)