Das Konzept hinter den barrierefreien Informationsseiten vonnetz-der-moeglichkeiten.de/download/vortrag_werkstaettenmesse.pdfNetz der Möglichkeiten ® eG Das Konzept hinter den barrierefreien
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Das Konzept hinter den barrierefreien Informationsseiten von
Barrierefreiheit im Web - rechtliche Grundlagen in DeutschlandBarrierefreiheit im Web - technische Grundlagen und StandardsBegrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible"
Was unterlassen?Was tun?
Webtechnik - "harte" Faktoren und was sie bringenKonzeption und Redaktion - "weiche" Faktoren und spezielle ZielgruppenWas haben wir im Prototypen http://info.tms-it.de umgesetzt?
Was haben wir gelernt?FarbkonzeptBildschirmauszüge mit EinzelheitenSchauen wir es uns live an…
Barrierefreiheit im Webrechtliche Grundlagen in Deutschland
Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002(§4) "…für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar…"Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben (§11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können."
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den BundGeltungsbereich: Bundesbehörden
Barrierefreiheit im Webrechtliche Grundlagen in Deutschland
Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002(§4) "…für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar…"Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben (§11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können."
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den BundGeltungsbereich: BundesbehördenIdentische Gleichstellungsgesetze und abweichende Durchführungsverordnungen der Länder folgten, z. B. die BayBITV 2006"§ 3 (3) Soweit die Herstellung der Barrierefreiheit aus finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen unverhältnismäßig oder aus technischen Gründen unmöglich ist, kann von einem barrierefreien Angebot abgesehen werden."
Barrierefreiheit im Webrechtliche Grundlagen in Deutschland
Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002(§4) "…für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar…"Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben (§11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können."
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den BundGeltungsbereich: BundesbehördenIdentische Gleichstellungsgesetze und abweichende Durchführungsverordnungen der Länder folgten, z. B. die BayBITV 2006"§ 3 (3) Soweit die Herstellung der Barrierefreiheit aus finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen unverhältnismäßig oder aus technischen Gründen unmöglich ist, kann von einem barrierefreien Angebot abgesehen werden."
BITV 2 seit 2011 für Bundesbehörden verpflichtendAngelehnt an die internationalen Web Content Accessibility Guidelines WCAG2 von 2008
Barrierefreiheit im WebNicht alles glauben - selbst testen!
Web-Dienstleister, die HTML und CSS nicht beherrschen, streuen gelegentlich wilde Gerüchte über enorme Kosten der Barrierefreiheit, und was man alles gar nicht bräuchte, und was schon völlig veraltet sei.Viele Grafiker denken "in Papier" und können mit flexiblen Layouts nicht umgehen.
Folgende technische Produkte erlauben eine schnelle eigene Prüfung von Webseiten-Prototypen
HTML-Validatorenhttp://www.validome.orghttp://validator.w3.orgCSS-Validatorhttp://jigsaw.w3.org/css-validatorEDDI als Semantik-Validatorhttp://www.kfbi.de/eddi.css
Barrierefreiheit im WebEntwicklung technischer Grundlagen und Standards
HTML wird "erwachsen"1999 HTML4, 2000 XHTML1 Standards des World Wide Web Consortium (W3C)
Die Web Accessibility Initiative WAI liefert Regeln1999 Web Content Accessibility Guidelines WCAG
Treibende Kräfte blinde und sehbehinderte MenschenÜberwiegend "harte" technische Regeln für HTML
2008 Web Content Accessibility Guidelines WCAG2Keine "harten" Kriterien, sondern schwammig durch den Versuch, alles und jedes abzudecken, nicht nur HTMLEinerseits klare Richtlinien wie vorherWahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robustandererseits viele detailverliebte Konformitätsbedingungen, die selbst für Experten in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit nicht mehr überschaubar sind
Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufenBedienbarkeit nur mit der MausBedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. TechnikenNicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo…
Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufenBedienbarkeit nur mit der MausBedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. TechnikenNicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo…Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer
Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufenBedienbarkeit nur mit der MausBedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. TechnikenNicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo…Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die NutzerFlackern in bestimmten Frequenzen
Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufenBedienbarkeit nur mit der MausBedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. TechnikenNicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo…Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die NutzerFlackern in bestimmten FrequenzenHarte Formatierungen im redaktionellen Text
Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufenBedienbarkeit nur mit der MausBedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. TechnikenNicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo…Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die NutzerFlackern in bestimmten FrequenzenHarte Formatierungen im TextNicht skalierbare Schriftgrößen
Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufenBedienbarkeit nur mit der MausBedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. TechnikenNicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo…Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die NutzerFlackern in bestimmten FrequenzenHarte Formatierungen im TextNicht skalierbare SchriftgrößenGeringer Vordergrund-Hintergrund Kontrast in Lesebereichen
Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufenBedienbarkeit nur mit der MausBedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. TechnikenNicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo…Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die NutzerFlackern in bestimmten FrequenzenHarte Formatierungen im TextNicht skalierbare SchriftgrößenGeringer Vordergrund-Hintergrund Kontrast in LesebereichenOrientierung nur durch Farben (extrem: Rot-Grün)
Standardkonforme valide WebseitenTrennung von Inhalt und LayoutLinearer logischer Aufbau des QuelltextesSprungnavigation über Teilbereiche hinwegTastatursteuerung
Standardkonforme valide WebseitenTrennung von Inhalt und LayoutLinearer logischer Aufbau des QuelltextesSprungnavigation über Teilbereiche hinwegTastatursteuerungOptisch unterstützte Orientierung
Standardkonforme valide WebseitenTrennung von Inhalt und LayoutLinearer logischer Aufbau des QuelltextesSprungnavigation über Teilbereiche hinwegTastatursteuerungOptisch unterstützte OrientierungTextalternativen für Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Videos)
Technische Standards wie HTML und CSSErzeugen nachvollziehbare Strukturensind änderungsfreundlich und anpassbarlassen die Endgeräte über die Darstellung entscheiden
"Regeln der Kunst" der Web-DesignerFormatierung über externe CSS (Cascading Style Sheets)Valide Syntax der SeitenbeschreibungsspracheKorrekte semantische Struktur (Gliederung) der TextinhalteAuszeichnung von Abkürzungen und Sprachwechseln
Assistive Techniken, die so unterstützt werdenVorleseprogramme, Braille-Tastaturen, Großfeldtastaturen, Mundmäuse, …
Gebärdenfilme und Versionen in leichter Sprache, die den wesentlichen Inhalt des Informationsangebots erläutern, sind gemäß BITV2 Priorität II vorgeschrieben.
Was haben wir im Prototypen umgesetzt?Was haben wir gelernt?
Die "harten" Faktoren der barrierefrei-Technik sind über alle Webangebote identisch und können verlustfrei bedient werdenMan kann jedoch nicht den selben redaktionellen Inhalt für alle Zielgruppen liefern
Leichte Sprache liefert insgesamt weniger Informations-Details, die Texte sind kürzer, die 1:1 Übernahme der Navigationsstruktur und der Gliederungstiefe der Umgangssprach-Version sind nicht sinnvoll.Wir haben uns für zwei Versionen entscheiden (Endausbau).
Was haben wir im Prototypen umgesetzt?Was haben wir gelernt?
Die "harten" Faktoren der barrierefrei-Technik sind über alle Webangebote identisch und können verlustfrei bedient werdenMan kann jedoch nicht den selben redaktionellen Inhalt für alle Zielgruppen liefern
Leichte Sprache liefert insgesamt weniger Informations-Details, die Texte sind kürzer, die 1:1 Übernahme der Navigationsstruktur und der Gliederungstiefe der Umgangssprach-Version sind nicht sinnvoll.Wir haben uns für zwei Versionen entscheiden (Endausbau).
Vorlese-Funktion mit mp3 Audio gelöstEs gibt Programme, die den Text einer Webseite mit Automatenstimme ohne Sprachwechsel akustisch ausgeben. Wir haben uns trotz des höheren Änderungsaufwandes für mp3 und gegen solche Lösungen entschieden.
Einstellbare Screen-Reader können um ein Vielfaches mehr.Von der akustischen Wiedergabe des Gelesenen mit Automatenstimmeerwarten wir keinen Zusatznutzen.
Netz der Möglichkeiten eGAllersberger Str. 185 F90461 NürnbergTelefon 0911 4345 6380Email [email protected] http://www.netz-der-moeglichkeiten.de
Internet barrierefreiPrüfung, Schulung, Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen, Analyse und Behebung von Schwachstellen (Technik, Semantik, Usability), Web-Design undKonzeption, Programmierung
Weitere in der Genossenschaft verfügbare Fachkompetenzen:Software unter Windows, aber auch Linux- und OpenSource-LösungenUnterstützung bei der Effizienzsteigerung der kaufmännischen VerwaltungBeratung zu Kooperationen von KMU
Urheberrecht:Aus diesem Vortrag darf gerne zitiert werden, jedoch nur mit Quellenangabe.