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Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
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Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

Apr 05, 2015

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August Neppl
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Page 1: Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

Das GHSGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

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Das GHS

Basis: UN Purple book = UN-GHS

Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

„Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures“

Abkürzung:

CLP-VÜbergangsfristen für Stoffebis zum 01.12.2010 für Gemischebis zum 01.06.2015

+ je 2 Jahre Abverkauf

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Ziele des GHS

• Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen

• Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr

• Weitere Verbesserung von Arbeits-sicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit

• Harmonisierung mit dem Transport-recht für gefährliche Güter

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Gefahrenpiktogramme

GHS03Flamme über einem Kreis• Oxidierende Feststoffe• Oxidierende Flüssigkeit• Oxidierende Gase

GHS04GasflascheGase unter Druck

GHS02Flammez.B. • Entzündbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Aerosole, Gase• Pyrophore Stoffe• Organische Peroxide

GHS01Explodierende Bombez.B. Explosive Stoffe

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GefahrenpiktogrammeGHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen• Akute Toxizität,

Kat. 1 - 3

GHS08Gesundheitsgefahrz.B. • Karzinogenität,

Kat. 1A/B, 2• Aspirationsgefahr• Atemwegssensibili-

sierend• Spezifische

Zielorgantoxizität

GHS07 Ausrufezeichen z.B.• Akute Toxizität, Kat. 4• Hautreizend, Kat. 2

GHS05Ätzwirkung • Hautätzend, Kat. 1• Schwere

Augenschädigung, Kat.1 • Korrosiv gegenüber

Metallen, Kat. 1

GHS09Umwelt• Gewässergefährdend

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Neuerungen auf einen Blick

bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale

Neues Symbol für u.a.CMR-Stoffe und atemwegs-sensibilisierende Stoffe

Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe

zukünftig 28 Gefahrenklassen

Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen

neue Kriterien zur Einstufung

Totenkopf nur für akut giftige Stoffe

neue Piktogramme

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Neuerungen auf einen Blick

R-Sätze

Gefährlichkeitsmerkmale

H-Sätze hazard statementsGefahrenhinweise

S-Sätze P-Sätzeprecautionary statementsSicherheitshinweise

SignalwörterPiktogramme werden mit einem von zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

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Gefahrenklasse und -kategorie

Gefahrenklasse:Art der

• physikalischen Gefahr

• Gefahr für die menschliche Gesundheit oder

• Gefahr für die Umwelt

z. B. Gefahrenklasse• Akute Toxizität (3.1)• Sensibilisierung der Atemwege

oder Haut (3.4)• Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)• Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)

z. B. in der Gefahrenklasse

Akute Toxizität (3.1)• Kategorie 1• Kategorie 2• Kategorie 3• Kategorie 4

Gefahrenkategorie:

• untergliedert die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr

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Entzündbare Flüssigkeiten

Beispieletikett

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Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente

Piktogramme

Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffent-lichkeit zugänglich gemacht wird

Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten

H-Sätze, Anzahl durch CLP-V vorgegeben

P-Sätze,maximal 6

Signalwort

Name und Produktidentifikatoren

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Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu Umstufungen führen

20

10

2

0,5

20

10

2

0,5

EU (Gase und Dämpfe)

LC50 (inhalativ) mg/l/ 4 h

Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332)

Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331)

Kategorie 2Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)

GHS (Dämpfe)

Gesundheits-schädlich

Giftig

Kategorie 1Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)Sehr giftig

Achtung

Gefahr

Gefahr

Gefahr

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Mögliche Umstufungen mit GHS

giftig

gesundheitsschädlich

reizend

entzündlich

nicht eingestuft

lebensgefährlich

giftig

verursacht schwere Verätzungen

leicht entzündbar

entzündbar

heute ohne GefahrensymbolR 67 Dämpfe können Schläfrigkeitund Benommenheit verursachen

Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3

H336: Kann Schläfrigkeit undBenommenheit verursachenAchtung

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Auswirkungen von Umstufungen auf den Arbeitsschutz

Lagerung – keinespeziellen Anfor-derungen

zukünftig Getrenntlagerung, unter Verschluss, Mengenbegrenzung?

zukünftig geschlossene Apparatur notwendig?Technische Lüftung

ausreichend

Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach GefStoffV und TRGS auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen – siehe Bekanntmachung IIIb3-35122 und BekGS 408 des BMAS unter www.baua.de

Schnittstelle CLP-V / GefStoffV, Technisches Regelwerk

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Neuer Weg der Technischen Regeln

Lagerung – neue TRGS 510

Bis 01.06.2015:Wahlmöglichkeit

Kapitel 8: Lagerung akut toxischer Stoffegilt für R23 bis R28

Kapitel 8:Lagerung akut toxischer Stoffegilt für H300, H301, H310, H311, H330

SicherheitsdatenblattEinstufung nach RL 67/548/EWGXn, Gesundheitsschädlich bei VerschluckenEinstufung nach CLP-VAkute Toxizität, Kat. 3, H301

Entfällt ab 01.06.2015

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Betriebsanweisung (bisher):

• Gefahrensymbol sinnvoll (Wiedererkennbarkeit, optische Verstärkung)

• R-Sätze im Wortlaut oder Inhalt in für Beschäftigte verständlicher Form

• Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt nicht vergessen!

leichtentzündliche Zubereitung – Ausschnitt einer Betriebsanweisung

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Betriebsanweisung GHS

• Keine sofortige Umstellung vorgeschrieben, aber:

Unterweisung zu GHS

Prinzipiell soll das Symbol auf die Betriebsanweisung, das auf dem Etikett zu sehen ist

• Übergangszeit: parallel zweite Version mit GHS-Piktogrammen

• Spezielle Unterweisung z.B. bei Änderung von „Gesundheitsschädlich“ auf „Giftig“

leichtentzündbares Gemisch – Ausschnitt einer neuen Betriebsanweisung

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Plakate geben HilfestellungSektionSektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“

in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop

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Plakate geben HilfestellungSektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“

in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop

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Der GHS-Konverter der BG RCIunter www.gischem.de

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Der GHS-Konverter der BG RCIVorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen

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Ausgabe als Word- oder PDF-Datei

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Der GHS - Gemischrechnerwww.gemischrechner.de

• Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem GisChem

• komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung

• kein „1-Klick-Ergebnis“-Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet

• Berechnung mit der „konventionellen Methode“

• verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung

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In 4 Schritten zum Ergebnis

1. Anmeldung durchführen

2. Stoffe anlegen

3. Gemisch berechnen

4. Ausgabedokumente herunterladen

www.gemischrechner.de

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Weitere Hilfen sind:

Der GHS-Flyer der BG RCI unter www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop

Informationen zu GHS und Gefahrguttransport unter www.bgrci.de > Prävention > Fachwissen > Gefahrstoffe

Seminare der BG RCI unter www.bgrci.de > Prävention > Seminare

Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.deoder www.reach-clp-helpdesk.de

Die Broschüre des Umweltbundesamtes unter www.uba.de

Page 25: Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

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Weitere Unterweisungshilfen sind:

Die GHS-Zuordnungsübung der BG RCI unter www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop

Das GHS-Skatspiel der BG RCI www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop

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Disclaimer

Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten

Überblick zu GHS geben.

Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

© BG RCI 2008-2013

Die Präsentation darf innerbetrieblich sowie im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben frei verwendet, ergänzt oder geändert werden. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung oder eine Veröffentlichung von Teilen der Präsentation oder auch der gesamten Datei ist nur mit Genehmigung der BG RCI erlaubt. Eine Verlinkung auf die entsprechende Internetquelle im Downloadcenter der BG RCI oder Gefahrstoffinformationssystem GisChem oder eine unveränderte Übernahme einer einzelnen Seite dieser Präsentation mit Quellenangabe ist jedoch in jedem Fall genehmigungsfrei zulässig.