DAS GEMEINSCHAFTLICHE KONSUMSTEUERSYSTEM Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es… Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zum BIEN-Kongress, München September 2012
Feb 06, 2016
DAS GEMEINSCHAFTLICHE KONSUMSTEUERSYSTEM
Stellt Dir vor, es ist Einkommen und alle haben es…
Vortrag von Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht
zum BIEN-Kongress, München September 2012
HEUTIGE GRUNDSICHERUNG
Einkommensteuerliche Freibeträge z.B. Hilfeleistung nach SGB II (sog.
Hartz IV)
EINKOMMENSTEUERLICHE FREIBETRÄGE
Einkommensteuer Monat Jahr
ErwachseneGrundfreibetrag 667,- € 8.004,- €
KinderKinderfreibetrag 2.184,- €Freibetrag Betreug./Erz./Ausb. 1.320,- €Pro Elternteil: 3.504,- € Gesamt pro Kind: 584,- € 7.008,- €
STAATLICH GEWÄHRTE GRUNDSICHERUNG
Erwachsene:Grundsicherung 374,- €Wohnkosten durchschnittlich 290,- €Durchschn. Grundsicherung Erw. 664,- €
Kinder:Grundsicherung5 Jahre x 219,- € monatlich = 1.095,- €8 Jahre x 251,- € monatlich = 2.008,- €4 Jahre x 287,- € monatlich = 1,148,- €8 Jahre x 299,- € monatlich = 2.392,- €25 Jahre Monatssumme 6.643,- €
6.643,- € / 25 Jahre = monatlich 265,72 €Wohnkosten durchschnittlich 290,00 €
Durchschn. Grundsicherung Kinder 555,72 €Höchstsatz 589,- € (einschließlich 5,- € Mehrbedarf)
GEGENÜBERSTELLUNG EST/SGB
ESt SGBErwachsene 667,- € 664,- €Kinder 584,- € 584,- € *
*gestaffelt, Höchstbeitrag 589,- € abzüglich 5,- € Mehrbedarf
HEUTIGE ALLGEMEINE ERWERBSBELASTUNG
Natürliche Personen: Einkommensteuer/Lohnsteuer Sozialversicherungsabgaben Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer Solidaritätszuschlag
Kapitalgesellschaften: Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer
KAPITALEINKÜNFTE
Gesamtbelastung eines Anteilseigners:
Körperschaftsteuer: 15,000%Solidaritätszuschlag: 15% x 5,5% = 0,825%Kapitalertragsteuer: 25,000%Solidaritätszuschlag: 25% x 5,5% = 1,375%Gewerbesteuer (Hebesatz 200): 7,000%Arbeitgeberbelastungen U1, U2, BG: 0,800%Steuerliche Gesamtbelastung: 50,000%
ARBEITNEHMER/-INNENBruttolohn niedrig Ø hoch
./. Lohnsteuer progressiv progressiv progressiv
./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%
./. Sozialversicherungsabgaben 19,825%19,825%993,31 € Nettolohn niedrig 3.838,- €hoch
./. Werb.kost. (Pausch, KFZ) 83,33 € 403,- € 1.000,- €
./. Grundfreibetrag 667,- € Kaufkraft (über Existenzmin. z.B.) 300,- € 3.435,- €hoch
LohnSt, SolZ, SV-Beiträge = 300,- € = 3.435,- € = Kaufkraft
Erwerbsbelastung 50% 50% 50%
ARBEITGEBER/-INNENGesamtaufwand Arbeitsplatz
./. Eigeninteressen AG(Insolvenzgeld + ersparte Steuern, 1/2 BG, 1/2 Umlagen 1 + 2)
= AN-bezogener Gesamtaufwand 100%
./. SV-Beiträge AG 23,715% des Bruttolohns bis 1.153,- €./. Lohnsteuer AN progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% ./. SV-Beiträge AN 19,825% des Bruttolohns bis 993,- €
Nettoaufwand Arbeitsplatz 50%
SELBSTÄNDIGE, VERMIETER/-INNENBruttoeinkünfte niedrig Ø hoch
./. Einkommensteuer progressiv progressiv progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%./. Sozialversicherungsabg.336,65 €39,650% 993,31 €./. Grundfreibetrag 667,- € .
Erwerbsbelastung 50% 50% 50%
GEWERBETREIBENDEBruttoeinkünfte niedrig Ø hoch
./. Einkommensteuer progressiv progressiv progressiv./. Solidaritätszuschlag davon 5,5% davon 5,5% davon 5,5%./. Sozialversicherungsabgaben336,65 €39,65% 993,31 €./. Gewerbesteuer (24.500,- frei) 0,- € 7,0% 7,0%./. Grundfreibetrag 667,- € .
Erwerbsbelastung 50% 50% 50%
DERZEITIGES STEUER- UND ABGABENSYSTEM
Allgemeine Erwerbsbelastung 50% Grundfreibeträge 667,- €/584,- € Allg. Hilfe an Bedürftige 664,- €/max.
584,- € Notwendige Krankenversorgung Rentenversorgung 19%/7% Umsatzsteuer
ZAHLUNG DES GRUNDEINKOMMENSKunde UnternehmerArbeitgeber ArbeitnehmerStaat Bedürftige
Effekt:Der Arbeitgeber muss derzeit das Grundeinkommen des Arbeitnehmers vorfinanzieren und trägt das Insolvenzrisiko hierfür. Hohe Lohnnebenkosten.
SYSTEMUMSTELLUNGDerzeit:
Erwerbsteuersystem
Zukünftig:
Konsumsteuersystem
KONSUMSTEUERSYSTEM
100% Konsumsteuer Bedingungsloses Grundeinkommen Medizinische Grundversorgung
HÖHERRANGIGES RECHTEU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (EU-MwSt-
SystRiLi) erzwingt Steuerfreiheit von:
Mieten Sozialen Leistungen Exportprodukten
MIETEN UND SOZIALE LEISTUNGENKontinuierliche Kostensteigerung durch Bruttoaufwand für: Praxisbedarf* Gebäude* Erhaltungsaufwand* Steuerberatungskosten* Bürobedarf* Nebenkostenabrechnungen* etc.*
(*enthalten 19% Umsatzsteuer)
Die Staatseinnahmen von 19% USt werden derzeit nicht wieder z.B. an die gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Sozialsysteme bluten aus.
Bei Vermietung wird der Mehraufwand in die Mieten eingerechnet. Die Mieten steigen.
EXPORTPROBLEMATIKHeute: Bestimmungslandprinzip
Die Ware gelangt netto in das Ausland. Die Wertschöpfung aus dem inländischen Produktumsatz wird teilweise in dem Land vorgenommen,
für das die Ware bestimmt ist. Der Konsumkreislauf ist gestört.Exportprodukt netto Ausland (EU)
Importprodukt netto Inland (D) + Umsatzsteuer 19%
./. Vorsteuerabzug 19%Nettobelastung Unternehmer+ Wert eigener ProduktionNettoproduktpreis+ Umsatzsteuer 19%Bruttoproduktpreis heute
STAATSEINNAHMEN
Bestimmungslandprinzip bei Konsumbesteuerung
Import aus EU Herstellung in D+ 100% Konsumsteuer./. 100% Konsumsteueranschließender Export anschließender Export0% Staatseinnahme 0% Staatseinnahme
Folge:
Staatsbankrott
PROBLEMLÖSUNG
Umsatzkonsumsteuer nach EU-MwSt-SysRiLi (Bestimmungslandprinzip)+ Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung (Herkunftslandprinzip)
100% Konsumsteuer
HERKUNFTSLANDPRINZIPDie Wertschöpfung bleibt in dem Land, in dem das Produkt hergestellt
oder weiterverarbeitet wurde. Sie kann als Grundeinkommen bedingungslos an die Bevölkerung ausgezahlt werden.
Exportprodukt brutto Ausland (EU)
Importprodukt brutto Inland (D)./. Vorsteuerabzug (staatlicher Kredit)Nettobelastung Unternehmer+ Wert eigener ProduktionNettoproduktpreis+ Konsumsteuer Bruttoproduktpreis
SOZIALKONSUMSTEUERAbweichende Regelungen:
Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip
Vorsteuerabzug ohne Erstattungsmöglichkeit (wie derzeit der Verlustvortrag in der Einkommensteuer)
Vorsteuerabzug für Anlagegüter über die Nutzungsdauer verteilt (entspricht der derzeitigen Absetzung für Abnutzung, AfA)
STEUERSÄTZE IM KONSUMSTEUERSYSTEM
19% Umsatzsteuer ≘ 31,93% Umsatzkonsumsteuer7% Umsatzsteuer ≘ 11,77% Umsatzkonsumsteuerbisherige Erwerbsbelastung ≘ 68,07% Sozialkonsumsteuer
KAUFKRAFT IM KONSUMSTEUERSYSTEM
Kaufkraft derzeit bei Konsumbesteuerung
Bruttoeinkünfte = Bruttoeinkünfte./. Erwerbsbelastung ./. 0,- € Erwerbsbelastung (ggf. einschl. Grundfreibetrag) Nettoeinkünfte = Nettoeinkünfte
PRODUKTPREISE IM KONSUMSTEUERSYSTEM
Produktpreise derzeit bei Konsumbesteuerung
Netto-Produktpreis Netto-Produktpreiseinschl. Erwerbsbelastung = + 68% Sozialkonsumsteuer+ 19% Umsatzsteuer = + 32% Umsatzkonsumsteuer Brutto-Produktpreis = Brutto-Produktpreis
REGELMÄẞIGE KONSUMSTEUER
50,00 € neues Netto zuzüglich 34,03 € Sozialkonsumsteuer 68,07% (84,03 €) altes Netto 15,97 € Umsatzkonsumsteuer
31,93% 100,- € neues ≘ altem
Bruttoproduktpreis
ERMÄẞIGTE KONSUMSTEUER 50,00 € neues Netto zuzüglich 34,03 € Sozialkonsumsteuer
68,07% (84,03 €) altes Netto 5,89 € Umsatzkonsumsteuer
11,77% 89,92 € neuer ≘ altem
Bruttoproduktpreis
KONSUMSTEUERSYSTEM IN DEUTSCHLAND
Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung
Beseitigung von Steuerschlupflöchern Stabilisierung des Staatshaushaltes Erhöhung der Staatseinnahmen Auszahlung eines bedingungslosen
Grundeinkommens in Höhe der heutigen Durchschnittssätze des SGB
EU-WEITE PERSPEKTIVEEU-MwSt-SystRiLi: EU-weite Abschaffung der Mehrwert(=Umsatz-)steuerbefreiungen Schließen der staatlichen Konsumkreisläufe Unterbrechung der Kostenspiralen im sozialen Bereich und im Mietwesen Stabilisierung der Sozialsysteme und Mietpreise Minimierung der Ausbeute in Niedriglohnländern Stabilisierung der einzelnen StaatshaushalteEU-weit gemeinschaftlich finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen
WELTWEITE PERSPEKTIVE Stabilisierung der Staatshaushalte
durch Konsumbesteuerung Ermöglichung eines
bedingungslosen Grundeinkommens für die Bevölkerung
Angleichung der Lebensstandards Ggf. Aufnahme in ein bestehendes
Konsumsteuersystem
KONSUMSTEUER – DAS PRINZIP1. Sozialkonsumsteuer statt Erwerbsbelastung2. Herkunftslandprinzip statt
Bestimmungslandprinzip3. Abschaffung von
Mehrwertsteuerbefreiungen=
Wertschöpfung aus der inländischen Produktionskraft verbleibt zu 100% im produzierenden Land
Verhinderung von Ausbeute in NiedriglohnländernGeschlossener Konsumkreislauf